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Floods Reference Spatial Datasets reported under Floods Directive - version 3.0, Mar. 2025

The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).

Stationierung der Fließgewässer 1. Ordnung der Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) und Stationierung der Elbe (WSV)

Stationierung der Fließgewässer 1. Ordnung - basierend auf der im Rahmen der Erstellung der HWSK (Hochwasserschutzkonzepte) angelegten Stationierung ergänzend Stationierung Elbe (Quelle WSV, VerkNet BWaStr V3.14)

Programmkulisse des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften - Fließgewässer

Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • WRRL-Gewässernetz (Stand 2013) • WRRL-Prioritätsgewässer (Stand August 2016) • Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung (Stand August 2016) • Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL (Stand 2014) WRRL-Gewässernetz:Die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Fließgewässer (EZG; 10 qkm) als Liniengeometrien. WRRL-Prioritätsgewässer:Als Grundgerüst für die landesweite Programmkulisse der Gewässerlandschaften in Niedersachsen wurde das Gewässernetz der prioritären Gewässer nach WRRL herangezogen. Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung:Aus den WRRL-Prioritätsgewässern wurden zum Erreichen der Umweltziele nach WRRL besondere geeignete Schwerpunktgewässer bestimmt und damit die landesweite prioritäre Gewässerkulisse noch einmal verdichtet. Diese Schwerpunktgewässer werden in der Programmkulisse hervorgehoben. Insbesondere an diesen Gewässern soll im Rahmen der Gewässerallianz Niedersachsen im Verbund mit Unterhaltungsverbänden, die Maßnahmenumsetzung insgesamt deutlich intensiviert werden. Die Konzentration auf diese landesweiten Schwerpunktgewässer wird auch unter dem Dach des Aktionsprogramms weiterverfolgt. Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL:Aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge bei der Kulissenerarbeitung besonders zu berücksichtigen waren landesweit die Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf. Dies sind u. a. Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko gemäß § 73 Abs. 1 WHG (sog. „Hochwasserrisikogebiete“) in Niedersachsen (Binnengewässer).

WRRL: Bewirtschaftungsziele Fließgewässer 2022-2027

Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach WHG § 29,30 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 Ökologie in Karte dargestellt, Chemie nur attributiv zugänglich (weil für alle WK gleiche Ziele und Ausnahmen)

Dezernat 400 Wasseranalytik, Luftschadstoffe, spezielle organische Analytik

Das Dezernat 400 ist eine Organisationseinheit der Abteilung Gemeinschaftslabor für Umweltanalytik im LUNG. Hier werden chemische Untersuchungen von Wasserproben in Fließgewässer, Seen, Grundwasser und Abwasser auf bis zu 33 verschiedene Inhaltsstoffe folgender Kriteriengruppen: - Sauerstoffhaushalt und organisatorische Belastung - Pflanznährstoffe - Versalzung - Schwermetalle - Halogenorganika (Summe) vorgenommen.

Gewässernetz des Landes Brandenburg

Das Gewässernetz (gewnet25.shp, Version 4.4.1) enthält die Hauptgewässerläufe Brandenburgs und Berlins, Bundeswasserstraßen einschließlich der sonstigen Wasserstraßen des Bundes sowie die Landesgewässer 1. Ordnung gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung und Landesschifffahrtsverordnung. Die Daten der Version 4.4 wurden aufgrund der Aktualisierung der Verordnung (01.01.2025) aktualisiert. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbggewev Der Datenbestand enthält außerdem alle Fließgewässer, die laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Es sind jedoch nicht alle Gewässer 2. Ordnung enthalten. Für die enthaltenen Gewässerläufe wurde ein vollständiger, lagegenauer, topologisch korrekter, in Fließrichtung gerichteter wasserwirtschaftlich vollständig und homogen attribuierter Geodatenbestand erzeugt. Die Gewässer wurden auf Grundlage der o. g. Datenquellen im Maßstab 1:10.000 erfasst. Zur Herstellung eines hydrologisch und wasserwirtschaftlich vollständigen Datenbestandes reichen einige Gewässerachsen über die Landesgrenze hinaus. Bei Gewässerachsen außerhalb Brandenburgs sind nicht alle Attribute vollständig gefüllt. Die Ausweisung und Kodierung des Gewässernetzes folgt der Modellierungsvorschrift der LAWA-Richtlinie für die Gebiets-und Gewässerverschlüsselung. Die Dokumentation beinhaltet die detallierten Änderungen gegenüber der Version gewnet V4.3. Das Gewässernetz (gewnet25.shp, Version 4.4.1) enthält die Hauptgewässerläufe Brandenburgs und Berlins, Bundeswasserstraßen einschließlich der sonstigen Wasserstraßen des Bundes sowie die Landesgewässer 1. Ordnung gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung und Landesschifffahrtsverordnung. Die Daten der Version 4.4 wurden aufgrund der Aktualisierung der Verordnung (01.01.2025) aktualisiert. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbggewev Der Datenbestand enthält außerdem alle Fließgewässer, die laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Es sind jedoch nicht alle Gewässer 2. Ordnung enthalten. Für die enthaltenen Gewässerläufe wurde ein vollständiger, lagegenauer, topologisch korrekter, in Fließrichtung gerichteter wasserwirtschaftlich vollständig und homogen attribuierter Geodatenbestand erzeugt. Die Gewässer wurden auf Grundlage der o. g. Datenquellen im Maßstab 1:10.000 erfasst. Zur Herstellung eines hydrologisch und wasserwirtschaftlich vollständigen Datenbestandes reichen einige Gewässerachsen über die Landesgrenze hinaus. Bei Gewässerachsen außerhalb Brandenburgs sind nicht alle Attribute vollständig gefüllt. Die Ausweisung und Kodierung des Gewässernetzes folgt der Modellierungsvorschrift der LAWA-Richtlinie für die Gebiets-und Gewässerverschlüsselung. Die Dokumentation beinhaltet die detallierten Änderungen gegenüber der Version gewnet V4.3. Das Gewässernetz (gewnet25.shp, Version 4.4.1) enthält die Hauptgewässerläufe Brandenburgs und Berlins, Bundeswasserstraßen einschließlich der sonstigen Wasserstraßen des Bundes sowie die Landesgewässer 1. Ordnung gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung und Landesschifffahrtsverordnung. Die Daten der Version 4.4 wurden aufgrund der Aktualisierung der Verordnung (01.01.2025) aktualisiert. https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbggewev Der Datenbestand enthält außerdem alle Fließgewässer, die laut Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtig sind (Einzugsgebiet > 10 km²). Es sind jedoch nicht alle Gewässer 2. Ordnung enthalten. Für die enthaltenen Gewässerläufe wurde ein vollständiger, lagegenauer, topologisch korrekter, in Fließrichtung gerichteter wasserwirtschaftlich vollständig und homogen attribuierter Geodatenbestand erzeugt. Die Gewässer wurden auf Grundlage der o. g. Datenquellen im Maßstab 1:10.000 erfasst. Zur Herstellung eines hydrologisch und wasserwirtschaftlich vollständigen Datenbestandes reichen einige Gewässerachsen über die Landesgrenze hinaus. Bei Gewässerachsen außerhalb Brandenburgs sind nicht alle Attribute vollständig gefüllt. Die Ausweisung und Kodierung des Gewässernetzes folgt der Modellierungsvorschrift der LAWA-Richtlinie für die Gebiets-und Gewässerverschlüsselung. Die Dokumentation beinhaltet die detallierten Änderungen gegenüber der Version gewnet V4.3.

Digitales Anlagenverzeichnis Schleswig-Holstein (DAV-SH)

In erster Linie werden die Anlagen von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) für die Erstellung von verbandsbezogenen Anlagenverzeichnissen erfasst und dargestellt. Die WBV sind für die in ihrem Verbandsgebiet liegenden unterhaltungspflichtigen Fließgewässer (inkl. der Landesgewässer, deren Unterhaltungsaufgaben bereits überwiegend übertragen wurden) und Deiche (Regional- und Mitteldeiche), sowie Bauwerke unterhaltungs- und dokumentationspflichtig. Das Land hat die Unterhaltungsträger (WBV, Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unter-haltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz digital zu pflegen. Hinzu kommt die Integration bzw. Pflege von Anlagen, die vom Land unterhalten werden (1. Deichlinie, Messstellen,). Im System können auch Einleitungs- und Entnahmestellen (EE) durch UWB (bewilligungspflichtige EE), WBV, Städte und Gemeinden (nicht bewilligungs-pflichtige EE) erfasst werden. Unter der Anlagenpflege wird die Erfassung, die Änderung und das Löschen von linienhaften Anlagen (Gewässer, Deiche, Unterhaltungswege) und punkthaften Anlagen (Gewässer- und Deichbauwerke, bauliche Mess- und Einleitungs- und Entnahmestellen) verstanden. Die Verortung im GIS erfolgt auf Basis von topologischen Gewässer-, Deich-, Wegenetzen (Routen), die zusammen mit den erfassten Stationierungen und Sachdaten eine gemeinsame Auswertung oder auch die Betrachtung einzelner Sichten DAV (Digitales Gewässerverzeichnis), DDV (Digitales Deichverzeichnis) ermöglicht.

Begrenzung des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 (WMS Dienst)

Begrenzung des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden für ein 100-jährliches Ereignis (HQ100, 4370 m³/s): Das bisherige festgesetzte ÜG der Elbe für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), galt seit dem Oktober 2004. Es wurde seither zweimal geändert, zunächst im Januar 2012 und später im Juni 2016 nach der Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in den Stadtteilen Innenstadt/Friedrichstadt bzw. Pieschen/Mickten/Kaditz, jeweils begrenzt auf die geschützten Gebiete. Die Ausgrenzung des festgesetzten ÜG der Elbe wurde nunmehr anhand aktualisierter Modellgrundlagen stadtweit überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet. Für die fachliche Ermittlung des ÜG wurde ein an der TU Dresden, Institut für Wasserbau und Tech-nische Hydromechanik entwickeltes zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches Simulations-modell genutzt, das nach dem Elbehochwasser vom Juni 2013 auf Veranlassung des Freistaates Sachsen an der TH Nürnberg umfassend aktualisiert wurde (2D-HN-Modell Elbe). Nach einer weiteren Modellaktualisierung, welche im Jahr 2017 im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wiederum an der TH Nürnberg durchgeführt wurde, wurden die modellierten Überflutungsflächen u. a. für ein HQ100 ermittelt. Der Erstellung der neuen Karten des ÜG Elbe liegt wiederum ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist zugrunde, Abflussmenge 4370 m³/s am Pegel Dresden-Augustusbrücke. Dazu wurden die für HQ100 berechneten Überflutungsflächen homogenisiert und plausibilisiert. Berechnete Insellagen < 500 m² wurden ins ÜG Elbe integriert, und berechnete Insellagen größer 500 m² sind als Insellagen außerhalb des festgesetzten ÜG verblieben. Bei der Festlegung des ÜG nicht berücksichtigt wurden, wie bei den vorhergehenden ÜG auch, die Wechselwirkungen der Elbe mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser und der Kanalisation sowie temporären Verbauen, z. B. Sandsackwällen oder anderen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserabwehr. Herausgenommen aus dem ÜG sind die Flächen, die von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, die für ein HQ100 bemessen und errichtet wurden, geschützt werden. Dies betrifft geschützte Flächen in der Dresdner Innenstadt und der Friedrichstadt, in den Stadtteilen Pieschen, Trachau, Trachenberge, Mickten und Kaditz sowie in den Bereichen Stetzsch, Gohlis und Cossebaude. Das neu gefasste Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein HQ100 wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG in Karten dargestellt. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangte das neue ÜG Gültigkeit als festgesetztes ÜG Elbe. Gleichzeitig trat das bisherige ÜG Elbe vom Oktober 2004 mit seinen Änderungen außer Kraft. Die Änderung vom 21.01.2019 betrifft ausschließlich ein Gebiet im Bereich der Enderstraße. Eine Überprüfung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes ergab, dass es fachlich und wasserrechtlich gerechtfertigt ist, eine als überschwemmt berechnete Fläche westlich der Enderstraße nicht als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde diese Fläche aus dem ÜG herausgenommen und dem überschwemmungsgefährdeten Gebiet zugeschlagen. Das ÜG endet dort aus östlicher Richtung kommend an der Enderstraße.

Fläche des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 (WFS Dienst)

Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden für ein 100-jährliches Ereignis (HQ100, 4370 m³/s): Das bisherige festgesetzte ÜG der Elbe für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), galt seit dem Oktober 2004. Es wurde seither zweimal geändert, zunächst im Januar 2012 und später im Juni 2016 nach der Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in den Stadtteilen Innenstadt/Friedrichstadt bzw. Pieschen/Mickten/Kaditz, jeweils begrenzt auf die geschützten Gebiete. Die Ausgrenzung des festgesetzten ÜG der Elbe wurde nunmehr anhand aktualisierter Modellgrundlagen stadtweit überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet. Für die fachliche Ermittlung des ÜG wurde ein an der TU Dresden, Institut für Wasserbau und Tech-nische Hydromechanik entwickeltes zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches Simulationsmodell genutzt, das nach dem Elbehochwasser vom Juni 2013 auf Veranlassung des Freistaates Sachsen an der TH Nürnberg umfassend aktualisiert wurde (2D-HN-Modell Elbe). Nach einer weiteren Modellaktualisierung, welche im Jahr 2017 im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wiederum an der TH Nürnberg durchgeführt wurde, wurden die modellierten Überflutungsflächen u. a. für ein HQ100 ermittelt. Der Erstellung der neuen Karten des ÜG Elbe liegt wiederum ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist zugrunde, Abflussmenge 4370 m³/s am Pegel Dresden-Augustusbrücke. Dazu wurden die für HQ100 berechneten Überflutungsflächen homogenisiert und plausibilisiert. Berechnete "Insellagen" < 500 m² wurden ins ÜG Elbe integriert, und berechnete Insellagen > 500 m² sind als "Insellagen" außerhalb des festgesetzten ÜG verblieben. Bei der Festlegung des ÜG nicht berücksichtigt wurden, wie bei den vorhergehenden ÜG auch, die Wechselwirkungen der Elbe mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser und der Kanalisation sowie temporären Verbauen, z. B. Sandsackwällen oder anderen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserabwehr. Herausgenommen aus dem ÜG sind die Flächen, die von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, die für ein HQ100 bemessen und errichtet wurden, geschützt werden. Dies betrifft geschützte Flächen in der Dresdner Innenstadt und der Friedrichstadt, in den Stadtteilen Pieschen, Trachau, Trachenberge, Mickten und Kaditz sowie in den Bereichen Stetzsch, Gohlis und Cossebaude. Das neu gefasste Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein HQ100 wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG in Karten dargestellt. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangte das neue ÜG Gültigkeit als festgesetztes ÜG Elbe. Gleichzeitig trat das bisherige ÜG Elbe vom Oktober 2004 mit seinen Änderungen außer Kraft. Die Änderung vom 21.01.2019 betrifft ausschließlich ein Gebiet im Bereich der Enderstraße. Eine Überprüfung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes ergab, dass es fachlich und wasserrechtlich gerechtfertigt ist, eine als überschwemmt berechnete Fläche westlich der Enderstraße nicht als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde diese Fläche aus dem ÜG herausgenommen und dem überschwemmungsgefährdeten Gebiet zugeschlagen. Das ÜG endet dort aus östlicher Richtung kommend an der Enderstraße.

Numerische Simulation von flussmorphologischen Prozessen und des Geschiebehaushaltes von Fluessen

Ein Fluss ist natuerlicherweise nicht im Gleichgewicht, was sich in morphologischen Veraenderungen wie Auflandungen oder Erosion an der Flusssohle und den Ufern aeussert. Die Problematik des Geschiebetransportes und der Sohlenveraenderungen haben sowohl fuer Katastrophenbekaempfung wie fuer Landschaftsschutz (naturnahe Flussverbauungen) grosse Bedeutung. Im vorliegenden Projekt wird ein numerisches Simulationsmodell entwickelt, das den Flusslauf mit Hilfe von Querprofilen sowie der Oberflaechenbeschaffenheit beschreibt und aufgrund eines Abflussregimes und eines Geschiebeeintrages eine Prognose der Sohlenveraenderungen und eine Abschaetzung der anfallenden Geschiebemengen erlaubt.

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