The ATAAC project aims at improvements to Computational Fluid Dynamics (CFD) methods for aerodynamic flows used in today's aeronautical industry. The accuracy of these is limited by insufficient capabilities of the turbulence modelling / simulation approaches available, especially at the high Reynolds numbers typical of real-life flows. As LES will not be affordable for such flows in the next 4 decades, ATAAC focuses on approaches below the LES level, namely Differential Reynolds Stress Models (DRSM), advanced Unsteady RANS models (URANS), including Scale-Adaptive Simulation (SAS), Wall-Modelled LES, and different hybrid RANS-LES coupling schemes, including the latest versions of DES and Embedded LES. The resources of the project will be concentrated exclusively on flows for which the current models fail to provide sufficient accuracy, e.g. in stalled flows, high lift applications, swirling flows (delta wings, trailing vortices), buffet etc. The assessment and improvement process will follow thoroughly conceived roadmaps linking practical goals with corresponding industrial application challenges and with modelling/simulation issues through stepping stones represented by appropriate generic test cases. The final goals of ATAAC are: - to recommend one or at most two best DRSM for conventional RANS and URANS- to provide a small set of hybrid RANS-LES and SAS methods that can be used as reference turbulence-resolving approaches in future CFD design tools - to formulate clear indications of areas of applicability and uncertainty of the proposed approaches for aerodynamic applications in industrial CFD - Contributing to reliable industrial CFD tools, ATAAC will have a direct impact on the predictive capabilities in design and optimisation, and directly contribute to the development of Greener Aircraft.
Digitale Geländemodelle (DGM) auf der Basis von Laserscannermessungen stellen die z. Zt. besten Abbildungen des Reliefs der Erdoberfläche dar. Dies gilt sowohl für die absolute und relative Höhengenauigkeit (relativ: in Bezug auf die Nachbarschaft), die im Bereich weniger Zentimeter liegt, als auch für die räumliche Auflösung (mehrere Messpunkte pro m2). Dennoch bereitet die geowissenschaftliche ausgerichtete Auswertung laserbasierter DGM - damit auch die Erosionsbewertung (Wassererosion) - eine Reihe von Problemen. Die Qualität von laserbasierten DGM bzw. die Art der Probleme für die geowissenschaftliche Reliefanalyse hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab: - Alter der Befliegung bzw. der eingesetzten Technik - Oberflächenbeschaffenheit/Landnutzung - Qualität der Filterung der Bodenpunkte - Qualität des Interpolationsverfahrens zur Erzeugung eines regelmäßigen Rasters aus den unregelmäßig verteilten Höhenmessungen. Ziel des Vorhabens ist es, das laserbasierte DGM2 des Freistaates Sachsen hinsichtlich der Anwendung für Fragestellungen der Erosionsbewertung (Wassererosion) zu analysieren und ggf. weiterzuentwickeln, so dass die hohe räumlich Auflösung zu einer verbesserten Erosionsbewertung führt.
Objective: The proposed project will develop a method for scaling down the analysis of policy impacts on multifunctional land uses and on the economic activities. This method will rely on micro-simulation and multi-agents models, designed and validated at municipality level using input from stakeholders. The models will address the structural evolution of the populations (appearance, disappearance and change of agents) depending on the local conditions for applying the structural policies on a set of municipality case studies. We shall consider policies related to use of Structural Funds (SFs), Cohesion Fund (CF), Preaccession funds (PAFs) and EAFRD (respectively CAP). This project will include the following actions: - Review the EU structural policies, identify driving forces at EU, national and regional levels for multifunctional land use activities and provide baselines for the design of national and regional scenarios on multifunctional land use activities. - Interaction with stakeholders: pre-model engagement with stakeholders in terms of scenario design and formulating agent decision rules for agent-based models, on-model engagement with stakeholders mirroring agent-based models, and post-model engagement with stakeholders in terms of assessing model outputs. - Design and develop micro-simulation and multi-agents models, of local dynamics and of the impact of European structural policies at the municipality level. - Build a mapping between available data on municipalities and prototypical, contrasted evolutions of micro-simulation and agent based models. This will allow us to aggregate the results provided by these models at a regional level, on a set of regional case studies, and to compare these results with existing models at regional scale. - Investigate the potential of the approach to design a method that enhances the scope of Strategic Environmental Assessment (SEA), Environmental Impact Assessment (EIA) and Sustainable Impact Assessment (SIA). Prime Contractor: Centre National du Machinisme Agricole, du Génie Rural, des Eaux et des Forets; Antony; France.
Glaciers around the world have retreated over the 20th century, which is also true of tropical glaciers. Although the characteristics of tropical glaciers (a high sensitivity to moisture-related climate variables) also apply to the glaciers on Kilimanjaro (Equatorial East Africa), studying their behavior requires a special view. This is because different glacier systems exist on Kilimanjaro: tabular-shaped ice bodies on the summit plateau, and slope glaciers below the summit plateau on the mountains steep flanks. The plateau glaciers are margined by vertical ice cliffs that - once they are established - lead to an irreversible areal recession of the plateau glaciers, regardless of the mass balance on the plateau glaciers horizontal surface. A preceding project could demonstrate that the main climatic reason of the current glacier retreat on Kilimanjaro (which commenced around 1880) is a regionally drier climate since the late 19th century, and that the glaciers show a much higher sensitivity to precipitation fluctuations than to air temperature changes. It also became clear that current climate pushes the glaciers close to disappearance, which raises the question under which climate conditions those glaciers could form and exist at all. The present project therefore aims at reconstructing at least 500 years of glacier history on Kilimanjaro and climate change in the tropics, to identify potential phases of an ice-free summit of Africas highest mountain. Since other precipitation-sensitive proxies (particularly lake levels) indicate greater climate fluctuations before 1880 than afterwards, it is likely that glacier existence on Kilimanjaro summit follows a relatively short-term cycle. On-site meteorological measurements with automatic weather stations will continue in the proposed project, in order to run.
The primary goal of this poly-project is to improve quantification and predictability of hazardous mass movements including landslides, snow avalanches, and debris flows. The project includes experts from 9 different institutes at EPF Lausanne, ETH Zürich and WSL. We plan laboratory and field experiments, spatial analyses of hill-slope failures, development of new modeling approaches and new measurement methodology. These will be integrated in a common platform for modeling and hazard assessment as well serving certain training and educational purposes related to hill-slope hazards. The different experimental and modeling activities will be conducted in close collaboration between the institutes with open access to data and results for all participants. Within TRAMM the Research Unit Mountain Hydrology and Torrents focus on two particular aspects related to shallow landslides: a) The two-dimensional simulation of water fluxes along a hillslope that is potentially susceptible to failure. We use the model HillVi (Weiler, Univ. of British Columbia) for that purpose. The focus will be on the statistical distribution of water saturation across the investigated slope. b) The quantification of mechanical effects of roots on slope stability. Within this scope we compare different methods for the monitoring and the description of rooted soils. The distribution of the obtained local rooted-soil strength would be abstracted to generate a map of bonds , finally coupled with other important parameters in a SOC-like approach (self-organised criticality).
Der Betrieb von motorgetriebenen Modellflugzeugen kann durch sein charakteristisches Geraeuschspektrum und seine hohe Intensitaet zu einer starken Laermbelastung fuehren. Durch Verwendung von Schalldaempfern ist es gelungen, gesetzlich festgelegte Schallpegelwerte einzuhalten, jedoch ist eine weitere Geraeuschreduzierung notwendig. Eine Analyse der Modellmotorengeraeusche ist fuer eine wirkungsvolle Pegelminderung unabdingbar, insbesondere ist der Beitrag der einzelnen Komponenten wie Ansaug- und Auspuffgeraeusch, Propellergeraeusch sowie Geraeuschabstrahlung von Motor und Modell zu ermitteln. In einem weiteren Schritt sollen die Moeglichkeiten einer Verringerung der Schallemission aufgezeigt werden, wobei u.a. Hinweise auf die Ausfuehrung des Auspuffschalldaempfers, des Propellers und der Getriebedimensionierung gegeben werden sollen.
Abstract: Die Literaturstudie 'Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna' fasst die Resultate von etwa 190 Publikationen über die Störwirkung von zivilen und militärischen Luftfahrzeugen (inkl. Heißluftballone, Hängegleiter und Gleitschirme sowie Modellflugzeuge) auf Vögel zusammen. Unvorhersehbares Auftauchen von unbekannten, lärm-produzierenden Objekten mit flugfeind-ähnlichem Erscheinungsbild scheint eine Kombination von Faktoren mit hohem Störpotenzial zu sein. Kurzfristige Störungswirkungen zeigen sich in verminderter Zeit für Ruhe und Nahrungsaufnahme verbunden mit erhöhtem Energieverbrauch durch Fluchtverhalten. Langzeitwirkungen werden meist nicht untersucht, können aber Habitatverluste und reduzierten Fortpflanzungserfolg beinhalten. Die Zusammenfassung des Schlussberichts der Studie wird an dieser Stelle ergänzt, sobald die Veröffentlichung erfolgt. Projektziele: Schaffung von Richtlinien als Entscheidhilfe für das BAZL. Schutz empfindlicher Gebiete.
Der Feldgemüsebau im Eferdinger Becken ist gekennzeichnet durch eine große Vielfalt an Gemüse für den Frischmarkt und der Verarbeitungsindustrie. Die hohe Bewirtschaftungsintensität (Düngung, Beregnung, zwei bis vier Ernten pro Jahr) führte auf den zum Teil leichten und durchlässigen Böden zu hohen Nitratgehaltswerten im Grundwasser. Zur zukünftigen Sicherung des Gemüseanbaues im Eferdinger Becken sind Maßnahmen erforderlich, die mittelfristig die Menge der Nitratauswaschung ins Grundwasser in den bedeutendsten Gebieten unter den bestehenden Schwellwert bringen. Das kulturbegleitende N-Sollwert System (KNS System) in der Integrierten Gemüseproduktion dient als Basis im Produktionssystem zur Verminderung der Stickstoffauswaschung. Im weiteren werden Varianten mit einer 30 Prozent reduzierten N-Düngung (bezogen auf das KNS System), mit standortüblicher Düngung, sowie der Anbau von abfrostender und nichtabfrostender Zwischenfrucht mehrjährig bewertet. Beurteilt werden die Maßnahmen am verkaufsfähigen Ertrag, an ausgewählten Qualitätsparametern sowie an der anfallenden Menge und der NO3 Befrachtung des Sickerwassers in eingebauten Lysimetern.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Arnsdorfer-Jessener- Schweinitzer Berge“ (Landkreis Wittenberg) Aufgrund der §§ 20 und 26 des NatSchG LSA vom 11.02.1992(GVBI. LSA S. 108). des Gesetzes zur Änderung des NatschG LSA vom 24.05.1994(GVBI. LSA S. 608) und des Gesetzes zur Änderung des NatSchG LSA vom 16.04.1997(GVBI. LSA S.476) wird verordnet: §1 Schutzgebiet (1) Das in § 2 näher bezeichnete Gebiet in den Fluren Jessen, Schweinitz, Arnsdorf und Lindenwerder wird zum Landschaftsschutzgebiet „Arnsdorfer-Jessener- Schweinitzer Berge“(Landkreis Wittenberg) erklärt. (2) Das Schutzgebiet umfaßt eine Fläche von 972 ha. §2 Geltungsbereich des Schutzgebietes (1) Die Grenzen des LSG sind in einer topografischen Karte im Maßstab 1: 10 000 dargestellt. (2) Die Schutzgebietsgrenze ist in der Karte durch eine Punktreihe ausgewiesen um diese verläuft auf der Linie, welche die Punktreihe von außen berührt. (3) Die topografische Karte 1: 10 000 ist Bestandteil der Verordnung. Die Verord- nung einschließlich ihrer Anlagen ist beim Landkreis Wittenberg - untere Natur- schutzbehörde -, bei der Stadt Jessen und der Gemeinde Arnsdorf zur kostenlo- sen Einsichtnahme für jedermann während der Dienstzeiten niedergelegt. §3 Schutzzweck Die naturräumliche Einordnung des Schutzgebietes ist im südlichen Fläming- Hügelland zu sehen. Die Jessener Berge entstanden als Stauendmoräne mit einem tonigen und mergelähnlichen Aufbau mit Schotterdach. Zweck der Unterschutzstellung des Gebietes ist: 1. Der Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, dazu zäh- len: - die Erhaltung des Streusiedlungscharakters in den Ober- und Unterberger - die Erhaltung und Pflege des traditionsreichen, jahrhundertealten Wein- und Obst- baums zur Prägung des Lanschaftsbildes - die Pflege, Belebung, Gliederung des Landschaftsbildes bedingt durch seine viel- fältige Nutzung wie Forstwirtschaft, Obstbau, Weinbau, Gemüseanbau und die sonstige landwirtschaftliche Nutzung. 2. Der Erhalt bzw. die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, dazu: - sind die für das Gebiet typische und vielfältige Fauna und Flora zu erhalten und zu entwickeln - ist ein Biotopverbund im LSG aufzubauen und zu pflegen - ist die Stauchendmoräne Jessen - Arnsdorfer Berge als markante Erhebung ge- genüber dem Elstertal mit einem hohen landschaftsästhetischen Reiz, der im we- sentlichen auf einer Reliefspannung von 62 m auf kürzester Distanz aufgebaut, zu erhalten und zu pflegen, der Bereich der Unterberge ist einzubeziehen. 3. Die Sicherung der Funktion als Gebiet für ruhige Erholung, dazu: - ist Jessen als Weinanbaugebiet an die „Sächsische Weinstraße“ mit Ausgangspunkt Meißen anzubinden - ist die Ruhe des geschützten Gebietes für die Erholung in Natur und Landschaft zu erhalten und zu verbessern - ist die Attraktivität des Gebietes, welche aus dem Kontrast zwischen einem großen geschlossenen Waldgebiet und dem Obst- und Weinanbaugebiet verbunden mit guten Aussichtsmöglichkeiten aufgrund der Höhendifferenz zu erhalten und zu pflegen. §4 Verbote (1) Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen, den besonderen Erho- lungswert der Landschaft beeinträchtigen oder dem Schutzzweck in anderer Art zuwiderlaufen. (2) Insbesondere ist es verboten: 1. die Ruhe und den Naturgenuß durch Lärm zu stören, z.B. durch Tonwiedergabe- geräte oder Modellflugzeuge 2. Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes in andere Nutzungsarten umzuwandeln 3. Feldgehölze, Baumreihen oder -gruppen, Einzelbäume, Gebüsche oder Hecken heimischer Art zu verändern, zu schädigen oder zu beseitigen 4. freilebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu hetzen, zu fangen oder zu töten. Nester und Nistkästen auszunehmen oder zu schädigen oder Larven oder Pup- pen zu sammeln, unberührt bleiben behördlich zugelassene Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung 5. die gesetzlich geschützten Pflanzen auszugraben, zu vernichten oder zu beschä- digen oder wildwachsende Pflanzen mißbräuchlich zu nutzen oder ihre Bestände zu verwüsten oder die Pflanzendecke anzubrennen oder durch chemische Stoffe oder ähnliches zu schädigen oder den Standort eines Vorkommens gesetzlich ge- schützter Pflanzen derart zu verändern, daß der Bestand abstirbt. 6. die Bodengestalt zu verändern 7. Feuchtgebiete aller Art wie z.B. Quellen, Tümpel, Naßstellen sowie die hierange- bundene Vegetation oder Tierwelt zu verändern oder zu beseitigen, soweit dies nicht der Wiederherstellung und Plege naturnaher Gewässer und Feuchtgebiete unter Beachtung der wasser- und naturschutzrechtlichen Vorschriften dient. 8. sich Stoffe, Materialien oder Gegenstände, ob flüssig oder fest, zu entledigen, sie ab- oder zwischenzulagern. §5 Erlaubnisvorbehalte (1) Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen können, bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der unteren Natur- schutzbehörde, deren Gebiet betroffen ist. (2) Der Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde bedürfen insbesondere folgende Handlungen: 1. bauliche Anlagen im Sinne des § 2 des Gestzes über die Bauordnung des Lan- des Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung zu errichten, oder der Er- richtung gleichgestellte Maßnahmen durchzuführen 2. die Errichtung oder Änderung von Einfriedungen 3. Zelte, Wohnwagen oder andere zum Übernachten geeignete Fahrzeuge abzustel- len bzw. aufzustellen außerhalb der dafür zugelassene Plätze 4. außerhalb von ausschließlich forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken andere als standortgerechte und einheimische Gehölze anzupflanzen. §6 zulässige Handlungen Die §§ 4 und 5 gelten nicht für: 1. die ordnungsgemäße Grundstücksnutzung unter Beachtung der Schutzbestim- mungen gemäß § 4 dieser Verordnung sowie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtskräftig genehmigte Veränderungen 2. den beabsichtigten Ausbau der Alten Schweinitzer Straße gemäß Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt und eine nach Baurecht zulässige Einzelbebauung in ei -
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen die Möglichkeiten moderner Mobilität. Gleichzeitig sind sie im Alltag aber auch auf Reisen auf funktionierende Verkehrsdienste angewiesen. Als Reisende sowie als Fahr- und Fluggäste stehen ihnen eine Vielzahl von Rechten zu. Zum großen Teil gelten diese europaweit. Mittlerweile informieren viele Internetseiten grundlegend und systematisch über Passagierrechte – zum Teil speziell für Bahnfahrten oder für Flüge, manche informieren aber auch über die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher bei verschiedenen Transportformen. Andere Seiten gehen vor allem auf konkrete Problemstellungen ein. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen die Möglichkeiten moderner Mobilität. Gleichzeitig sind sie im Alltag aber auch auf Reisen auf funktionierende Verkehrsdienste angewiesen. Als Reisende sowie als Fahr- und Fluggäste stehen ihnen eine Vielzahl von Rechten zu. Zum großen Teil gelten diese europaweit. Mittlerweile informieren viele Internetseiten grundlegend und systematisch über Passagierrechte – zum Teil speziell für Bahnfahrten oder für Flüge, manche informieren aber auch über die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher bei verschiedenen Transportformen. Andere Seiten gehen vor allem auf konkrete Problemstellungen ein. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ( VZB ) gibt zu konkreten Problemen zahlreiche Hinweise. Vor allem und stellt Musterbriefe zur Verfügung. Die Stiftung Warentest informiert umfassend zu konkreten Problemen aus dem Bereich „Reise und Navigation“ – neben Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsreisen, auch über weitergehende Themen wie Navigationsgeräte, Reisebuchung, Versicherungen, Hotelbewertung und die Reisekasse. Die Europäische Union informiert grundlegend und systematisch über die Rechte von Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden (Passagierrechte) und stellt dafür auch eine Smartphone-Anwendung " Passenger rights " (App) bereit, die auch ohne Mobilfunkverbindung nutzbar ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) informiert als zuständiges Bundesminsterium systematisch über die Fahr- und Fluggastrechte im Eisenbahnverkehr, Luftverkehr und im See- und Binnenschiffsverkehr. Die Finanztip Verbraucherinformation gGmbH beleuchtet den Komplex Reisen, Urlaub, Mobilität und Verkehr umfassend von der finanziellen Seite. Das Eisenbahn-Bundesamt ( EBA ) bietet einen kurzen, systematischen Überblick über die Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Kraftomnibus- und Schiffsverkehr, informiert über die rechtlichen Grundlagen und ist zuständig für die Durchsetzung der Fahrgastrechte. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ( VZB ) gibt zu konkreten Problemen zahlreiche Hinweise. Vor allem und stellt Musterbriefe zur Verfügung. Die Stiftung Warentest informiert umfassend zu konkreten Problemen aus dem Bereich „Reise und Navigation“ – neben Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsreisen, auch über weitergehende Themen wie Navigationsgeräte, Reisebuchung, Versicherungen, Hotelbewertung und die Reisekasse. Die Europäische Union informiert grundlegend und systematisch über die Rechte von Flug-, Bahn-, Bus- und Schiffsreisenden (Passagierrechte) und stellt dafür auch eine Smartphone-Anwendung " Passenger rights " (App) bereit, die auch ohne Mobilfunkverbindung nutzbar ist. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ) informiert als zuständiges Bundesminsterium systematisch über die Fahr- und Fluggastrechte im Eisenbahnverkehr, Luftverkehr und im See- und Binnenschiffsverkehr. Die Finanztip Verbraucherinformation gGmbH beleuchtet den Komplex Reisen, Urlaub, Mobilität und Verkehr umfassend von der finanziellen Seite. Das Eisenbahn-Bundesamt ( EBA ) bietet einen kurzen, systematischen Überblick über die Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Kraftomnibus- und Schiffsverkehr, informiert über die rechtlichen Grundlagen und ist zuständig für die Durchsetzung der Fahrgastrechte. Der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. vertritt die Interessen von Fahrgästen im Bereich Berlin und Brandenburg. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ( VBB ) informiert über die grundlegenden Rechte im Eisenbahn- und Buslinienverkehr unter 250 Kilometer. Der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. vertritt die Interessen von Fahrgästen im Bereich Berlin und Brandenburg. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ( VBB ) informiert über die grundlegenden Rechte im Eisenbahn- und Buslinienverkehr unter 250 Kilometer. Der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) betreibt eine Informationsseite zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr und wickelt Entschädigungsansprüche gegen die beteiligten Bahnunternehmen ab. Der Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) betreibt eine Informationsseite zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr und wickelt Entschädigungsansprüche gegen die beteiligten Bahnunternehmen ab. Die Europäische Union (EU) informiert zu Fluggastrechten innerhalb der EU sowie Nicht-EU-Ländern. Das Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) ist die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Fluggäste und auch für die speziellen Rechte von behinderten Flugreisenden und solchen mit eingeschränkter Mobilität und informiert über die Fluggastrechte und ihre Durchsetzung. Das Landesamt für Bauen und Verkehr ( LBV ) informiert als Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg über die bei der Nutzung von Drohnen und Flugmodellen zu beachtenden Regeln. Die Europäische Union (EU) informiert zu Fluggastrechten innerhalb der EU sowie Nicht-EU-Ländern. Das Luftfahrt-Bundesamt ( LBA ) ist die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für Fluggäste und auch für die speziellen Rechte von behinderten Flugreisenden und solchen mit eingeschränkter Mobilität und informiert über die Fluggastrechte und ihre Durchsetzung. Das Landesamt für Bauen und Verkehr ( LBV ) informiert als Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg über die bei der Nutzung von Drohnen und Flugmodellen zu beachtenden Regeln. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) informiert in seinem Verbraucherportal über Rechte und Tipps für unterwegs – im Urlaub und auf Reisen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat Anwendungen für Smartphones erstellen lassen, die Verbraucher im Ausland und auf Reisen unterstützen. Prof. Dr. Ernst Führich informiert auf seinem Reiserechts-Portal über aktuelle Entscheidungen aus dem (Pauschal-) Reiserecht. Seine „Kemptener Reisemängeltabelle“ gibt Anhaltspunkte zu Entschädigungshöhen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) informiert in seinem Verbraucherportal über Rechte und Tipps für unterwegs – im Urlaub und auf Reisen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat Anwendungen für Smartphones erstellen lassen, die Verbraucher im Ausland und auf Reisen unterstützen. Prof. Dr. Ernst Führich informiert auf seinem Reiserechts-Portal über aktuelle Entscheidungen aus dem (Pauschal-) Reiserecht. Seine „Kemptener Reisemängeltabelle“ gibt Anhaltspunkte zu Entschädigungshöhen. Die Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH bietet in ihrem Angebot „EnableMe” Informationen in den Themenwelten zum barrierefreien Reisen und zur Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg (ABB) hilft bei der Urlaubs- und Reiseplanung mit einer Datenbank zu barrierefreien und bedingt barrierefreien Unterkünften. Die Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH bietet in ihrem Angebot „EnableMe” Informationen in den Themenwelten zum barrierefreien Reisen und zur Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg (ABB) hilft bei der Urlaubs- und Reiseplanung mit einer Datenbank zu barrierefreien und bedingt barrierefreien Unterkünften. Gerade im Bereich der Passagierrechte bestehen vielfältige Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Meist ist Grundvoraussetzung die Geltendmachung der Rechte bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Erst danach können weitere Schritte wie die Anrufung einer Schlichtungsstelle oder einer behördlichen Beschwerdestelle unternommen werden. Im Eisenbahnverkehr bieten sich mittlerweile auch eine Vielzahl privater Rechtsdienstleister für die Durchsetzung von Ansprüchen an. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. bietet ein für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenloses Schlichtungsverfahren in Streitigkeiten mit Bahn-, Flug-, Fernbus-, Schiff- und Reise-Unternehmen an. Mit (aktualisiertem) Stand vom Januar 2024 unterzieht die Stiftung Warentest private „Bahn-Entschädigungshelfer“ einem Schnelltest und zieht ein Fazit, für wen sich welches Angebot lohnt. Gerade im Bereich der Passagierrechte bestehen vielfältige Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Meist ist Grundvoraussetzung die Geltendmachung der Rechte bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen. Erst danach können weitere Schritte wie die Anrufung einer Schlichtungsstelle oder einer behördlichen Beschwerdestelle unternommen werden. Im Eisenbahnverkehr bieten sich mittlerweile auch eine Vielzahl privater Rechtsdienstleister für die Durchsetzung von Ansprüchen an. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. bietet ein für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenloses Schlichtungsverfahren in Streitigkeiten mit Bahn-, Flug-, Fernbus-, Schiff- und Reise-Unternehmen an. Mit (aktualisiertem) Stand vom Januar 2024 unterzieht die Stiftung Warentest private „Bahn-Entschädigungshelfer“ einem Schnelltest und zieht ein Fazit, für wen sich welches Angebot lohnt.