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Karten Fachbeitag Landschaftsrahmenplan (Region Plauen)

Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)

Änderung der Nebenbestimmungen § 12 Abs. 4 BImSchG, 2 Windenergieanlagen (02 und 03) in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19

Die Firma JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 12 Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Änderung der Nebenbestimmung der Windenergieanlagen (GID Nr. 6798 und 6820) in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19, genehmigt durch Bescheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 01.08.2022 unter dem Aktenzeichen 6-5610-WKA-2 WKA Repowering Reuth. Die Firma JUWI GmbH beantragt die Änderung der Nebenbestimmungen hinsichtlich der Temporären Abschaltung zum Fledermausschutz des Typs ENERCON E160 EP5 E3 R1 mit jeweils einer Leistung von 5.560 kW und einer Nabenhöhe von 166,6 m.

Ressortforschungsplan 2023, Entwicklung einer Grundlage zur Bewertung von Aktivitätsdaten hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Betroffenheit von Fledermäusen an Offshore-Windenergieanlagen und eines Vorhersagemodells für Schwerpunkt-Migrationsereignisse zur zielgenauen Abschaltung als Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Fledermäusen

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Entwicklung einer Grundlage zur Bewertung von Aktivitätsdaten hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Betroffenheit von Fledermäusen an Offshore-Windenergieanlagen und eines Vorhersagemodells für Schwerpunkt-Migrationsereignisse zur zielgenauen Abschaltung als Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Fledermäusen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V..

Ressortforschungsplan 2023, Weiterentwicklung und Integration von Fledermaus-Monitoring-Methoden für die verbesserte Bewertung von Populationsentwicklungen

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Weiterentwicklung und Integration von Fledermaus-Monitoring-Methoden für die verbesserte Bewertung von Populationsentwicklungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Greifswald, Fachrichtung Biologie, Zoologisches Institut und Museum, Arbeitsgruppe Angewandte Zoologie und Naturschutz.

ProBat 8.0 – Weiterentwicklung und Betreuung der Software ProBat zum fledermausangepassten Betrieb von Windenergieanlagen in Deutschland

Die Software ProBat zum fledermausfreundlicheren Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) soll weiterentwickelt werden. Die Überführung in eine Online-Datenbank ermöglicht nutzergruppenspezifische Datenzugriffe. Neue Features werden integriert und die Rechenzeit optimiert. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot soll etabliert und die laufende Beratung für Nutzer*innen fortgeführt werden. ProBat soll noch stärker als bisher als bundesweiter Standard zum Schutz von Fledermäusen an WEA verankert werden.

Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen" wird/wurde ausgeführt durch: Naturschutzbund Deutschland (NABU) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V..

Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Naturschutzbund Deutschland (NABU) - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V..

Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Entwicklung und Erprobung von Artenhilfs- und CEF -Maßnahmen für Fledermäuse im Rahmen energetischer Gebäudesanierungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung im Forschungsverbund Berlin e.V..

Hermann-Hesse-Bahn - Einbau einer Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz in und vor die Bestandstunnel Forst und Hirsau

Das geplante Vorhaben ist Bestandteil des Gesamtvorhabens der Wiederinbetriebnahme des Abschnitts Weil der Stadt – Calw der „Württembergischen Schwarzwaldbahn“ (Strecke 4810) als Hermann-Hesse-Bahn. Der Betrieb auf dem genannten Streckenabschnitt wurde 1989 eingestellt. Der Landkreis Calw hat den Abschnitt Weil der Stadt – Calw zum 01.01.1994 von der Deutschen Bahn übernommen und strebt seitdem eine erneute Wiederaufnahme des Bahnbetriebs auf dem landkreiseigenen Streckenabschnitt an. Derzeit ruht auf diesem der Verkehr. Der Streckenabschnitt ist jedoch weiterhin eisenbahnrechtlich gewidmet und nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Seit 01.01.2017 zeichnet der Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn für das Vorhaben verantwortlich. Gemäß seiner Verbandssatzung hat der Zweckverband mittlerweile auch das Eigentum an der bestehenden Infrastruktur vom Landkreis übernommen. Die baulichen Maßnahmen des geplanten Vorhabens, für die die Planfeststellung beantragt wurde, erstrecken sich auf die Gemeinde Althengstett, Gemarkung Althengstett und die Stadt Calw, Gemarkung Calw und umfassen folgende bauliche Änderungen: Tunnel Forst mit Voreinschnitten - Lageänderung Gleistrasse von km 36,2+72 bis 37,1+75 - Einbau Trockenlöschleitung und Tunnelsicherheitsbeleuchtung - Neubau Rettungstreppe im östlichen Voreinschnitt des Tunnels Forst zur Anbindung des auf der Landesstraße (L183) gelegenen Rettungsplatzes - Neubau Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz im gesamten Tunnel Forst - Neubau Einhausung zum Fledermausschutz in den Voreinschnitten des Tunnels Forst auf einer Länge von 80 m vor (km 36,2+91 bis 36,3+71) und 80 m nach (km 37,0+67 bis 37,1+47) dem Tunnel Tunnel Hirsau mit Voreinschnitten - Lageänderung Gleistrasse von km 43,6+82 bis 44,4+20 - Einbau Trockenlöschleitung und Tunnelsicherheitsbeleuchtung - Neubau ca. 950 m langer Rettungszufahrt von km 42,6+00 bis 43,5+48 - Neubau Rettungsplatz bei km 43,6+00 - Neubau Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz im gesamten Tunnel Hirsau - Neubau Einhausung zum Fledermausschutz in den Voreinschnitten des Tunnels Hirsau auf einer Länge von 140 m vor (km 43,6+20 bis 43,7+60) und 80 m nach (km 44,3+14 bis 44,3+94) dem Tunnel Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens finden Eingriffe in Natur und Lanschaft statt. Die Realisierung hat insbesondere Auswirkungen auf verschiedene Fledermausarten. Die Vermeidung und Minimierung sowie der Ausgleich soll durch ein umfangreiches Maßnahmenbündel erfolgen. Dieses Bündel erstreckt sich über die Gemeinde Althengstett und die Stadt Calw hinaus auf folgende Städte und Gemeinden: Pforzheim, Horb, Bad Wildbad, Eutingen im Gäu, Neubulach, Neuweiler, Simmersfeld, Altensteig, Haiterbach, Nagold, Mötzingen, Bondorf, Gäufelden, Jettingen, Wildberg, Gechingen, Ostelsheim und Weil der Stadt.

Änderung des Betriebs von 2 Windkraftanlagen bzgl. der Regelungen/ Betriebsbeschränkungen zum Fledermausschutz

Änderung der Nebenbestimmungen/ Betriebsbeschränkungen zum Schutz von Fledermäusen durch Änderung des fledermausoptimierten Abschaltalgorithmus an 2 von den 3 Windkraftanlagen (Anlagenhöhe 199 m, Nabenhöhe von 142,5 m und einen Rotordurchmesser von 113 m) auf dem Betriebsgelände der Fa. Trimet Aluminium SE (Anlage der Nr. 1.6.2 des Anhang 1 zur 4. BImSchV zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen)

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