Gebiete laufender Flurbereinigungsverfahren im Saarland:Gebiete laufender Flurbereinigungsverfahren im Saarland
Die rheinland-pfälzischen und badischen Bestände am Kaiserstuhl bilden weit nach Norden vorgeschobene isolierte Vorposten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist (Steinicke et al. 2002). Die deutschen Vorkommen der überwiegend mediterran verbreiteten Westlichen Smaragdeidechse liegen in wärmebegünstigten Bereichen von Südwestdeutschland. In Rheinland-Pfalz besiedelt sie die südlich exponierten Trockenhänge von Flusstälern, die durch Flussschleifen mit anderen Expositionen voneinander isoliert sind. An der Mosel liegen ca. 18, im Rheintal insgesamt zehn und an der Nahe ca. sieben separate Vorkommen. Ein genetischer Austausch besteht wahrscheinlich noch zwischen den Populationen an der mittleren Nahe sowie zwischen den westlichen Moselpopulationen (Schulte et al. 2016). Es überwiegen jedoch kleine und kleinste, voneinander isolierte Restbestände. Am Kaiserstuhl in BadenWürttemberg lassen sich ca. 14 Vorkommensbereiche abgrenzen, die nur noch zum Teil vernetzt sind. Am nordöstlichen Kaiserstuhl fehlt die Art größtenteils. Etwas abseits liegen die drei Bestände am Tuniberg, wovon zwei recht individuenarm sind. Ein 2003 entdecktes Vorkommen in Hessen (Henf & Alfermann 2004) wurde mittlerweile als allochthon identifiziert. Es handelt sich vermutlich um ausgesetzte Tiere vom Kaiserstuhl (Schulte et al. 2016). Weitere ausgesetzte Vorkommen bestehen z. B. in Bonn, in Stuttgart und bei Tübingen am Spitzberg. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 0,29 % und liegt somit in der Kriterienklasse „sehr selten“. Die vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen und der Ausbau der Flüsse verursachten durch die Beseitigung von Böschungen, Trockenmauern, Saum- und Kleinstrukturen die stärksten Bestandsrückgänge (u. a. Gruschwitz 1985 a, Niehuis & Sound 1996, Fritz & Sowig 2007). Frühere Vorkommen im Raum Lörrach sind bereits in der Mitte des vorigen Jahrhunderts erloschen. Insgesamt ist für den langfristigen Bestandstrend ein starker Rückgang anzunehmen. Kurzfristig ist von einer mäßigen Abnahme auszugehen. Gründe dafür sind u.a. die zunehmende Bebauung ehemaliger Weinbauflächen und die fortschreitende Sukzession und Verinselung der Lebensräume. Die an wenigen Standorten etablierten Artenschutzmaßnahmen können diesen Trend nur wenig mildern. Für alle drei rheinland-pfälzischen Vorkommensgebiete zeigten aktuelle Erhebungen im Rahmen des FFH-Monitorings zwischen 2011 und 2015/16 deutliche Abnahmen insbesondere in randlichen Beständen. Einzig am Kaiserstuhl, wo die Art in den letzten Jahren in die durch großflächige Terrassierungen (1960–1980) neu entstandenen Böschungs- und Saumbereiche wieder eingewandert ist, ist die Bestandsentwicklung kurzfristig stabil, neuerdings eventuell zunehmend. Die Kombination der Kriterien würde zur Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ führen. Aufgrund der stabilen und individuenreichen Bestände der Art am Kaiserstuhl ist das Aussterberisiko innerhalb der nächsten zehn Jahre in Deutschland gering. Durch das Vorhandensein dieser stabilen Teilbestände wird die Art deshalb als „Stark gefährdet“ eingestuft. Die Erhaltung der fragmentierten und zum Teil individuenarmen Populationen in Rheinland-Pfalz ist direkt an dauerhafte Naturschutzmaßnahmen gebunden, die ein turnusmäßiges Freistellen bzw. Freihalten der Lebensräume durch extensive mosaikartige Beweidung oder maschinelle Verfahren beinhalten. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Der Bestandstrend im Zeitraum der letzten 10 bis 15 Jahre hat sich von der Kriterienklasse „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) zu „mäßige Abnahme“ entwickelt. Wegen des Vorhandenseins aktuell stabiler Teilbestände ergibt sich keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie. Die Westliche Smaragdeidechse ist vor allem durch folgende Eingriffe oder Entwicklungen gefährdet: Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen und Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Böschungen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession der Brachen infolge der Aufgabe des Weinbaus bzw. der Folgenutzung; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Lärmschutzwände) entlang von Bahnstrecken, die in Tälern oftmals die einzigen Vernetzungslinien darstellen; zunehmende Hang- und Höhenbebauung und touristische Erschließung der Hangbereiche. Die Sicherung der Bestände ist in hohem Maße von einer aufwändigen artgerechten Bewirtschaftung und Pflege der Lebensräume abhängig. Dazu gehört: Sicherstellung naturverträglicher und gleichzeitigrentabler Bewirtschaftungsformen im Weinanbau z. B. durch Förderung des traditionellen kleinparzelligen Terrassenweinbaus; konsequente Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben bei Sanierungsarbeiten im Bereich von Bahnanlagen und entlang von Flüssen; bei touristischer Nutzung der Trockenhänge: Einrichten von Schutzzonen durch Besucherlenkungskonzepte.
Der Datensatz enthält die Grenzen der Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Gemeinheitsteilungsgesetz und Gemeinschaftswaldgesetz im Land Nordrhein-Westfalen.
Verwaltungsgrenzen der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Gebiete laufender Flurbereinigungsverfahren im Saarland
Die autochthonen bayerischen Vorkommen bilden zusammen mit denen im österreichischen Inntal ein vom übrigen Artareal hochgradig isoliertes Vorkommen. Dieses isolierte Teilareal ist das Ergebnis einer von den anderen deutschen Podarcis muralis-Vorkommen unabhängigen nacheiszeitlichen Einwanderung (Schulte & Franzen 2019). Sehr wahrscheinlich erfolgte die Besiedlung des Inntals in einer wärmeren nacheiszeitlichen Phase über den Reschen- oder den Brennerpass (Schmidtler et al. 2006), während der Alpenhauptkamm heute eine natürliche Barriere zwischen italienischen und österreichischen Vorkommen bildet (Schweiger et al. 2015). Genetisch gehört die Metapopulation des Inntals zur Südalpen-Linie der Unterart P. m. maculiventris. Deutschland ist für die hochgradig isolierten Vorposten in besonderem Maße verantwortlich. Als submediterrane Art ist die Mauereidechse ausschließlich in Südwestdeutschland (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Südhessen und südliches Nordrhein-Westfalen; Unterart: P. m. brongniardii) sowie im äußersten Südosten Bayerns einheimisch (Unterart: P. m. maculiventris-SüdalpenLinie). Darüber hinaus haben sich infolge von Verschleppungen und Aussetzungen über 110 Populationen innerhalb und außerhalb des natürlichen Areals etabliert, die neben den beiden autochthonen drei weiteren genetischen Linien (bzw. Unterarten) angehören, die in Deutschland allochthon sind: (1) P. m. maculiventris, östliche Linie, (2) P. m. muralis und (3) P. m. nigriventris (Schulte & Deichsel 2015). Bei der Gefährdungseinstufung wurden, soweit eine klare Trennung möglich war, ausschließlich die autochthonen Bestände berücksichtigt. Ihr Verbreitungsschwerpunkt liegt entlang der wärmebegünstigen Hanglagen der Weinberge und Niederwaldflächen der Flüsse Saar, Mosel, Nahe, Rhein, Lahn und Neckar. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 4,78 % und liegt im unteren Bereich der Kriterienklasse „selten“. Unabhängig von ihrer geografischen Beschränkung bzw. Seltenheit kann die Mauereidechse dort, wo sie vorkommt, mitunter individuenreich vertreten sein (Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008). Zur Beurteilung des langfristigen Bestandstrends sind vor allem bestandsreduzierende Auswirkungen der intensiven Flurbereinigungen in den Weinbaugebieten und der wasserbaulichen Maßnahmen (Wegfall von Kiesbänken und Abbruchkanten) sowie Bestandsförderungen durch den Ausbau des Eisenbahnnetzes und den Bau von Uferpflasterungen zu betrachten. Die vor allem in den 1970er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen verursachten durch die Beseitigung hunderter Kilometer alter Trockenmauern sicherlich die größten Bestandsrückgänge der Mauereidechse (Fritz 1987, Konold 2007, Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008), sodass für den langfristigen Bestandstrend mindestens ein mäßiger Rückgang anzunehmen ist. Wegen einer Abschwächung der langfristig wirksamen Faktoren, insbesondere weil großflächige Flurbereinigungen kaum noch durchgeführt werden, wird im Zeitraum des kurzfristigen Bestandstrends deutschlandweit von stabilen Beständen ausgegangen. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Es ergeben sich keine Änderungen bei der Einstufung der einzelnen Kriterien und der Rote-Liste-Kategorie. Die Mauereidechse ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet (siehe Laufer & Schulte 2015): Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen; Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession infolge der Aufgabe des Weinbaus; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Einbau von Festbettgleisen, Lärmschutzwände) an Güterbahnhöfen und Bahndämmen; Erschließung von Brachflächen; unsachgemäße Sanierungsmaßnahmen an Ruinen, Burgen und Trockenmauern; genetische Verdrängung durch gebietsfremde genetische Linien im natürlichen Areal. Dieser Prozess ist entlang der Oberrheinebene bereits in vollem Gange (Schulte et al. 2012 c). Von besonderer Relevanz ist diese Gefährdung für die einzigen autochthonen deutschen Vorkommen der Südalpen-Linie von P. m. maculiventris in Südost-Bayern. Für eine anpassungsfähige Art wie die Mauereidechse ist es mit überschaubarem Aufwand möglich, effektive Schutzmaßnahmen durchzuführen (siehe Laufer & Schulte 2015): Erhaltung und langfristige Sicherung trockenwarmer Primärbiotope (lichte felsdurchsetzte Laubwälder, Block- und Geröllhalden sowie Trockenrasen); Wiederzulassen von Fließgewässerdynamik (Sedimentabtrag und -auflandung); Beibehaltung und Wiederaufnahme einer naturverträglichen Weinbergsbewirtschaftung (z. B. tradtionieller kleinparzelliger Terrassenweinbau); Erhaltung und Pflege brachliegender Steinbrüche, Bahndämme, Straßen- und Wegränder; Erhaltung, Freistellung und unter Berücksichtigung von Naturschutzaspekten sachgerechte Sanierung von Mauern, Burgen, Ruinen und Gleisbereichen (Wagner et al. 2015); Erhaltung der genetischen Integrität der heimischen Populationen am Nordrand des Areals: Unterlassen ungeeigneter Schutzmaßnahmen, insbesondere Umsiedlungen eingeschleppter Populationen.
Das Verbreitungsgebiet der Schlingnatter umfasst nahezu ganz Deutschland mit einem Schwerpunkt in den klimatisch begünstigten Mittelgebirgsräumen im Südwesten und Süden. Im Norddeutschen Tiefland hingegen ist die Art nur noch sehr verstreut verbreitet. Die Schlingnatter ist im Zeitraum 2000 bis 2018 in etwa 18 % der TK25-Q nachgewiesen worden und somit mäßig häufig, wenngleich sie in weiten Teilen Deutschlands nur noch in kleineren, isolierten Beständen vorkommt. Sie besiedelt strukturierte Biotopkomplexe mit vielen Versteckplätzen (z. B. Steinriegel, Stein- und Reisighaufen sowie Totholz), offenen Bereichen mit Ruderalvegetation bis hin zu Brachflächen mit Sträuchern (Thermoregulation) (Völkl et al. 2017). Zumindest in Niedersachsen ist sie auch regelmäßig in Bereichen ohne Vertikalstrukturen zu finden. Typische Lebensräume sind in Norddeutschland vor allem Moore (Dämme und Randbereiche) und Heiden sowie in Süddeutschland extensiv genutzte Weinberge und Weinbergbrachen in frühem Sukzessionsstadium. Bahnstrecken mit Begleitvegetation und Böschungen können noch gute Bestände beherbergen und sind wichtige Vernetzungsachsen. Der langfristige Bestandstrend ist von einem sehr starken Rückgang vor allem im Norden und einem mäßigen Rückgang im Süden geprägt. Deutschlandweit wird von einem starken Rückgang ausgegangen. Gründe sind vor allem die großflächige Zerstörung von Mooren und Heiden (Norddeutschland) sowie Rebflurbereinigungen (Süddeutschland). Beim kurzfristigen Bestandstrend wird von einer mäßigen Abnahme ausgegangen. Die Ursachen der Abnahme liegen u. a. in zu kleinen Habitatinseln und der Isolation. Eine langfristig überlebensfähige Population benötigt deutlich über 100 ha (Goddard 1981, Völkl et al. 2017) zusammenhängende geeignete Lebensräume. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“ ist gleich geblieben. Der kurzfristige Bestandstrend wurde gegenüber 2009 von der Kriterienklasse „starke Abnahme“ in „mäßige Abnahme“ geändert. Diese Änderung beruht auf einem Erkenntnisgewinn über die Verbreitung sowie über Populationsgrößen aufgrund der verstärkt geforderten Erfassung dieser streng geschützten und versteckt lebenden Art bei bevorstehenden Eingriffen in Natur und Landschaft sowie im Rahmen des FFH-Artenmonitorings. Die wesentlichen Gefährdungsursachen der Schlingnatter sind: Lebensraumzerstörung z. B. durch Rebflurbereinigungen, Straßenbau, Baugebiete (v. a. an sonnenexponierten Hängen), Ausbau von Schotterwegen durch Wald und Flur; intensive Landbewirtschaftung wie große Bearbeitungsflächen, Flurbereinigung, Beseitigung von Kleinstrukturen und ungenutzten Bereichen (Feldhecken, Raine, Staudenfluren, Waldränder, Säume, Steinhalden, Felskuppen in Magerrasen, Natursteinmauern in Weinbergen); Verlust von Mooren und Feuchtgebieten durch Trockenlegung; Sukzession von (Teil-)Habitaten (beschleunigt durch anthropogene Nährstoffeinträge) und Aufforstung; Lebensraumverlust durch Nutzungsaufgabe von schlecht zu bewirtschaftenden Flächen mit der Folge von Verbuschung oder Aufforstung; Zerschneidung der Landschaft durch Straßen, Siedlungen, große Ackerflächen und dichten Wald (v. a. Fichtenwald) trägt zur Isolation bei und verhindert eine Wiederbesiedlung; bei Unterhaltungsmaßnahmen an Bahnstrecken (Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn) können die im Schotter oder in den Randbereichen lebenden Schlingnattern getötet werden; häufig wird die versteckt lebende Schlingnatter bei Erfassungen übersehen und bleibt daher unberücksichtigt, was bei nachfolgenden Baumaßnahmen zum Erlöschen ganzer Populationen führen kann. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Schlingnatter umgesetzt werden: Aufwertungsmaßnahmen im Lebensraum durch Anlage von Kleinstrukturen wie Trockenmauern, Steinriegeln, Stein- und Reisighaufen und Totholz sowie kleinräumige, mosaikartige Pflege; Zulassen von dynamischen Prozessen in der Landschaft: naturnahe Fließgewässer mit Kiesbänken, Sandbänken, Abbruchkanten oder Hangrutschungen sowie Windwurfflächen; Vernetzung von Habitaten durch Entwicklung von „Trittsteinen“: Gezielte Pflege entlang der Bahnstrecken und von Freileitungs- und Stromtrassen. Diese könnten bedeutende Strukturen für die Biotopvernetzung für die Schlingnatter und andere xerotherme Arten in Deutschland darstellen; Wiedervernässung von Mooren unter Berücksichtigung von Überwinterungsplätzen (z. B. Torfdämme) und Nahrungshabitaten der Schlingnatter; Bewirtschaftung und Pflege durch extensive Beweidung oder Mahd mit Balkenmähern, welche in 10 bis 15 cm Höhe mähen, anstelle von bodennah rotierenden Mähgeräten und Mulchern; Erhaltung und Offenhalten sowie entsprechende Pflege von stärker strukturierten Waldlichtungen, breiten Rainen sowie Waldrändern mit einem ausgeprägten Saum, Heideflächen, Hochmoorrandbereichen (auch Moor-Degenerationsstadien), offenen südexponierten Böschungen und Hängen sowie Weinbergen mit Felsformationen und Trockenmauern; Erhaltung von unverfugten Trockenmauern inkl. Saumbereichen bei Flurbereinigungen in Weinbergslagen; kein Anfüttern (Kirrungen) von Wildschweinen in Lebensräumen der Schlingnatter, um die bestehende Prädatorendichte nicht zu erhöhen.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes. Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 127 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 16 |
| Land | 913 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 88 |
| Wissenschaft | 52 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 99 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Taxon | 8 |
| Text | 359 |
| Umweltprüfung | 528 |
| WRRL-Maßnahme | 4 |
| unbekannt | 88 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 933 |
| Offen | 127 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1084 |
| Englisch | 16 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 22 |
| Bild | 54 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 620 |
| Keine | 215 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 100 |
| Webdienst | 6 |
| Webseite | 346 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 506 |
| Lebewesen und Lebensräume | 918 |
| Luft | 377 |
| Mensch und Umwelt | 1091 |
| Wasser | 456 |
| Weitere | 1091 |