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Natur in NRW Nr. 4/2021

Themen dieser Ausgabe: Die Pandemie zeigt überdeutlich einen Trend, der sich auch schon vorher abzeichnete: Hinein in die Natur! Raus an und auf die Gewässer! Das führt aber, wenn es zum Massenphänomen wird, vielerorts zu erheblichen Belastungen, insbesondere in Schutzgebieten. Tendenz steigend. Hier müssen vor allem für die Natursportarten Wege der Regelung, Information und Lenkung gefunden werden, um drohende Konflikte zu vermeiden – so auch für den Kanusport. Artikel lesen Fließgewässer sind „Hotspots“ der Biodiversität, daher wurden verschiedene Abschnitte als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen. Höhere Wasserqualität und Renaturierungen verbesserten den ökologischen Zustand. Doch naturnahe Flüsse erlauben nicht nur Tier- und Pflanzenarten eine Wiederbesiedlung, sondern ziehen auch Menschen an. Infolge der Zunahme des Bootssports kann es zu Störungen empfindlicher Arten kommen. Der Artikel enthält Beispiele für auftretende Probleme, Regelungen und weitere Lösungsvorschläge. Artikel lesen Bereits auf der allerersten Roten Liste der bedrohten Tierarten waren die Flusskrebse, die ursprünglich in fast allen Gewässern heimisch waren, vertreten. Der Hauptgrund ist die Krebspest – eine Flusskrebskrankheit, die sich durch die Einführung amerikanischer Flusskrebse dauerhaft in Europa etablieren konnte. Nachdem Edel- und Steinkrebse schon als „nicht mehr zu retten“ galten, hat sehr engagierter Artenschutz zu einer Stabilisierung auf niedrigem Niveau geführt. Das Edelkrebsprojekt NRW hat hieran einen wesentlichen Anteil. Artikel lesen Das Projekt „Spurensuche Gartenschläfer“ befasst sich seit Ende 2018 mit der Verbreitung dieses wenig bekannten Bilches. Sein Verbreitungsgebiet ist in den letzten 30 Jahren um etwa die Hälfte geschrumpft, ohne dass dafür Gründe bekannt sind. Dieser Rückgang soll innerhalb des Projektes auch in Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Gleichzeitig sollen Schutzmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Dabei kommen der Forschung, Citizen Science und der Öffentlichkeitsarbeit eine große Bedeutung zu. Artikel lesen Unbemannte Luftfahrzeuge (UAV – Unmanned Aerial Vehicle, umgangssprachlich Drohnen genannt) haben in den letzten Jahren eine rapide technische Entwicklung genommen. Sowohl im urbanen Bereich als auch in der freien Landschaft werden sie immer häufiger genutzt. Mittlerweile gibt es auch ein großes Interesse, Drohnen für Naturschutzzwecke einzusetzen. Die gemeinsam von der Vogelschutzwarte im LANUV, der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA), der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) und der Biologischen Station Rieselfelder Münster ausgerichtete „Vogelschutztagung NRW“ am 11. September 2021 nahm den Einsatz von Drohnen im Vogelschutz in den Fokus. Artikel lesen zurück

00_Inhaltsverzeichnis

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Inhalt SeiteSeite Vorwort ........................................... 6Rote Liste der Säugetiere des Landes Sachsen-Anhalt ...... 132 Die Roten Listen des Landes Sachsen-Anhalt .............................. 7 Rote Liste der Biotoptypen des Landes Sachsen-Anhalt ............... 20 Rote Liste der Algen des Landes Sachsen-Anhalt ............... 34 Rote Liste der Flechten des Landes Sachsen-Anhalt ............... 43 Rote Liste der Flechten- gesellschaften des Landes Sachsen-Anhalt ............................ 54 Rote Liste der Moose des Landes Sachsen-Anhalt ............... 58 Rote Liste der Moos- gesellschaften des Landes Sachsen-Anhalt ............................ 68 Rote Liste der Großpilze des Landes Sachsen-Anhalt ........ 74 Rote Liste der Farn- und Blüten- pflanzen des Landes Sachsen-Anhalt ............................ 91 Rote Liste der Farn- und Blüten- pflanzengesellschaften des Landes Sachsen-Anhalt ............. 111 Rote Liste der Vögel des Landes Sachsen-Anhalt ...... 138 Rote Liste der Lurche und Kriechtiere des Landes Sachsen-Anhalt .......................... 144 Rote Liste der Fische und Rundmäuler des Landes Sachsen-Anhalt .......................... 149 Rote Liste der Weichtiere des Landes Sachsen-Anhalt ...... 155 Rote Liste der Egel des Landes Sachsen-Anhalt ............. 161 Rote Liste der Blatt- und Kiemenfüßer des Landes Sachsen-Anhalt .......................... 165 Rote Liste der Asseln des Landes Sachsen-Anhalt ...... 169 Rote Liste der Flußkrebse des Landes Sachsen-Anhalt ...... 171 Rote Liste der Hundertfüßer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 175 Rote Liste der Doppelfüßer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 178 Tafelteil ....................................... 123 ! SeiteSeite Rote Liste der Springschwänze des Landes Sachsen-Anhalt ...... 181Rote Liste der wasserbe- wohnenden Käfer des Landes Sachsen-Anhalt ............. 264 Rote Liste der Weberknechte des Landes Sachsen-Anhalt ...... 183 Rote Liste der Webspinnen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 190 Rote Liste der Eintags- und Steinfliegen des Landes Sachsen-Anhalt .......................... 198 Rote Liste der Köcherfliegen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 205 Rote Liste der Libellen des Landes Sachsen-Anhalt ............. 212 Rote Liste der Schaben des Landes Sachsen-Anhalt ...... 217 Rote Liste der Ohrwürmer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 220 Rote Liste der Heuschrecken des Landes Sachsen-Anhalt ...... 223 Rote Liste der Zikaden des Landes Sachsen-Anhalt ...... 228 Rote Liste der Wanzen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 237 Rote Liste der Netzflügler i.w.S. des Landes Sachsen-Anhalt ...... 249 Rote Liste der Laufkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 252 " Rote Liste der Kurzflügler des Landes Sachsen-Anhalt ...... 272 Rote Liste der Weichkäfer i.w.S. des Landes Sachsen-Anhalt ...... 287 Rote Liste der Buntkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 291 Rote Liste der Prachtkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 294 Rote Liste der Bockkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 299 Rote Liste der Schilfkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 305 Rote Liste der Marienkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 308 Rote Liste der Fellkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 311 Rote Liste der Nestkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 313 Rote Liste der Rindenglanz-, Glanz- und Feuerkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 315 Rote Liste der Schnellkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 318 Rote Liste der Mulm- und Holzglattkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 323 SeiteSeite Rote Liste der Ölkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 326Rote Liste der Pflanzenwespen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 382 Rote Liste der Schwarzkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 331Rote Liste der Schnabelfliegen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 387 Rote Liste der Blatthornkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 334Rote Liste der Schmetterlinge des Landes Sachsen-Anhalt ...... 388 Rote Liste der Schröter des Landes Sachsen-Anhalt ...... 339Rote Liste der Schwebfliegen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 403 Rote Liste der Breitmaulrüßler des Landes Sachsen-Anhalt ...... 343Rote Liste der Langbeinfliegen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 410 Rote Liste der Rüsselkäfer des Landes Sachsen-Anhalt ...... 345Rote Liste der Dickkopffliegen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 417 Rote Liste der Wildbienen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 356Rote Liste der Halmfliegen des Landes Sachsen-Anhalt ..... 420 Rote Liste der Ameisen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 366Rote Liste der Raupenfliegen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 423 Rote Liste der Grabwespen des Landes Sachsen-Anhalt ...... 369Rote Liste der Kriebelmücken des Landes Sachsen-Anhalt ...... 426 Rote Liste der Wegwespen, Spinnenameisen, Keulen-, Dolch- und Rollwespen des Landes Sachsen-Anhalts .... 376 #

18_Flusskrebse

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Flusskrebse (Astaci- dae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Otfried WÜSTEMANN und Wolfgang WENDT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Die Flusskrebse (Decapoda: Astacidae) gehören zu der großen Crustaceen-Ordnung Decapoda (Zehnfußkrebse), die weltweit mit etwa 10 000 Arten verbreitet ist (GRUNER et al. 1993). Alle Zehn- fußkrebse sind vagile Tiere. Von den etwa 55 in Deutschland vorkommenden Arten der Ordnung der zehnfüßigen Krebse lebt die Mehrzahl in ma- rinen Gewässern (WENDT 1999). Innerhalb dieser artenreichen Gruppe bilden die ausschließlich im Süßwasser lebenden Flusskrebse eine eigene Fa- milie Astacidae (ALBRECHT 1982). Sie zählen zu dem erdgeschichtlich sehr alten Stamm der Glie- derfüßer, die schon vor 250 Millionen Jahren die Gewässer besiedelten. Flusskrebse leben in lang- sam fließenden Flüssen und Bächen oder in Seen, können aber auch durch den Menschen angeleg- te Gewässer, wie Gräben, Teiche, Talsperren und sonstige Sekundärgewässer (Steinbrüche, Kies- und Sandgruben) bei entsprechender Wasserqua- lität bewohnen. Die Flusskrebse haben im Gegen- satz zu vielen anderen Decapoden keine frei schwimmenden Larven mehr, sondern entwickeln sich schon im Ei zum fast fertigen Krebs. Die ge- schlüpften Jungtiere halten sich noch einige Zeit mit den Scheren an den Pleopoden der Mutter fest, gehen aber, sobald der Dottersack aufgezehrt ist, zum selbständigen Leben über. Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausgewählten Arten In Deutschland kommen derzeit drei heimische Arten sowie vier aus Nordamerika und eine aus dem pontokaspischen Raum (Osteuropa) einge- bürgerte Art vor. Aus zumeist wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Unüberlegtheit wurden der Sumpfkrebs, Astacus leptodactylus (ESCHHOLZ 1823), der Kamberkrebs, Orconectes limosus (RA- FINESQUE 1817), der Kaliko-Krebs, Orconectes im- munis (HAGEN 1870), der Signalkrebs, Pacifasta- cus leniusculus (DANA 1852) und der Rote Ameri- kanische Sumpfkrebs, Procambarus clarkii (GI- RARD 1852) nach Deutschland eingeschleppt. Während der Kamberkrebs als Vertreter der Gat- tung Orconectes schon 1890 aus Nordamerika nach Deutschland eingeführt wurde, kam der ebenfalls aus Nordamerika (Westen der USA) stammende Signalkrebs erst 1960 über Schwe- den nach Mitteleuropa und trat von hier aus seine Verbreitung an. Inzwischen vermehren auch Zuchtanstalten in Deutschland diesen Krebs. Die heutigen Bestände des Kamberkrebses gehen zum überwiegenden Teil auf einen Einbürgerungs- versuch des bekannten Fischzüchters M. VON DEM BORNE zurück, der etwa 100 Exemplare dieser Krebsart in Teichen bei Berneuchen, etwa 50 km nördlich von Frankfurt/Oder aussetzte. Bereits 50 Jahre nach der Einführung besiedelten ihre Nach- kommen schon weite Teile Deutschlands. Der gegen Umwelteinflüsse und Krankheiten sehr wi- derstandsfähige und zudem wanderfreudige Kam- berkrebs erreicht in Fließgewässern Ausbreitungs- geschwindigkeiten von jährlich bis zu 5 km (PIEP- LOW 1938). Eine zusätzliche Verbreitung erfährt dieser Krebs bis heute durch illegale Besatzmaß- nahmen, insbesondere im Rahmen der Angelfi- scherei, aber auch durch Aquarianer und Garten- teichbesitzer. In Sachsen-Anhalt ist er der häu- figste Flusskrebs und bildet in vielen Fließ- und Standgewässern stabile Bestände. Der Kamber- krebs wird derzeit in Teilen des Rheins schon wieder von seinem scheinbar noch robusteren und äußerlich sehr ähnlichen Vetter, dem Kaliko-Krebs verdrängt (KIEKHÄFER 2002). Der ursprünglich im Mississippidelta beheimatete Rote Amerikanische Sumpfkrebs ist aufgrund seiner guten Anpas- sungsfähigkeit bis hin zur Überdauerung zeitwei- liger Gewässeraustrocknung und seiner Beliebt- heit bei Aquarianern und Gartenteichbesitzern, die sich vor allem auf farbliche Attraktivität begrün- det, gerade auf dem Wege, sich auch in natürli- chen Gewässern auszubreiten. Der aus den Ge- wässern im Einzugsbereich des Kaspischen und Schwarzen Meers stammende Sumpfkrebs wur- de gegen Ende des 19. Jahrhunderts zielgerich- tet in die durch die Krebspest entvölkerten Ge- wässer Ostdeutschlands eingesetzt. Fälschlich- erweise nahm man seinerzeit an, dass diese Krebsart gegen die Krebspest immun sei. Einige Einbürgerungsversuche verliefen dennoch erfolg- reich. Die wenigen bekannten Fundorte in Sach- sen-Anhalt befinden sich, wie Edelkrebsvorkom- men, in isoliert gelegenen Steinbrüchen, Kiesbag- gerseen oder Teichen. Konkrete Angaben über die Einbürgerung oder zum kompletten Verbreitungs- bild dieser Art liegen für das Landesterritorium nicht vor. Die in der Bundesrepublik gleichwohl heimischen Krebsarten Steinkrebs, Austropota- mobius torrentium (SCHRANK 1803) und Dohlen- krebs, A. pallipes (LEREBOULLET 1858) bewohnen ausschließlich Gewässer Süddeutschlands. Als nördlichstes Vorkommen des Steinkrebses nen- nen ZIMMERMANN & HAASE (1986) Bäche aus dem Einzugsbereich des Mains in Südthüringen. In Sachsen-Anhalt kommen derzeit nachweislich drei Flusskrebsarten, der Edelkrebs (Astacus asta- cus), der Sumpfkrebs (Astacus leptodactylus) und der Kamberkrebs (Orconectes limosus) vor, von denen allerdings nur der Edelkrebs als autochthon gilt. Leider muss damit gerechnet werden, dass % Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 - - Gefährdungskategorie R 1 2 - - 1 - - 100,0 3 -Rote Liste 1 -100,0 auch der nach Deutschland eingeführte Signal- krebs und wahrscheinlich auch der Rote Ameri- kanische Flusskrebs über kurz oder lang in unse- ren Gewässern auftreten werden. Erste Ansied- lungsversuche des Signalkrebses sind aus dem Ohrekreis bekannt (ENGELCKE 1995, mündl. Mitt.), die nach Überprüfungen in 2003 offensichtlich nicht erfolgreich waren. Die Kenntnisse zur Verbreitung der Krebsarten sind bis auf wenige gut untersuchte Regionen unseres Landes, wie zum Beispiel den Harz (vgl. WÜSTEMANN 1997), noch sehr lückenhaft. Selbst die in der Fischfauna von Sachsen-Anhalt enthal- tenen Verbreitungskarten zu den Großkrebsen geben nur ein unvollkommenes Bild der Verbrei- tung der Flusskrebse in Sachsen-Anhalt wieder (vgl. MINISTERIUM FÜR RAUMORDNUNG, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT 1997). Ausschlaggebend für diesen mangelhaften Wissensstand ist, dass es bisher keine flächendeckende Kartierung der Großkreb- se in Sachsen-Anhalt gibt. Lediglich bei HAASE (1983) und HAASE et al. (1989) findet man Anga- ben zur Verbreitung des Edelkrebses in Sachsen- Anhalt. Bei Fischerfassungen werden die Deca- poden nur selten mit bearbeitet. Neben Nachweis- schwierigkeiten der überwiegend nachtaktiven und versteckt lebenden Tiere können insbesondere unzureichende Artenkenntnisse bei der Erfassung zu Fehlbestimmungen und so zu Fehleinschätzun- gen der Bestandssituation führen. Brauchbare Bestimmungshilfen findet man z.B. bei MÜLLER (1973), HAGER (1996), STRESEMANN (1992) und BLANKE (1998). Außerdem wird es vor dem Hin- tergrund einer zunehmenden Anzahl von Besatz- maßnahmen, z.B. durch Einzelpersonen, Angler- vereine oder Berufsfischer immer schwieriger zu beurteilen, ob es sich um eine autochthone Po- pulation, ausgesetzte Einzeltiere oder um einen erst kürzlich durch Besatzmaßnahmen einge- brachten Bestand handelt. Einen dem derzeitigen Kenntnisstand angepassten Überblick über die Bestandsentwicklung der zehnfüßigen Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae und Grapsidae) gibt WENDT (1999) in der aktuellen Checkliste des Landes Sachsen-Anhalt. Die einzige auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als heimisch anzusehende Krebsart ist der Edelkrebs (Astacus astacus LINNAEUS, 1758). Die Einwande- rung des Edelkrebses in das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts dürfte im wesentlichen in post- glazialer Zeit aus dem östlichen mediterranen Raum erfolgt sein. Er verdrängte dabei wahrschein- lich die kleineren Arten Stein- und Dohlenkrebs (HAGER 1996). Der Edelkrebs bevölkerte noch im 18. Jahrhundert in heute unvorstellbaren Mengen die Gewässer unseres Landes. Über Jahrhunder- % Gesamt 1 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Flusskrebse Sachsen-Anhalts. te gehörte der Krebsfang zu den üblichen Formen der Fischerei, regional sogar mit einer hohen öko- nomischen Bedeutung (WÜSTEMANN 2001). Erst der gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus Amerika, vermutlich über den Import amerikanischer Kreb- se eingeschleppte Fadenpilz Aphanomyces asta- ci, der Erreger der sogenannten „Krebspest“, wirk- te sich verheerend auf die Edelkrebsbestände aus. Die tödliche Infektionskrankheit vernichtete in ei- nem dramatischen Seuchenzug die Krebsbestän- de Europas bis auf wenige Restvorkommen. Bereits 1891 berichtete HEUER über den starken Rückgang des einst bedeutenden Krebsbestandes im Bereich der Havelmündung. In Sachsen-Anhalt haben nur wenige Populationen in zumeist kleinen und iso- lierten Fließ- und Standgewässern den Seuchen- zug überlebt. Die schon damals einsetzende Ab- wasserbelastung und der Gewässerausbau, auch kleinerer Fließgewässer, taten ihr übriges zum Be- standsrückgang. Größere zusammenhängende Edelkrebsbestän- de gibt es heute in Sachsen-Anhalt nicht mehr. Noch existierende Inselpopulationen in natürlichen Gewässern sind auffallend oft in weitgehend in- takt gebliebenen kleinen Bächen mit vielgestaltig ausgeprägten Gewässerstrukturen zu finden. Daneben bilden Sekundärbiotope wie Stauteiche, Talsperren und Grubenseen in einigen Landes- teilen die einzigen Rückzugsgebiete für die Art. Die wenigen inselartigen Reliktvorkommen sind in ihrem Bestand insgesamt stark gefährdet. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegen die Verbrei- tungsschwerpunkte des Edelkrebses in Sachsen- Anhalt im Harz und im Harzvorland, in der Dübe- ner Heide (HAASE et. al. 1989), im Ohrekreis (EN- GELKE 1988) und im Landkreis Schönebeck. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Neben der isolierten Lage und der zumeist gerin- gen Populationsgröße der verbliebenen Restbe- stände lassen sich als Hauptgefährdungsursachen der autochthonen Edelkrebse nennen: - Verdrängung der heimischen Edelkrebse durch Besatz mit konkurrenzstärkeren Arten, - Ausbreitung der Krebspest durch weiteren un- kontrollierten Besatz mit nicht heimischen Krebsarten und die natürliche Arealausdehnung eingebürgerter Krebsarten, die fast immer Über- träger der Krankheit sind, ohne selbst zu er- kranken, - Schaffung einer linearen Durchgängigkeit von Fließgewässern und nachfolgende Einwande- rung nicht heimischer Krebsarten in ehemals isolierte Reliktvorkommen des Edelkrebses (AUER 2002, GROSS 2003), - Verschlechterung der Gewässerstruktur durch Gewässerausbau und -unterhaltung, - unkontrollierter Besatz von Edelkrebsgewäs- sern mit Fressfeinden (z.B. Aal, Barsch, Hecht), - Gewässerverschmutzung durch Einleitung von Schadstoffen, insbesondere bei Havarien, - Zunahme von Waschbär (Procyon lotor), Mink (Mustela vison) und Bisamratte (Ondatra zi- bethica), die als Fressfeinde Edelkrebsbestän- de punktuell stark reduzieren können, - Maßnahmen der Gewässerbewirtschaftung (z.B. plötzliches Absenken des Wasserstandes) insbesondere in Sekundärbiotopen wie Teichen und Talsperren, die dazu führen können, dass die Edelkrebse ihre Lebensstätten verlieren und für Fressfeinde leicht erreichbar sind. Aus der Sicht des Artenschutzes sind in Anleh- nung an WÜSTEMANN (1998) folgende Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Edelkrebsbe- stände in Sachsen-Anhalt erforderlich: - strikter Verzicht auf Gewässerausbaumaßnah- men, Erhalt und Förderung der natürlichen Gewässermorphologie und -dynamik in Edel- krebsgewässern, - Renaturierung stark begradigter und technisch verbauter Fließgewässerstrecken, schonende Ausführung notwendiger Maßnahmen der Ge- wässerunterhaltung, - Verbot der Beweidung und Verbot der Anlage von Tränken im unmittelbaren Uferbereich, Auszäunung bis 5 m breiter Schonstreifen, - Erhalt und Förderung standortgerechter Ufer- gehölze (z.B. Erlen, Weiden), - weitere Reduzierung der Direkteinleitung kom- munaler und industrieller Abwässer in potenzi- elle Edelkrebsgewässer sowie Verzicht auf die Direkteinleitung von Oberflächenentwässerun- gen aus dem gewerblichen und kommunalen Bereich, - Anlage von Gewässerschonstreifen zur Verhin- derung direkter Nährstoffeinträge von landwirt- schaftlichen Nutzflächen, - Beseitigung von Wanderhindernissen nur dann, wenn die Gefahr der Zuwanderung von Fremd- krebsen (Trägern der Aphanomyces-Infektion) ausgeschlossen ist. Maßnahmen der Angel- und Berufsfischerei sowie des Naturschutzes - Einhaltung des strikten Fangverbotes, - in Gewässern mit Edelkrebsbeständen ist grundsätzlich auf den Besatz mit Aalen, Bar- schen und Hechten sowie anderen Krebsarten zu verzichten, überhöhte Raubfischbestände (Fressfeinde) sind zu reduzieren, - Bestandsstützung durch Besatz mit autochtho- nen Tieren oder Neuansiedlung in Gewässern in denen der Edelkrebs auf Grund anthropoge- ner Einflüsse ausgestorben ist, - Errichtung von „Genreservaten“, - Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken, die mit der Haltung von exotischen Krebsen (z.B. in Gartenteichen oder Aquarien) verbun- den sind, - naturschutzrechtlicher Flächenschutz zur Si- cherung von Gewässern mit Edelkrebsbestän- den (Naturschutzgebiet, Naturdenkmal, ge- schützter Landschaftsbestandteil) oder Auswei- sung von Schongebieten gemäß § 47 Fische- reigesetz LSA. Schutz von Edelkrebsbeständen in Sekundärbio- topen - Stauteiche und Abbaugewässer bilden heute wichtige Zellen für die Wiederbesiedlung. Hin- sichtlich der Bewirtschaftung ist v.a. die Abstim- mung sämtlicher wasser- und und fischereiwirt- schaftlicher Maßnahmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde von Bedeutung, wie z.B. Fisch- und Krebsbesatz, Trockenlegung und Eingriffe im Rahmen von Rekonstruktionsmaß- nahmen. Flusskrebse unterliegen den Rechtsvorschriften des Fischereirechtes und der Bundesartenschutz- verordnung. Gemäß Fischereiordnung Sachsen- Anhalt besteht für Edelkrebse ein ganzjähriges Fangverbot. Eine wirtschaftliche Nutzung be- schränkt sich somit ausschließlich auf Nachzucht- bestände in Fischzuchtanlagen. Die kommerziell betriebene Nutzung wildlebender Bestände ist dagegen nicht zulässig. Laut Fischereiordnung besteht für alle Gewässer mit sich selbst repro- duzierenden Edelkrebsvorkommen ein grundsätz- liches Einsatzverbot für Aale und Hechte. Gemäß Bundesartenschutzverordnung ist der Edelkrebs eine streng geschützte Art. Es ist verboten, Edel- krebsen nachzustellen, sie absichtlich zu fangen oder zu töten bzw. ihre Lebensräume zu beein- trächtigen. In den letzten Jahren gab es erste Bemühungen, die Edelkrebsbestände durch bestandsstützende Maßnahmen und im Rahmen von Wiederansied- lungsprojekten zu stabilisieren. So konnten 2002 Tiere aus einem autochthonen Edelkrebsnach- zuchtbestand zur Wiederbesiedlung in geeignete Gewässer des Bördekreises umgesetzt werden. Auch im Südharz erfolgte der Besatz eines neu angelegten Gewässers mit Edelkrebsen aus dem Einzugsgebiet des Fließgewässersystems. Be- satzmaßnahmen sind nur sinnvoll, wenn die Be- satzgewässer nachweislich ohne Krebsvorkom- men sind, die Besatzkrebse aus angrenzenden autochthonen Populationen oder Nachzuchten derselben stammen und Untersuchungen die Eig- nung des morphologischen Zustandes und der Gewässergüte belegen. Neben der Beachtung rechtlicher Belange (Naturschutzrecht, Fischerei- recht) ist auch eine wissenschaftliche Begleitung und Erfolgskontrolle unabdingbare Grundvoraus- setzung jedes Besatzvorhabens. %!

Naturnahes Lernen an der Alten Leine

12 Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse der Grundschule Ahlden trotzten am Freitag dem schlechten Wetter und tauschten Bücher und Stifte gegen Käscher und Becherlupe ein. Zusammen mit der pädagogischen Mitarbeiterin Merian Purrmann nutzten sie den Vormittag für eine Gewässeruntersuchung an der Alten Leine unterhalb des Schlosses. Unterstützt wurde Purrmann dabei durch die Biologin Imme Klencke. „Wichtig ist, dass unsere Kinder die Natur kennen und schätzen lernen“, begrüßte Umweltminister Hans-Heinrich Sander die Aktion des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Gefördert wurde der Gewässertag aus Mitteln des Niedersächsischen Umweltministeriums, vor Ort initiiert hatte ihn die NLWKN-Betriebsstelle Verden. „Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie möchten wir auch die jungen Akteure mit ins Boot holen“, erklärte Heiner Harting vom NLWKN, der die Exkursion ebenfalls begleitete. Die Richtlinie fordert, die Gewässer bis 2015 in einem guten naturnahen Zustand zu bringen. "Dafür brauchen wir nicht nur die aktive Beteiligung der Fachleute aus der Verwaltung und den Verbänden, sondern auch unsere Kinder", betont Harting. "Die Kinder und Lehrer sind Multiplikatoren, über die wir auch die Eltern an das Thema Gewässerschutz heranführen können". Am Leinestrand bauten die Kinder trotz des Dauerregens mit großer Begeisterung gerade Rinnen und Rinnen mit Schleifen. Sie sahen, dass Wasser in geraden Rinnen schneller abfließt als in geschlängelten. Die größte Freude rief jedoch das anschließende Käschern in der Alten Leine hervor: Wasserskorpione, Libellenlarven, Blutegel und sogar ein Flusskrebs gingen ins Netz. Imme Klencke stand bei der Bestimmung der Tiere dann mit Rat und Tat zur Seite.

FischInfo NRW

FischInfo NRW ist eine Web-basierte Datenbank zur Erfassung, Auswertung und Verwaltung aller Daten zu Fischen, Großmuscheln und Flusskrebsen in Nordrhein-Westfalen. Aktuell enthält die Datenbank ca. 20.000 Untersuchungen von rund 9.500 Probestellen seit 1972 bis heute. Überwiegend bestehen die Einträge aus Ergebnissen von Elektro-Befischungen, die beispielsweise im Zuge der Wasserrahmenrichtlinien-Bewertung durchgeführt werden. Aber auch Ergebnisse aus der Netz- und Reusenfischerei, Besatzinformationen oder zufällige Beobachtungen und Meldungen (z.B. durch Anglerinnen und Angler ) werden gesammelt. Verknüpft werden die Daten mit Informationen zur Befischungsmethode und Eigenschaften der untersuchten Gewässer. Über ein öffentliches Auskunftssystem ist ein Großteil der Daten für jeden zugänglich. Die Datenabfrage ist über eine Suche nach Gewässer bzw. Stadt/Gemeinde möglich, oder kann direkt über eine Karte mit den eingetragenen Probestellen erfolgen. Screenshot "Fischinfo NRW", Foto: LANUV

Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen

Die Roten Listen der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem bewährten, vielseitig nutzbaren Instrument in der Naturschutzarbeit entwickelt. Als Fachgutachten stellen sie den Grad der Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Pilzen im jeweiligen Bezugsraum dar. Sie dienen als Entscheidungshilfe und Beurteilungsgrundlage für naturschutzfachliche Konzeptionen zum Arten-, Biotop- und Gebietsschutz, bei umweltrelevanten Eingriffen und landschaftsbezogenen Planungen, in rechtlichen Auseinandersetzungen, die den Naturschutz betreffen, bei der Entwicklung von Leitbildern für die Landschaft sowie in der Funktion eines Indikators im Zeitschnittvergleich zur Darstellung des Zustandes der Biodiversität in Umweltberichten. Nach den Gesamtfassungen 1979, 1986, 1999 und 2011 werden die Roten Listen fortan als Einzelwerke herausgegeben. Diese werden nach Fertigstellung sukzessive veröffentlicht. Neu erschienene Rote Listen seit 2021 (Einzelwerke) Farn- und Blütenpflanzen Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen – Pteridophyta et Spermatophyta – in Nordrhein-Westfalen, LANUV-Fachbericht 118 Legende zu "Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Nordrhein-Westfalen" Artenverzeichnis der Farn- und Blütenpflanzen in NRW (pdf) Legende zum Artenverzeichnis der Farn- und Blütenpflanzen in NRW (pdf) Artenverzeichnis der Farn- und Blütenpflanzen in NRW mit Legende (Exceltabelle) Armleuchteralgen Rote Liste und Artenverzeichnis der Armleuchteralgen (Characeae) in Nordrhein-Westfalen Rotalgen und Braunalgen Rote Liste und Artenverzeichnis der Rotalgen (Rhodophyta) und Braunalgen (Phaeophyceae) in Nordrhein-Westfalen Rote Liste Rotalgen und Braunalgen (Excel-Tabelle) Vögel Rote Liste der Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens Rote Liste der wandernden Vogelarten Nordrhein-Westfalens (Stand 2016) Rote Listen Übersicht auf der Seite der NWO e.V. Fische und Rundmäuler Rote Liste und Artenverzeichnis der Fische und Rundmäuler in Nordrhein-Westfalen, LANUV-Fachbericht 152 Rote Liste Fische und Rundmäuler (Excel-Tabelle) Schmetterlinge Rote Liste und Artenverzeichnis der Schmetterlinge - Lepidoptera - in Nordrhein-Westfalen Gesamt-Tabelle und Druckfassung erhältlich bei der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e. V. Einzel-Tabellen (pdf) Tagfalter (Diurna) Spinner und Schwärmer (Bombyces et Sphinges) Eulenfalter (Noctuidae) Spanner (Geometridae) Glasflügler (Sesiidae) Sackträger (Psychidae) Federmotten (Alucitidae et Pterophoridae) Zünsler (Pyralidae) Wickler (Torticidae et Choreutidae) Legende Laufkäfer Veröffentlichung in "Abhandlungen aus dem Westfälischen Museum für Naturkunde 96, S. 3–35.": Rote Liste und Artenverzeichnis der Laufkäfer - Coleoptera: Carabidae - in Nordrhein-Westfalen" (pdf) Bezugsmöglichkeit Rote Liste Laufkäfer (Excel-Tabelle) Steinfliegen Rote Liste und Artenverzeichnis der Steinfliegen (Plecoptera) in Nordrhein-Westfalen (Fachbericht 136) Eintagsfliegen Rote Liste und Artenverzeichnis der Eintagsfliegen (Ephemeroptera) in Nordrhein-Westfalen, LANUV-Fachbericht 135 Köcherfliegen Rote Liste und Artenverzeichnis der Köcherfliegen (Trichoptera) in Nordrhein-Westfalen, LANUV-Fachbericht 137 Rote Listen der 4. Gesamtfassung 2011 Moose Hepaticophyta et Anthocerotophyta (Leber- und Hornmoose) Bryophyta (Laubmoose) Flechten Lichenes Großpilze Inoperculate Ascomyceten (Schlauchpilze) Operculate Ascomyceten (Schlauchpilze) Pyrenomycetes (Kernpilze) Aphyllophorales (Nichtblätterpilze) Gasteromycetes (Bauchpilze) Russulales (Sprödblättler) Boletales (Röhrenpilze) Agaricales (Blätterpilze) Säugetiere Mammalia Kriechtiere Reptilia Lurche Amphibia Wespen und Wildbienen Apidae (Wildbienen) Crabronidae et al. (Grabwespen und andere) Pompilidae (Wegwespen) Vespidae (Faltenwespen) Chrysididae et al. (Goldwespen und andere) Ameisen Formicidae Wanzen Heteroptera Heuschrecken Saltatoria Libellen Zygoptera (Kleinlibellen) Anisoptera (Großlibellen) Webspinnen Araneae Muscheln und Schnecken Bivalvia (Muscheln) Gastropoda (Schnecken) Flusskrebse (Großkrebse) Astacidae et Cambaridae

Rote Listen Sachsen-Anhalt 2004

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 2004 - Heft 39, ISSN 0941-7281 Die nachfolgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Innentitel (13 KB) Inhalt und Vorwort (155 KB) S. 3 Die Roten Listen des Landes Sachsen-Anhalt​​​​​​​ (126 KB) S. 7 Biotoptypen (137 KB) S. 20 Algen (128 KB) S. 34 Flechten (133 KB) S. 43 Flechtengesellschaften (67 KB) S. 54 Moose (135 KB) S. 58 Moosgesellschaften (86 KB) S. 68 Großpilze (206 KB) S 74 Farn- und Blütenpflanzen (233 KB) S. 91 Farn- und Blütenpflanzengesellschaften (129 KB) S. 111 Tafelteil (1 MB) S. 123 Säugetiere (102 KB) S. 132 Vögel (108 KB) S. 138 Lurche und Kriechtiere (76 KB) S. 144 Fische und Rundmäuler (91 KB) S. 149 Weichtiere (95 KB) S. 155 Egel (75 KB) S. 161 Kiemenfüßer und ausgewählte Gruppen der Blattfüßer (73 KB) S. 165 Asseln (59 KB) S. 169 Flusskrebse (80 KB) S. 171 Hundertfüßer (67 KB) S. 175 Doppelfüßer (64 KB) S. 178 Springschwänze (52 KB) S. 181 Weberknechte (111 KB) S. 183 Webspinnen (104 KB) S. 190 Eintags- und Steinfliegen (156 KB) S. 198 Köcherfliegen (176 KB) S. 205 Libellen (91 KB) S. 212 Schaben (62 KB) S. 217 Ohrwürmer (60 KB) S. 220 Heuschrecken (92 KB) S. 223 Zikaden (119 KB) S. 228 Wanzen (136 KB) S. 237 Netzflügler i. w. S. (69 KB) S. 249 Laufkäfer (154 KB) S. 252 wasserbewohnende Käfer (108 KB) S. 264 Kurzflügler (155 KB) S. 272 Weichkäfer i. w. S. (82 KB) S. 287 Buntkäfer (72 KB) S. 291 Prachtkäfer (89 KB) S. 294 Bockkäfer (100 KB) S. 299 Schilfkäfer (63 KB) S. 305 Marienkäfer (68 KB) S. 308 Fellkäfer (56 KB) S. 311 Nestkäfer (53 KB) S. 313 Rindenglanz-, Glanz- und Feuerkäfer (69 KB) S. 315 Schnellkäfer (83 KB) S. 318 Mulm- und Holzglattkäfer (63 KB) S. 323 Ölkäfer (3 MB) S. 326 Schwarzkäfer (71 KB) S. 331 Blatthornkäfer (91 KB) S. 334 Schröter (76 KB) S. 339 Breitmaulrüssler (52 KB) S. 343 Rüsselkäfer (134 KB) S. 345 Wildbienen (134 KB) S. 356 Ameisen (63 KB) S: 366 Grabwespen (105 KB) S. 369 Wegwespen, Spinnenameisen, Keulen-, Dolch- und Rollwespen (93 KB) S. 376 Pflanzenwespen (84 KB) S. 382 Schnabelfliegen (50 KB) S. 387 Schmetterlinge (193 KB) S. 388 Schwebfliege (101 KB) S. 403 Langbeinfliegen (104 KB) S. 410 Dickkopffliegen (66 KB) S. 417 Halmfliegen (64 KB) S. 420 Raupenfliegen (69 KB) S. 423 Kriebelmücke (67 KB) S. 426 Impressum (16 KB) S. 429 Umschlag ​​​​​​​ (3 MB) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

FFH96_SPA19_MMP096_Karte7_2.pdf

4438000 4439000 4440000 4441000 4442000 4443000 4444000 4445000 4446000 4447000 4448000 4449000 4450000 4451000 Legende 5731000 4437000 5731000 4436000 Grenze des Plangebietes (SCI 096 und anteiliges EU-SPA 019) Grenze des Plangebietes (SCI 096 und anteiliges EU-SPA 019), lineare Abschnitte 5730000 5730000 Maßnahmen für Arten nach Anhang II der FFH-RL Erhaltungsmaßnahmen für Euphydryas aurinia Erhaltungsmaßnahmen für Euplagia quadripunctaria Entwicklungsmaßnahmen für Euplagia quadripunctaria 81002 72006 81029 Erhaltungsmaßnahmen für Arnica montana 72006 Maßnahmen für Fließgewässer 62001 E E E E72006 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E72003 EEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 72010 E E E81004 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E72005 EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E 62003 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 72004 E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E81012 EEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E72007 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E81012 EEEEEE E E E E E E E E E62004 EEEEEEEEE 62005 E E E E62009 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 81012 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 62002 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 72002 81018 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 81002 62013 81013 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 72001 E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E62008 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E62006 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E 62010 E E E E E E62007 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E72011 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEE 81002 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 72008 81002 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 81027 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 62012 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 62015 E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E 72009 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E81017 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 62011 E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E62014 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEE EEEE EEEE EEEE ! ( ! ( ! ( ! ( 5728000 5728000 EEEEE EEEEE EEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE ! ( ! (! ( ! ( 81019 81019 EEEEEE EEEEEE EEEEEEEEE EEEEEEEEE EEEEEEEEE EEEEEEEEE EEEEEEEEE 81003 EEEEEEEEE EEEEEEEEE EEEEEEEEE EEEEEEEEE EEEEEEEEE 72012 EEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEE EEEEEE EEEEEE EEEEE 81022 E EEEEEE 81003 EEEEEE EEEEEEE EEE EEE EEE EEE 81022 EEE EEE $ 1 5726000 EEEEEEEE EEEEEEEE EEEEEEEE EEEEEEEE EEEEEEEE EEEEEEEE 81009 Entfernung bzw. Passierbarmachung von Querbauwerken und sonstigen Migrationshindernissen " /Erhalt Querbauwerk zum Schutz des Edelkrebses vor dem Amerik. Flusskrebs 5727000 EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE Bekämpfung von Neophyten Bekämpfung von Neophyten ! ( Anlage von Ackerrandstreifen 81014 Erweiterung der forstnutzungfreien Bereiche Bestehende Bereiche nach NSG-Verordnung Erweiterungsvorschläge 5725000 81035 81032 EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEE 81025 5723000 5725000 5723000 5724000 EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE 81037 EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEE E 81037 EEEEEEEEEEEEEE E EEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEE 81024 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 81024 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E81024 EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE 81007 $ 1 81005 ! ( EEEE EEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE 81026E EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E E E E E E E E E E E E E81008 EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEE ! ( 81005 Einleitregelung für Misch- bzw. Niederschlagswasser Sonstige Maßnahmen ! ( ( ! ( ! EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE E E E E E E E81016 EEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEE 3 & 5724000 5727000 EEE EEE EEEEEEEE 81010 EEEEEE EEEEEE EEEEEE EEEEEE 81010 EEEEEE EEEEEE EEEEEE EEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEE EEEEEE EEEEEEEE 81010 EEEE EEEE EEEE EEEE EEEE 81010 E E E E EEEE 81011 5726000 81010 Maßnahmen für Arten nach Anhang V der FFH-RL 81028 81031 81030 5729000 5729000 ! ( $ 1 $ 1 5722000 5722000 3 & E E E E E E E E E E E E E E E E E E81023 EE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE EEEE EEEE EEEE EEEE FFH_0096 (DE 4332-302) und SPA_0019 (DE 4232-401) 5721000 5721000 Managementplan für das FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ 5720000 5720000 Karte 7-2: ± Sonstige Maßnahmen und Nutzungsregelungen Maßstab 1:25.000 0,5 0,25 0 0,5 Landesamt für Umweltschutz Auftraggeber: Fachbereich 4 Sachsen-Anhalt 5719000 5719000 Auftragnehmer: SALIX - Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Döblitzer Weg 1a 06198 Wettin 5718000 5718000 Tel.: 034607 - 34656 / Fax: 034607 - 342990 mailto: salix.reissmann@googlemail.com 4436000 4437000 4438000 4439000 4440000 4441000 4442000 4443000 4444000 4445000 4446000 4447000 4448000 4449000 4450000 4451000 Datum: Oktober 2010Bearbeiter: Dipl.-Biol. Peter Schütze Dipl.-Ing. (FH) Michael Seppelt Kartengrundlage: Erlaubnisnummer:Topographische Karte 1 : 25000 (TK25) Geobasisdaten - © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / 10008 1 km

FFH96_SPA19_MMP096_Karte7_1.pdf

4423000 4424000 4425000 4426000 4427000 4428000 4429000 4430000 4431000 4432000 4433000 4434000 4435000 4436000 Legende 5730000 4422000 5730000 4421000 Grenze des Plangebietes (SCI 096 und anteiliges EU-SPA 019) Grenze des Plangebietes (SCI 096 und anteiliges EU-SPA 019), lineare Abschnitte Erhaltungsmaßnahmen für Euphydryas aurinia 5729000 5729000 Maßnahmen für Arten nach Anhang II der FFH-RL Erhaltungsmaßnahmen für Euplagia quadripunctaria Entwicklungsmaßnahmen für Euplagia quadripunctaria 5728000 5728000 ! ( Maßnahmen für Arten nach Anhang V der FFH-RL Erhaltungsmaßnahmen für Arnica montana 5727000 5727000 Maßnahmen für Fließgewässer 82001 Einleitregelung für Misch- bzw. Niederschlagswasser $ 1Entfernung bzw. Passierbarmachung von Querbauwerken und sonstigen Migrationshindernissen " /Erhalt Querbauwerk zum Schutz des Edelkrebses vor dem Amerik. Flusskrebs Sonstige Maßnahmen 5726000 80001 5726000 3 & 80002 EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE EEEEEEEEEE Bekämpfung von Neophyten Bekämpfung von Neophyten 82002 80005 80013 E E E E 81033 EEEE EEEE EE 80005 81033 82002 5725000 80005 82003 63001 EEEEEE EEEEEE EEEEEE EEEEEE EEEEEE 80012 80015 80007 63011 81036 Erweiterungsvorschläge $ 1 63006 $ 1 EEEEEEE EEEEEEE EEEEEEE EEEEEEE EEEEEEE EEEEEEE 81015E E E E E E E E E E E E E EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE 80010 63014 63013 3 & 81016 $ 1 5723000 63007 80010 82004 63005 63010 63009 Bestehende Bereiche nach NSG-Verordnung 5724000 5724000 63003 Erweiterung der forstnutzungfreien Bereiche 80008 80008 80009 80006 80014 80008 80003 63002 63012 80008 80004 80006 82003 63008 63004 63003 82003 82002 80005 Anlage von Ackerrandstreifen 63001 63004 5725000 81033 EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE 5723000 80002 5722000 5722000 " / 81023 Managementplan für das FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und den dazugehörigen Ausschnitt des EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ FFH_0096 (DE 4332-302) und SPA_0019 (DE 4232-401) 5720000 3 & 5720000 5721000 $ 1 $ 1 EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEE 81023 EEEEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEEEEEEE EEEEEE EEEEEE 81034 E E E E E E E E E E E EEEEEEEEEEE 81023 EEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEE EEEEEEEEEEE EEEEEE EEEEEEE EEEEEE EEEEEEE EEEEEEE EEEEEEEEE EEEE EEEE EEEE 5721000 $ 1 5719000 5719000 Karte 7-1: ± Sonstige Maßnahmen und Nutzungsregelungen Maßstab 1:25.000 0,5 0,25 0 0,5 Landesamt für Umweltschutz Auftraggeber: Fachbereich 4 Sachsen-Anhalt 5718000 5718000 Auftragnehmer: SALIX - Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Döblitzer Weg 1a 06198 Wettin 5717000 5717000 Tel.: 034607 - 34656 / Fax: 034607 - 342990 mailto: salix.reissmann@googlemail.com 4421000 4422000 4423000 4424000 4425000 4426000 4427000 4428000 4429000 4430000 4431000 4432000 4433000 4434000 4435000 4436000 Datum: Oktober 2010Bearbeiter: Dipl.-Biol. Peter Schütze Dipl.-Ing. (FH) Michael Seppelt Kartengrundlage: Erlaubnisnummer:Topographische Karte 1 : 25000 (TK25) Geobasisdaten - © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) / 10008 1 km

Doppelausgabe Naturschutz-Info der LUBW:

null Doppelausgabe Naturschutz-Info der LUBW: Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg berichtet in ihrer jetzt erschienenen Fachzeitschrift „Naturschutz-Info“ ausführlich über die ergriffenen Maßnahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt, das von der Landesregierung im Jahr 2017 gestartet wurde. Erreichtes wird aufgezeigt, Hintergründe werden erläutert. Fachjournalisten finden hier Themen, die im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm noch nicht in der tagesaktuellen Medienlandschaft beleuchtet wurden. Die umfangreiche Doppelausgabe steht kostenlos zum Herunterladen im Internetauftritt der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bereit. Doppelausgabe Naturschutzinfo 2019 Themenübersicht: ARTEN UND LEBENSRÄUME • Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt – Zwischenfazit - Regierungsbezirk Stuttgart: Vielfalt in der Agrarlandschaft - Regierungsbezirk Karlsruhe: Rohböden und Altgrasstreifen im Fokus - Regierungsbezirk Freiburg: Vielfalt in der Kulturlandschaft - Regierungsbezirk Tübingen: Moore und Magerstandorte im Fokus - Perlen putzen – Qualitätssicherung für unsere Naturschutzgebiete - Vielfalt im Landkreis Ravensburg: Modellprojekt zur Umsetzung des Biotopverbunds • Asiatische Hornisse, Ochsenfrosch und Co. – Über den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten • Schön – aber gefährlich: Bekämpfung des Großblütigen Heusenkrauts • Flusskrebs gesucht! – Überlandausbreitung des Kalikokrebses am Oberrhein • Monitoring aquatischer Organismen mittels Umwelt-DNA • Biodiversität im Wandel – Rückgang der Bärlappgewächse in Baden-Württemberg • Grünes Besenmoos – Transplantationsmethode zur Etablierung neuer Populationen • Algen detailliert betrachtet • Wolfsmanagement in Baden-Württemberg • Der Erhaltungszustand europaweit geschützter Arten und Lebensräume in Baden-Württemberg • Mähwiesen-Monitoring – erster Erfassungsdurchgang von 2012 bis 2018 • Trockene europäische Heiden – Kartierung aus dem Jahr 2018 • LUBW-Bodendauerbeobachtung – PFC-Gehalte untersucht • Übertritt der PFC in die Nahrungskette • Verbundvorhaben StickstoffBW – Methodik zur Ermittlung der Belastungsgrenzen fortgeschrieben LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG • Nationalpark Schwarzwald – Arten- und Biotopschutz durch Prozessschutz und Management • Biosphärengebiet Schwäbische Alb: Artenvielfalt in der Mitte der Gesellschaft • Biosphärengebiet Schwarzwald: Rettung der Gresger Ammele • LEV Landkreis Göppingen – große Vielfalt auf engstem Raum • LEV Alb-Donau-Kreis – Bücken bauen zwischen Mensch und Natur • Artenvielfalt der Wildbienen durch Landschaftspflege fördern • Landesweiter Biotopverbund – Modellgemeinde Albstadt beschließt Biotopverbundkonzept • Der Biotopverbund im Landschaftsrahmenplan der Region Mittlerer Oberrhein LANDSCHAFTSPLANUNG UND EINGRIFFSREGELUNG • Evaluation der Ökokonto-Verordnung abgeschlossen NATUR IM NETZ • ASP-Online 1.0 – neue NAIS-Fachanwendung AKTIV UND UNTERWEGS • Deutschlandweiter Fachkongress fordert verstärkten Meeresnatur- und Küstenschutz • Jahrestagung der Naturschutzbeauftragten 2018 • Landesnaturschutzpreis 2018: Vielfalt geht nur miteinander! • Aktiv für die Biologische Vielfalt – Tue Gutes und sprich darüber! • Umweltminister Untersteller setzt sich für FFH-Mähwiesen ein KURZ UND BÜNDIG • Erster Wildtierbericht des Landes veröffentlicht • Rote Liste der limnischen Rot- und Braunalgen für Baden-Württemberg neu erstellt • Grünland 100 Jahre alt! • Masterplan Stadtnatur • Die Neuorganisation der Abteilung 7 – Naturschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg MENSCHEN IM NATURSCHUTZ • Drei neue Referatsleiter bei Abteilung 7 – Naturschutz des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg • Stephanie Rebsch – neue Geschäftsführerin der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg • Trauer um Dr. Karin Riedl • Dr. Svea Wiehe – neue Abteilungsleiterin Nachhaltigkeit und Naturschutz in der LUBW NEUERSCHEINUNGEN BEILAGE Das aktuelle Verzeichnis der Behörden für Naturschutz, Umweltschutz und der Naturschutzbeauftragten in Baden-Württemberg liegt dieser Ausgabe bei und kann ebenfalls als PDF-Version im Webauftritt der LUBW heruntergeladen werden. Naturschutz-Info der LUBW Das Naturschutz-Info wird von der LUBW herausgegeben und ist die gemeinsame Fachzeitschrift der baden-württembergischen Naturschutzverwaltung. Die Publikation informiert über rechtliche Aspekte, Entwicklungen, Projekte und Vorgehensweisen im baden-württembergischen Naturschutz. Die Zielgruppen sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aller Fachstellen im Land sowie alle am Naturschutz Interessierten. Das Heft steht im Publikationsdienst der LUBW kostenlos als PDF-Dateien zur Verfügung oder kann kostenpflichtig als Druckausgabe für 5 Euro (Einzelausgabe) bestellt werden, zuzüglich Versandkostenpausschale von 3 Euro, ins Ausland von 5 Euro. Für einen Bezug des Heftes als Abonnement wenden Sie sich bitte per E-Mail an: bibliothek@lubw.bwl.de Beobachten. Bewerten. Beraten. Wir entwickeln Lösungen!: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, der Nachhaltigkeit und des Klimawandels, des technischen Arbeitsschutzes, des Strahlenschutzes und der Produktsicherheit. Rund 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Naturwissenschaft, Ingenieurwesen und Technik sowie in Laboren und Verwaltung setzen in der LUBW ihr Fachwissen dafür ein, Lösungen für immer komplexer werdende Umweltprobleme zu finden. Zahlreiche Messnetze im Land liefern Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden. Auch Radioaktivität wird regelmäßig überprüft. In Umweltproben wird die chemische, radiologische oder biologische Zusammensetzung analysiert. Kartierungen von Fauna und Flora liefern Aussagen über den Zustand von Natur und Landschaft. Die medien-übergreifende Umweltbeobachtung gibt Auskunft über den Zustand der Ökosysteme. Die Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Bei Bedarf initiiert die LUBW auch die Entwicklung neuer analytischer Verfahren. Die Daten und deren Bewertung gibt die LUBW an Politik und Verwaltung, an Unternehmen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter. Die LUBW ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Hauptsitz ist in Karlsruhe. Außenstellen befinden sich in Stuttgart und Langenargen am Bodensee. Weitere Information unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de

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