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Infektionsschutz

Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.

Das Wildkaninchen

Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).

Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Allgemeiner Teil Spezieller Teil

Ein Kompendium der Biodiversität (2016) Herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt durch Dieter Frank und Peer Schnitter; ISBN 978-3-942062-17-6 Bezug beim Verlag Natur und Text GmbH unter http://www.naturundtext.de/shop/ Nutzungsrechte der Dateien und Fotos: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Inhalt (53 KB) Gesamtdatei des Buches (47,4 MB) Algen (Cyanobacteria et Phycophyta) (766 KB) Armleuchteralgen (Characeae) (395 KB) Flechten (Lichenes) und flechtenbewohnende (lichenicole) Pilze (854 KB) Moose (Anthocerotophyta, Marchantiophyta, Bryophyta) (738 KB) Gefäßpflanzen (Tracheophyta: Lycopodiophytina, Pteridophytina, Spermatophytina) (2,3 MB) Schleimpilze (Myxomycetes) (533 KB) Großpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p.) (1,8 MB) Phytoparasitische Kleinpilze (Ascomycota p..p., Basidiomycota p..p., Blastocladiomycota p..p., Chytri-diomycota p..p., Oomycota p..p., Cercozoa p..p.) (1,2 MB) Süßwassermedusen (Hydrozoa: Craspedacusta) (384 KB) Rundmäuler (Cyclostomata) und Fische (Pisces) (477 KB) Lurche (Amphibia) (413 KB) Kriechtiere (Reptilia) (424 KB) Vögel (Aves) (614 KB) Säugetiere (Mammalia) (542 KB) Egel (Hirudinea) (379 KB) Regenwürmer (Lumbricidae) (443 KB) Weichtiere (Mollusca) (503 KB) Kiemenfüßer (Anostraca) und ausgewählter Gruppen der Blattfüßer (Phyllopoda) (403 KB) Asseln (Isopoda) (384 KB) Flohkrebse (Malacostraca: Amphipoda) (443 KB) Zehnfüßige Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae, Grapsidae) (388 KB) Tausendfüßer (Myriapoda: Diplopoda, Chilopoda) (483 KB) Weberknechte (Arachnida: Opiliones) (457 KB) Webspinnen (Arachnida: Araneae) (548 KB) Springschwänze (Collembola) (422 KB) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) (496 KB) Libellen (Odonata) (545 KB) Steinfliegen (Plecoptera) (437 KB) Ohrwürmer (Dermaptera) (355 KB) Fangschrecken (Mantodea) und Schaben (Blattoptera) (361 KB) Heuschrecken (Orthoptera) (462 KB) Zikaden (Auchenorrhyncha) (474 KB) Wanzen (Heteroptera) (692 KB) Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) (372 KB) Wasserbewohnende Käfer (Coleoptera aquatica) (533 KB) Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) (655 KB) Nestkäfer (Coleoptera: Cholevidae) (373 KB) Pelzflohkäfer (Coleoptera: Leptinidae) (352 KB) Aaskäfer (Coleoptera: Silphidae) (395 KB) Kurzflügler (Coleoptera: Staphylinidae) (660 KB) Schröter (Coleoptera: Lucanidae) (413 KB) Erdkäfer, Mistkäfer und Blatthornkäfer (Coleoptera: Scarabaeoidea: Trogidae, Geotrupidae, Scarabaeidae) (462 KB) Prachtkäfer (Coleoptera: Buprestidae) (453 KB) Weichkäfer (Coleoptera: Cantharoidea: Drilidae, Lampyridae, Lycidae, Omalisidae) (404 KB) Buntkäfer (Coleoptera: Cleridae) (392 KB) Zipfelkäfer (Coleoptera: Malachiidae), Wollhaarkäfer (Coleoptera: Melyridae) und Doppelzahnwollhaarkäfer (Coleoptera: Phloiophilidae) (391 KB) Rindenglanzkäfer (Coleoptera: Monotomidae) (380 KB) Glattkäfer (Coleoptera: Phalacridae) (377 KB) Marienkäfer (Coleoptera: Coccinellidae) (420 KB) Ölkäfer (Coleoptera: Meloidae) (502 KB) Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae) (529 KB) Blattkäfer (Coleoptera: Megalopodidae, Orsodacnidae et Chrysomelidae excl. Bruchinae) (464 KB) Breitmaulrüssler (Coleoptera: Anthribidae) (362 KB) Rüsselkäfer (Coleoptera: Curculionoidae) (557 KB) Wespen (Hymenoptera: Aculeata) (552 KB) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) (576 KB) Köcherfliegen (Trichoptera) (455 KB) Schmetterlinge (Lepidoptera) (1,3 MB) Schnabelfliegen (Mecoptera) (347 KB) Flöhe (Siphonaptera) (426 KB) Stechmücken (Diptera: Culicidae) (439 KB) Kriebelmücken (Diptera: Simuliidae) (380 KB) Kammschnaken (Diptera: Tipulidae, Ctenophorinae) (355 KB) Raubfliegen (Diptera: Asilidae) (367 KB) Wollschweber (Diptera: Bombyliidae) (386 KB) Langbeinfliegen (Diptera: Dolichopodidae) (496 KB) Waffenfliegen (Diptera: Stratiomyidae) (381 KB) Ibisfliegen (Diptera: Athericidae) (341 KB) Bremsen (Diptera: Tabanidae) (411 KB) Stinkfliegen (Diptera: Coenomyidae) (345 KB) Schwebfliegen (Diptera: Syrphidae) (490 KB) Dickkopffliegen (Diptera: Conopidae) (374 KB) Stelzfliegen (Diptera: Micropezidae) (356 KB) Uferfliegen (Diptera: Ephydridae) (372 KB) Halmfliegen (Diptera: Chloropidae) (406 KB) Raupenfliegen (Diptera: Tachinidae) (477 KB) Fledermausfliegen (Diptera: Nycteribiidae) (405 KB) Lausfliegen (Diptera: Hippoboscidae) (474 KB) Letzte Aktualisierung: 24.11.2022

E! 115463: Eine Forschungsinfrastruktur zur Identifizierung neuer Repellentien gegen Schädlinge im human- und veterinärmedizinischen Bereich

Das Projekt "E! 115463: Eine Forschungsinfrastruktur zur Identifizierung neuer Repellentien gegen Schädlinge im human- und veterinärmedizinischen Bereich" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: IS Insect Services GmbH.

Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensbedingungen von Parasiten an Nagetieren

Das Projekt "Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensbedingungen von Parasiten an Nagetieren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) - Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst - Wirbeltierforschung.a) Gängige Klimaszenarien sagen für Deutschland erhöhte Temperaturen und verringerten Niederschlag voraus, was für viele Kleinsäugerarten (Wühlmäuse, Waldmäuse) vorteilhaft ist und zu erhöhten Populationsdichten führen kann. Kleinsäuger tragen zahlreiche Ektoparasiten (z.B. Zecken, Flöhe), die eine erhebliche Bedeutung als Krankheitsüberträger von Kleinsäugern auf den Menschen haben (z.B. Borreliose, FSME, Rickettsiose). Das Vorkommen der Parasiten und Krankheitserreger auf Kleinsäugern ist wahrscheinlich ebenfalls u.a. vom Wetter/Klima abhängig. Die durch Klimawandel erwarteten erhöhten Populationsdichten der Kleinsäuger und der verstärkte Parasitenbesatz/ Durchseuchung mit Krankheitserregern führen zu einem erhöhten, humanen Infektionsrisiko. Da die Zusammenhänge zwischen Parasiten-, der Krankheitserreger- und Kleinsäugervorkommen sehr komplex sind, ist es sinnvoll die möglichen Einflüsse des Klimas experimentell zu überprüfen. Hierzu sollten im Freilandversuch Parzellen mit manipulierten klimatischen Bedingungen auf ihre Kleinsäugerpopulationen und deren Ektoparasiten/Pathogene unter sonst natürlichen Bedingungen untersucht werden. Die Klimamanipulation kann auf großen, variabel überdachten Freilandflächen mit unterschiedlichen Bewirtschaftungsformen erfolgen, die auf der Global Change Experimental Facility des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung Halle/Leipzig zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels soll geklärt werden, wie sich das Vorkommen von Parasiten auf Kleinsäugern, die Durchseuchung der Parasiten mit Krankheitserregern und das Infektionsrisiko des Menschen verändert. Es soll zudem erarbeitet werden, durch welche Maßnahmen das möglicherweise steigende Infektionsrisiko erkannt und gesenkt werden könnte. b) Durch den Vergleich von Parasiten und deren Krankheitserregern auf Klima-manipulierten und Kontrollflächen kann das mögliche steigende Risiko für Erkrankungen des Menschen empirisch bestimmt werden.

Berichtszeitraum vom 05.06.2021 bis 06.06.2021

Täter greift in Kasse und flüchtet Freitag, 04.06.2021, 16:15 Uhr, Breite Straße, Gardelegen OT Jävenitz: Am Freitagnachmittag wurde die Polizei Gardelegen zum einem Einsatz in der Ortslage Jävenitz gerufen. Dort hat kurz zuvor eine männliche Person an einem Spargelstand Spargel erworben. Aber das war natürlich nicht der Grund, weshalb die Polizei ausrückt. Die männlich Person Griff in einem günstigen Moment in die Kasse und floh anschließend mit den Tageseinnahmen im hohen dreistelligen Bereich sowie dem Spargel. Zeugen, die die Tat am Freitagnachmittag in Jävenitz gesehen haben und Hinweise zu der Person sowie der Fluchtrichtung geben können, werden gebeten, sich telefonisch bei der Polizei in Gardelegen (03907/7240) zu melden. Betrunken mit dem PKW unterwegs Freitag, 04.06.2021, 18:44 Uhr, Bauernstraße, Diesdorf: Am Freitagabend kontrollierten die Beamten des Salzwedeler Reviers in der Diesdorfer Bauernstraße stationär den Verkehr. Dabei hielten sie einen 55-jährige mit seinem PKW Audi an und kontrollierten diesen routinemäßig. Dabei fiel den Beamten eine beträchtliche Fahne, ausgehend vom PKW-Fahrer auf. Ein an Kontrollort durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,50‰. Anschließend fand sich der Audi-Fahrer zur Blutprobenentnahme im Salzwedeler Krankenhaus wieder. Neben einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr war er auch seinen Führerschein los. Angetrunken mit dem Auto durch Bandau Freitag, 04.06.2021, 23:50 Uhr, Dorfstraße, Bandau: Der 31-jährige Fahrer eines VW geriet am späten Freitagabend in der Ortslage Bandau in eine Verkehrskontrolle. Den Nasen der kontrollierenden Beamten entging nicht, dass vom Fahrer leichter Alkoholgeruch ausging. Dies bestätigte auch der Alkoholtest vor Ort, welcher mit 0,75 ‰ etwas zu hoch ausfiel, um ungeschoren davon zu kommen. Eine beweissichere Atemalkoholanalyse in der Dienststelle bestätigte dies noch mal. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren. Seinen Führerschein darf er zwar vorerst behalten, die Weiterfahrt wurde jedoch für einige Stunden untersagt. Wildunfall mit verletztem Damwild Freitag, 04.06.2021, 23:16 Uhr, B 248 Sienau: Der 21-jährige Fahrer eines Renault befuhr am späten Freitagabend die B 248 von Sienau kommend in Richtung Kreisverkehr An der Warthe. Etwa mittig zwischen der Ortslage und dem Kreisverkehr wechselte plötzlich ein noch heranwachsender Damhirsch über die Straße. Der Fahrer konnte einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern und fuhr das Tier an. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von etwa 1000 €. Das verletzte Wild musste durch die Polizeibeamten mittels der Dienstwaffe von seinem Leiden erlöst werden. Ohne Fahrerlaubnis durch Kalbe (Milde) 05.06.2021, 07:50 Uhr, Kalbe (Milde), Mühlenfeld: Durch eine Streife wurde am Samstagvormittag ein VW Passat in Kalbe (Milde) einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der 58-jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, diese wurde ihm im vergangenen Jahr entzogen. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Strafanzeige aufgenommen. Vor der Polizei geflüchtet 05.06.2021, 19:42 Uhr, Kalbe (Milde) Richtung Butterhorst: Die Besatzung eines zivilen Streifenwagens der Polizei Gardelegen beabsichtigte im Bereich Kalbe (Milde) eine Verkehrskontrolle bei einem Opel durchzuführen. Das Fahrzeug stoppte auch zunächst, flüchtete dann aber über einen Feldweg in Richtung Butterhorst. Die Streife konnte zwar noch die Verfolgung aufnehmen und das Fahrzeug zunächst mit recht großem Abstand im Blickfeld behalten, musste jedoch wenig später das verunfallte Fahrzeug am Wegesrand feststellen. Der Fahrzeugführer hatte die Flucht vor den Beamten bereits fußläufig fortgesetzt. Durch die im Gras hinterlassenen Spuren konnte die Polizisten dem Mann jedoch folgen und diesen etwa einen Kilometer vom Fahrzeug entfernt feststellen. Dabei stellten sich auch nach und nach die Gründe für die Flucht heraus. Das Fahrzeug war nicht zugelassen, am Fahrzeug befanden sich frisch entwendete Kennzeichen und der Fahrer stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Dazu kommt, dass der 33-jährige zwar keine Fahrerlaubnis, dafür aber zwei Haftbefehle hatte, welche gleich mit vollstreckt werden konnten. Geschwindigkeitskontrolle in Salzwedel 05.06.2021, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Salzwedel, Ernst-Thälmann-Straße: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Salzwedel konnten innerhalb von zwei Stunden insgesamt 13 Verstöße festgestellt werden. Davon lagen elf Fahrer im Verwarngeldbereich, zwei Fahrer im Bußgeldbereich. Der Schnellste war mit 74 km/h abzüglich der Toleranz gemessen worden. (AL) Impressum: Polizeiinspektion Stendal Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

Zeitraum vom 26.01.2021 bis 27.01.2021

Betrug mit Google Play Karten, Salzwedel, 25.01.2021: Eine 70-Jährige aus einem Vorort von Salzwedel wurde Opfer einer bekannten Betrugsmasche. Durch geschickte Gesprächsführung am Telefon gelang es den Tätern, durch das falsche Versprechen, die Dame hätte 47.000 Euro bei einem Gewinnspiel gewonnen, sie dazu zu bewegen, Google Play Karten im Wert von 2.000 Euro zu kaufen. In einem weiteren Telefonat gab sie die auf der Rückseite der Karten befindlichen Zahlencodes weiter. Weil es beim erste Mal so gut geklappt hatte, versuchten die Täter den selben Trick noch einmal. Dabei erhöhte sie die angebliche Gewinnsumme nun auf 97.000 Euro. Als die Dame erneut für 2.000 Euro Google Play Karten kaufen wollte, warnte die Verkäuferin sie und klärte über diese Betrugsmasche auf. Erst daraufhin meldete sich die Frau bei der Polizei und erstattete Strafanzeige. Wir bitten wir alle Verkaufseinrichtungen, die Wertkarten im Sortiment haben, wachsam zu sein, gerade wenn ältere Menschen diese Karten in hohem Betrag kaufen wollen. Fahrraddiebstahl, Salzwedel, Altperverstraße, 26.01.2012, 14.00 Uhr bis 14.45 Uhr: Am gestrigen Tag wurde einer 33-jährigen Salzwedlerin das Fahrrad aus dem öffentlichen Flurbereich eines Arztgebäudes in der Altperverstraße in der Zeit von 14.00 Uhr bis 14.45 Uhr entwendet. Das Rad war mittels eines ABUS Kettenschlosses gesichert gewesen und wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Es handelt sich bei dem Diebesgut um ein 28er Trekkingfahrrad TS400 der Marke Conway, Farbe Schwarz/Orange. Mofa-Fahrer mit 1,8 Promille, K1122, Kunrau, 26.01.2021, 13.10 Uhr: Ein 63-jähriger Mann befuhr mit einem Mofa die K 1122 aus Richtung der Ortslage Steimke kommend in Fahrtrichtung Kunrau. Er wurde zum Zwecke einer Verkehrskontrolle   angehalten. Dabei wurde auch eine Alkoholkontrolle durchgeführt.  Bei einem freiwilligen Atemalkoholtest vor Ort wurde ein Wert von 1,80 Promille in dessen Atemluft ermittelt. Es folgte eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus und die Eröffnung eines entsprechenden Strafverfahrens. Tageswohnungseinbruch, Pretzier, Straße der Jugend, 26.01.2021, 18.30 Uhr: Die 2 ½ stündige Abwesenheit des Eigentümers eines Einfamilienhauses in Pretzier nutzte ein Einbrecher, um das Haus zu betreten. Hier wurde er offensichtlich durch den zurückkehrenden Mann gestört, welcher beim Betreten des Hauses durch den Keller Schritte über sich hörte. Als er laut rief, floh der Täter durch ein Fenster und verschwand in der Dunkelheit. Nach erster Prüfung wurde nichts aus dem Haus gestohlen. Schränke im Haus wurde aber durchwühlt.  Ein angeforderter Suchhund brachte keinen Erfolg. Aus diese Anlass verweisen wir noch einmal auf die Seite: https://www.k-einbruch.de/ . Hier können Sie sich darüber informieren, wie Sie durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherungstechnik viele Einbrüche verhindern können. Auf den Seiten erlangen Sie Informationen, wie Sie Ihr Zuhause wirkungsvoll schützen können und welche Sicherungstechnik für Sie geeignet ist. Außerdem erfahren Sie hier, wie der Staat Einbruchschutz fördert. So schützen Sie sich vor Einbrechern Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen. Ergänzende Sicherheit bietet zum Beispiel eine Einbruch- und Überfall-Meldeanlage. Damit werden Einbruchsversuche automatisch gemeldet und man kann den Alarm bei Gefahr auch selbst auslösen. Verkehrsunfall, B71, Cheinitz, 26.01.2021, 18.15 Uhr: Die Fahrzeugführerin (35 J.) eines PKW Citroën C1 befuhr mit ihren PKW die L11 von Apenburg in Richtung Cheinitz und hielt im Kreuzungsbereich der B 71 an. Bei dem beabsichtigten Überqueren der B 71 in Richtung Zethlingen übersah sie den vorfahrtsberechtigten, von rechts kommenden und in Richtung Winterfeld fahrenden PKW Hyundai Sana Fee eines 58-jährigen Fahrzeugführers. Dabei kam es zur Kollision beider Fahrzeuge. Am PKW Citroën entstand dadurch wirtschaftlicher Totalschaden (etwa 8.000 Euro). Am Hyundai entstand Sachschaden in Höhe von zirka 9.000 Euro. Der Kreuzungsbereich der B 71 musste für kurze Zeit halbseitig gesperrt werden. Der Citroën war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Beide Personen blieben unverletzt. Wildunfall, B71, Mahlsdorf, 26.01.2021, 19.11 Uhr: Tödlich verlief der Zusammenstoß für ein Reh auf der B71, zwischen, Salzwedel und Mahlsdorf mit einem PKW Mitsubishi Lancer eines 60-jährigen Fahrzeugführers. Der Sachschaden am Fahrzeug wird auf 2.500 Euro geschätzt. Der Fahrer blieb unverletzt. Wildunfall, B71, Seeben, 26.01.2021, 22.44 Uhr: Etwa 1.500 Euro Sachschaden verursachte ein Wildunfall zwischen einem Reh und einem PKW Mitsubishi Outlander auf der B71, Seeben und Cheine. Das Tier verendete am Unfallort. Der 58-jährige Fahrzeugführer blieb unverletzt. Wildunfall, L1, Mösenthin, 27.01.2021, 07.45 Uhr: Bei einem Wildunfall zwischen einem Daimlerchrysler Viano und einem Reh auf der  L1, zwischen Winterfeld und Mösenthin entstand am Fahrzeug ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro. Das Reh verendet am Unfallort. Der 44-jährige Fahrzeugführer blieb unverletzt. (NW) Impressum: Polizeiinspektion Stendal Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau^Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau, Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau

Das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau^Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau, Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Beratungs Gesellschaft mbH.Der Möhrenblattfloh (Trioza apicalis) verursacht seit einigen Jahren erhebliche wirtschaftliche Schäden in den betroffenen Anbaugebieten Norddeutschlands. In diesem Projekt sollen Ansätze und Strategien zur nachhaltigen Regulierung des Möhrenblattflohs im (ökologischen) Möhrenanbau erarbeitet und in Praxisbetrieben getestet werden. Ferner sollen fehlende Kenntnisse zur Biologie und zur Übertragung des Bakteriums Candidatus Liberibacter solanacearum durch den Möhrenblattfloh untersucht werden. Untersuchungen zum zeitlichen Auftreten und zur Biologie des Möhrenblattflohs. Mit Hilfe von gelben Leimtafeln wird die Flugaktivität im Jahresverlauf sowohl auf Praxisflächen als auch in der Nähe von Überwinterungshabitaten erfasst, um Empfehlungen für optimale Aussaattermine und weitere Regulierungsmaßnahmen ableiten zu können. - Laboruntersuchungen von Möhren, anderen Wirtspflanzen sowie von Blattflöhen auf Infektionsraten mit dem Bakterium Candidatus Liberibacter solanacearum. - Freilandversuche in betroffenen Praxisbetrieben zur gezielten Regulierung des Möhrenblattflohs durch die Erprobung von kulturtechnischen Maßnahmen und sowie die Anwendung von alternativen Pflanzenschutzmitteln und weiteren Verfahren. - Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse in einer nachhaltigen Regulierungsstrategie, sowie deren Publikation und Vermittlung in Artikeln, Vorträgen und einem Merkblatt.

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Das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau, Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Institut für Gartenbauliche Produktionssysteme, Abteilung Phytomedizin.Der Möhrenblattfloh (Trioza apicalis) verursacht seit einigen Jahren erhebliche wirtschaftliche Schäden in den betroffenen Anbaugebieten Norddeutschlands. In diesem Projekt sollen Ansätze und Strategien zur nachhaltigen Regulierung des Möhrenblattflohs im ökologischen Möhrenanbau erarbeitet und in Praxisbetrieben getestet werden. Ferner sollen fehlende Kenntnisse zur Biologie und zur Übertragung des Bakteriums Candidatus Liberibacter solanacearum durch den Möhrenblattfloh untersucht werden. Die LUH Abteilung Phytomedizin unterstützt die Untersuchungen zum zeitlichen Auftreten und zur Biologie des Möhrenblattflohs. Mit Hilfe von gelben Leimtafeln wird die Flugaktivität im Jahresverlauf sowohl auf Praxisflächen als auch in der Nähe von Überwinterungshabitaten erfasst, um Empfehlungen für optimale Aussaattermine und weitere Regulierungsmaßnahmen ableiten zu können.

Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau^Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau^Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau, Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau

Das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau^Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau^Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau, Entwicklung eines nachhaltigen Managementsystems für den Möhrenblattfloh im ökologischen Möhrenanbau" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) - Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst.

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