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5G-FörsterInnenDrohne - Automatische Befliegung von großen Waldflächen mit Drohnen im speziell überwachten unteren Luftraum und Datenprozessierung auf Basis der 5G-Mobilfunktechnologie

Die Kombination der 5G-Technologie mit dem technischen Potential von unbemannten sensortragenden Fluggeräten (im folgenden Drohnen oder UAS genannt) lassen forstliche Arbeitsprozesse effizienter gestalten, Entscheidungsprozesse beschleunigen und komplett neue Informationsebenen schaffen. Mit der Projektentwicklung einer FörsterInnenDrohne werden zielgerichtet komplexe und große Datenmengen flächendeckend, hochaktuell und zu vertretbaren Kosten erhoben. Sensortragende Drohnen erzeugen sehr hochwertige Datenqualitäten, sind einsatzspezifisch anpassbar und liefern, zeitlich wiederholend, grundlegende Information zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Mit Hilfe des 5G-Mobilfunkstandards werden sehr zeitnah Ergebnisse verfügbar sein. Dazu gehören hochaktuelle lagegenaue Luft- und Videobilder sowie Spektral- oder Laserscanner-Informationen von Waldbeständen. Diese aktuellen Informationen können mit anderen Datenquellen der Forst- oder Liegenschaftsverwaltung zu praxisnahen Hilfestellungen für Waldbesitzende und Waldbewirtschaftende verknüpft werden. So können Waldbesitzenden beispielsweise die Eigentumsgrenzen aufgezeigt, der Holzvorrat, die C0²-Speicherleistung oder das nachhaltige Nutzungspotenzial flurstückscharf dargestellt werden. Mit 5G können diese Information in Echtzeit auf mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Datenbrille) vor Ort abgerufen und sofort genutzt werden. Der besondere Mehrwert von tagesaktuellen Waldzustandsdaten liegt in dem schnell zu erstellenden Lagebild, beispielsweise bei klimabedingten Schadensereignissen. Die Zunahme von lokalen Sturmschäden, massiver Trockenheits- und Borkenkäferbefall führt wiederholt zu hohen wirtschaftlichen Schäden und zwingen Waldbesitzer zu waldbaulichen Aktivitäten (Holzeinschlag, Neuanpflanzung, klimatolerante Baumartenwahl). Gleichzeitig ermöglicht die Mobilfunktechnologie die Überwachung Flugraumes der Drohne. Rundum-Kamerasysteme beobachten den unmittelbaren Umgebungsraum und gewährleisten so die Flugsicherheit für die Drohne und andere Luftraumteilnehmer. Es werden spezielle Bodenstationen eingerichtet, die permanent den gesamten unteren Luftraum des Einsatzgebietes überwachen und die Funksignale von Kollisionswarnsystemen, wie FLARM, ADS-B, Mode-S empfangen und an die zentrale Luftüberwachung des 5G-Projektes übermitteln. Projektziel der 5G-FörsterInnenDrohne ist es, forstlichen Beschäftigten, Waldbesitzenden und Waldbesuchern operationale Entscheidungshilfen anzubieten, die den Betriebsablauf effizienter gestalten, das Eigentum nachhaltiger nutzbar machen und Fachwissen über den Wald möglichst niedrigschwellig vermitteln.

Flugsicherheit auf dem Flughafen Hamburg

Vogelvergraemung durch Biotopveraenderung.

Unbemannte Luftfahrt (UAS,

Begriffsbestimmungen Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt Europäische Rechtsgrundlagen Geografische UAS-Gebiete Flugbeschränkungsgebiete Kontrollzone Berlin UAS-Betrieb durch BOS Weitere Informationen UA – Unmanned Aircraft – Unbemanntes Luftfahrzeug: Bezeichnet ein Luftfahrzeug, das ohne einen an Bord befindlichen Piloten autonom oder ferngesteuert betrieben wird oder dafür konstruiert ist. UAS – Unmanned Aircraft System – Unbemanntes Luftfahrzeugsystem: Bezeichnet ein unbemanntes Luftfahrzeug einschließlich der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung. Remote Pilot – Fernpilot: Bezeichnet eine natürliche Person, die für die sichere Durchführung des Fluges eines unbemannten Luftfahrzeugs verantwortlich ist, wobei der Fernpilot entweder die Flugsteuerung manuell vornimmt oder, wenn das unbemannte Luftfahrzeug automatisch fliegt, dessen Kurs überwacht und in der Lage bleibt, jederzeit einzugreifen und den Kurs zu ändern. UAS operator – UAS-Betreiber: Bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere UAS betreibt oder zu betreiben gedenkt. Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) ist die zentrale Anlaufstelle für alle UAS-Betreiber und Fernpiloten. Die Plattform liefert alle wichtigen Informationen für die Nutzung von UAS in Deutschland. Die dipul ist erreichbar unter: www.dipul.de . Anforderungen an den Betrieb von UAS sowie an das Personal (Fernpiloten und an dem Betrieb beteiligte Organisationen), finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – konsolidierte Version Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Instandhaltung von UAS und Zusatzgeräten für die Fernidentifikation, Vorschriften für deren Bereitstellung auf dem Markt und deren freien Verkehr in der EU sowie Vorschriften für UAS-Betreiber aus Drittländern, finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945. Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 – konsolidierte Version Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sind zunächst die Notwendigkeit einer Betriebsgenehmigung sowie weitere Aspekte (z.B. UAS-Betreiberregistrierung, Kompetenznachweis für Fernpiloten, etc.) zu prüfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz zuständige Behörde. Dies kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die für Sie zuständige Landesluftfahrtbehörde sein. Wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Berlin haben, ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Luftfahrt-Bundesamt Referat B 5 38144 Braunschweig E-Mail: uas@lba.de Luftfahrt-Bundesamt – UAS Unabhängig von den bereits genannten Aspekten, kann es möglich sein, dass die Flüge in einem geografischen UAS-Gebiet stattfinden. Ein geografisches UAS-Gebiet (engl.: UAS geographical zone) ist ein festgelegter Teil des Luftraums, in dem der UAS-Betrieb (über die allgemeinen Bestimmungen hinaus) entweder vereinfacht, eingeschränkt oder verboten ist, um den mit dem UAS-Betrieb verbundenen Risiken Rechnung zu tragen (bspw. Gefahrenabwehr, Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten). Die geografischen UAS-Gebiete in Deutschland sowie die zugehörigen Bestimmungen sind im § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) definiert. § 21h LuftVO Eventuell ist für Ihr Vorhaben eine Genehmigung gemäß § 21i LuftVO notwendig. § 21i LuftVO Eine digitale Karte mit den geografischen UAS-Gebieten in Deutschland finden Sie auf der dipul: Map Tool Die für geografische UAS-Gebiete im Land Berlin zuständige Behörde ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Mittelstraße 5/5a 12529 Schönefeld Tel.: (03342) 4266-4204 /-4207 /-4208 E-Mail: uas@lbv.brandenburg.de LuBB Flugbeschränkungsgebiete werden durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) festgelegt. Zum einen dienen sie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zum anderen bezeichnen sie Gebiete, die eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen. Beispiele hierfür sind militärische Übungsplätze, Regierungsgebäude oder kerntechnische Anlagen. Der Durchflug eines solchen ED-Rs bedarf einer Durchfluggenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Robert-Bosch-Straße 28 63225 Langen E-Mail: ed-r@baf.bund.de Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ED-R 146 Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 ist ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von ca. 5,6 km um den Sitz des Deutschen Bundestags. Für den Durchflug durch das ED-R 146 ist nur der gewerbliche Betrieb genehmigungsfähig. Der nicht genehmigte Durchflug durch das ED-R 146 kann eine Straftat darstellen. Weitere Hinweise dazu finden sich auf der Internetseite der Polizei Berlin . Für den UAS-Betrieb im Umkreis von kleiner als 1,85 km um den Sitz des Deutschen Bundestags, die sogenannte “innere nautische Meile” , muss ein Antrag beim dafür zuständigen BAF gestellt werden. Für diesen Antrag benötigt das BAF eine sogenannte Interessenbekundung bzw. maßgebliche Zustimmung . Dies bedeutet, dass ein Schreiben einer Bundesverwaltung oder von einer Senatsverwaltung bzw. der Senatskanzlei vorliegen muss, in dem das besondere Interesse an dem Betrieb des UAS in Bezug auf ein bestimmtes Vorhaben in der inneren Nautischen Meile bekundet wird. Hinweis für Drehgenehmigungen: Die Interessenbekundungen für Drehgenehmigungen im ED-R 146 werden zentral von der Berlin Brandenburg Film Commission (BBFC) bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH erteilt. Anfragen sind bitte an das Gruppenpostfach location@medienboard.de zu richten. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der BBFC . Für den UAS-Betrieb im Umkreis von größer als 1,85 km um den Sitz des Deutschen Bundestags wird vorab die Prüfung der NfL 2024-1-3127 (PDF, 14 kB) empfohlen, wodurch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und Auflagen die Genehmigung zum Durchflug durch das ED-R 146 als erteilt gilt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das BAF (E-Mail: ed-r@baf.bund.de ). ED-R 4 Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 4 ist ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von ca. 3,7 km um das Helmholtz-Zentrum Berlin am Wannsee (Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin). Der nicht genehmigte Durchflug durch das ED-R 4 kann eine Straftat darstellen. Für Vorhaben innerhalb des ED-R 4 wird vorab die Prüfung der NfL 2025-1-3652 (PDF, 36 kB) empfohlen, wodurch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und Auflagen die Genehmigung zum Durchflug als erteilt gilt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das BAF. (E-Mail: ed-r@baf.bund.de ). Für den UAS-Betrieb in der Kontrollzone Berlin ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zuständig. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Tower-Niederlassung Mittelstraße 5-5a 12529 Schönefeld Tel.: (030) 616543-101 (Niederlassungsbüro) E-Mail: tower-berlin@dfs.de DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Die Verordnung (EU) 2018/1139 regelt, dass die europäischen Regularien nicht für Luftfahrzeuge sowie Organisationen und deren Personal gelten, wenn sie für Tätigkeiten oder Dienste für das Militär, den Zoll, die Polizei, Such- und Rettungsdienste, die Brandbekämpfung, die Grenzkontrolle und Küstenwache oder ähnliche Tätigkeiten oder Dienste eingesetzt werden, die unter der Kontrolle und Verantwortung eines Mitgliedstaats im öffentlichen Interesse von einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle oder in deren Auftrag durchgeführt werden. In Deutschland werden davon die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfasst. Die Ausnahme von den europäischen Regularien gilt somit für staatliche und nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Dazu zählen z. B. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden von Bund und Ländern einschließlich der mitwirkenden Hilfsorganisationen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen. Alle anderen Behörden werden von der Ausnahme nicht erfasst. Die Sicherheitsziele der europäischen Regularien müssen jedoch bei der Durchführung der oben genannten Tätigkeiten und Dienste angemessen berücksichtigt werden. D. h., dass auch BOS die Regelungen kennen und anwenden müssen. Sie dürfen aber davon abweichen, sofern es zur Erfüllung der (hoheitlichen) Aufgaben zwingend notwendig ist, die Art des Einsatzes dies erfordert und es in Hinblick auf die Sicherheit vertretbar ist. Sie müssen sich allerdings keine Genehmigungen für Einsätze einholen, bei denen andere Betreiber eine solche benötigen würden. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum UAS-Betrieb durch BOS im Land Berlin erhalten Sie bei der LuBB unter der Telefonnummer 03342 4266-4200. Europäische Agentur für Flugsicherheit Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) Luftfahrt-Bundesamt Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen Luftverkehr und Flugsicherheit

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Im Bereich des Luftverkehrs wurden alle dem Betriebsgelände der Flughäfen und Flugplätzen zugeordneten Flächen zzgl. 75 m als Ausschluss betrachtet. Weiterhin wurden die Bauschutzbereiche, An- und Abflugbereiche von Hubschrauberlandeplätzen sowie die um 650 m erweiterten Bereiche der Platzrunden mit einer sehr hohen Konfliktrisikoklasse (KRK 5) versehen, da davon auszugehen ist, dass in diesen Bereichen in den allermeisten Fällen eine Zustimmung zur Errichtung moderner WEA verweigert werden würde. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen Luftverkehr und Flugsicherheit

Im Bereich des Luftverkehrs wurden alle dem Betriebsgelände der Flughäfen und Flugplätzen zugeordneten Flächen zzgl. 75 m als Ausschluss betrachtet. Weiterhin wurden die Bauschutzbereiche, An- und Abflugbereiche von Hubschrauberlandeplätzen sowie die um 650 m erweiterten Bereiche der Platzrunden mit einer sehr hohen Konfliktrisikoklasse (KRK 5) versehen, da davon auszugehen ist, dass in diesen Bereichen in den allermeisten Fällen eine Zustimmung zur Errichtung moderner WEA verweigert werden würde. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Erfassung von marinen Wirbeltieren (Säugetiere und Seevögel) in der deutschen AWZ mit Hilfe digitaler Erfassungsmethoden (Video- oder Fotoerfassungen)

Untersuchung der genehmigungsrechtlichen Praxis und Identifizierung von administrativen Barrieren sowie Lösungsansätzen in Deutschland und der EU für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Untersuchung der genehmigungsrechtlichen Praxis und Identifizierung von administrativen Barrieren sowie Lösungsansätzen in Deutschland und der EU für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (RE-Admin)

Erreichbarkeiten der Wasserschutzpolizei in Berlin

Wasserschutzpolizei Berlin (Stand: Mai 2024) Dienststelle Zuständigkeitsbereich Leitung des Referats mit den Referatsgruppen  WSP/LuSi FüGr  WSP/LuSi West  WSP/LuSi Mitte  WSP/LuSi Ost  WSP/LuSi ZVA  WSP/LuSi Flugdienst Havel unterhalb Freybrücke mit Nebengewässern (Scharfe Lanke, Stößensee mit Jürgengraben etc., Großen Wannsee), Griebnitzkanal, Jungfernsee und Glienicker Lake (Berliner Teil), Teltowkanal bis Dreilinden Havel oberhalb Freybrücke mit Nebengewässern (Niederneuendorfer See, Teufelsseekanal, Aalemannkanal, Tegeler See, Maselakekanal, Alte Havel) Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal bis Schleuse Plötzensee mit Alte Fahrt, Spree unterhalb Schleuse Charlottenburg mit Nebengewässern Polizei Berlin WSP Mitte (Innerstädtische Gewässer)Regierungsviertel – Spree von Oberbaumbrücke bis Schleuse Charlottenburg, Spreekanal, Kupfergraben Neues Ufer 1 10553 Berlin (Mitte)Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal bis Schleuse Plötzensee, Westhafenkanal, Westhafen Telefon: Telefax:Charlottenburger Verbindungskanal Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal Polizei Berlin Direktion Einsatz/Verkehr Referat Wasserschutzpolizei/ Luftsicherheit Baumschulenstraße 1 12437 Berlin (Treptow-Köpenick) Telefon: Telefax: 030 4664-751 001 030 4664-83-751099 E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi@polizei.berlin.de EPOST (Fernschreibadresse): (be) berlin wsp Polizei Berlin WSP West (Gewässer im Westen) Mertensstraße 140 13587 Berlin (Spandau) Telefon: Telefax: 030 4664-751 160 030 4664-83 751160 E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi-west@polizei.berlin.de 030 4664-751 260 030 4664-83-751260 E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi-mitte@polizei.berlin.de -2- Dienststelle Polizei Berlin WSP Ost (Gewässer im Osten) Baumschulenstraße 1 12437 Berlin (Treptow-Köpenick) Telefon: Telefax: 030 4664-751 360 030 4664-83-751360 Zuständigkeitsbereich Müggelspree, Müggelsee, Spree bis Oberbaumbrücke, Rummelsburger See, Britzer Verbindungskanal Teltowkanal bis Zehlendorf Dahme mit Nebengewässern, Gosender Kanal, Gosener Graben, Seddinsee, Dämeritzsee Mit den Sachgebieten E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi-ost@polizei.berlin.de Polizei Berlin WSP ZVA (Zentrale Vollzugsaufgaben) o Neues Ufer 1 10553 Berlin (Mitte) Telefon: Telefax: 030 4664-751 400 030 4664-83-751400 Polizei Berlin Direktion Einsatz/Verkehr Referat Wasserschutzpolizei / Flugsicherheit Flugdienst Cecilienstraße 92 12683 Berlin Telefon: Telefax: o o 030 4664-751 501 030 4664-83-751500 E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi-fid-leitung@polizei.berlin.de WSP ZVA 1: Gefährliche Güter / Umweltschutz WSP ZVA 2: Vorgangsbearbeitung WSP ZVA 3: StrD K Berliner Luftraum Sachgebiete o FLD KoSt – Koordinierungsstelle o FLD 1 – Drohnen (ULS) o FLD 2 – Polizeihubschrauberstaffel (PHuSt)

Anlagenschutzbereiche ziviler Luftverkehr

Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) sind neben militärischen auch zivile luftverkehrsrechtliche Aspekte zu beachten. Zivile, flugbetriebliche Erfordernisse sind zum Erhalt der Flugsicherheit und der Flugsicherheitseinrichtungen stets vorrangig zu berücksichtigen.

Im Rahmen dieses Projektes soll ein ganzheitliches Inspektionskonzept entwickelt werden, mit welchem die Rotorblätter von der Küste vorgelagerten Windkraftanlagen (WEA) unter Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS; Englisch Unmanned Aircraft Systems) kosten- und zeiteffizient inspiziert w

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