Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.
Alle 24 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie aufgeführt und stehen somit in Deutschland unter strengem Schutz. Für ein effektives Monitoring und den Schutz dieser Arten ist eine belastbare und langfristige Datenbasis erforderlich, aus der artspezifische Populationstrends abgeleitet werden können. Die Dringlichkeit einer solchen Datengrundlage wird durch zunehmende Gefährdungen wie Quartierverlust, Insektenrückgang und den Ausbau der Windenergie verstärkt. In den letzten Jahrzehnten haben viele im Fledermausschutz haupt- und ehrenamtlich Aktive Fledermaus-Zähldaten erhoben, die nicht oder nur teilweise in dezentralen Datenbanken gesichert sind. Ziel des Projekts „Bedrohte Daten von bedrohten Arten“ war es, diese Zähldaten zu identifizieren und sie in eine zentrale Datenbank mit einem einheitlichen Datenformat zu überführen, um sie mit Hilfe moderner statistischer Methoden für die Bestimmung bundesweiter Trends wissenschaftlich auswerten zu können. Anschließend sollten die Populationstrends der Öffentlichkeit unter Nennung der originalen Datenquellen zugänglich gemacht werden. Dazu wurde die Webanwendung BATLAS entwickelt, in der vorliegende Daten automatisch mit entsprechenden Modellen ausgewertet und die geschätzten Populationstrends angezeigt werden können. Des Weiteren können autorisierte Benutzerinnen und Benutzer im Login-Bereich eigene Daten selbstständig auswerten, indem sie das eingebaute Analysewerkzeug nutzen. Derzeit liegen Populationstrends von 16 Fledermausarten vor, wofür ausschließlich Zähldaten aus Winterquartieren einbezogen wurden. BATLAS soll langfristig mit weiteren Daten gefüllt werden. Dabei sollen auch Zähldaten aus anderen Quartiertypen (zum Beispiel Wochenstuben) genutzt werden, um für möglichst viele einheimische Arten umfassende Populationstrends berechnen zu können.
Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)
Die Software ProBat zum fledermausfreundlicheren Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) soll weiterentwickelt werden. Die Überführung in eine Online-Datenbank ermöglicht nutzergruppenspezifische Datenzugriffe. Neue Features werden integriert und die Rechenzeit optimiert. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot soll etabliert und die laufende Beratung für Nutzer*innen fortgeführt werden. ProBat soll noch stärker als bisher als bundesweiter Standard zum Schutz von Fledermäusen an WEA verankert werden.
Das Ziel des Projekts Abendsegler besteht darin, das Konfliktpotenzial zwischen Windenergienutzung und Fledermausschutz beim Flächenausbau für die Windenergieproduktion am Beispiel des Großen Abendseglers, einer kollisionsgefährdeten Fledermausart, zu beschreiben. Dadurch sollen Flächen mit geringem Konflikt-, aber hohem Artenschutzpotenzial für diese Fledermausart identifiziert werden.
Zur Wissenschafts- Energie-, Klimaschutz und Umweltverwaltung in Sachsen-Anhalt gehören neben dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zahlreiche Behörden, Dienststellen und Einrichtungen. Diese sind in einer Übersicht zusammengestellt. Zum Download Welche Behörden dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnet sind und welche Aufgaben diese erfüllen, erfahren Sie hier. Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) mit Sitz in Halle ist die Fachbehörde des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes. Das LAU ist dem Ministerium dienst- und fachaufsichtlich unterstellt. Die Staatliche Vogelschutzwarte in Steckby mit dem CITES-Büro ist in das LAU eingegliedert. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) nimmt die Unterhaltung und den Ausbau von Gewässern erster Ordnung, Deichen und Dämmen des Landes Sachsen-Anhalt, die Aufgaben des Gewässerkundlichen Landesdienstes und der Gewässeranalytik sowie die Aufgaben der Hochwasservorhersagezentrale wahr. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) , welches als Bündelungsbehörde zwischen der obersten und den unteren Landesbehörden fungiert, ist für den einheitlichen Verwaltungsvollzug verantwortlich. Dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt obliegt die Fachaufsicht über die Abteilung 4 "Landwirtschaft und Umwelt". Die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe , Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz sowie die Biosphärenreservatsverwaltung Drömling wurden zum 1. Juli 2012 aus dem Landesverwaltungsamt ausgegliedert und neu organisiert. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben von den Großschutzgebieten wahrgenommen: Verwaltung der landeseigenen Großschutzgebiete Referenzstelle Biberschutz des Landes Sachsen-Anhalt Referenzstelle Fledermausschutz des Landes Sachsen-Anhalt Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Das geplante Vorhaben ist Bestandteil des Gesamtvorhabens der Wiederinbetriebnahme des Abschnitts Weil der Stadt – Calw der „Württembergischen Schwarzwaldbahn“ (Strecke 4810) als Hermann-Hesse-Bahn. Der Betrieb auf dem genannten Streckenabschnitt wurde 1989 eingestellt. Der Landkreis Calw hat den Abschnitt Weil der Stadt – Calw zum 01.01.1994 von der Deutschen Bahn übernommen und strebt seitdem eine erneute Wiederaufnahme des Bahnbetriebs auf dem landkreiseigenen Streckenabschnitt an. Derzeit ruht auf diesem der Verkehr. Der Streckenabschnitt ist jedoch weiterhin eisenbahnrechtlich gewidmet und nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Seit 01.01.2017 zeichnet der Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn für das Vorhaben verantwortlich. Gemäß seiner Verbandssatzung hat der Zweckverband mittlerweile auch das Eigentum an der bestehenden Infrastruktur vom Landkreis übernommen. Die baulichen Maßnahmen des geplanten Vorhabens, für die die Planfeststellung beantragt wurde, erstrecken sich auf die Gemeinde Althengstett, Gemarkung Althengstett und die Stadt Calw, Gemarkung Calw und umfassen folgende bauliche Änderungen: Tunnel Forst mit Voreinschnitten - Lageänderung Gleistrasse von km 36,2+72 bis 37,1+75 - Einbau Trockenlöschleitung und Tunnelsicherheitsbeleuchtung - Neubau Rettungstreppe im östlichen Voreinschnitt des Tunnels Forst zur Anbindung des auf der Landesstraße (L183) gelegenen Rettungsplatzes - Neubau Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz im gesamten Tunnel Forst - Neubau Einhausung zum Fledermausschutz in den Voreinschnitten des Tunnels Forst auf einer Länge von 80 m vor (km 36,2+91 bis 36,3+71) und 80 m nach (km 37,0+67 bis 37,1+47) dem Tunnel Tunnel Hirsau mit Voreinschnitten - Lageänderung Gleistrasse von km 43,6+82 bis 44,4+20 - Einbau Trockenlöschleitung und Tunnelsicherheitsbeleuchtung - Neubau ca. 950 m langer Rettungszufahrt von km 42,6+00 bis 43,5+48 - Neubau Rettungsplatz bei km 43,6+00 - Neubau Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz im gesamten Tunnel Hirsau - Neubau Einhausung zum Fledermausschutz in den Voreinschnitten des Tunnels Hirsau auf einer Länge von 140 m vor (km 43,6+20 bis 43,7+60) und 80 m nach (km 44,3+14 bis 44,3+94) dem Tunnel Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens finden Eingriffe in Natur und Lanschaft statt. Die Realisierung hat insbesondere Auswirkungen auf verschiedene Fledermausarten. Die Vermeidung und Minimierung sowie der Ausgleich soll durch ein umfangreiches Maßnahmenbündel erfolgen. Dieses Bündel erstreckt sich über die Gemeinde Althengstett und die Stadt Calw hinaus auf folgende Städte und Gemeinden: Pforzheim, Horb, Bad Wildbad, Eutingen im Gäu, Neubulach, Neuweiler, Simmersfeld, Altensteig, Haiterbach, Nagold, Mötzingen, Bondorf, Gäufelden, Jettingen, Wildberg, Gechingen, Ostelsheim und Weil der Stadt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 33 |
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| Boden | 26 |
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