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Weiterentwicklung und Betreuung der Software ProBat zum fledermausangepassten Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland

AGW-Erlass in Brandenburg - INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-AGW-ERLASS)

Der Downloaddienst (WFS) Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Brandenburg stellt Daten zum Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) bereit und umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem WMS werden die Geodatensätze für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten als Dienst der LGB bereitgestellt. ACHTUNG: Rechtsverbindlich sind weiterhin ausschließlich die dem Erlass zu Grunde liegenden digitalen Kartendrucke (als PDF).

AGW-Erlass in Brandenburg - INSPIRE View-Service (WMS-LFU-AGW-ERLASS)

Der Darstellungsdienst (WMS) Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Brandenburg stellt Daten zum Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) bereit und umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem WMS werden die Geodatensätze für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten als Dienst der LGB bereitgestellt. ACHTUNG: Rechtsverbindlich sind weiterhin ausschließlich die dem Erlass zu Grunde liegenden digitalen Kartendrucke (als PDF).

Geodatensatz zum AGW-Erlass im Land Brandenburg

Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.

Tollwut bei Fledermaus nachgewiesen - Gefahr weiterhin sehr gering

Bei einer toten Breitflügelfledermaus aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurde vom Landesuntersuchungsamt (LUA) das Fledermaustollwutvirus (ELBV1) nachgewiesen und durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) bestätigt. Es handelt sich um den ersten bestätigten Nachweis bei Fledermäusen in Rheinland-Pfalz seit 2010. Trotz der seltenen Nachweise des Fledermaus-Lyssa-Virus in Rheinland-Pfalz ist das kein außergewöhnliches Ereignis. Fledermaustollwut kommt seit vielen Jahren in europäischen Fledermauspopulationen vor und wird im Rahmen der Tierseuchenüberwachung regelmäßig auch in anderen Teilen Deutschlands beobachtet. Sie unterscheidet sich von der klassischen, terrestrischen Tollwut, die in Deutschland bei landlebenden Säugetieren seit 2008 als getilgt gilt. Für die Bevölkerung besteht im Alltag nur ein sehr geringes Infektionsrisiko, da in der Regel kein Kontakt zu den scheuen und nachtaktiven Fledermäusen besteht. Eine Übertragung auf den Menschen setzt einen direkten Kontakt mit einer infizierten Fledermaus voraus, wie zum Beispiel durch Biss- oder Kratzverletzungen oder durch den Kontakt des Speichels mit Schleimhäuten oder frischen Wunden beim Menschen. Wer Fledermäuse nicht anfasst und gebotenen Abstand hält, hat praktisch kein Ansteckungsrisiko. Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises empfiehlt daher: Geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse dürfen niemals ungeschützt angefasst und aufgenommen werden. Verwenden Sie Arbeits- oder Gartenhandschuhe, wenn Sie ein Tier sichern wollen. Nach einem Biss, einer Kratzverletzung oder einem sonstigen direkten Kontakt mit einer Fledermaus soll die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden, und es ist unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen. Bei Fällen mit direktem Fledermaus-Kontakt ist eine vorsorgliche Impfung (Tollwut-Postexpositionsprophylaxe) erforderlich. Die zuständigen Veterinär- und Gesundheitsämter sind zu informieren. Auch Tierhalter sollten aufmerksam sein und Hunde sowie Katzen gegen Tollwut impfen lassen, um eine mögliche Infektion dieser tödlichen Erkrankung zu verhindern. Tollwut kann auch über illegale Hunde- oder Katzenimporte eingetragen werden, was der jüngste Fall im Frühjahr 2026 bei einem Hund aus der Russischen Föderation im Rhein-Pfalz-Kreis zeigte. Bei Fragen zu Fledermäusen können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Veterinärämter, Naturschutzbehörden oder an die Koordinationsstelle Fledermausschutz des NABU Rheinland wenden. Der aktuelle Nachweis stellt keinen Anlass zur Beunruhigung dar. Fledermäuse sind ökologisch wertvolle und gesetzlich besonders geschützte Wildtiere, und einige Arten sind in Deutschland vom Aussterben bedroht. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur natürlichen Insektenregulation. Mit einem verantwortungsvollen Umgang verletzter Wildtiere und der Beachtung empfohlener Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das ohnehin sehr geringe Infektionsrisiko wirksam minimieren und bietet den besten Schutz- sowohl für den Menschen als auch für die Tiere. Weitere Informationen: https://www.fli.de/de/institute/institut-fuer-molekulare-virologie-und-zellbiologie-imvz/referenzlabore/woah-who-fao-und-nrl-fuer-tollwut/ https://rlp.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/index.html https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/T/Tollwut/Tollwut-node.html https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/tollwut.html

Fledermausschutz im Rahmen der Sanierung eines Privathauses in Weißenthurm

Am Wohnhaus einer Familie befindet sich seit vielen Jahren eine Wochenstube der Zwergfledermaus. Das Haus soll verputzt werden. Außerdem ist die Holzverkleidung marode und muss ersetzt werden. Die Mehrkosten für die neue Holzverkleidung für die Fledermäuse wird hier gefördert.

Ausbau des Dachbodens einer Kirche zum Schutz von Fledermäusen

Ausbau des Dachbodens einer Kirche mittels Balken und Bodenbrettern zum Schutz der Gewölbe in den 3 intensiv von Fledermäusen genutzten Teilbereichen.

BATLAS: bundesweiter digitaler Atlas zur Analyse von Fledermaus-Populationsdaten

Alle 24 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie aufgeführt und stehen somit in Deutschland unter strengem Schutz. Für ein effektives Monitoring und den Schutz dieser Arten ist eine belastbare und langfristige Datenbasis erforderlich, aus der artspezifische Populationstrends abgeleitet werden können. Die Dringlichkeit einer solchen Datengrundlage wird durch zunehmende Gefährdungen wie Quartierverlust, Insektenrückgang und den Ausbau der Windenergie verstärkt. In den letzten Jahrzehnten haben viele im Fledermausschutz haupt- und ehrenamtlich Aktive Fledermaus-Zähldaten erhoben, die nicht oder nur teilweise in dezentralen Datenbanken gesichert sind. Ziel des Projekts „Bedrohte Daten von bedrohten Arten“ war es, diese Zähldaten zu identifizieren und sie in eine zentrale Datenbank mit einem einheitlichen Datenformat zu überführen, um sie mit Hilfe moderner statistischer Methoden für die Bestimmung bundesweiter Trends wissenschaftlich auswerten zu können. Anschließend sollten die Populationstrends der Öffentlichkeit unter Nennung der originalen Datenquellen zugänglich gemacht werden. Dazu wurde die Webanwendung BATLAS entwickelt, in der vorliegende Daten automatisch mit entsprechenden Modellen ausgewertet und die geschätzten Populationstrends angezeigt werden können. Des Weiteren können autorisierte Benutzerinnen und Benutzer im Login-Bereich eigene Daten selbstständig auswerten, indem sie das eingebaute Analysewerkzeug nutzen. Derzeit liegen Populationstrends von 16 Fledermausarten vor, wofür ausschließlich Zähldaten aus Winterquartieren einbezogen wurden. BATLAS soll langfristig mit weiteren Daten gefüllt werden. Dabei sollen auch Zähldaten aus anderen Quartiertypen (zum Beispiel Wochenstuben) genutzt werden, um für möglichst viele einheimische Arten umfassende Populationstrends berechnen zu können.

Ressortforschungsplan 2023, Entwicklung einer Grundlage zur Bewertung von Aktivitätsdaten hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Betroffenheit von Fledermäusen an Offshore-Windenergieanlagen und eines Vorhersagemodells für Schwerpunkt-Migrationsereignisse zur zielgenauen Abschaltung als Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Fledermäusen

Welttag des Artenschutzes: Wie die SGD Nord die Fledermaus-Stollen bei Kaub am Rhein sichert

Fledermäuse sind erstaunliche Wesen: Sie schlafen kopfüber, sie „sehen“ mithilfe von Schallwellen und sie sind die einzigen Säugetiere, die fliegen können. Doch die kleinen Luftakrobaten sind nicht nur faszinierend, sondern auch stark gefährdet. Anlässlich des Welttags des Artenschutzes am 3. März stellt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord deshalb ein Schutzprojekt vor, das sie im Jahr 2025 gemeinsam mit Partnern in vier ehemaligen Bergbaustollen bei Kaub im Rhein-Lahn-Kreis umgesetzt hat. Mitten im Schlaf geweckt werden: Für viele Menschen ärgerlich, doch meist gut zu verkraften. Bei Fledermäusen hingegen sieht das ganz anders aus. Werden sie aus ihrem Winterschlaf gerissen, der in etwa von November bis März dauert, dann fährt ihr Stoffwechsel hoch und sie verbrauchen viel Energie. Das ist problematisch, denn im Winter finden Fledermäuse, die sich von Mücken, Käfern und anderen Insekten ernähren, keine Nahrung – sie drohen zu verhungern. Im Blüchertal bei Kaub hat die SGD Nord deshalb in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde ein Projekt finanziert, bei dem vier ehemalige Bergbaustollen so umgebaut wurden, dass die Fledermäuse, die dort seit vielen Jahren leben, in Ruhe überwintern können. „Stollentourismus“ verhindern Denn in der Vergangenheit haben sich immer wieder Personen illegal Zutritt zu den unterirdischen Bauwerken verschafft, in denen einst Schiefer abgebaut wurde. Für die per Gesetz streng geschützten Fledermäuse, zu denen Arten wie das Große Mausohr sowie Bart-, Fransen-, Bechstein- und Wasserfledermäuse zählen, stellte dieser „Stollentourismus“ ein echtes Risiko dar – nicht nur wegen der Ruhestörung. Denn wird zusätzlich ein Feuer entzündet, kann der Ruß an den Wänden dafür sorgen, dass Fledermäuse den Stollen für viele Jahre meiden. Um das zu verhindern und den Fledermäusen ein sicheres Winterquartier zu bieten, hat die SGD Nord in Kooperation mit der Biotopbetreuung des Rhein-Lahn-Kreises die Stollen so verschließen lassen, dass ab sofort nur noch tierische Bewohner Zutritt haben. Auch Amphibien profitieren Den Auftrag für die Umsetzung erhielt nach öffentlicher Ausschreibung die Fachfirma „Frank Staudt“ aus Kaub. Diese entfernte zunächst Schlamm und Geröll aus den Stolleneingängen und errichtete danach vier fledermausgerechte Stollenverschlüsse aus Metall, Holz und Beton. Die Verschlüsse verfügen über Ein- und Ausflugschlitze, die so dimensioniert sind, dass Fledermäuse, aber keine Menschen hindurchpassen. Von den neuen „Schlafzimmertüren“, die im Sommer 2025 fertiggestellt wurden, profitieren jedoch nicht nur Fledermäuse: Denn in den Stollen leben auch Amphibien, wie etwa die ebenfalls stark gefährdeten Bergmolche und Feuersalamander. Auch sie freuen sich über die Ruhe. Viele Projekte – viele Ehrenamtliche Neben dem aktuellen Projekt in Kaub koordiniert und finanziert die SGD Nord im nördlichen Rheinland-Pfalz diverse weitere Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen – und das seit vielen Jahren. So wurden auch andernorts bereits zahlreiche Stollen verschlossen, beispielsweise bei Mendig im Kreis Mayen-Koblenz sowie bei Elkenroth und Schutzbach im Kreis Altenkirchen. Hinzu kommen das regelmäßige Reinigen und Sanieren der sogenannten Wochenstuben, in denen Fledermäuse ihren Nachwuchs großziehen. Einen wichtigen Beitrag leisten aber auch die zahlreichen Ehrenamtlichen, mit denen die SGD Nord zusammenarbeitet und die sich vor Ort für den Schutz der Tiere einsetzen. Welttag des Artenschutzes Der Welttag des Artenschutzes wurde im Jahr 2013 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen ins Leben gerufen. Er soll an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens am 3. März 1973 erinnern, das den internationalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen reguliert und überwacht. Am Welttag des Artenschutzes sind Institutionen weltweit dazu aufgerufen, auf die Bedeutung der Artenvielfalt aufmerksam zu machen. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Naturschutzes sind unter folgendem Link zu finden www.sgdnord.rlp.de/themen/naturschutz .

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