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Found 429 results.

Strandmüllmonitoring arktischer Küsten mittels fernerkundlicher Methoden und automatisierter Datenauswertung durch künstliche Intelligenz

Deutschland möchte mit der Fortführung der Forschung an einer Methode zur möglichst automatisierten Erkennung von Müll an arktischen Küsten weiterhin die Arktischen Staaten dabei unterstützen, ein arktisweit einheitliches (oder zumindest vergleichbares) Verfahren zu etablieren, das es ermöglicht, den Umweltzustand arktischer Küstenabschnitte hinsichtlich des Vorhandenseins von Müll jetzt und in Zukunft zu erfassen und zu bewerten. Ziel des Projektes ist es, eine Methode zu entwickeln, mittels derer Küsten- und Stranduntersuchungen in der Arktis per Drohne durchgeführt werden können. Bei der Erarbeitung der entsprechenden Methodik liegt der Fokus auf der Ermittlung arktisspezifischer Parameter und der automatisierten Auswertung gewonnener Daten. Die Konzeption soll zunächst an geeigneten Teststränden oder Gebieten in Deutschland erfolgen und dann in der Arktis validiert werden. Des Weiteren sind Konzepte zu erarbeiten, wie beispielsweise arktische Gemeinden, lokale Forschungseinrichtungen oder auch andere Stakeholder wie etwa Reiseunternehmen, die im Arktisraum agieren, die Methode anwenden können. Im Zuge der automatisierten Auswertung soll eine KI entwickelt und trainiert werden, mit der die generelle Detektion von Kunststoffmüll an Küsten und Stränden in der Arktis möglich ist und ggf. auch eine automatisierte Kategorisierung der Müllteile erfolgen kann.

Oberflächentemperaturen von Laubwäldern zur Analyse von Wasser- und Hitzestress

Sonstige Luftraumnutzung

Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beinhalten die Regeln für die Teilnahme am Luftverkehr. Dazu gehören bspw. die Bestimmungen über die Ausweichpflichten entgegenkommender bzw. kreuzender Luftfahrzeuge, die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vorbereitung von Flügen, Bestimmungen für den Kunstflug, die Bedeutung der in der Luftfahrt zu beachtenden Signale und Zeichen u.v.m. Viele Bestimmungen richten sich nicht nur an die Führer „richtiger“ Luftfahrzeuge, sondern sind auch beim Betrieb von Drohnen oder beim Steigenlassen von Drachen oder Kinderluftballonen zu befolgen. Feuerwerk (Kinder-)ballone/Drachen Skybeamer/Scheinwerfer Himmelslaternen Zusätzlich zu der Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes benötigen Sie gemäß § 19 LuftVO für den Aufstieg von Feuerwerkskörpern und der daraus resultierenden Nutzung des Luftraumes eine Erlaubnis der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von jeglicher Art von Landeplätzen, Flugplätzen bzw. Flughäfen: für Feuerwerk der Kategorie 2 im Sinne der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der jeweils geltenden Fassung in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember und der Kategorien 3, 4, P2 und T2 im Sinne der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der jeweils geltenden Fassung, während der Betriebszeit des Flugplatzes, oder wenn die Steighöhe mehr als 300 Meter beträgt. Im Bereich der Flugkontrollzone des Flughafens Berlin Brandenburg ist für Aufstiege von mehr als 500 Kinderluftballons nach § 21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen DFS Deutschen Flugsicherung GmbH erforderlich. Anträge sind online zu stellen. Zusätzlich zu der Genehmigung der DFS (benötigen Sie gemäß § 19 LuftVO für den Aufstieg von Drachen und (Kinder-)ballonen und der daraus resultierenden Nutzung des Luftraumes eine Erlaubnis der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von jeglicher Art von Landeplätzen, Flugplätzen bzw. Flughäfen. Außerhalb der genannten Bereiche ist nach § 20 LuftVO das Steigenlassen eines Drachens erlaubnispflichtig, wenn dieser an einem Seil von mehr als 100 Meter Länge gehalten wird. Bitte stellen Sie Ihren Antrag formlos per Post, E-Mail oder Fax mindestens zwei Wochen vorher an die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Mittelstraße 5/5a 12529 Schönefeld Fax: (03342) 4266-7612 E-Mail: poststellelubb@lbv.brandenburg.de Für den Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräten, benötigen Sie eine Erlaubnis: in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von jeglicher Art von Landeplätzen (Link Hubschrauberlandeplätze), Flugplätzen bzw. Flughäfen gemäß § 19 LuftVO außerhalb dieses Bereiches gemäß § 20 LuftVO, sofern diese geeignet sind, Luftfahrzeugführerin oder Luftfahrzeugführer während des An- oder Abfluges zu blenden Bitte stellen Sie Ihren Antrag formlos per Post, E-Mail oder Fax mindestens zwei Wochen vorher an die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Mittelstraße 5/5a 12529 Schönefeld Fax: (03342) 4266-7612 E-Mail: poststellelubb@lbv.brandenburg.de Das Zünden von Himmelslaternen (Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne etc.) ist verboten . Von ihnen geht eine erhebliche Brandgefahr aus. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen und nach behördlicher Genehmigung möglich. Himmelslaternen sind bei der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) ( www.dfs.de ) anzumelden und müssen von dieser genehmigt werden. Die DFS weist darauf hin, dass in einem Radius von 50 Kilometer um internationale Verkehrsflughäfen keine Genehmigung erteilt wird. Daher ist der Aufstieg von Himmelslaterne im Land Berlin NICHT genehmigungsfähig .

Windschutzstreifen zur Leistungssteigerung von Windenergieanlagen im komplexen Terrain, Teilvorhaben: Entwicklung und Einsatz drohnengestützter Messtechnik für die Vermessung der Windcharakteristiken von Windenergieanlagen und Windschutzstreifen

Der Ausbau der Windenergie im Binnenland ist entscheidend, um die Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen. Die Windgeschwindigkeiten sind im Vergleich zu Standorten auf See geringer und die Anströmung komplexer. Das Forschungsvorhaben WINDbreaks soll dabei helfen die Volllaststunden der Windenergieanlagen im komplexen Terrain zu erhöhen. Hierfür sind messtechnische und numerische Untersuchungen an Windenergieanlagen (WEA) und an Baumreihen, die als Windschutzstreifen (WSS) dienen, geplant. Die Überströmung der WSS führt zu einer Beschleunigung der Windgeschwindigkeit und diese geht pro-portional zur dritten Potenz in den Leistungsertrag von WEA ein. Ein zusätzlich positiver Nebeneffekt ist das flachere Geschwindigkeitsprofil in Höhe der Rotorblätter, welches eine gleichmäßigere Verteilung der angreifenden Kräfte zur Folge hat. Im Teilprojekt erfolgen die Entwicklung der Drohnen-Windmesstechnik und deren umfangreicher Einsatz zur Generierung von Messdaten für die CFD-Analysen des Projektpartners Hochschule Ansbach (HSA). Der assoziierte Projektpartner N-ERGIE stellt die Messorte zur Verfügung. Es wird eine synchrone Steuerung von einer optimierten Windmess-Drohne und einer neu aufgebauten Windmess-Drohne entwickelt und für Messflüge eingesetzt. Zur markanten Verlängerung der Flugzeiten der Drohnen erfolgt die Entwicklung einer drahtgestützten Energieversorgung der Drohnen. Das mit zwei Referenz-Bodenstationen ergänzte Messsystem wird an WEA und WSS bei verschiedensten lokalen und meteorologischen Randbedingungen eingesetzt.

Unbemannte Luftfahrzeuge zur Erfassung von Habitat-Präferenzen und Aktionsraumdichten von Zauneidechsen (Lacerta agilis LINNAEUS, 1758) zur hochauflösenden Landschaftsplanung

Das Erstellen eines möglichst kompletten Ökologischen Profils einer Population ist von entscheidender Bedeutung in Naturschutz und Landschaftsplanung. Die Zauneidechse (Lacerta agilis LINNAEUS, 1758) ist weit verbreitet in Eurasien und bevorzugt offene bis halboffene Lebensräume. Hierzu gehören auch Habitate, die in der unmittelbaren Nähe von Menschen liegen wie Straßenränder, Bahntrassen oder Steinbrüche. Die Art ist daher oftmals Opfer von Störung, Zerstörung oder Fragmentierung ihrer Lebensräume durch menschliche Aktivitäten und daher oftmals das Ziel von Ausgleichsmaßnahmen. Diese sind am effektivsten, wenn sie auf die Ökologie der betroffenen Population abgestimmt sind. Ziel dieses Projektes ist daher das Erstellen einer möglichst effizienten Methode zur Ermittlung der Ökologie von Kleintieren am Beispiel einer Zauneidechsen-Population in der Dellbrücker Heide in Köln. Hierzu werden klassische Sichtungs basierte Begehungen mit Radio-Teleme-trie zur Aktionsraumbestimmung und hoch-auflösende Drohnenaufnahmen zur Habitatbestimmung verbunden, um ein möglichst vollständiges ökologisches Profil zu erhalten. Das Profil beinhaltet: Aktivität der Tiere in Bezug auf Wetter und Temperatur, Aktionsraumdichte und Habitatpräferenzen. Zusätzlich ist geplant, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Möglichkeit zu untersuchen, Eidechsenbestände direkt per Drohne aufzunehmen. Das Projekt beinhaltet bisher eine laufende Doktorarbeit (Vic Clement) sowie zwei abgeschlossene Master-Arbeiten zu Wetter abhängiger Aktivität (Julia Platzen-Edanakaparampil) und Habitatpräferenz (Rieke Schluckebier). Derzeit geplant sind ebenfalls zwei weitere Masterarbeiten zur Habitatpräferenz und zum Einfluss einer Drohne auf das Fluchtverhalten der Tiere (Lisa Schmitz und Tobias Demand).

Dosiersystem sowie integriertes Energiesystem zum Antrieb von Drohnen der Gewichtsklasse 25 kg mit Wasserstoff

Nachweis von Nährstoffbiomarkern für das AI-vermittelte Düngemittelmanagement in der Landwirtschaft, TP1: XAI-NAIFM: Erklärbare KI zu Detektion von Früherkennungsmarkern

Entwicklung eines Verfahrens zur Nutzung handelsüblicher Drohnen zur Feldbonitur in einem Schwarm, TP1: Definition agronomischer Anforderungen und deren praktische Anwendung im Drohneneinsatz'

Nachweis von Nährstoffbiomarkern für das AI-vermittelte Düngemittelmanagement in der Landwirtschaft, TP4: Drones-NAIFM: Bilddatenerhebung und Gesamtprozessentwicklung

Eine holistische digitale Plattform für Landnutzungsplanung, Carbon Footprinting und Entscheidungsfindung in der europäischen Landwirtschaft, Teilvorhaben 1

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