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Änderung des planfestgestellten Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau – HWR Flutpolder Öberauer Schleife –

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf plant abweichend zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2025, Az. RNB-55.1.W 4543-1-25, erlassen durch die Regierung von Niederbayern, von einer Errichtung eines Ringdeichs und einer erhöhten Zufahrt zum Ortsteil Breitenfeld (Bauabschnitt DA 3) abzusehen. Das Wasserwirtschaftsamt konnte seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Ortsteil Breitenfeld weitere Grundstücke erwerben. Dies hat zur Folge, dass nun im Betriebsfall kein Schutz bzw. keine Erreichbarkeit des Ortsteils Breitenfeld mehr erforderlich ist. Damit konnten die rein zum Schutz des Ortsteils Breitenfeld vorgesehenen Baumaßnahmen aus der Planung herausgenommen werden. Nachdem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Gesamtvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss gilt im Übrigen mit seinen Nebenbestimmungen fort.

Ergebnisübersicht zu den Informationsveranstaltungen am 09.11.2022 in Klöden (Jessen) und am 10.11.2022 in Axien (Annaburg) Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 09.11.2022 in Klöden (Jessen) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 10.11.2022 in Axien (Annaburg) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 09.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Klöden (Stadt Jessen (Elster)) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Mauken, Klöden und Kleindröben der Stadt Jessen (Elster). Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 70 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 09.11.2022 in Klöden steht hier zum Download bereit: Präsentation 09.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und an der Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Der Hochwasserschutz soll woanders stattfinden. Warum kann der Hochwasserschutz nicht in anderen Gebieten stattfinden? Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Die Schutzwirkung eines Flutpolder tritt unterhalb des Einlaufbauwerks ein. Der Flutpolder Axien-Mauken ist hierbei kein singuläres Projekt, sondern Teil bundesweiter Hochwasservorsorge. Es bestehen sowohl Konzepte auf Bundesebene als auch auf Landesebene. In Sachsen werden ebenfalls Flutpolder entlang der Elbe und der Zuflüsse geplant und gebaut, die wiederum flussabwärts auch in Sachsen-Anhalt vor extremen Hochwasserereignissen schützen. Aufgrund der Einbindung in den bundesweiten Hochwasserschutz wird der Flutpolder Axien-Mauken durch den Bund gefördert. Zudem schützen der Flutpolder Axien-Mauken und die anderen Hochwasserschutzmaßnahmen gleichermaßen städtische und ländliche Gebiete, wo ebenfalls nahe den Flüssen gebaut wurde. Würde es ausreichen alle Deiche um einen Meter zu erhöhen anstatt den Flutpolder zu bauen? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Ist eine Entschädigung für die Flächen für den Deichbau geplant? Wie erfolgen die Entschädigungen im Falle einer Flutung des Flutpolders Axien-Mauken? Wird eine mögliche Kontamination der Flächen berücksichtigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen, wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Inwieweit hierbei eine Kontamination der Flächen durch eine Flutung berücksichtigt wird, ist aktuell noch unklar. Vorstellbar ist eine gutachterliche Prüfung der Flächen als Vergleich des Zustands der Flächen vor und nach der Flutung. Hier könnte möglicherweise eine Kontamination durch Schadstoffe berücksichtigt werden. Mit einem Schaden an Flächen außerhalb des Polders ist nicht zu rechnen, da die Flutung des Polders kontrolliert gestoppt werden kann und die Anlagen nach Stand der Technik gebaut werden. Was passiert, wenn Eigentümer dem Verkauf der Flächen für den Deichbau an den LHW bzw. der Flutung nicht zustimmen? Aktuell befindet sich das Projekt Flutpolder Axien-Mauken in der Planungsphase für die Vorzugsvariante. Das Ziel des Prozesses ist die Planfeststellung sowie die Genehmigung des Projekts. Die Prüfung der Planfeststellung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Hierbei wird eine Abwägung vorgenommen, in die man sich im Rahmen der formellen Beteiligung einbringen kann. Bei diesem formalisierten Prozess wird eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen vorgenommen. Der LHW ist daran interessiert bereits vor der Planfeststellung Fragen und Interessen aufzunehmen, um wichtige Themen zu erfassen. Hierbei sollen relevante Fragestellungen bereits vor Planfeststellungsverfahren besprochen werden. Ziel ist daher eine frühzeitige Information und Beteiligung. Aufgrund der frühen Durchführung der Beteiligung im Planungsprozess kann noch nicht jede Frage im Detail beantwortet werden. Die Planung entwickelt sich dynamisch und wird im fortlaufenden Prozess immer weiter verfeinert und detailliert. Wie erfolgt die Beräumung der Polderflächen nach Flutung des Polders? Die Verantwortlichkeit für die Beräumung des Flutpolders nach einer Flutung liegt beim LHW. Für die Umsetzung sind zwei Varianten vorgesehen. Bei der ersten Variante wird durch den LHW eine externe Firma zur Beräumung des Polders beauftragt, welche die Beräumung umsetzt. Bei der zweiten Variante übernimmt der Eigentümer der Flächen die Beräumung gegen Bezahlung durch den LHW. Gibt es im Gebiet es Polders weitere alte Müllhalden? Dem LHW sind im Gebiet des Flutpolders Axien-Mauken die Standorte von alten Müllhalden bekannt. Wenn vor Ort die Kenntnis über weitere alte Müllhalden besteht, bittet das LHW den Standort dieser mitzuteilen, damit eine Prüfung erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend mitgeteilt werden. Im Rahmen der durch die Maßnahme erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen kann möglichweise eine Sanierung der bekannten Müllhalden erfolgen. Welche Größe haben die Ausgleichsflächen? Die Größe und Anzahl der Ausgleichsflächen erfolgt nach der Bilanzierungsmethode mit Punkten. Einerseits müssen Ausgleichsmaßnahmen nach Bilanzierung erfolgen, aber auch nach Art der betroffenen Flächen. Die Bilanzierung wird nach Abschluss der Planung durchgeführt. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen könnten unter anderem die Aufwertung des Klödener Riß‘ sein, die Aufwertung von Böden oder Entsiegelungsmaßnahmen. Der LHW nimmt gerne Hinweise der lokalen Bevölkerung für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entgegen. Entstehen durch die Probebohrungen Folgeschäden bei Hochwasser? Durch die Probebohrungen entstehen keine Schäden. Die Bohrungen haben einen geringen Durchmesser von maximal 10 cm und werden direkt nach der Bohrung wieder verfüllt. Wie ist die Situation in Mauken? Mauken war immer trocken. Wie ändert sich das durch den Flutpolder? Es werden bei der Planung verschiedenste Modellierungen und Berechnungen durchgeführt. So wird unter anderem die Deichunterströmung untersucht, um zu prüfen, ob eine Sackung möglich ist. Im Falle einer Sackungsgefahr werden Sicherheitsmaßnahme ergriffen. Auch die Deichsetzung wird geprüft und eine Setzungsprognose aufgestellt. Der Grundwasseranstiegs im Falle eines Hochwassers bzw. im Falle einer Flutung wird ebenfalls geprüft und nach Bedarf werden Anlagen errichtet, um die Oberfläche trocken zu halten. Im Falle eines Einsatzes von Schöpfwerken sind diese so auszulegen, dass kein Sediment bewegt, sondern und klares Wasser geschöpft wird. So wird die Stabilität des Bodens und der Deiche nicht beeinträchtigt. Mit den beschriebenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass im Flutungs- bzw. Nutzungsfall des Polders Grundwasser in Mauken über die Oberfläche gedrückt wird. Dies kann nicht auf den Untergrund übertragen werden, daher sollte in Mauken nochmal die Beschaffenheit der Keller besprochen werden. Die Existenz von Mauken ist bedroht. Die Eigentümer und Pächter in Mauken wurden über die Maßnahme informiert. Laut Rückmeldungen aus der Veranstaltung wünschen sich die Anwohnenden eine bessere Information. Warum erfolgt keine Errichtung eines Schöpfwerks in Düßnitz? Die Grundwasserstände sind aktuell sehr niedrig und waren in den 1970er-Jahren höher. So wurde durch Elbhochwasser das Grundwasser hochgedrückt. Die aktuelle Planung entwickelt sich dynamisch und wird immer weiter verfeinert. Laut aktuellem Zwischenergebnis besteht für ein Schöpfwerk in Düßnitz kein Bedarf. Schöpfwerke ziehen das Grundwasser sehr weiträumig zusammen, daher wird Düßnitz von anderen geplanten Schöpfwerken profitieren. Dennoch können sich in der Planung weiterhin Änderungen ergeben. Vor-Ort-Kenntnisse und das Wissen über Grundwasserstände in vergangenen Jahrzehnten sind für die Planung des Flutpolders sehr relevant. Daher bittet das LHW die lokale Bevölkerung ihr Wissen mit den Planerinnen und Planern und dem LHW zu teilen, damit eine bestmögliche Planung erfolgen kann. Kann eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten erfolgen? Die Ortschaftsbeiräte in den Ortschaften, die von der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken betroffen sind, werden gerne beteiligt. Eine Beteiligung erfolgte zum Beispiel bei einer Informationsveranstaltung im Mai 2022 in Prettin. Auf dieser Veranstaltung wurde eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung für den Herbst 2022 gewünscht. Diesem Wunsch ist der LHW gerne nachgekommen und hat daher zu dieser Informationsveranstaltung geladen. Die Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten kann in Zukunft weiter intensiviert werden. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 10.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 65 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Annaburg Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 10.11.2022 in Axien steht hier zum Download bereit: Präsentation 10.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Fragen zu dem Projekt gestellt und Hinweise gegeben. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Warum kann der vorhandene Deich nicht verstärken werden, anstatt einen Flutpolder zu errichten? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz . Muss der Flutpolder so groß werden? Warum erfolgt die Errichtung des Deichs so nah an der Siedlung Gehmen und nicht entlang eines Wirtschaftsweg weiter weg? Ziel ist die Errichtung eines großen Flutpolders, um eine starke Kappung von Flutscheiteln erreichen zu können. Daher ist der Flutpolder Axien-Mauken in der bekannten Größe mit entsprechendem Fassungsvolumen geplant. Die aktuelle Planung zur Führung des Polderdeiches hat sich seit der Planung von 2018 nicht verändert. Die Führung des Deiches erfolgt anhand logischer Linien, wie Verbindungsgräben oder Wirtschaftswegen. Oftmals liegen solche Linien nah an Siedlungen. Die Abweichung von solchen Linien kann dagegen zu landwirtschaftlichen Splitterflächen führen, die soweit möglich vermieden werden sollen. Dennoch ist die Planung ein dynamischer Prozess und entwickelt sich von grob zu konkret. Daher ist die aktuelle Planung noch nicht abschließend und kann sich noch verändern. Die Probebohrungen und Baugrunduntersuchungen, die derzeit erfolgen, sind zudem nicht mit dem Trassenverlauf gleichzusetzen. Welche Höhenlage hat die Deichoberkante? Der Polderdeich hat die gleiche Höhe wie der Elbdeich und liegt bei 77,4 Meter plus einen Meter über Normalhöhennull. Der Flutpolder soll ab einem Wasserstand von 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einem Wasserstand von einem Meter unter der Oberkante des Deichs, geflutet werden und wird ebenfalls bis maximal 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einen Meter unterhalb der Deichoberkante geflutet. Wenn eine Flutung des Polders erfolgt, dann wird eine volle Nutzung des Flutpolders angestrebt. Die Flutung kann hierbei gesteuert werden. Der Flutpolder hat bei einer Nutzung Wasserspiegellage. Warum kann keine natürliche Überflutung erfolgen? Eine natürliche Überflutung von flussnahem Gelände erfolgt bei Deichrückverlegungen. Hier wird ein neuer Deich in größerer Entfernung zum Fließgewässer als der bereits vorhandene Deich errichtet und der vorherige Deich nach Fertigstellung der Deichrückverlegungen geschlitzt. Die somit neu gewonnenen Flächen werden im Fall eines Hochwassers also natürlich geflutet. Demgegenüber wird die Flutung von Flutpoldern gesteuert. Warum finden keine Maßnahmen im Oberlauf der Elbe bzw. in Sachsen statt? Auch in Sachsen werden Flutpolder geplant. Diese schützen ab dem Einlaufbauwerk flussabwärts, also ebenfalls in Sachsen-Anhalt. Gleichfalls sind Flutpolder an Zuströmen zur Elbe in Planung und in Bau. Die Maßnahmen werden koordiniert und sind aufeinander abgestimmt. Besteht eine Zusammenarbeit im Oberlauf der Elbe mit der Tschechischen Republik, insbesondere in Bezug auf die Talsperren? Das Speichervolumen der tschechischen Talsperren im Oberlauf der Elbe sind bekannt. Seit dem Hochwasser im Jahr 2002 ist das System der Talsperren überarbeitet worden. Bei dem Hochwasser im Jahr 2002 wäre das Talsperrensystem bei einer Wasserrückhaltung überfordert worden. Daher sind die Auswirkungen der Talsperren gering. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Wie und zu welchem Preis wird entschädigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Schützt der Deich bei einem 6-Meter-Hochwasser vor Grundwasseranstieg? Gibt es eine Entschädigung für Schäden am Gebäude durch steigendes Grundwasser? Im Zuge der Planung zum Flutpolder Axien-Mauken werden Grundwassermodelle aufgebaut. Mit diesen Modellen wird geprüft, wie sich das Grundwasser im Falle einer Flutung des Polders verhält. Hierbei wird gleichfalls geprüft, wie sich das Grundwasser hinter den Deichaufstandsflächen verhält. Der Betriebsfall des Flutpolders führt zu einem Grundwasseranstieg. Im Rahmen der Modellierung wird geprüft, ob dieser vertretbar ist. An den Stellen, an denen ein nicht vertretbarer Grundwasseranstieg zu erwarten ist, werden entsprechend Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Schöpfwerke und Drainagerohre. Um eine gute Datenbasis für die zu erwartende Deichdurchströmung und Deichunterströmung aufzubauen, sind Baugrunduntersuchungen zur Analyse des Bodens erforderlich. Diese Untersuchung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes wird eine geoelektrische Untersuchung durchgeführt, welche Rückschlüsse auf die Durchlässigkeit des Bodens zulässt. Als zweiter Schritt erfolgt die Bodenuntersuchung mit Bohrungen. Nach den Ergebnissen der Bodenanalyse richtet sich die Innendichtung des Deichs, um die Deichdurchströmung und die Deichunterströmung zu verringern und damit den Grundwasserzustand zu regulieren. Mit den genannten Maßnahmen sollen sich die Grundwasserzustände nicht verschlechtern, sondern mit der Errichtung des Flutpolders eine Verbesserung erzielt werden. Die Frage nach der Entschädigung für Gebäudeschäden wird an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen–Anhalt weitergetragen. Von den Teilnehmenden der Informationsveranstaltung wird der Wunsch nach der Infoveranstaltung bezüglich der Entschädigungsregelungen geäußert. Was passiert, wenn Eigentümer die Flächen für die Deichaufstandsflächen nicht verkaufen möchten? Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) besteht seit 2002. Seitdem hat der LHW für Deichbau und Deichsanierung viele Flächen in Anspruch genommen. Bisher hat bei keinem der Projekte eine Enteignung stattgefunden, da anderweitige Lösungen gefunden werden konnten. Eine Enteignung wäre rechtlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahren möglich und dient als letztes Mittel. Ziel des LHW ist, weiterhin auf Enteignungen verzichten zu können. Warum wird im Schadensfall (Nutzung von Flächen für Deichaufstandsflächen) nicht die Pacht für die Fläche übernommen? Eine Pachtung der Flächen für die Deichbebauung durch den LHW wird nicht als sinnvoll erachtet. Es findet eine dauerhafte Bebauung im öffentlichen Interesse statt. Daher sollten die Flächen zur Kontrolle der Anlage und des Zugangs zu den Anlagen dem LHW gehören. Warum werden für Flächen, die für den Polderdeichbau in Anspruch genommen werden, keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt? Auch über direkte Ausgleichsflächen kann ein Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen erfolgen. Allerdings sind nicht in ausreichendem Maße Flächen vorhanden, um einen vollwertigen Ausgleich erzielen zu können. Daher wird gleichfalls ein Ausgleich über weitere Maßnahmen, wie Aufwertung von Böden oder Entsiegelungen erfolgen müssen. Wie werden die Pumpen (der Schöpfwerke) und die Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders betrieben? Die Planung der Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders befinden sich momentan in der Planung. Der aktuelle Entwurf sieht ein Einlaufbauwerk mit Klappen vor. Sowohl bei den Ein- und Auslaufbauwerken als auch bei den Pumpen muss der Betrieb immer gewährleistet sein. Der Betrieb erfolgt in der Regel elektromechanisch und hat drei Betriebsstufen. Im Falle eines Versagens der Stromversorgung erfolgt in der dritten Stufe ein händischer Betrieb. Der Stromausfall wird in den Betrieb der Geräte also mit einkalkuliert. So wird sichergestellt, dass die Geräte jederzeit funktionsfähig sind. Wo kommt das Baumaterial für den Flutpolder her? Für den Bau des Flutpolder Axien-Mauken wurde ein Bodenlogistikkonzept erstellt. Der Nachweis für das Baumaterial wurde somit erbracht.

Umsetzung der Maßnahme "Flutpolder Elster-Luppe-Aue" Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für den Flutpolder Elster-Luppe-Aue liegt im Südosten von Sachsen-Anhalt und grenzt an das Bundesland Sachsen an. Das Projekt Flutpolder Elster-Luppe-Aue ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Der Flutpolder ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt. Die hydraulische Wirkung, also die Absenkung des Wasserspiegels der Weißen Elster bei Hochwasser, schützt ab dem Standort des Einlaufbauwerkes nicht nur die Unterlieger an der Weißen Elster, sondern auch an der Saale bis ins Mündungsgebiet. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Fluss, Natur, Leben“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden Süddeiches der Weißen Elster sowie die Errichtung neuer Polderdeiche im Hinterland. Das eingedeichte Gebiet soll im Fall eines starken Hochwasserereignisses kontrolliert geflutet werden, um die Weiße Elster zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Zusätzlich soll der Flutpolder als 3-Kammer-Polder konzipiert werden, damit im Flutungsfall unterschiedliche, in Fließrichtung abfallende Stauziele in den Kammern eingestellt und somit die erforderlichen Höhen und Breiten der Polderdeiche optimiert werden. Die Möglichkeit einer gezielten ökologischen Flutung der noch in der Polderfläche vorhandenen Altstrukturen der Weißen Elster zur Verbesserung der aktuell bestehenden Lebensräume wird im Rahmen der Planungen untersucht. Aufgrund der Lage im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung. Gewässer: Weiße Elster Kostenschätzung: 62 Millionen Euro Fläche: von 560 Hektar bis 670 Hektar Sachstandsbericht 2024 Protokoll: Informationsveranstaltung Flutpolder Elster-Luppe-Aue in Zöschen, 2024 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation der Einwohnerinformationsveranstaltung in Zöschen, 2024) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation aus Videokonferenz mit Vertretern der Verbandsgemeinde Schkopau und Stadt Leuna, 2022) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2021 Information vor Planungsbeginn (Gemeinderatsitzung Schkopau, 2019 ) (nicht barrierefrei)

Presse Unbekannte fluten widerrechtlich Wrechow-Polder (Verbandsgemeinde Seehausen) Abschluss Neubau Deich Ilse/ Ellerbach Baubeginn Sanierung Rechter Elbdeich km 11,5 bis 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Baubeginn Sanierung Rechter Elbdeich km 9,0-10,18 bei Schartau Baubeginn Deichrückverlegung Klietznick (Elbe) Baubeginn Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Abschluss Bauausführung Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbdeich bei Blumenthal Abschluss Rückbau Wehr Oschersleben/Bode Baubeginn Hochwasserschutz Krottorf - Beginn von Fäll- und Rodungsarbeiten Baubeginn Rückstaudeich Wolmirstedt an der Ohre Baubeginn Hochwasserschutz Aken - Geländeregulierung Hochufer Aken 2 am Elbkilometer 273 Abschluss Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Baubeginn Neubau Deich Ilse/Ellerbach Baugebinn Hochwasserschutz Breitenhagen - linker Elbedeich 10+370 bis 11+860 Baubeginn Sanierung Rechter Elbdeich km 11,5 bis 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Baubeginn Sanierung Rechter Elbehauptdeich Blumenthal km 13,4 - 14,5 Abschluss der Bauausführung Hochwasserschutz Hohenweiden (Saale) Neubau Deich Rattmannsdorf Baubeginn Sanierung rechter Elbe-Hauptdeich bei Jerichow Baubeginn Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Abschluss der Bauausführung Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbedeich bei Magdeburg Randau-Calenberge Baubeginn Rückbau Wehr Oschersleben Baubeginn Neubau Ohredeich Ortslage Loitsche Baubeginn Baugrunduntersuchung Anbindung der Löpsche Baubeginn Sanierung Treueldeich von Deichkilometer 0,0 – 2,7 Abschluss der Bauausführung Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa Planungsbeginn Instandsetzung Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode Abschluss der Bauarbeiten am Elbdeich links Heinrichsberg km 7,8-10,6 Baubeginn Hochwasserschutz Krottorf/ Bode, Sanierung Mühlgraben Abschluss der Bauarbeiten Deichrückverlegung Sandau Süd Stand der Deichsanierung in Sachsen-Anhalt

16.02.2024 Nachdem über den Jahreswechsel 2023/24 das Winterhochwasser für bange Blicke auf die Pegel sorgte, haben Unbekannte nun ein Siel des Wrechow-Polders in der Verbandsgemeinde Seehausen geöffnet und Wasser aus dem Aland strömte in die Hochwasserschutzanlage. Warum das kein Kinderstreich ist, erklärt Lars Rupp als zuständiger Flussbereichsleiter beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt. Mehr erfahren Sie hier . Am 07. September 2023 wurde die Baumaßnahme „Neubau Deich Ilse/Ellerbach“ durch die Blümler Bau Harz GmbH aus Langenstein baulich fertiggestellt und am 20.09.2023 erfolgreich durch den LHW abgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 07. September 2023 wurde die Bauausführung „HWSB Schartau km 11,5 – 12,5“ mit der Abnahme termingerecht abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 09.08.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Schartau km 9,0 – 10,18“ erteilt. Die Bauausführung beginnt mit bauvorbereiten archäologischen Maßnahmen im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 28.06.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Deich Klietznick, km 37,0 – 38,865“ erteilt. Die Bauausführung beginnt im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 13. April 2023 hat der LHW den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung; die Fertigstellung ist bis Ende 2024 geplant. Weitere Informationen finden Sie hier : Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den LHW Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier : Mit der technischen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Rückbau- und Sicherungsarbeiten im Umfeld des ehemaligen Wehres in Oschersleben baulich erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 16.12.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWS Krottorf – Los 3 Fäll- und Rodungsarbeiten“ erteilt. Im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung ist die Baumservice Rittershaus GmbH Co KG aus Seeland der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt planmäßig im Januar 2023. Die Fäll- und Rodungsarbeiten dienen als bauvorbereitende Maßnahme zu der geplanten Maßnahme Errichtung einer Flutberme. Damit werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 20.12.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag Rückstaudeich Wolmirstedt erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens wurde die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH als Auftragnehmer gebunden. Die Bauausführung sowie die begleitenden Archäologischen Untersuchungen beginnen planmäßig im 1. Quartal 2023. Bereits im Sommer 2022 hatte der LHW gemeinsam mit der Stadt Wolmirstedt über die Maßnahme im Katharinensaal auf der Schlossdomäne informiert. Weitere Informationen finden Sie hier . Während des Hochwassers 2013 wurde ersichtlich, dass der Deichabschnitt Aken bis Breitenhagen Defizite aufweist und ein umfangreicher Sanierungsbedarf an der Hochwasserschutzanlage besteht.Am 01. Dezember 2022 hat der LHW den Auftrag für das Bauvorhaben Hochufer Aken 2 erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Meyer Tiefbau GmbH & Co. KG aus Falkensee der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung im Dezember 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Sicherungsarbeiten am Deich Meuselko baulich erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Seitdem wurde weiterhin der Bauvertrag schlussgerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 05. August 2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „Neubau Deich Ilse/Ellerbach“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist Blümler Bau aus Langeln (Gemeinde Nordharz) der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2022. Durch die Maßnahme werden Teile der Ortslage Veckenstedt gegen Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 28. Juli 2022 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA1 Breitenhagen erteilt. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung aufgrund von naturschutzfachlichen Auflagen im November 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 17.06.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag für die Umsetzung der Maßnahme „HWSB Schartau km 11,5 – 12,5“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens wurde die Bickhardt Bau Aktiengesellschaft als Auftragnehmer gebunden. Die Bauausführung beginnt planmäßig Mitte Juli 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 14.04.2022 hat der LHW Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Blumenthal km 13,4 - 14,5“ erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen europaweiten Vergabeverfahrens ist die Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Mai 2022. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 06. August 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA 1 Deich Hohenweiden DA Rattmannsdorf erteilt. Durch den Deichneubau wird die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf, geschützt. Am östlichen Randbereich von Rattmannsdorf besteht bereits ein Deich in Verbindung mit der Straße L171. Mit dem Neubau im nördlichen Randbereich von Rattmannsdorf wird ein Lückenschluss der Bestandsdeiche erreicht. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 13. April 2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Meyer Tiefbau GmbH & Co. KG, Falkensee der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Mai 2022.  Durch den Deichabschnitt wird die Ortslage Jerichow vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 21. Dezember 2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag HWSB Notsicherung Deich Meuselko erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Falkenstein OT Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Februar 2022 und wird in 2022 abgeschlossen. Durch den Deich werden an der Schwarzen Elster die Ortschaften Löben und Meuselko geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 15.12.2021 durch den LHW wurden die Bauarbeiten am Elbedeich rechts bei km 33,9-35,5 erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt ist seit 2010 fester Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 01. Oktober 2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag Rückbau Wehr Oschersleben erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens ist das Unternehmen Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH der Auftragnehmer. Die Bauausführung für den Rückbau beginnt Ende Oktober 2021. Weitere Informationen finden Sie hier. Am 21.07.2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag HWSB Ortslage Loitsche erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Bickhardt Bau AG NL Sangerhausen der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2021. Weitere Informationen finden Sie hier . Der LHW plant die Anbindung des Altarms Löpsche an den Hauptstrom der Elbe. Die anzubindende Altarmstruktur liegt im rechten Elbvorland auf der Höhe von Tangermünde. Im Zuge dieser Maßnahme werden Baugrunduntersuchungen im August 2021 durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 08.07.2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Treueldeich km 0,0 – 2,3“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2021. Durch den Deich wird die Ortslage Rogätz bis hin zur Ortslage Tangerhütte vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 24.06.2021 wurden die Bauarbeiten am Auslaufbauwerk des Flutpolders Rösa erfolgreich abgeschlossen. Das Auslaufbauwerk besteht aus einem 2-feldrigen Schützenwehr mit einem Öffnungsquerschnitt von je 7,5 m x 2,5 m. Hauptfunktion ist die steuerbare Entleerung des Flutpolders. Im Normalfall sind die Verschlüsse geschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Im Mai 2021 hat der LHW den Auftrag für die Erarbeitung der Generalplanungsleistungen zum Vorhaben „Instandsetzung Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die KUBENS Ingenieurgesellschaft, Bereich Leipzig, der Auftragnehmer. Die Planung beginnt unmittelbar mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung, in der jeweils planerische Varianten entwickelt und beurteilt werden. Darauf aufbauend werden für die Vorzugslösung aus der Vorplanung der Entwurf und die Genehmigungsplanung erarbeitet. Liegt die Genehmigung vor, folgt die Bauvorbereitung und schließlich die Bauausführung. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 01.07.2021 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Bauarbeiten am Elbdeich links Heinrichsberg km 7,8-10,6 erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Das Projekt ist seit 2010 fester Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 23.04.2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWS Krottorf – Los 2 Arbeiten am Mühlgraben“ erteilt. Die Bauausführung beginnt im Juni 2021. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 27.04.2021 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Arbeiten für den Neubau des Deichs der Deichrückverlegung Sandau Süd erfolgreich abgeschlossen. Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“. Weitere Informationen finden Sie hier . Stand der Deichsanierung in Sachsen-Anhalt Das Land Sachsen-Anhalt hat zur Beseitigung der Schäden des Hochwassers im Juni 2013 vom Bund 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen (Aufbauhilfefonds). Im Rahmen dieser Mittel hat das Umweltressort (MULE) ein Budget von 590 Millionen Euro. Davon entfallen 390 Millionen Euro auf die Beseitigung der Schäden an den Hochwasserschutzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt. In Folge des Hochwassers 2013 ergaben sich bestätigte Schäden an den Hochwasserschutzanlagen des Landes in Höhe von ca. 751 Millionen Euro. 377 Millionen Euro für Beseitigung von Hochwasserschäden Nach dem Hochwasser im Juni 2013 wurde intensiv an der Beseitigung der Schäden des Hochwassers gearbeitet, sodass bis Ende des Jahres 2019 allein mit Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds 377 Millionen Euro investiert wurden. Damit sind die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds fast vollständig aufgebraucht. Das zeigt, wie erfolgreich die Schadensbeseitigung in den vergangenen Jahren war. Das Ziel ist und bleibt, alle Hochwasserschutzanlagen DIN-gerecht zu ertüchtigen. Neue Mittel zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen Für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen stehen nun andere finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Land Sachsen-Anhalt erhält neben Bundesmitteln (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz, kurz: GAK) auch Mittel aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Des Weiteren stehen für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms weitere Bundesmittel (Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“) zur Verfügung. Kein Vergabestopp bei Deichsanierungen Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) hat keinen Vergabestopp verhängt. Alle Maßnahmen, die öffentlich ausgeschrieben waren, sind nach erneuter Überprüfung vergeben worden bzw. befinden sich im Vergabeverfahren. Vor jeder öffentlichen Ausschreibung muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung gesichert ist. Dazu stehen die entsprechenden Fonds zur Verfügung. Deutlich wird, dass nach dem Hochwasser im Juni 2013 ein erheblicher Schub in die Umsetzung mit den zur Verfügung gestellten Mitteln bewirkt wurde. Dies stellt eine Erfolgsgeschichte für das Land dar. Aufgrund der laufenden ca. 300 Projekte (Planung und Bau) ist auch in 2020 mit einem Mittelumsatz von ca. 80 bis 100 Millionen Euro im Bereich der DIN-gerechten Sanierung der Deiche und im Bereich der Umsetzung der Maßnahmen des Programms „ Mehr Raum für unsere Flüsse “ auszugehen. Deichsanierungen teurer Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Deichsanierungen teurer sind als 2013 geschätzt wurde. Insbesondere die Baukosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Es muss immer bedacht werden, dass von den 1.356 km Deichanlagen fast alle übermäßig durch das Hochwasser beansprucht wurden. Die Anlagen, die intensiv verteidigt werden mussten, haben durch die Verteidigungsanlagen selbst erhebliche Schäden erlitten. Gründe für die Kostensteigerung: zum Teil erhebliche Kostensteigerungen im Baugewerbe im Allgemeinen haben sich die Aufwendungen für die Beseitigung der Schäden durch unvorhergesehene Tatsachen verteuert ungeeigneter Untergrund, Schadstofffunde Munitionsbeseitigung Umverlegung und Sicherung von Leitungen z. B. Gas, Wasser und Strom Entwicklung von Sonderlösungen bebauten Gebieten Trotz der zum Teil wasserrechtlich genehmigungsfreien Umsetzung der Maßnahmen führt die notwendige Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Vorgaben zu Erhöhungen (Ein großer Anteil der Gewässer und Deiche liegen überwiegend in FFH-Gebieten) Deichsanierung ist mehr als die Herstellung des Zustandes der Hochwasserschutzanlagen vor dem Hochwasser. Das bedeutet, dass die Anlagen so wiederhergestellt werden, dass sie zur Vermeidung möglicher Schäden besser geeignet sind als die beschädigten Anlagen. Bundesweit beispielgebend sind auch Projekte zum Retentionsraumgewinn fertiggestellt worden bzw. befinden sich in der Umsetzung. So zum Beispiel: DRV Sandau Nord und Süd, DRV Raguhn-Retzau, DRV Vockerode und DRV Altjeßnitz. Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe In diesem Jahr wird neben der Weiterführung von bereits laufenden Maßnahmen (Deichlückenschluss Schönebeck, Magdeburg Herrenkrugdeiche, Sanierung der Wischedeiche, Deichrückverlegung Sandau Süd) mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Stadt Zeitz sowie mit dem Bau des Gimritzer Dammes begonnen. Bei allen Vorhaben wird immer auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen geachtet. Die errichteten Hochwasserschutzanlagen sind dafür angelegt, für mehrere Generationen ihre Wirkung beizubehalten und einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Sanierungen werden so durchgeführt, dass Hochwasserereignisse, wie sie statistisch ein Mal in hundert Jahren auftreten, bewältigt werden. Als Fazit lässt sich festhalten, dass nach dem Hochwasser im Juni 2013 in der Folge von 6 Jahren pro Jahr etwa 100 Millionen Euro zur Umsetzung der Schadensbeseitigung verwendet wurden. Stand der Deichsanierung Folgender Umsetzungsstand wird per 16. Mai 2019 prognostiziert. Gesamtkilometer der Landesdeiche: ca. 1.356 km, davon: entsprechen ca.1.026 km (entspricht ca. 76 %) den allgemein anerkannten Regeln der Technik weisen ca. 196 km (entspricht ca. 14%) Anpassungsbedarf auf, weisen ca. 38 km (entspricht ca. 3%) Anpassungsbedarf auf und befinden sich in Bereichen vorgesehener Deichrückverlegungen (DRV) und Flutpolder (FP), sind ca. 36 km (entspricht ca. 3 %) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf, sind ca. 58 km (entspricht ca. 4 %) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf und befinden sich in Bereichen vorgesehener Deichrückverlegungen (DRV) und Flutpolder (FP), In Summe sind ca. 94 km (entspricht ca. 7%) (36 km + 58 km) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf. Es wird davon ausgegangen, dass zum Ende 2020 nach derzeitigen Schätzungen voraussichtlich 7% nicht standsichere Deiche verbleiben. Mehr Informationen unter: t3://page?uid=53971

Monitoring und Anpassungsstrategie im Kabinett: Willingmann will Sachsen-Anhalt stärker gegen Folgen des Klimawandels wappnen

Steigende Temperaturen, mehr Wetterextreme und trockenere Böden: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt zunehmend spürbar. Das geht aus dem Monitoringbericht 2025 zum Klimawandel des Umweltministeriums (MWU) hervor, den Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Kabinett vorgestellt hat. Das Monitoring bildet die Basis für Maßnahmen des Landes zur Anpassung an den Klimawandel. Die entsprechenden Vorhaben aller Ressorts sind seit 2010 in einer Landesstrategie gebündelt, die jetzt ebenfalls unter MWU-Federführung fortgeschrieben wurde. Auch darüber hat der Minister heute das Kabinett informiert. „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt ganz deutlich: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt objektiv messbar“, erklärte Willingmann. „Daher werden wir weiterhin nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen. Wir dürfen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Menschen durch Nichtstun aufs Spiel setzen, sondern müssen unser Bundesland gegen Wetterextreme wappnen. Starkregen und Hochwasser werden in Zukunft genauso Themen sein wie anhaltende Hitze und Trockenheit. Und das sehen die Menschen im Land. Das Ergebnis des aktuellen ‚Sachsen-Anhalt-Monitors‘ ist hier eindeutig: 70 Prozent erkennen die Notwendigkeit an. Freilich darf Klimaschutz nicht wirtschaftlich und sozial überfordern. Weitaus bedrohlicher für unsere Existenz ist es jedoch, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verharmlosen oder gar zu leugnen.“ Die klimatischen Veränderungen im Land werden anhand von insgesamt 40 Indikatoren wie etwa Temperatur, Niederschlag, Bodenfeuchte, Hitzebelastung oder Grundwasserstand dokumentiert. Danach ist in Sachsen-Anhalt seit 1880 ein erheblicher Temperaturanstieg zu verzeichnen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich beschleunigt hat. Der Bericht war erstmals 2021 veröffentlicht worden und wurde jetzt erstmalig aktualisiert. Zentrale Ergebnisse des Monitoringberichts 2025 zum Klimawandel (immer Vergleich des Zeitraums 2001 bis 2023 mit dem Zeitraum 1961 bis 1990): Zusätzlich zur Dokumentation von Klima-Kenngrößen beschreibt der Monitoringbericht auch Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. So ist etwa durch weiter steigende Temperaturen und länger anhaltende Trockenphasen u.a. mit sinkenden Wasserständen im Grundwasser sowie in Flüssen und Seen zu rechnen. Dies und die rückläufigen Niederschläge im Sommer dürften in der Landwirtschaft die Notwendigkeit für Bewässerung steigern. Gleichzeitig nimmt etwa die Gefahr für Starkregen oder Waldbrände sowie die Wärmebelastung in Großstädten zu. Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, um das Land gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen. Basis dafür ist die Landesstrategie aus dem Jahr 2010, die regelmäßig fortgeschrieben wird – sie bündelt sämtliche Aktivitäten der Ministerien zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt. Die jetzt aktualisierte Anpassungsstrategie umfasst insgesamt 68 Maßnahmen aus 14 Handlungsfeldern – zu den bedeutendsten im MWU-Bereich gehören die Stärkung des Wasserrückhalts in den Regionen, Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur oder die Schaffung natürlicher Überflutungsflächen, etwa durch Reaktivierung bzw. Sicherung von Flussauen. In den vergangenen Jahren hat das MWU die Anpassung an den Klimawandel intensiv vorangetrieben: Mitte 2024 wurde das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ gestartet, mit dem insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereitgestellt werden. Mittlerweile konnten 40 Vorhaben für insgesamt 21,8 Millionen Euro bewilligt werden. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. „Die Zwischenbilanz zum Förderprogramm zeigt eindrucksvoll auf, dass sich die Städte und Gemeinden auf den Weg gemacht haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner besser vor dem fortschreitenden Klimawandel zu schützen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch: Wir müssen in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter investieren. Wir dürfen hier die Kommunen mit den Aufgaben nicht alleine lassen.“ Neben „Klima III“ hat das MWU weitere wichtige Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Meilensteine dabei waren die Novellierung des Wassergesetzes , die Erarbeitung landesweiter Karten zu Starkregengefahren und eines Leitfadens für Kommunen zum Starkregenmanagement sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Moorbodenschutz. Darüber hinaus wurden durch Errichtung von Flutpoldern und Deichrückverlegungen im Zuge des Programms „Fluss Natur Leben“ bislang fast 2.000 Hektar an neuen Überflutungsflächen im Land gewonnen; weitere Maßnahmen zu Deichrückverlegungen sind bis 2027 in Vorbereitung, etwa bei Buro oder Schützenberg im Landkreis Wittenberg. Die jetzt vorliegende Aktualisierung der Anpassungsstrategie erfolgte erneut im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Klima“, in der fast alle Landesministerien sowie Fachbehörden, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände, das Umweltforschungszentrum Leipzig und der Deutsche Wetterdienst eng zusammenarbeiten. Zudem wurden Kommunen, Kammern, Planungsgemeinschaften, Fachverbände und weitere Institutionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beteiligt. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Errichtung und Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau - HWR Flutpolder Öberauer Schleife -

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden.

Vorläufig gesicherte Gebiete zur HW-Entlastung/-Rückhaltung

Vorläufig gesicherte Gebiete zur HW-Entlastung/-Rückhaltung, sind Gebiete die für den Bau von Flutpoldern vorgesehen sind. Flutpolder sind spezielle von Deichen umgebene Rückhalteräume mit geringen Schadenpotenzialen. In einen Flutpolder wird bei sehr großen Hochwasserereignissen gezielt Wasser eingeleitet, dort zurückgehalten und nach Ablaufen des Hochwassers wieder abgegeben. So wird die Spitze des Hochwasserabflusses unterhalb des Flutpolders reduziert. Damit die Rückhalteflächen bei Bedarf geflutet werden können, müssen sie nahe am Fluss liegen. Häufig handelt es sich dabei um ehemalige oder noch bestehende Überschwemmungsgebiete, die früher auch schon bei kleinen Hochwasserereignissen überschwemmt waren.

Umweltminister stellt Umsetzungsbericht zur Hochwasserstrategie vor

Sachsen-Anhalt kommt mit der Stärkung des Hochwasserschutzes an den Flüssen des Landes gut voran. Das geht aus der Zwischenbilanz zur Hochwasserstrategie des Landes hervor, die Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag im Kabinett vorgestellt hat. „Das Glas ist dreiviertel voll“, betonte Willingmann mit Blick auf die Bilanz neuer und sanierter Hochwasserschutzanlagen.“ Seit der Jahrhundertfluten 2002 und 2013 entlang der Elbe sei viel investiert worden. „Das Leben an den Flüssen unseres Landes, allen voran entlang der Elbe, ist deutlich sicherer geworden“, so der Minister. „Das hat sich auch im Winterhochwasser vor zwei Jahren gezeigt, als alle Anlagen landesweit standhielten.“ Angesichts des fortschreitenden Klimawandels sei es aber zwingend notwendig, weiter konsequent in den Hochwasserschutz zu investieren. „Wir dürfen die Augen vor dem auch bei uns im Lande fortschreitenden Klimawandel nicht verschließen. Starkregen und damit einhergehende Hochwasser an den Flüssen kommen immer häufiger vor“, erklärte Willingmann. „Deshalb ist jeder Euro für den Hochwasserschutz nicht nur gut angelegtes Geld, um Schäden zu vermeiden. Wir retten damit im Zweifelsfall auch Menschenleben.“ Die Hochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ bündelt alle Maßnahmen, mit denen das Land den Schutz von Menschen, Siedlungen und Infrastruktur nachhaltig stärkt. Ein zentrales Ziel ist es, technische Maßnahmen wie Deichsanierungen mit natürlichem Hochwasserschutz – etwa Deichrückverlegungen und Flutpoldern – zu verbinden. „Nur wenn wir den Flüssen mehr Überflutungsflächen zurückgeben, schaffen wir dauerhaft Sicherheit für die Regionen entlang von Elbe, Saale und Mulde“, erläuterte Willingmann. Aktuell entsprechen 1.045,4 Kilometer Deiche (76 Prozent) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei 228,8 Kilometern Deich (17 Prozent) besteht ein Anpassungsbedarf, weil etwa ein Verteidigungsweg fehlt oder die Anlage weiter erhöht werden muss. 99,5 Kilometer Deich (7 Prozent) gelten als nicht standsicher. Es handelt sich hierbei aber oftmals um Anlagen, die beispielsweise im Zuge von Deichrückverlegungen zurückgebaut werden sollen. Die Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ umfasst insgesamt 195 Einzelmaßnahmen, davon 25 Daueraufgaben. Bis Ende 2024 konnten bereits 25 Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden, darunter zentrale Projekte wie die Sanierung des Gimritzer Damms in Halle (Investition: rund 4,9 Millionen Euro, Fertigstellung 2022) oder der erste Bauabschnitt des Hochwasserschutzes Bernburg (4,43 Millionen Euro, Fertigstellung Juni 2025). Auch die Deichrückverlegung bei Klietznick für rund vier Millionen Euro wurde im Juli 2025 fertiggestellt. Damit einher ging die Schaffung von rund 2.000 Hektar Retentionsfläche. Aktuell befinden sich 116 Maßnahmen in verschiedenen Stadien der Umsetzung, Planung oder Vorbereitung. Neben baulichen Projekten setzt das Land auch auf moderne Vorhersage- und Informationssysteme. Die Hochwasservorhersagezentrale wurde technisch weiterentwickelt, Pegelnetze ausgebaut und Software optimiert. Zudem wurden Wasserwehren und Deichfachberater intensiv geschult. Mit der Förderrichtlinie „KLIMA III“ stellt das Umweltministerium zusätzlich 25 Millionen Euro für Kommunen bereit, um Maßnahmen gegen Hochwasser und Starkregen zu entwickeln. Der Umsetzungsbericht ist auf den Internetseiten des Ministeriums abrufbar: https://lsaurl.de/berichthochwasserstrategie Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anpassung an Klimawandel-Folgen: Willingmann überreicht Förderung über knapp 350.000 Euro an Burgenlandkreis

Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

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Protokoll zur Informationsveranstaltung Deichrückverlegung Küchenhorn Datum: Uhrzeit: Ort: 26.11.2024 18:00 – 20:30 Uhr Katharinensaal, Amtstor 3, 39326 Wolmirstedt Ablauf TOP 1 Begrüßung durch die Moderation, die Bürgermeisterin der Stadt Wolmirstedt Marlies Cassuhn, Christian Jöckel (LHW), Christian Kunz (BUND), Andreas Kriebel (Forstbetrieb Altmark) TOP 2 Organisatorisches und soziometrische Abfrage TOP 3 Christian Jöckel, LHW: Einordnung der Maßnahme in das Programm TOP 4 Martin Etzold, LHW: Warum Deichrückverlegung und nicht Flutungspolder? TOP 5 Mathias Laudon, Planungsbüro WSTC (Wasser | Straßen | Tiefbau & Consulting): Stand der Maßnahme Deichrückverlegung Küchenhorn TOP 6 Christian Kunz, BUND: Was sind die Ziele vom BUND mit Blick auf die DRV Küchenhorn? Pause inkl. Auslage von Kartenmaterial TOP 7 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 8 Abschluss und Ausblick Danach: Informeller Ausklang 30 Teilnehmende / 10 Personen Stadt Wolmirstedt, LHW, BUND, Planungsbüro WSTC, Forstbetrieb Altmark, Zebralog Zu TOP 7 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden: 1. Es wurde eine Variante gewählt, die den Sportplatz flutet. Wer baut die alte Anlage zurück und wohin kommt die neue? Hier sollte es auch Schadensersatz geben. a. OB Cassuhn: Die Stadt beabsichtigt, das Sportgelände aus dem Küchenhorn auszulagern und es wurde bereits nach Alternativen gesucht. Aktuell gibt es Verhandlungen mit dem Ministerium, damit wir eine finanzielle Unterstützung bekommen. Eine Unterstützung wurde bereits konkret zugesagt. Die Diskussion zur DRV wurde auch aus der Verwaltung angeregt, eine Alternative wäre ein Deich um die Sportanlage. Diese Option hätte aber zu vielen Einschnitten geführt (z.B. breiter Deich, Fällen von Bäumen). b. LHW: Die Maßnahme der DRV wurde von uns technisch vorgestellt. Das Thema der Schnittstelle ist ein gemeinsames mit der Stadt. c. OB Cassuhn: Das Ministerium hat einem Gespräch für Januar 2025 zugesagt. Auch diese Behörden benötigen einen gewissen Planungsstand, damit sie damit weiter verfahren können. Es gibt aber die Unterschrift der Ministerin, worauf ich vertraue. 2. Gibt es einen konkreten Zeitplan? a. LHW mit Bezug auf Folie 23 der Präsentation: Wir befinden uns in einem recht frühen Zeitpunkt der Maßnahme, zu der wir informieren. Nach Abschluss der „Planung der Vorzugsvariante“ kommt das Planfeststellungsverfahren. Danach wird die Planung 3. 4. 5. 6. 7. 8. weiter bis zur baulichen Umsetzung detailliert. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir aber keine belastbare Zeitschiene nennen. Wir nehmen uns die Zeit, die wir für eine gute Lösung benötigen. Sicher ist, dass es noch ein paar Jahre dauert, bis gebaut werden kann. Wenn wir so weit sind, dass wir einen Beschluss haben und ein Bauvertrag geschlossen wurde, kann der Zeitplan kommuniziert werden. Das Problem beim Bauen ist nicht das Bauen an sich, sondern die Vorbereitung und die Genehmigung. Wir handeln hier rechtssicher und im Dialog mit den Betroffenen. b. Nachfrage der Moderation: Gibt es Erfahrungswerte aus anderen Deichrückverlegungen? c. LHW: Die DRV in Sandau an der Elbe hat etwa 17 Jahre gedauert. Die Planungen haben dort sehr lang gedauert und das Elbhochwasser 2013 fiel auch in diese Zeit. Ein anderes Beispiel ist die DRV Klietznick, die etwa 7 Jahre gedauert hat. Das sind zwei Beispiele, es wird also irgendwo dazwischenliegen – idealerweise eher in der Nähe des zweiten Beispiels. Der Entzug von landwirtschaftlicher Fläche betrifft Eigentumsrecht aber auch Ernährungsgrundlage. Wie wird das gerechtfertigt? a. LHW: Es wurden ganz verschiedene Varianten gezeigt, die gewählte Variante verläuft nahe der Waldkante. Die maximale Fläche wurde in diesem Fall also nicht gewählt, um den Naturraum zu schützen. Es ist aber z.B. noch nicht geklärt, ob die Randbereiche dann noch zu bewirtschaften sind, und auch wie viele Überfahrten es benötigt. Diese Fragen möchten wir mit den Betroffenen klären. Einen Ausgleich wird es dann auf alle Fälle geben. b. LHW: Die Flächen für den Deichbau möchten wir kaufen. Durch den Kauf fließt also auch schon Geld. Es gibt derzeit im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine Regelung zur Entschädigung bei Flutpoldern. Es ist beabsichtigt, im Rahmen einer Gesetzesnovellierung dies auf Deichrückverlegungen auszuweiten. An das Fußballstadion schließt eine Festwiese und eine Hundewiese an. Wie verhält es sich hier mit Nutzungseinschränkungen? a. BUND: es ist eine große Fläche (300ha), die nicht komplett für Renaturierung genutzt werden muss. Hier sehe ich keine Schwierigkeiten. Wer ist verantwortlich für den Rückbau des Fußballstadions? a. LHW: Der Rückbau des Stadions ist nicht Bestandteil der Deichrückverlegung. Ein Nutzer des Altplatzes (Turnierplatz für Reitsport) interessiert sich an einer Nachnutzung, was aber abhängig ist vom Rückbau. Wenn der Zaun wegkommt, dann wäre das nicht möglich. a. LHW: Im aktuellen Planungsstand sind noch nicht alle Betroffenheiten geklärt. Die DRV bedeutet nicht, dass die gesamte Fläche nicht mehr nutzbar ist. Dazu sind die Ergebnisse einer hydraulischen Modellierung ausstehend. Wichtig ist dann auch, welche Stellen weiter benetzt / nass sein werden. Diese Informationen zeigen dann die tatsächlichen Nutzungskonflikte. Abfluss aus dem Auenwald muss geregelt und gut gewartet werden. a. BUND: Das Wasser muss kommen und gehen können. In den ursprünglichen Naturraum wurden auch Wege gebaut. Wir möchten den Raum hydraulisch modellieren, damit auch der Abfluss an den Plätzen gewährleistet wird, wo das Wasser stehen bleiben würde. b. LHW: Es gibt bereits den Austausch mit dem Landesforst, in dem betont wurde, dass man unbedingt auch darauf achten soll, wie das Wasser aus dem Wald herauskommt. Es soll dabei auf technische Bauten verzichtet, und eher das Gelände modelliert werden,z.B. durch Absenken von Wegen hin zu Furten. Wie lange dauert es, bis das Wasser nach einer Flutung wieder abfließt und welche Folgen hat dies für das Grundwasser? a. LHW: Zuerst soll es eine hydraulische Modellierung geben (Oberflächenwasser) und anschließend eine Modellierung des Grundwassers. Unser Ziel ist, den Ist-Zustand des Grundwassers in den Siedlungsgebieten zu halten. Dazu muss langfristig das Grundwasser modelliert werden, was über ein Brunnensystem erfolgt. Bei 2 eintretendem Hochwasser kann dann die Messung vorgenommen werden. Wird eine Auswirkung auf das Grundwasser festgestellt, müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung eingeplant werden, z.B. Pumpen oder Drainagen. 9. Wie kam die Entscheidungsfindung zustande zwischen den drei Varianten? Wieso wird jetzt schon eine Vorzugsvariante gewählt, wenn man noch so früh im Planungsprozess steht (mit ausstehenden Messungen)? LHW: Die ursprüngliche Variante sah eine Sanierung auf der vorhandenen Deichlinie des rechten Ohredeiches vor. Dazu wurden zunächst 5 mögliche Sanierungsvarianten erarbeitet und gegenübergestellt. Eine Sanierung auf der Trasse ist auch eine Anpassung an das aktuelle Regelwerk und mit einer Verbreiterung des Deichquerschnittes verbunden. Bei einer Verbreiterung zur Waldseite (Anbau eines Deichverteidigungsweges) wird der Baumbestand in erheblichen Maße betroffen. Bei einer Verbreiterung zur Ohreseite wird der bereits schmale Flussquerschnitt weiter eingeengt. Bei beiden Varianten sind erhebliche Eingriffe verbunden, welche am Standort nicht auszugleichen sind. Schließlich haben wir eine Alternativenprüfung durchgeführt und drei mögliche Deichrückverlegungstrassen betrachtet. Die hier vorgestellte Lösungsvariante stellt die Vorzugslösung dar, unter Abwägung von Baugrund, Kosten, Grundwassereinfluss, Eingriffe in Schutzgüter, Umwelt und Natur. Die Entscheidungsfindung ist somit solide erfolgt und abgewogen, auch wenn noch nicht alle Fragen beantwortet werden können. 10. Wer ist dafür verantwortlich, die Ohre sauber zu halten? Der Fluss staut sich nach Regen an, und fließt aber nicht ab. An der Elbe kann es nicht liegen. LHW: Die Ohre ist ein Gewässer 1. Ordnung, dafür ist das LHW zuständig. Da kein Vertreter des Flussbereiches anwesend ist, wird ein direkter Kontakt hergestellt und eine Antwort dazu nachgereicht. 3

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