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Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Bestandssicherung und langfristiger Erhalt der Flussperlmuschelpopulationen in Nordostbayern

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Genetik und Biomonitoring

Margaritifera Restoration Alliance, Teilvorhaben: Innovative Öffentlichkeitsarbeit, in-situ-Aufzucht und ergänzende Habitataufwertung für die Flussperlmuschel in Sachsen

FFH-Lebensraumtypen

FFH-Gebiete "Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse" (Anhang I FFH-Richtlinie) Die "natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (Anhang I FFH-RL) sind neben den Arten des Anhangs II die wesentlichsten Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Aus Deutschland sind gemäß Bundesamt für Naturschutz 91 dieser so genannten Lebensraumtypen (kurz: LRT) bekannt. In Rheinland-Pfalz kommen 47 LRT vor, wovon 13 prioritär sind, also "vom Verschwinden bedroht", sodass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt » FFH-Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz (Anhang I) "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge II, IV, V FFH-RL) Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen"; darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, die so bedroht sind, dass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt. Ihre Habitate sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen essenzielle Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Anhang IV enthält "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" und bezieht sich auf die "Artenschutz"-Artikel 12 und 13 FFH-RL, wobei zahlreiche Arten gleichzeitig auch in Anhang II enthalten sind. In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 FFH-RL Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Vor allem die im Wasser lebenden "nutzbaren" Arten (Seehund, Robben, div. Fische, Flussperlmuschel, Krebse) stehen meist auch schon im Anhang II.

Schutzkonzeption für prioritäre Weichtierarten

Behandelt werden 4 Arten des Anhangs II der Habitat-Richtlinie. Dabei wurden Fundorte lokalisiert und Bestände überprüft, Schutzmöglichkeiten eruiert und der Handlungsbedarf eingeschätzt. Das Projekt zeigt auf, wie ein Monitoring aussehen könnte. Vor Ort wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für den Fortbestand der jeweiligen Art hinsichtlich der Lebensraumqualität noch gegeben sind; dazu erfolgte gezielte Nachsuche in geeigneten Habitatstrukturen. Für die Flussperlmuschel ergaben sich Kenntnisse über zusätzliche Vorkommen gegenüber dem Artenschutzprojekt aus dem Jahre1985.

FFH-Gebiete

FFH-Gebiete "Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichen Interesse" (Anhang I FFH-Richtlinie) Die "natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (Anhang I FFH-RL) sind neben den Arten des Anhangs II die wesentlichsten Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Aus Deutschland sind gemäß Bundesamt für Naturschutz 91 dieser so genannten Lebensraumtypen (kurz: LRT) bekannt. In Rheinland-Pfalz kommen 47 LRT vor, wovon 13 prioritär sind, also "vom Verschwinden bedroht", sodass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt » FFH-Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz (Anhang I) "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (Anhänge II, IV, V FFH-RL) Anhang II beinhaltet "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen"; darunter befinden sich prioritäre Pflanzen- und Tierarten, die so bedroht sind, dass der Europäischen Gemeinschaft für deren Erhaltung "besondere Verantwortung" zukommt. Ihre Habitate sind neben den Anhang I-Lebensraumtypen essenzielle Bestandteile des europäischen Netzes NATURA 2000. Anhang IV enthält "streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse" und bezieht sich auf die "Artenschutz"-Artikel 12 und 13 FFH-RL, wobei zahlreiche Arten gleichzeitig auch in Anhang II enthalten sind. In Anhang V sind Arten aufgelistet, für die nach Artikel 14 FFH-RL Entnahme und Nutzung zu regeln sind. Vor allem die im Wasser lebenden "nutzbaren" Arten (Seehund, Robben, div. Fische, Flussperlmuschel, Krebse) stehen meist auch schon im Anhang II.

Eifeler Bachforelle / Flussperlmuschel

Erhalt und Förderung eines regionalen standorttypischen Bachforellenbestandes und einer Reliktpopulation der Flussperlmuschel

Untersuchungen ueber die Fortpflanzungsbiologie der Flussperlmuschel in den Forellenbaechen der Lueneburger Heide

Es sollen: 1. Kuenstliche Infektionen an verschiedenen Fischarten aus der 'Forellenbachregion' mit den Larven der Flussperlmuschel vorgenommen werden; 2. In Laborversuchen weitere Erkenntnisse fuer die Aufzucht von Jungmuscheln gewonnen werden; 3. Versuche durchgefuehrt werden, Muschellarven in kuenstlichen Naehrloesungen ohne Zwischenwirt zur Entwicklung zu bringen; 4. Die Restvorkommen der Flussperlmuschel in den ehemaligen 'Perlbaechen' der Lueneburger Heide festgestellt und kartiert werden. Dabei sollen geeignete Plaetze fuer die Wiederansiedlung der Muschel erkundet und nach oekologischen Gesichtspunkten untersucht werden.

Hälterung von Großmuscheln und Identifizierung geeigneter Habitate speziell für die Flussperlmuschel

Am Beispiel der bundesweit vom Aussterben bedrohten bzw. gefährdeten Großmuschelarten (GMA), Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera, FPM) und Malermuschel (Unio pictorum, MM), sollen Managementmaßnahmen zur nachhaltigen Etablierung und Wiederansiedlung umgesetzt werden. Zur Analyse, Bewertung und Lösung der sehr komplexen Gefährdungsursachen der GMA wird eine GMA-Datenbank entwickelt, welche das dezentrale Expertenwissen zusammenfasst und validiert. Ein auf der GMA-Datenbank aufbauendes Entscheidungshilfewerkzeug (EHW) wird zur Identifikation von Habitatdefiziten bzw. von geeigneten Pilothabitaten zur Wiederansiedlung der GMA entwickelt. Bei der Habitatauswahl werden zusätzlich die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt. Notwendige Maßnahmen zur Optimierung identifizierter Habitate werden mit Hilfe eines Decision Support Systems (DSS) definiert und priorisiert. Diese Maßnahmen werden in enger Kooperation von Umsetzungs- und Wissenschaftspartnern als Best Practice-Beispiele für die Bestandssicherung der GMA-Populationen in Niederbayern und im sächsischen Vogtland erarbeitet, die dann Vorbildfunktion für Maßnahmen in anderen aktuellen oder potentiellen GMA-Lebensräumen haben (z.B. Hotspot OHT).

Margaritifera Restoration Alliance

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