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INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen Luftverkehr und Flugsicherheit

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Im Bereich des Luftverkehrs wurden alle dem Betriebsgelände der Flughäfen und Flugplätzen zugeordneten Flächen zzgl. 75 m als Ausschluss betrachtet. Weiterhin wurden die Bauschutzbereiche, An- und Abflugbereiche von Hubschrauberlandeplätzen sowie die um 650 m erweiterten Bereiche der Platzrunden mit einer sehr hohen Konfliktrisikoklasse (KRK 5) versehen, da davon auszugehen ist, dass in diesen Bereichen in den allermeisten Fällen eine Zustimmung zur Errichtung moderner WEA verweigert werden würde. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Flugsicherheit auf dem Flughafen Hamburg

Das Projekt "Flugsicherheit auf dem Flughafen Hamburg" wird/wurde ausgeführt durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Umweltbehörde, Naturschutzamt, Staatliche Vogelschutzwarte.Vogelvergraemung durch Biotopveraenderung.

Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen Luftverkehr und Flugsicherheit

Im Bereich des Luftverkehrs wurden alle dem Betriebsgelände der Flughäfen und Flugplätzen zugeordneten Flächen zzgl. 75 m als Ausschluss betrachtet. Weiterhin wurden die Bauschutzbereiche, An- und Abflugbereiche von Hubschrauberlandeplätzen sowie die um 650 m erweiterten Bereiche der Platzrunden mit einer sehr hohen Konfliktrisikoklasse (KRK 5) versehen, da davon auszugehen ist, dass in diesen Bereichen in den allermeisten Fällen eine Zustimmung zur Errichtung moderner WEA verweigert werden würde. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Erfassung von marinen Wirbeltieren (Säugetiere und Seevögel) in der deutschen AWZ mit Hilfe digitaler Erfassungsmethoden (Video- oder Fotoerfassungen)

Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Erfassung von marinen Wirbeltieren (Säugetiere und Seevögel) in der deutschen AWZ mit Hilfe digitaler Erfassungsmethoden (Video- oder Fotoerfassungen)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Richard Ottvall - Ottvall Consulting AB.

Überwachung des fliegenden Personals

Überwachung des fliegenden Personals In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal sind als beruflich strahlenexponierte Personen überwachungspflichtig, wenn sie während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können. Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals. Für das Flugpersonal wird die Strahlenbelastung pro Flug mittels anerkannter Rechenprogramme anhand von Flugdaten berechnet. Die Prüfung von Rechenprogrammen zur Abschätzung der Körperdosis des fliegenden Personals im Rahmen der Anerkennungsverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgt durch das BfS . Strahlenbelastung in unterschiedlichen Höhen In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Im Flugzeug gibt es keine effiziente Möglichkeit, sich dagegen abzuschirmen. Piloten und flugbegleitendes Personal können daher, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals Die EU -Richtlinie 96/29 EURATOM , die durch die EU -Richtlinie 2013/59 EURATOM ersetzt wurde, verlangte eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung erstmals 2001 mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung und 2018 mit dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Verbindung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Strahlenschutzregister des BfS erfasst Strahlenbelastung des Cockpit- und Kabinenpersonals deutscher Luftfahrtgesellschaften Die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals werden seit August 2003 im Strahlenschutzregister des BfS erfasst. Es überwacht unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis. Da die physikalischen Bedingungen auf Flügen sehr genau bekannt sind, wird die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten berechnet. Dazu dürfen die Fluggesellschaften die vom Luftfahrt-Bundesam t zugelassenen Computerprogramme einsetzen. Die für die Zulassung erforderliche Prüfung dieser Rechenprogramme übernimmt das BfS . Es legt dahingehend auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Anerkennung fest. Die Programme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (zum Beispiel der Neutronenflussdichte) und anhand der Flugdaten (Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe, Datum) die effektive Dosis , die aus dem jeweiligen Flug resultiert. Die Fluggesellschaften melden die errechneten Werte an das Luftfahrt-Bundesamt, das die Aufsicht über das fliegende Personal führt und unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS . Mittlere effektive Jahresdosis der beruflich strahlenexponierten Personen in verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 2023 (N = Anzahl der messbar strahlenexponierten Personen pro Berufsgruppe) Berufsgruppe mit vergleichsweise hoher Strahlenbelastung Das fliegende Personal stellte 2023 mit rund 38.000 Beschäftigten etwa neun Prozent aller beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, die im Strahlenschutzregister des BfS geführt werden. Diese neun Prozent erhalten mit einer Kollektivdosis von zirka 44 Personen-Sievert zwei Drittel der gesamten beruflich bedingten Strahlendosis in Deutschland. Die Abbildung zur mittleren effektiven Jahres im Jahr 2023 zeigt, dass das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 1,2 Millisievert nach den Beschäftigen an Radon-Arbeitsplätzen an Platz zwei der strahlenexponierten Berufsgruppen steht. Die durchschnittliche Strahlenbelastung des medizinischen Personals liegt im Vergleich dazu mit einer effektiven Jahresdosis von 0,3 Millisievert deutlich niedriger. Vergleich der Häufigkeitsverteilungen der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen im Jahr 2023 Charakteristisch ist auch der Unterschied bei den Dosisverteilungen, wie die Abbildung zur Häufigkeitsverteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen im Jahr 2023 zeigt: Beim fliegenden Personal (blaue Balken) sind Jahresdosiswerte von 1,0 bis 1,5 Millisievert am häufigsten, alle anderen verteilen sich in etwa symmetrisch um diese Gruppe. Dagegen haben in den anderen beruflichen Bereichen Medizin, Forschung, Kerntechnik und Industrie (rote Balken) die meisten strahlenexponierten Personen nur Dosiswerte bis 0,5 Millisievert ; mit steigenden Dosiswerten fallen die Häufigkeiten dann steil ab. Dennoch sind für die Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen, Jahresdosen bis 20 mSv pro Jahr möglich. Im Vergleich werden beim fliegenden Personal Jahresdosen über acht Millisievert praktisch nicht beobachtet. Begrenzte Möglichkeiten zur Minimierung der Strahlenbelastung Es ist bislang technisch nicht möglich, Flugzeuge gegen die Höhenstrahlung abzuschirmen. Geringere Flughöhen oder weniger dosisintensive Flugrouten sind in der Regel nicht zielführend, da sie Kosten und Umweltbelastung erhöhen; außerdem begrenzen die Belange der Flugsicherheit, die immer Priorität haben, den Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten des Strahlenschutzes beschränken sich daher auf vergleichsweise wenige Maßnahmen bei der Flugplanung, um Routendosen zu senken, sowie bei der Einsatzplanung der Crews, um eine möglichst faire Verteilung der Dosis auf das Personal zu erreichen. Stand: 11.12.2024

Unbemannte Luftfahrt (UAS,

Begriffsbestimmungen Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt Europäische Rechtsgrundlagen Geografische UAS-Gebiete Flugbeschränkungsgebiete Kontrollzone Berlin UAS-Betrieb durch BOS Weitere Informationen UA – Unmanned Aircraft – Unbemanntes Luftfahrzeug: Bezeichnet ein Luftfahrzeug, das ohne einen an Bord befindlichen Piloten autonom oder ferngesteuert betrieben wird oder dafür konstruiert ist. UAS – Unmanned Aircraft System – Unbemanntes Luftfahrzeugsystem: Bezeichnet ein unbemanntes Luftfahrzeug einschließlich der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung. Remote Pilot – Fernpilot: Bezeichnet eine natürliche Person, die für die sichere Durchführung des Fluges eines unbemannten Luftfahrzeugs verantwortlich ist, wobei der Fernpilot entweder die Flugsteuerung manuell vornimmt oder, wenn das unbemannte Luftfahrzeug automatisch fliegt, dessen Kurs überwacht und in der Lage bleibt, jederzeit einzugreifen und den Kurs zu ändern. UAS operator – UAS-Betreiber: Bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere UAS betreibt oder zu betreiben gedenkt. Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) ist die zentrale Anlaufstelle für alle UAS-Betreiber und Fernpiloten. Die Plattform liefert alle wichtigen Informationen für die Nutzung von UAS in Deutschland. Die dipul ist erreichbar unter: www.dipul.de . Anforderungen an den Betrieb von UAS sowie an das Personal (Fernpiloten und an dem Betrieb beteiligte Organisationen), finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – konsolidierte Version Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Instandhaltung von UAS und Zusatzgeräten für die Fernidentifikation, Vorschriften für deren Bereitstellung auf dem Markt und deren freien Verkehr in der EU sowie Vorschriften für UAS-Betreiber aus Drittländern, finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945. Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 – konsolidierte Version Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sind zunächst die Notwendigkeit einer Betriebsgenehmigung sowie weitere Aspekte (z.B. UAS-Betreiberregistrierung, Kompetenznachweis für Fernpiloten, etc.) zu prüfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz zuständige Behörde. Dies kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die für Sie zuständige Landesluftfahrtbehörde sein. Wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Berlin haben, ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Luftfahrt-Bundesamt Referat B 5 38144 Braunschweig E-Mail: uas@lba.de Luftfahrt-Bundesamt – UAS Unabhängig von den bereits genannten Aspekten, kann es möglich sein, dass die Flüge in einem geografischen UAS-Gebiet stattfinden. Ein geografisches UAS-Gebiet (engl.: UAS geographical zone) ist ein festgelegter Teil des Luftraums, in dem der UAS-Betrieb (über die allgemeinen Bestimmungen hinaus) entweder vereinfacht, eingeschränkt oder verboten ist, um den mit dem UAS-Betrieb verbundenen Risiken Rechnung zu tragen (bspw. Gefahrenabwehr, Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten). Die geografischen UAS-Gebiete in Deutschland sowie die zugehörigen Bestimmungen sind im § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) definiert. § 21h LuftVO Eventuell ist für Ihr Vorhaben eine Genehmigung gemäß § 21i LuftVO notwendig. § 21i LuftVO Eine digitale Karte mit den geografischen UAS-Gebieten in Deutschland finden Sie auf der dipul: Map Tool Die für geografische UAS-Gebiete im Land Berlin zuständige Behörde ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Mittelstraße 5/5a 12529 Schönefeld Tel.: (03342) 4266-4204 /-4207 /-4208 E-Mail: uas@lbv.brandenburg.de LuBB Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 ist ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von ca. 5,6 km um den Sitz des Deutschen Bundestags. Für den Durchflug durch das ED-R 146 ist nur der gewerbliche Betrieb genehmigungsfähig. Für den UAS-Betrieb im Umkreis von kleiner als 1,85 km um den Sitz des Deutschen Bundestags, die sogenannte “innere nautische Meile”, muss ein Antrag beim dafür zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gestellt werden. Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Robert-Bosch-Straße 28 63225 Langen E-Mail: ed-r@baf.bund.de Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Für den Antrag auf Genehmigung zum Durchflug durch die innere Nautische Meile benötigt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) eine sogenannte Interessensbekundung bzw. maßgebliche Zustimmung. Dies bedeutet, dass ein Schreiben einer Bundesverwaltung oder von einer Senatsverwaltung bzw. der Senatskanzlei vorliegen muss, in dem das besondere Interesse an dem Betrieb des unbemannten Fluggeräts in Bezug auf ein bestimmtes Vorhaben in der inneren Nautischen Meile bekundet wird. Für den UAS-Betrieb im Umkreis von größer als 1,85 km um den Sitz des Deutschen Bundestags wird vorab die Prüfung der NfL 1-2128-20 empfohlen, wodurch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und Auflagen die Genehmigung zum Durchflug durch das ED-R 146 als erteilt gilt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das BAF. Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 4 ist ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von ca. 3,7 km um das Helmholtz-Zentrum Berlin am Wannsee (Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin). Anfragen zum Verfahren richten Sie bitte ebenfalls direkt an das BAF. Für den UAS-Betrieb in der Kontrollzone Berlin ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zuständig. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Tower-Niederlassung Mittelstraße 5-5a 12529 Schönefeld Tel.: (030) 616543-101 (Niederlassungsbüro) E-Mail: tower-berlin@dfs.de DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Die Verordnung (EU) 2018/1139 regelt, dass die europäischen Regularien nicht für Luftfahrzeuge sowie Organisationen und deren Personal gelten, wenn sie für Tätigkeiten oder Dienste für das Militär, den Zoll, die Polizei, Such- und Rettungsdienste, die Brandbekämpfung, die Grenzkontrolle und Küstenwache oder ähnliche Tätigkeiten oder Dienste eingesetzt werden, die unter der Kontrolle und Verantwortung eines Mitgliedstaats im öffentlichen Interesse von einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle oder in deren Auftrag durchgeführt werden. In Deutschland werden davon die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfasst. Die Ausnahme von den europäischen Regularien gilt somit für staatliche und nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Dazu zählen z. B. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden von Bund und Ländern einschließlich der mitwirkenden Hilfsorganisationen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen. Alle anderen Behörden werden von der Ausnahme nicht erfasst. Die Sicherheitsziele der europäischen Regularien müssen jedoch bei der Durchführung der oben genannten Tätigkeiten und Dienste angemessen berücksichtigt werden. D. h., dass auch BOS die Regelungen kennen und anwenden müssen. Sie dürfen aber davon abweichen, sofern es zur Erfüllung der (hoheitlichen) Aufgaben zwingend notwendig ist, die Art des Einsatzes dies erfordert und es in Hinblick auf die Sicherheit vertretbar ist. Sie müssen sich allerdings keine Genehmigungen für Einsätze einholen, bei denen andere Betreiber eine solche benötigen würden. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum UAS-Betrieb durch BOS im Land Berlin erhalten Sie bei der LuBB unter der Telefonnummer 03342 4266-4200. Europäische Agentur für Flugsicherheit Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) Luftfahrt-Bundesamt Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Erreichbarkeiten der Wasserschutzpolizei in Berlin

Wasserschutzpolizei Berlin (Stand: Mai 2024) Dienststelle Zuständigkeitsbereich Leitung des Referats mit den Referatsgruppen  WSP/LuSi FüGr  WSP/LuSi West  WSP/LuSi Mitte  WSP/LuSi Ost  WSP/LuSi ZVA  WSP/LuSi Flugdienst Havel unterhalb Freybrücke mit Nebengewässern (Scharfe Lanke, Stößensee mit Jürgengraben etc., Großen Wannsee), Griebnitzkanal, Jungfernsee und Glienicker Lake (Berliner Teil), Teltowkanal bis Dreilinden Havel oberhalb Freybrücke mit Nebengewässern (Niederneuendorfer See, Teufelsseekanal, Aalemannkanal, Tegeler See, Maselakekanal, Alte Havel) Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal bis Schleuse Plötzensee mit Alte Fahrt, Spree unterhalb Schleuse Charlottenburg mit Nebengewässern Polizei Berlin WSP Mitte (Innerstädtische Gewässer)Regierungsviertel – Spree von Oberbaumbrücke bis Schleuse Charlottenburg, Spreekanal, Kupfergraben Neues Ufer 1 10553 Berlin (Mitte)Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal bis Schleuse Plötzensee, Westhafenkanal, Westhafen Telefon: Telefax:Charlottenburger Verbindungskanal Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal Polizei Berlin Direktion Einsatz/Verkehr Referat Wasserschutzpolizei/ Luftsicherheit Baumschulenstraße 1 12437 Berlin (Treptow-Köpenick) Telefon: Telefax: 030 4664-751 001 030 4664-83-751099 E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi@polizei.berlin.de EPOST (Fernschreibadresse): (be) berlin wsp Polizei Berlin WSP West (Gewässer im Westen) Mertensstraße 140 13587 Berlin (Spandau) Telefon: Telefax: 030 4664-751 160 030 4664-83 751160 E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi-west@polizei.berlin.de 030 4664-751 260 030 4664-83-751260 E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi-mitte@polizei.berlin.de -2- Dienststelle Polizei Berlin WSP Ost (Gewässer im Osten) Baumschulenstraße 1 12437 Berlin (Treptow-Köpenick) Telefon: Telefax: 030 4664-751 360 030 4664-83-751360 Zuständigkeitsbereich Müggelspree, Müggelsee, Spree bis Oberbaumbrücke, Rummelsburger See, Britzer Verbindungskanal Teltowkanal bis Zehlendorf Dahme mit Nebengewässern, Gosender Kanal, Gosener Graben, Seddinsee, Dämeritzsee Mit den Sachgebieten E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi-ost@polizei.berlin.de Polizei Berlin WSP ZVA (Zentrale Vollzugsaufgaben) o Neues Ufer 1 10553 Berlin (Mitte) Telefon: Telefax: 030 4664-751 400 030 4664-83-751400 Polizei Berlin Direktion Einsatz/Verkehr Referat Wasserschutzpolizei / Flugsicherheit Flugdienst Cecilienstraße 92 12683 Berlin Telefon: Telefax: o o 030 4664-751 501 030 4664-83-751500 E-Mail: dir-e-v-wsp-lusi-fid-leitung@polizei.berlin.de WSP ZVA 1: Gefährliche Güter / Umweltschutz WSP ZVA 2: Vorgangsbearbeitung WSP ZVA 3: StrD K Berliner Luftraum Sachgebiete o FLD KoSt – Koordinierungsstelle o FLD 1 – Drohnen (ULS) o FLD 2 – Polizeihubschrauberstaffel (PHuSt)

5G-FörsterInnenDrohne - Automatische Befliegung von großen Waldflächen mit Drohnen im speziell überwachten unteren Luftraum und Datenprozessierung auf Basis der 5G-Mobilfunktechnologie

Das Projekt "5G-FörsterInnenDrohne - Automatische Befliegung von großen Waldflächen mit Drohnen im speziell überwachten unteren Luftraum und Datenprozessierung auf Basis der 5G-Mobilfunktechnologie" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Die Kombination der 5G-Technologie mit dem technischen Potential von unbemannten sensortragenden Fluggeräten (im folgenden Drohnen oder UAS genannt) lassen forstliche Arbeitsprozesse effizienter gestalten, Entscheidungsprozesse beschleunigen und komplett neue Informationsebenen schaffen. Mit der Projektentwicklung einer FörsterInnenDrohne werden zielgerichtet komplexe und große Datenmengen flächendeckend, hochaktuell und zu vertretbaren Kosten erhoben. Sensortragende Drohnen erzeugen sehr hochwertige Datenqualitäten, sind einsatzspezifisch anpassbar und liefern, zeitlich wiederholend, grundlegende Information zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Mit Hilfe des 5G-Mobilfunkstandards werden sehr zeitnah Ergebnisse verfügbar sein. Dazu gehören hochaktuelle lagegenaue Luft- und Videobilder sowie Spektral- oder Laserscanner-Informationen von Waldbeständen. Diese aktuellen Informationen können mit anderen Datenquellen der Forst- oder Liegenschaftsverwaltung zu praxisnahen Hilfestellungen für Waldbesitzende und Waldbewirtschaftende verknüpft werden. So können Waldbesitzenden beispielsweise die Eigentumsgrenzen aufgezeigt, der Holzvorrat, die C0²-Speicherleistung oder das nachhaltige Nutzungspotenzial flurstückscharf dargestellt werden. Mit 5G können diese Information in Echtzeit auf mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Datenbrille) vor Ort abgerufen und sofort genutzt werden. Der besondere Mehrwert von tagesaktuellen Waldzustandsdaten liegt in dem schnell zu erstellenden Lagebild, beispielsweise bei klimabedingten Schadensereignissen. Die Zunahme von lokalen Sturmschäden, massiver Trockenheits- und Borkenkäferbefall führt wiederholt zu hohen wirtschaftlichen Schäden und zwingen Waldbesitzer zu waldbaulichen Aktivitäten (Holzeinschlag, Neuanpflanzung, klimatolerante Baumartenwahl). Gleichzeitig ermöglicht die Mobilfunktechnologie die Überwachung Flugraumes der Drohne. Rundum-Kamerasysteme beobachten den unmittelbaren Umgebungsraum und gewährleisten so die Flugsicherheit für die Drohne und andere Luftraumteilnehmer. Es werden spezielle Bodenstationen eingerichtet, die permanent den gesamten unteren Luftraum des Einsatzgebietes überwachen und die Funksignale von Kollisionswarnsystemen, wie FLARM, ADS-B, Mode-S empfangen und an die zentrale Luftüberwachung des 5G-Projektes übermitteln. Projektziel der 5G-FörsterInnenDrohne ist es, forstlichen Beschäftigten, Waldbesitzenden und Waldbesuchern operationale Entscheidungshilfen anzubieten, die den Betriebsablauf effizienter gestalten, das Eigentum nachhaltiger nutzbar machen und Fachwissen über den Wald möglichst niedrigschwellig vermitteln.

Anlagenschutzbereiche ziviler Luftverkehr

Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) sind neben militärischen auch zivile luftverkehrsrechtliche Aspekte zu beachten. Zivile, flugbetriebliche Erfordernisse sind zum Erhalt der Flugsicherheit und der Flugsicherheitseinrichtungen stets vorrangig zu berücksichtigen.

Im Rahmen dieses Projektes soll ein ganzheitliches Inspektionskonzept entwickelt werden, mit welchem die Rotorblätter von der Küste vorgelagerten (Eng. offshore) Windkraftanlagen (WEA) unter Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS; Englisch Unmanned Aircraft Systems) kosten- und zeiteffizient inspiziert w

Das Projekt "Im Rahmen dieses Projektes soll ein ganzheitliches Inspektionskonzept entwickelt werden, mit welchem die Rotorblätter von der Küste vorgelagerten (Eng. offshore) Windkraftanlagen (WEA) unter Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS; Englisch Unmanned Aircraft Systems) kosten- und zeiteffizient inspiziert w" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität zu Kiel, Institut für Informatik.

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