Der Datensatz enthält die Daten für Grundwasser und Oberflächengewässer, die im Rahmen des „Berichts der Bundesrepublik Deutschland gemäß Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“ (Nitratbericht 2024) der EU Kommission übermittelt wurden. Die Daten sind Grundlage für die Auswertungen der Applikation „Nitratbericht nach EU-Nitratrichtlinie“ (siehe auf der rechten Seite unter "Download-Links").
The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • WRRL-Gewässernetz (Stand 2013) • WRRL-Prioritätsgewässer (Stand August 2016) • Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung (Stand August 2016) • Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL (Stand 2014) WRRL-Gewässernetz:Die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Fließgewässer (EZG; 10 qkm) als Liniengeometrien. WRRL-Prioritätsgewässer:Als Grundgerüst für die landesweite Programmkulisse der Gewässerlandschaften in Niedersachsen wurde das Gewässernetz der prioritären Gewässer nach WRRL herangezogen. Schwerpunktgewässer für die WRRL-Maßnahmenumsetzung:Aus den WRRL-Prioritätsgewässern wurden zum Erreichen der Umweltziele nach WRRL besondere geeignete Schwerpunktgewässer bestimmt und damit die landesweite prioritäre Gewässerkulisse noch einmal verdichtet. Diese Schwerpunktgewässer werden in der Programmkulisse hervorgehoben. Insbesondere an diesen Gewässern soll im Rahmen der Gewässerallianz Niedersachsen im Verbund mit Unterhaltungsverbänden, die Maßnahmenumsetzung insgesamt deutlich intensiviert werden. Die Konzentration auf diese landesweiten Schwerpunktgewässer wird auch unter dem Dach des Aktionsprogramms weiterverfolgt. Hochwasserrisiko-Gebiete nach HWRM-RL:Aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge bei der Kulissenerarbeitung besonders zu berücksichtigen waren landesweit die Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf. Dies sind u. a. Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko gemäß § 73 Abs. 1 WHG (sog. „Hochwasserrisikogebiete“) in Niedersachsen (Binnengewässer).
Begrenzung des ÜG Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden für ein 100-jährliches Ereignis (HQ100, 4370 m³/s): Das bisherige festgesetzte ÜG der Elbe für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), galt seit dem Oktober 2004. Es wurde seither zweimal geändert, zunächst im Januar 2012 und später im Juni 2016 nach der Fertigstellung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen in den Stadtteilen Innenstadt/Friedrichstadt bzw. Pieschen/Mickten/Kaditz, jeweils begrenzt auf die geschützten Gebiete. Die Ausgrenzung des festgesetzten ÜG der Elbe wurde nunmehr anhand aktualisierter Modellgrundlagen stadtweit überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Die Landeshauptstadt Dresden ist dazu gemäß § 76 Absatz 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet. Für die fachliche Ermittlung des ÜG wurde ein an der TU Dresden, Institut für Wasserbau und Tech-nische Hydromechanik entwickeltes zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches Simulations-modell genutzt, das nach dem Elbehochwasser vom Juni 2013 auf Veranlassung des Freistaates Sachsen an der TH Nürnberg umfassend aktualisiert wurde (2D-HN-Modell Elbe). Nach einer weiteren Modellaktualisierung, welche im Jahr 2017 im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden wiederum an der TH Nürnberg durchgeführt wurde, wurden die modellierten Überflutungsflächen u. a. für ein HQ100 ermittelt. Der Erstellung der neuen Karten des ÜG Elbe liegt wiederum ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist zugrunde, Abflussmenge 4370 m³/s am Pegel Dresden-Augustusbrücke. Dazu wurden die für HQ100 berechneten Überflutungsflächen homogenisiert und plausibilisiert. Berechnete Insellagen < 500 m² wurden ins ÜG Elbe integriert, und berechnete Insellagen größer 500 m² sind als Insellagen außerhalb des festgesetzten ÜG verblieben. Bei der Festlegung des ÜG nicht berücksichtigt wurden, wie bei den vorhergehenden ÜG auch, die Wechselwirkungen der Elbe mit anderen, ggf. ebenso Hochwasser führenden Fließgewässern, dem Grundwasser und der Kanalisation sowie temporären Verbauen, z. B. Sandsackwällen oder anderen ergriffenen Schutzmaßnahmen zur Hochwasserabwehr. Herausgenommen aus dem ÜG sind die Flächen, die von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen, die für ein HQ100 bemessen und errichtet wurden, geschützt werden. Dies betrifft geschützte Flächen in der Dresdner Innenstadt und der Friedrichstadt, in den Stadtteilen Pieschen, Trachau, Trachenberge, Mickten und Kaditz sowie in den Bereichen Stetzsch, Gohlis und Cossebaude. Das neu gefasste Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein HQ100 wurde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG in Karten dargestellt. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangte das neue ÜG Gültigkeit als festgesetztes ÜG Elbe. Gleichzeitig trat das bisherige ÜG Elbe vom Oktober 2004 mit seinen Änderungen außer Kraft. Die Änderung vom 21.01.2019 betrifft ausschließlich ein Gebiet im Bereich der Enderstraße. Eine Überprüfung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes ergab, dass es fachlich und wasserrechtlich gerechtfertigt ist, eine als überschwemmt berechnete Fläche westlich der Enderstraße nicht als Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Daher wurde diese Fläche aus dem ÜG herausgenommen und dem überschwemmungsgefährdeten Gebiet zugeschlagen. Das ÜG endet dort aus östlicher Richtung kommend an der Enderstraße.
Die Gefahrenhinweiskarte zeigt Überschwemmungsflächen und Intensitäten (Wassertiefe bzw. spezifischer Abfluss) bei Extremhochwasser für den Elbestrom und die Gewässer I. Ordnung in Sachsen in einem Überblicksmaßstab (1:100.000) mit einem Datenstand von 2004. Als Extremhochwasser (EHQ) wird dabei ein Ereignis, das bedeutend größer als HQ(100) ist, mindestens das höchste beobachtete Ereignis, im Allgemeinen jedoch HQ(300), angesetzt. Die Berechnung der Überschwemmungsflächen erfolgte ohne die Berücksichtigung der Wirkung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Talsperren, Deiche oder Polder. Die dargestellten Intensitäten und Ausdehnungen stellen eine Umhüllende aller möglichen Überschwemmungsszenarien dar, d.h., nicht alle dargestellten Flächen sind bei einem einzelnen Ereignis betroffen. Dies gilt auch bei einem Versagen von Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus werden die Grenzen der überschwemmten Flächen bei HQ(20) und HQ(100) dargestellt, ebenfalls ohne die Berücksichtigung der Wirkung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Aufgrund der verschiedenen Überflutungs- und damit Schadensprozesse wurde zwischen flachen Talbereichen (geschiebefrei, meist nicht Lauf verändernde Überflutung) und Steilbereichen (dynamische Überschwemmung mit Geschiebetransport, Erosion und zu erwartender Laufveränderung) unterschieden. Da an den steilen Gewässerabschnitten die Überschwemmungstiefe nur indirekt eine Aussage über die Intensität und damit über die Gefährdung geben kann, wurde zusätzlich die Fließgeschwindigkeit auf den Vorländern ermittelt. Das Produkt aus Überschwemmungstiefe und Fließgeschwindigkeit wird als spezifischer Abfluss (Abfluss pro Meter Gewässerbreite) für EHQ dargestellt.
Das LSG liegt nordwestlich von Merseburg zwischen den Ortschaften Schkopau, Knapendorf, Bündorf, Milzau und Bad Lauchstädt, es befindet sich unmittelbar südlich der Buna-Werke. Es liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das LSG umfasst die Niederung der Laucha, die sich flach muldenförmig zwischen dem Industriekomplex im Norden und den Siedlungsgebieten im Süden eintieft. In dieser Niederung findet sich ein Mosaik verschiedenster Biotope. Bestimmend ist der Bachlauf der Laucha, der teils begradigt, teils relativ naturnah das Gebietauf ganzer Länge durchströmt. Neben dem bachbegleitenden Grünland mit nicht mehr genutzten Feuchtwiesen sind die galerieartigen Gehölze landschaftsbildprägend. Diese Wiesenform wechselt mit Frischwiesen ab, auf denen alte Obstbäume stehen. Ein weiträumiges Schilfgebiet befindet sich zwischen Schkopau und Knapendorf. Bei Knapendorf und nördlich Bündorf haben sich geringflächige Reste eines Auenwaldes erhalten. Angepflanzte flächige Gehölze am Rande des unteren Talzuges und Neuaufforstungen mit Laubgehölzen dienen als Pufferzone zur umgebenden intensiv genutzten Landschaft, bestehen aber zu einem großen Teil aus standortfremden Arten. Am Südwestrand der großen Buna-Halde hat sich durch den Einfluss des Haldensickerwassers eine salztolerante Flora angesiedelt. Der nördlich von Knapendorf liegende „Kirschberg“ stellt mit 103 m ü. NN eine geringfügige Erhebung dar und weist eine bemerkenswerte Trockenrasenvegetation auf, weshalb er auch als FND unter Schutz gestellt wurde. Das Landschaftsbild des LSG wird maßgeblich durch die Ortsränder von Knapendorf, Bündorf und Milzau bestimmt, die durch Obst- und Bauerngärten sowie kleine Wiesen mit Kopfweiden aufgelockert werden. Insgesamt finden sich im LSG Siedlungen und Gräberfelder aus allen Perioden der Urgeschichte, von der Jungsteinzeit bis ins Mittelalter, doch ist die Besiedlung im unteren Abschnitt der Laucha innerhalb der Gemarkung Schkopau dichter als im westlichen Abschnitt des LSG. Die ältesten Funde bei Schkopau stammen aus der Linienbandkeramikkultur und bezeugen die Anwesenheit der ältesten Ackerbauern Sachsen-Anhalts im LSG. Danach folgen die Stichbandkeramikkultur, die Gaterslebener Kultur, die Salzmünder Kultur, die Bernburger Kultur, die Schnurkeramikkultur, die Glockenbecherkultur, die frühe und die späte Bronzezeit sowie die frühe Eisenzeit. Die frührömische Kaiserzeit ist außerhalb des LSG durch das Gräberfeld vom Suebenhoek vertreten (s. LSG „Saale“). Das älteste Grab stammt aus der Gemarkung Knapendorf, wo nordöstlich des Ortes auf dem Fuchsberg ein Steinkistengrab der Salzmünder Kultur entdeckt wurde. In der aus vier Wandplatten zusammengefügten und mit einer fünften Platte abgedeckten Steinkiste lag das Skelett eines Kindes, daneben eine Kanne. Schon früher kam dort beim Umpflügen ein „altes Grab“ zum Vorschein. Im Bereich des Hügels fanden sich zu dem Scherben der Schnurkeramik, so dass dort einst auch ein Grab dieser Kultur vorhanden war. Die Ackerbauern der Bernburger Kultur errichteten ihren Toten bei Schkopau ein Steinkistengrab, das sie mit einem Hügel bedeckten. Die Seiten und die Decke der 2 m langen Steinkiste bestanden aus je vier Steinplatten, während die Schmalseiten mit je einer weiteren Steinplatte geschlossen waren. Eine der Seitenplatten weist, und das macht das besondere des Fundes aus, eingeritzte Verzierungen auf. Neben diesem und einem unmittelbar benachbarten Hügel der Schnurkeramikkultur verzeichnet die Flurkarte von Schkopau aus dem Jahr 1809 zwei weitere Hügel außerhalb des LSG, die ebenfalls von der Schnurkeramikkultur errichtet wurden. Bronzeschlacken aus einer spätbronzezeitlichen Siedlung bei Schkopau deuten auf metallverarbeitendes Handwerk hin. Handwerkliche Tätigkeiten vermittelt auch ein so genannter Rillenschlägel, der ebenfalls der Spätbronzezeit zuzurechnen ist. Zu dieser Zeit wurde das Land bei Schkopau und Milzau parzelliert und damit wohl der Anspruch benachbarter Sippen an den Wirtschaftsflächen dokumentiert. Im Frühmittelalter trifft man bei Schkopau auf Slawen, die wohl im späten 7. Jh. bzw. im frühen 8. Jh. den Fluss überschritten hatten und das links saalische Gebiet aufsiedelten. Mit Beginn des Abbaus der Braunkohlenvorräte wurde die Landschaft von der industriellen Entwicklung geprägt, durch die nicht nur die großflächige Tagebaulandschaft entstand, sondern auch der Chemiekomplex Buna mit seinen Auswirkungen auf Boden, Wasser und Luft. Das LSG gehört in geologischer Hinsicht vollständig zur Merseburger Buntsandstein-Platte. Zwischen Knapendorf und Schkopau sowie im Betriebsgelände der Buna-Werke tritt Mittlerer Buntsandstein großflächig zutage. Zwischen Knapendorf, Milzau und Bad Lauchstädt wird der Buntsandstein von tertiären Schichtenüberdeckt, denen aber im Unterschied zum benachbarten Geiseltal und zum nördlich gelegenen kleinen Dörstewitzer Becken mächtigere Braunkohleeinlagerungen fehlen. Unter den quartären Deckschichten dominieren saalekaltzeitlicher Geschiebemergel und weichselkaltzeitlicher Löss. In der Aue treten humose, sandig-schluffige Bildungen des Holozäns auf. Bodengeographisch gehört das LSG zum Lauchstädter Löss-Plateau. Dieses Gebietzählt mit weniger als 500 mm Jahresniederschlag zu den niederschlagärmsten Regionen in Sachsen-Anhalt, und diese Situation prägt die bodenkundlichen Verhältnisse ebenso wie die geologischen und morphologischen Gegebenheiten. Außerhalb des Lauchatales sind Tschernoseme aus Löss weit verbreitet. Diese Steppenböden wurden seit der Jungsteinzeit (Bandkeramiker) durch den Menschen als Acker genutzt und blieben dadurch im Entstehungszustand erhalten. Tschernoseme zählen zu den besten Ackerböden, die es in Deutschland gibt. Das Bachtal der Laucha ist in das Löss-Plateau eingetieft. Hier stehen Kolluvialböden an. Am häufigsten sind schwarze, durchgehend humose, grundwasserbeeinflusste Gley-Tschernoseme. Die dem Gebiet benachbarte Buna-Halde wurde als Spülhalde betrieben, auf der Produktionsrückstände verspült wurden. Dadurch ist ein Kippboden aus Kalk-, Salz- und Chemierückständen entstanden. Zu den wenigen kleinen Fließgewässern in der gewässerarmen Landschaftseinheit der Querfurter Platte gehört der Bachlauf der Laucha, der im LSG eine kleine Niederung bildet und bei Schkopau in die Saale mündet. Auf ehemaligen Teichböden zwischen Schkopau und Knapendorf haben sich Wasserflächen gebildet, die jedoch fast völlig von Schilf bewachsen sind. An Standgewässern sind nur der Schlossteich in Bündorf und das Regenrückhaltebecken westlich von Schkopau von Bedeutung. Klimatisch ordnet sich das LSG in die Ackerlandschaften mit subkontinentalem Klima des Binnenlandes ein. Die geringe Menge von durchschnittlich 498 mm/Jahr und die Verteilung der Niederschläge unterstreichen die kontinentale Klimatönung. Großräumig betragen die Jahresmitteltemperaturen etwa 8,5 °C. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets würde sich aus Hart- und Weichholzauenwald, aber auch Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Erlenbruchwald zusammensetzen. An den Randlagen der Täler würde Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald auftreten, der auf den anschließenden Hängen in Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald überginge. Der geringe Gehölzanteil des LSG besteht bei den bachbegleitenden Gehölzen an den Ufern aus Weiden und Pappeln. In den kleinen Auenwaldresten dominieren die Stiel-Eiche, die Gemeine Esche und die Feld-Ulme. Sie weisen auch eine auenwaldtypische Krautschicht auf. Neben einem großflächigen Schilfbereich und Röhrichten sowie Staudenfluren sind weiterhin bachbegleitende Grünländer ausgebildet, welche nur extensiv genutzt werden. Diese setzen sich auf den feuchten Standorten aus Kohldistelwiesen zusammen, welche mit den trockeneren Glatthaferwiesen abwechseln. Vielfach werden die Grünländer nicht mehr genutzt und verstauden. Weite Strecken der Bachufer werden auch von schmalen, nitrophilen Staudensäumen begleitet. Die salztolerante Flora am Südwestrand der Buna-Halde weist neben Salz-Binse und Salz-Schwaden auch Strand-Aster und Echten Eibisch auf. Auf dem von Industriehalden umgebenen Kirschberg ist Trockenrasen zu finden, in dem u. a. der Walliser Schwingel, Federgras, Dänischer Tragant, Liegender Ehrenpreis, Graue Skabiose und der Mondrautenfarn vorkommen. Unter den hier verbreiteten und an trockenwarme Lebensräume gebundenen Heuschreckenarten befinden sich der Verkannte Grashüpfer und die Gemeine Sichelschrecke. Aus der Tierwelt ist der Rotmilan besonders zu erwähnen, der im unteren Lauchagrund brütet. Die Gehölzstrukturen werden von zahlreichen Kleinvögeln besiedelt. Das Röhricht weist mit Wasserralle, Drosselrohrsänger und Rohrschwirl auch seltene Schilfbrüter auf. An hängenden Ästen der Bäume am Rande des Röhrichts baut die Beutelmeise ihr kunstvolles Nest. An den Standgewässern des Gebietes kommen mit Teichmolch, Erdkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Gras- Teich- und Seefrosch bemerkenswerte Amphibienarten vor. Besonderes Ziel dieses LSG sollte die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der reichhaltig strukturierten Landschaft sein. Sie besitzt eine hohe Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten in dieser sonst großräumig anthropogen und industriell geprägten Kulturlandschaft. Dies ist gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Schaffung eines Biotopverbundes zwischen der Saaleaue und der westlich angrenzenden Agrarlandschaft der Querfurter Platte. Für die weitere Entwicklung des Gebietes ist besonders im oberen Bereich die Schaffung und Beachtung von Gewässerschonstreifen wichtig. Die Reduzierung der Abwassereinleitungen in die Laucha ist zur Verbesserung der Wassergüte des Fließgewässers ebenso erforderlich wie die Verhinderung des Nährstoffeintrages aus der intensiv genutzten Agrarlandschaft und der Versalzung durch Zulaufgräben von der Buna-Halde. Die sumpfigen Bereiche mit den Röhrichten sind durch Sicherung des Wasserhaushaltes unbedingt zu erhalten. Die Nasswiesenbereiche und die Streuobstwiesen sind durch extensive Formen der Nutzung ebenfalls zu sichern. Standortfremde Gehölze sind schrittweise umzuwandeln, wobei der natürlichen Verjüngung der Bestände Vorrang vor Pflanzung einzuräumen ist. Ein besonderer Schwerpunkt hinsichtlich der Biotoppflege ist auf den Knapendorfer Kirschberg zu legen, da seine Arten- und Biotopausstattung für das LSG und das weitere Umfeld, so bis Gröst, Mücheln und Querfurt, einmalig ist. Auf Dauer wäre hier eine extensive Schafbeweidung vorzusehen, der eine Entbuschung und Erstmahd vorausgehen sollte. Mit diesen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie einer begrenzten Entwicklung des Wegenetzes ist das LSG für eine naturverträgliche Erholung in Natur und Landschaft zuerhalten, die inmitten der dichten Besiedlung, des Industriekomplexes und der einförmigen Agrarlandschaft einen besonderen Stellenwert einnimmt. Wesentlich ist die Freihaltung des Gebietes von Bebauung sowie die Einbindung der Ortsränder in die umgebende Landschaft. Dazu sind durch Gehölzpflanzungen, Förderung von Staudenfluren und Wiesen harmonische Übergänge von den Siedlungsrändern zur Landschaft zu schaffen. Das LSG kann von den angrenzenden Ortschaften aus, besonders entlang der Laucha, erwandert werden, wenn auch nicht überall entsprechende Wege vorhanden sind. Bad Lauchstädt Als nahegelegene Sehenswürdigkeit bietetsich Bad Lauchstädt mit seinen historischen Kuranlagen und dem Goethe-Theater für einen Besuch an. Die Lauchstädter Heilquelle wurde um 1700 entdeckt, der Ausbau der Kuranlagen begann nach 1730. Der Ort entwickelte sich zum Modebad der kleinen thüringischen und sächsischen Fürstenhöfe und erlebte seine Glanzzeit von 1775 bis 1810. GOETHE und SCHILLER hielten sich mehrfach in Bad Lauchstädt auf. Die meisten historischen Bauwerke sind restauriert und vermitteln das Flair ihrer Entstehungszeit. Das Goethe-Theater ist eine dreigliedrige klassizistische Anlage, die 1802 von H. GENTZ unter Mitwirkung von Goethe errichtet wurde. Weitere Sehenswürdigkeiten sind der Herzogspavillon, der 1735 von J. H. HOPPENHAUPT erbaut wurde. Das Quellenensemble, bestehend aus Kursaal, zwei Pavillons, Quellenfassung und Teichgarten mit Achsenweg zum Schloss, zwischen 1776 und 1787 nach einheitlichem barocken Gesamtplan von J. W. CHRYSELIUS errichtet, ist ebenso beeindruckend wie die Kolonaden entlang der Laucha, auch im Jahre 1787 von J. W. CHRYSELIUS geschaffen. Die Pfarrkirche ist ein einschiffiger Barockbau aus den Jahren 1684/85 mit Benutzung spätgotischer Teile. Das Schloss entstand aus einer Wasserburg und wurde 1462 als bischöfliche Sommerresidenz ausgebaut. Nach weiteren Ausbauten erfolgte 1684 der Umbau für die Herzöge von Sachsen-Merseburg. Chemische Werke Buna Die reichen Braunkohlevorräte im Geiseltal bei Merseburg trugen zur Wahl der wichtigen Standorte der chemischen Industrie Leuna und Buna (Gründung 1936) bei. Nachdem ursprünglich im Buna-Werk künstlicher Kautschuk hergestellt wurde, erweiterte sich die Produktionspalette ständig auf eine Vielzahl chemischer Zwischen- und Fertigprodukte. Die dafür benötigte Energie wurde ausschließlich aus der Verbrennung von Braunkohle gewonnen, die in den mitteldeutschen Revieren Schwefelgehalte von 2,5 bis 4 % aufweist. In den Energieerzeugungsanlagen entstand bei der Verbrennung neben dem Staub auch Schwefeldioxid. Die unzureichenden oder fehlenden Abgasreinigungsanlagen führten in der Vergangenheit zu starken Luftbelastungen sowohl in der näheren Umgebung als auch durch Ferntransport in weiterer Entfernung. Durch Energieträgerwechsel auf Öl und Gas sowie durch moderne Filtertechnik wurden die Emission dieser Luftschadstoffe beträchtlich gesenkt. Die riesigen Mengen an Abprodukten wurden auf großdimensionierten Halden in der Werksumgebung deponiert. Da bei der Anlage dieser Halden noch keine Untergrundsicherungen durchgeführt wurden, dringen verschiedenartige Schadstoffe im Sickerwasser in den Boden und damit in das Grundwasser, das ständig kontrolliert und in Abwasserbehandlungsanlagen gereinigt und behandelt werden muss. Es wird erwogen, die durch Emissionen der Deponie beinträchtigte Laucha um den Deponiekörper weiträumig herumzuführen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Modellierung von Hochwasserrisiko-Gebieten gem. EG-HWRM-RL u. § 73 WHG für die Hochwasserszenarien HQ5, HQ10, HQ25, HQ50, HQ100 und HQextrem, erarbeitet im Rahmen des Hochwasserschutzplan Oberweser. Die Daten umfassen HQGrenzen, HQTiefen und Abflussverhaltender Weser und der Emmer
Alle Fließgewässer des AWGNs erhalten genau einen Hauptnamen und ggf. weitere Nebennamen. Jeder Gewässerabschnitt hat genau einen Namen. Der Hauptname wird im Fließgewässer (AWGN) für das gesamte Gewässer verwendet (überregional verwendeter Name zur Bezeichnung des gesamten Gewässers).
Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, den höchsten Wert, den der Grundwasserstand erreichen kann, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Als Planungsgrundlage für die Auslegung einer Abdichtung des Bauwerks gegen „drückendes“ Wasser oder für die Bemessung der Gründung ist dieser Wert unabdingbar. Meist wird dieser Maximalwert anhand langjähriger Grundwasserstandsbeobachtungen ermittelt. Zurzeit werden im Berliner Stadtgebiet an rund 2000 Grundwassermessstellen Grundwasserstände (Standrohrspiegelhöhen) gemessen und in Form von Grundwasserstandsganglinien dargestellt (Beispiel s. Abbildung 1). Der Maximalwert einer solchen Ganglinie wird als höchster Grundwasserstand , abgekürzt HGW , bezeichnet. Der HGW ist damit also ein in der Vergangenheit gemessener Wert. Grundwasserstandsganglinien dreier Messstellen im Urstromtal: Der höchste Grundwasserstand (HGW) wurde zu unterschiedlichen Zeiten gemessen: Mst. 137: 1975, Mst. 5476: 2002 und Mst. 8979: 2011. Wenn an dem Ort, für den der höchste Grundwasserstand benötigt wird, keine Grundwassermessstelle mit hinreichend langer Beobachtungsdauer vorhanden ist, kann dieser Wert aus den höchsten Grundwasserständen benachbarter Messstellen durch Interpolation näherungsweise bestimmt werden. Ein solcher interpolierter Wert wird gleichfalls als HGW bezeichnet. Für viele Fragestellungen ist die Kenntnis eines höchsten, in der Vergangenheit eingetretenen Grundwasserstands zwar sehr hilfreich, aber nicht in allen Fällen voll befriedigend bzw. ausreichend. Soll der HGW beispielweise zur Bemessung einer Bauwerksabdichtung gegen drückendes Wasser benutzt werden, so muss dieser in der Vergangenheit beobachtete Wert selbstverständlich einer sein, der auch in Zukunft, d.h. innerhalb der Nutzungsdauer des Bauwerks, nicht überschritten wird und nur in extrem nassen Situationen auftreten kann. Wenn der beobachtete Grundwasserstandsgang im Wesentlichen durch natürliche Ursachen bedingt ist (jahreszeitlich unterschiedliche Grundwasserneubildung, Wechsel von niederschlagsarmen mit niederschlagsreichen Jahren) kann davon ausgegangen werden, dass er sich zukünftig ähnlich verhält. Das gilt auch im Fall anthropogener Eingriffe mit Auswirkungen auf die Grundwasseroberfläche, sofern diese dauerhaft sind, sich also in Zukunft nicht ändern werden. In weiten Teilen Berlins herrschen bereits seit Langem keine natürlichen Grundwasserverhältnisse mehr. Durch dauerhafte wie zeitlich begrenzte Eingriffe in den Grundwasserhaushalt ist die Höhe der Grundwasseroberfläche künstlich beeinflusst . Zu den dauerhaften Maßnahmen zählen: die Regenwasserkanalisation, die eine Verminderung der Grundwasserneubildung und damit eine Absenkung des Grundwasserstands zur Folge hat; die dezentrale Regenwasserverbringung über Versickerungsanlagen, wodurch die Grundwasseroberfläche in Abhängigkeit von den Niederschlagsereignissen örtlich angehoben werden kann; Dränagen und Gräben, mit denen der Grundwasserstand gebietsweise gezielt abgesenkt wurde; wasserbauliche Maßnahmen (Stauhaltungen, Ufereinfassungen, Gewässerbegradigungen), die sowohl zu einer Anhebung wie zu einer Absenkung des Grundwasserstandes führen können; in das Grundwasser hineinreichende Bauwerke, mit der Auswirkung eines Aufstaus des Grundwassers in Anstromrichtung bzw. einer Absenkung in Abstromrichtung. Zu den zeitlich begrenzten Maßnahmen bzw. denjenigen, die in ihrem Ausmaß stark variieren können, gehören: Grundwasserentnahmen für die öffentliche und private Wasserversorgung sowie zum Zweck der Wasserfreihaltung von Baugruben oder zur Altlastensanierung, die zur Absenkung der Grundwasseroberfläche führen; Grundwasseranreicherungen zur Erhöhung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung, die in der Umgebung der Anreicherungsanlagen den Grundwasserstand anheben; Reinfiltration von gehobenem Grundwasser, z.B. im Rahmen von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für Bauzwecke, wodurch – meist örtlich begrenzt – ebenfalls die Grundwasseroberfläche angehoben wird. Durch diese Vielzahl möglicher künstlicher Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Grundwasser wird deutlich, dass es im Einzelfall selbst für Fachleute mitunter schwierig zu beurteilen ist, ob und in welchem Ausmaß ein beobachteter (= gemessener) höchster Grundwasserstand (HGW) anthropogen beeinflusst ist und in wieweit ein solcher Wert auch für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen verwendet werden kann. Um die Qualität des HGW-Wertes weiter zu erhöhen und sie für den Nutzer leichter verfügbar zu machen, ist eine Karte entwickelt worden, die den „ zu erwartenden höchsten Grundwasserstand “, abgekürzt „ zeHGW “, direkt angibt. Dieser ist folgendermaßen definiert: Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Grundwasserstand, der nach gegenwärtigem Wissenstand unter den folgenden geohydraulischen Randbedingungen nach sehr starken Niederschlagsereignissen nicht überschritten wird: einerseits den natürlichen Randbedingungen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes) und andererseits den dauerhaft künstlich veränderten Randbedingungen (z.B. Stauhaltungen der Fließgewässer, s.o.). Höhere Grundwasserstände als der zeHGW können grundsätzlich zwar auftreten, aber nur in Folge weiterer künstlicher Eingriffe. Solche Eingriffe (z.B. Einleitungen in das Grundwasser) sind langfristig natürlich nicht vorhersehbar. Sie brauchen aber auch für die meisten Fragen insofern nicht berücksichtigt zu werden, als sie in jedem Fall einer wasserbehördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen. Sinngemäß entspricht die Definition des zu erwartenden höchsten Grundwasserstands damit der Definition des „Bemessungsgrundwasserstands“ für Bauwerksabdichtungen gemäß BWK-Regelwerk, Merkblatt BWK-M8 (2009; BWK Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e.V.). Der Begriff Bemessungsgrundwasserstand wird hier zu Gunsten des Begriffs zu erwartender höchster Grundwasserstand jedoch nicht verwendet, da die zeHGW-Karte auch für andere Fragen neben der nach einer erforderlichen Bauwerksabdichtung zur Verfügung gestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Festlegung von Bemessungsgrundwasserständen für Baumaßnahmen im Grundsatz dem Bauherrn bzw. seinem Fachplaner oder -gutachter obliegt. Da dies für den Einzelnen wegen der übergreifenden komplexen, durch den Menschen stark beeinflussten Grundwasserverhältnisse in Berlin allein auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen am Ort der Baumaßnahme und dem engeren Umfeld mitunter nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist, stellt das Land Berlin Informationen zum Grundwasserstand für den Bürger zur Verfügung. Die Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz gibt seit Jahrzehnten Auskünfte zum Grundwasser, damit auch zum höchsten Grundwasserstand (HGW), der von Fachleuten auf der Basis der vorliegenden Grundwasserstandsdaten ermittelt wird. Da der HGW entsprechend seiner Definition (s.o.) kein unbeeinflusster Grundwassersstand sein muss, wird angestrebt, für das gesamte Stadtgebiet eine Karte des zeHGW zu entwickeln, der für in die Zukunft gerichtete Fragestellungen (z.B. Bauwerksabdichtung) aussagekräftiger ist. Der Zugriff auf die Karte über das Internet erlaubt es dem Nutzer, den zeHGW für den gewünschten Standort abzulesen. Bisherige Wartezeiten, die durch die schriftliche Anfrage entstanden, entfallen dadurch. Die zeHGW-Karte ist für vier Gebiete Berlins verfügbar (s. Abbildung 2). Geologisch gesehen handelt es sich um das Gebiet des Berliner Urstromtals und das Gebiet des Panketals . Beide sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Untergrund oberflächennah ganz überwiegend durch gut wasserleitende Sande, aufgebaut ist und sich die Grundwasseroberfläche im Allgemeinen nur in geringer Tiefe (Grundwasserflurabstand wenige Meter, stellenweise auch weniger als einem Meter) befindet (SenStadtUm). Des Weiteren wurde die zeHGW-Karte für die südlich des Urstromtals anschließenden Bereiche der Teltow-Hochfläche und der westlich der Havel gelegenen Nauener Platte entwickelt. Im östlichen Teil ist die Hochfläche von relativ mächtigem Geschiebemergel bzw. Geschiebelehm der Grundmoräne bedeckt, die z. T. auch für gespannte Grundwasserverhältnisse verantwortlich sind, im westlichen Teil sind überwiegend mächtige Sandabfolgen vorhanden. Im Bereich der Nauener Platte sind Geschiebemergel und Schmelzwassersande gleichermaßen verbreitet. Kennzeichnend für das Gebiet südlich des Urstromtales ist, dass die Grundwasseroberfläche in einer Tiefe von meist deutlich größer 10 m, im Grunewald und auf der Wannseehalbinsel teilweise auch größer 20 m anzutreffen ist. Geringe Flurabstände finden sich dagegen entlang der oberirdischen Gewässer z. B. Havel, Grunewaldseen, aber auch im Gebiet um das Rudower Fließ, im südlichen Bereich von Lichtenrade und auf den ehemaligen Rieselfeldern Karolinenhöhe. Aktuell wurde die zeHGW-Karte für den nördlich des Urstromtales und südöstlich des Panketals angrenzenden Teil der Barnim-Hochfläche ergänzt. In diesem Bereich bestimmen die ausgedehnten Geschiebemergelkomplexe der weichsel- und saalekaltzeitlichen Grundmoränen, die zumeist mit Schmelzwassersanden wechsellagern, die hydrogeologischen Verhältnisse maßgeblich. Der Grundwasserleiter ist in diesem Bereich i. A. bedeckt und in weiten Teilen gespannt, z. T. auch artesisch, das hydraulische Gefälle ist vergleichsweise hoch. Der Grundwasserflurabstand kann mehrere zehner Meter erreichen. Da über den Grundmoränensedimenten häufig Decksande abgelagert sind, ist das Vorkommen von Schichtenwasser verbreitet. Für alle Gebiete, in denen z.T. methodisch unterschiedlich vorgegangen wurde, wird hier eine Karte der Grundwasserhöhen mit der Bezeichnung „Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW)“ veröffentlicht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3557 |
| Europa | 72 |
| Kommune | 160 |
| Land | 3679 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 186 |
| Wirtschaft | 23 |
| Wissenschaft | 1053 |
| Zivilgesellschaft | 107 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 1838 |
| Ereignis | 39 |
| Förderprogramm | 2266 |
| Hochwertiger Datensatz | 58 |
| Kartendienst | 56 |
| Software | 9 |
| Taxon | 20 |
| Text | 1138 |
| Umweltprüfung | 124 |
| WRRL-Maßnahme | 625 |
| unbekannt | 758 |
| License | Count |
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| Geschlossen | 1572 |
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| Unbekannt | 230 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 6741 |
| Englisch | 1157 |
| andere | 10 |
| Resource type | Count |
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| Archiv | 190 |
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| Datei | 376 |
| Dokument | 2788 |
| Keine | 2732 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 25 |
| Webdienst | 38 |
| Webseite | 3324 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4066 |
| Lebewesen und Lebensräume | 6683 |
| Luft | 3596 |
| Mensch und Umwelt | 6709 |
| Wasser | 6934 |
| Weitere | 6731 |