Die thermische Abfallbehandlung erfüllt im Rahmen der Circular Economy gleich mehrere Aufgaben: - Gewährleistung der Entsorgungssicherheit als Beitrag zur Daseinsvorsorge unter Ausnutzung vorhandener Potenziale zur Energiebereitstellung und Wertstoffgewinnung - Zerstörung und Ausschleusung von Schadstoffen aus dem Stoffkreislauf und das Bindeglied zwischen Stoffumwandlung und Energie. Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) erfüllen bereits heute höchste Umweltstandards, u.a. zur Emissionsminderung. Die absehbaren Entwicklungen zielen auf eine weitere Absenkung der Emissionswerte, optimierte Energieausnutzung, Recycling von Endprodukten aus der thermischen Behandlung. Die thermische Abfallbehandlung in ihrer Funktion als Schadstoffsenke ist essentielle Voraussetzung für das hochwertige Recycling bestimmter Abfallfraktionen und konzentriert sich dabei vor allem auf organische Schadstoffe, die dem Stoffkreislauf entzogen werden müssen. Dabei liegt besonderes Interesse auf den POPs (z.B. bromierte Dioxine) aufgrund deren besonderer Produkteigenschaften wie hohe Stabilität aber die gleichzeitig damit verbundene schwere Abbaubarkeit sowie einigen fluorierten Verbindungen (PFAS). Um die die Funktion der Schadstoffentfrachtung von Stoffströmen sicher erfüllen zu können, sind Kenntnisse über die thermische Zersetzung dieser Stoffgruppen notwendig, die über das geplante Vorhaben generiert werden sollen. Hierzu sind entsprechende Kenntnisse über das Ausgangsmaterial (Abfallanalyse Bauabfälle, Sortierreste Verpackungssortierung (DSD), Gewerbeabfälle) durch die Auswahl geeigneter Leitsubstanzen oder Summenparameter in Verbindung mit der Auswahl geeigneter Messmethoden zu erarbeiten. Weiterhin sind Emissionsmessungen an großtechnischen Anlagen durchzuführen, wobei die Emissionsmessungen aufgrund von Abfallanalysen und den dabei als sinnvoll erkannten Leitparametern erfolgen sollen.
Die Methode gekreuzter Molekularstrahlen wird zur Untersuchung von ionischen Primaerstossprozessen im ueberthermischen Energiebereich (0.5-50 EV) angewendet. Diese Untersuchungen sind relevant fuer das Verstaendnis von atomaren und molekularen Stossvorgaengen in der oberen Atmosphaere. Aus den gemessenen Wirkungsquerschnitten lassen sich durch geeignete Mittelung Geschwindigkeitskonstanten fuer verschiedene Stossprozesse (Reaktion, Ladungsaustausch, Anregung) ermitteln. Bisher wurden Reaktionen von Kohlenwasserstoffionen sowie von Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen - in letzter Zeit insbesondere Protonenuebertragung von Fluorverbindungen BF+, F+ und Wasserfragmenten (H2O+, OH+ sowie deren Isotope) untersucht.
<p> Was Sie für eine nachhaltige Klimatisierung im Auto tun können <ul> <li>Achten Sie schon beim Kauf des Pkw auf den Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage.</li> <li>Beachten Sie Tipps zum sparsamen und gesunden Klimatisieren.</li> <li>Denken Sie an eine regelmäßige Wartung in einer Werkstatt.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Autoklimaanlage ist neben dem Motor der größte Verbraucher im Auto. Ein durchschnittlicher Mehrverbrauch von zehn bis 15 Prozent gegenüber der Fahrt ohne Klimaanlage ist zu erwarten.</p> <p><strong>Worauf Sie beim Kauf achten sollten: </strong></p> <ul> <li>Achten Sie auf einen geringen Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage. Bisher beinhalten die Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht die Verbräuche der sogenannten Nebenaggregate, wie die der Klimaanlage (siehe Grafik: Kraftstoff-Mehrverbrauch durch Nebenaggregate). </li> <li>Auch beim Elektroauto kann der <a href="https://aviloo.com/files/Aviloo/content/pdf/AVILOO%20Pressemitteilung%20Heizung_Klima%2026.03.2024.pdf">Energieverbrauch</a> für die Klimatisierung im Sommer sehr hoch sein. Dazu kommt der zusätzliche Verbrauch für die Heizung im Winter, da Elektroautos nicht ausreichend Abwärme für die Kabinenheizung bereitstellen. Ein System mit Wärmepumpe kann hier helfen, den Heizenergiebedarf etwas zu verringern.</li> <li>Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Der Kraftstoffverbrauch von Klimaanlagen kann sehr unterschiedlich sein. Manuell geregelte Klimaanlagen mit ungeregeltem Kompressor verbrauchen in der Regel mehr Kraftstoff als Systeme mit Klimaautomatik und modernem elektronisch geregeltem Kompressor (siehe Grafik: Mehrverbrauch von Klimaanlagen mit unterschiedlichen Regelungssystemen bei 25°C Außentemperatur).</li> <li>Sonnenschutzverglasung kann die Wärme, die in das Auto gelangt, vermindern. Mittlerweile gibt es sogar durchsichtige Scheiben, die das Sonnenlicht gut reflektieren. Auch eine nicht allzu schräg geneigte Frontscheibe vermindert den Wärmeeinfall. Autos mit hellen oder speziellen wärmereflektierenden Außen- und Innenoberflächen erhitzen sich etwas weniger.</li> <li>Als Kurzstrecken- oder Wenigfahrer können Sie möglicherweise auch ganz auf eine Klimaanlage im Auto verzichten, sofern der Hersteller dies als Option anbietet. Denn mittlerweile haben die meisten Neuwagen standardmäßig eine Klimaanlage.</li> </ul> <p><strong>Tipps zum Energiesparen und Gesundbleiben:</strong></p> <ul> <li>Parken Sie Ihr Auto im Sommer möglichst im Schatten.</li> <li>Lassen Sie insbesondere bei hohen Temperaturen niemals Kinder oder Tiere im Auto zurück.</li> <li>Lüften Sie das Auto im Sommer vor dem Start einige Minuten, um heiße, angestaute Luft herauszulassen.</li> <li>Halten Sie die Fenster bei der Fahrt möglichst geschlossen, offene Seitenfenster erhöhen den Spritverbrauch.</li> <li>Kühlen Sie die Fahrerkabine gegenüber der Außentemperatur nur wenig ab, höchstens sechs Grad Celsius Unterschied.</li> <li>Nutzen Sie, wenn möglich, den Umluftbetrieb.</li> <li>Schalten Sie die Anlage nur ein, wenn sie den Innenraum abkühlen wollen, denn generell gilt: Die Nutzung der Klimaanlage erhöht den Kraftstoffverbrauch.</li> <li>Klimaanlage auf Kurzstrecken gar nicht erst einschalten: Bis die Klimaanlage wirksam kühlt, sind Sie längst da. Im Stadtverkehr verbraucht die Klimaanlage zudem mehr Treibstoff verglichen mit dem Überlandverkehr.</li> <li>Schalten Sie die Klimaanlage schon vor Fahrtende aus und lassen sie nur den Lüfter an, das verhindert einen Pilzbefall der Anlage durch Restfeuchte.</li> <li>Auch im Winter sollten Sie die Klimaanlage ab und zu einschalten. Überschüssige Feuchtigkeit im Innenraum, zum Beispiel sichtbar an beschlagenen Scheiben, wird reduziert und die Anlage bleibt gut geschmiert und damit dicht und funktionstüchtig.</li> <li>Klimaanlage nicht zu kühl einstellen. Die übliche Wohlfühltemperatur liegt zwischen 21 und 23 Grad Celsius.</li> <li>Den kalten Luftstrom nicht auf den Körper richten, und vor allem nicht direkt auf unbekleidete Körperpartien. Am besten den Luftstrom mit den Lufteintrittsdüsen über die Schultern der vorne sitzenden Personen leiten.</li> <li>Lassen Sie die Luftfilter mindestens alle zwei Jahre wechseln, für Allergiker, empfindliche Personen, Vielfahrer oder bei hoher Pollenbelastung öfter, zum Beispiel jedes Jahr.</li> </ul> <p><strong>In der Werkstatt:</strong></p> <ul> <li>Die Empfehlung vom Klimaanlagenexperten ist: regelmäßige Wartung etwa alle zwei Jahre. Das erhöht auch die Lebensdauer der Anlage.</li> <li>Wenn die Kälteanlage nicht mehr richtig kühlt, zeitweise einen unangenehmen Geruch freisetzt oder bei anderen Auffälligkeiten sollten Sie die Anlage umgehend in einer geeigneten Werkstatt prüfen lassen.</li> <li>Versuchen Sie sich nicht selbst an der Reparatur. Eingriffe in den Kältekreislauf der Klimaanlage dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Die Werkstatt besitzt die Ausrüstung und Sachkunde für den Klimaservice und kennt die speziellen Vorgaben des Pkw-Herstellers zu Wartung und Reparatur.</li> <li>Der Mechaniker prüft die Klimaanlage, wechselt den Luftfilter und desinfiziert die Anlage.</li> <li>Bevor der Mechaniker Kältemittel in eine Anlage einfüllt, die eine über das Maß hinausgehende Kältemittelmenge verloren hat, sucht er das Leck und repariert es.</li> <li>Nach einem Eingriff in die Anlage prüft er vor der Wiederbefüllung mit Kältemittel die Anlage auf Dichtheit.</li> <li>Achten Sie auch darauf, dass bei Eingriff in die Anlage (Austausch von Bauteilen) der Filtertrockner und die entsprechenden Dichtungsringe auch erneuert werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/autoklimaanlage_verbrauch-nebenaggregate.jpg"> </a> <strong> Autoklimaanlage und andere Nebenaggregate: Verbrauch an Treibstoff </strong> Quelle: TÜV Nord/ Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (2011) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/autoklimaanlage_verbrauch-nebenaggregate.jpg">Bild herunterladen</a> (52,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/autoklimaanlage_vergleich-verbrauch.jpg"> </a> <strong> Mehrverbrauch von Auto-Klimaanlagen im Vergleich (bei 25 °C) </strong> <br>Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia) Quelle: ADAC e.V. 07/2012 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/autoklimaanlage_vergleich-verbrauch.jpg">Bild herunterladen</a> (59,21 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Neben dem Energieverbrauch ist das in der Klimaanlage enthaltene Kältemittel umweltrelevant. Viele ältere Pkw-Klimaanlagen enthalten das Kältemittel R134a (Tetrafluorethan), das ein hohes Treibhauspotenzial hat. Seit 2017 dürfen in Europa neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn die Klimaanlagen mit einem Kältemittel mit einem kleinen Treibhauspotential befüllt sind. Die europäische Pkw-Industrie verwendet heute hauptsächlich das brennbare Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) als Ersatz für R134a. R134a wird jedoch auch heute in bestehenden Pkw-Klimaanlagen und auch weltweit verwendet.</p> <p>Kältemittel werden aus Pkw-Klimaanlagen technisch bedingt bei der Erstbefüllung, beim Betrieb und bei der Wartung freigesetzt. Auch durch Leckagen im Kältekreis durch Alterung oder Steinschlag und bei Unfällen gelangen Kältemittel aus der Klimaanlage in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>. In der Atmosphäre wirkt 1 kg des fluorierten Treibhausgases R134a so stark auf die Erderwärmung wie 1.430 kg CO2.</p> <p>Fluorierte Gase (wie R134a oder R1234yf) werden in der Atmosphäre zu Fluorverbindungen abgebaut. Bedenkliches Abbauprodukt ist zum Beispiel die persistente, d.h. sehr schwer abbaubare <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91189">Trifluoressigsäure</a> (TFA). Das brennbare Ersatzkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) ist zwar weniger klimaschädlich als R134a, bildet in der Atmosphäre aber noch 4 bis 5 Mal mehr Trifluoressigsäure als R134a. Fluorfreie Kältemittel wie Kohlendioxid (CO2 ) oder einfache Kohlenwasserstoffe wie Propan würden im Gegensatz zu R1234yf keine solchen Abbauprodukte bilden.</p> <p>Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautos eine <a href="https://www.volkswagen.de/de/modelle/id5-gtx.html/__layer/layers/models/id_5_gtx/waermepumpe-und-e-routenplaner/master.layer">CO2-Anlage mit Wärmepumpenfunktion</a> als Sonderausstattung an. Mittlerweile (September 2025) sind 1 Millionen Fahrzeuge mit CO2-Anlagen ausgerüstet. Die Anlagen werden technisch noch weiter verbessert. Auch Systeme mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan werden in Betracht gezogen, wobei die Brennbarkeit beherrscht werden muss.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen erließ die Europäische Union bereits im Jahr 2006 die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0040">Richtlinie</a> 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese Richtlinie fordert, dass in Europa Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge seit 2017 nur noch Kältemittel mit einem relativ geringen Treibhauspotenzial (kleiner 150) enthalten dürfen. Das bedeutet, dass das bisherige Kältemittel R134a mit einem Treibhauspotenzial von 1.430 in Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge in Europa nicht mehr eingesetzt werden darf. Das Treibhauspotenzial (GWP) beschreibt, wie stark ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> zur Erderwärmung beiträgt im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid (GWP=1).</p> <p><strong>Hinweis: </strong>Eine Klimaanlage ist jeweils nur für ein bestimmtes Kältemittel zugelassen. Ein Wechsel des Kältemittels einer bestehenden Klimaanlage ist zu unterlassen. Dies kann zu technischen und Sicherheits-Problemen führen, ebenso sprechen rechtliche Gründe dagegen, es sei denn, die Umstellung wird vom Pkw-Hersteller ausdrücklich unterstützt und sachkundig begleitet.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Bereits seit dem Verbot der für die Ozonschicht schädlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a> in den 1990er Jahren (bei Pkw war es das FCKW R12) begann die Suche nach geeigneten Ersatzstoffen. Als umweltfreundliche Lösung waren Klimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel CO2 (Kohlendioxid, Kältemittelbezeichnung R744) im Jahr 2003 CO2 als Lösung für die Pkw-Klimatisierung identifiziert worden. An der Umsetzung wurde bis 2009 in Europa aktiv gearbeitet. Parallel dazu bot seit 2007 die chemische Industrie das brennbare, fluorierte Kältemittel R1234yf – Tetrafluorpropen an. Durch seine chemische Ähnlichkeit mit dem herkömmlichen R134a versprach R1234yf weniger Aufwand bei der Umstellung und setzte sich daher durch, und die Entwicklung von CO2 Klimaanlagen wurde zunächst eingestellt.</p> <p>Die Brennbarkeit von R1234yf wurde schon länger, auch vom Umweltbundesamt, als kritisch für die Sicherheit im Pkw eingeschätzt. Im Herbst 2012 zeigten Versuche von Autoherstellern, dass sich R1234yf im Pkw bei Unfällen entzünden kann und dabei vor allem giftige Flusssäure freigesetzt wird. Die Daimler AG und die AUDI AG boten daraufhin ab den Jahr 2016 einzelne Modelle mit CO2-Klimaanlagen an, stellten dies Produktion aber wieder ein, da der übrige Markt der Entwicklung nicht folgte. Damit wurde der brennbare Stoff R1234yf zum neuen Standardkältemittel.</p> <p>Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautomodelle CO2-Anlagen mit Wärmepumpenfunktion als Sonderausstattung an. Das Kältemittel CO2 ist für Pkw-Klimaanlagen eine nachhaltige Lösung. Es ist weder brennbar noch toxisch, hat keine umweltbedenklichen Abbauprodukte und ist weltweit zu günstigen Preisen verfügbar. CO2-Klimaanlagen kühlen das Fahrzeug schnell ab und sind energieeffizient zu betreiben. Im Sommer ist der Mehrverbrauch in Europa geringer. Im Winter kann die Klimaanlage als Wärmepumpe geschaltet werden und so effizient bis zu tieferen Temperaturen heizen. Dies bietet sich insbesondere für die Anwendung in Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben an. Eine interessante Entwicklung ist, dass für Elektro-Pkw jetzt auch ein Klimatisierungskonzept mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/zf-friedrichshafen-ag/Weltmeisterliche-Drehmomentdichte-ZF-stellt-kompaktesten-E-Antrieb-fuer-Pkw-vor/boxid/1163539">Propan</a> zum Kühlen und Heizen vorgestellt wurde.</p> <p> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/uba-_dienstwagen_mit_co2-klimaanlage_vor_dem_uba-dienstgebaeude_in_langen_2015_foto_klaus_hein_uba.jpg"> </a> <strong> UBA-Dienstwagen mit CO₂-Klimaanlage vor dem UBA-Dienstgebäude in Langen/ Hessen (2015) </strong> <br> <p>Die Protoptyp-Klimaanlage im UBA-Dienstwagen wurde 2015 ertüchtigt. Seit dem Frühsommer 2015 kühlte der UBA-Dienstwagen mit einem neuen CO₂-Kompressor. Mittlerweile wurde er ausgesondert.</p> Quelle: Klaus Hein / UBA </p><p> Was Sie für eine nachhaltige Klimatisierung im Auto tun können <ul> <li>Achten Sie schon beim Kauf des Pkw auf den Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage.</li> <li>Beachten Sie Tipps zum sparsamen und gesunden Klimatisieren.</li> <li>Denken Sie an eine regelmäßige Wartung in einer Werkstatt.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Autoklimaanlage ist neben dem Motor der größte Verbraucher im Auto. Ein durchschnittlicher Mehrverbrauch von zehn bis 15 Prozent gegenüber der Fahrt ohne Klimaanlage ist zu erwarten.</p> <p><strong>Worauf Sie beim Kauf achten sollten: </strong></p> <ul> <li>Achten Sie auf einen geringen Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage. Bisher beinhalten die Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht die Verbräuche der sogenannten Nebenaggregate, wie die der Klimaanlage (siehe Grafik: Kraftstoff-Mehrverbrauch durch Nebenaggregate). </li> <li>Auch beim Elektroauto kann der <a href="https://aviloo.com/files/Aviloo/content/pdf/AVILOO%20Pressemitteilung%20Heizung_Klima%2026.03.2024.pdf">Energieverbrauch</a> für die Klimatisierung im Sommer sehr hoch sein. Dazu kommt der zusätzliche Verbrauch für die Heizung im Winter, da Elektroautos nicht ausreichend Abwärme für die Kabinenheizung bereitstellen. Ein System mit Wärmepumpe kann hier helfen, den Heizenergiebedarf etwas zu verringern.</li> <li>Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Der Kraftstoffverbrauch von Klimaanlagen kann sehr unterschiedlich sein. Manuell geregelte Klimaanlagen mit ungeregeltem Kompressor verbrauchen in der Regel mehr Kraftstoff als Systeme mit Klimaautomatik und modernem elektronisch geregeltem Kompressor (siehe Grafik: Mehrverbrauch von Klimaanlagen mit unterschiedlichen Regelungssystemen bei 25°C Außentemperatur).</li> <li>Sonnenschutzverglasung kann die Wärme, die in das Auto gelangt, vermindern. Mittlerweile gibt es sogar durchsichtige Scheiben, die das Sonnenlicht gut reflektieren. Auch eine nicht allzu schräg geneigte Frontscheibe vermindert den Wärmeeinfall. Autos mit hellen oder speziellen wärmereflektierenden Außen- und Innenoberflächen erhitzen sich etwas weniger.</li> <li>Als Kurzstrecken- oder Wenigfahrer können Sie möglicherweise auch ganz auf eine Klimaanlage im Auto verzichten, sofern der Hersteller dies als Option anbietet. Denn mittlerweile haben die meisten Neuwagen standardmäßig eine Klimaanlage.</li> </ul> <p><strong>Tipps zum Energiesparen und Gesundbleiben:</strong></p> <ul> <li>Parken Sie Ihr Auto im Sommer möglichst im Schatten.</li> <li>Lassen Sie insbesondere bei hohen Temperaturen niemals Kinder oder Tiere im Auto zurück.</li> <li>Lüften Sie das Auto im Sommer vor dem Start einige Minuten, um heiße, angestaute Luft herauszulassen.</li> <li>Halten Sie die Fenster bei der Fahrt möglichst geschlossen, offene Seitenfenster erhöhen den Spritverbrauch.</li> <li>Kühlen Sie die Fahrerkabine gegenüber der Außentemperatur nur wenig ab, höchstens sechs Grad Celsius Unterschied.</li> <li>Nutzen Sie, wenn möglich, den Umluftbetrieb.</li> <li>Schalten Sie die Anlage nur ein, wenn sie den Innenraum abkühlen wollen, denn generell gilt: Die Nutzung der Klimaanlage erhöht den Kraftstoffverbrauch.</li> <li>Klimaanlage auf Kurzstrecken gar nicht erst einschalten: Bis die Klimaanlage wirksam kühlt, sind Sie längst da. Im Stadtverkehr verbraucht die Klimaanlage zudem mehr Treibstoff verglichen mit dem Überlandverkehr.</li> <li>Schalten Sie die Klimaanlage schon vor Fahrtende aus und lassen sie nur den Lüfter an, das verhindert einen Pilzbefall der Anlage durch Restfeuchte.</li> <li>Auch im Winter sollten Sie die Klimaanlage ab und zu einschalten. Überschüssige Feuchtigkeit im Innenraum, zum Beispiel sichtbar an beschlagenen Scheiben, wird reduziert und die Anlage bleibt gut geschmiert und damit dicht und funktionstüchtig.</li> <li>Klimaanlage nicht zu kühl einstellen. Die übliche Wohlfühltemperatur liegt zwischen 21 und 23 Grad Celsius.</li> <li>Den kalten Luftstrom nicht auf den Körper richten, und vor allem nicht direkt auf unbekleidete Körperpartien. Am besten den Luftstrom mit den Lufteintrittsdüsen über die Schultern der vorne sitzenden Personen leiten.</li> <li>Lassen Sie die Luftfilter mindestens alle zwei Jahre wechseln, für Allergiker, empfindliche Personen, Vielfahrer oder bei hoher Pollenbelastung öfter, zum Beispiel jedes Jahr.</li> </ul> <p><strong>In der Werkstatt:</strong></p> <ul> <li>Die Empfehlung vom Klimaanlagenexperten ist: regelmäßige Wartung etwa alle zwei Jahre. Das erhöht auch die Lebensdauer der Anlage.</li> <li>Wenn die Kälteanlage nicht mehr richtig kühlt, zeitweise einen unangenehmen Geruch freisetzt oder bei anderen Auffälligkeiten sollten Sie die Anlage umgehend in einer geeigneten Werkstatt prüfen lassen.</li> <li>Versuchen Sie sich nicht selbst an der Reparatur. Eingriffe in den Kältekreislauf der Klimaanlage dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Die Werkstatt besitzt die Ausrüstung und Sachkunde für den Klimaservice und kennt die speziellen Vorgaben des Pkw-Herstellers zu Wartung und Reparatur.</li> <li>Der Mechaniker prüft die Klimaanlage, wechselt den Luftfilter und desinfiziert die Anlage.</li> <li>Bevor der Mechaniker Kältemittel in eine Anlage einfüllt, die eine über das Maß hinausgehende Kältemittelmenge verloren hat, sucht er das Leck und repariert es.</li> <li>Nach einem Eingriff in die Anlage prüft er vor der Wiederbefüllung mit Kältemittel die Anlage auf Dichtheit.</li> <li>Achten Sie auch darauf, dass bei Eingriff in die Anlage (Austausch von Bauteilen) der Filtertrockner und die entsprechenden Dichtungsringe auch erneuert werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/autoklimaanlage_verbrauch-nebenaggregate.jpg"> </a> <strong> Autoklimaanlage und andere Nebenaggregate: Verbrauch an Treibstoff </strong> Quelle: TÜV Nord/ Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (2011) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/autoklimaanlage_verbrauch-nebenaggregate.jpg">Bild herunterladen</a> (52,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/autoklimaanlage_vergleich-verbrauch.jpg"> </a> <strong> Mehrverbrauch von Auto-Klimaanlagen im Vergleich (bei 25 °C) </strong> <br>Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia) Quelle: ADAC e.V. 07/2012 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/autoklimaanlage_vergleich-verbrauch.jpg">Bild herunterladen</a> (59,21 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Neben dem Energieverbrauch ist das in der Klimaanlage enthaltene Kältemittel umweltrelevant. Viele ältere Pkw-Klimaanlagen enthalten das Kältemittel R134a (Tetrafluorethan), das ein hohes Treibhauspotenzial hat. Seit 2017 dürfen in Europa neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn die Klimaanlagen mit einem Kältemittel mit einem kleinen Treibhauspotential befüllt sind. Die europäische Pkw-Industrie verwendet heute hauptsächlich das brennbare Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) als Ersatz für R134a. R134a wird jedoch auch heute in bestehenden Pkw-Klimaanlagen und auch weltweit verwendet.</p> <p>Kältemittel werden aus Pkw-Klimaanlagen technisch bedingt bei der Erstbefüllung, beim Betrieb und bei der Wartung freigesetzt. Auch durch Leckagen im Kältekreis durch Alterung oder Steinschlag und bei Unfällen gelangen Kältemittel aus der Klimaanlage in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>. In der Atmosphäre wirkt 1 kg des fluorierten Treibhausgases R134a so stark auf die Erderwärmung wie 1.430 kg CO2.</p> <p>Fluorierte Gase (wie R134a oder R1234yf) werden in der Atmosphäre zu Fluorverbindungen abgebaut. Bedenkliches Abbauprodukt ist zum Beispiel die persistente, d.h. sehr schwer abbaubare <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91189">Trifluoressigsäure</a> (TFA). Das brennbare Ersatzkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) ist zwar weniger klimaschädlich als R134a, bildet in der Atmosphäre aber noch 4 bis 5 Mal mehr Trifluoressigsäure als R134a. Fluorfreie Kältemittel wie Kohlendioxid (CO2 ) oder einfache Kohlenwasserstoffe wie Propan würden im Gegensatz zu R1234yf keine solchen Abbauprodukte bilden.</p> <p>Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautos eine <a href="https://www.volkswagen.de/de/modelle/id5-gtx.html/__layer/layers/models/id_5_gtx/waermepumpe-und-e-routenplaner/master.layer">CO2-Anlage mit Wärmepumpenfunktion</a> als Sonderausstattung an. Mittlerweile (September 2025) sind 1 Millionen Fahrzeuge mit CO2-Anlagen ausgerüstet. Die Anlagen werden technisch noch weiter verbessert. Auch Systeme mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan werden in Betracht gezogen, wobei die Brennbarkeit beherrscht werden muss.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen erließ die Europäische Union bereits im Jahr 2006 die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0040">Richtlinie</a> 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese Richtlinie fordert, dass in Europa Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge seit 2017 nur noch Kältemittel mit einem relativ geringen Treibhauspotenzial (kleiner 150) enthalten dürfen. Das bedeutet, dass das bisherige Kältemittel R134a mit einem Treibhauspotenzial von 1.430 in Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge in Europa nicht mehr eingesetzt werden darf. Das Treibhauspotenzial (GWP) beschreibt, wie stark ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> zur Erderwärmung beiträgt im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid (GWP=1).</p> <p><strong>Hinweis: </strong>Eine Klimaanlage ist jeweils nur für ein bestimmtes Kältemittel zugelassen. Ein Wechsel des Kältemittels einer bestehenden Klimaanlage ist zu unterlassen. Dies kann zu technischen und Sicherheits-Problemen führen, ebenso sprechen rechtliche Gründe dagegen, es sei denn, die Umstellung wird vom Pkw-Hersteller ausdrücklich unterstützt und sachkundig begleitet.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Bereits seit dem Verbot der für die Ozonschicht schädlichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a> in den 1990er Jahren (bei Pkw war es das FCKW R12) begann die Suche nach geeigneten Ersatzstoffen. Als umweltfreundliche Lösung waren Klimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel CO2 (Kohlendioxid, Kältemittelbezeichnung R744) im Jahr 2003 CO2 als Lösung für die Pkw-Klimatisierung identifiziert worden. An der Umsetzung wurde bis 2009 in Europa aktiv gearbeitet. Parallel dazu bot seit 2007 die chemische Industrie das brennbare, fluorierte Kältemittel R1234yf – Tetrafluorpropen an. Durch seine chemische Ähnlichkeit mit dem herkömmlichen R134a versprach R1234yf weniger Aufwand bei der Umstellung und setzte sich daher durch, und die Entwicklung von CO2 Klimaanlagen wurde zunächst eingestellt.</p> <p>Die Brennbarkeit von R1234yf wurde schon länger, auch vom Umweltbundesamt, als kritisch für die Sicherheit im Pkw eingeschätzt. Im Herbst 2012 zeigten Versuche von Autoherstellern, dass sich R1234yf im Pkw bei Unfällen entzünden kann und dabei vor allem giftige Flusssäure freigesetzt wird. Die Daimler AG und die AUDI AG boten daraufhin ab den Jahr 2016 einzelne Modelle mit CO2-Klimaanlagen an, stellten dies Produktion aber wieder ein, da der übrige Markt der Entwicklung nicht folgte. Damit wurde der brennbare Stoff R1234yf zum neuen Standardkältemittel.</p> <p>Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautomodelle CO2-Anlagen mit Wärmepumpenfunktion als Sonderausstattung an. Das Kältemittel CO2 ist für Pkw-Klimaanlagen eine nachhaltige Lösung. Es ist weder brennbar noch toxisch, hat keine umweltbedenklichen Abbauprodukte und ist weltweit zu günstigen Preisen verfügbar. CO2-Klimaanlagen kühlen das Fahrzeug schnell ab und sind energieeffizient zu betreiben. Im Sommer ist der Mehrverbrauch in Europa geringer. Im Winter kann die Klimaanlage als Wärmepumpe geschaltet werden und so effizient bis zu tieferen Temperaturen heizen. Dies bietet sich insbesondere für die Anwendung in Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben an. Eine interessante Entwicklung ist, dass für Elektro-Pkw jetzt auch ein Klimatisierungskonzept mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/zf-friedrichshafen-ag/Weltmeisterliche-Drehmomentdichte-ZF-stellt-kompaktesten-E-Antrieb-fuer-Pkw-vor/boxid/1163539">Propan</a> zum Kühlen und Heizen vorgestellt wurde.</p> <p> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/uba-_dienstwagen_mit_co2-klimaanlage_vor_dem_uba-dienstgebaeude_in_langen_2015_foto_klaus_hein_uba.jpg"> </a> <strong> UBA-Dienstwagen mit CO₂-Klimaanlage vor dem UBA-Dienstgebäude in Langen/ Hessen (2015) </strong> <br> <p>Die Protoptyp-Klimaanlage im UBA-Dienstwagen wurde 2015 ertüchtigt. Seit dem Frühsommer 2015 kühlte der UBA-Dienstwagen mit einem neuen CO₂-Kompressor. Mittlerweile wurde er ausgesondert.</p> Quelle: Klaus Hein / UBA </p><p>Informationen für...</p>
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von mehr als 4000 organischen Verbindungen mit vielfältigen Einsatzgebieten. Über kommunale und industrielle Abwässer können sie in den Wasserkreislauf gelangen, wo sie unerwünschte Wirkungen haben können. Zur summarischen Erfassung fluorhaltiger organischer Substanzen wurde 2022 die Norm DIN 38409-59:2022-10 veröffentlicht, die eine Methode zur Bestimmung des adsorbierbaren organisch gebundenen Fluors (AOF) beinhaltet. Ihre Anwendbarkeit auf die Matrix Industrieabwasser wurde im Rahmen des Projekts untersucht. Besonderheiten, die bei der AOF-Bestimmung in Industrieabwasser zu berücksichtigen sind, wurden erfasst und entsprechende Qualitätskriterien abgeleitet. Zur genauen Charakterisierung der Effekte von Störgrößen auf die Richtigkeit und Reproduzierbarkeit zeigte sich Bedarf für weitergehende systematische Studien. In einer Messkampagne wurden ca. 200 Proben aus Abläufen von kommunalen Kläranlagen und Industriebetrieben auf den Summenparameter AOF sowie auf einzelne PFAS untersucht. Sowohl für die AOF-Konzentrationen als auch für das Spektrum an nachgewiesenen einzelnen PFAS zeigten sich deutliche Unterschiede nicht nur zwischen den Branchen, sondern auch zwischen den Betrieben einer Branche und pro Betrieb teilweise zwischen den einzelnen Probenahmen. Dies wurde einerseits auf den Einsatz unterschiedlicher Produkte, Prozesse und Rohstoffe und damit unterschiedlicher Substanzen in unterschiedlichen Konzentrationen zurückgeführt, andererseits auf Art und Umfang der Abwasserreinigung. Dabei ließ sich der überwiegende Anteil der AOF-Konzentrationen in den meisten Branchen nicht durch die PFAS, die sich in Literaturrecherchen als relevant erwiesen, erklären, stammte also aus anderen Substanzen oder lag an Partikel sorbiert vor. Empfehlungen für zukünftige Erhebungen und eine routinemäßige Untersuchung von AOF und PFAS in Industrieabwasser wurden abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht
Für die sehr persistente und sehr mobile Verbindung Trifluoracetat (TFA) werden die potentiell TFA-emittierenden Industriebetriebe dargestellt, die im Rahmen des Gutachtens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen - Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf“ (Laufzeit: August 2021-November 2022) ermittelt wurden. Wichtiger Hinweis: Informationen zu Industriebetrieben in Deutschland, die TFA direkt in die aquatische Umwelt emittieren, lagen nicht vor. Daher können keine Aussagen zur Relevanz des Eintragspfads Industrie für die TFA-Fracht in Fließgewässern in Deutschland und zum Standort TFA-emittierender Betriebe getroffen werden. Ob und in welchem Umfang die aufgezeigten Betriebe tatsächlich TFA in die aquatische Umwelt emittieren, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Hier wird daher lediglich die Lage der Betriebe in Deutschland dargestellt, welche laut der Angaben im E-PRTR-Register Betriebe sind, die Fluor oder Fluor-haltige Verbindungen emittieren oder nach Artikel 10 der REACH-Verordnung registriert sind. Die Daten lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die tatsächlich im Betrieb produzierten und/oder verarbeiteten fluorierten Chemikalien zu. Genauere Hinweise befinden sich im Abschnitt Herkunft des Datenkatalogs.
Die Freisetzungen (Kohlendioxid, Distickoxid, Stickoxide, Schwefeloxide, anorganische Fluorverbindungen, Quecksilberverbindungen, Feinstaub) des Kraftwerks Moorburg; aufgeteilt in die unterschiedlichen Kraftwerksblöcke (A, B). Das Format kann dem des UBA Portals thru.de entsprechen (bevorzugt .xlsx).
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, leider gibt es über das Kraftwerk Weisweiler (nähe Eschweiler), betrieben von der RWE Power AG keine aktuellen Schadstoffwerte. Die letzten öffentlich bekannt gemachten Werte sind im "European Industrial Emissions Portal" (siehe Direktlink unten oder mit manueller Suche auf der Webseite) verzeichnet und datieren das Jahr 2017. Aus dem Grund bitte ich Sie, alle bekannten Werte auf dem Portal bis zum aktuellen Jahr 2021 nachzutragen, dem Portal zu übermitteln oder andernfalls mir alle Werte bestenfalls in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Werte sollten mindestens folgende Informationen umfassen: - Kohlendioxid (CO2) - Stickstoffoxide (NOx/NO2) - Kohlenmonoxid (CO) - Schwefeldioxide (als SOx/SO2) - Feinstaub (PM10) - Anorganische Chlorverbindungen (als HCl) - Anorganische Fluorverbindungen (als HF) - Quecksilber und Verbindungen (als Hg) - Zink und Verbindungen (als Zn) - Kupfer und Verbindungen (als Cu) - Nickel und Verbindungen (als Ni) - Chrom und Verbindungen (als Cr) - Arsen und Verbindungen (als As) - Cadmium und Verbindungen (als Cd) (Direktlink zum Register): https://industry.eea.europa.eu/industrial-site/environmental-information?siteInspireId=https%3A%2F%2Fregistry.gdi-de.org%2Fid%2Fde.nw.inspire.pf.bube-eureg%2Farb-2017-354012-300-0877384SITE&siteName=RWE%20Power%20AG&siteReportingYear=2020&map_extent=660306.7676784503&map_extent=6574740.201125649&map_extent=721442.4828900571&map_extent=6597144.494377726&filter_reporting_years=2020&filter_change=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&filter_countries=DE&filter_industries=Electricity%20and%20heat%20production&filter_search=&filter_search_value=&queryParam=&&&&&&&&&& Danke. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, leider gibt es über das Kraftwerk Weisweiler (nähe Eschweiler), betrieben von der RWE Power AG keine aktuellen Schadstoffwerte. Die letzten öffentlich bekannt gemachten Werte sind im "European Industrial Emissions Portal" (siehe Direktlink unten oder mit manueller Suche auf der Webseite) verzeichnet und datieren das Jahr 2017. Aus dem Grund bitte ich Sie, alle bekannten Werte auf dem Portal bis zum aktuellen Jahr 2021 nachzutragen, dem Portal zu übermitteln oder andernfalls mir alle Werte bestenfalls in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Werte sollten mindestens folgende Informationen umfassen: - Kohlendioxid (CO2) - Stickstoffoxide (NOx/NO2) - Kohlenmonoxid (CO) - Schwefeldioxide (als SOx/SO2) - Feinstaub (PM10) - Anorganische Chlorverbindungen (als HCl) - Anorganische Fluorverbindungen (als HF) - Quecksilber und Verbindungen (als Hg) - Zink und Verbindungen (als Zn) - Kupfer und Verbindungen (als Cu) - Nickel und Verbindungen (als Ni) - Chrom und Verbindungen (als Cr) - Arsen und Verbindungen (als As) - Cadmium und Verbindungen (als Cd) (Direktlink zum Register): https://industry.eea.europa.eu/industrial-site/environmental-information?siteInspireId=https%3A%2F%2Fregistry.gdi-de.org%2Fid%2Fde.nw.inspire.pf.bube-eureg%2Farb-2017-354012-300-0877384SITE&siteName=RWE%20Power%20AG&siteReportingYear=2020&map_extent=660306.7676784503&map_extent=6574740.201125649&map_extent=721442.4828900571&map_extent=6597144.494377726&filter_reporting_years=2020&filter_change=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&filter_countries=DE&filter_industries=Electricity%20and%20heat%20production&filter_search=&filter_search_value=&queryParam=&&&&&&&&&& Danke. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 123 |
| Europa | 2 |
| Land | 17 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 26 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 6 |
| Förderprogramm | 105 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 10 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 18 |
| Offen | 109 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 125 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 103 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 108 |
| Lebewesen und Lebensräume | 114 |
| Luft | 110 |
| Mensch und Umwelt | 127 |
| Wasser | 110 |
| Weitere | 121 |