Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.
Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)
Der Downloaddienst (WFS) Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Brandenburg stellt Daten zum Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) bereit und umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem WMS werden die Geodatensätze für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten als Dienst der LGB bereitgestellt. ACHTUNG: Rechtsverbindlich sind weiterhin ausschließlich die dem Erlass zu Grunde liegenden digitalen Kartendrucke (als PDF).
Der Darstellungsdienst (WMS) Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Brandenburg stellt Daten zum Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) bereit und umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem WMS werden die Geodatensätze für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten als Dienst der LGB bereitgestellt. ACHTUNG: Rechtsverbindlich sind weiterhin ausschließlich die dem Erlass zu Grunde liegenden digitalen Kartendrucke (als PDF).
Alle 24 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie aufgeführt und stehen somit in Deutschland unter strengem Schutz. Für ein effektives Monitoring und den Schutz dieser Arten ist eine belastbare und langfristige Datenbasis erforderlich, aus der artspezifische Populationstrends abgeleitet werden können. Die Dringlichkeit einer solchen Datengrundlage wird durch zunehmende Gefährdungen wie Quartierverlust, Insektenrückgang und den Ausbau der Windenergie verstärkt. In den letzten Jahrzehnten haben viele im Fledermausschutz haupt- und ehrenamtlich Aktive Fledermaus-Zähldaten erhoben, die nicht oder nur teilweise in dezentralen Datenbanken gesichert sind. Ziel des Projekts „Bedrohte Daten von bedrohten Arten“ war es, diese Zähldaten zu identifizieren und sie in eine zentrale Datenbank mit einem einheitlichen Datenformat zu überführen, um sie mit Hilfe moderner statistischer Methoden für die Bestimmung bundesweiter Trends wissenschaftlich auswerten zu können. Anschließend sollten die Populationstrends der Öffentlichkeit unter Nennung der originalen Datenquellen zugänglich gemacht werden. Dazu wurde die Webanwendung BATLAS entwickelt, in der vorliegende Daten automatisch mit entsprechenden Modellen ausgewertet und die geschätzten Populationstrends angezeigt werden können. Des Weiteren können autorisierte Benutzerinnen und Benutzer im Login-Bereich eigene Daten selbstständig auswerten, indem sie das eingebaute Analysewerkzeug nutzen. Derzeit liegen Populationstrends von 16 Fledermausarten vor, wofür ausschließlich Zähldaten aus Winterquartieren einbezogen wurden. BATLAS soll langfristig mit weiteren Daten gefüllt werden. Dabei sollen auch Zähldaten aus anderen Quartiertypen (zum Beispiel Wochenstuben) genutzt werden, um für möglichst viele einheimische Arten umfassende Populationstrends berechnen zu können.
Die Firma Windpark Dünfus GmbH & Co. KG, Kornkamp 52, 26605 Aurich, beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gem. § 12 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der Nebenbestimmung der Windenergieanlage (GID-Nr. 6691) in der Gemarkung Dünfus, Flur 2, Flurstück 67, genehmigt durch Bescheid der Kreisverwaltung Cochem Zell vom 23.07.2021, Az.: BIM-K 0397/202. Die Firma Windpark Dünfus GmbH & Co. KG beantragt die Änderung der Nebenbestimmung hinsichtlich der temporären Abschaltung zum Fledermausschutz des Typs Vestas V150-5,6 MW mit 164 Metern Nabenhöhe und einer Nennleistung von 5600 kW.
Zur Wissenschafts- Energie-, Klimaschutz und Umweltverwaltung in Sachsen-Anhalt gehören neben dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zahlreiche Behörden, Dienststellen und Einrichtungen. Diese sind in einer Übersicht zusammengestellt. Zum Download Welche Behörden dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnet sind und welche Aufgaben diese erfüllen, erfahren Sie hier. Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) mit Sitz in Halle ist die Fachbehörde des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes. Das LAU ist dem Ministerium dienst- und fachaufsichtlich unterstellt. Die Staatliche Vogelschutzwarte in Steckby mit dem CITES-Büro ist in das LAU eingegliedert. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) nimmt die Unterhaltung und den Ausbau von Gewässern erster Ordnung, Deichen und Dämmen des Landes Sachsen-Anhalt, die Aufgaben des Gewässerkundlichen Landesdienstes und der Gewässeranalytik sowie die Aufgaben der Hochwasservorhersagezentrale wahr. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) , welches als Bündelungsbehörde zwischen der obersten und den unteren Landesbehörden fungiert, ist für den einheitlichen Verwaltungsvollzug verantwortlich. Dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt obliegt die Fachaufsicht über die Abteilung 4 "Landwirtschaft und Umwelt". Die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe , Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz sowie die Biosphärenreservatsverwaltung Drömling wurden zum 1. Juli 2012 aus dem Landesverwaltungsamt ausgegliedert und neu organisiert. Im Einzelnen werden folgende Aufgaben von den Großschutzgebieten wahrgenommen: Verwaltung der landeseigenen Großschutzgebiete Referenzstelle Biberschutz des Landes Sachsen-Anhalt Referenzstelle Fledermausschutz des Landes Sachsen-Anhalt Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Land | 43 |
| Weitere | 23 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 16 |
| Text | 40 |
| Umweltprüfung | 11 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 63 |
| Offen | 22 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 88 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 9 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 29 |
| Keine | 33 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 33 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 27 |
| Lebewesen und Lebensräume | 88 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 88 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 68 |