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Indikator: Ökologischer Zustand der Flüsse

Die wichtigsten Fakten Nur rund 8 % der deutschen Bäche und Flüsse waren 2021 in einem mindestens „guten“ ökologischen Zustand oder hatten ein mindestens gutes ökologisches Potenzial. Laut europäischer ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ sollten bis zum Jahr 2015 mit Fristverlängerung bis 2027 alle Flüsse mindestens in einem „guten“ ökologischen Zustand oder Potenzial sein. Die Zeit bis 2027 muss genutzt werden, die anspruchsvollen Ziele zu erreichen. Die bereits ergriffenen Maßnahmen benötigen mehr Zeit, um zu wirken. Außerdem sind weitere Maßnahmen erforderlich. Welche Bedeutung hat der Indikator? Gewässer sind wichtige Bestandteile der Umwelt. Dabei werden die Landschaften abseits der Küsten vor allem von Flüssen geprägt. Deren Zustand hatte sich in der Vergangenheit enorm verschlechtert. Durch den Wasserbau der letzten Jahrhunderte gilt heute etwa die Hälfte aller Fließgewässer (⁠ Wasserkörper ⁠) als „erheblich verändert“. Industrie, Haushalte und Landwirtschaft belasteten die Flüsse zudem mit Schad- und Nährstoffen. Die Gewässerbelastungen führen zu einer Veränderung der ursprünglichen Artenzusammensetzung. Der ⁠ Indikator ⁠ bildet vor allem ab, wie sehr die vorgefundene Zusammensetzung der Arten in den Flüssen der ursprünglichen Zusammensetzung entspricht. Je näher die Artenvielfalt am ursprünglichen Zustand ist, desto besser ist der ökologische Zustand und desto leistungsfähiger ist das Gewässer. Das ökologische Potenzial wird hingegen bei erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpern angegeben, da ein Vergleich mit der natürlichen Artenzusammensetzung in diesen Gewässern nicht möglich ist. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Jahr 2021 ist der Anteil der Fließgewässer in mindestens gutem ökologischem Zustand oder mit mindestens gutem ökologischen Potenzial gegenüber 2015 leicht um etwa 1 % gestiegen. Zuletzt lag ihr Anteil bei knapp 8 %. Der wichtigste Grund: Gestörte Artengemeinschaften benötigen Zeit, um sich zu erholen. Dies wurde zunächst unterschätzt. Der Anteil der Fließgewässer in „schlechtem“ Zustand ging zwischen 2015 und 2021 weiter zurück. Gleichzeitig stieg der Anteil der Fließgewässer mit „mäßigem“ ökologischen Zustand leicht an. Im Jahr 2000 wurde die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, EU-RL 2000/60/EG) beschlossen. In ihr wurde das Ziel festgelegt, dass alle Gewässer in Europa spätestens 2027 einen guten oder sehr guten Zustand aufweisen sollen. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Das Ziel für 2021 wurde nicht nur in Deutschland für die meisten Flüsse deutlich verfehlt. Es gilt nun, den gemäß WRRL aktuellen und folgende Bewirtschaftungszyklen zu nutzen, um die anspruchsvollen Ziele so bald als möglich zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der „ökologische Zustand“ eines Flusses wird im Wesentlichen auf Basis des Vorkommens verschiedener Arten bestimmt. Diese werden mit dem Bestand verglichen, der natürlicherweise in dem entsprechenden Gewässertyp vorhanden wäre. Je nach Grad der Abweichung werden fünf Zustandsklassen von „sehr gut“ bis „schlecht“ vergeben. Bei künstlichen und erheblich veränderten Gewässern wird das „ökologische Potenzial“ bewertet. Das höchste Potenzial liegt vor, wenn alle Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Qualität getroffen wurden, welche die Nutzungen nicht signifikant negativ beeinträchtigen. Die Einstufung ist in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV 2016) geregelt. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Ökologischer Zustand der Fließgewässer" .

Ökologischer Zustand der Fließgewässer

Die Europäische Union führte mit der Wasserrahmenrichtlinie eine umfassende Bewertung des ökologischen Zustandes der Flüsse und Bäche ein. Im Jahr 2021 wurden nur 8 Prozent der deutschen Flüsse und Bäche in einen „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand beziehungsweise ein „gutes“ ökologisches Potenzial eingestuft. Ökologischer Zustand der Flüsse und Bäche Die Europäische Union (EU) verfolgt mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) aus dem Jahr 2000 ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Ziel ist die Herstellung des guten oder sehr guten ökologischen Zustands natürlicher Fließgewässer. Etwa die Hälfte der Flüsse und Bäche wurden in Deutschland als „erheblich verändert“ oder „künstlich“ ausgewiesen. Für diese Gewässer gilt, im Gegensatz zu den natürlichen Gewässern, nicht der gute ökologische Zustand als Ziel, sondern das gute ökologische Potenzial. Die Ziele sollten alle Fließgewässer möglichst im Jahr 2021 erreichen. Da das Ziel verfehlt wurde, gilt es den nächsten Bewirtschaftungszyklus zu nutzen, um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele der EG-WRRL zu erreichen. ⁠ Wasserkörper ⁠ sind von den Behörden festgelegte Abschnitte von Flüssen und Bächen. Ein Fluss- oder Bachwasserkörper hat ein ⁠ Einzugsgebiet ⁠, das mindestens zehn Quadratkilometer groß ist. Er entspricht einem bestimmten Gewässertyp mit einer bestimmten naturgemäßen Lebensgemeinschaft und weist einen bestimmten ökologischen Zustand auf. Beispiele für unterschiedliche Gewässertypen sind kiesgeprägte Ströme und grobmaterialreiche, kalkarme Bäche im Mittelgebirge oder sandgeprägte Bäche und Ströme im Tiefland. In Deutschland haben die Bundesländer fast 9.000 Wasserkörper ausgewiesen. Sie haben zusammen eine Gesamtfließlänge von über 130.000 Kilometern (km) (siehe Karte „Ökologischer Zustand / Ökologisches Potenzial“). In den 3. Bewirtschaftungsplänen von 2021 werden etwa 8 % der deutschen Fließgewässer-Wasserkörper in einen „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand beziehungsweise ein gutes ökologisches Potenzial eingestuft (siehe Abb. „Anteil der Wasserkörper in Fließgewässern in mindestens gutem Zustand oder mit mindestens gutem Potenzial“). Die häufigsten Ursachen, dass ein „guter ökologischer Zustand“ nicht erreicht wird, sind: die zu hohen, meist aus der Landwirtschaft stammenden Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ sowie hydromorphologische Degradation der Gewässer durch Verbauung und Begradigung sowie die durch Wehre unterbrochene Durchgängigkeit der Fließgewässer. Karte: Ökologischer Zustand / Ökologisches Potenzial Quelle: Umweltbundesamt Karte als PDF Anteil der Wasserkörper in Fließgewässern in mindestens gutem Zustand ... Quelle: Umweltbundesamt / Bundesanstalt für Gewässerkunde Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Methode Der ökologische Zustand ergibt sich aus dem Vergleich der im Wasser lebenden Organismen mit dem Bestand, der natürlicherweise dort vorhanden sein sollte. Die Lebensgemeinschaft eines Gewässers spiegelt alle Einflussfaktoren und Störgrößen wider. Gewässerbiologen nutzen dazu vier Gruppen von Lebewesen: am Gewässerboden lebende wirbellose Tiere (⁠ Makrozoobenthos ⁠), Wasserpflanzen (Makrophyten) und am Gewässerboden anhaftende Algen (Phytobenthos), schwebende Algen (Phytoplankton) sowie Fische. Für diese Gruppen, welche die ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ (WRRL) als biologische Qualitätskomponenten bezeichnet, werden die Artenzusammensetzung und die Häufigkeiten der einzelnen Arten bestimmt. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der offiziellen Bewertungsverfahren der WRRL für Fließgewässer . Je größer die Abweichung der Lebensgemeinschaft vom natürlichen Zustand desto schlechter die Einstufung in die fünf Zustandsklassen. Die beste Klasse mit der geringsten Abweichung ist „sehr gut“. Es folgen „gut“, „mäßig“, „unbefriedigend“ und „schlecht“. Es gilt das „Worst-Case-Prinzip“: Die biologische Qualitätskomponente mit der schlechtesten Bewertung bestimmt den Gesamtzustand eines Wasserkörpers. Wird die nationale Umweltqualitätsnorm (UQN) eines flussgebietsrelevanten Schadstoffes überschritten, kann der ökologische Zustand bestenfalls als mäßig bewertet werden. Für die Bewertung und zur Indikation der Belastungen werden ergänzend physikalisch-chemische Parameter wie der Nährstoffgehalt, die Temperatur oder der Salzgehalt sowie hydromorphologische, also die Gestalt eines Fließgewässers betreffende Kenngrößen herangezogen. „Erheblich veränderte“ und „künstliche" Gewässer In der Gewässerbewertung gibt es Sonderfälle. Das sind: „künstliche“ Gewässer wie Kanäle, sowie „erheblich veränderte“ Flüsse und Bäche, deren natürliche Struktur sehr stark durch den Menschen verändert wurde und die auch heute noch intensiv genutzt werden z.B. für die Landentwässerung, die Schifffahrt oder für die Trinkwassergewinnung. Die Europäische Union (EU) berücksichtigt damit, dass nicht auf jegliche Gewässernutzung verzichtet werden kann und dadurch die natürlicherweise vorkommenden Lebensräume nur zum Teil wieder hergestellt werden können. Regelmäßiges Monitoring Die EU-Mitgliedsstaaten erheben den ökologischen Zustand der Gewässer regelmäßig im Rahmen eines Monitorings und dokumentieren diesen in den Bewirtschaftungsplänen. Diese orientieren sich am sechsjährigen Bewirtschaftungszyklus der ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠. Der zweite Bewirtschaftungszyklus begann im Dezember 2015 und endet im Dezember 2021. Innerhalb dieser Zeitspanne wurden jedes Jahr ein Teil der Gewässer bewertet. Es folgt nun noch ein weiterer Zyklus von sechs Jahren der 2027 endet.

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