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Einfluss eines Großflughafens auf zeitliche und räumliche Verteilungen der Außenluftkonzentrationen von Ultrafeinstaub < 100 nm, um die potentielle Belastung in der Nähe zu beschreiben - unter Einbeziehung weiterer Luftschadstoffe

Einträge von Luftschadstoffen stellen eine bedeutende Gefährdungsursache für die menschliche Gesundheit dar. Neben den bereits in der Luftqualitätsrichtlinie (EU-RL 2008/50/EC) geregelten Luftschadstoffen sind weitere luftgetragene Spurenstoffe in der wissenschaftlichen Diskussion, die der menschlichen Gesundheit Schäden zufügen können. In jüngeren Studien wurden Flughäfen als Quelle für erhöhte UFP-Konzentrationen in der Luft identifiziert. Es ist erforderlich, den Beitrag des Flugha- fens zur oberflächennahen UFP-Konzentration in der Außenluft durch Messen und Modellieren besser zu verstehen. In diesem Projekt wurde für die Region des Flughafens Frankfurt/Main die Gesamtkonzentration der UFP-Anzahl mithilfe einer Kombination aus etablierten Luftschadstoffausbreitungs-Modellen für die lokale (LASAT, LASPORT) und überregionale Ebene (EURAD, MADE) berechnet. Die Emissionen für den Flugzeugverkehr, den Straßenverkehr, den Flughafen-Bodenverkehr, sonstige Flughafeninfrastruktur und den regionalen bzw. mesoskaligen Hintergrund wurden anhand von nationalen und internationalen Emissionskatastern (HBEFA, ICAO, GRETA) und spezifischen, vom Flughafen ermittelten Daten bestimmt. Die Modellergebnisse (dreidimensionale, stündlich aufgelöste Konzentrationszeitreihen, in Summe und unterteilt nach Quellgruppen Flugbetrieb und Bodenabfertigung, Kfz d. Umlands sowie Hintergrundbelastung) wurden mit Messungen in der Nähe des Flughafens verglichen. In Bezug auf die Anzahl-Emission von UFP sind nach den Modellergebnissen die Haupttriebwerke von Flugzeugen die dominierende Emissionsquelle. Von ihnen stammen mehr als 90 % der vom Flughafen freigesetzten nichtflüchtigen UFP. Mehr als 50 % dieser Triebwerksemissionen sind auf Rollbewegungen am Boden zurückzuführen mit Partikeldurchmessern unter 20 nm. Die Langzeitmittelwerte der UFP-Anzahlkonzentration werden durch weiter vom Flughafen entfernte Hintergrundquellen dominiert, während der Beitrag des Flughafens zu den Stundenmittelwerten ausgeprägter sein kann. Ein wichtiges Ziel des Projekts war es, Defizite im derzeitigen Stand der Technik zur Emissions- und Konzentrationsmodellierung von UFP im Kontext von Flughäfen zu ermitteln. Hier sind inkonsistente UFP-Durchmesserbereiche in den Datenbanken, Modellen und Messungen von Bedeutung, ebenso Unterschiede in den betrachteten UFP-Bestandteilen, insbesondere flüchtig gegenüber nichtflüchtig. Die Modellergebnisse legen nahe, dass der Einfluss des Flughafens auf das Jahresmittel der Gesamt-Anzahlkonzentration von Ultrafeinpartikeln mit zunehmender Entfernung und in Abhängigkeit von der Hauptwindrichtung deutlich abnimmt. Die Modellierung ergab beispielsweise, dass der durch den Flughafen im Jahresmittel verursachte Anteil nördlich des Flughafens in ca. 1 km Entfernung bei ca. 25 % der Gesamtbelastung und in 2,5 km bei unter 10 % lag. Quelle: Forschungsbericht

Umweltschonender Luftverkehr

Ein „weiter so“ ist im Luftverkehr nicht möglich, sonst verfehlen wir die Klimaschutzziele und kommen in der Minderung des Fluglärms nicht weiter. Darum hat das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) in dieser Studie eine Strategie erarbeitet, wie ein umwelt- und klimaschonender, treibhausgasneutraler und lärmarmer Luftverkehr in Zukunft möglich wäre. Die Politik – auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene – kann so für Kostengerechtigkeit hinsichtlich der ökonomischen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Verkehrsarten sorgen, die Planung und Nutzung der Flughafeninfrastruktur nach Umweltgesichtspunkten optimieren, den Luftverkehr auf nachhaltige Treibstoffe umstellen und die Lärmbelastung deckeln und schrittweise abbauen. Veröffentlicht in Texte | 130/2019.

Einfluss eines Großflughafens auf zeitliche und räumliche Verteilungen der Außenluftkonzentrationen von Ultrafeinstaub <100 nm, um die potentielle Belastung in der Nähe zu beschreiben - unter Einbeziehung weiterer Luftschadstoffe (Ruß, Stickoxide und Feinstaub (PM2,5 und PM10))

Einträge von Luftschadstoffen stellen eine bedeutende Gefährdungsursache für die menschliche Gesundheit dar. Neben den bereits in der Luftqualitätsrichtlinie (EU-RL 2008/50/EC) geregelten Luft-schadstoffen sind weitere luftgetragene Spurenstoffe in der wissenschaftlichen Diskussion, die der menschlichen Gesundheit Schäden zufügen können. In jüngeren Studien wurden Flughäfen als Quelle für erhöhte UFP-Konzentrationen in der Luft identifiziert. Es ist erforderlich, den Beitrag des Flughafens zur oberflächennahen UFP-Konzentration in der Außenluft durch Messen und Modellieren besser zu verstehen. In diesem Projekt wurde für die Region des Flughafens Frankfurt/Main die Gesamtkonzentration der UFP-Anzahl mithilfe einer Kombination aus etablierten Luftschadstoffausbreitungs-Modellen für die lokale (LASAT, LASPORT) und überregionale Ebene (EURAD, MADE) berechnet. Die Emissionen für den Flugzeugverkehr, den Straßenverkehr, den Flughafen-Bodenverkehr, sonstige Flughafeninfrastruktur und den regionalen bzw. mesoskaligen Hintergrund wurden anhand von nationalen und internationalen Emissionskatastern (HBEFA, ICAO, GRETA) und spezifischen, vom Flughafen ermittelten Daten bestimmt. Die Modellergebnisse (dreidimensionale, stündlich aufgelöste Kon-zentrationszeitreihen, in Summe und unterteilt nach Quellgruppen Flugbetrieb und Bodenabfertigung, Kfz d. Umlands sowie Hintergrundbelastung) wurden mit Messungen in der Nähe des Flughafens verglichen. In Bezug auf die Anzahl-Emission von UFP sind nach den Modellergebnissen die Haupttriebwerke von Flugzeugen die dominierende Emissionsquelle. Von ihnen stammen mehr als 90 % der vom Flughafen freigesetzten nichtflüchtigen UFP. Mehr als 50 % dieser Triebwerksemissionen sind auf Rollbewegungen am Boden zurückzuführen mit Partikeldurchmessern unter 20 nm. Die Langzeitmittelwerte der UFP-Anzahlkonzentration werden durch weiter vom Flughafen entfernte Hintergrundquellen dominiert, während der Beitrag des Flughafens zu den Stundenmittelwerten ausgeprägter sein kann. Ein wichtiges Ziel des Projekts war es, Defizite im derzeitigen Stand der Technik zur Emissions- und Konzentrationsmodellierung von UFP im Kontext von Flughäfen zu ermitteln. Hier sind inkonsistente UFP-Durchmesserbereiche in den Datenbanken, Modellen und Messungen von Bedeutung, ebenso Unterschiede in den betrachteten UFP-Bestandteilen, insbesondere flüchtig gegenüber nichtflüchtig. Die Modellergebnisse legen nahe, dass der Einfluss des Flughafens auf das Jahresmittel der Gesamt-Anzahlkonzentration von Ultrafeinpartikeln mit zunehmender Entfernung und in Abhängigkeit von der Hauptwindrichtung deutlich abnimmt. Die Modellierung ergab beispielsweise, dass der durch den Flughafen im Jahresmittel verursachte Anteil nördlich des Flughafens in ca. 1 km Entfernung bei ca. 25 % der Gesamtbelastung und in 2,5 km bei unter 10 % lag. Quelle: Forschungsbericht

Umweltschonender Luftverkehr

Ein "weiter so" ist im Luftverkehr nicht möglich, sonst verfehlen wir die Klimaschutzziele und kommen in der Minderung des Fluglärms nicht weiter. Darum hat das Umweltbundesamt (UBA ) in dieser Studie eine Strategie erarbeitet, wie ein umwelt- und klimaschonender, treibhausgasneutraler und lärmarmer Luftverkehr in Zukunft möglich wäre. Die Politik - auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene - kann so für Kostengerechtigkeit hinsichtlich der ökonomischen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Verkehrsarten sorgen, die Planung und Nutzung der Flughafeninfrastruktur nach Umweltgesichtspunkten optimieren, den Luftverkehr auf nachhaltige Treibstoffe umstellen und die Lärmbelastung deckeln und schrittweise abbauen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/

Public participation at measures to reduce noise in Germany

An essential part of a modern noise reduction strategy is the involvement of the public. This important approach is implemented in the European Environmental Noise Directive. According to this Directive, noise action plans will be developed with the participation of the public. In Germany, the individual participation in planning processes is increasingly in the focus of public interest and in political discussions. Especially, in context of large-scale infrastructure projects such as the expansion of an airport. The goal-oriented implementation of the participation process and the challenges of an effective participation are demonstrated at prominent examples. Moreover, proposals for a further development of the legal requirements of the public participation at EU as well as international level will be presented. In this context, special consideration is given to measures of a clear and effective participation. The aim of these activities is to achieve a higher acceptance for official decisions of great importance. The involvement of the public in the decision-making process could also have a positive effect on their annoyance reaction because noise is often perceived as less loud if people are directly involved in the process.Quelle: http://www.acoustics.asn.au

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die U7-Verlängerung zum BER kann ausgeschrieben werden - Finanzierungsvereinbarung beschlossen

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat sich gemeinsam mit den Akteuren im Land Brandenburg auf eine gemeinsame Finanzierung für die nun folgende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Verlängerung der U-Bahnlinie U7 vom bestehenden U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER geeinigt. Für den längeren Streckenanteil auf Brandenburger Seite werden sich neben der Gemeinde Schönefeld auch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL), der Landkreis Dahme-Spreewald, die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und die Stadt Ludwigsfelde (Regionalmanagement-Wirtschaft) an der Finanzierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beteiligen. SenMVKU wird die Projektleitung für die anstehende Ausschreibung und Erarbeitung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung übernehmen. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist die Grundlage für die Entscheidung weiterer Planungsschritte. Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Ich freue mich, dass wir diesen ersten Schritt zu einer Entscheidung für die südliche Verlängerung der U7 getroffen haben. Denn die zwischen Berlin und Brandenburg vereinbarte gemeinsame Finanzierungsvereinbarung bildet die Voraussetzung für die Erarbeitung der Nutzen-Kosten-Untersuchungen, die wir brauchen, um notwendige Bundesmittel für die Umsetzung beantragen zu können. Grundsätzlich wird diese U-Bahn-Verlängerung als weitere Anbindung an den BER der gesamten Hauptstadtregion zugutekommen. Lokal würden sowohl das Rudower Frauenviertel auf Berliner Seite als auch zahlreiche Neubaugebiete der Gemeinde Schönefeld in Brandenburg von einer verbesserten ÖPNV-Erschließung immens profitieren.“ Christian Hentschel, Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld : „Schönefeld ist eine Pendlergemeinde, wir haben aktuell knapp 20.000 Einwohner, aber 17.000 Einpendler in die Gemeinde. Im Flughafenumfeld werden ca. 70.000 Arbeitsplätze erwartet. Bald wird der BER auch wieder unter Volllast fliegen. Das bedeutet in der Konsequenz: wir erwarten zigtausende Fahrgäste am Tag am U-Bahnhof Rudow, die dort in den Bus einsteigen wollen, viele von ihnen Richtung Schönefeld. Diese Verkehre sind mit Bus nicht realisierbar, das heißt, der Individualverkehr wird deutlich zunehmen. Wir müssen die Menschen aber vom Auto wegbekommen. Nur so können wir dieses Verkehrschaos, das wir hier in Schönefeld befürchten, abwenden.“ Die in der Machbarkeitsstudie erarbeitete Lösung der U7 Richtung Flughafen BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial und kann perspektivisch eine doppelte positive verkehrliche Erschließungswirkung entfalten: für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz und für die Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City. Damit würde über die bereits gute ÖPNV-Anbindung zum BER hinaus eine weitere Verbindung entstehen. Die U7 würde am Bahnhof Schönefeld unmittelbar an die S-Bahn anschließen und böte alternativ eine weitere direkte ÖPNV-Verbindung zum BER.

Bauleitplanung: Schönefeld

Bebauungspläne - Gemeinde Schönefeld ÜBERSETZEN Barrierefreiheit Start Rathaus & Politik Aktuelles Moderner, anzeigenfrei und lesefreundlicher: Der neue Gemeindeanzeiger 31.01.25 Nach der Implementierung der neuen Dachmarke in der Gemeinde Schönefeld mit einem […] Kulturarbeit wird gefördert 24.01.25 Die Gemeinde Schönefeld hat eine Kulturförderrichtlinie entwickelt, um das kulturelle Leben in […] Alle news sehen Rathaus Öffnungszeiten Bürgermeister Ämter & Mitarbeiter*innen Gleichstellungsbeauftragte Karriere in Schönefeld Leitbild der Gemeinde Ausschreibungen / Vergaben Wohnungsangebote Satzungen und Ordnungen Bekanntmachungen Presse Bürgerservice Bürgerinformation Online Dienste Online Terminbuchung Dienstleistungen A-Z Formulare Fundbüro Politik Sitzungsplan Bürgerinformationssystem Login Informationssystem für Gemeindevertreter Wahlen Was erledige ich wo? Mein Schönefeld Schwimmhalle Schönefeld Mehr erfahren Gemeinde Gemeindeportrait Geschichte Partnerstadt Bayangol Kirchen Schönefeld App Ortsteile Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf Sicherheit und Gesundheit Feuerwehr Polizei Medizinische Versorgung Kümmern im Verbund Bildung und Erziehung Kitas und Tagespflege Schule und Hort Bibliotheken Sport und Freizeit Vereine und Freizeitorganisationen Ehrenamtskarte Flughafen Fluglärm & Schallschutz Dialogforum BER Website Flughafen BER Stadtentwicklung & Mobilität Aktuelles Mehr erfahren Wir stellen uns vor Stadtplanerische Konzepte Öffentliche Beteiligung / Bebauungsplanverfahren Bebauungspläne Flächennutzungsplan INSEK Entwicklungsgebiet Schönefeld-Nord Spiel- und Erholungspark Großziethen Masterplan Gateway BBI Einzelhandel- & Zentrenkonzept Bauverwaltung Erschließungsbeiträge Anliegerbescheinigung Aufbrüche, Erlaubnisse und Genehmigungen Straßenreinigung / Winterdienst Bauhof Hochbau Tiefbau und Infrastruktur Wirtschaft Wirtschaftsstandorte Gewerbegebiete Schönefelder Unternehmen Glasfaserausbau Mobilität Mobilitätskonzept Elektromobilität Umwelt und Planung Lärmaktionsplanung Klimaschutz Geoportal 2.0 Grün Grünflächen Baumschutz Friedhöfe Spielplätze Tourismus Gastronomie, Unterkünfte & Sehenswürdigkeiten Ausflüge ins Umland Karten und Guides von „dahme seenland“ Tourismus Guide Mini Brandenburg Reiter Ausflugsziele Touren Veranstaltungen Gastronomie Übersetzen Barrierefreiheit Suche nach: Suche: Stadtentwicklung & Mobilität > Stadtplanerische Konzepte > Bebauungspläne Bebauungspläne Bebauungspläne OT Großziethen BBP-01-09-Feuer-und-Rettungswache-Satzung-Stand-03-2010.pdf (728,5 KiB) BBP-03-07-Burgunderstrasse-Begruendung-Satzung-Stand-12-08.pdf (928,9 KiB) BBP-03-07-Burgunderstrasse-Satzung-Stand-12-08.pdf (1,8 MiB) Bebauungspläne OT Schönefeld BBP-01-09-Feuer-und-Rettungswache-Begruendung-Stand-03-2010.pdf (7,9 MiB) BBP-01-09-Feuer-und-Rettungswache-Satzung-Stand-03-2010.pdf (728,5 KiB) Bebauungspläne OT Waltersdorf BBP-Kienberg-1.Aenderung-ges.-Stand-03-2010-ges.pdf (1,4 MiB) BBP-Kienberg-1.Aenderung-Stand-03-2010.pdf (2,9 MiB) Bebauungspläne OT Waßmannsdorf BBP 02/22 „Gewerbepark am Airport – Teilgebiet Ost“ Weitere Bebauungspläne und die jeweiligen textlichen Festsetzungen können Sie im Rathaus der Gemeinde Schönefeld einsehen. Großziethen Bebauungsplan 01/20 „Am Fuchsberg“ Bebauungsplan 21/99 „Teilumsiedlung Selchow“ Bebauungsplan 001/01, 1. Änderung „Rudower Chaussee“ Bebauungsplan 002/02 „Zwischen Jahnstraße und F.-Ebert-Straße“ Bebauungsplan 002/03 „Südlich des Grenzwegs“ Bebauungsplan 002/1/03 „Zwischen R.-Breitscheid-Straße, K.-Liebknechtstraße und Grenzweg“ Bebauungsplan 003 „Friedhofsweg“ Bebauungsplan 004 „Gartenstadt“ Bebauungsplan 008 „Stadthaussiedlung Großziethen“ Bebauungsplan 009, § 33 BauGB Bebauungsplan 013, 1. Änderung „Gebiet östlich der Karl-Marx-Straße Bebauungsplan 014 „Wohnpark am Rosenpark“ Bebauungsplan 016 „Elk-Häuser“ Bebauungsplan 023 „Wohnanlage Karl-Marx-Straße 05-07“ Bebauungsplan 01/04 „K.-Marx-Straße/Friedhofsweg“ Bebauungsplan 04/06, 1. Änderung „Feuerwehr“ Bebauungsplan 03/07 „Burgunterstraße“ Bebauungsplan 06/07 „Sportanlage südlich Friedensweg“ Bebauungsplan 01/10 „Karl-Marx-Straße Nord-West“ Bebauungsplan 02/12 „RINN Ideengarten“ Bebauungsplan 01/13 „Schulerweiterung Ganztagsschule am Samariterweg“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dr. Hanne KG“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnpark Nibelungenstraße“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnpark Großziethen“ Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Kleinziethen“ Kiekebusch Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Karlshof Bebauungsplan 1/99 „Ortsteil Karlshof“ Schönefeld Bebauungsplan 01/17 „Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld“ Bebauungsplan 04/19 „Quartier Am Seegraben Nord“ Bebauungsplan 13/19 „Büro- und Geschäftshaus Gartenstraße 49“ Bebauungsplan 4/92 1a, „Wohnen und Arbeiten“, 2. Änderung Bebauungsplan 4/92 1b, neu a Bebauungsplan 4/92 1b, neu b Bebauungsplan 4/92 1d, Bebauungsplan 6/92 „Mittelstraße, Dorfstraße, Reichsbahngelände, FLST 80711(ALbergo)“ Bebauungsplan 3/93 Ic „Am Dorfanger“ Bebauungsplan 2/95 „Glienicker Kurze Enden“ Bebauungsplan 1/97 „Grundschule Schönefeld“ Bebauungsplan 1/98 „III neu b – 5. Änderung“ Bebauungsplan 02/06 Bebauungsplan 03/06 Bebauungsplan 01/07 Bebauungsplan 05/07 „Hans-Grade-Allee“ Bebauungsplan 07/07 „Airport Hotel“ Bebauungsplan 02/08 „Am Seegraben, Gartenstraße“ Bebauungsplan 04/08 „Schönefelder Tor Süd“ Bebauungsplan 05/08 „Schönefelder Tor Nord“ Bebauungsplan 06/08 „Hotel Mittelstraße“ Bebauungsplan 08/08 „Wohnen am Park“ Bebauungsplan 01/09 „Feuer- und Rettungswache“ Bebauungsplan 04/09 „Lebensmittel Discounter“ Bebauungsplan 04/19 „Quartier Am Seegraben Nord“ Bebauungsplan 13/19 „Büro und Geschäftshaus Gartenstraße 49“ Vorhaben- und Erschließungsplan „CVJM Vereinsheim“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wehrmathen I“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wehrmathen II“, 1. Änderung 08/99 Vorhaben- und Erschließungsplan „Wehrmathen III“, 1. Änderung 11/96 Selchow Bebauungsplan 01/21 „Agri-Photovoltaik Selchow (Elysium Solar“ Bebauungsplan 03/10 „Veranstaltungsgelände“ (für unwirksam erklärt) Bebauungsplan 04/12 „Veranstaltungsgelände III“ Bebauungsplan 05/12 „Sondergebiet Selchow West Gate II“ – 1. Änderung Waltersdorf Bebauungsplan 12 „Am Karlshofer Weg“ (Rotberg) Bebauungsplan „Rotberg 1“ Bebauungsplan „Rotberg 2“ Bebauungsplan „Rotberg 3“ Bebauungsplan 001 „Gewerbezentrum Waltersdorf“ Bebauungsplan 002, 1. Änderung „An der Grünauer Straße“ Bebauungsplan 003 „Waltersdorf Siedlung“ Bebauungsplan 004, 2. Änderung „Lilienthalpark II“ Bebauungsplan 006 „Verkehrsanlagen“ Bebauungsplan 007 „Gemeindehof“ Bebauungsplan „Erschließung Kienberg“, 1. Änderung Bebauungsplan „Kienberg“, 1. Änderung Bebauungsplan 07/08 „Lilienthalpark 2008“ Vorhaben- und Erschließungsplan „Teppich Kibek“ Grünordnungsplan 001 „Landschaftspark Waltersdorf“ Bebauungsplan 01/12 „Transversale 2. Abschnitt“ Bebauungsplan 06/12 „Am Flughafenzubringer“- Teilgebiet Airtown Nord Bebauungsplan 01/15 „Diepenseer Straße“ Bebauungsplan 04/17 „Am Bauernweg“ Waßmannsdorf Bebauungsplan 02/93, 2. Änderung Bebauungsplan 03/93, 1. Änderung Bebauungsplan 04/93, 1. Änderung „Gewerbepark am Airport“ Bebauungsplan 05/10 „An der Waßmannsdorfer Allee“ Bebauungsplan 02/22 „Gewerbepark am Airport – Teilgebiet Ost“ Navigation Rathaus Was erledige ich wo? Wirtschaft Karriere in Schönefeld Schönefeld App Gemeinde Leben Gemeindeportrait Ortsteile Kitas und Tagespflege Sport und Freizeit Kümmern im Verbund Kontakt Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld (030) 536720-0 info@gemeinde-schoenefeld.de Suche nach: Suche: Kontakt Impressum Datenschutz Nutzungsvereinbarung WLAN Erklärung zur Barrierefreiheit Presse Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet. 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Fast 2000 neue Jobs auf einstigem Kombinatsgelände Budde: Unternehmensvielfalt mit Synergien schafft starken Wirtschaftsfaktor für Magdeburg

Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 098/02 Magdeburg, den 17. April 2002 Fast 2000 neue Jobs auf einstigem Kombinatsgelände Budde: Unternehmensvielfalt mit Synergien schafft starken Wirtschaftsfaktor für Magdeburg Magdeburg . Mit über 80 Unternehmen hat sich der Industrie- und Gewerbepark auf dem Gelände des ehemaligen Schwermaschinen-Kombinats Karl Liebknecht zu einem überregional bedeutsamen Wirtschaftsstandort entwickelt. Das sagte Wirtschaftsministerin Katrin Budde heute bei einem Besuch in Fermersleben: "Die fast 2.000 neuen Arbeitsplätze, die hier entstanden sind, belegen eindrucksvoll, dass die hier angesiedelten Firmen fit für die Zukunft sind." Dass dabei der Maschinenbau- und Autozulieferbereich ein besonderes Schwergewicht bilde, sei beispielhaft für ganz Sachsen-Anhalt: "Bei Umsatz und Arbeitsplätzen geht die Tendenz klar nach oben; landesweit ist die Zahl der Beschäftigten von 1998 im schwierigen Bereich Maschinenbau bis 2001 um 500 auf 11.000 gewachsen." Daran zeige sich, dass die Branche auch einer schwierigen weltwirtschaftlichen Lagen trotzen könne, so Budde: "Das Geheimnis sind gut ausgebildete Mitarbeiter und solide, innovative Produkte und Dienstleistungen, wie sie hier beispielsweise die REGE-Motorentechnik, die SKL Motor GmbH oder die WERSOMA anbieten." Der Geschäftsführer der Industriepark-Verwaltung, Hans-H. Schridde verwies auf die Vorteile, die das Gelände bei der Verkehrsanbindung biete: "Mit den Autobahnen 2 und 14, dem Wasserstraßenkreuz, dem Flughafen Magdeburg Süd und natürlich der direkten Anbindung ans Netz der Deutschen Bahn bieten wir Investoren beste Bedingungen ¿ zusätzlich zur Infrastruktur auf dem Gelände." WERSOMA-Geschäftsführer Ernst Schütze betonte die Vorteile, die sich aus der räumlichen Nähe seines Unternehmens zu Autozulieferern wie REGE ergäben: "Gerade ein relativ kleines Unternehmen wie wir mit 39 Mitarbeitern muss sich schnell auf Kundenwünsche einstellen können. Wir haben zudem umfangreich in moderne CNC-Fräsen, Drehmaschinen und Meßtechnik investiert, um möglichst nah an den Bedürfnissen unserer Abnehmer arbeiten zu können." ähnlich äußerte sich der Geschäftsführer der SKL Motor GmbH, Dr. Reinhold Gies: "Für uns als Mitglied der Laempe-Gruppe kommt zusätzlich die Nähe zum Laempe-Werk in Meitzendorf dazu. Hier im Industrie- und Gewerbepark haben wir unkompliziert Teile der Meitzendorfer Produktion integrieren können. Damit schaffen wir zusätzliche Synergien ¿ sowohl im eigenen Unternehmen, als auch mit Partnern wie REGE und WERSOMA. REGE-Werksleiter Frank Radons betonte zudem die Attraktivität des Standorts wegen des Fachkräfteangebots: "Wir bemühen uns grundsätzlich, durch eigenverantwortliches Arbeiten, ein spezielles Qualifizierungssystem und persönliche Entwicklungsperspektiven an jedem Arbeitsplatz unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern. Mit dem Arbeitskräftepotenzial hier vor Ort haben wir dabei sehr gute Erfahrungen gemacht ¿ und sind mittlerweile von 32 Mitarbeitern zu Beginn 1992 auf rund 700 gewachsen." Die zur INA-Gruppe gehörende Rege-Motorenteile GmbH beliefert namhafte Hersteller wie VW, Porsche, DaimlerChrysler und Skoda. Im SKL-Industrie- und Gewerbepark siedeln sich mit Unterstützung des Landes seit 1993 neue Unternehmen in den Hallen des früheren Kombinats an. Auf dem Gelände sitzen derzeit weitere Autozulieferer wie die KSR Automotive, die als Tochter des US-amerikanischen Pedal-Herstellers KSR Manufacturing Group Fußhebelmodule für DaimlerChrysler und Ford herstellt. Die Enercon-Tochter WEC produziert auf dem Gelände in großen Fertigungshallen Stahlbetontürme für Windkraftanlagen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Technologie Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Eilantrag gegen häusliche Quarantäne nach Rückkehr aus Risikogebiet im Ausland (hier Österreich) erfolglos

Mit Beschluss vom 11. Dezember 2020 hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt einen Eilantrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 1 der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2QuaV) abgelehnt. § 1 der SARS-CoV-2QuaV sieht eine zehntägige häusliche Quarantänepflicht für Ein- und Rückreisende aus einem Risikogebiet im Ausland vor. Der Antragsteller war Anfang Dezember 2020 für zwei Tage nach Österreich gereist. Österreich ist bis auf zwei Gemeinden seit dem 1. November 2020 als Risikogebiet eingestuft. Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass § 1 der SARS-CoV-2QuaV nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren durchgeführten summarischen Prüfung voraussichtlich rechtlich nicht zu beanstanden sei. In einer epidemischen Gefahrenlage, wie sie aufgrund der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 mit nicht auszuschließenden schwerwiegenden und tödlichen Krankheitsverläufen festzustellen sei, dürfe der Verordnungsgeber annehmen, dass bei Einreisenden und Rückkehrern aus als solche eingestuften Risikogebieten typischerweise ein Ansteckungsverdacht bestehe. Durch die stärkere Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Infrastruktur (Flughäfen, Beherbergungsbetriebe) und die bei Auslandsreisen oft eintretende Kontaktaufnahme mit Personen, die nicht dem alltäglichen Umfeld entstammen, sei das Verhalten von Auslandsreisenden eher gefahrgeneigt als etwa bei im Inland verbleibenden Personen, zumal hier Beherbergungsbetriebe für touristische Zwecke, Gastronomie- und Kulturbetriebe derzeit geschlossen seien. Die mit der angeordneten Quarantäne verbundenen Grundrechtseingriffe seien in Anbetracht des damit verfolgten Ziels, zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems die Entstehung neuer Infektionsketten zu verhindern, verhältnismäßig. Insoweit sei auch zu berücksichtigen, dass in Härtefällen auf Antrag Ausnahmen gestattet werden könnten und es möglich sei, die Quarantäne durch Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen. Außerdem könne man sich zumeist schon vor Antritt der Auslandsreise auf die nach der Rückkehr bestehende Quarantänepflicht einstellen. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2020 – 3 R 260/20 Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: 0391 606-7089 Fax: 0391 606-7029 Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ovg.sachsen-anhalt.de

Gemeinsame Sitzung der Kabinette von Sachsen-Anhalt und Sachsen/ Landesregierungen vereinbaren enge Zusammenarbeit

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 417/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 417/10 Magdeburg, den 17. August 2010 Gemeinsame Sitzung der Kabinette von Sachsen-Anhalt und Sachsen/ Landesregierungen vereinbaren enge Zusammenarbeit In der heutigen gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Sachsen in Wörlitz haben die beiden Länder eine enge Zusammenarbeit auf verschiedenen Politikfeldern beschlossen. So wollen Sachsen-Anhalt und Sachsen im Bereich des Hochwasserschutzes, der Raumordnung und Landesentwicklung sowie in der Nutzung von Informationstechnologien eng kooperieren. Eine intensive Zusammenarbeit soll es auch bei der Vorbereitung des Reformationsjubiläums im Jahr 2017 und der Nutzung der mitteldeutschen Braunkohle geben. Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer betonte: ¿Die enge Zusammenarbeit zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen, wie auch mit Thüringen dient dazu, den Standort Mitteldeutschland zum Vorteil der drei Länder weiter zu entwickeln und ihm zunehmend internationales Profil zu geben. Der mitteldeutsche Raum hat gute Chancen, innerhalb Europas mehr Gewicht zu bekommen, sowohl im Bereich der Wirtschaft und der Wissenschaft wie auch kulturell.¿ Sein Amtskollege Stanislaw Tillich erklärte: ¿Die Beratungen mit unserem Nachbarn Sachsen-Anhalt sind mit Blick auf die Potenziale der Region Mitteldeutschland von großer Bedeutung. Grenzüberschreitende Erfolgsgeschichten wie der Flughafen Leipzig/Halle oder Dow Chemical zeigen, wie sich eine gemeinsame Strategie und gezielte Investitionen in eine moderne Infrastruktur auszahlen. Mitteldeutschland als leistungsfähiges Industrie- und Logistikzentrum in der Mitte von Europa weiter zu stärken, ist unser erklärtes Ziel.¿ Folgende Beschlüsse wurden u. a. gefasst: Entwicklung eines innovativen Braunkohlen-Chemie-Parks in Leuna Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt und die Sächsische Staatsregierung haben beschlossen, das Projekt ¿Innovative Braunkohlen Integration in Mitteldeutschland ¿ ibi ¿ Stoffliche Nutzung der Braunkohle¿ weiterhin landesübergreifend nach Kräften zu unterstützen. Ziel ist die verstärkte Nutzung der mitteldeutschen Braunkohle als Rohstoff der chemischen Industrie, etwa zur Herstellung von Montanwachsen, Paraffinen, Schmierstoffen, Kraftstoffen oder Synthesegas. In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung eines innovativen Braunkohlen-Chemie-Parks in Leuna von beiden Ländern als strategische Vision mit Ausstrahlung auf die Forschungs- und Industriepolitik für ganz Mitteldeutschland verstanden. Mit der erfolgreichen Bewerbung eines Industriebündnisses aus beiden Ländern beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde dafür der Grundstein gelegt. So werden in den kommenden drei Jahren im Rahmen von ¿ibi¿ insgesamt sechs Forschungsprojekte mit einem Volumen von insgesamt 21,1 Mio. ¿ gestartet, in denen es unter anderem um effiziente und umweltverträgliche Technologien der Rohstoffgewinnung und -veredlung gehen soll. Die Finanzierung übernehmen das BMBF im Rahmen des Forschungsprogramms ¿Innovative Regionale Wachstumskerne¿ (13,9 Mio. ¿) sowie das Bündnis aus elf Unternehmen und zwei Hochschulen aus Sachsen-Anhalt und Sachsen (7,2 Mio. ¿). Lutherdekade und Reformationsjubiläum 2017 gemeinsam gestalten Die Sächsische Staatsregierung und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt haben unterstrichen, das Reformationsjubiläum 2017 und die dem 500-jährigen Jubiläum des Thesenanschlags in Wittenberg vorgeschaltete Lutherdekade gemeinsam als Ereignisse von Weltbedeutung gestalten zu wollen. Dies spiegelt sich unter anderem in der abgestimmten Antragstellung aller mitteldeutschen Länder beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für die Förderung der geplanten Baumaßnahmen wider. Die beiden Länder vereinbarten gleichzeitig, den Lutherweg als gemeinsames mitteldeutsches Projekt zu gestalten und dafür die eigenen Lutherwege künftig miteinander zu vernetzen. So soll, sobald ein sächsischer Lutherweg entwickelt ist, der Anschluss an die sachsen-anhaltische Streckenführung erfolgen. Hier war der Lutherweg als Gemeinschaftsprojekt von evangelischer Kirche, Tourismusverbänden, Wirtschaftsministerium sowie des Gebirgs- und Wanderverbandes Sachsen-Anhalt im März 2008 eröffnet und schrittweise realisiert worden. Er verbindet für Pilger, Wanderer und Radfahrer in einer Nord- und einer Südroute die Lutherstädte Wittenberg, Eisleben und Mansfeld. Im November 2009 erfolgte eine Erweiterung bis nach Nordhausen in Thüringen. Eine verstärkte Zusammenarbeit wurde zudem hinsichtlich des Elberadwegs vereinbart, der vor kurzem zum sechsten Mal in Folge vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club zum beliebtesten inländischen Radfernweg gewählt wurde. In ihm sehen beide Länder insbesondere mit Blick auf das Reformationsjubiläum 2017 große kulturtouristische Potenziale. Gemeinsame Maßnahmen im Hochwasserschutz Für Sachsen und Sachsen-Anhalt ist der Schutz vor Hochwasser ein zentrales Thema der Landespolitik. Beide Länder litten am meisten unter dem Elbehochwasser im Sommer 2002. In enger Zusammenarbeit sind in beiden Ländern Strategien entwickelt worden, um den Hochwasserschutz zu verbessern. Dazu gehören die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen. Wichtige gemeinsame Vorhaben sind derzeit die Vorbereitung der Flutungspolder an der Mulde an der Grenze beider Länder in Löbnitz (Sachsen) mit 1436 Hektar und Rösa (Sachsen-Anhalt) mit 530 Hektar und untereinander  abgestimmte Deichbauvorhaben an der Elbe im Bereich Prettin (Sachsen-Anhalt). Kooperation im Bereich E-Government und IT Sachsen-Anhalt und Sachsen wollen in den Bereichen E-Government und IT enger zusammenarbeiten. Die beiden Länder wollen unter Beteiligung Thüringens bis Ende 2010 vorhandene Komponenten sowie Vorhaben im IT-Bereich erfassen und auf dieser Basis bis Mitte 2011 einen Vorhabensplan vorlegen, der Grundlage für gemeinsame Nutzungen und Entwicklungen ist. Sachsen-Anhalt und Sachsen wollen darüber hinaus bei der Entwicklung eines Konzepts für ein IT-Fachverfahren zur Nutzung in telefonischen Servicecentern wie der einheitlichen Behördenrufnummer D 115 zusammenarbeiten. Länderübergreifende Zusammenarbeit in der Raumplanung/Landesentwicklung wird fortgeführt ¿ Positionierung in Europa soll gestärkt werden Schon seit den neunziger Jahren gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Sachsen im Bereich der Raumplanung und Landesentwicklung, so z. B. bei der Entwicklung des Raumes Halle-Leipzig oder bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit der Landkreise im Bereich der Dübener Heide. Seit Anfang 2010 kooperieren im Rahmen der Metropolregion Mitteldeutschland unter Einbeziehung Thüringens elf mitteldeutsche Städte (Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau, Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg, Erfurt, Gera, Jena, Weimar). Diese Kooperation wird von den Landesregierungen unterstützt. Bei der Aufstellung der Landesentwicklungspläne in Sachsen-Anhalt und Sachsen besteht ein Erfahrungsaustausch, der auch künftig fortgesetzt werden soll. Die Zusammenarbeit im Bereich der Raumplanung/Landesentwicklung zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen soll auch künftig erfolgen. Hierzu beauftragen die Landesregierungen die obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörden im Zusammenwirken mit den Trägern der Regionalplanung, den Kommunen sowie den raumwirksamen Fachplanungen, die länderübergreifende Zusammenarbeit künftig noch stärker auf die Positionierung des mitteldeutschen Raumes als eine wirtschaftsstarke, sozial ausgewogene und ökologisch stabile Region in Europa auszurichten. Gemeinsame Position zur Gemeindefinanzreform Hinsichtlich der vom Bund beabsichtigten Gemeindefinanzreform sind sich die beiden Landesregierungen einig, dass diese die bestehenden strukturellen Unterschiede in der Finanzkraft der Kommunen und die Stadt-Umland-Problematik nicht verschärfen darf. Sachsen-Anhalt und Sachsen erwarten, dass die besonderen Belange struktur- und finanzschwacher Kommunen berücksichtigt werden. Eine umfassende Lösung der Finanzierung der kommunalen Aufgaben muss die kommunalen Belastungen durch Sozialausgaben einschließen. Vorgehen gegen Gewalt im Umfeld von Fußballspielen Beide Landesregierungen verurteilen die Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen und werden ihr mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Es wurde verabredet, dass die Polizeien beider Länder die erforderlichen Abstimmungen und den Austausch der Konzeptionen gegen Gewalt bei Sportereignissen intensivieren werden. Die Sächsische Staatsregierung und die Landesregierung Sachsen-Anhalt sind der Auffassung, dass gegenüber gewaltbereiten Fußballfans alle rechtlichen Mittel, insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung der Anreise gewaltbereiter Personen an die Spielorte, konsequent ausgeschöpft werden müssen. Länderübergreifendes Abitur ¿ vergleichbare Abschlüsse angestrebt Die Sächsische Staatsregierung und die Landesregierung Sachsen-Anhalt bekennen sich dazu, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse auf dem Weg zu einem gemeinsamen Abitur zu erhöhen. In ausgewählten Fächern sollen gemeinsame Prüfungselemente auf der Grundlage der Bildungsstandards für die Abiturprüfung ab Schuljahr 2013/14 in Sachsen, Sachsen-Anhalt und weiteren beteiligten Ländern angestrebt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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