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Mikroplastik im Rhein

Greenpeace hat den Rhein mehrmals auf primäre Mikroplastikpartikel mit dem Schwerpunkt Microbeads untersucht und entsprechende Berichte zu den Ergebnissen veröffentlicht. Bei einer ersten Untersuchung im Jahr 2019 wurden 22 Proben zwischen Duisburg und Basel genommen und bis zu 7,2 Partikel pro Kubikmeter bei Köln-Stammheim gefunden. Ein Jahr später war Greenpeace für Untersuchungen wieder auf dem Rhein, dieses Mal zwischen Duisburg und Monheim. Während der Schiffstour wurden 44 Proben genommen, wobei die höchste Konzentration an Mikroplastikpartikeln bei 3,3 Partikeln pro Kubikmeter (Höhe Dormagen) lag. Eine Besonderheit stellten stündliche Probenahmen über 24-Stunden dar, die Greenpeace jeweils stromaufwärts und stromabwärts am Chempark Dormagen und am Chempark Krefeld-Uerdingen durchführte. Die Ergebnisse bestätigten, dass kontinuierlich Mikroplastikpartikel den Rhein stromabwärts gelangen. Die Mikroplastik-Konzentration war nachts niedriger als tagsüber. Darüber hinaus hat Greenpeace Mikroplastikpartikel in Sedimentproben vom Flussufer nachgewiesen. Greenpeace hat im Jahr 2021 weitere Untersuchungen durchgeführt. Die höchste Konzentration an Mikroplastikpartikeln lag bei 1,1 Partikeln pro Kubikmeter in einer Probe, die bei Dormagen entnommen wurde. Letztlich konnte Greenpeace in allen Wasserproben, die während der Schiffstouren genommen wurde, primäres Mikroplastik nachweisen.  Die Greenpeace-Expert:innen Manfred Santen und Daniela von Schaper haben das Projekt im Jahr 2020 geleitet.

Hochwasser und Überschwemmungen 2026

Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.

Ungleiche Betroffenheit: Soziale Dimensionen im Klimawandel

<p> <p>Klimawandelfolgen treffen alle Menschen, doch nicht alle gleichermaßen. Manche sind Hitze, Starkregen oder Hochwasser stärker ausgesetzt – oft aufgrund sozioökonomischer und demografischer Faktoren. Ein Forschungsprojekt zeigt: Technisch-planerische und sektorale Lösungen allein reichen nicht. Es braucht gezielte Maßnahmen für besonders verwundbare Gruppen, um soziale Ungleichheiten abzumildern.</p> </p><p>Klimawandelfolgen treffen alle Menschen, doch nicht alle gleichermaßen. Manche sind Hitze, Starkregen oder Hochwasser stärker ausgesetzt – oft aufgrund sozioökonomischer und demografischer Faktoren. Ein Forschungsprojekt zeigt: Technisch-planerische und sektorale Lösungen allein reichen nicht. Es braucht gezielte Maßnahmen für besonders verwundbare Gruppen, um soziale Ungleichheiten abzumildern.</p><p> Verstehen, wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vulnerabilitaet">Vulnerabilität</a> gegenüber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> und soziale Ungleichheit sich gegenseitig verstärken&nbsp; <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> verändert die Lebensbedingungen in Deutschland grundlegend. Hitzewellen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> und Dürren nehmen zu. Das Forschungsprojekt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/soziale-dimensionen-von-klimawandelfolgen">Soziale Dimensionen von Klimawandelfolgen“</a> hat 250 internationale Publikationen umfassend ausgewertet. Das deutliche Fazit: Soziale Faktoren bestimmen, wie verwundbar eine Person oder Gruppe gegenüber diesen Klimafolgen ist.</p> <p>Die Literatur zeigt, dass die sozialen Dimensionen von Klimawandelfolgen weltweit insbesondere für Hitzewellen sowie Starkregen/Überschwemmungen gut erforscht sind. Sozial bedingte Vulnerabilität gegenüber Klimafolgen kann nicht eindeutig einzelnen Gruppen zugeschrieben werden, da sie kontextabhängig, dynamisch und intersektional geprägt ist. Berücksichtigt werden müssen:&nbsp;</p> <ul> <li>soziodemografische Merkmale wie Alter und Geschlecht,</li> <li>sozioökonomische Faktoren wie Einkommen und Bildung,</li> <li>sowie individuelle Voraussetzungen wie Gesundheitszustand oder Migrationsgeschichte.</li> </ul> <p>Diese Faktoren können sich im Zeitverlauf je nach Lebensabschnitt wie Ausbildung oder Berufsleben und Lebensphasen (beispielsweise Neugeborene, Kinder, Schwangerschaft, Senioren*Seniorinnen) verändern. Oft wirken diese Faktoren zusammen und verstärken sich gegenseitig. Dieses Phänomen bezeichnet die Forschung als Intersektionalität.</p> Welche sozialen Faktoren erhöhen die Vulnerabilität? <p>In der Literatur identifizierte relevante soziale Faktoren für eine erhöhte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verwundbarkeit">Verwundbarkeit</a> sind:&nbsp;</p> <ul> <li>(Vor-)Erkrankungen und Behinderungen <ul> <li>Berufsgruppe</li> <li>Geringes Einkommen und ungünstige Wohnverhältnisse wie Dachgeschosse und dicht besiedelte Stadtviertel</li> <li>Begrenzte zeitliche und räumliche Flexibilität im Alltag</li> </ul> </li> </ul> <p>Soziale Faktoren stellen eine häufige Ursache erhöhter Vulnerabilität gegenüber Klimafolgen dar, aber nicht die einzige. Auch bereits bestehende strukturelle Ungleichheiten beeinflussen und verstärken die Vulnerabilität, die unter anderem durch etablierte Rahmenbedingungen geprägt sind, wie wirtschaftliche Verhältnisse, politische Entscheidungen, historische Gegebenheiten und kulturelle Prägungen. Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 ist dafür ein deutliches Beispiel: Historische Flussregulierungen, hohe Siedlungsdichte im Talboden und gewachsene Siedlungsstrukturen haben die Katastrophe massiv verstärkt.</p> Verwundbarkeit gegenüber Starkregen und Hochwasser <p>Wie stark eine Person von Starkregen oder Hochwasser betroffen ist, hängt von vielen Faktoren ab – nicht nur von Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen, sondern auch von der körperlichen und psychischen Verfassung einer Person. Eine wichtige Rolle spielt auch, wie man wohnt: Eigentum oder Miete, und wie der Versicherungsstatus eines Gebäudes ist. Eigentümer*innen können ihr Haus zwar präventiv besser schützen, tragen aber in der Wiederaufbauphase das höhere finanzielle Risiko. Mieter*innen haben weniger Einfluss auf bauliche Schutzmaßnahmen. Auch Sprachbarrieren und die Wohnlage beeinflussen die Betroffenheit erheblich.</p> <p>Ein zentrales Ergebnis der Studie: Der Alltag und die Gewohnheiten einer Person entscheiden darüber, wie vulnerabel sie gegenüber verschiedenen Extremwetterereignissen ist. Ältere Menschen sind etwa aufgrund geringerer Mobilität besonders gefährdet, wenn ein Fluss langsam in der Nacht über seine Ufer tritt und sie nicht schnell aus der Gefahrenzone kommen. Jüngere Menschen sind häufiger bei schnell einsetzenden Sturzfluten gefährdet, da sie mehr unterwegs sind. Zudem unterscheidet sich die Betroffenheit stark zwischen den Phasen des Ereignisses (Prävention, Reaktion, Erholung): Ältere Menschen, besonders mit Mobilitätseinschränkungen oder alleinlebend, sind beispielsweise vor allem in der Reaktions- und Wiederaufbauphase bei Hochwasser besonders gefährdet. Sie reagieren langsamer, erleiden oft stärkere physische und psychische Folgen und erhalten weniger Hilfe. Dafür sind sie in der Präventionsphase besser informiert und häufiger versichert.&nbsp;</p> Wer ist besonders vulnerabel gegenüber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/hitzestress">Hitzestress</a>? <p>Bislang liegen vergleichsweise wenige Untersuchungen aus Europa und Deutschland zu den sozialen Dimensionen von Hitzestress und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungskapazitaet">Anpassungskapazität</a> vor. Die Zahl entsprechender Studien in den vergangenen Jahren nimmt jedoch zu. Die Literatur zeigt, dass weltweit insbesondere fünf Bevölkerungsgruppen aufgrund sozialer Faktoren einem erhöhten Hitzestress ausgesetzt sind und/oder über eine verringerte Anpassungskapazität verfügen:</p> <ul> <li>ältere Menschen und Kinder</li> <li>Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status</li> <li>ethnische Minderheiten beziehungsweise Personen mit Migrationserfahrung</li> <li>Personen, die im Freien arbeiten</li> <li>arbeitslose Menschen</li> </ul> Wo die Politik steht: Fortschritte und offene Fragen <p>Manche Bundesländer gehen in diesem Feld bereits voran. Berlin etwa erhebt bereits kleinräumige Daten zu Umweltgerechtigkeit, in denen soziale Benachteiligung u.a. mit Daten zur thermischen Belastung verknüpft werden. Dies ermöglicht eine Planung von lokal und sozial passgenauen Anpassungsmaßnahmen vor Ort. Andere setzen auf gesetzliche Pionierarbeit: Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 ein eigenes Klimaanpassungsgesetz verabschiedet – und darin verankert, dass beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> des Klimawandels ausdrücklich auch seine sozialen Auswirkungen in den Blick genommen werden müssen. Das Land Berlin hat im Jahr 2025 mit einem Klimaanpassungsgesetz nachgezogen, das vorschreibt, dass sozialstrukturell benachteiligte „Hitzeviertel“ bei der Maßnahmenumsetzung priorisiert werden. Insgesamt werden die sozialen Dimensionen der Klimaanpassung in den Strategie-Dokumenten der Länder teils bereits differenziert adressiert.</p> <p>Die Analyse der deutschen Klimaanpassungspolitik zeigt, dass soziale Aspekte mehr Beachtung finden sollten. Die bisherigen Strategien des Bundes, wie die Deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> an den Klimawandel (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/das">DAS</a>) und die Aktionspläne zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>, fokussieren stark auf planerisch-technische und sektorale Lösungen. Ein Meilenstein ist das im Jahr 2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Das Gesetz formuliert erstmals explizit das Ziel, eine Zunahme sozialer Ungleichheiten durch Klimawandelfolgen zu verhindern. Ein neues Cluster „übergreifende Handlungsfelder" adressiert vulnerable Gruppen und Arbeitsschutz.&nbsp;</p> Dialog mit der Gesellschaft: Bürger*innen haben klare Forderungen <p>Um die Perspektive der Betroffenen direkt einzubeziehen, führte das Forschungsprojekt ein Dialogforum durch. Bis zu 60 zufällig ausgeloste Bürger*innen mit unterschiedlichen sozialen Profilen erarbeiteten konkrete Maßnahmenempfehlungen. Ihre Kernbotschaften:&nbsp;</p> <ol> <li>Es braucht verbindliche Standards und gesetzliche Vorgaben – etwa für kühle Räume in Schulen und Altenheimen oder für den Arbeitsschutz bei Hitze. Die Verantwortung darf nicht allein bei den Einzelnen liegen.</li> <li>Öffentliche Infrastrukturen müssen so ausgebaut werden, dass sie allen Menschen offenstehen – auch denen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind: barrierefreie Trinkwasserstellen, kostenfreier Nahverkehr in kühle Umlandgebieten und mehr Begrünung in den Quartieren.</li> <li>Klimaanpassung muss sozial gerecht gestaltet werden: Vulnerable Gruppen sollten von Anfang an in die Planung einbezogen werden – mit aufsuchenden Formaten, die Menschen dort abholen, wo sie leben.</li> </ol> Handlungsempfehlungen für eine sozial gerechte Anpassung <p>Das Projekt gibt folgende Handlungsempfehlungen, um die Klimaanpassung von einer primär technischen hin zu einer gesellschaftlichen Gestaltungsaufgabe weiterzuentwickeln:</p> <ul> <li><strong>Ganzheitliche Perspektive und Intersektionalität:</strong>&nbsp;Anpassungsmaßnahmen müssen die komplexen Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, sozialer Benachteiligung und Vulnerabilität berücksichtigen. Statt isolierter Betrachtungen braucht es handlungsfeldübergreifende Analysen, die die konkreten Lebenswelten und Lebensphasen der Betroffenen einbeziehen.</li> <li><strong>Von der Verhaltens- zur Verhältnisprävention:</strong>&nbsp;Die Verantwortung darf nicht allein auf das individuelle Verhalten abgewälzt werden. Vielmehr müssen strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden – etwa durch flexible Arbeitszeiten, angepasste Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen und den Ausbau von Schutzinfrastrukturen.</li> <li><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe verankern:</strong>&nbsp;Die Berücksichtigung sozialer Aspekte erfordert verbindliche Ressourcen. Viele Akteure fordern daher, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern. Dies würde eine bessere Koordination und finanzielle Absicherung auf allen Ebenen – Bund, Ländern und Kommunen – garantieren.</li> <li><strong>Aktive Beteiligung vulnerabler Gruppen:</strong>&nbsp;Qualitative, lebensweltbezogene Erhebungen sind unverzichtbar, um Alltagspraktiken zu verstehen. Klassische Beteiligungsverfahren müssen durch aufsuchende Formate ergänzt werden, die schwer erreichbare Gruppen gezielt einbeziehen.</li> <li><strong>Beim Hitzeschutz braucht es ein breites Maßnahmenpaket:</strong> Soziale Faktoren sollten in Hitzeindizes einfließen, grüne und blaue Infrastrukturen so ausgebaut werden, dass sie fußläufig erreichbar sind, und Sprachbarrieren durch mehrsprachige Informationsangebote abgebaut werden. Der ländliche Raum braucht besondere Aufmerksamkeit, dort sind ältere Menschen und Beschäftigte in der Landwirtschaft häufig überproportional von Hitze betroffen. Der gesundheitliche Hitzeschutz sollte als gemeinschaftliche Aufgabe prioritär behandelt werden, um Zuständigkeiten und Finanzierung über die Sektoren hinweg zu bündeln.</li> </ul> <p>Um bestehende Wissenslücken zu schließen, braucht es weitere Forschung, unter anderem zu sozialer Ungleichheit bei gemessener Hitzestressbelastung in Europa, zum Einfluss von Mobilitätsmustern auf die Hitzebelastung sowie zu besonders vulnerablen Gruppen wie Wohnungslosen oder Geflüchteten, über die bislang kaum Daten vorliegen.&nbsp;</p> <p>&nbsp;</p> <p>Autorinnen: Vivien Kargoll, Christiane Bunge (Umweltbundesamt)</p> <p>&nbsp;</p> <p>Hier finden Sie den vollständigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/soziale-dimensionen-von-klimawandelfolgen">Abschlussbericht "Soziale Dimensionen von Klimawandelfolgen"</a> des Projekts.</p> <p>&nbsp;</p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter&nbsp;⁠Klimafolgen⁠ und Anpassung Nr. 102 veröffentlicht.&nbsp;</em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter"><em><strong>Hier</strong></em></a><em>&nbsp;können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Hochwasserschutzlinie im Land Bremen

Per Verordnung festgesetzte Hochwasserschutzlinie für die Stadtgemeinde Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Hochwasserschutzlinie besteht entlang der Flussufer aus einer Kette von Hochwasserschutzanlagen, die dazu bestimmt sind, das Gebiet Bremens vor Hochwasser zu schützen. Zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Hochwasserschutzes muss die Linie in sich geschlossen sein oder an bestehende Hochwasserschutzanlagen bzw. an hohes Gelände anschließen.

Hinweiskarte Starkregengefahren im Land Brandenburg - Anwendung

Die Starkregengefahrenhinweise werden vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie ( BKG) als WMS-Dienst bereitgestellt. In der Anwendung werden diese Daten für das Land Brandenburg dargestellt. Die Hinweiskarte Starkregengefahren stellt die Simulationsergebnisse zu möglichen Starkregenszenarien dar. Die Daten enthalten jeweils die maximale Überflutungstiefe, die maximalen Fließgeschwindigkeiten sowie die Fließrichtung für ein außergewöhnliches (100-jährliches) und ein extremes Ereignis (hN = 100 mm/qm/h). Die Ergebnisse wurden auf der Grundlage eines 3D-Modells (DGM1), den ATKIS/ALKIS-Daten, KOSTRA-Daten des DWD und weiteren ergänzenden Geodaten berechnet. Überschwemmungen an Risikogewässern nach HWRL durch über die Ufer tretende Flüsse werden nicht dargestellt. Diese landesweite Berechnung bietet einen Überblick über die Gefahrenbereiche bei Starkregenereignissen und kann für detailliertere Analysen als Basis dienen. Die Ergebnisse wurden auf der Grundlage eines 3D-Modells (DGM1), den ATKIS/ALKIS-Daten, KOSTRA-Daten des DWD und weiteren ergänzenden Geodaten berechnet. Diese landesweite Berechnung bietet einen Überblick über die Gefahrenbereiche bei Starkregenereignissen und kann für detailliertere Analysen als Basis dienen. In der Modellierung wurden sowohl Kanalnetz als auch die Versickerung vernachlässigt. Der gesamte Niederschlag kommt an der Oberfläche zum Abfluss.

openSenseMap: Sensor Box Uedorf

Wetterstation, die vom Ortsausschuss Uedorf betrieben wird. Uedorf ist der kleinste Stadtteil der Stadt Bornheim am Rhein und liegt am Rheinkilometer 662,5 in direkter Flusslage. Die Station ist etwa 130 Meter vom Flussufer entfernt.

Austauschprozesse mit Totzonen und in langsam durchflossenen Gewaesserteilen

Intensive Austauschprozesse mit dem Sediment finden auch in der Spree statt. Die woechentlichen Messbilanzbetrachtungen im Experimental-Altarm Freienbrink zeigen wechselnde Verluste und Gewinne an. Die 1995 wieder aufgenommenen Messungen der P-Konzentrationen beweisen, dass es sich dabei um Wechselwirkungen mit den Ablagerungen handelt. Gewinne und Verluste von ueber 10 Prozent TP erfaehrt das den Altarm durchfliessende Wasser innerhalb weniger Stunden Aufenthaltszeit. Langsam erfolgt dagegen die Umlagerung der rund 3000 Kubikmeter Mudde zu fliessgewaessertypischen Strukturen seit der Wiedereroeffnung des Altarmes 1992. Oekologisch sehr bedeutsam sind die Totzonen am Flussufer. Mit Hilfe von Tracerversuchen zwischen Spreewerder und Freienbrink und eines mathematischen Modells wurde ermittelt, dass die Totzonen eine durchschnittliche Breite zwischen 3 und 5 m besitzen. Durch die Totzonen wird der gesamte Wasserfluss verzoegert. Innerhalb der 'Durchschnitts- Totzone' haelt sich das Wasser rund 20 Minuten auf. Eine Verdoppelung der Aufenthaltszeit erfaehrt aber nur 2 Prozent des Wassers.

Bau einer Flutmulde bei Rees - Hydronumerische Modelluntersuchungen begleiten die Baumaßnahmen

Etwa 20 km vor der deutsch-niederländischen Grenze fließt der Niederrhein von Süden in einer scharfen Kurve nach Westen. Am Ende dieses Reeser Rheinbogens liegt bei Rhein-km 837 die kleine namensgebende Stadt Rees unmittelbar am rechten Flussufer. Die Stadtmauern widerstehen hier seit Jahrhunderten den Fluten des Stroms. Wegen des eingeengten Flussquerschnitts haben insbesondere extreme Hochwasser in der Vergangenheit eine tiefe Erosion der Rheinsohle von mehreren Metern verursacht. Ein im Jahr 1998 begonnener Kolkverbau verhindert die weitere Tiefenerosion. Aber um das Problem nachhaltig zu beherrschen, hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bereits in den 1990er-Jahren mit der Planung einer Flutmulde begonnen. Die Planungsarbeiten für die Flutmulde erstreckten sich über nahezu zwei Jahrzehnte und wurden durch umfangreiche Modelluntersuchungen der BAW begleitet. Zu Beginn der 1990er-Jahre galt es zunächst, aus verschiedenen möglichen Varianten den optimalen Korridor für die Trassierung der Flutmulde auszuwählen. Die nun im Bau befindliche Flutmulde durchsticht den Reeser Rheinbogen mit einer Breite von 150 m bis 180 m linksrheinisch auf einer Länge von rund 3 km. Der Rhein erhält dadurch einen gewaltigen Nebenarm, der ab einem Wasserstand von 80 cm über Mittelwasser zur Entlastung des Hauptstroms führt. Der Zustrom zur Flutmulde wird durch eine stromaufwärts gelegene Überlaufschwelle geregelt. Bei extremem Hochwasser steigt der Abfluss durch die Flutmulde auf rund 18 % des Gesamtabflusses im Rhein an. Hierdurch wird die Erosion in diesem Rheinabschnitt vor den Stadtmauern von Rees deutlich gemindert. Außerdem wird bei extremen Hochwasserereignissen der Wasserspiegel um etwa 10 cm abgesenkt. Die Baukosten liegen bei 50 Millionen Euro, an denen sich das Land Nordrhein-Westfalen mit 4 Millionen Euro beteiligt. Neben der hydraulischen Funktion mussten insbesondere ökologische Vorgaben berücksichtigt werden, um die ökologisch hochsensiblen Naturräume nicht zu beeinträchtigen. Denn die Flutmulde liegt nicht nur in einem Landschaftsschutzgebiet des Kreises Kleve und einem Naturschutzgebiet des Kreises Wesel, welches zwei Fauna-Flora-Habitat-Areale beinhaltet, sondern gehört auch zum EU-Vogelschutzgebiet und dem 'Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung Unterer Niederrhein' (RAMSAR-Konvention, UNESCO). Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, wird die Flutmulde naturnah gestaltet, soweit dies mit der wasserbaulichen Funktion und der Standsicherheit des Bauwerks vereinbar ist. So werden im Umfeld der Nebenrinne Feuchtwiesen geschaffen und die Ufer durch die initiale Anpflanzung von Röhricht in ingenieurbiologischer Bauweise gesichert. Text gekürzt

Eignung von Phragmites als nachwachsender Rohstoff

Die oekologische Versuchsfarm des Instituts fuer Oekologie der Pflanzen im ariden Suedwesten Afrikas wird von einem Salzfluss durchschnitten, dessen Flussbett und Flussufer auf ca 10 km Laenge und 200 m Breite von dichten Phragmites-Bestaenden bewachsen wird. An diesen Bestaenden werden produktionsbiologische Untersuchungen durchgefuehrt mit dem Ziel, die Eignung von Phragmites australis als nachwachsender Rohstoff zu charakterisieren.

Parabola for Climate: Parameterizing Biomorphological feedback loops on estuarine tidal flats for climate change

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