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Willingmann überreicht Förderung über 3,64 Mio. Euro für besseren Hochwasserschutz an Magdeburgs OB Simone Borris

Um den Osten Magdeburgs noch besser vor extremen Hochwassern zu schützen, wird die Landeshauptstadt mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums drei Gräben ausbauen. Den Förderbescheid über rund 3,64 Millionen Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ hat Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an Oberbürgermeisterin Simone Borris überreicht. Inklusive des Eigenanteils will die Stadt insgesamt gut 4,36 Millionen Euro investieren. Die Gräben Neugrüneberg, Schwanengraben und Graben A durchziehen den ostelbischen Raum und entwässern über das Grabensystem Furtlake in den Ehlekanal. Die drei Gewässer sollen umfassend ertüchtigt werden, um der dortigen Vernässung entgegenzuwirken und gleichzeitig besseren Schutz vor Starkregen zu bieten. Dafür sollen ein durchgehendes Sohlgefälle hergestellt und ausreichend dimensionierte Sohlprofile geschaffen werden. In den vergangenen Jahren hatte die Stadt Magdeburg bereits mehrere Gräben ausgebaut und ein Schöpfwerk errichtet, um den Hochwasserschutz in Ostelbien zu stärken. Willingmann sagte: „Ich freue mich, dass wir ein derart wichtiges kommunales Projekt zum Hochwasserschutz fördern können. Gerade die östlich der Elbe lebenden Magdeburger haben bei den Jahrhundertfluten 2002 und 2013 die enormen Gefahren am eigenen Leib erleben müssen. Aber auch kleinere Hochwasser wie 2006 oder 2010 sorgten durch zunehmende Vernässung für Schäden an Bausubstanz und Infrastruktur. Und letztlich ist es mit Blick auf steigende Gefahren durch Starkregen infolge des fortschreitenden Klimawandels umso wichtiger, vorhandene Entwässerungssysteme fit für die Zukunft zu machen. Diese Investition der Landeshauptstadt unterstützen wir gern.“ Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris unterstrich die Bedeutung der Förderung für die geplanten Arbeiten. „Noch für dieses Jahr sind unter anderem der Ausbau des Grabens Neugrüneberg vom Schwarzkopfweg bis zum Gübser Weg auf einer Länge von etwa 815 Metern sowie der Neubau mehrerer Rohrdurchlässe vorgesehen. Das entsprechende Vergabeverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Mein Dank gilt dem Land Sachsen-Anhalt für die Unterstützung.“ 34 Vorhaben mit Landesprogramm Klima III gefördert Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ unterstützt das Umweltministerium kommunale Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Insgesamt werden 35 Millionen Euro aus EU-Mitteln für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement, Hochwasserschutz und Klimaresilienz bereitgestellt. Davon entfallen 25 Millionen Euro auf Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement und 10 Millionen Euro auf Projekte zur Stärkung der Klimaresilienz. Bislang wurden im Bereich Hochwasser und Starkregen landesweit 34 Maßnahmen mit insgesamt rund 17,5 Millionen Euro bewilligt. Hintergrund : Das Elbehochwasser im Jahr 2002 hat in Sachsen-Anhalt Schäden von rund zwei Milliarden Euro verursacht; 2013 waren es landesweit zwischen 1,5 und zwei Milliarden Euro. Seit 2002 hat das Umweltministerium ca. 1,6 Milliarden Euro zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert, davon rund 53 Millionen Euro im Stadtgebiet von Magdeburg. Waren nach dem Hochwasser 2002 lediglich 5 Prozent der Deiche standsicher/DIN-gerecht, entsprechen heute bereits rund 75 Prozent (968,5 von insgesamt 1.283,9 km) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18 Prozent der Deiche (224,8 km) haben Anpassungsbedarf wie etwa eine notwendige Erhöhung oder fehlende Deichverteidigungswege; sie bieten aber dennoch wirksamen Hochwasserschutz. Aktuell gelten 7 Prozent der Deiche (90,6 km) als nicht standsicher; viele davon liegen aber im unmittelbaren Bereich von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Protokoll zur Informationsveranstaltung zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Kontext Ablauf Zu TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 21.11.2023 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Geladen wurde über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt, Aushänge sowie die Presse. 60 Personen waren der Einladung gefolgt. Weitere elf Personen vom LHW, dem begleitenden Planungsbüro sowie der externen Moderation nahmen teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Varianten für eine Deichrückverlegung zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung ausreichend Zeit für die Fragen und Hinweise der Teilnehmenden. Der LHW und das projektbegleitende Planungsbüro beantworteten die Fragen der Teilnehmenden. TOP 1   Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2   Impuls von Christian Jöckel, LHW: Kurzvorstellung des Programms Fluss-Natur-Leben und sowie die angrenzenden Hochwasserschutzmaßnahmen – insbesondere den Flutpolder Axien-Mauken. TOP 3     Erklärvideo zur Funktion von Deichrückverlegungen und Flutpoldern TOP 4   Präsentation zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 5   Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 6   Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 4 stehen als Download für Sie bereit. Das Erklärvideo erläutert die Funktionsweisen von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Sachau sei der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz. Es müsse schnell etwas geändert werden! Der LHW weist darauf hin, dass Sachau nicht der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz sei. Auch andere Orte, wie z.B. Bittkau hätten noch keinen Hochwasserschutz. Der Bau kann nur auf der Grundlage eines Baurechtes, hier eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Deshalb kann nicht sofort mit dem Bau begonnen werden. Es sei schon sehr viel Geld für die Hochwasserschutzprojekte rechts- und linksseitig der Elbe investiert worden. Warum sei eine Deichrückverlegung auf der Seite Sachau-Priesitz notwendig, wenn bereits auf der anderen Seite ein riesiger Flutpolder entsteht? Der Landkreis Wittenberg bildet mit der Kombination aus Deichrückverlegungen und Flutpoldern an Elbe und Schwarzer Elster einen Bearbeitungsschwerpunkt. Die Maßnahmen liegen vergleichsweise noch weit im Oberlauf, sodass auf den Hochwasserscheitel der Elbe gezielt eingewirkt werden kann. Die Maßnahmen sind in das Programm „Fluss, Natur, Leben“ eingebunden. Deiche, welche nicht mit Standorten aus dem Programm in Verbindung stehen, werden für ein HQ100 mit Freibord ertüchtigt. Bei den Voruntersuchungen für den Standort Sachau-Priesitz ist als Vorzugsvariante eine Deichrückverlegung an Stelle einer Sanierung die wirtschaftlichere Lösung gewesen. Im Zusammenspiel mit dem Flutpolder Axien-Mauken kann eine große Wirkung auf den Hochwasserscheitel und damit für den Hochwasserschutz erzielt werden. Die dafür durchgeführten Analysen sind notwendig und  es erfolgte daher auch keine unsachgemäße Verwendung von finanziellen Mitteln. Die beiden Projekte  korrespondieren sozusagen in ihrer Funktion, beeinflussen sich wechselseitig. In Priesitz wird die Retentionsfläche bereits bei kleineren Hochwässern überschwemmt. Der Flutpolder ist für ein extremes Hochwasser vorgesehen.. In dem Programm Fluss-Natur-Leben würde der Bezug auf das lebenswerte Leben zu wenig berücksichtigt! Ginge Ackerland verloren, dann stünde die Existenz der Landwirte auf dem Spiel. Mit der Deichrückverlegung solle aus Ackerland Grünland gemacht werden. Ziel der Deichrückverlegung ist es, eine Verbesserung aus der wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielstellung zu finden. Es solle nicht  Ackerland in Grünland umgewandelt werden und das Ziel des Programms sei nicht, die Lebensgrundlagen der Landwirte zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Die landwirtschaftliche Fläche sollte erhalten bleiben. Dem LHW sei bewusst, dass die hochwertigen Flächen bei Sachau und Priesitz nicht einfach ersetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ verbessern den Hochwasserschutz und sind somit auch Daseinsvorsorge. Das Wasser sollte lieber dort behalten werden, wo es entstünde. Die Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Elbe ist ein länderübergreifendes Thema. Alle Bundesländer entlang der Elbe sowie Tschechien sind aufgefordert, Wasser in der Fläche zurückzuhalten. Beim Hochwasser 2013 sind extrem hohe Schäden enstanden. Im Vergleich dazu ist es wirtschaftlich, zukünftig diese Schäden durch den Bau von Flutpoldern und die Umsetzung von Deichrückverlegungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Sachsen-Anhalt sei ein Hochwasser-Transitland. Das Wasser müsse durch das Bundesland durchfließen. Kleine Rückhalte an verschiedenen Stellen im Oberlauf alleine reichten nicht aus; dieses ist wasserwirtschaftich keine Option. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zukünftig mehr Starkregenereignisse geben werde, welche  zu Hochwasser führen können. Dieser Gefahr nachhaltig zu begegnen ist die Aufgabe des Programms „Fluss, Natur, Leben“ Hinter dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ steht auch ein solidarischer Gedanke: Wenn wir an einer Stelle bauen, schützen wir nicht nur diesen einen Ort, sondern auch andere Orte mit. Wie werden Betroffene in den Entscheidungsprozess eingebunden? Heute wurde die Vorplanung vorgestellt. Bei  weiterem Bedarf zur Rücksprache kann der LHW kontaktiert werden. Auch bei besonderen Betroffenheiten kann das Gespräch gesucht werden. Der LHW informiere über die Maßnahmen jeweils dann, wenn es einen neuen Planungsstand gebe. Wie wird mit dem Stauwasser umgegangen? In den Planungen wird über ein gekoppeltes Oberflächen- und Grundwassermodell zu Hochwasserzeiten und außerhalb dieser der landseitigen Anfall von Oberflächen- und Grundwasser betrachtet. Im Ergebnis sind in beiden Varianten Schöpfwerke vorgesehen, welche im Bedarfsfall Oberflächenwasser / Stauwasser mittels Pumpen auf die Wasserseite des Deiches befördern, des Weiteren erfolgt dabei eine Unterstützung durch das Einbringen von Drainageleitungen zur Ableitung von Wasser im Untergrund. Ziel der Planungen ist es, dass außerhalb von Hochwassersituationen die Schöpfwerke nicht betrieben werden müssen. Alle mit der geplanten Hochwasserschutzanlage  zu querenden Fließgewässer erhalten ein Siel mit jeweiligen Verschlüssen Fälle Hochwasser und Nicht-Hochwasser werden betrachtet indem bei Bedarf diese Siele verschlossen werden Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Rückgang eines Hochwassers die innerhalb der DRV eingestaute Fläche zügig zu entwässern ist, dies erfolgt u. a. durch die teilweise Ertüchtigung vorhandener bzw. Herstellung neuer Gräben bzw. Siele Wie notwendig sei die Deichrückverlegung überhaupt? Beim letzte Dammbruch war nur für 10 Stunden Hochwasser. Danach sei es wieder gleichhoch gewesen. Unter Beachtung der Varianten ist die Deichrückverlegung die sinnvollste/ verhältnismäßigste Lösung zur Herstellung eines Hochwasserschutzes Ein Flutpolder wäre an dieser Stelle nicht möglich, da das zur Verfügung stehende Volumen für eine gezielte Kappung der Hochwasserwelle zu gering ist. (Geht nur mit Sanierung Altdeich!) Warum muss der Deich links vom Wachhäuschen weggenommen werden und warum muss die Aue bei jedem Hochwasser geflutet werden? Ein geländegleicher Rückbau eines Teilabschnittes des Altdeiches ist sozusagen die Voraussetzung, um überhaupt von einer DRV sprechen zu können. Würde eine z.B. HQ20 Schwelle belassen werden, besteht nicht der eigentliche Effekt einer Deichrückverlegung. Bei dem Hochwasser 2002 ist das gesamte Stauwasser durch das vorhandene Siel (1,20m) abgelaufen. Situation in 2002 ist aufgrund des damaligen Deichbruches ist weder mit der Ist-Situation oder mit der vorliegenden Konzeption vergleichbar. Alle Varianten seien durchdacht. Über den Punkt des lebenswerten Lebens müsse aber  stärker nachgedacht werden! Man müsse die Varianten kleiner denken. Die beste Variante wäre, den Bestandsdeich zu ertüchtigen. Bei der Nutzung der besprochenen Flächen als Retentionsgebiet müsse die Dorfanlage geschützt werden. Die Sanierung auf der Trasse scheidet aufgrund bautechnischer und naturschutzfachlicher Aspekte und den teilweise bis an den Alt-Deich angrenzenden Altgewässern aus. Varianten, welche unweit des Altdeiches verlaufen scheiden ebenfalls aus (DRV). Sämtliche bisherige Varianten wurden im Zuge der Planungen eingehend geprüft und bewertet. Der Schutz der Dorflagen ist integraler Bestandteil der Planungen. Es geht darum, dass die Ortschaften bei Hochwasser geschützt werden.

Vorläufig gesicherte Gebiete zur HW-Entlastung/-Rückhaltung

Vorläufig gesicherte Gebiete zur HW-Entlastung/-Rückhaltung, sind Gebiete die für den Bau von Flutpoldern vorgesehen sind. Flutpolder sind spezielle von Deichen umgebene Rückhalteräume mit geringen Schadenpotenzialen. In einen Flutpolder wird bei sehr großen Hochwasserereignissen gezielt Wasser eingeleitet, dort zurückgehalten und nach Ablaufen des Hochwassers wieder abgegeben. So wird die Spitze des Hochwasserabflusses unterhalb des Flutpolders reduziert. Damit die Rückhalteflächen bei Bedarf geflutet werden können, müssen sie nahe am Fluss liegen. Häufig handelt es sich dabei um ehemalige oder noch bestehende Überschwemmungsgebiete, die früher auch schon bei kleinen Hochwasserereignissen überschwemmt waren.

Beschreibung der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme "Deichrückverlegung Schützberger Deich" Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Schützberger Deich liegt südlich der Stadt Wittenberg, unmittelbar an der Einmündung der Schwarzen Elster in die Elbe. Das Projekt Deichrückverlegung Schützberger Deich ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Kerngedanke ist es den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Für die Anwohner wird dadurch der Wasserspiegel der Elbe abgesenkt und die Hochwassersicherheit erhöht. Deichrückverlegungen (DRV) wie beim Schützberger Deich dienen des Weiteren der Wiederanbindung von ehemaligen Auenflächen zur Verbesserung des Naturhaushaltes. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Angelegte Grabensysteme fassen das Binnenwasser, welche über den Rupitzgraben dem Schöpfwerk Gorsdorf zugeführt werden. Das Schöpfwerk reguliert den Wasserhaushalt bei Normal- und Hochwasser der Elbe und Schwarzen Elster und verhindert somit binnenseitige Überflutungen. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Bestandsdeiches sowie die Errichtung neuer Deiche im Hinterland. Das ausgedeichte Gebiet soll bei Hochwasserereignissen natürlich geflutet werden, um die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Aufgrund der Rückstauwirkung profitiert auch die Schwarze Elster. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 7 Millionen Euro Fläche: 102 bis 244 Hektar Sachstandsbericht für 2024 Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Sachstandsbericht für 2021

Presse Unbekannte fluten widerrechtlich Wrechow-Polder (Verbandsgemeinde Seehausen) Abschluss Neubau Deich Ilse/ Ellerbach Baubeginn Sanierung Rechter Elbdeich km 11,5 bis 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Baubeginn Sanierung Rechter Elbdeich km 9,0-10,18 bei Schartau Baubeginn Deichrückverlegung Klietznick (Elbe) Baubeginn Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Abschluss Bauausführung Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbdeich bei Blumenthal Abschluss Rückbau Wehr Oschersleben/Bode Baubeginn Hochwasserschutz Krottorf - Beginn von Fäll- und Rodungsarbeiten Baubeginn Rückstaudeich Wolmirstedt an der Ohre Baubeginn Hochwasserschutz Aken - Geländeregulierung Hochufer Aken 2 am Elbkilometer 273 Abschluss Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Baubeginn Neubau Deich Ilse/Ellerbach Baugebinn Hochwasserschutz Breitenhagen - linker Elbedeich 10+370 bis 11+860 Baubeginn Sanierung Rechter Elbdeich km 11,5 bis 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Baubeginn Sanierung Rechter Elbehauptdeich Blumenthal km 13,4 - 14,5 Abschluss der Bauausführung Hochwasserschutz Hohenweiden (Saale) Neubau Deich Rattmannsdorf Baubeginn Sanierung rechter Elbe-Hauptdeich bei Jerichow Baubeginn Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Abschluss der Bauausführung Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbedeich bei Magdeburg Randau-Calenberge Baubeginn Rückbau Wehr Oschersleben Baubeginn Neubau Ohredeich Ortslage Loitsche Baubeginn Baugrunduntersuchung Anbindung der Löpsche Baubeginn Sanierung Treueldeich von Deichkilometer 0,0 – 2,7 Abschluss der Bauausführung Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa Planungsbeginn Instandsetzung Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode Abschluss der Bauarbeiten am Elbdeich links Heinrichsberg km 7,8-10,6 Baubeginn Hochwasserschutz Krottorf/ Bode, Sanierung Mühlgraben Abschluss der Bauarbeiten Deichrückverlegung Sandau Süd Stand der Deichsanierung in Sachsen-Anhalt

16.02.2024 Nachdem über den Jahreswechsel 2023/24 das Winterhochwasser für bange Blicke auf die Pegel sorgte, haben Unbekannte nun ein Siel des Wrechow-Polders in der Verbandsgemeinde Seehausen geöffnet und Wasser aus dem Aland strömte in die Hochwasserschutzanlage. Warum das kein Kinderstreich ist, erklärt Lars Rupp als zuständiger Flussbereichsleiter beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt. Mehr erfahren Sie hier . Am 07. September 2023 wurde die Baumaßnahme „Neubau Deich Ilse/Ellerbach“ durch die Blümler Bau Harz GmbH aus Langenstein baulich fertiggestellt und am 20.09.2023 erfolgreich durch den LHW abgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 07. September 2023 wurde die Bauausführung „HWSB Schartau km 11,5 – 12,5“ mit der Abnahme termingerecht abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 09.08.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Schartau km 9,0 – 10,18“ erteilt. Die Bauausführung beginnt mit bauvorbereiten archäologischen Maßnahmen im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 28.06.2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Deich Klietznick, km 37,0 – 38,865“ erteilt. Die Bauausführung beginnt im August 2023. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 13. April 2023 hat der LHW den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung; die Fertigstellung ist bis Ende 2024 geplant. Weitere Informationen finden Sie hier : Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den LHW Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier : Mit der technischen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Rückbau- und Sicherungsarbeiten im Umfeld des ehemaligen Wehres in Oschersleben baulich erfolgreich abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 16.12.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWS Krottorf – Los 3 Fäll- und Rodungsarbeiten“ erteilt. Im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung ist die Baumservice Rittershaus GmbH Co KG aus Seeland der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt planmäßig im Januar 2023. Die Fäll- und Rodungsarbeiten dienen als bauvorbereitende Maßnahme zu der geplanten Maßnahme Errichtung einer Flutberme. Damit werden Teile der Ortschaft Krottorf vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 20.12.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag Rückstaudeich Wolmirstedt erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens wurde die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH als Auftragnehmer gebunden. Die Bauausführung sowie die begleitenden Archäologischen Untersuchungen beginnen planmäßig im 1. Quartal 2023. Bereits im Sommer 2022 hatte der LHW gemeinsam mit der Stadt Wolmirstedt über die Maßnahme im Katharinensaal auf der Schlossdomäne informiert. Weitere Informationen finden Sie hier . Während des Hochwassers 2013 wurde ersichtlich, dass der Deichabschnitt Aken bis Breitenhagen Defizite aufweist und ein umfangreicher Sanierungsbedarf an der Hochwasserschutzanlage besteht.Am 01. Dezember 2022 hat der LHW den Auftrag für das Bauvorhaben Hochufer Aken 2 erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Meyer Tiefbau GmbH & Co. KG aus Falkensee der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung im Dezember 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme im Sommer 2022 durch den LHW wurden die Sicherungsarbeiten am Deich Meuselko baulich erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Seitdem wurde weiterhin der Bauvertrag schlussgerechnet. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 05. August 2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „Neubau Deich Ilse/Ellerbach“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist Blümler Bau aus Langeln (Gemeinde Nordharz) der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2022. Durch die Maßnahme werden Teile der Ortslage Veckenstedt gegen Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 28. Juli 2022 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA1 Breitenhagen erteilt. Die Bauausführung beginnt mit der Bauvorbereitung aufgrund von naturschutzfachlichen Auflagen im November 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 17.06.2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag für die Umsetzung der Maßnahme „HWSB Schartau km 11,5 – 12,5“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens wurde die Bickhardt Bau Aktiengesellschaft als Auftragnehmer gebunden. Die Bauausführung beginnt planmäßig Mitte Juli 2022. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 14.04.2022 hat der LHW Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Blumenthal km 13,4 - 14,5“ erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen europaweiten Vergabeverfahrens ist die Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Mai 2022. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 06. August 2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) den Auftrag für den Bauvertrag BA 1 Deich Hohenweiden DA Rattmannsdorf erteilt. Durch den Deichneubau wird die Ortschaft Hohenweiden, Ortsteil Rattmannsdorf, geschützt. Am östlichen Randbereich von Rattmannsdorf besteht bereits ein Deich in Verbindung mit der Straße L171. Mit dem Neubau im nördlichen Randbereich von Rattmannsdorf wird ein Lückenschluss der Bestandsdeiche erreicht. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 13. April 2022 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Jerichow km 40,34 - 41,20“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Meyer Tiefbau GmbH & Co. KG, Falkensee der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Mai 2022.  Durch den Deichabschnitt wird die Ortslage Jerichow vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 21. Dezember 2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag HWSB Notsicherung Deich Meuselko erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH aus Falkenstein OT Ermsleben der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im Februar 2022 und wird in 2022 abgeschlossen. Durch den Deich werden an der Schwarzen Elster die Ortschaften Löben und Meuselko geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 15.12.2021 durch den LHW wurden die Bauarbeiten am Elbedeich rechts bei km 33,9-35,5 erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt ist seit 2010 fester Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 01. Oktober 2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag Rückbau Wehr Oschersleben erteilt. Im Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens ist das Unternehmen Umwelttechnik und Wasserbau Spezialtiefbau GmbH der Auftragnehmer. Die Bauausführung für den Rückbau beginnt Ende Oktober 2021. Weitere Informationen finden Sie hier. Am 21.07.2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag HWSB Ortslage Loitsche erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Bickhardt Bau AG NL Sangerhausen der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2021. Weitere Informationen finden Sie hier . Der LHW plant die Anbindung des Altarms Löpsche an den Hauptstrom der Elbe. Die anzubindende Altarmstruktur liegt im rechten Elbvorland auf der Höhe von Tangermünde. Im Zuge dieser Maßnahme werden Baugrunduntersuchungen im August 2021 durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 08.07.2021 hat der LHW den Auftrag für den Bauvertrag „HWSB Treueldeich km 0,0 – 2,3“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im August 2021. Durch den Deich wird die Ortslage Rogätz bis hin zur Ortslage Tangerhütte vor Hochwasser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 24.06.2021 wurden die Bauarbeiten am Auslaufbauwerk des Flutpolders Rösa erfolgreich abgeschlossen. Das Auslaufbauwerk besteht aus einem 2-feldrigen Schützenwehr mit einem Öffnungsquerschnitt von je 7,5 m x 2,5 m. Hauptfunktion ist die steuerbare Entleerung des Flutpolders. Im Normalfall sind die Verschlüsse geschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier . Im Mai 2021 hat der LHW den Auftrag für die Erarbeitung der Generalplanungsleistungen zum Vorhaben „Instandsetzung Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode“ erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die KUBENS Ingenieurgesellschaft, Bereich Leipzig, der Auftragnehmer. Die Planung beginnt unmittelbar mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung, in der jeweils planerische Varianten entwickelt und beurteilt werden. Darauf aufbauend werden für die Vorzugslösung aus der Vorplanung der Entwurf und die Genehmigungsplanung erarbeitet. Liegt die Genehmigung vor, folgt die Bauvorbereitung und schließlich die Bauausführung. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 01.07.2021 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Bauarbeiten am Elbdeich links Heinrichsberg km 7,8-10,6 erfolgreich und termingerecht abgeschlossen. Das Projekt ist seit 2010 fester Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen finden Sie hier . Am 23.04.2021 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „HWS Krottorf – Los 2 Arbeiten am Mühlgraben“ erteilt. Die Bauausführung beginnt im Juni 2021. Weitere Informationen finden Sie hier . Mit der bauvertraglichen Abnahme am 27.04.2021 durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt wurden die Arbeiten für den Neubau des Deichs der Deichrückverlegung Sandau Süd erfolgreich abgeschlossen. Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“. Weitere Informationen finden Sie hier . Stand der Deichsanierung in Sachsen-Anhalt Das Land Sachsen-Anhalt hat zur Beseitigung der Schäden des Hochwassers im Juni 2013 vom Bund 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen (Aufbauhilfefonds). Im Rahmen dieser Mittel hat das Umweltressort (MULE) ein Budget von 590 Millionen Euro. Davon entfallen 390 Millionen Euro auf die Beseitigung der Schäden an den Hochwasserschutzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt. In Folge des Hochwassers 2013 ergaben sich bestätigte Schäden an den Hochwasserschutzanlagen des Landes in Höhe von ca. 751 Millionen Euro. 377 Millionen Euro für Beseitigung von Hochwasserschäden Nach dem Hochwasser im Juni 2013 wurde intensiv an der Beseitigung der Schäden des Hochwassers gearbeitet, sodass bis Ende des Jahres 2019 allein mit Mitteln aus dem Aufbauhilfefonds 377 Millionen Euro investiert wurden. Damit sind die Mittel aus dem Aufbauhilfefonds fast vollständig aufgebraucht. Das zeigt, wie erfolgreich die Schadensbeseitigung in den vergangenen Jahren war. Das Ziel ist und bleibt, alle Hochwasserschutzanlagen DIN-gerecht zu ertüchtigen. Neue Mittel zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen Für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen stehen nun andere finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Land Sachsen-Anhalt erhält neben Bundesmitteln (Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz, kurz: GAK) auch Mittel aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Des Weiteren stehen für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms weitere Bundesmittel (Sonderrahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“) zur Verfügung. Kein Vergabestopp bei Deichsanierungen Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) hat keinen Vergabestopp verhängt. Alle Maßnahmen, die öffentlich ausgeschrieben waren, sind nach erneuter Überprüfung vergeben worden bzw. befinden sich im Vergabeverfahren. Vor jeder öffentlichen Ausschreibung muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung gesichert ist. Dazu stehen die entsprechenden Fonds zur Verfügung. Deutlich wird, dass nach dem Hochwasser im Juni 2013 ein erheblicher Schub in die Umsetzung mit den zur Verfügung gestellten Mitteln bewirkt wurde. Dies stellt eine Erfolgsgeschichte für das Land dar. Aufgrund der laufenden ca. 300 Projekte (Planung und Bau) ist auch in 2020 mit einem Mittelumsatz von ca. 80 bis 100 Millionen Euro im Bereich der DIN-gerechten Sanierung der Deiche und im Bereich der Umsetzung der Maßnahmen des Programms „ Mehr Raum für unsere Flüsse “ auszugehen. Deichsanierungen teurer Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Deichsanierungen teurer sind als 2013 geschätzt wurde. Insbesondere die Baukosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Es muss immer bedacht werden, dass von den 1.356 km Deichanlagen fast alle übermäßig durch das Hochwasser beansprucht wurden. Die Anlagen, die intensiv verteidigt werden mussten, haben durch die Verteidigungsanlagen selbst erhebliche Schäden erlitten. Gründe für die Kostensteigerung: zum Teil erhebliche Kostensteigerungen im Baugewerbe im Allgemeinen haben sich die Aufwendungen für die Beseitigung der Schäden durch unvorhergesehene Tatsachen verteuert ungeeigneter Untergrund, Schadstofffunde Munitionsbeseitigung Umverlegung und Sicherung von Leitungen z. B. Gas, Wasser und Strom Entwicklung von Sonderlösungen bebauten Gebieten Trotz der zum Teil wasserrechtlich genehmigungsfreien Umsetzung der Maßnahmen führt die notwendige Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Vorgaben zu Erhöhungen (Ein großer Anteil der Gewässer und Deiche liegen überwiegend in FFH-Gebieten) Deichsanierung ist mehr als die Herstellung des Zustandes der Hochwasserschutzanlagen vor dem Hochwasser. Das bedeutet, dass die Anlagen so wiederhergestellt werden, dass sie zur Vermeidung möglicher Schäden besser geeignet sind als die beschädigten Anlagen. Bundesweit beispielgebend sind auch Projekte zum Retentionsraumgewinn fertiggestellt worden bzw. befinden sich in der Umsetzung. So zum Beispiel: DRV Sandau Nord und Süd, DRV Raguhn-Retzau, DRV Vockerode und DRV Altjeßnitz. Hochwasserschutz ist eine Generationenaufgabe In diesem Jahr wird neben der Weiterführung von bereits laufenden Maßnahmen (Deichlückenschluss Schönebeck, Magdeburg Herrenkrugdeiche, Sanierung der Wischedeiche, Deichrückverlegung Sandau Süd) mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Stadt Zeitz sowie mit dem Bau des Gimritzer Dammes begonnen. Bei allen Vorhaben wird immer auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen geachtet. Die errichteten Hochwasserschutzanlagen sind dafür angelegt, für mehrere Generationen ihre Wirkung beizubehalten und einen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Sanierungen werden so durchgeführt, dass Hochwasserereignisse, wie sie statistisch ein Mal in hundert Jahren auftreten, bewältigt werden. Als Fazit lässt sich festhalten, dass nach dem Hochwasser im Juni 2013 in der Folge von 6 Jahren pro Jahr etwa 100 Millionen Euro zur Umsetzung der Schadensbeseitigung verwendet wurden. Stand der Deichsanierung Folgender Umsetzungsstand wird per 16. Mai 2019 prognostiziert. Gesamtkilometer der Landesdeiche: ca. 1.356 km, davon: entsprechen ca.1.026 km (entspricht ca. 76 %) den allgemein anerkannten Regeln der Technik weisen ca. 196 km (entspricht ca. 14%) Anpassungsbedarf auf, weisen ca. 38 km (entspricht ca. 3%) Anpassungsbedarf auf und befinden sich in Bereichen vorgesehener Deichrückverlegungen (DRV) und Flutpolder (FP), sind ca. 36 km (entspricht ca. 3 %) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf, sind ca. 58 km (entspricht ca. 4 %) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf und befinden sich in Bereichen vorgesehener Deichrückverlegungen (DRV) und Flutpolder (FP), In Summe sind ca. 94 km (entspricht ca. 7%) (36 km + 58 km) nicht standsicher und weisen infolgedessen noch dringenden Sanierungsbedarf auf. Es wird davon ausgegangen, dass zum Ende 2020 nach derzeitigen Schätzungen voraussichtlich 7% nicht standsichere Deiche verbleiben. Mehr Informationen unter: t3://page?uid=53971

Flutpolder Riedensheim, 1. wesentliche Planänderung (v.a. Fischaufstiegsanlage Bittenbrunn)

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, hat die 1. wesentliche Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 10.01.2014 für das noch nicht fertig gestellte Vorhaben "Flutpolder Riedensheim" im Markt Rennertshofen, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, vorgelegt und die Durchführung des hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Gegenstand der 1. Planänderung ist im Wesentlichen die überarbeitete Planung für die Fischaufstiegsanlage Bittenbrunn, bestehend aus dem Teilbauwerk Donau-km 2482,5 im Oberwasser und dem Teilbauwerk Donau-km 2479,9 im Unterwasser der Staustufe Bittenbrunn. Die Anpassung wurde notwendig, weil der Vorhabensträger gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 10.01.2014 sicher zu stellen hat, dass sich Bau und Leistungsfähigkeit der technischen Fischaufstiegsanlage an den Ausführungen des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern - Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt in der bei Baubeginn aktuellen Fassung zu orientieren haben. Die Planänderung beinhaltet insofern die nunmehr notwendigen technischen Anpassungen der Fischaufstiegsanlage, die aus den neuen Vorgaben des DWA-Merkblattes M 509, Stand Mai 2014, sowie der überarbeiteten Fassung des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern“ des Bayerischen Landesamt für Umwelt (2. Auflage vom Mai 2016) resultieren. Es ergeben sich u.a. folgende Änderungen: Teilbauwerk Oberwasseranschluss bei Donau-km 2482,5 mit Anbindung an den E-Graben: - Anpassung der geometrischen Dimensionierung des Durchlassbauwerks (Schlitzpasses) hinsichtlich Beckenanzahl (7 statt 8), Beckenlänge, -breite, Fließtiefe, Schlitzbreite; - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 23 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Ausführung des Raugerinnebeckenpasses in Dammlage anstatt im Einschnitt aufgrund des zwischenzeitlich veränderten Ausgangsgeländes. Teilbauwerk Unterwasseranschluss E-Graben bei Donau-km 2479,9: - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 21 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen inkl. Böschungssicherung mittels Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Anpassung Bypass-Rohrleitung inkl. Auslaufbauwerk zur schadlosen Abführung des Abflusses aus dem E-Graben während der Bauarbeiten und Revisionsarbeiten; - Anlage eines Unterhaltsweges im Böschungsbereich auf der orographisch rechten Seite des E-Grabens. Sowohl beim Ober- als auch beim Unterwasseranschluss kommt es zu keiner Veränderung des Trassenverlaufs und der Dotationswassermenge gegenüber dem Stand der Planfeststellung. Weitere Planänderungen stellen die Neufassung der Monitoringauflagen unter A.IV.13.1.1 des o. g. Planfeststellungsbeschlusses sowie die Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bzw. der Kohärenzausgleichsmaßnahmen bzgl. der FFH-Lebensraumtypen 9150 und 9180* dar. Für das Planänderungsvorhaben werden Grundstücke im Markt Rennertshofen (Gmkg. Riedensheim), der Gemeinde Oberhausen (Gmkg. Oberhausen) und der Stadt Neuburg an der Donau (Gmkg. Bittenbrunn) in Anspruch genommen. Nähere Einzelheiten können den ausliegenden Unterlagen entnommen werden, die neben dem Erläuterungsbericht, Plänen, angepassten naturschutzfachlichen Studien/Gutachten auch einen geänderten UVP-Bericht sowie ein Fachgutachten zur Umweltverträglichkeitsstudie (Vergleichende Bewertung der Fischaufstiegshilfen-Varianten an der Donaustufe Bittenbrunn) enthalten.

Änderung des planfestgestellten Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau – HWR Flutpolder Öberauer Schleife –

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf plant abweichend zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2025, Az. RNB-55.1.W 4543-1-25, erlassen durch die Regierung von Niederbayern, von einer Errichtung eines Ringdeichs und einer erhöhten Zufahrt zum Ortsteil Breitenfeld (Bauabschnitt DA 3) abzusehen. Das Wasserwirtschaftsamt konnte seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Ortsteil Breitenfeld weitere Grundstücke erwerben. Dies hat zur Folge, dass nun im Betriebsfall kein Schutz bzw. keine Erreichbarkeit des Ortsteils Breitenfeld mehr erforderlich ist. Damit konnten die rein zum Schutz des Ortsteils Breitenfeld vorgesehenen Baumaßnahmen aus der Planung herausgenommen werden. Nachdem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Gesamtvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss gilt im Übrigen mit seinen Nebenbestimmungen fort.

Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung zur Änderung der Planung am Flutpolder Rösa am 24.11.2022 in Rösa (Gemeinde Muldenstausee) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 24.11.2022 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und der Umplanung des Einlaufbauwerks am Flutpolder in der Ortschaft Rösa (Gemeinde Muldenstausee) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Rösa und Brösa der Gemeinde Muldenstausee. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 45 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Umplanung des Einlaufbauwerks und der Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Muldenstausee Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und Umplanung des Einlaufbauwerks Stand der Umsetzung des Flutpolders Löbnitz auf sächsischer Seite der Mulde Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit: Steuerbarer Flutungspolder Rösa. Vorstellung des Vorhabens und des Standes der Planung und der baulichen Umsetzung. Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt und der Umplanung gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt bzw. einigen Teilmaßnahmen des Projekts kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung geäußert. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und dem begleitenden Planungsbüro direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmenden für ihr Interesse an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit ihrer Beiträge. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie des begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Einleitende Worte von Herr Jöckel (LHW) Ziel der Veranstaltung ist, einen aktuellen Informationsstand über das Projekt zu geben sowie Rückmeldung zur überarbeiteten Planung einzuholen, um zu evaluieren, ob an einigen Stellen, wo noch Flexibilität in der Planung herrscht, bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können. Der Flutpolder Rösa ist eine von 33 möglichen Maßnahmen des Programms „Fluss – Natur – Leben“ (ehemals Mehr Raum für unsere Flüsse), bestehend seit 2017, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Der Flutpolder liegt nahe des Flutpolder Löbnitz, welcher sich auf der sächsischen Seite der Mulde befindet. Der Flutpolder Rösa ist planfestgestellt und befindet sich aktuell in der Phase der Bauausführung. In Bezug auf das Einlaufbauwerk soll eine Umplanung zu einem steuerbaren Einlaufbauwerk erfolgen. Diesbezüglich soll ein Planänderungsantrag beim Landesverwaltungsamt (LvWA) gestellt werden. Die Beteiligung zur Umplanung soll in Rösa vor Beginn des Planänderungsverfahrens stattfinden, damit Anregungen noch aufgenommen werden können. Der Bau des Polderdeiches erfolgt über einen längeren Zeitraum, da die Finanzierung über europäische Fördermittel erfolgt. Bei von der EU geförderten Projekten müssen Maßnahmen bis zum Ende einer Förderperiode abgeschlossen sein. Daher erfolgt die Umsetzung in Teilmaßnahmen. Aktuell wird das Projekt in die neue Förderperiode überführt, nach Bewilligung kann der Bau weitergeführt werden. Welche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, insbesondere im Bereich Rösa und Brösa? Welche Artenschutzmaßnahmen werden folgen? Für das Projekt sind viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definiert, unterteilt in vier Komplexe. Hierzu gehören unter anderem landschaftliche Maßnahmen. Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel der Abriss des alten Trafohauses, der Rückbau von Wirtschaftswegen, der Abriss des Pumpenhauses Brösa, der Rückbau des Feuerwehrgerätehauses und viele weitere Maßnahmen. Die Übersicht über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann auf Anfrage gerne übermittelt werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aktuell geplant werden, sind noch nicht in der Umsetzung. Einige Maßnahmen, die geplant wurden, können mittlerweile nicht mehr umgesetzt werden, daher erfolgt hier eine Überarbeitung. Bezüglich des Themas wird aktuell geplant, für Anfang 2023 das Gespräch mit Ortschafts- und Gemeinderat zu suchen, um die vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf Aktualität zu prüfen und die weiterhin sinnvollen Maßnahmen abzusprechen. Wie wurde der Nutzen des Flutpolders berechnet? Ist der Polder wirklich wirksam und gerechtfertigt? Die Berechnung der Wirkung des Flutpolder Rösa erfolgte anhand eines zweidimensionalen hydraulischen Modells. Das Modell berechnet, wie sich die Hochwasserwelle des Bemessungshochwassers (entspricht in etwa der Welle des Aprilhochwassers 2002) im Gewässer abläuft. Es wurde berechnet, in welcher Größenordnung der Polder auf die Dämpfung der Welle wirkt. Ergebnis sind zeitabhängige Durchflüsse (zu sehen auf Folie auf Folie 12 der Präsentation ). Beim Modell ohne Polder (Istzustand) ist mit einem deutlich höheren Scheitel und einem schnelleren Anstieg des Hochwassers zu rechnen. Beim Modell mit Polder (Planzustand) wird als Effekt des Wasserrückhaltes der Scheitel gekappt. Das Ziel des Polders ist also die Scheiteldämpfung im Falle eines extremen Hochwasserereignisses. Die Maßnahme ist vergleichsweise sehr effektiv. Die Wasserstände in der Mulde können im Mittel um 35 bis 45 cm abgesenkt werden. Die Reduzierung des Hochwasserdurchflusses im Scheitelbereich liegt zwischen dem Modellzulauf bei Wellaune und dem Modellauslauf unterhalb des Muldestausees bei mehr als 400 Kubikmeter in der Sekunde, das ist mehr als der mittlere Elbedurchfluss im Bereich Torgau. Die Kappung ist somit sehr wirksam und die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Muldeunterlauf wird deutlich verbessert. Es ist schwer nachvollziehbar, warum vom Sprengbauwerk abgerückt wurde. Der Deich hätte sich besser in die Mulde-Landschaft integriert. Der Flächeneingriff bei einer Sprengung wäre das geringere Übel gewesen. Wie unterscheiden sich die Kosten zwischen dem beweglichen Einlaufbauwerk und der bisher geplanten Sprengöffnung? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Nutzung des Polders von zwei Mal in 70 Jahren? Warum wird das Einlaufbauwerk errichtet, wenn der Eingriff in die Landschaft so hoch ist? Ursprünglich wurde die Entscheidung für die Sprengöffnung aufgrund geringerer Unterhaltungskosten, besserer Einfügung in das Landschaftsbild und geringerer Baukosten getroffen. Aufgrund der Häufigkeit der Extremhochwasser in den letzten Jahrzehnten wurde hiervon abgerückt. Bei einer extremen Hochwassersituation ist der Zeitpunkt der Flutung des Polders entscheidend für die Wirkung. Obwohl es Prognosen gibt, ist dieser Zeitpunkt schwierig zu bestimmen. Die Wirkungsweise des Flutpolders kann verstetigt werden, wenn die Flutung gesteuert werden kann. Wenn der Deich gesprengt wird, kann die Flutung des Polders nicht mehr gesteuert werden. Durch ein Einlaufbauwerk kann, im Gegensatz zur Sprengung, die Flutung des Polders kontrolliert und wenn erforderlich auch wieder gestoppt werden. Darin liegt der Hauptgrund für die geplante Änderung. Weitere Gründe sind das Material des gesprengten Deichs, welches sich im gesamten Polder verteilt und im Anschluss an eine Flutung wieder weggeräumt werden muss. Zudem soll nicht nach jeder Nutzung des Flutpolders eine Baustelle an der Sprengöffnung des Deichs entstehen. Eine weitere Problematik der Sprengöffnung besteht in der logistischen Herausforderung, die Sprengung des Deiches im Katastrophenfall durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Das aktuell geplante regelbare Einlaufbauwerk erfordert keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Bei beiden Lösungen ist die Errichtung einer so genannten Tosmulde zur Energieumwandlung erforderlich. Dadurch werden die im Bauwerksbereich hohen Fließgeschwindigkeiten reduziert. Die genauen Kosten für das Bauwerk sind noch nicht ermittelt, da sich die Maßnahme noch in der Planung befindet. Laut eines Schätzwertes wird das Einlaufbauwerk voraussichtlich zwei bis dreimal so hohe Baukosten wie die Sprengöffnung haben. Am Einlaufbauwerk soll jedoch nicht an der falschen Stelle gespart werden, damit, wie oben beschrieben, im Katastrophenfall eine rasche und ohne eine Fachfirma mögliche Aktivierung des Polders erfolgen kann, die Flutung steuerbar möglich ist und bei Bedarf wieder abgebrochen werden kann. Nach einer zwei- bis dreimaligen Nutzung des steuerbaren Einlaufbauwerkes hätte sich die Investition gegenüber eines Sprengdeichs, welcher nach einer Sprengung neu errichtet werden muss, wahrscheinlich amortisiert. Der Flutpolder Rösa wäre in den letzten 70 Jahren zwei Mal genutzt worden. Der Blick in die Zukunft ist jedoch sehr schwierig, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Innerhalb von elf Jahren gab es zwei Ereignisse in der Größenordnung des HQ100 (2002, 2013). Ob der Polder in nächsten 70 Jahren zwei Mal genutzt wird, kann niemand vorhersehen. Bei allen anderen Flutpoldern des Programms Fluss, Natur, Leben werden gleichfalls regelbare Ein- und Auslaufbauwerke geplant und diese sind somit der neue Standard. Wird der Flutpolders durch das steuerbare Einlaufbauwerk gegenüber der Sprengöffnung häufiger genutzt werden? Wer entscheidet über die Flutung des Polders und findet eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Sachsen (Flutung Polder Löbnitz) statt? Der Flutpolder Rösa ist für Extremhochwasser mit einer statistischen Wiederkehr von 200 Jahren (HQ200) bemessen und soll bei Hochwasserereignissen, die das HQ100 überschreiten geflutet werden. Der Flutpolder ist also für den Katastrophenfall ausgelegt. Daher entscheidet entweder der Krisenstab des Landkreises oder der Krisenstab des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenfall über die Aktivierung des Polders. Der LHW plant, baut und betreibt den Flutpolder. Im Hinblick auf die Flutung wird ein von der Hochwasservorhersage abhängiges Flutungskonzept aufgestellt, welches Grundlage für die Entscheidung zur Aktivierung des Polders und die in diesem Fall zu ergreifenden Maßnahmen ist. Seitens des LHW besteht kein Interesse an einer frühzeitigen, nicht notwendigen Flutung des Polders, da nach einer Nutzung des Polders entsprechend der noch zu entwickelnden Entschädigungsregelung Entschädigungszahlungen für die betroffenen Flächen erbracht werden müssen. Die beiden Flutpolder Rösa und Löbnitz sind aufeinander abgestimmt, haben jedoch unterschiedliche Funktionsweisen. Der Flutpolder Löbnitz auf sächsischer Seite weist am Ein- und Auslauf feste Überströmstrecken auf. Tritt ein Hochwasserereignis > HQ15 ein, wird der Deich an diesen Stellen überströmt und der Polder automatisch geflutet. Eine Bedienung von Ein- und Auslaufbauwerken unterstützt den Füllvorgang. Das Wasser breitet sich langsam im Polderraum aus, welcher als Hochwasserabfluss- und Rückhalteraum wirkt. Die Ortschaften Rösa und Brösa sind durch die örtlichen Hochwasserschutzanlagen bis zu einem HQ200 geschützt. Aber die Wirkung des Polders entfaltet sich für die Gebiete flussabwärts. Dafür gibt Rösa sehr viel, zum Beispiel werden Sichtachsen unterbrochen und landwirtschaftliche Flächen genutzt. Für diese Einschränkungen haben die Menschen in Rösa verdient, dass sie informiert und eingebunden werden. Die Menschen vor Ort sind emotional sehr betroffen. Es sollte daher abgefragt werden, wie sich die Stimmung im Ort entwickelt. Dies ist verpasst worden, was für mangelndes Interesse an den lokalen Umständen seitens des LHW stehe (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Teilweise verkaufen die Menschen Flächen nicht, da sie sich vor der Stimmung im Ort fürchten. In den letzten Jahren war keine verantwortliche Person im Ortschaftsrat, um über einen aktuellen Stand zu Informieren. Es wird darum gebeten, dass der LHW das Kommunikationsverhalten anpasst und weiterhin informiert. Es wird um ein Miteinander und dessen Realisierung gebeten (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Der LHW dankt für den Hinweis und die klaren Worte. Über die Planung und die Funktionsweise des Flutpolders wurde informiert. Die Planung hat sich nicht geändert und über die aktuelle Änderung der Planung wird nun informiert und soll auch in Zukunft informiert werden. Daher bittet der LHW um Rückmeldung, wie in Zukunft eine Information über das Projekt Flutpolder Rösa erfolgen soll. Es wird darum gebeten, die Ortschaftsratssitzungen aufzusuchen und dort auch über die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Der LHW will den Ortschaftsrat Rösa in Zukunft mit der Gemeinde mehr einbinden. Gemeinsam soll die Erforderlichkeit von größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen geklärt werden. An dem aktuellen Standort, an dem die Errichtung der Lagerhalle geplant ist, befindet sich ein kleiner Wald. Dort brüten Eulen. Welche Maßnahmen zum Artenschutz sind geplant? Es wird für den wichtigen Hinweis gedankt. Aktuell ist die Maßnahme noch nicht in Planung. Es wird im Rahmen der Planung eine naturschutzfachliche Prüfung mit entsprechender Berücksichtigung geben. Viele Menschen in Brösa meinen, die geplante Lagerhalle passe nicht in den Ort. Der Ortschaftsrat hat dagegen gestimmt. Gibt es Alternativen zu der Lagerhalle im Ort, wie zum Beispiel die Sanierung des alten Schafstalls? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Der genannte Schafstall ist der aktuelle Lagerplatz der mobilen Elemente. Dieser ist nicht in Besitz der Gemeinde. Die Wasserwehr möchte zudem aus dem Gebäude raus, da es nicht in Gemeindebesitz ist. In einem neuen Gebäude soll die Wasserwehr zusätzlichen Raum für Beratungen und Schulungen bekommen. Wie groß wird die Lagerhalle in Quadratmeter? Warum erfolgt wiederholt eine Flächenversiegelung? Warum werden wiederholt Bäume gefällt? Wurde nach Alternativstandorten gesucht? Die Lagerhalle befindet sich noch in Planung, daher ist die genaue Größe nicht bekannt. Für die Standortwahl wurden verschiedene Standorte geprüft (siehe Folie 29 der Präsentation ). Kriterien waren hierbei die Nähe zum Deich, die Eigentumsverhältnisse bzw. die Verfügbarkeit der Fläche und die Hochwassersicherheit. Einige Flächen waren nach einer Prüfung nicht hochwassersicher und bei den favorisierten Standorten konnte keine Einigung mit den Eigentümern der Flächen erzielt werden. Daher wurde in einem weiteren Schritt mit der Gemeinde nach Flächen gesucht und der aktuelle Standort, eine Gemeindefläche (Standort 5), gefunden. Der Standort steht noch nicht endgültig fest, bisher wurden Vermessung und Baugrunderkundung vorgenommen. Es wird nur eine Teilfläche des Grundstücks benötigt. Die Prüfung von alternativen Standorten ist weiterhin denkbar. Der LHW ist offen gegenüber alternativen Flächen und nimmt gerne Vorschläge entgegen. Über den Ortschaftsrat oder den Gemeinderat können neue Flächen präsentiert werden. Daher erfolgt aktuell die frühzeitige Information über die Maßnahme, so kann die Möglichkeit eingerichtet werden, alternative Flächen für den Standort der Lagerhalle zu präsentieren. Wie wichtig ist die Distanz der Lagerhalle zum Einsatzort? Ist ein Bau der Lagerhalle in Rösa denkbar? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Wichtig sind kurze Wege, um die Elemente im Einsatzfall vor Ort zu haben und rasch einbauen zu können. Der Einbau erfolgt durch die Wasserwehr. Vor Ort, wo das Interesse besteht sich zu schützen, muss die Wasserwehr den Schutzzustand herstellen. Daher sollte es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, der Wasserwehr den Einsatz der mobilen Elemente im Katastrophenfall möglichst einfach zu machen. Längere Anfahrtswege sind daher zu vermeiden. Falls der Bau der Lagerhalle in Brösa erfolgt, wie wird die Bevölkerung in die Planung und Gestaltung der Lagerhalle eingebunden? Es soll ein architektonisch ansprechendes Gebäude errichtet werden? Die Einbindung kann gerne erörtert werden, diesbezüglich besteht seitens des LHW noch Flexibilität. Wie wird das unabhängige Planungsbüro bezahlt? Welche Rolle nimmt die Lagerhalle bei der Planung ein? Die Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung vergütet. Die Bezahlung erfolgt der Honorarordnung folgend nach Prozentsätzen. Die Vergabe für den Auftrag zur Planung erfolgt im Wettbewerb. Hier machen Planungsbüros Angebote, welche durch das LHW geprüft werden. Das Lagergebäude ist hierbei ein untergeordneter Baustein und fällt bei dem Auftrag kaum ins Gewicht. Das LHW steuert die Planung und das Planungsbüro führt die Planung durch. Hierbei wird auf einen wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln geachtet. Wurden die Straßen begutachtet, welche benutzt werden, um die mobilen Elemente zum Einsatzort zu bringen? Wie kann ein 40-Tonner auf dieser Strecke fahren Die Wasserwehr fährt ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 20 Tonnen. Zudem wurde eine Probefahrt durchgeführt und eine Durchfahrt war problemlos möglich. Für den Baustellenverkehr im Bereich des Einlaufbauwerks liegen im Bereich der Ortslage Brösa im Rahmen des Polderdeichprojekts noch Baustellenstraßen vor. Diese können bei Bedarf benutzt werden. Wie viel wird für den Kauf von Flächen für die Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa bezahlt? Im Falle eines Kaufs der Fläche wird nach Bodenrichtwert gezahlt. Erfahrung der älteren Bevölkerung mit vergangenen Hochwassern sollte eingebunden werden. Der LHW stellt HQ-Karten online zu Verfügung. Bei den Karten ist eine Problematik aufgefallen. Ab einem Pegelstand von etwa acht Metern fließt oberhalb der Ortslage Brösa Wasser über das rechte Muldevorland in den Bärenholzgraben und wird nach Brösa gedrückt. Das Problem wäre bereits 2002 eingetreten, wenn der linke Muldedeich nicht gebrochen und große Wassermengen in den Seelhausener See und die Groitsche geflossen wären. Auch 1954 wurden bei einem Hochwasser Flächen weiter östlich überströmt. Es wird für den Hinweis gedankt. Die Problematik ist grundsätzlich bekannt und muss fachlich bewertet und besprochen werden. Es muss zunächst geprüft werden, inwieweit sich die Problematik durch den Betrieb des Polders Löbnitz (Entlastung der Mulde) entspannt. Entweder wird eine leistungsfähigere Pumpe benötigt oder der Zustrom muss unterbunden werden. Daher wird das Thema nochmal geprüft. Wenn die Prüfung dazu führt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, können diese im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.

Umsetzung der Maßnahme Deichrückverlegung Buro Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Buro liegt im Westen der Stadt Coswig und grenzt an die Elbbrücke der Bundesautobahn BAB A9 bei Vockerode an. Das Projekt Deichrückverlegung Buro ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Kerngedanke ist es den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Für die Anwohner wird dadurch der Wasserspiegel der Elbe abgesenkt und die Hochwassersicherheit erhöht. Deichrückverlegungen (DRV) wie bei Buro dienen des Weiteren der Wiederanbindung von ehemaligen Auenflächen zur Verbesserung des Naturhaushaltes Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Wasserwerk mit seiner Wasserfassung ist nicht mehr in Betrieb. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Bestandsdeiches sowie die Errichtung neuer Deiche im Hinterland. Das ausgedeichte Gebiet soll im Fall Hochwasserereignisses natürlich geflutet werden, um die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Die Möglichkeit einer gezielten ökologischen Flutung der noch in der Fläche vorhandenen Altstrukturen der Elbe zur Verbesserung der aktuell bestehenden Lebensräume wird im Rahmen der Planungen untersucht. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 22 Millionen Euro Fläche: bis 360 Hektar Sachstandsbericht 2024 Sachstandsbericht 2023 Sachstandsbericht 2022 Sachstandsbericht 2021: Fertigstellung der Vorplanung Sachstandsbericht 2019: Präsentation aus Infoveranstaltung im November 2019

Umsetzung der Maßnahme "Flutpolder Elster-Luppe-Aue" Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für den Flutpolder Elster-Luppe-Aue liegt im Südosten von Sachsen-Anhalt und grenzt an das Bundesland Sachsen an. Das Projekt Flutpolder Elster-Luppe-Aue ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Der Flutpolder ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt. Die hydraulische Wirkung, also die Absenkung des Wasserspiegels der Weißen Elster bei Hochwasser, schützt ab dem Standort des Einlaufbauwerkes nicht nur die Unterlieger an der Weißen Elster, sondern auch an der Saale bis ins Mündungsgebiet. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Fluss, Natur, Leben“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden Süddeiches der Weißen Elster sowie die Errichtung neuer Polderdeiche im Hinterland. Das eingedeichte Gebiet soll im Fall eines starken Hochwasserereignisses kontrolliert geflutet werden, um die Weiße Elster zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Zusätzlich soll der Flutpolder als 3-Kammer-Polder konzipiert werden, damit im Flutungsfall unterschiedliche, in Fließrichtung abfallende Stauziele in den Kammern eingestellt und somit die erforderlichen Höhen und Breiten der Polderdeiche optimiert werden. Die Möglichkeit einer gezielten ökologischen Flutung der noch in der Polderfläche vorhandenen Altstrukturen der Weißen Elster zur Verbesserung der aktuell bestehenden Lebensräume wird im Rahmen der Planungen untersucht. Aufgrund der Lage im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung. Gewässer: Weiße Elster Kostenschätzung: 62 Millionen Euro Fläche: von 560 Hektar bis 670 Hektar Sachstandsbericht 2024 Protokoll: Informationsveranstaltung Flutpolder Elster-Luppe-Aue in Zöschen, 2024 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation der Einwohnerinformationsveranstaltung in Zöschen, 2024) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation aus Videokonferenz mit Vertretern der Verbandsgemeinde Schkopau und Stadt Leuna, 2022) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2021 Information vor Planungsbeginn (Gemeinderatsitzung Schkopau, 2019 ) (nicht barrierefrei)

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