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Monitoring und Anpassungsstrategie im Kabinett: Willingmann will Sachsen-Anhalt stärker gegen Folgen des Klimawandels wappnen

Steigende Temperaturen, mehr Wetterextreme und trockenere Böden: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt zunehmend spürbar. Das geht aus dem Monitoringbericht 2025 zum Klimawandel des Umweltministeriums (MWU) hervor, den Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Kabinett vorgestellt hat. Das Monitoring bildet die Basis für Maßnahmen des Landes zur Anpassung an den Klimawandel. Die entsprechenden Vorhaben aller Ressorts sind seit 2010 in einer Landesstrategie gebündelt, die jetzt ebenfalls unter MWU-Federführung fortgeschrieben wurde. Auch darüber hat der Minister heute das Kabinett informiert. „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt ganz deutlich: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt objektiv messbar“, erklärte Willingmann. „Daher werden wir weiterhin nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen. Wir dürfen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Menschen durch Nichtstun aufs Spiel setzen, sondern müssen unser Bundesland gegen Wetterextreme wappnen. Starkregen und Hochwasser werden in Zukunft genauso Themen sein wie anhaltende Hitze und Trockenheit. Und das sehen die Menschen im Land. Das Ergebnis des aktuellen ‚Sachsen-Anhalt-Monitors‘ ist hier eindeutig: 70 Prozent erkennen die Notwendigkeit an. Freilich darf Klimaschutz nicht wirtschaftlich und sozial überfordern. Weitaus bedrohlicher für unsere Existenz ist es jedoch, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verharmlosen oder gar zu leugnen.“ Die klimatischen Veränderungen im Land werden anhand von insgesamt 40 Indikatoren wie etwa Temperatur, Niederschlag, Bodenfeuchte, Hitzebelastung oder Grundwasserstand dokumentiert. Danach ist in Sachsen-Anhalt seit 1880 ein erheblicher Temperaturanstieg zu verzeichnen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich beschleunigt hat. Der Bericht war erstmals 2021 veröffentlicht worden und wurde jetzt erstmalig aktualisiert. Zentrale Ergebnisse des Monitoringberichts 2025 zum Klimawandel (immer Vergleich des Zeitraums 2001 bis 2023 mit dem Zeitraum 1961 bis 1990): Zusätzlich zur Dokumentation von Klima-Kenngrößen beschreibt der Monitoringbericht auch Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. So ist etwa durch weiter steigende Temperaturen und länger anhaltende Trockenphasen u.a. mit sinkenden Wasserständen im Grundwasser sowie in Flüssen und Seen zu rechnen. Dies und die rückläufigen Niederschläge im Sommer dürften in der Landwirtschaft die Notwendigkeit für Bewässerung steigern. Gleichzeitig nimmt etwa die Gefahr für Starkregen oder Waldbrände sowie die Wärmebelastung in Großstädten zu. Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, um das Land gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen. Basis dafür ist die Landesstrategie aus dem Jahr 2010, die regelmäßig fortgeschrieben wird – sie bündelt sämtliche Aktivitäten der Ministerien zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt. Die jetzt aktualisierte Anpassungsstrategie umfasst insgesamt 68 Maßnahmen aus 14 Handlungsfeldern – zu den bedeutendsten im MWU-Bereich gehören die Stärkung des Wasserrückhalts in den Regionen, Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur oder die Schaffung natürlicher Überflutungsflächen, etwa durch Reaktivierung bzw. Sicherung von Flussauen. In den vergangenen Jahren hat das MWU die Anpassung an den Klimawandel intensiv vorangetrieben: Mitte 2024 wurde das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ gestartet, mit dem insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereitgestellt werden. Mittlerweile konnten 40 Vorhaben für insgesamt 21,8 Millionen Euro bewilligt werden. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. „Die Zwischenbilanz zum Förderprogramm zeigt eindrucksvoll auf, dass sich die Städte und Gemeinden auf den Weg gemacht haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner besser vor dem fortschreitenden Klimawandel zu schützen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch: Wir müssen in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter investieren. Wir dürfen hier die Kommunen mit den Aufgaben nicht alleine lassen.“ Neben „Klima III“ hat das MWU weitere wichtige Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Meilensteine dabei waren die Novellierung des Wassergesetzes , die Erarbeitung landesweiter Karten zu Starkregengefahren und eines Leitfadens für Kommunen zum Starkregenmanagement sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Moorbodenschutz. Darüber hinaus wurden durch Errichtung von Flutpoldern und Deichrückverlegungen im Zuge des Programms „Fluss Natur Leben“ bislang fast 2.000 Hektar an neuen Überflutungsflächen im Land gewonnen; weitere Maßnahmen zu Deichrückverlegungen sind bis 2027 in Vorbereitung, etwa bei Buro oder Schützenberg im Landkreis Wittenberg. Die jetzt vorliegende Aktualisierung der Anpassungsstrategie erfolgte erneut im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Klima“, in der fast alle Landesministerien sowie Fachbehörden, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände, das Umweltforschungszentrum Leipzig und der Deutsche Wetterdienst eng zusammenarbeiten. Zudem wurden Kommunen, Kammern, Planungsgemeinschaften, Fachverbände und weitere Institutionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beteiligt. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Errichtung und Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau - HWR Flutpolder Öberauer Schleife -

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden.

Sachstandsbericht 2023 Projekt Flutpolder Rösa

Polderdeich 2: Die Ausführungsplanung für den Bau des Polderdeiches zwischen dem Auslaufbauwerk und dem bereits fertig gestellten Polderdeich 1 wurde ausgeschrieben und befindet sich in Bearbeitung. Steuerbares Einlaufbauwerk: Die Entwurfsplanung für die Umplanung des Einlaufbauwerks in ein steuerbares Bauwerk konnte abgeschlossen werden. Dies ist hinsichtlich der Nutzung bei Hochwasserereignissen und die Auswirkungen auf die Flutpolderfläche die nachhaltigere Lösung. Das Stahlbetonbauwerk soll Fischbauklappen als Verschlüsse erhalten und mit einer Brücke überführt werden. Der Abstimmungsprozess mit dem Landesverwaltungsamt für die Änderung der Genehmigung wurde begonnen. Die im Juni 2023 vom LHW eingereichten Unterlagen zur UVP-Vorprüfung wurden ausgewertet. Durch das LVwA wurde mitgeteilt, dass keine UVP-Pflicht besteht. Der weitere Ablauf des Planänderungsverfahrens wird vom LVwA vorbereitet. Aus der Informationsveranstaltung vom November 2022 wurde an den LHW und die Gemeindeverwaltung der Auftrag erteilt, einen neuen Standort für das Betriebs- und Lagergebäude zu suchen, welcher außerhalb der Ortslage Brösa liegt. In Abstimmung mit der Gemeinde und dem Planungsbüro wurde ein neuer, geeigneter Standort für das Betriebs- und Lagergebäude am Ortsrand von Rösa gefunden. Nach Hinweisen der Gemeinde konnte bereits ein erster Entwurf für die Ausgestaltung des Gebäudes durch das Planungsbüro erstellt werden. A+E-Maßnahmen: Alle Abstimmungen zur Umsetzung der Ausführungsplanung sind erfolgt. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurden Arbeitspakete für eine stückweise Umsetzung der A+E-Maßnahmen vorgeschlagen. Ausblick 2024 In 2024 soll mit dem Bau des 4,4 km langen Polderdeichs 2 begonnen werden, sodass nach dessen Fertigstellung die Funktionsfähigkeit des Polders in großen Teilen gegeben ist. Sukzessive werden die A+E-Maßnahmen, welche im Vorfeld umgesetzt werden können, in Absprache mit der Gemeinde begonnen. Hier soll zum Beispiel eine gemeinsame Pflanzaktion mit den Bürgern durchgeführt werden, die von fachkundigen Personen betreut wird. Die Planung für das Betriebs- und Lagergebäude am neuen Standort wird weiter präzisiert. Ziel ist es, einen abgestimmten Entwurf zu erarbeiten. Die Ausführungsplanung für das steuerbare Einlaufbauwerk wird zeitparallel zum Planänderungsverfahren bearbeitet.

Anpassung an Klimawandel-Folgen: Willingmann überreicht Förderung über knapp 350.000 Euro an Burgenlandkreis

Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen - Schutzdeiche

Von Frank Thorenz und Jörn Drosten Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN in enger Abstimmung mit dem Land Bremen den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche". Nach den Generalplänen für die Festlandsküste und die Ostfriesischen handelt es sich dabei um den dritten Teil der Generalplanung Küstenschutz. Die Generalpläne beschreiben die Küstenschutzstrategie zur Sicherung der Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen gegen Überflutung und Erosion. Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN in enger Abstimmung mit dem Land Bremen den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche". Nach den Generalplänen für die Festlandsküste und die Ostfriesischen handelt es sich dabei um den dritten Teil der Generalplanung Küstenschutz. Die Generalpläne beschreiben die Küstenschutzstrategie zur Sicherung der Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen gegen Überflutung und Erosion. Sie stellen die für deren Umsetzung erforderlichen Maßnahmen in einer Gesamtschau dar. Ziel ist es, die Küstenregion als Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraum mit ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und fast 218 Milliarden Euro an Sachwerten langfristig für eine nachhaltige Nutzung zu sichern. Die Generalplanung bildet damit einen Kernbaustein des Hochwasserrisikomanagements für die Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen. An Ems, Weser und Elbe verhindern Sturmflutsperrwerke als Teil des Küstenschutzsystems in Niedersachsen und Bremen wirksam, dass Sturmfluten über die tidebeeinflussten Nebenflüsse weit in das Hinterland vordringen. Die auf Grundlage des niedersächsischen Deichgesetzes über eine Rechtsakt festgesetzten Schutzdeiche reichen vom Sperrwerk bis zur Tidegrenze. Sie gewährleisten bei Schließung des Sperrwerks, dass die Niederungsgebiete gegen Überflutung durch zuströmendes Oberwasser geschützt sind. Im Fall einer Fehlfunktion des Sperrwerks stellen sie zudem eine weitere Sicherheit dar. Die Erhaltung der Schutzdeiche liegt in Niedersachsen und Bremen überwiegend in der Verantwortung von Deichverbänden als öffentlich-rechtliche Körperschaften und unterliegt der Aufsicht der Deichbehörden. Für die Erstellung des Generalplans Schutzdeiche wurden sämtliche Schutzdeiche in Niedersachsen und Bremen mit Hilfe von flugzeuggestützten Laserscanner flächenhaft neu vermessen. Damit wurde eine Bestandsaufnahme geschaffen, die erstmals einen vollständigen Überblick über die Situation aller betroffenen Deiche ermöglicht, aus welcher Handlungsbedarfe abgeleitet wurden. In Niedersachsen ergibt sich eine Gesamtlänge aller Deiche von rund 566 Kilometer und in Bremen von rund 32 Kilometer. In Kombination mit zusätzlichen Flutpoldern, die über Ein- und Auslassbauwerke gesteuert oder über definierte Überlaufschwellen angesprochen werden, mit naturnahen Deichvorländern als Überflutungsräume und Schutzwerken bilden diese ein zusammenwirkendes Schutzdeichsystem. Die Höhe der Schutzdeiche wird nach dem zu erwartenden höchsten Wasserstand beim Sperren des Tidegewässers durch ein Sturmflutsperrwerk bestimmt. Diesen ermittelt der NLWKN gewässerspezifisch mittels hydronumerischer Berechnungen in Abhängigkeit von den orts- und gewässerspezifischen Rahmenbedingungen. Zusammen mit dem örtlichen Wellenauflauf und einem Mindestfreibord von 50 Zentimetern ergibt sich die Solldeichhöhe. Weiterhin definiert der Generalplan technische Standards für die präferiert in Erdbauweise auszuführenden Schutzdeiche. Generelles Ziel ist es, für zukünftige Planungen und Maßnahmen an Schutzdeichsystemen im Kontext des Klimawandels bereits heute verschiedene möglichst flexible Anpassungsoptionen als Teil eines Hochwasserrisikomanagements weiter zu verfolgen. Hierzu zählen Untersuchungen zum Einfluss des Meeresspiegelanstiegs und der Veränderung der Oberwasserabflüsse, konzeptionelle gewässerspezifische Untersuchungen zu wasserstandsmindernden Maßnahmen sowie die Freihaltung von Planungsräumen für den Küstenschutz. Schutzdeiche sollten dabei bevorzugt in Erdbauweise ausgeführt werden, damit eine Nacherhöhung und Verstärkung einfach möglich ist und das Material wiederverwendet werden kann. Der im Generalplan dokumentierte Investitionsbedarf von 625 Millionen Euro stellt einen Orientierungsrahmen für erforderliche Maßnahmen an den Schutzdeichen dar. Neben dem Abbau prioritärer Defizite wird als wesentliches Ziel formuliert, auf Basis des Generalplans flussgebiets- beziehungsweise gewässerspezifisch integrierte, ganzheitliche kostenoptimierte Konzepte und Planungen zu erstellen. Diese zielen auf die Entwicklung resilienter Schutzdeichsysteme bestehend aus Schutzdeichen, Poldern und Retentionsflächen, welche eine Anpassung an sich verändernde klimatisch-hydrologische Rahmenbedingungen ermöglichen. Hierbei besteht neben dem Ziel der Wasserstandsminimierung das Potential, in den Gewässerlandschaften Synergieeffekte zu nutzen und mit der Küstenschutzmaßnahme für den Naturschutz wertvolle Lebensräume zu schaffen. Alle drei bisher veröffentlichten Generalpläne finden Sie hier . Der Verlauf der Haupt- und Schutzdeichlinien finden Sie hier . (Heranzoomen auf einen Maßstab von 1:90.000 oder größer ) Übersichtsplan der Hauptdeiche, Schutzdeiche und Sperrwerke in Niedersachsen (Bild NLWKN). Schematische Darstellung des Schutzdeichsystems in Niedersachsen (Bild NLWKN). Deichrückverlegung an der Oste (Bild NLWKN).

Flutpolder Riedensheim, 1. wesentliche Planänderung (v.a. Fischaufstiegsanlage Bittenbrunn)

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, hat die 1. wesentliche Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 10.01.2014 für das noch nicht fertig gestellte Vorhaben "Flutpolder Riedensheim" im Markt Rennertshofen, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, vorgelegt und die Durchführung des hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Gegenstand der 1. Planänderung ist im Wesentlichen die überarbeitete Planung für die Fischaufstiegsanlage Bittenbrunn, bestehend aus dem Teilbauwerk Donau-km 2482,5 im Oberwasser und dem Teilbauwerk Donau-km 2479,9 im Unterwasser der Staustufe Bittenbrunn. Die Anpassung wurde notwendig, weil der Vorhabensträger gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 10.01.2014 sicher zu stellen hat, dass sich Bau und Leistungsfähigkeit der technischen Fischaufstiegsanlage an den Ausführungen des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern - Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt in der bei Baubeginn aktuellen Fassung zu orientieren haben. Die Planänderung beinhaltet insofern die nunmehr notwendigen technischen Anpassungen der Fischaufstiegsanlage, die aus den neuen Vorgaben des DWA-Merkblattes M 509, Stand Mai 2014, sowie der überarbeiteten Fassung des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern“ des Bayerischen Landesamt für Umwelt (2. Auflage vom Mai 2016) resultieren. Es ergeben sich u.a. folgende Änderungen: Teilbauwerk Oberwasseranschluss bei Donau-km 2482,5 mit Anbindung an den E-Graben: - Anpassung der geometrischen Dimensionierung des Durchlassbauwerks (Schlitzpasses) hinsichtlich Beckenanzahl (7 statt 8), Beckenlänge, -breite, Fließtiefe, Schlitzbreite; - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 23 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Ausführung des Raugerinnebeckenpasses in Dammlage anstatt im Einschnitt aufgrund des zwischenzeitlich veränderten Ausgangsgeländes. Teilbauwerk Unterwasseranschluss E-Graben bei Donau-km 2479,9: - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 21 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen inkl. Böschungssicherung mittels Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Anpassung Bypass-Rohrleitung inkl. Auslaufbauwerk zur schadlosen Abführung des Abflusses aus dem E-Graben während der Bauarbeiten und Revisionsarbeiten; - Anlage eines Unterhaltsweges im Böschungsbereich auf der orographisch rechten Seite des E-Grabens. Sowohl beim Ober- als auch beim Unterwasseranschluss kommt es zu keiner Veränderung des Trassenverlaufs und der Dotationswassermenge gegenüber dem Stand der Planfeststellung. Weitere Planänderungen stellen die Neufassung der Monitoringauflagen unter A.IV.13.1.1 des o. g. Planfeststellungsbeschlusses sowie die Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bzw. der Kohärenzausgleichsmaßnahmen bzgl. der FFH-Lebensraumtypen 9150 und 9180* dar. Für das Planänderungsvorhaben werden Grundstücke im Markt Rennertshofen (Gmkg. Riedensheim), der Gemeinde Oberhausen (Gmkg. Oberhausen) und der Stadt Neuburg an der Donau (Gmkg. Bittenbrunn) in Anspruch genommen. Nähere Einzelheiten können den ausliegenden Unterlagen entnommen werden, die neben dem Erläuterungsbericht, Plänen, angepassten naturschutzfachlichen Studien/Gutachten auch einen geänderten UVP-Bericht sowie ein Fachgutachten zur Umweltverträglichkeitsstudie (Vergleichende Bewertung der Fischaufstiegshilfen-Varianten an der Donaustufe Bittenbrunn) enthalten.

Änderung des planfestgestellten Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau – HWR Flutpolder Öberauer Schleife –

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf plant abweichend zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2025, Az. RNB-55.1.W 4543-1-25, erlassen durch die Regierung von Niederbayern, von einer Errichtung eines Ringdeichs und einer erhöhten Zufahrt zum Ortsteil Breitenfeld (Bauabschnitt DA 3) abzusehen. Das Wasserwirtschaftsamt konnte seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Ortsteil Breitenfeld weitere Grundstücke erwerben. Dies hat zur Folge, dass nun im Betriebsfall kein Schutz bzw. keine Erreichbarkeit des Ortsteils Breitenfeld mehr erforderlich ist. Damit konnten die rein zum Schutz des Ortsteils Breitenfeld vorgesehenen Baumaßnahmen aus der Planung herausgenommen werden. Nachdem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Gesamtvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss gilt im Übrigen mit seinen Nebenbestimmungen fort.

Willingmann überreicht Förderung über 3,64 Mio. Euro für besseren Hochwasserschutz an Magdeburgs OB Simone Borris

Um den Osten Magdeburgs noch besser vor extremen Hochwassern zu schützen, wird die Landeshauptstadt mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums drei Gräben ausbauen. Den Förderbescheid über rund 3,64 Millionen Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ hat Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an Oberbürgermeisterin Simone Borris überreicht. Inklusive des Eigenanteils will die Stadt insgesamt gut 4,36 Millionen Euro investieren. Die Gräben Neugrüneberg, Schwanengraben und Graben A durchziehen den ostelbischen Raum und entwässern über das Grabensystem Furtlake in den Ehlekanal. Die drei Gewässer sollen umfassend ertüchtigt werden, um der dortigen Vernässung entgegenzuwirken und gleichzeitig besseren Schutz vor Starkregen zu bieten. Dafür sollen ein durchgehendes Sohlgefälle hergestellt und ausreichend dimensionierte Sohlprofile geschaffen werden. In den vergangenen Jahren hatte die Stadt Magdeburg bereits mehrere Gräben ausgebaut und ein Schöpfwerk errichtet, um den Hochwasserschutz in Ostelbien zu stärken. Willingmann sagte: „Ich freue mich, dass wir ein derart wichtiges kommunales Projekt zum Hochwasserschutz fördern können. Gerade die östlich der Elbe lebenden Magdeburger haben bei den Jahrhundertfluten 2002 und 2013 die enormen Gefahren am eigenen Leib erleben müssen. Aber auch kleinere Hochwasser wie 2006 oder 2010 sorgten durch zunehmende Vernässung für Schäden an Bausubstanz und Infrastruktur. Und letztlich ist es mit Blick auf steigende Gefahren durch Starkregen infolge des fortschreitenden Klimawandels umso wichtiger, vorhandene Entwässerungssysteme fit für die Zukunft zu machen. Diese Investition der Landeshauptstadt unterstützen wir gern.“ Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris unterstrich die Bedeutung der Förderung für die geplanten Arbeiten. „Noch für dieses Jahr sind unter anderem der Ausbau des Grabens Neugrüneberg vom Schwarzkopfweg bis zum Gübser Weg auf einer Länge von etwa 815 Metern sowie der Neubau mehrerer Rohrdurchlässe vorgesehen. Das entsprechende Vergabeverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Mein Dank gilt dem Land Sachsen-Anhalt für die Unterstützung.“ 34 Vorhaben mit Landesprogramm Klima III gefördert Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ unterstützt das Umweltministerium kommunale Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Insgesamt werden 35 Millionen Euro aus EU-Mitteln für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement, Hochwasserschutz und Klimaresilienz bereitgestellt. Davon entfallen 25 Millionen Euro auf Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement und 10 Millionen Euro auf Projekte zur Stärkung der Klimaresilienz. Bislang wurden im Bereich Hochwasser und Starkregen landesweit 34 Maßnahmen mit insgesamt rund 17,5 Millionen Euro bewilligt. Hintergrund : Das Elbehochwasser im Jahr 2002 hat in Sachsen-Anhalt Schäden von rund zwei Milliarden Euro verursacht; 2013 waren es landesweit zwischen 1,5 und zwei Milliarden Euro. Seit 2002 hat das Umweltministerium ca. 1,6 Milliarden Euro zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert, davon rund 53 Millionen Euro im Stadtgebiet von Magdeburg. Waren nach dem Hochwasser 2002 lediglich 5 Prozent der Deiche standsicher/DIN-gerecht, entsprechen heute bereits rund 75 Prozent (968,5 von insgesamt 1.283,9 km) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18 Prozent der Deiche (224,8 km) haben Anpassungsbedarf wie etwa eine notwendige Erhöhung oder fehlende Deichverteidigungswege; sie bieten aber dennoch wirksamen Hochwasserschutz. Aktuell gelten 7 Prozent der Deiche (90,6 km) als nicht standsicher; viele davon liegen aber im unmittelbaren Bereich von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Ergebnisprotokoll zum Informationstreffen am 31.05.2022 im Gemeinschaftshaus Prettin Kontext Ablauf Präsentationen Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 31. Mai 2022 von 16:00-18:30 Uhr ein Informationstreffen zum Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken durch. Die Veranstaltung richtete sich an persönlich eingeladene Schlüsselakteure (z.B. Ortschaftsräte, Verwaltung, Interessensverbände) und direkt von der Maßnahme betroffene Personen (insbesondere landwirtschaftliche Betriebe). Insgesamt nahmen 29 Personen an dem Informationstreffen teil. Ziel war es, die Teilnehmenden über den derzeitigen Stand der Planungen zu informieren, Rückmeldungen einzuholen und zu zentralen Fragestellungen in den Dialog zu kommen. Ablauf des Informationstreffens Begrüßung, Ziele der Veranstaltung, Organisatorisches Vorstellungsrunde Einordnung der Maßnahme in das Programm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ Vorstellung der Vorplanung und Erkundungen im Gelände Verständnisfragen, Rückmeldung und Diskussion Abschluss und Ausblick Die Präsentationen zur Veranstaltung stehen hier zum Download bereit: Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Präsentation zum Stand der Planung (Vorplanungen und Erkundungen im Gelände) Ein großer Teil der Veranstaltung war für den Dialog mit den Teilnehmenden vorgesehen. Die Maßnahme traf unter vielen der Teilnehmenden auf Skepsis und Ablehnung. Betroffene Landwirte betonten, dass sie für Hochwasserschutz seien, dieser aber nicht auf fruchtbarem Ackerland liegen sollte. Einige Landwirte machten deutlich, dass sie sich in ihrer Existenz bedroht fühlten, wenn die Maßnahme des Flutpolders umgesetzt würde. Die folgenden Fragen wurden ausführlicher diskutiert. Fett hervorgehoben sind die zusammengefassten Fragen und Hinweise. Die Rückmeldungen und Erläuterungen darunter kommen vom LHW, dem Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) sowie den begleitenden Planungsbüros. Warum wurde gerade der Standort Axien-Mauken für einen Flutpolder ausgewählt? Könnte die Maßnahme nicht auch an einem anderen Standort sein mit weniger fruchtbarem Land? Insgesamt sind im Rahmen des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“ 33 Hochwasserschutzmaßnahmen (Flutpolder und Deichrückverlegungen) geplant. Axien-Mauken ist demnach nur einer von vielen Standorten. Das zentrale Kriterium bei der Auswahl eines Standortes für den Hochwasserschutz ist die Geländeoberflächenstruktur. Das Vorhabengebiet ist auf Grund seiner geografischen Lage im ehemaligen Überschwemmungsgebiet der Elbe besonders von Hochwasser betroffen. In der Vergangenheit hat es immer wieder Hochwasserereignisse gegeben. Auch für die Zukunft werden Hochwasserereignisse prognostiziert. Ein Hochwasserschutz ist notwendig, um Überflutungen zu vermeiden. Ein Flutpolder kommt dann bei einem extremen Hochwasserereignis zum Einsatz. Dabei hat der Polder auch eine überregionale Bedeutung: Durch die gezielte Flutung des Polders, kann bei einem extremen Hochwasserereignis der Wasserspiegel über den gesamten Elbverlauf hinweg durch Sachsen-Anhalt und bis über die Landesgrenze nach Niedersachsen abgesenkt werden. Der Polder hat demnach sowohl lokale als auch überregionale Wirkung. Bei einigen Standorten eignen sich Deichrückverlegungen besser, bei anderen Standorten eigenen sich Flutpolder. Bei Deichrückverlegungen kommt es auch bei kleineren, häufiger eintretenden Hochwasserereignissen zur Überflutung der Flächen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind Deichrückverlegungen zu begrüßen, da die Flüsse kontinuierlich mehr Raum bekommen und Fauna und Flora sich ungestört entwickeln können. Wird an einem Standort eine Deichrückverlegung geplant, so wird von betroffenen Landeigentümerinnen und Landeigentümern oftmals gefordert, stattdessen einen Flutpolder zu planen, da bei einem Flutpolder die Flächen weiter bewirtschaftet werden können und nur bei einem selten eintretenden Hochwasserereignis (HQ100), die Flächen geflutet würden. Ein Flutpolder ist aber nur dort sinnvoll, wo eine große Fläche vorhanden ist, um bei einem extremen Hochwasserereignis ein ausreichend großes Rückhaltebecken zur Verfügung zu haben. Vor diesem Hintergrund gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Flächen, die dafür in Frage kommen. Bei welchem Elbwasserstand wird der Polder geflutet? Wird der Polder bei jeder Flut genutzt oder nur im Extremfall? Die Flutung des Polders ist nur für Extremereignisse vorgesehen. Man spricht hier von einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei häufigen (alle 5-20 Jahre auftretenden) Hochwasserereignissen soll der Polder nicht geflutet werden. Nach der Flutung des Polders werden die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer bzw. Betriebe finanziell entschädigt. Bereits vor dem Hintergrund dieser zu zahlenden Entschädigung, wäre eine häufige Flutung des Polders nicht darstellbar. Für den Fall Axien-Mauken kann man das Hochwasser von 2013 als Vergleich heranziehen. Bei diesem Hochwasser wäre der Polder voraussichtlich geflutet worden. Wie stark könnte der Wasserspiegel durch den Flutpolder konkret abgesenkt werden? Es ist sehr komplex Hochwasser und deren Verlauf zu prognostizieren. Die Vorhersagen sind besser als früher, dennoch kann nicht alles genau vorhergesagt werden. Bedenken muss man z.B., dass im Hochwasserfall auch die Pegel von Mulde und Saale zusammenkommen. Den maximalen Wasserstand möchte man nicht erreichen. Wie viel Fläche wird für den Deichbau am Flutpolder Axien-Mauken genutzt? ·     Derzeit liegen noch keine genauen Zahlen vor. Beim Deich selbst muss man davon ausgehen, dass er 40-50 m breit ist (ähnlich der Elbdeiche). Die Polderdeiche ähneln den Elbdeichen auch in der Höhe mit rund 5-5,5 m. ·     Bei den Deichen selbst kommt es zu keiner Versiegelung. Nur für die notwendigen Bauwerke (z.B. Ein- und Auslaufbauwerk) sind Versiegelungen notwendig. Die Teilnehmenden bitten darum, dass die Zahlen zur Flächennutzung konkretisiert und veröffentlicht werden. Nachträglicher Hinweis zur Frage, wieviel Fläche wird für den Deichbau genutzt wird: Für die Errichtung aller Deiche sowie auch für die Errichtung der Bauwerke (Ein-, Auslauf, Trennbauwerk etc.) werden insgesamt ca. 104 ha Fläche in Anspruch genommen (= Entzug aus bisheriger Nutzung). Davon beträgt der Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen ca. 96 ha. Bei der Ermittlung der vorgenannten Flächen wurden neben den reinen Deichaufstandsflächen auch die Nebenanlagen (z. B. Deichverteidigungswege, Deichrampen bzw. -überfahrten), die Deichschutzstreifen, neu entstehende und daher nicht mehr gut nutzbare Splitterflächen (z. B. zwischen vorhandenen Gräben und neuen Deichen) und die benötigten Flächen für alle Bauwerke berücksichtigt. Wer ist nach der Flutung des Polders dafür verantwortlich, den angespülten Dreck zu beseitigen (z.B. Abfälle, Treibholz, Tierkadaver)? Das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) erarbeitet derzeit Entschädigungsregelungen. In diesen sollten diese Fragen geklärt werden. In jedem Fall werden die Flächen wieder bereinigt. Möglich sich verschiedene Varianten – entweder beauftragt das Land externe Personen, um die Flächen zu räumen. Oder – wenn die Flächeneigentümer*innen es bevorzugen – können sie selbst die Flächen räumen und erhalten die Zahlungen, die sonst an die externen Personen für die Wiederherstellung der Flächen gezahlt worden wären. Die Entschädigungsregelungen des Ministeriums sollte auch eine Vereinbarung für die Entschädigung des Futterausfalls für die Tiere (z.B. Rinder) enthalten. Durch den Bau eines Flutpolders kommt es zu einem Flächenverlust für die landwirtschaftlichen Betriebe. Was will das Land für die Flächen ausgeben? Es werden Bodengutachten erstellt, um die Kosten für die Flächen zu berechnen. Für die Berechnung der Kosten wird dann der Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens angenommen. Die Ortslage Grabo ist der tiefste Punkt. Bei Hochwasser staut sich die schwarze Elster zurück und es kann passieren, in der Ortslage alles unter Wasser steht. Es gibt einen Risikoplan. Der gesteuerte Polder soll es ermöglichen, dass die Ortslagen nicht betroffen sind. In der Planung wurde derzeit auf die gesonderte Maßnahme einer in den Flutpolder integrierten Deichrückverlegung verzichtet. Die Entscheidung dazu fällt im Planfeststellungsverfahren. Es besteht die Sorge, dass in Mauken – Klöden bestehende Deiche durch die Planung am Flutpolder nicht saniert werden. Die Deiche der Haupttrasse (Bestandsdeiche) werden saniert. Wie soll die Stromversorgung gesichert werden? Im Hochwasserfall wird die Stromversorgung sichergestellt – nicht nur über Notstrom. Wie erfolgt die verkehrstechnische Erschließung? Ist eine Verbindung ausreichend? Die Verbindungsstraße L 128 zwischen Mauken und Düßnitz ist auch im Betriebsfall immer befahrbar. Die Straße wir einschließlich eines Freibordes über dem Bemessungswasserspiegel des Polders liegen. Die Querung des Klödener Rißes erfolgt durch Brückenbauwerke. Abstimmungen mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) laufen, wie Straßen zu ertüchtigen sind. Vertreter des Biosphärenreservats haben Bedenken zum Klödener Riß: Was passiert hier nach der Phase der Entleerung? Das Klödener Riß dient der Restentleerung nach einem extremen Hochwasserereignis (Wasser geht hier langsamer zurück). Eine naturschutzfachliche Auswertung steht an. Für den Bau des Flutpolders besteht Ausgleichsbedarf. In diesem Zuge solle das Klödener Riß aufgewertet werden. Schätzungsweise braucht es 2-3 Wochen für Auslauf nach einem Hochwasserereignis. In der Senke dauert es länger. Der Boden ist danach aber noch feucht und noch nicht für die Landwirtschaft geeignet. Wie ist die Entsorgung des Abwassers geplant? Mit Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen sind die Planungsbüros im Gespräch. Die Frage, welche Leitungen ertüchtigt werden müssen, müssen im Rahmen der Entwurfsplanung geklärt werden. Wie lange dauert es, bis der Polder voll ist? Dies wurde anhand von Modellierungen berechnet. Die Zahlen lagen bei dem Termin nicht vor, können aber nachgereicht werden. Nachträglicher Hinweis, zur Frage wie lange es dauert, bis der Polder voll ist: Polderflutung und Entleerung dauern beim HQ(100) insgesamt etwa 14 Tage. Davon beträgt der reine Flutungszeitraum ca. zwei Tage. Nach der Entleerung (also ca. 14 Tage nach Beginn der Flutung) steht das Wasser im Polderraum nur noch im Klödener Riss und lokalen Senkenbereichen, die nicht in an den Riss angebunden sind. Grundlage dieser Ermittlung ist eine (theoretische) Bemessungswelle, welche anhand der Messwerte des Pegels Torgau zum Hochwasser 2013 (4.090 m³/s) hergeleitet und auf das HQ(100) (4.280 m³/s) skaliert wurde. Bei der Berechnung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass der Polder unmittelbar mit der abfallenden Hochwasserwelle in der Elbe schnellstmöglich wieder entleert wird. Sollte aus operativen Gründen (Standsicherheitsdefizite Elbedeiche stromab etc.) die Entleerung erst verzögert stattfinden, würden sich die Einstauzeiten entsprechend erhöhen. Grundsätzlich können sich natürlich auch andere Wellenformen bzw. zeitliche Abläufe der Hochwasserereignisse einstellen. Kommunikation: In der Vergangenheit sind LHW/ Landgesellschaft zu spät auf die von der Maßnahme Betroffenen zugegangen. Die Kommunikation war nicht gut. Dies hat die Landwirtinnen und Landwirte verärgert. Es muss ein anderer Umgang gefunden werden. Frage an die Teilnehmenden: Wie soll in Zukunft die Öffentlichkeitsbeteiligung gestaltet werden? Es gab in der Vergangenheit Pressemitteilungen. Diese wurden aber nicht von allen wahrgenommen. Befürwortet wird eine baldige Öffentlichkeitsbeteiligung, am besten im Herbst 2022. Denkbar ist sowohl eine digitale Veranstaltung als auch eine Veranstaltung vor Ort. Die Informationen dazu sollten über Amtsblätter und Zeitungen verteilt werden. Die Moderation bittet die Teilnehmenden bei einer öffentlichen Veranstaltung selbst als Multiplikatoren zu wirken und potenzielle Interessierte auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.

Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsberichte

Das Projekt Flutpolder Axien-Mauken ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Der Flutpolder ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz an der Elbe in Sachsen-Anhalt, da mit dem Flutpolder eine Hochwasserwelle wesentlich gekappt werden kann. Diese Wasserspiegelabsenkung wird sich prognostisch über den gesamten Elbeverlauf durch Sachsen-Anhalt und bis über die Landesgrenze nach Niedersachsen auswirken. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Fluss, Natur, Leben“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das Vorhabengebiet ist auf Grund seiner geografischen Lage im ehemaligen Überschwemmungsgebiet der Elbe besonders von Hochwasser betroffen. Deichbrüche in 1888 und 2013 haben in der Vergangenheit große Flächen überflutet, Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen wurden zerstört. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden Elbehauptdeiches sowie die Errichtung neuer Polderdeiche im Hinterland. Das eingedeichte Gebiet soll im Fall großer Hochwasserereignisse kontrolliert geflutet werden, um die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 105 Millionen Euro Fläche: ca. 1.694 Hektar Sachstandsbericht 2024: Projekt Flutpolder Axien-Mauken Sachstandsberichte 2024: Ergebnisübersicht und Präsentationen zur Informationsveranstaltung am 06.11.2024 in Klöden (Jessen) Ergebnisübersicht und Präsentationen zur Informationsveranstaltung am 07.11.2024 in Axien (Annaburg) Sachstandsbericht 2023: Projekt Flutpolder Axien-Mauken Sachstandsbericht Mai / Juni 2023: Projektvorstellung am 23.05.2023 im Ortschaftsrat Axien Projektvorstellung am 05.06.2023 im Ortschaftsrat Jessen Sachstandsbericht 2022: Übersicht zum Stand der Planung 2022 und Ausblick 2023 Sachstandsbericht November 2022: Ergebnisübersicht und Präsentationen zur Informationsveranstaltung am 09.11.2022 in Klöden (Jessen) und 10.11.2022 in Axien (Annaburg) Sachstandsbericht Mai 2022: Ergebnisprotokoll und Präsentationen zum Informationstreffen am 31.05.2022 in Prettin Sachstandsbericht 2021: Fertigstellung der Vorplanung Sachstandsbericht 2020: Schreiben an Ortschaftsräte Sachstandsbericht 2018: Präsentation einer Infoveranstaltung am 19.11.2018 in Prettin

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