Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes (NHWSP) gibt es Planungen zu einer Deichrückverlegung im Fauna-FloraHabitat( FFH)-Gebiet "Aland-Elbe-Niederung nördlich von Seehausen" (Biosphärenreservat "Mittelelbe", Sachsen-Anhalt). Im vorliegenden Beitrag wird eine alternative Deichtrasse zur behördlich vorgesehenen Trasse vorgeschlagen. Hierbei würde der erst vor wenigen Jahrzehnten abgedeichte Garbe-Polder seine historische Funktion als Überschwemmungsraum für Elbhochwässer wiedererhalten. Die bei Elbhochwässern überflutbare Fläche würde dadurch von etwa 450 ha auf etwa 1.500 ha wachsen. Zudem würde die vollständig neu zu erbauende Deichstrecke um mehr als die Hälfte verkürzt werden, wenn ein vorhandener Deich lediglich verstärkt wird. Eingriffe in die Landschaft würden reduziert und geschützte Lebensraumtypen im Gegensatz zur kleinräumigeren Variante der behördlich vorgesehenen Trassenführung nicht durchschnitten und beeinträchtigt werden. Durch die weitgehende Erniedrigung der vorhandenen Deiche würde der Scheitel extremer Elbhochwässer gekappt werden. Zur Integration von Hochwasser- und Naturschutz sollte ein Überschwemmungsmanagement orientiert am alljährlichen Hochwasserrhythmus erfolgen. Die Managementvorschläge sollten auch auf andere vorhandene oder geplante Flutpolder, die üblicherweise bislang ausschließlich dem Hochwasserschutz dienen, übertragen werden. Dies würde die negativen Folgen, per zunehmenden Tendenz zu niedrigen oder ausbleibenden Elbhochwässern mindern und der ökologischen Stabilisierung der Auen an der Mittelelbe dienen. Im Zusammenhang mit räumlich nahe gelegenen Naturschutzgroßprojekten des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und FFH-Schutzgebieten würde im UNESCO-Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe" einer der vielfältigsten, länderübergreifend beide Elbseiten einschließenden Biotopverbünde mit den charakteristischen Ökosystemen des Unteren Mittelelbtals entstehen.
Auf der Konferenz der Umweltminister am 24. Oktober 2014 in Heidelberg beschlossen Bund und Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzprogramm. Dieses umfasst eine detaillierte Liste mit 102 Schutzmaßnahmen an Elbe, Donau, Oder, Rhein und Weser, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise Deichrückverlegungen und Flutpolder sowie die Beseitigung von Schwachstellen bei bestehenden Hochwasserschutzanlagen. Zum ersten Mal gibt es damit jetzt eine bundesweite Aufstellung mit überregional wirkenden, vordringlichen Maßnahmen für den Hochwasserschutz.
Am 16. Dezember 2015 legte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dem Bundeskabinett den ersten Fortschrittsbericht über die Umsetzung der "Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel" (DAS) vor, die 2008 beschlossen worden war. Die Deutsche Anpassungsstrategie soll negative Auswirkungen des Klimawandels verringern und verhindern. Dazu legt die Bundesregierung derzeit 140 Maßnahmen vor. Sie betreffen unterschiedliche Politikbereiche wie Verkehr, Bauwesen, Küstenschutz, Gesundheit und Forschung. Eine wesentliche Aufgabe der Klimaanpassung ist der bessere Schutz vor Hochwasser. Dazu hat die Bundesregierung das Nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt. Es sieht Deichrückverlegungen, Projekte zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung, z. B. durch Flutpolder, sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen beim den derzeitigen Hochwasserschutzanlagen vor. Vorgesehen sind außerdem umfangreiche Aktivitäten zum Erhalt des bundesweiten Schienen-, Straßen- und Wasserwegenetzes. Hier werden mögliche Gefährdungen durch den Klimawandel analysiert und die Regelwerke angepasst. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die Materialeigenschaften von Asphalt für den Straßenbau um Schäden bei lang anhaltenden hohen Temperaturen vorzubeugen.
Am 2. September 2013 fand in der Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund in Berlin eine Sonder-Umweltministerkonferenz zum Thema "Hochwasser" statt. Als Konsequenz aus dem Juni-Hochwasser 2013 in Deutschland haben die Umweltminister von Bund und Ländern die Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms beschlossen. Zentrum des nationalen Hochwasserschutzprogramms ist die einheitliche Identifizierung der bundesweit wichtigsten Projekte zum Hochwasserschutz insbesondere zum Wasserrückhalt durch steuerbare Flutpolder und Deichrückverlegungen und deren gemeinsame Finanzierung. Die Ministerinnen und Minister forderten die Bundesregierung außerdem auf, zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bereitzustellen.
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) hat im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) in einem fünfjährigen Vorhaben mit Unterstützung der Bundesländer die Wirkung der geplanten überregionalen Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP) an Donau, Elbe und Rhein überprüft. Ziel des Vorhabens war es, die von den Ländern gemeldeten raumgebenden Maßnahmen (Kategorie: Deichrückverlegung, Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen sowie Kategorie: Flutpolder, Hochwasserrückhaltebecken) im Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) auf ihre Wirksamkeit flussgebietsweise zu plausibilisieren. Damit sollten entsprechend des Sonder-UMK-Beschlusses von 2013 gemeinsame Ansätze zur Wirkungsabschätzung der Maßnahmen bundesweit erarbeitet werden. Die Wirkungsanalyse ermittelte die Einflüsse der gemeldeten Maßnahmen auf die Scheitelwasserstände und den Wellenablauf von außergewöhnlichen Hochwassern in den drei größten deutschen Flussgebieten Donau, Elbe und Rhein. Dabei wurde ein bundesweit einheitlicher Untersuchungsansatz, der Anforderungen an die Nachweisführung sowie an die hierzu verwendeten Grundlagen und die eingesetzten Modellwerkzeuge (gekoppelte, hydraulische Bund-Länder-Modellsysteme) entwickelt, der auch auf andere Flussgebiete übertragbar ist. Im Ergebnis können die Maßnahmen des NHWSP einen maßgeblichen Beitrag zur Absenkung der Scheitel von Hochwassern an den großen Flüssen leisten. Er liegt für viele der modellierten Hochwasserereignisse und über weite Flussstreckenabschnitte zwischen 10 und 50 cm. Dabei zeigen sowohl die Gesamtwirkung aller Maßnahmen als auch ihre Einzelwirkung eine starke überregionale Komponente. Aus dem Vorhaben abgeleitete qualitative Merkmale für „überregionale Wirkungen“ können im NHWSP genutzt werden, um die Kriterien für die Maßnahmenauswahl/-priorisierung zu verbessern. Empfehlungen, um die Wirkungen der NHWSP-Maßnahmen zukünftig noch systematischer und realistischer ausweisen zu können, unterstützen Bund und Bundesländer bei der Fortschreibung und inhaltlichen Weiterentwicklung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Es wurden drei Flussgebietsberichte (Donau-, Elbe-, Rheingebiet) und ein Synthesebericht erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 70/2021.
Nach den verheerenden Hochwasserereignissen vom Sommer 2013 im Elbe- und Donaugebiet beschloss die Umweltministerkonferenz die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutz-programms (NHWSP). Kernstück ist die bundesweite Aufstellung von seitens der Bundesländer geplanten prioritären, überregional wirksamen Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes. Im Jahr 2020 beinhaltet das NHWSP 90 raumgebende Maßnahmen mit einer Gesamtfläche von 326 km2 (Kategorie: Deichrückverlegungen, Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen) und einem Rückhaltevolumen von 1,4 Mrd. m3 (Kategorie: Flutpolder, Hochwasserrückhaltebecken). Ziel des FuE-Vorhabens war es, die durch die gemeldeten Maßnahmen zu erwartenden Einflüsse auf die Scheitelwasserstände und den Wellenablauf von außergewöhnlichen Hochwassern zu ermitteln. Die Wirkungsanalyse befasste sich mit den drei größten deutschen Flussgebieten Donau, Elbe und Rhein, in denen sich die Mehrzahl der Maßnahmen befindet. Das Vorhaben folgte einem bundesweit einheitlichen Untersuchungsansatz, der Anforderungen an die Nachweisführung sowie an die hierzu zu verwendenden Grundlagen und die eingesetzten Modellwerkzeuge (gekoppelte, hydraulische Bund-Länder-Modellsysteme) formuliert und auf andere Flussgebiete übertragbar ist. Im Ergebnis können die NHWSP-Maßnahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Absenkung der Scheitel von Hochwassern an den großen Strömen leisten. Er liegt für viele der modellierten Ereignisse und über weite Streckenabschnitte zwischen einem und fünf Dezimetern. Sowohl auf die Gesamtwirkung aller Maßnahmen bezogen als auch im Hinblick auf ihre Einzelwirkung zeigt das NHWSP dabei eine starke überregionale Komponente. Aus dem Vorhaben abgeleitete qualitative Merkmale für "überregionale Wirkungen" können im NHWSP genutzt werden, um die Kriterien für die Maßnahmenauswahl/-priorisierung zu verbessern. Empfehlungen, um die Effekte der NHWSP-Maßnahmen zukünftig noch systematischer und realistischer ausweisen zu können, unterstützen Bund und Bundesländer bei der Fortschreibung und inhaltlichen Weiterentwicklung des NHWSP. Im FuE-Vorhaben wurden drei Flussgebietsberichte (Donau-, Elbe-, Rheingebiet) und ein Synthesebericht erarbeitet. Quelle: Forschungsbericht
Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 1 Nr. 13.13 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) ist für den Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss be-einflusst (sofern nicht von Nr. 13.16 erfasst) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durch-zuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorha-ben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Im Zuge der hydraulischen Berechnungen zum gesteuerten Flutpolder Öberauer Schleife wurde festgestellt, dass ab einem Donauhochwasser von knapp unter HQ100 Wasser über den Köß-nachableiter in den Polder Parkstetten-Reibersdorf läuft. Der Überlauf erfolgt über eine Tiefstelle in der Staatsstraße St 2125 südöstlich von Kößnach, die Flutung erfolgt von der Donau her rund 2,8 km gegen die Fließrichtung der Kößnach (Antragsunterlagen vom 10.04.2019, Anlage 3 – festgesetztes Überschwemmungsgebiet). Die Überschwemmung der Staatsstraße St 2125 stellt eine Schwachstelle im bisherigen Ausbaukonzept für die Donau dar, die mit den Ausbauzielen des Hochwasserschutzes für den Polder Parkstetten-Reibersdorf nicht vereinbar ist. Zweck des Vorhabens ist es, eine Schwachstelle für den künftigen Schutz des Polders Parkstet-ten-Reibersdorf vor einem 100-jährlichen Donauhochwasser zu beseitigen und gleichzeitig die Befahrbarkeit der Staatsstraße St 2125 im Bereich Kößnach bei einem 100-jährlichen Donau-hochwasser zu gewährleisten. Im Wesentlichen wird die bestehende Staatstraße St 2125 im Tiefpunkt, am höher liegenden Fahrbahnrand, auf 320,34 m ü. NHN bzw. an der Straßenachse auf 320,25 m ü. NHN, angeho-ben. Somit ergibt sich eine maximale Erhöhung der Staatsstraße St 2125 um 0,70 m. Die erfor-derliche Höhe der neuen Fahrbahn wird auf rd. 360 m durch Vollausbau erreicht. Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggen-dorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf, beantragte mit dem Schreiben vom 10.04.2019 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Aufhöhung der Staatsstraße St 2125 als Hochwasserschutzmaßnahme. Den Antragsunterlagen waren Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Von dem Vorhaben können Grundstücke in den u. g. Kommunen, in denen die Planunterlagen ausgelegt werden, betroffen sein. Der Antrag und die Unterlagen zu diesem Vorhaben liegen in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 05.12.2023 (jeweils einschließlich) - bei der Stadt Straubing, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Hebbelstr. 14 (2. Stock), 94315 Straubing, - bei der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22 (1. Stock, Zimmer 13), 94356 Kirchroth, - bei der VG Rain, Schlossplatz 2 (Erdgeschoss), 94369 Rain, - bei der Gemeinde Parkstetten, Rathaus Außenstelle (Bauamt), Straubinger Str. 34, 94365 Parkstetten, zur Einsichtnahme aus. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, somit bis zum 05.01.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Gemeinden oder bei der Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Bis einschließlich 05.01.2024 können Einwendungen auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, unter der E-Mail-Adresse umweltrecht@reg-nb.bayern.de erhoben werden. Als Betreff ist „HWR Öberauer Schleife“ anzugeben. Einwendungen mit „einfacher“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz sind unwirksam. Die kompletten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern (Startseite/ Service, Rubrik „Planfeststellungsverfahren“ - http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service) veröffentlicht. Zudem wird auf die Homepage der o. g. Gemeinden verwiesen. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).
Geehrte Leserinnen und Leser, Sie kennen sicherlich den Klimalotsen des UBA, der seit 2010 beim Umgang mit den Folgen des Klimawandels unterstützt. Ab dem heutigen Tag finden Sie unter www.umweltbundesamt.de/klimalotse eine aktualisierte und erweiterte Fassung des Klimalotsen, die Version 2.0. Die Inhalte des Leitfadens wurden grundlegend überarbeitet und richten sich nun spezifisch an Nutzerinnen und Nutzer aus Kommunalverwaltungen. Im heutigen Schwerpunkt stellen wir Ihnen den überarbeiteten Klimalotsen vor. Der Newsletter enthält weiterhin wie gewohnt viele aktuelle Mitteilungen aus den Bereichen Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung an Klimaänderungen. Das Umweltbundesamt möchte mit diesem Dienst das Wissen zu Klimafolgen und Anpassung in Deutschland verbreiten. Haben Sie Anregungen, Fragen und Hinweise? Möchten Sie uns auf eigene Publikationen und Termine hinweisen? Sie erreichen uns unter: kompass@uba.de . Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt. Hier geht es zum KomPass-Newsletter :: Inhalt-Übersicht:: 1_ KomPass – In eigener Sache 1.01_ Wettbewerb Blauer Kompass: Jury prüft Bewerbungen 1.02_ Rechtlicher Handlungsbedarf für Klimaanpassung: UBA-Bericht in zweiter Auflage erschienen 1.03_ Dialog zu Waldbewirtschaftung und Klimawandel 1.04_ KomPass auf der Messe „Metropolitan Solutions“ 2_ Thema: Neu auf uba.de: Der Klimalotse Version 2.0, ein Leitfaden für Städte und Gemeinden 3_ Anpassungspolitik – Neues aus Bund und Ländern 3.01_ BMBF: Neue Fördermaßnahme für nachhaltige und klimaresiliente Städte 3.02_ DWD: Starkregenrisiko in Städten kann jetzt besser eingeschätzt werden 3.03_ Sachsen: Bericht zu Klimawandel und Anpassung 3.04_ Bayern: Durch gesteuerte Flutpolder vor Starkregen und Hochwasser schützen 3.05_ Waldzustandsbericht Thüringen: Zustand der Wälder weitgehend stabil 4_ Aus Forschung und Praxis REGIONAL 4.01_ Universität Freiburg: Wie Pflanzen auf Umweltveränderungen reagieren 4.02_ KLEE-Projekt: Maßnahmenkatalog für Klimaanpassung an der Este erstellt NATIONAL 4.03_ DIN gründet Normenausschuss „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ 4.04_ Überblick zur Klimaanpassung: Aktive Städte und Landkreise 4.05_ Greensurance-Stiftung: Weiterbildungskonzept für nachhaltige Versicherungsberatung 4.06_ Forschungsergebnisse: Bei Sommerhitze komfortabel arbeiten GLOBAL 4.07_ Meeresspiegelanstieg: PIK-Studien zu Ausmaß und Kosten 4.08_ Donau-Konferenz: Maßnahmenpaket zu Hochwasservorsorge und Bewirtschaftung 4.09_ Tirol: „Gemeindemappe“ unterstützt Kommunen bei Klimaschutz und Anpassung 4.10_ Estland: Projekt BioClim erstellt Klimaanpassungsstrategie für Umwelt und Bioökonomie 4.11_ Weltwirtschaftsforum: Scheitern von Klimaschutz und -anpassung weltweit folgenschwerstes Risikoszenario 4.12_ Küstenstädte vor Meeresspiegel schützen: Neues Kommunikationstool soll unterstützen 5_ Veröffentlichungen DEUTSCHSPRACHIGE 5.01_ Buch: Gebietsfremde Arten in Deutschland – Vorsorge ist der beste Schutz ENGLISCHSPRACHIGE 5.02_ Europäische Kommission: LIFE and Climate Change Adaptation 5.03_ Studie: Größe ist nicht alles – Tiere passen sich auf unterschiedliche Weise an den Klimawandel an 5.04_ Studie: Folgen des Klimawandels auf Nahrungsmittelproduktion 5.05_ Harvard-Diskussionspapier: Klimaanpassung in den USA von 1986 bis 2012 6_ Veranstaltungen/Termine Hier geht es zum KomPass-Newsletter
Vorläufig gesicherte Gebiete zur HW-Entlastung/-Rückhaltung, sind Gebiete die für den Bau von Flutpoldern vorgesehen sind. Flutpolder sind spezielle von Deichen umgebene Rückhalteräume mit geringen Schadenpotenzialen. In einen Flutpolder wird bei sehr großen Hochwasserereignissen gezielt Wasser eingeleitet, dort zurückgehalten und nach Ablaufen des Hochwassers wieder abgegeben. So wird die Spitze des Hochwasserabflusses unterhalb des Flutpolders reduziert. Damit die Rückhalteflächen bei Bedarf geflutet werden können, müssen sie nahe am Fluss liegen. Häufig handelt es sich dabei um ehemalige oder noch bestehende Überschwemmungsgebiete, die früher auch schon bei kleinen Hochwasserereignissen überschwemmt waren.
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