API src

Found 66 results.

Related terms

Willingmann überreicht Förderung über 3,64 Mio. Euro für besseren Hochwasserschutz an Magdeburgs OB Simone Borris

Um den Osten Magdeburgs noch besser vor extremen Hochwassern zu schützen, wird die Landeshauptstadt mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums drei Gräben ausbauen. Den Förderbescheid über rund 3,64 Millionen Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ hat Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an Oberbürgermeisterin Simone Borris überreicht. Inklusive des Eigenanteils will die Stadt insgesamt gut 4,36 Millionen Euro investieren. Die Gräben Neugrüneberg, Schwanengraben und Graben A durchziehen den ostelbischen Raum und entwässern über das Grabensystem Furtlake in den Ehlekanal. Die drei Gewässer sollen umfassend ertüchtigt werden, um der dortigen Vernässung entgegenzuwirken und gleichzeitig besseren Schutz vor Starkregen zu bieten. Dafür sollen ein durchgehendes Sohlgefälle hergestellt und ausreichend dimensionierte Sohlprofile geschaffen werden. In den vergangenen Jahren hatte die Stadt Magdeburg bereits mehrere Gräben ausgebaut und ein Schöpfwerk errichtet, um den Hochwasserschutz in Ostelbien zu stärken. Willingmann sagte: „Ich freue mich, dass wir ein derart wichtiges kommunales Projekt zum Hochwasserschutz fördern können. Gerade die östlich der Elbe lebenden Magdeburger haben bei den Jahrhundertfluten 2002 und 2013 die enormen Gefahren am eigenen Leib erleben müssen. Aber auch kleinere Hochwasser wie 2006 oder 2010 sorgten durch zunehmende Vernässung für Schäden an Bausubstanz und Infrastruktur. Und letztlich ist es mit Blick auf steigende Gefahren durch Starkregen infolge des fortschreitenden Klimawandels umso wichtiger, vorhandene Entwässerungssysteme fit für die Zukunft zu machen. Diese Investition der Landeshauptstadt unterstützen wir gern.“ Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris unterstrich die Bedeutung der Förderung für die geplanten Arbeiten. „Noch für dieses Jahr sind unter anderem der Ausbau des Grabens Neugrüneberg vom Schwarzkopfweg bis zum Gübser Weg auf einer Länge von etwa 815 Metern sowie der Neubau mehrerer Rohrdurchlässe vorgesehen. Das entsprechende Vergabeverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Mein Dank gilt dem Land Sachsen-Anhalt für die Unterstützung.“ 34 Vorhaben mit Landesprogramm Klima III gefördert Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ unterstützt das Umweltministerium kommunale Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Insgesamt werden 35 Millionen Euro aus EU-Mitteln für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement, Hochwasserschutz und Klimaresilienz bereitgestellt. Davon entfallen 25 Millionen Euro auf Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement und 10 Millionen Euro auf Projekte zur Stärkung der Klimaresilienz. Bislang wurden im Bereich Hochwasser und Starkregen landesweit 34 Maßnahmen mit insgesamt rund 17,5 Millionen Euro bewilligt. Hintergrund : Das Elbehochwasser im Jahr 2002 hat in Sachsen-Anhalt Schäden von rund zwei Milliarden Euro verursacht; 2013 waren es landesweit zwischen 1,5 und zwei Milliarden Euro. Seit 2002 hat das Umweltministerium ca. 1,6 Milliarden Euro zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert, davon rund 53 Millionen Euro im Stadtgebiet von Magdeburg. Waren nach dem Hochwasser 2002 lediglich 5 Prozent der Deiche standsicher/DIN-gerecht, entsprechen heute bereits rund 75 Prozent (968,5 von insgesamt 1.283,9 km) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18 Prozent der Deiche (224,8 km) haben Anpassungsbedarf wie etwa eine notwendige Erhöhung oder fehlende Deichverteidigungswege; sie bieten aber dennoch wirksamen Hochwasserschutz. Aktuell gelten 7 Prozent der Deiche (90,6 km) als nicht standsicher; viele davon liegen aber im unmittelbaren Bereich von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Umweltminister stellt Umsetzungsbericht zur Hochwasserstrategie vor

Sachsen-Anhalt kommt mit der Stärkung des Hochwasserschutzes an den Flüssen des Landes gut voran. Das geht aus der Zwischenbilanz zur Hochwasserstrategie des Landes hervor, die Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag im Kabinett vorgestellt hat. „Das Glas ist dreiviertel voll“, betonte Willingmann mit Blick auf die Bilanz neuer und sanierter Hochwasserschutzanlagen.“ Seit der Jahrhundertfluten 2002 und 2013 entlang der Elbe sei viel investiert worden. „Das Leben an den Flüssen unseres Landes, allen voran entlang der Elbe, ist deutlich sicherer geworden“, so der Minister. „Das hat sich auch im Winterhochwasser vor zwei Jahren gezeigt, als alle Anlagen landesweit standhielten.“ Angesichts des fortschreitenden Klimawandels sei es aber zwingend notwendig, weiter konsequent in den Hochwasserschutz zu investieren. „Wir dürfen die Augen vor dem auch bei uns im Lande fortschreitenden Klimawandel nicht verschließen. Starkregen und damit einhergehende Hochwasser an den Flüssen kommen immer häufiger vor“, erklärte Willingmann. „Deshalb ist jeder Euro für den Hochwasserschutz nicht nur gut angelegtes Geld, um Schäden zu vermeiden. Wir retten damit im Zweifelsfall auch Menschenleben.“ Die Hochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ bündelt alle Maßnahmen, mit denen das Land den Schutz von Menschen, Siedlungen und Infrastruktur nachhaltig stärkt. Ein zentrales Ziel ist es, technische Maßnahmen wie Deichsanierungen mit natürlichem Hochwasserschutz – etwa Deichrückverlegungen und Flutpoldern – zu verbinden. „Nur wenn wir den Flüssen mehr Überflutungsflächen zurückgeben, schaffen wir dauerhaft Sicherheit für die Regionen entlang von Elbe, Saale und Mulde“, erläuterte Willingmann. Aktuell entsprechen 1.045,4 Kilometer Deiche (76 Prozent) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei 228,8 Kilometern Deich (17 Prozent) besteht ein Anpassungsbedarf, weil etwa ein Verteidigungsweg fehlt oder die Anlage weiter erhöht werden muss. 99,5 Kilometer Deich (7 Prozent) gelten als nicht standsicher. Es handelt sich hierbei aber oftmals um Anlagen, die beispielsweise im Zuge von Deichrückverlegungen zurückgebaut werden sollen. Die Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ umfasst insgesamt 195 Einzelmaßnahmen, davon 25 Daueraufgaben. Bis Ende 2024 konnten bereits 25 Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden, darunter zentrale Projekte wie die Sanierung des Gimritzer Damms in Halle (Investition: rund 4,9 Millionen Euro, Fertigstellung 2022) oder der erste Bauabschnitt des Hochwasserschutzes Bernburg (4,43 Millionen Euro, Fertigstellung Juni 2025). Auch die Deichrückverlegung bei Klietznick für rund vier Millionen Euro wurde im Juli 2025 fertiggestellt. Damit einher ging die Schaffung von rund 2.000 Hektar Retentionsfläche. Aktuell befinden sich 116 Maßnahmen in verschiedenen Stadien der Umsetzung, Planung oder Vorbereitung. Neben baulichen Projekten setzt das Land auch auf moderne Vorhersage- und Informationssysteme. Die Hochwasservorhersagezentrale wurde technisch weiterentwickelt, Pegelnetze ausgebaut und Software optimiert. Zudem wurden Wasserwehren und Deichfachberater intensiv geschult. Mit der Förderrichtlinie „KLIMA III“ stellt das Umweltministerium zusätzlich 25 Millionen Euro für Kommunen bereit, um Maßnahmen gegen Hochwasser und Starkregen zu entwickeln. Der Umsetzungsbericht ist auf den Internetseiten des Ministeriums abrufbar: https://lsaurl.de/berichthochwasserstrategie Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Flutpolder Riedensheim, 1. wesentliche Planänderung (v.a. Fischaufstiegsanlage Bittenbrunn)

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, hat die 1. wesentliche Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern vom 10.01.2014 für das noch nicht fertig gestellte Vorhaben "Flutpolder Riedensheim" im Markt Rennertshofen, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, vorgelegt und die Durchführung des hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Gegenstand der 1. Planänderung ist im Wesentlichen die überarbeitete Planung für die Fischaufstiegsanlage Bittenbrunn, bestehend aus dem Teilbauwerk Donau-km 2482,5 im Oberwasser und dem Teilbauwerk Donau-km 2479,9 im Unterwasser der Staustufe Bittenbrunn. Die Anpassung wurde notwendig, weil der Vorhabensträger gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 10.01.2014 sicher zu stellen hat, dass sich Bau und Leistungsfähigkeit der technischen Fischaufstiegsanlage an den Ausführungen des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern - Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Bau und Betrieb“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt in der bei Baubeginn aktuellen Fassung zu orientieren haben. Die Planänderung beinhaltet insofern die nunmehr notwendigen technischen Anpassungen der Fischaufstiegsanlage, die aus den neuen Vorgaben des DWA-Merkblattes M 509, Stand Mai 2014, sowie der überarbeiteten Fassung des Praxishandbuchs „Fischaufstiegsanlagen in Bayern“ des Bayerischen Landesamt für Umwelt (2. Auflage vom Mai 2016) resultieren. Es ergeben sich u.a. folgende Änderungen: Teilbauwerk Oberwasseranschluss bei Donau-km 2482,5 mit Anbindung an den E-Graben: - Anpassung der geometrischen Dimensionierung des Durchlassbauwerks (Schlitzpasses) hinsichtlich Beckenanzahl (7 statt 8), Beckenlänge, -breite, Fließtiefe, Schlitzbreite; - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 23 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Ausführung des Raugerinnebeckenpasses in Dammlage anstatt im Einschnitt aufgrund des zwischenzeitlich veränderten Ausgangsgeländes. Teilbauwerk Unterwasseranschluss E-Graben bei Donau-km 2479,9: - Naturnahes Raugerinne in Beckenbauweise mit insgesamt 21 Becken mit Riegeln aus Wasserbausteinen inkl. Böschungssicherung mittels Wasserbausteinen anstelle eines naturnahen Gerinnes; - Anpassung Bypass-Rohrleitung inkl. Auslaufbauwerk zur schadlosen Abführung des Abflusses aus dem E-Graben während der Bauarbeiten und Revisionsarbeiten; - Anlage eines Unterhaltsweges im Böschungsbereich auf der orographisch rechten Seite des E-Grabens. Sowohl beim Ober- als auch beim Unterwasseranschluss kommt es zu keiner Veränderung des Trassenverlaufs und der Dotationswassermenge gegenüber dem Stand der Planfeststellung. Weitere Planänderungen stellen die Neufassung der Monitoringauflagen unter A.IV.13.1.1 des o. g. Planfeststellungsbeschlusses sowie die Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung bzw. der Kohärenzausgleichsmaßnahmen bzgl. der FFH-Lebensraumtypen 9150 und 9180* dar. Für das Planänderungsvorhaben werden Grundstücke im Markt Rennertshofen (Gmkg. Riedensheim), der Gemeinde Oberhausen (Gmkg. Oberhausen) und der Stadt Neuburg an der Donau (Gmkg. Bittenbrunn) in Anspruch genommen. Nähere Einzelheiten können den ausliegenden Unterlagen entnommen werden, die neben dem Erläuterungsbericht, Plänen, angepassten naturschutzfachlichen Studien/Gutachten auch einen geänderten UVP-Bericht sowie ein Fachgutachten zur Umweltverträglichkeitsstudie (Vergleichende Bewertung der Fischaufstiegshilfen-Varianten an der Donaustufe Bittenbrunn) enthalten.

Änderung des planfestgestellten Vorhabens zur Errichtung und zum Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau – HWR Flutpolder Öberauer Schleife –

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf plant abweichend zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2025, Az. RNB-55.1.W 4543-1-25, erlassen durch die Regierung von Niederbayern, von einer Errichtung eines Ringdeichs und einer erhöhten Zufahrt zum Ortsteil Breitenfeld (Bauabschnitt DA 3) abzusehen. Das Wasserwirtschaftsamt konnte seit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Ortsteil Breitenfeld weitere Grundstücke erwerben. Dies hat zur Folge, dass nun im Betriebsfall kein Schutz bzw. keine Erreichbarkeit des Ortsteils Breitenfeld mehr erforderlich ist. Damit konnten die rein zum Schutz des Ortsteils Breitenfeld vorgesehenen Baumaßnahmen aus der Planung herausgenommen werden. Nachdem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Gesamtvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss gilt im Übrigen mit seinen Nebenbestimmungen fort.

Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung zur Änderung der Planung am Flutpolder Rösa am 24.11.2022 in Rösa (Gemeinde Muldenstausee) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 24.11.2022 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und der Umplanung des Einlaufbauwerks am Flutpolder in der Ortschaft Rösa (Gemeinde Muldenstausee) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Rösa und Brösa der Gemeinde Muldenstausee. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 45 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Umplanung des Einlaufbauwerks und der Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Muldenstausee Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und Umplanung des Einlaufbauwerks Stand der Umsetzung des Flutpolders Löbnitz auf sächsischer Seite der Mulde Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit: Steuerbarer Flutungspolder Rösa. Vorstellung des Vorhabens und des Standes der Planung und der baulichen Umsetzung. Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt und der Umplanung gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt bzw. einigen Teilmaßnahmen des Projekts kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung geäußert. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und dem begleitenden Planungsbüro direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmenden für ihr Interesse an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit ihrer Beiträge. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie des begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Einleitende Worte von Herr Jöckel (LHW) Ziel der Veranstaltung ist, einen aktuellen Informationsstand über das Projekt zu geben sowie Rückmeldung zur überarbeiteten Planung einzuholen, um zu evaluieren, ob an einigen Stellen, wo noch Flexibilität in der Planung herrscht, bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können. Der Flutpolder Rösa ist eine von 33 möglichen Maßnahmen des Programms „Fluss – Natur – Leben“ (ehemals Mehr Raum für unsere Flüsse), bestehend seit 2017, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Der Flutpolder liegt nahe des Flutpolder Löbnitz, welcher sich auf der sächsischen Seite der Mulde befindet. Der Flutpolder Rösa ist planfestgestellt und befindet sich aktuell in der Phase der Bauausführung. In Bezug auf das Einlaufbauwerk soll eine Umplanung zu einem steuerbaren Einlaufbauwerk erfolgen. Diesbezüglich soll ein Planänderungsantrag beim Landesverwaltungsamt (LvWA) gestellt werden. Die Beteiligung zur Umplanung soll in Rösa vor Beginn des Planänderungsverfahrens stattfinden, damit Anregungen noch aufgenommen werden können. Der Bau des Polderdeiches erfolgt über einen längeren Zeitraum, da die Finanzierung über europäische Fördermittel erfolgt. Bei von der EU geförderten Projekten müssen Maßnahmen bis zum Ende einer Förderperiode abgeschlossen sein. Daher erfolgt die Umsetzung in Teilmaßnahmen. Aktuell wird das Projekt in die neue Förderperiode überführt, nach Bewilligung kann der Bau weitergeführt werden. Welche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, insbesondere im Bereich Rösa und Brösa? Welche Artenschutzmaßnahmen werden folgen? Für das Projekt sind viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definiert, unterteilt in vier Komplexe. Hierzu gehören unter anderem landschaftliche Maßnahmen. Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel der Abriss des alten Trafohauses, der Rückbau von Wirtschaftswegen, der Abriss des Pumpenhauses Brösa, der Rückbau des Feuerwehrgerätehauses und viele weitere Maßnahmen. Die Übersicht über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann auf Anfrage gerne übermittelt werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aktuell geplant werden, sind noch nicht in der Umsetzung. Einige Maßnahmen, die geplant wurden, können mittlerweile nicht mehr umgesetzt werden, daher erfolgt hier eine Überarbeitung. Bezüglich des Themas wird aktuell geplant, für Anfang 2023 das Gespräch mit Ortschafts- und Gemeinderat zu suchen, um die vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf Aktualität zu prüfen und die weiterhin sinnvollen Maßnahmen abzusprechen. Wie wurde der Nutzen des Flutpolders berechnet? Ist der Polder wirklich wirksam und gerechtfertigt? Die Berechnung der Wirkung des Flutpolder Rösa erfolgte anhand eines zweidimensionalen hydraulischen Modells. Das Modell berechnet, wie sich die Hochwasserwelle des Bemessungshochwassers (entspricht in etwa der Welle des Aprilhochwassers 2002) im Gewässer abläuft. Es wurde berechnet, in welcher Größenordnung der Polder auf die Dämpfung der Welle wirkt. Ergebnis sind zeitabhängige Durchflüsse (zu sehen auf Folie auf Folie 12 der Präsentation ). Beim Modell ohne Polder (Istzustand) ist mit einem deutlich höheren Scheitel und einem schnelleren Anstieg des Hochwassers zu rechnen. Beim Modell mit Polder (Planzustand) wird als Effekt des Wasserrückhaltes der Scheitel gekappt. Das Ziel des Polders ist also die Scheiteldämpfung im Falle eines extremen Hochwasserereignisses. Die Maßnahme ist vergleichsweise sehr effektiv. Die Wasserstände in der Mulde können im Mittel um 35 bis 45 cm abgesenkt werden. Die Reduzierung des Hochwasserdurchflusses im Scheitelbereich liegt zwischen dem Modellzulauf bei Wellaune und dem Modellauslauf unterhalb des Muldestausees bei mehr als 400 Kubikmeter in der Sekunde, das ist mehr als der mittlere Elbedurchfluss im Bereich Torgau. Die Kappung ist somit sehr wirksam und die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Muldeunterlauf wird deutlich verbessert. Es ist schwer nachvollziehbar, warum vom Sprengbauwerk abgerückt wurde. Der Deich hätte sich besser in die Mulde-Landschaft integriert. Der Flächeneingriff bei einer Sprengung wäre das geringere Übel gewesen. Wie unterscheiden sich die Kosten zwischen dem beweglichen Einlaufbauwerk und der bisher geplanten Sprengöffnung? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Nutzung des Polders von zwei Mal in 70 Jahren? Warum wird das Einlaufbauwerk errichtet, wenn der Eingriff in die Landschaft so hoch ist? Ursprünglich wurde die Entscheidung für die Sprengöffnung aufgrund geringerer Unterhaltungskosten, besserer Einfügung in das Landschaftsbild und geringerer Baukosten getroffen. Aufgrund der Häufigkeit der Extremhochwasser in den letzten Jahrzehnten wurde hiervon abgerückt. Bei einer extremen Hochwassersituation ist der Zeitpunkt der Flutung des Polders entscheidend für die Wirkung. Obwohl es Prognosen gibt, ist dieser Zeitpunkt schwierig zu bestimmen. Die Wirkungsweise des Flutpolders kann verstetigt werden, wenn die Flutung gesteuert werden kann. Wenn der Deich gesprengt wird, kann die Flutung des Polders nicht mehr gesteuert werden. Durch ein Einlaufbauwerk kann, im Gegensatz zur Sprengung, die Flutung des Polders kontrolliert und wenn erforderlich auch wieder gestoppt werden. Darin liegt der Hauptgrund für die geplante Änderung. Weitere Gründe sind das Material des gesprengten Deichs, welches sich im gesamten Polder verteilt und im Anschluss an eine Flutung wieder weggeräumt werden muss. Zudem soll nicht nach jeder Nutzung des Flutpolders eine Baustelle an der Sprengöffnung des Deichs entstehen. Eine weitere Problematik der Sprengöffnung besteht in der logistischen Herausforderung, die Sprengung des Deiches im Katastrophenfall durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Das aktuell geplante regelbare Einlaufbauwerk erfordert keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Bei beiden Lösungen ist die Errichtung einer so genannten Tosmulde zur Energieumwandlung erforderlich. Dadurch werden die im Bauwerksbereich hohen Fließgeschwindigkeiten reduziert. Die genauen Kosten für das Bauwerk sind noch nicht ermittelt, da sich die Maßnahme noch in der Planung befindet. Laut eines Schätzwertes wird das Einlaufbauwerk voraussichtlich zwei bis dreimal so hohe Baukosten wie die Sprengöffnung haben. Am Einlaufbauwerk soll jedoch nicht an der falschen Stelle gespart werden, damit, wie oben beschrieben, im Katastrophenfall eine rasche und ohne eine Fachfirma mögliche Aktivierung des Polders erfolgen kann, die Flutung steuerbar möglich ist und bei Bedarf wieder abgebrochen werden kann. Nach einer zwei- bis dreimaligen Nutzung des steuerbaren Einlaufbauwerkes hätte sich die Investition gegenüber eines Sprengdeichs, welcher nach einer Sprengung neu errichtet werden muss, wahrscheinlich amortisiert. Der Flutpolder Rösa wäre in den letzten 70 Jahren zwei Mal genutzt worden. Der Blick in die Zukunft ist jedoch sehr schwierig, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Innerhalb von elf Jahren gab es zwei Ereignisse in der Größenordnung des HQ100 (2002, 2013). Ob der Polder in nächsten 70 Jahren zwei Mal genutzt wird, kann niemand vorhersehen. Bei allen anderen Flutpoldern des Programms Fluss, Natur, Leben werden gleichfalls regelbare Ein- und Auslaufbauwerke geplant und diese sind somit der neue Standard. Wird der Flutpolders durch das steuerbare Einlaufbauwerk gegenüber der Sprengöffnung häufiger genutzt werden? Wer entscheidet über die Flutung des Polders und findet eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Sachsen (Flutung Polder Löbnitz) statt? Der Flutpolder Rösa ist für Extremhochwasser mit einer statistischen Wiederkehr von 200 Jahren (HQ200) bemessen und soll bei Hochwasserereignissen, die das HQ100 überschreiten geflutet werden. Der Flutpolder ist also für den Katastrophenfall ausgelegt. Daher entscheidet entweder der Krisenstab des Landkreises oder der Krisenstab des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenfall über die Aktivierung des Polders. Der LHW plant, baut und betreibt den Flutpolder. Im Hinblick auf die Flutung wird ein von der Hochwasservorhersage abhängiges Flutungskonzept aufgestellt, welches Grundlage für die Entscheidung zur Aktivierung des Polders und die in diesem Fall zu ergreifenden Maßnahmen ist. Seitens des LHW besteht kein Interesse an einer frühzeitigen, nicht notwendigen Flutung des Polders, da nach einer Nutzung des Polders entsprechend der noch zu entwickelnden Entschädigungsregelung Entschädigungszahlungen für die betroffenen Flächen erbracht werden müssen. Die beiden Flutpolder Rösa und Löbnitz sind aufeinander abgestimmt, haben jedoch unterschiedliche Funktionsweisen. Der Flutpolder Löbnitz auf sächsischer Seite weist am Ein- und Auslauf feste Überströmstrecken auf. Tritt ein Hochwasserereignis > HQ15 ein, wird der Deich an diesen Stellen überströmt und der Polder automatisch geflutet. Eine Bedienung von Ein- und Auslaufbauwerken unterstützt den Füllvorgang. Das Wasser breitet sich langsam im Polderraum aus, welcher als Hochwasserabfluss- und Rückhalteraum wirkt. Die Ortschaften Rösa und Brösa sind durch die örtlichen Hochwasserschutzanlagen bis zu einem HQ200 geschützt. Aber die Wirkung des Polders entfaltet sich für die Gebiete flussabwärts. Dafür gibt Rösa sehr viel, zum Beispiel werden Sichtachsen unterbrochen und landwirtschaftliche Flächen genutzt. Für diese Einschränkungen haben die Menschen in Rösa verdient, dass sie informiert und eingebunden werden. Die Menschen vor Ort sind emotional sehr betroffen. Es sollte daher abgefragt werden, wie sich die Stimmung im Ort entwickelt. Dies ist verpasst worden, was für mangelndes Interesse an den lokalen Umständen seitens des LHW stehe (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Teilweise verkaufen die Menschen Flächen nicht, da sie sich vor der Stimmung im Ort fürchten. In den letzten Jahren war keine verantwortliche Person im Ortschaftsrat, um über einen aktuellen Stand zu Informieren. Es wird darum gebeten, dass der LHW das Kommunikationsverhalten anpasst und weiterhin informiert. Es wird um ein Miteinander und dessen Realisierung gebeten (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Der LHW dankt für den Hinweis und die klaren Worte. Über die Planung und die Funktionsweise des Flutpolders wurde informiert. Die Planung hat sich nicht geändert und über die aktuelle Änderung der Planung wird nun informiert und soll auch in Zukunft informiert werden. Daher bittet der LHW um Rückmeldung, wie in Zukunft eine Information über das Projekt Flutpolder Rösa erfolgen soll. Es wird darum gebeten, die Ortschaftsratssitzungen aufzusuchen und dort auch über die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Der LHW will den Ortschaftsrat Rösa in Zukunft mit der Gemeinde mehr einbinden. Gemeinsam soll die Erforderlichkeit von größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen geklärt werden. An dem aktuellen Standort, an dem die Errichtung der Lagerhalle geplant ist, befindet sich ein kleiner Wald. Dort brüten Eulen. Welche Maßnahmen zum Artenschutz sind geplant? Es wird für den wichtigen Hinweis gedankt. Aktuell ist die Maßnahme noch nicht in Planung. Es wird im Rahmen der Planung eine naturschutzfachliche Prüfung mit entsprechender Berücksichtigung geben. Viele Menschen in Brösa meinen, die geplante Lagerhalle passe nicht in den Ort. Der Ortschaftsrat hat dagegen gestimmt. Gibt es Alternativen zu der Lagerhalle im Ort, wie zum Beispiel die Sanierung des alten Schafstalls? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Der genannte Schafstall ist der aktuelle Lagerplatz der mobilen Elemente. Dieser ist nicht in Besitz der Gemeinde. Die Wasserwehr möchte zudem aus dem Gebäude raus, da es nicht in Gemeindebesitz ist. In einem neuen Gebäude soll die Wasserwehr zusätzlichen Raum für Beratungen und Schulungen bekommen. Wie groß wird die Lagerhalle in Quadratmeter? Warum erfolgt wiederholt eine Flächenversiegelung? Warum werden wiederholt Bäume gefällt? Wurde nach Alternativstandorten gesucht? Die Lagerhalle befindet sich noch in Planung, daher ist die genaue Größe nicht bekannt. Für die Standortwahl wurden verschiedene Standorte geprüft (siehe Folie 29 der Präsentation ). Kriterien waren hierbei die Nähe zum Deich, die Eigentumsverhältnisse bzw. die Verfügbarkeit der Fläche und die Hochwassersicherheit. Einige Flächen waren nach einer Prüfung nicht hochwassersicher und bei den favorisierten Standorten konnte keine Einigung mit den Eigentümern der Flächen erzielt werden. Daher wurde in einem weiteren Schritt mit der Gemeinde nach Flächen gesucht und der aktuelle Standort, eine Gemeindefläche (Standort 5), gefunden. Der Standort steht noch nicht endgültig fest, bisher wurden Vermessung und Baugrunderkundung vorgenommen. Es wird nur eine Teilfläche des Grundstücks benötigt. Die Prüfung von alternativen Standorten ist weiterhin denkbar. Der LHW ist offen gegenüber alternativen Flächen und nimmt gerne Vorschläge entgegen. Über den Ortschaftsrat oder den Gemeinderat können neue Flächen präsentiert werden. Daher erfolgt aktuell die frühzeitige Information über die Maßnahme, so kann die Möglichkeit eingerichtet werden, alternative Flächen für den Standort der Lagerhalle zu präsentieren. Wie wichtig ist die Distanz der Lagerhalle zum Einsatzort? Ist ein Bau der Lagerhalle in Rösa denkbar? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Wichtig sind kurze Wege, um die Elemente im Einsatzfall vor Ort zu haben und rasch einbauen zu können. Der Einbau erfolgt durch die Wasserwehr. Vor Ort, wo das Interesse besteht sich zu schützen, muss die Wasserwehr den Schutzzustand herstellen. Daher sollte es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, der Wasserwehr den Einsatz der mobilen Elemente im Katastrophenfall möglichst einfach zu machen. Längere Anfahrtswege sind daher zu vermeiden. Falls der Bau der Lagerhalle in Brösa erfolgt, wie wird die Bevölkerung in die Planung und Gestaltung der Lagerhalle eingebunden? Es soll ein architektonisch ansprechendes Gebäude errichtet werden? Die Einbindung kann gerne erörtert werden, diesbezüglich besteht seitens des LHW noch Flexibilität. Wie wird das unabhängige Planungsbüro bezahlt? Welche Rolle nimmt die Lagerhalle bei der Planung ein? Die Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung vergütet. Die Bezahlung erfolgt der Honorarordnung folgend nach Prozentsätzen. Die Vergabe für den Auftrag zur Planung erfolgt im Wettbewerb. Hier machen Planungsbüros Angebote, welche durch das LHW geprüft werden. Das Lagergebäude ist hierbei ein untergeordneter Baustein und fällt bei dem Auftrag kaum ins Gewicht. Das LHW steuert die Planung und das Planungsbüro führt die Planung durch. Hierbei wird auf einen wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln geachtet. Wurden die Straßen begutachtet, welche benutzt werden, um die mobilen Elemente zum Einsatzort zu bringen? Wie kann ein 40-Tonner auf dieser Strecke fahren Die Wasserwehr fährt ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 20 Tonnen. Zudem wurde eine Probefahrt durchgeführt und eine Durchfahrt war problemlos möglich. Für den Baustellenverkehr im Bereich des Einlaufbauwerks liegen im Bereich der Ortslage Brösa im Rahmen des Polderdeichprojekts noch Baustellenstraßen vor. Diese können bei Bedarf benutzt werden. Wie viel wird für den Kauf von Flächen für die Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa bezahlt? Im Falle eines Kaufs der Fläche wird nach Bodenrichtwert gezahlt. Erfahrung der älteren Bevölkerung mit vergangenen Hochwassern sollte eingebunden werden. Der LHW stellt HQ-Karten online zu Verfügung. Bei den Karten ist eine Problematik aufgefallen. Ab einem Pegelstand von etwa acht Metern fließt oberhalb der Ortslage Brösa Wasser über das rechte Muldevorland in den Bärenholzgraben und wird nach Brösa gedrückt. Das Problem wäre bereits 2002 eingetreten, wenn der linke Muldedeich nicht gebrochen und große Wassermengen in den Seelhausener See und die Groitsche geflossen wären. Auch 1954 wurden bei einem Hochwasser Flächen weiter östlich überströmt. Es wird für den Hinweis gedankt. Die Problematik ist grundsätzlich bekannt und muss fachlich bewertet und besprochen werden. Es muss zunächst geprüft werden, inwieweit sich die Problematik durch den Betrieb des Polders Löbnitz (Entlastung der Mulde) entspannt. Entweder wird eine leistungsfähigere Pumpe benötigt oder der Zustrom muss unterbunden werden. Daher wird das Thema nochmal geprüft. Wenn die Prüfung dazu führt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, können diese im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.

Beschreibung der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme "Deichrückverlegung Schützberger Deich" Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Schützberger Deich liegt südlich der Stadt Wittenberg, unmittelbar an der Einmündung der Schwarzen Elster in die Elbe. Das Projekt Deichrückverlegung Schützberger Deich ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Kerngedanke ist es den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Für die Anwohner wird dadurch der Wasserspiegel der Elbe abgesenkt und die Hochwassersicherheit erhöht. Deichrückverlegungen (DRV) wie beim Schützberger Deich dienen des Weiteren der Wiederanbindung von ehemaligen Auenflächen zur Verbesserung des Naturhaushaltes. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Angelegte Grabensysteme fassen das Binnenwasser, welche über den Rupitzgraben dem Schöpfwerk Gorsdorf zugeführt werden. Das Schöpfwerk reguliert den Wasserhaushalt bei Normal- und Hochwasser der Elbe und Schwarzen Elster und verhindert somit binnenseitige Überflutungen. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Bestandsdeiches sowie die Errichtung neuer Deiche im Hinterland. Das ausgedeichte Gebiet soll bei Hochwasserereignissen natürlich geflutet werden, um die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Aufgrund der Rückstauwirkung profitiert auch die Schwarze Elster. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 7 Millionen Euro Fläche: 102 bis 244 Hektar Sachstandsbericht für 2024 Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Sachstandsbericht für 2021

Umsetzung der Maßnahme "Deichrückverlegung Hemsendorf" Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Hemsendorf liegt westlich der Stadt Jessen und wird nördlich durch die Bundesstraße B 187 begrenzt. Das Projekt Deichrückverlegung Hemsendorf ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Kerngedanke ist es den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Für die Anwohner wird dadurch der Wasserspiegel der Schwarzen Elster abgesenkt und die Hochwassersicherheit erhöht. Deichrückverlegungen (DRV) wie beim Elsterdeich nahe Jessen dienen des Weiteren der Wiederanbindung von ehemaligen Auenflächen zur Verbesserung des Naturhaushaltes. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Angelegte Grabensysteme fassen das Binnenwasser, welche in Richtung des ehemaligen Schöpfwerks Hemsendorf abgeführt werden. Das Schöpfwerk ist seit einigen Jahren außer Betrieb. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau an einem noch vorhandenen Elster-Altarm, wie der „Krummen Elster“ des Bestandsdeiches sowie die Errichtung einer neuen Deichlinie zum Schutz des Gewerbegebietes Jessen-West. Das ausgedeichte Gebiet soll bei Hochwasserereignissen natürlich geflutet werden, um die Schwarze Elster als auch die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Gewässer: Elbe/ Schwarze Elster Kostenschätzung: 2,5 Millionen Euro Fläche: bis 390 Hektar Sachstandsbericht für 2024 Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Sachstandsbericht für 2021

Umsetzung der Maßnahme Deichrückverlegung Buro Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Buro liegt im Westen der Stadt Coswig und grenzt an die Elbbrücke der Bundesautobahn BAB A9 bei Vockerode an. Das Projekt Deichrückverlegung Buro ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Kerngedanke ist es den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Für die Anwohner wird dadurch der Wasserspiegel der Elbe abgesenkt und die Hochwassersicherheit erhöht. Deichrückverlegungen (DRV) wie bei Buro dienen des Weiteren der Wiederanbindung von ehemaligen Auenflächen zur Verbesserung des Naturhaushaltes Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Wasserwerk mit seiner Wasserfassung ist nicht mehr in Betrieb. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Bestandsdeiches sowie die Errichtung neuer Deiche im Hinterland. Das ausgedeichte Gebiet soll im Fall Hochwasserereignisses natürlich geflutet werden, um die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Die Möglichkeit einer gezielten ökologischen Flutung der noch in der Fläche vorhandenen Altstrukturen der Elbe zur Verbesserung der aktuell bestehenden Lebensräume wird im Rahmen der Planungen untersucht. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 22 Millionen Euro Fläche: bis 360 Hektar Sachstandsbericht 2024 Sachstandsbericht 2023 Sachstandsbericht 2022 Sachstandsbericht 2021: Fertigstellung der Vorplanung Sachstandsbericht 2019: Präsentation aus Infoveranstaltung im November 2019

Sachstandsbericht zum Flutpolder Axien-Mauken (November 2020) Projektstand Projekt Deichrückverlegung Mauken Nächste Schritte Arbeitsgruppe Entschädigungsregelungen für Flutungspolder

Auszug aus einem Schreiben an die Ortschaftsräte am 16.11.2020, nachdem ein für den 5.11.2020 geplanter Informationstermin aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Die Ergebnisse einer sehr umfangreichen Vorplanung liegen vor. Darin wurden Untersuchungen von möglichen grundsätzlichen Trassen für Deichanlagen, umfangreiche hydraulische Berechnungen durchgeführt und die Funktion von diversen Steuerungsbauwerken untersucht. Die Kartierungsergebnisse für Flora und Fauna wurden ausgewertet. Die Planungen entsprechend ausgerichtet. Ein Scoping-Termin fand bereits statt. Folgende wesentliche Projektfestlegungen wurden bisher getroffen: Der Flutungspolder Axien-Mauken wird als 1-Kammer-System geplant (ein einheitlicher Wasserspiegel innerhalb der gesamten Polderfläche). Die Verbindungsstraße L 128 zwischen Mauken und Drüßen ist auch im Betriebsfall immer befahrbar . Die Straße wir einschließlich eines Freibordes über dem Bemessungswasserspiegel des Polders liegen. Die Querung des Klödener Rißes erfolgt durch Brückenbauwerke. Die Art und der Standort der Bauwerke (Einlaufbauwerk, Auslaufbauwerk, Trennbauwerk, Brücken und Sielbauwerke) wurden festgelegt. Das Betriebsregime und die Bauwerkshöhen wurden festgelegt. Ein umfangreiches Konzept für die Auswirkungen auf das Grundwasser im Betriebsfall wurde aufgestellt. Dazu wurden Grundwassermessstellen errichtet und ein Grundwassermodell aufgebaut. Neben den strategischen Projekten wie das Projekt FP Axien-Mauken saniert der LHW weiterhin seine vorhandenen Anlagen (Anpassung Bemessungshöhe und baulicher Zustand). Das Projekt Deichrückverlegung Mauken berücksichtigt die Sanierung der vorhandenen Anlagen, mit einer Besonderheit. Im Zuge dieser Maßnahmen soll eine hydraulische Engstelle der Elbe durch die Deichrückverlegung beseitigt werden. Das Projekt befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Die Umsetzung des Projektes bedeutet nicht, dass der Flutungspolder ebenfalls gebaut wird. Richtig ist, dass bei der Planung berücksichtigt wurde, dass der neu im Zuge einer Deichrückverlegung geschaffene Elbedeich auch für eine Ertüchtigung als Polderdeich geeignet ist. Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung der Entwurfsplanung an. Dazu werden weitere wesentliche Grundlagen benötigt, wie zum Beispiel: Baugrunderkundungen Entwurfsvermessung Für beide Leistungen werden oder sind Unternehmen beauftragt, die die betreffenden Flächen betreten müssen. Dazu sollen demnächst Betretungserlaubnisse eingeholt werden. Aufgrund der Größe des Gebietes sollen die Arbeiten abschnittsweise durchgeführt werden. Die Ausführung der Vermessung wird sich voraussichtlich auf den Zeitraum Januar bis April 2021 und die Baugrunderkunden auf das gesamte Jahr 2021 auswirken. Die Betretungserlaubnisse werden präzisiere Angaben enthalten. Die Durchführung der Vermessung erfolgt flächenmäßig durch mindestens zwei Vermesser mit Geräten die per Hand getragen werden können. Vermessen werden Geländehöhen, Schachtsohlen, Bäume, Sträucher und Objekte/Bauwerke. Bei den Baugrunderkundungen werden sogenannte Feld- und Laboruntersuchungen durchgeführt. Die Felduntersuchungen erfolgen mit technischen Geräten, welche mit Kleinfahrzeugen an den Standort gebracht werden. Dann werden Rammkernsondierungen (RKS) oder Bohrungen durchgeführt um die Untergrundbeschaffenheit aufklären zu können. Die Bohrlöcher werden wieder verschlossen. Mögliche Schäden an Wegen oder Oberflächen werden wieder beseitigt. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen folgende Leistungen: 133 RKS innerhalb des Poldergebietes 9 RKS im elbseitigen Deichvorland 118 RKS auf binnenseitigen Flächen im Bereich der Ortslagen Mauken, Kleindröben, Düßnitz und Gehmen/Axien mit Aufschlusstiefen jeweils bis 4 m u. GOK Die Baugrunderkunden dienen weiterhin der Verfeinerung des Grundwassermodells. Dieses hat das Ziel, mögliche negative Auswirkungen durch den Polderbetrieb zu ermitteln und planerisch durch Maßnahmen entgegenzuwirken. Die notwendigen Maßnahmen (Gräben und Schöpfwerke) werden dann mit der Hauptbaumaßnahme errichtet. Im Ergebnis der Vermessungsleistungen und Baugrunderkundungen können dann die Planungen für die Bauwerke vertieft werden. Eine exakte Verortung der Lage der Bauwerke kann erst in diesem Schritt erfolgen. Grundlage bildet hier auch die Auswertung der automatisierten Liegenschaftskarte. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat bereits vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel landesweit einheitliche „Entschädigungsregelungen für Flutungspolder“ zu vereinbaren. Darin sitzen Vertreter des Landes, der Bauernverbände, Bauernbund, Forst und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt. Weiterhin wird die Arbeitsgruppe durch Gutachter oder durch fachkundige Vertreter aus anderen Bundesländern verstärkt.

Umsetzung der Maßnahme "Flutpolder Elster-Luppe-Aue" Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für den Flutpolder Elster-Luppe-Aue liegt im Südosten von Sachsen-Anhalt und grenzt an das Bundesland Sachsen an. Das Projekt Flutpolder Elster-Luppe-Aue ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Der Flutpolder ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt. Die hydraulische Wirkung, also die Absenkung des Wasserspiegels der Weißen Elster bei Hochwasser, schützt ab dem Standort des Einlaufbauwerkes nicht nur die Unterlieger an der Weißen Elster, sondern auch an der Saale bis ins Mündungsgebiet. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Fluss, Natur, Leben“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden Süddeiches der Weißen Elster sowie die Errichtung neuer Polderdeiche im Hinterland. Das eingedeichte Gebiet soll im Fall eines starken Hochwasserereignisses kontrolliert geflutet werden, um die Weiße Elster zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Zusätzlich soll der Flutpolder als 3-Kammer-Polder konzipiert werden, damit im Flutungsfall unterschiedliche, in Fließrichtung abfallende Stauziele in den Kammern eingestellt und somit die erforderlichen Höhen und Breiten der Polderdeiche optimiert werden. Die Möglichkeit einer gezielten ökologischen Flutung der noch in der Polderfläche vorhandenen Altstrukturen der Weißen Elster zur Verbesserung der aktuell bestehenden Lebensräume wird im Rahmen der Planungen untersucht. Aufgrund der Lage im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung. Gewässer: Weiße Elster Kostenschätzung: 62 Millionen Euro Fläche: von 560 Hektar bis 670 Hektar Sachstandsbericht 2024 Protokoll: Informationsveranstaltung Flutpolder Elster-Luppe-Aue in Zöschen, 2024 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation der Einwohnerinformationsveranstaltung in Zöschen, 2024) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation aus Videokonferenz mit Vertretern der Verbandsgemeinde Schkopau und Stadt Leuna, 2022) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2021 Information vor Planungsbeginn (Gemeinderatsitzung Schkopau, 2019 ) (nicht barrierefrei)

1 2 3 4 5 6 7