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Anpassung an Klimawandel-Folgen: Willingmann überreicht Förderung über knapp 350.000 Euro an Burgenlandkreis

Doppelt hält besser – erst recht bei der Anpassung an den Klimawandel: Gleich zwei Förderbescheide hat Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an den Burgenlandkreis überreicht. Die stellvertretende Landrätin Dr. Ariane Körner konnte sich über finanzielle Unterstützung des Ministeriums in Höhe von insgesamt gut 348.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) freuen. Damit sollen ein mobiles Schutzsystem gegen Starkregen und Hochwasser angeschafft sowie ein Hitzeaktionsplan für den gesamten Landkreis erstellt werden. Inklusive des 10-prozentigen Eigenanteils werden rund 387.000 Euro investiert. Das mobile Hochwasserschutzsystem kann flexibel eingesetzt werden und lässt sich direkt an der Einsatzstelle auf einer Länge von 600 Metern schnell und einfach aufbauen. Damit kann der Burgenlandkreis – in Ergänzung zu den umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen des Landes – kurzfristig auf drohende Überschwemmungen reagieren, ob in gefährdeten Ortskernen, an wichtigen Infrastrukturen oder entlang von Flüssen. Das wiederverwendbare und platzsparend zu lagernde System kostet knapp 317.000 Euro; die Förderung durch das Klimaschutzministerium beträgt rund 285.300 Euro. Um auf die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu reagieren und die Lebensqualität der Menschen im Burgenlandkreis während lang anhaltender Hitzewellen zu verbessern, soll ein kreisweiter Hitzeaktionsplan erstellt werden. Im Fokus stehen dabei die Nutzung eines Hitzewarnsystems, die langfristige Stadtplanung, die Reduzierung von Hitze in Innenräumen und der besondere Schutz von Risikogruppen wie Kinder sowie chronisch kranke, ältere und im Außenbereich intensiv körperlich tätige Menschen. Die Kosten in Höhe von 70.000 Euro werden durch das Klimaschutzministerium mit 63.000 Euro bezuschusst. Willingmann betonte: „Beim Klimawandel gibt es zwei Optionen – ignorieren oder anpassen. Ich freue mich, dass der Burgenlandkreis die Vogel-Strauß-Methode ablehnt und stattdessen lieber den wissenschaftlich fundierten Weg beschreitet. Wer die durch Fachleute erwartete Zunahme von Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser und Hitzewellen ernst nimmt und sich wappnet, schützt die Menschen vor Ort. Sachsen-Anhalt ist schon jetzt ein Hotspot – und laut aktueller Risikoanalyse des Bundes werden Hitzetage und tropische Nächte hierzulande noch überdurchschnittlich zunehmen. Deshalb sollte möglichst viele Kommunen vorsorgen und Aktionspläne erstellen. Auch die Investition in mobilen Hochwasserschutz als schnelle und flexible Ergänzung zu Deichen, Schutzmauern und Flutpoldern ist gut angelegtes Geld.“ Dr. Ariane Körner ergänzte: „Der Schutz unserer Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels hat im Burgenlandkreis oberste Priorität. Daher sind wir froh, dass wir mithilfe der Fördermittel mobile Schutzsysteme in Hochwasser- oder Starkregenlagen anschaffen können. Diese können dann schnell und gezielt eingesetzt werden. Der Burgenlandkreis hat bereits seit einem Jahr ein Hitzeschutzkonzept, mit der Erstellung eines Hitzeschutzplans vervollständigen wir dieses und können so die besonders schützenswerten Personengruppen in der Bevölkerung erreichen.“ Hintergrund: Im Burgenlandkreis sind seit 2002 rund 20 Baumaßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Volumen von insgesamt knapp 50 Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen worden. Derzeit sind vier Projekte in der Umsetzung und sieben weitere in Vorbereitung und Planung. „KLIMA III“ – 35 Millionen Euro für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Errichtung und Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Von dem Vorhaben können Grundstücke in den u. g. Kommunen, in denen die Planunterlagen ausgelegt werden, betroffen sein. Der Antrag und die Unterlagen zu diesem Vorhaben liegen in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 05.12.2023 (jeweils einschließlich) - bei der Stadt Straubing, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Hebbelstr. 14 (2. Stock), 94315 Straubing, - bei der Gemeinde Kirchroth, Regensburger Straße 22 (1. Stock, Zimmer 13), 94356 Kirchroth, - bei der VG Rain, Schlossplatz 2 (Erdgeschoss), 94369 Rain, - bei der Gemeinde Parkstetten, Rathaus Außenstelle (Bauamt), Straubinger Str. 34, 94365 Parkstetten, zur Einsichtnahme aus. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, somit bis zum 05.01.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Gemeinden oder bei der Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Bis einschließlich 05.01.2024 können Einwendungen auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, unter der E-Mail-Adresse umweltrecht@reg-nb.bayern.de erhoben werden. Als Betreff ist „HWR Öberauer Schleife“ anzugeben. Einwendungen mit „einfacher“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz sind unwirksam. Die kompletten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern (Startseite/ Service, Rubrik „Planfeststellungsverfahren“ - http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service) veröffentlicht. Zudem wird auf die Homepage der o. g. Gemeinden verwiesen. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).

Umweltminister stellt Umsetzungsbericht zur Hochwasserstrategie vor

Sachsen-Anhalt kommt mit der Stärkung des Hochwasserschutzes an den Flüssen des Landes gut voran. Das geht aus der Zwischenbilanz zur Hochwasserstrategie des Landes hervor, die Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag im Kabinett vorgestellt hat. „Das Glas ist dreiviertel voll“, betonte Willingmann mit Blick auf die Bilanz neuer und sanierter Hochwasserschutzanlagen.“ Seit der Jahrhundertfluten 2002 und 2013 entlang der Elbe sei viel investiert worden. „Das Leben an den Flüssen unseres Landes, allen voran entlang der Elbe, ist deutlich sicherer geworden“, so der Minister. „Das hat sich auch im Winterhochwasser vor zwei Jahren gezeigt, als alle Anlagen landesweit standhielten.“ Angesichts des fortschreitenden Klimawandels sei es aber zwingend notwendig, weiter konsequent in den Hochwasserschutz zu investieren. „Wir dürfen die Augen vor dem auch bei uns im Lande fortschreitenden Klimawandel nicht verschließen. Starkregen und damit einhergehende Hochwasser an den Flüssen kommen immer häufiger vor“, erklärte Willingmann. „Deshalb ist jeder Euro für den Hochwasserschutz nicht nur gut angelegtes Geld, um Schäden zu vermeiden. Wir retten damit im Zweifelsfall auch Menschenleben.“ Die Hochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ bündelt alle Maßnahmen, mit denen das Land den Schutz von Menschen, Siedlungen und Infrastruktur nachhaltig stärkt. Ein zentrales Ziel ist es, technische Maßnahmen wie Deichsanierungen mit natürlichem Hochwasserschutz – etwa Deichrückverlegungen und Flutpoldern – zu verbinden. „Nur wenn wir den Flüssen mehr Überflutungsflächen zurückgeben, schaffen wir dauerhaft Sicherheit für die Regionen entlang von Elbe, Saale und Mulde“, erläuterte Willingmann. Aktuell entsprechen 1.045,4 Kilometer Deiche (76 Prozent) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei 228,8 Kilometern Deich (17 Prozent) besteht ein Anpassungsbedarf, weil etwa ein Verteidigungsweg fehlt oder die Anlage weiter erhöht werden muss. 99,5 Kilometer Deich (7 Prozent) gelten als nicht standsicher. Es handelt sich hierbei aber oftmals um Anlagen, die beispielsweise im Zuge von Deichrückverlegungen zurückgebaut werden sollen. Die Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ umfasst insgesamt 195 Einzelmaßnahmen, davon 25 Daueraufgaben. Bis Ende 2024 konnten bereits 25 Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden, darunter zentrale Projekte wie die Sanierung des Gimritzer Damms in Halle (Investition: rund 4,9 Millionen Euro, Fertigstellung 2022) oder der erste Bauabschnitt des Hochwasserschutzes Bernburg (4,43 Millionen Euro, Fertigstellung Juni 2025). Auch die Deichrückverlegung bei Klietznick für rund vier Millionen Euro wurde im Juli 2025 fertiggestellt. Damit einher ging die Schaffung von rund 2.000 Hektar Retentionsfläche. Aktuell befinden sich 116 Maßnahmen in verschiedenen Stadien der Umsetzung, Planung oder Vorbereitung. Neben baulichen Projekten setzt das Land auch auf moderne Vorhersage- und Informationssysteme. Die Hochwasservorhersagezentrale wurde technisch weiterentwickelt, Pegelnetze ausgebaut und Software optimiert. Zudem wurden Wasserwehren und Deichfachberater intensiv geschult. Mit der Förderrichtlinie „KLIMA III“ stellt das Umweltministerium zusätzlich 25 Millionen Euro für Kommunen bereit, um Maßnahmen gegen Hochwasser und Starkregen zu entwickeln. Der Umsetzungsbericht ist auf den Internetseiten des Ministeriums abrufbar: https://lsaurl.de/berichthochwasserstrategie Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Errichtung steuerbarer Flutpolder Rösa: Planänderung zum Einlaufbauwerk

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) Sachsen-Anhalt beabsichtigt für das planfestgestellte Vorhaben zur Errichtung des steuerbaren Flutungspolders Rösa (Planfeststellungsbeschluss vom 20.09.2012) eine Umplanung des Teilvorhabens 7 „Einlaufbauwerk“ vorzunehmen. Die planfestgestellte Lösung sieht die Errichtung einer Sprengöffnung als Einlaufbauwerk vor, welches nunmehr durch ein bewegliches Wehr ersetzt werden soll, sodass eine Planänderung vorzusehen ist.

Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung zur Änderung der Planung am Flutpolder Rösa am 24.11.2022 in Rösa (Gemeinde Muldenstausee) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 24.11.2022 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und der Umplanung des Einlaufbauwerks am Flutpolder in der Ortschaft Rösa (Gemeinde Muldenstausee) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Rösa und Brösa der Gemeinde Muldenstausee. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 45 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Umplanung des Einlaufbauwerks und der Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Muldenstausee Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und Umplanung des Einlaufbauwerks Stand der Umsetzung des Flutpolders Löbnitz auf sächsischer Seite der Mulde Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit: Steuerbarer Flutungspolder Rösa. Vorstellung des Vorhabens und des Standes der Planung und der baulichen Umsetzung. Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt und der Umplanung gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt bzw. einigen Teilmaßnahmen des Projekts kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung geäußert. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und dem begleitenden Planungsbüro direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmenden für ihr Interesse an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit ihrer Beiträge. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie des begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Einleitende Worte von Herr Jöckel (LHW) Ziel der Veranstaltung ist, einen aktuellen Informationsstand über das Projekt zu geben sowie Rückmeldung zur überarbeiteten Planung einzuholen, um zu evaluieren, ob an einigen Stellen, wo noch Flexibilität in der Planung herrscht, bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können. Der Flutpolder Rösa ist eine von 33 möglichen Maßnahmen des Programms „Fluss – Natur – Leben“ (ehemals Mehr Raum für unsere Flüsse), bestehend seit 2017, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Der Flutpolder liegt nahe des Flutpolder Löbnitz, welcher sich auf der sächsischen Seite der Mulde befindet. Der Flutpolder Rösa ist planfestgestellt und befindet sich aktuell in der Phase der Bauausführung. In Bezug auf das Einlaufbauwerk soll eine Umplanung zu einem steuerbaren Einlaufbauwerk erfolgen. Diesbezüglich soll ein Planänderungsantrag beim Landesverwaltungsamt (LvWA) gestellt werden. Die Beteiligung zur Umplanung soll in Rösa vor Beginn des Planänderungsverfahrens stattfinden, damit Anregungen noch aufgenommen werden können. Der Bau des Polderdeiches erfolgt über einen längeren Zeitraum, da die Finanzierung über europäische Fördermittel erfolgt. Bei von der EU geförderten Projekten müssen Maßnahmen bis zum Ende einer Förderperiode abgeschlossen sein. Daher erfolgt die Umsetzung in Teilmaßnahmen. Aktuell wird das Projekt in die neue Förderperiode überführt, nach Bewilligung kann der Bau weitergeführt werden. Welche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, insbesondere im Bereich Rösa und Brösa? Welche Artenschutzmaßnahmen werden folgen? Für das Projekt sind viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definiert, unterteilt in vier Komplexe. Hierzu gehören unter anderem landschaftliche Maßnahmen. Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel der Abriss des alten Trafohauses, der Rückbau von Wirtschaftswegen, der Abriss des Pumpenhauses Brösa, der Rückbau des Feuerwehrgerätehauses und viele weitere Maßnahmen. Die Übersicht über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann auf Anfrage gerne übermittelt werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aktuell geplant werden, sind noch nicht in der Umsetzung. Einige Maßnahmen, die geplant wurden, können mittlerweile nicht mehr umgesetzt werden, daher erfolgt hier eine Überarbeitung. Bezüglich des Themas wird aktuell geplant, für Anfang 2023 das Gespräch mit Ortschafts- und Gemeinderat zu suchen, um die vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf Aktualität zu prüfen und die weiterhin sinnvollen Maßnahmen abzusprechen. Wie wurde der Nutzen des Flutpolders berechnet? Ist der Polder wirklich wirksam und gerechtfertigt? Die Berechnung der Wirkung des Flutpolder Rösa erfolgte anhand eines zweidimensionalen hydraulischen Modells. Das Modell berechnet, wie sich die Hochwasserwelle des Bemessungshochwassers (entspricht in etwa der Welle des Aprilhochwassers 2002) im Gewässer abläuft. Es wurde berechnet, in welcher Größenordnung der Polder auf die Dämpfung der Welle wirkt. Ergebnis sind zeitabhängige Durchflüsse (zu sehen auf Folie auf Folie 12 der Präsentation ). Beim Modell ohne Polder (Istzustand) ist mit einem deutlich höheren Scheitel und einem schnelleren Anstieg des Hochwassers zu rechnen. Beim Modell mit Polder (Planzustand) wird als Effekt des Wasserrückhaltes der Scheitel gekappt. Das Ziel des Polders ist also die Scheiteldämpfung im Falle eines extremen Hochwasserereignisses. Die Maßnahme ist vergleichsweise sehr effektiv. Die Wasserstände in der Mulde können im Mittel um 35 bis 45 cm abgesenkt werden. Die Reduzierung des Hochwasserdurchflusses im Scheitelbereich liegt zwischen dem Modellzulauf bei Wellaune und dem Modellauslauf unterhalb des Muldestausees bei mehr als 400 Kubikmeter in der Sekunde, das ist mehr als der mittlere Elbedurchfluss im Bereich Torgau. Die Kappung ist somit sehr wirksam und die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Muldeunterlauf wird deutlich verbessert. Es ist schwer nachvollziehbar, warum vom Sprengbauwerk abgerückt wurde. Der Deich hätte sich besser in die Mulde-Landschaft integriert. Der Flächeneingriff bei einer Sprengung wäre das geringere Übel gewesen. Wie unterscheiden sich die Kosten zwischen dem beweglichen Einlaufbauwerk und der bisher geplanten Sprengöffnung? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Nutzung des Polders von zwei Mal in 70 Jahren? Warum wird das Einlaufbauwerk errichtet, wenn der Eingriff in die Landschaft so hoch ist? Ursprünglich wurde die Entscheidung für die Sprengöffnung aufgrund geringerer Unterhaltungskosten, besserer Einfügung in das Landschaftsbild und geringerer Baukosten getroffen. Aufgrund der Häufigkeit der Extremhochwasser in den letzten Jahrzehnten wurde hiervon abgerückt. Bei einer extremen Hochwassersituation ist der Zeitpunkt der Flutung des Polders entscheidend für die Wirkung. Obwohl es Prognosen gibt, ist dieser Zeitpunkt schwierig zu bestimmen. Die Wirkungsweise des Flutpolders kann verstetigt werden, wenn die Flutung gesteuert werden kann. Wenn der Deich gesprengt wird, kann die Flutung des Polders nicht mehr gesteuert werden. Durch ein Einlaufbauwerk kann, im Gegensatz zur Sprengung, die Flutung des Polders kontrolliert und wenn erforderlich auch wieder gestoppt werden. Darin liegt der Hauptgrund für die geplante Änderung. Weitere Gründe sind das Material des gesprengten Deichs, welches sich im gesamten Polder verteilt und im Anschluss an eine Flutung wieder weggeräumt werden muss. Zudem soll nicht nach jeder Nutzung des Flutpolders eine Baustelle an der Sprengöffnung des Deichs entstehen. Eine weitere Problematik der Sprengöffnung besteht in der logistischen Herausforderung, die Sprengung des Deiches im Katastrophenfall durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Das aktuell geplante regelbare Einlaufbauwerk erfordert keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Bei beiden Lösungen ist die Errichtung einer so genannten Tosmulde zur Energieumwandlung erforderlich. Dadurch werden die im Bauwerksbereich hohen Fließgeschwindigkeiten reduziert. Die genauen Kosten für das Bauwerk sind noch nicht ermittelt, da sich die Maßnahme noch in der Planung befindet. Laut eines Schätzwertes wird das Einlaufbauwerk voraussichtlich zwei bis dreimal so hohe Baukosten wie die Sprengöffnung haben. Am Einlaufbauwerk soll jedoch nicht an der falschen Stelle gespart werden, damit, wie oben beschrieben, im Katastrophenfall eine rasche und ohne eine Fachfirma mögliche Aktivierung des Polders erfolgen kann, die Flutung steuerbar möglich ist und bei Bedarf wieder abgebrochen werden kann. Nach einer zwei- bis dreimaligen Nutzung des steuerbaren Einlaufbauwerkes hätte sich die Investition gegenüber eines Sprengdeichs, welcher nach einer Sprengung neu errichtet werden muss, wahrscheinlich amortisiert. Der Flutpolder Rösa wäre in den letzten 70 Jahren zwei Mal genutzt worden. Der Blick in die Zukunft ist jedoch sehr schwierig, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Innerhalb von elf Jahren gab es zwei Ereignisse in der Größenordnung des HQ100 (2002, 2013). Ob der Polder in nächsten 70 Jahren zwei Mal genutzt wird, kann niemand vorhersehen. Bei allen anderen Flutpoldern des Programms Fluss, Natur, Leben werden gleichfalls regelbare Ein- und Auslaufbauwerke geplant und diese sind somit der neue Standard. Wird der Flutpolders durch das steuerbare Einlaufbauwerk gegenüber der Sprengöffnung häufiger genutzt werden? Wer entscheidet über die Flutung des Polders und findet eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Sachsen (Flutung Polder Löbnitz) statt? Der Flutpolder Rösa ist für Extremhochwasser mit einer statistischen Wiederkehr von 200 Jahren (HQ200) bemessen und soll bei Hochwasserereignissen, die das HQ100 überschreiten geflutet werden. Der Flutpolder ist also für den Katastrophenfall ausgelegt. Daher entscheidet entweder der Krisenstab des Landkreises oder der Krisenstab des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenfall über die Aktivierung des Polders. Der LHW plant, baut und betreibt den Flutpolder. Im Hinblick auf die Flutung wird ein von der Hochwasservorhersage abhängiges Flutungskonzept aufgestellt, welches Grundlage für die Entscheidung zur Aktivierung des Polders und die in diesem Fall zu ergreifenden Maßnahmen ist. Seitens des LHW besteht kein Interesse an einer frühzeitigen, nicht notwendigen Flutung des Polders, da nach einer Nutzung des Polders entsprechend der noch zu entwickelnden Entschädigungsregelung Entschädigungszahlungen für die betroffenen Flächen erbracht werden müssen. Die beiden Flutpolder Rösa und Löbnitz sind aufeinander abgestimmt, haben jedoch unterschiedliche Funktionsweisen. Der Flutpolder Löbnitz auf sächsischer Seite weist am Ein- und Auslauf feste Überströmstrecken auf. Tritt ein Hochwasserereignis > HQ15 ein, wird der Deich an diesen Stellen überströmt und der Polder automatisch geflutet. Eine Bedienung von Ein- und Auslaufbauwerken unterstützt den Füllvorgang. Das Wasser breitet sich langsam im Polderraum aus, welcher als Hochwasserabfluss- und Rückhalteraum wirkt. Die Ortschaften Rösa und Brösa sind durch die örtlichen Hochwasserschutzanlagen bis zu einem HQ200 geschützt. Aber die Wirkung des Polders entfaltet sich für die Gebiete flussabwärts. Dafür gibt Rösa sehr viel, zum Beispiel werden Sichtachsen unterbrochen und landwirtschaftliche Flächen genutzt. Für diese Einschränkungen haben die Menschen in Rösa verdient, dass sie informiert und eingebunden werden. Die Menschen vor Ort sind emotional sehr betroffen. Es sollte daher abgefragt werden, wie sich die Stimmung im Ort entwickelt. Dies ist verpasst worden, was für mangelndes Interesse an den lokalen Umständen seitens des LHW stehe (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Teilweise verkaufen die Menschen Flächen nicht, da sie sich vor der Stimmung im Ort fürchten. In den letzten Jahren war keine verantwortliche Person im Ortschaftsrat, um über einen aktuellen Stand zu Informieren. Es wird darum gebeten, dass der LHW das Kommunikationsverhalten anpasst und weiterhin informiert. Es wird um ein Miteinander und dessen Realisierung gebeten (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Der LHW dankt für den Hinweis und die klaren Worte. Über die Planung und die Funktionsweise des Flutpolders wurde informiert. Die Planung hat sich nicht geändert und über die aktuelle Änderung der Planung wird nun informiert und soll auch in Zukunft informiert werden. Daher bittet der LHW um Rückmeldung, wie in Zukunft eine Information über das Projekt Flutpolder Rösa erfolgen soll. Es wird darum gebeten, die Ortschaftsratssitzungen aufzusuchen und dort auch über die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Der LHW will den Ortschaftsrat Rösa in Zukunft mit der Gemeinde mehr einbinden. Gemeinsam soll die Erforderlichkeit von größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen geklärt werden. An dem aktuellen Standort, an dem die Errichtung der Lagerhalle geplant ist, befindet sich ein kleiner Wald. Dort brüten Eulen. Welche Maßnahmen zum Artenschutz sind geplant? Es wird für den wichtigen Hinweis gedankt. Aktuell ist die Maßnahme noch nicht in Planung. Es wird im Rahmen der Planung eine naturschutzfachliche Prüfung mit entsprechender Berücksichtigung geben. Viele Menschen in Brösa meinen, die geplante Lagerhalle passe nicht in den Ort. Der Ortschaftsrat hat dagegen gestimmt. Gibt es Alternativen zu der Lagerhalle im Ort, wie zum Beispiel die Sanierung des alten Schafstalls? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Der genannte Schafstall ist der aktuelle Lagerplatz der mobilen Elemente. Dieser ist nicht in Besitz der Gemeinde. Die Wasserwehr möchte zudem aus dem Gebäude raus, da es nicht in Gemeindebesitz ist. In einem neuen Gebäude soll die Wasserwehr zusätzlichen Raum für Beratungen und Schulungen bekommen. Wie groß wird die Lagerhalle in Quadratmeter? Warum erfolgt wiederholt eine Flächenversiegelung? Warum werden wiederholt Bäume gefällt? Wurde nach Alternativstandorten gesucht? Die Lagerhalle befindet sich noch in Planung, daher ist die genaue Größe nicht bekannt. Für die Standortwahl wurden verschiedene Standorte geprüft (siehe Folie 29 der Präsentation ). Kriterien waren hierbei die Nähe zum Deich, die Eigentumsverhältnisse bzw. die Verfügbarkeit der Fläche und die Hochwassersicherheit. Einige Flächen waren nach einer Prüfung nicht hochwassersicher und bei den favorisierten Standorten konnte keine Einigung mit den Eigentümern der Flächen erzielt werden. Daher wurde in einem weiteren Schritt mit der Gemeinde nach Flächen gesucht und der aktuelle Standort, eine Gemeindefläche (Standort 5), gefunden. Der Standort steht noch nicht endgültig fest, bisher wurden Vermessung und Baugrunderkundung vorgenommen. Es wird nur eine Teilfläche des Grundstücks benötigt. Die Prüfung von alternativen Standorten ist weiterhin denkbar. Der LHW ist offen gegenüber alternativen Flächen und nimmt gerne Vorschläge entgegen. Über den Ortschaftsrat oder den Gemeinderat können neue Flächen präsentiert werden. Daher erfolgt aktuell die frühzeitige Information über die Maßnahme, so kann die Möglichkeit eingerichtet werden, alternative Flächen für den Standort der Lagerhalle zu präsentieren. Wie wichtig ist die Distanz der Lagerhalle zum Einsatzort? Ist ein Bau der Lagerhalle in Rösa denkbar? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Wichtig sind kurze Wege, um die Elemente im Einsatzfall vor Ort zu haben und rasch einbauen zu können. Der Einbau erfolgt durch die Wasserwehr. Vor Ort, wo das Interesse besteht sich zu schützen, muss die Wasserwehr den Schutzzustand herstellen. Daher sollte es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, der Wasserwehr den Einsatz der mobilen Elemente im Katastrophenfall möglichst einfach zu machen. Längere Anfahrtswege sind daher zu vermeiden. Falls der Bau der Lagerhalle in Brösa erfolgt, wie wird die Bevölkerung in die Planung und Gestaltung der Lagerhalle eingebunden? Es soll ein architektonisch ansprechendes Gebäude errichtet werden? Die Einbindung kann gerne erörtert werden, diesbezüglich besteht seitens des LHW noch Flexibilität. Wie wird das unabhängige Planungsbüro bezahlt? Welche Rolle nimmt die Lagerhalle bei der Planung ein? Die Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung vergütet. Die Bezahlung erfolgt der Honorarordnung folgend nach Prozentsätzen. Die Vergabe für den Auftrag zur Planung erfolgt im Wettbewerb. Hier machen Planungsbüros Angebote, welche durch das LHW geprüft werden. Das Lagergebäude ist hierbei ein untergeordneter Baustein und fällt bei dem Auftrag kaum ins Gewicht. Das LHW steuert die Planung und das Planungsbüro führt die Planung durch. Hierbei wird auf einen wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln geachtet. Wurden die Straßen begutachtet, welche benutzt werden, um die mobilen Elemente zum Einsatzort zu bringen? Wie kann ein 40-Tonner auf dieser Strecke fahren Die Wasserwehr fährt ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 20 Tonnen. Zudem wurde eine Probefahrt durchgeführt und eine Durchfahrt war problemlos möglich. Für den Baustellenverkehr im Bereich des Einlaufbauwerks liegen im Bereich der Ortslage Brösa im Rahmen des Polderdeichprojekts noch Baustellenstraßen vor. Diese können bei Bedarf benutzt werden. Wie viel wird für den Kauf von Flächen für die Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa bezahlt? Im Falle eines Kaufs der Fläche wird nach Bodenrichtwert gezahlt. Erfahrung der älteren Bevölkerung mit vergangenen Hochwassern sollte eingebunden werden. Der LHW stellt HQ-Karten online zu Verfügung. Bei den Karten ist eine Problematik aufgefallen. Ab einem Pegelstand von etwa acht Metern fließt oberhalb der Ortslage Brösa Wasser über das rechte Muldevorland in den Bärenholzgraben und wird nach Brösa gedrückt. Das Problem wäre bereits 2002 eingetreten, wenn der linke Muldedeich nicht gebrochen und große Wassermengen in den Seelhausener See und die Groitsche geflossen wären. Auch 1954 wurden bei einem Hochwasser Flächen weiter östlich überströmt. Es wird für den Hinweis gedankt. Die Problematik ist grundsätzlich bekannt und muss fachlich bewertet und besprochen werden. Es muss zunächst geprüft werden, inwieweit sich die Problematik durch den Betrieb des Polders Löbnitz (Entlastung der Mulde) entspannt. Entweder wird eine leistungsfähigere Pumpe benötigt oder der Zustrom muss unterbunden werden. Daher wird das Thema nochmal geprüft. Wenn die Prüfung dazu führt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, können diese im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.

Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 07.11.2022 in Axien (Annaburg) Kontext Ablauf Präsentation Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 07.11.2024 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 81 Personen (inklusive der Veranstalter) an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch die Moderation, Staatssekretär Dr. Steffen Eichner und Christian Jöckel (LHW), sowie den Bürgermeister der Stadt Annaburg Stefan Schmidt Organisatorisches und soziometrische Abfrage Rückblick – Was ist seit November 2022 passiert? (Martin Etzold, LHW) Landesübergreifender Hochwasserschutz im Oberlauf (Antje Matzke, LTV Sachsen) Stand der Umsetzung und Planung des Flutpolders Axien-Mauken (Dr. Heiko Scholz, Planungsgesellschaft SCHOLZ + LEWIS mbH:) Erläuterungen zur Entschädigungsregelung (Sven Schulz, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt) Pause inkl. Auslage von Kartenmaterial Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 07.11.2024 in Axien steht hier zum Download bereit: Präsentation 07.11.2024 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Der Raum Prettin-Pretzsch wurde als besonders tauglicher Ort für Endlagerstandort Radioaktiven Mülls identifiziert. Schließt der Bau des Polders Axien-Mauken die Orte Prettin und Pretzsch für die Suche nach einem Endlagerstandort für nuklearen Müll aus? Der nukleare Müll könnte das Grundwasser hier und in der weiteren Region verseuchen. Für die Entsorgung von radioaktiven Müll ist der Bund zuständig, Im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt ist der Flutpolder Axien-Mauken als Voranggebiet für Hochwasserschutz ausgewiesen. Ob dies einen Endlagerstandort ausschließt wird durch das MWU an das zuständige Bundesministerium weitergegeben. Was passiert, wenn der Damm weiter oberhalb des Polders bricht? Es gibt keine Untersuchung für jedes mögliche HochwasserschadensSzenario, das im oberen Flussverlauf eintreten könnte. Es ist aber so, dass die Deiche im sächsischen Bereich, wie in Sachsen-Anhalt mit dem Schutzziel eines hundertjährigen Hochwassers (HQ100) ertüchtigt wurden. Die LTV hat Schutzmaßnahmen vorgestellt, deren Aussicht auf Umsetzung sehr gut sind. Mit den zusätzlich geplanten Flutpoldern kann die Hochwasserwelle bei Extremereignissen gekappt werden. Es wird viel LKW-Verkehr erwartet, um die Flutpolder zu errichten. Was passiert mit den Straßen nach der Baumaßnahme, die dann sicherlich nicht mehr so gut befahrbar sind wie jetzt. Der Bau des Polder ist mit erheblichen Massen-Transporten verbunden. Für den Antransport müssen die aktuellen Wege genutzt werden. Die Planungstiefe ist noch nicht erreicht um genaue Aussagen zu geplanten Transportstrecken vorzustellen. Dies wird im Rahmen der Entwurfsplanung mit der Aufstellung eines Transport-Logistikkonzeptes erarbeitet. Die Verbindlichkeit zu den Wiederherstellungsmaßnahmen wird mit dem öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahren (Ziel: Planfeststellungsbeschluss) geklärt. Der LHW setzt Auflagen aus der Genehmigung um. Bei den bereits sanierten Deichen, welche vorhandene Straßen genutzt haben, wurde der Zustand danach mindestens auf das vorherige Niveau wiederhergestellt. Erfahrungen der Region zu bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen des LHW hierzu liegen vor. Der Deich des Polders Axien-Mauken soll an einem Gehöft im Norden von Gehmen vorbeiführen. Ist es korrekt, dass der Deich entlang der jetzigen Straßenführung gebaut werden soll und wird der Mindestabstand von 80m eingehalten? Aus den Gesprächen mit den Ortschaftsräten hat sich gezeigt, dass ein Abstand von ca. 80 m zur vorhandenen Bebauung es ermöglicht, dass sich der Polderdeich in das Landschaftsbild einfügt. Die ursprüngliche Trassenführung (gestrichelte Linienführung) und die jetzt beplante Polderdeichlinie werden nochmals gezeigt (Folie 37). Die aktuelle Planung sieht vor, dass der Polderdeich weiter weggesetzt wird und ein Mindestabstand von 80m eingehalten wird. Nördlich von Gehmen ist die geplante Polderdeichlinie noch in Bewegung, da hier Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für Straßenbau, Betrieb und Unterhaltung sowie mit Versorgungsträgern noch ausstehen. Über den Abstand des Polderdeiches an dem nördlich gelegenen Gehöft muss nochmal gesprochen werden. Zusammenfassend hat der LHW die Rückmeldungen aus der Betroffenheit aufgenommen, diese mit den Ortschaftsräten besprochen und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Die Motivation der Planung liegt darin, trotz der hohen Betroffenheit, eine mögliche Akzeptanz vor Ort zu erhöhen. Wo wird das Einlaufbauwerk geplant? Der Standort ist nicht in der Gemarkung von Axien (es geht um das rote U in der Folie 37 – das bei den letzten Planungen an einem anderen Standort war). Ziel des Einlaufbauwerks soll eine schnelle Flutung des Polders ermöglichen, nämlich durch hohen Wasserstand und ein möglichst tiefes Gelände. Das Einlaufbauwerk soll an der Stelle eines vorherigen Deichbruchs platziert werden. Wie wird mit den steigenden Grundwasserständen beim Betrieb des Polders umgegangen? Was ist wenn beim Betrieb des Flutpolders diese Anlagen ausfallen? Die Polderfutung hätte große Auswirkungen auf den Grundwasserstand, wenn es keine Binnenentwässerungsmaßnahmen gäbe. Hier gilt der Grundsatz, dass es durch den Polderbetrieb keine Verschlechterung geben soll. Daher werden für den Flutpolder Maßnahmen vorgesehen, welche den Grundwasserspiegel beim Betrieb des Flutpolders senken. Durch das Winterhochwasser 2023/ 2024 war es möglich, eine detaillierte Auswertung vom ansteigenden Elbewasserstand und den daraus resultierenden Grundwasserständen durchzuführen. Es konnte an der Grundwassermesstelle 5, welche sich am Klödener Riss befindet, beobachtet werden dass der Betrieb des Schöpfwerk Klöden einen wesentlichen Einfluss auf den Anstieg des Grundwasserstandes im Hinterland bei Hochwasser der Elbe hat. Auf dieser Erkenntnis werden die grundwasserbeeinflussenden Maßnahmen geplant. Die Betriebssicherheit dieser technischen Anlagen wird damit erreicht, dass jedes Schöpfwerk mit einer weiteren Ersatzpumpe ausgerüstet wird und auch bei Stromausfall durch eine alternative Versorgung einsatzbereit sein wird. Die Fährüberfahrt in Axien ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Ist das weiterhin möglich, auch für landwirtschaftliche Geräte und große Geräte (40-Tonner)? Es wäre übrigens wünschenswert, wenn es eine Brücke gibt, weil die Region durch die Elbe sehr abgeschnitten ist. Der Polder soll nur bei Extremhochwasser genutzt werden – das bedeutet einen Normalzustand bei 99,99% der Zeit. Die Fährüberfahrten werden bereits bei kleinen Hochwasserereignissen, wie überall auf der Elbe, gesperrt. Die Flutung des Polders findet wenn überhaupt erst viel später und bei viel höheren Wasserständen statt. Die Straßensituation wird durch den Polderbau nicht beeinträchtigt. Zusätzlich wird die Verbindungsstraße nach Mauken auf Dammlage gebracht und  um ca. 4 Meter zum jetzigen Bestand erhöht. Damit ist der Ort auch bei Hochwasser erreichbar. Die Planung einer Elbebrücke liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des LHW. Ist es richtig, dass der Deich im Nord-Osten von Mauken ertüchtigt und nicht zurückgenommen werden soll? Der Deichbogen soll vorgezogen saniert werden. Das ist eine Zwischenlösung. Die Trasse des zukünftigen Flutpolders soll dann bei dem geplanten Verlauf des Deichs entstehen. Der rückverlegte Deich wird also zusammen mit dem Polder gebaut. Der alte (sanierte) Deich, wird dann rückgebaut, da er dann nicht mehr benötigt wird. Das Material wird dann als Bodenlager dienen. Wie hoch ist die Entschädigung / Kaufpreis für die Flächen, auf denen der Deich gebaut wird? Die Höhe der Entschädigung wird durch ein Vekehrswertgutachten ermittelt, das die aktuellen Verkehrswerte berücksichtigt. Die einmalige Entschädigung durch den Bau des Polders ist auf 20% festgesetzt. Betrifft das nur Flächen innerhalb des Polders oder auch Flächen, die zerschnitten werden? Das muss im Einzelfall betrachtet werden. In manchen Fällen könnte es Sinn machen, dass das LHW auch kleine Flächen hinter dem Deich erwirbt oder es eine Regelung über Flächentausch gibt.

Protokoll zur Informationsveranstaltung zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Ablauf Zu TOP 4 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

TOP 1   Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2  Impuls von Christian Jöckel, LHW: Rückblick auf die Veranstaltung im November und TOP 3   Präsentation zur ausgewählten Vorzugsvariante für die Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 4   Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 5   Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 3 stehen als Download für Sie bereit. Wie soll das Wasser nach der Schlitzung des Altdeichs nach einem Hochwasser wieder in die Elbe abfließen und auf welcher Höhe ist die Schlitzung geplant? Der Bestandsdeich wird bodengleich geschlitzt. Die Darstellungen in der Präsentation zeigen die Auswirkungen der Schlitzung hinsichtlich der vernässten Flächen beim jeweils angegebenen Wasserstand. Unter dieser Darstellung ist jeweils einer Auswertung zu entnehmen, wie häufig dieser Wasserstand seit 2013 aufgetreten ist. Auch schon in der Ist-Situation mit dem Bestandsdeich  vernässte Flächen hinter dem Deich durch aufsteigendes Grundwasser. Wo fahren die Baufahrzeuge während der Bauphase entlang? Mit der Vorstellung der Vorzugsvariante am 29.05.2024 wird die Vorplanung abgeschlossen. Die Planung der Baustellenlogistik erfolgt im Wesentlichen in der sich anschließenden Planungsphase zu Detaillierung der Vorzugslösung. Unter Berücksichtigung dieses Planungsstandes können folgende Aussagen zu einer möglichen Baustellenlogistik gegeben werden: Planungsrandbedingung ist es, den Baustellenverkehr möglichst wenig durch Ortschaftschaften zu führen. Grundsätzlich gilt: Deichbaumaßnahmen sind Massenbaustellen und ohne bauzeitliche Transporte über die Straße ist es nicht möglich, den Hochwasserschutz zu verbessern. Südlich von Sachau: Vor-Kopf Bauweise von der Bundestraße mit provisorischer breiterer Abfahrt. Der Deich wird Stück für Stück gebaut werden, um starken Baustellenverkehr in der Ortslage zu vermeiden und den Platzbedarf der Baustelle zu veringern. Deichbau östlich der Priesitzer Seenkette: Erschließung der Baustelle über vorhandenes Wegenetz und Baustraßen. Links vom Wendeplatz des neuen Deichs in Sachau bestehen Grundstücke mit Gärten – werden diese Grundstücke in ihrer Form erhalten bleiben? Die Grundstücke sollen in ihrer Form erhalten bleiben und es wird großer planerischer Aufwand betrieben, um dies zu erreichen. Die detaillierte Planung der Vorzugsvariante erfolgt mit der anschließenden Entwurfsplanung. Die Flächen in der Aue laufen Gefahr in der Zukunft mehr vernässt zu werden. Hierdurch wären sie nicht mehr als Ackerland nutzbar und würden nach und nach zu Grünland. Ziel einer Deichrückverlegung ist auch verlorenen Retentionsraum wieder herzustellen. Die Auswirkungen auf die Flächen durch die geplante Deichschlitzung sind in der Präsentation dargestellt. Die Pegelstände der Zukunft und damit die Häufigkeit der Vernässung können nicht vorhergesagt werden. Der LHW sagt zu, die  Auswirkungen auf die Existenz des landwirtschaftlichen Betriebs  zu untersuchen. Mit der laufenden Novellierung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) soll eine Grundlage für die Regelungen von Entschädigungen bei Deichrückverlegungen geschaffen werden. Der LHW hat mit der Maßnahme nicht das Ziel Flächennutzungen zu ändern. Der Deich rückt dichter an den Priesitzer See, wodurch der Wasserstand bei Hochwasser durch den höheren Wasserdruck steigen könnte. Es gibt Bedenken wegen zukünftiger Überschwemmungen aufgrund einer befürchteten mangelnder Pumpenbemessung. Der Priesitzer See bekommt eine Bewirtschaftungslamelle, bis zu welcher der Wasserstand maximal steigen darf. Grundlage dafür sind Baugrunderkundungen, ein Grundwassermodell und hydraulische Modellierungen. Im Ergebnis kann die Wassermenge, die dem See im Hochwasserfall zuläuft ermittelt werden und die Schöpfwerke werden entsprechend dimensioniert. Hierbei handelt es sich um ein Standardvorgehen des LHW Bei einem Hochwasserereignis der Elbe im Raum Sachau-Priesitz gibt es eine Vorwarnzeit. Über die zeitliche Steuerung des Pumpbetriebs kann ein zusätzlicher Puffer geschaffen werden. Warum kann der Altdeich nicht saniert werden? Ziel der Maßnahme ist die Herstellung des Hochwasserschutzes für die Ortslagen Sachau und Priesitz Bei den Untersuchungen zur Auswahl der wirtschaftlichsten Lösung ist die Sanierung des Bestandsdeichs nicht die Vorzugsvariante. Gründe die gegen eine Sanierung sprechen sind in der Vorplanung umfassend untersucht und in der Präsentation dargestellt. Wo liegen die generellen Vorteile der Variante 1 Zur Auswahl standen ursprünglich sechs Varianten von denen die Varianten 1 und 3 übrig geblieben sind. Variante 3 wurde aus den Gründen verworfen, die auf Folie 11 der Präsentation zu sehen sind. Variante 1 wurde unter anderem gewählt, um einen nachhaltigen Hochwasserschutz im System bieten zu können. Dafür müssen funktionelle Lösungen gefunden werden, damit der nötige Platz nach den aktuellen Vorgaben der DIN 19712 vorhanden ist und die Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert werden. Besonderheit ist der See hinter dem Deich, welcher mithilfe einer Bewirtschaftungslamelle als Ausgleichsspeicher genutzt werden kann. Wo soll die Schlitzung des Altdeichs vorgenommen werden? Die Schlitzung wird hinter Priesitz gegenüber von Pretzsch vorgenommen. Dadurch wird die Hauptströmung abgeschwächt und die Aue füllt sich von unterstrom her rücklaufend langsam mit Wasser, so dass eine Erosion des Bodens verhindert wird. Teile des Altdeichs wurden als Schadensregulierung nach dem Hochwasser 2002 instand gesetzt. Warum ist eine weitere Erneuerung nicht möglich? Der Altdeich ist nach aktueller DIN Norm zu niedrig. Das Ziel ist, den Hochwasserschutz zu erhöhen und einen kleinen Teil des verloren gegangenen Retentionsraums zurück zu gewinnen. Geringer Flächengewinn: Nach den letzten Hochwasserereignissen hat sich gezeigt, dass die Gefärdung immer weiter in den Unterlauf der Elbe verschoben wird, wenn alle Deiche nur weiter erhöht werden. Der reine Ausbau des Deiches ist kein nachhaltiger Hochwasserschutz, da so keine neuen Rückhalteflächen geschaffen werden. Zwischen Pretzsch und Mauken besteht eine hydraulische Engstelle, die durch die Maßnahme entspannt wird. Auch vor einem HQ 100 Ereignis müssen Maßnahmen geschaffen werden, die die Situation entspannen. Wird die Hydraulische Engstelle nicht durch den bestehenden und stehen bleibenden Altdeich beibehalten? Der Altdeich wird im Bereich der Überlaufschwelle auf das Niveau eines HQ 50 abgesenkt und die Rückhaltefläche entspannt die Situation. Die Deichrückverlegung schafft eine Absenkung des Wasserstands im Oberlauf. Der Flutpolder entspannt den Pegel im Unterlauf. Die beiden Maßnahmen können nur zusammen eine Entspannung des Gesamtsystems schaffen. Wenn die Überflutungsfläche überströmt wird, werden die Grundwasserbrunnen des Wasserwerkes Sachau abgebaut? Grundwasserbrunnen müssen seit einiger Zeit hochwassersicher gebaut werden. Möglicherweise bleiben nicht alle Brunnen bestehen, viele sind aber ertüchtigt. Grundwasserbrunnen dürfen grundsätzlich im Überschwemmungsgebiet gebaut werden und sind vom Betreiber auf den Betriebszustand der Überflutung auszulegen. Wann ist der geplante Baubeginn? Die Vorplanung wird mit der heutigen Vorstellung der Vorzugsvariante abgeschlossen. Ein schematischer Ablaufplan der Maßnahme mit den weiteren Planungsschritten ist in der Präsentation enthalten (unter Ausblick, Folie 40). Aufgrund der frühen Bearbeitungsphasen kann kein belastbarer Zeitraum für die Bauausführung angegeben werden. Was soll die Maßnahme kosten? Die Kostenermittlung liegt bei rund  17 Millionen Euro inklusive Pumpwerke Wie viel Material soll bewegt werden und woher soll es kommen? Die Baumassen werden in der nächsten Planungsphase ermittelt. Darauf aufbauend werden Materialkonzepte erstellt. Begrifflichkeit: Warum wird von Hochwasserschutz Sachau und Priesitz gesprochen, wenn die beiden Dörfer bisher mit dem Hochwasserschutz zufrieden sind? Der bestehende Deich entspricht hinsichtlich der Höhe und des Aufbaus nicht den aktuellen Anforderungen an den Hochwasserschutz. Bei Sachau besteht eine   Deichlücke. Prokjektziel ist es, den Hochwasserschutz zu verbessern, die Deichlücke zu schließen und Retentionsraum für einen nachhaltigen Hochwasserschutz wieder zu gewinnen. Abschließend wurde der Wunsch geäußert, bei einer zukünftigen Informationsveranstaltung die Maßnahme der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz im Kontext weiterer Deichrückverlegungen und Flutpolder und damit des Gesamtkonzeptes des Hochwasserschutzes an der Elbe darzustellen. Auf diese Weise würde es den Teilnehmenden verständlicher, dass die Maßnahme am eigenen Standort nicht die einzige ist. Derzeit haben einige das Gefühl, dass sie durch die Deichrückverlegung vor Ort Nachteile erfahren und die Maßnahme nur die unterliegenden Orte schützt.

Protokoll zur Informationsveranstaltung zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Kontext Ablauf Zu TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 21.11.2023 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Geladen wurde über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt, Aushänge sowie die Presse. 60 Personen waren der Einladung gefolgt. Weitere elf Personen vom LHW, dem begleitenden Planungsbüro sowie der externen Moderation nahmen teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Varianten für eine Deichrückverlegung zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung ausreichend Zeit für die Fragen und Hinweise der Teilnehmenden. Der LHW und das projektbegleitende Planungsbüro beantworteten die Fragen der Teilnehmenden. TOP 1   Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2   Impuls von Christian Jöckel, LHW: Kurzvorstellung des Programms Fluss-Natur-Leben und sowie die angrenzenden Hochwasserschutzmaßnahmen – insbesondere den Flutpolder Axien-Mauken. TOP 3     Erklärvideo zur Funktion von Deichrückverlegungen und Flutpoldern TOP 4   Präsentation zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 5   Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 6   Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 4 stehen als Download für Sie bereit. Das Erklärvideo erläutert die Funktionsweisen von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Sachau sei der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz. Es müsse schnell etwas geändert werden! Der LHW weist darauf hin, dass Sachau nicht der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz sei. Auch andere Orte, wie z.B. Bittkau hätten noch keinen Hochwasserschutz. Der Bau kann nur auf der Grundlage eines Baurechtes, hier eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Deshalb kann nicht sofort mit dem Bau begonnen werden. Es sei schon sehr viel Geld für die Hochwasserschutzprojekte rechts- und linksseitig der Elbe investiert worden. Warum sei eine Deichrückverlegung auf der Seite Sachau-Priesitz notwendig, wenn bereits auf der anderen Seite ein riesiger Flutpolder entsteht? Der Landkreis Wittenberg bildet mit der Kombination aus Deichrückverlegungen und Flutpoldern an Elbe und Schwarzer Elster einen Bearbeitungsschwerpunkt. Die Maßnahmen liegen vergleichsweise noch weit im Oberlauf, sodass auf den Hochwasserscheitel der Elbe gezielt eingewirkt werden kann. Die Maßnahmen sind in das Programm „Fluss, Natur, Leben“ eingebunden. Deiche, welche nicht mit Standorten aus dem Programm in Verbindung stehen, werden für ein HQ100 mit Freibord ertüchtigt. Bei den Voruntersuchungen für den Standort Sachau-Priesitz ist als Vorzugsvariante eine Deichrückverlegung an Stelle einer Sanierung die wirtschaftlichere Lösung gewesen. Im Zusammenspiel mit dem Flutpolder Axien-Mauken kann eine große Wirkung auf den Hochwasserscheitel und damit für den Hochwasserschutz erzielt werden. Die dafür durchgeführten Analysen sind notwendig und  es erfolgte daher auch keine unsachgemäße Verwendung von finanziellen Mitteln. Die beiden Projekte  korrespondieren sozusagen in ihrer Funktion, beeinflussen sich wechselseitig. In Priesitz wird die Retentionsfläche bereits bei kleineren Hochwässern überschwemmt. Der Flutpolder ist für ein extremes Hochwasser vorgesehen.. In dem Programm Fluss-Natur-Leben würde der Bezug auf das lebenswerte Leben zu wenig berücksichtigt! Ginge Ackerland verloren, dann stünde die Existenz der Landwirte auf dem Spiel. Mit der Deichrückverlegung solle aus Ackerland Grünland gemacht werden. Ziel der Deichrückverlegung ist es, eine Verbesserung aus der wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielstellung zu finden. Es solle nicht  Ackerland in Grünland umgewandelt werden und das Ziel des Programms sei nicht, die Lebensgrundlagen der Landwirte zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Die landwirtschaftliche Fläche sollte erhalten bleiben. Dem LHW sei bewusst, dass die hochwertigen Flächen bei Sachau und Priesitz nicht einfach ersetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ verbessern den Hochwasserschutz und sind somit auch Daseinsvorsorge. Das Wasser sollte lieber dort behalten werden, wo es entstünde. Die Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Elbe ist ein länderübergreifendes Thema. Alle Bundesländer entlang der Elbe sowie Tschechien sind aufgefordert, Wasser in der Fläche zurückzuhalten. Beim Hochwasser 2013 sind extrem hohe Schäden enstanden. Im Vergleich dazu ist es wirtschaftlich, zukünftig diese Schäden durch den Bau von Flutpoldern und die Umsetzung von Deichrückverlegungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Sachsen-Anhalt sei ein Hochwasser-Transitland. Das Wasser müsse durch das Bundesland durchfließen. Kleine Rückhalte an verschiedenen Stellen im Oberlauf alleine reichten nicht aus; dieses ist wasserwirtschaftich keine Option. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zukünftig mehr Starkregenereignisse geben werde, welche  zu Hochwasser führen können. Dieser Gefahr nachhaltig zu begegnen ist die Aufgabe des Programms „Fluss, Natur, Leben“ Hinter dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ steht auch ein solidarischer Gedanke: Wenn wir an einer Stelle bauen, schützen wir nicht nur diesen einen Ort, sondern auch andere Orte mit. Wie werden Betroffene in den Entscheidungsprozess eingebunden? Heute wurde die Vorplanung vorgestellt. Bei  weiterem Bedarf zur Rücksprache kann der LHW kontaktiert werden. Auch bei besonderen Betroffenheiten kann das Gespräch gesucht werden. Der LHW informiere über die Maßnahmen jeweils dann, wenn es einen neuen Planungsstand gebe. Wie wird mit dem Stauwasser umgegangen? In den Planungen wird über ein gekoppeltes Oberflächen- und Grundwassermodell zu Hochwasserzeiten und außerhalb dieser der landseitigen Anfall von Oberflächen- und Grundwasser betrachtet. Im Ergebnis sind in beiden Varianten Schöpfwerke vorgesehen, welche im Bedarfsfall Oberflächenwasser / Stauwasser mittels Pumpen auf die Wasserseite des Deiches befördern, des Weiteren erfolgt dabei eine Unterstützung durch das Einbringen von Drainageleitungen zur Ableitung von Wasser im Untergrund. Ziel der Planungen ist es, dass außerhalb von Hochwassersituationen die Schöpfwerke nicht betrieben werden müssen. Alle mit der geplanten Hochwasserschutzanlage  zu querenden Fließgewässer erhalten ein Siel mit jeweiligen Verschlüssen Fälle Hochwasser und Nicht-Hochwasser werden betrachtet indem bei Bedarf diese Siele verschlossen werden Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Rückgang eines Hochwassers die innerhalb der DRV eingestaute Fläche zügig zu entwässern ist, dies erfolgt u. a. durch die teilweise Ertüchtigung vorhandener bzw. Herstellung neuer Gräben bzw. Siele Wie notwendig sei die Deichrückverlegung überhaupt? Beim letzte Dammbruch war nur für 10 Stunden Hochwasser. Danach sei es wieder gleichhoch gewesen. Unter Beachtung der Varianten ist die Deichrückverlegung die sinnvollste/ verhältnismäßigste Lösung zur Herstellung eines Hochwasserschutzes Ein Flutpolder wäre an dieser Stelle nicht möglich, da das zur Verfügung stehende Volumen für eine gezielte Kappung der Hochwasserwelle zu gering ist. (Geht nur mit Sanierung Altdeich!) Warum muss der Deich links vom Wachhäuschen weggenommen werden und warum muss die Aue bei jedem Hochwasser geflutet werden? Ein geländegleicher Rückbau eines Teilabschnittes des Altdeiches ist sozusagen die Voraussetzung, um überhaupt von einer DRV sprechen zu können. Würde eine z.B. HQ20 Schwelle belassen werden, besteht nicht der eigentliche Effekt einer Deichrückverlegung. Bei dem Hochwasser 2002 ist das gesamte Stauwasser durch das vorhandene Siel (1,20m) abgelaufen. Situation in 2002 ist aufgrund des damaligen Deichbruches ist weder mit der Ist-Situation oder mit der vorliegenden Konzeption vergleichbar. Alle Varianten seien durchdacht. Über den Punkt des lebenswerten Lebens müsse aber  stärker nachgedacht werden! Man müsse die Varianten kleiner denken. Die beste Variante wäre, den Bestandsdeich zu ertüchtigen. Bei der Nutzung der besprochenen Flächen als Retentionsgebiet müsse die Dorfanlage geschützt werden. Die Sanierung auf der Trasse scheidet aufgrund bautechnischer und naturschutzfachlicher Aspekte und den teilweise bis an den Alt-Deich angrenzenden Altgewässern aus. Varianten, welche unweit des Altdeiches verlaufen scheiden ebenfalls aus (DRV). Sämtliche bisherige Varianten wurden im Zuge der Planungen eingehend geprüft und bewertet. Der Schutz der Dorflagen ist integraler Bestandteil der Planungen. Es geht darum, dass die Ortschaften bei Hochwasser geschützt werden.

Protokoll zur Informationsveranstaltung Flutpolder Elster-Luppe-Aue Ablauf Zu TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

TOP 1 Begrüßung durch die Moderation, die Bürgermeister Michael Bedla, Torsten Ringling sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2 Impuls von Christian Jöckel, LHW: Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss, Natur, Leben“ TOP 3 Impuls von Martin Etzold, LHW: Unterschiede zwischen DRV und Flutpolder TOP 4 Präsentation zum Stand der Umsetzung und Planung für den Flutpolder Elster-Luppe-Aue durch: Anke Ezzeddine, David Biebach, Kerstin Flaskampf (Tractebel Hydroprojekte GmbH) Dr. Rosmarie Scholz (Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 6 Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien stehen als Download für Sie bereit. Welche Auswirkungen wird der erhöhte Wasserdruck durch die Maßnahme auf den Grundwasserspiegel und die beiden Seen Raßnitzer See und Wallendorfer See haben? Im Moment ist noch nicht zu sagen, welche Änderungen des Grundwasserspiegels auftreten werden, da diese noch nicht untersucht wurden. Ab Dezember 2024 werden fortlaufend Daten für das Grundwassermodell gesammelt. Liegen belastbare Aussagen vor, können weitere Aussagen getroffen werden. Infolge einer Polderflutung darf es jedoch keine signifikanten Auswirkungen geben. Sollten mögliche Auswirkungen aus dem Grundwassermodell ersichtlich werden, müssten Gegenmaßnahmen (dezentrale oder zentrale Anlagen) geplant werden. Im Rahmen von Natura 2000 ist es nach Europäischen Recht nicht erlaubt, Emissionseinträge in die Naturschutzgebiete vorzunehmen. Wie soll das im Rahmen der geplanten Bauarbeiten gewährleistet werden? Für den Bau in den jeweiligen Gebieten muss eine Außnahmegenehmigung mit strengen Auflagen erreicht werden. Das Ausmaß der Auswirkungen der Bauarbeiten für den Polder ist bekannt und erforderliche Eingriffe werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Genehmigungsverfahrens sind die Umweltplanungen. Das Planfeststellungsverfahren wird beim Landesverwaltungsamt beantragt. Im Genehmigungsverfahren erfolgt ein Abwägungsprozess. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie haben in ihrem Vortrag von ca. 20 Jahren bis zur Umsetzung der Maßnahme gesprochen. Welchen Zeitrahmen schätzen Sie als realistisch ein, bis der Polder funktionsfähig fertiggestellt werden kann? Realisierte Deichrückverlegungen haben im Schnitt 17 Jahre gedauert. Dies sind jedoch weniger umfangreiche Maßnahmen als ein Flutpolder. Sorgfalt in der Planung geht vor Geschwindigkeit und die Planungsphasen müssen sauber hintereinander abgearbeitet werden. Unter Berücksichtigung von verstetigter Mittelbereitstellung wäre eine Fertigstellung ab 2040 möglich. Wer wird die alten Flussläufe nach ihrer geplanten Wiederherstellung pflegen? Die Erhaltung der Altarmstrukturen soll als wesentliche Ausgleichsmaßnahme in die Planung eingebracht werden. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird voraussichlitch dem LHW die zukünftige Unterhaltung zugeordnet. Während des Hochwassers in 2013 entstand der Eindruck, dass das Wasser aus der Weißen Elster nicht abfließen konnte, weil die Saale in die Weiße Elster drückt. Das hydraulische Modell bildet das System bis Halle-Trotha ab. Eine Überlagerung in den Mündungsbereichen der betroffenen Fließgewässer (Weiße Elster, Neue/ Alte Luppe, Saale) wird immer mit berücksichtigt. Die große Besonderheit dieser Maßnahme ist, dass verschiedene Gewässer und ihre Überlagerungen berücksichtigt werden müssen, wodurch im Vergleich zu anderen Maßnahmen hier mit einem HQ 25 und nicht mit einem HQ 100 gerechnet wird. Bei allen betrachteten Varianten konnte die Gefahrenlage durch den Polder minimiert werden. Wäre es nicht auch notwendig, den Norddamm der Weißen Elster zu verstärken? Nein, die Höhe der Deiche ist weitestgehend ausreichend. Der Norddamm hat eine entsprechende Standfestigkeit, eine Verbesserung ist nicht erforderlich. Mit der Errichtung des Polders wird diese zukünftig weiter verbessert, da der Wasserstand ab dem Einlaufbauwerk abgesenkt wird und der Druck auf den Norddamm abnimmt. . Wie lange würde Wasser nach dem Ende eines Hochwasserereigniss im Polder verbleiben? Der Polder wird so schnell wie möglich nach dem Scheiteldurchlauf geleert, soweit die Wetterprognosen keine weiteren Ereignisse voraussagen. Da die Leistungsfähigkeit für das Befüllen des Polders höher ist als für die Entleerung, kann eine Flutung mindestens einen Tag dauern, die Entleerung kann bis zu zehn Tage andauern. Beides ist stark ereignisabhängig. Von dem Bergbausanierer wurde ein detailliertes Modell erstellt, um den Grundwasseranstieg zu prognostizieren. Aus diesem Modell heraus ist bekannt, dass die Aue sehr stark auf unterschiedliche meteorologische Ereignisse reagiert. Gehen diese Daten in die Grundwassermodellierung mit ein und ist ein Jahr Monitoring ausreichend? Entscheidend ist, dass während des Monitorings ein Hochwasserereignis stattfindet. Daher ist ein Jahr als Mindestdauer angesetzt Die Ausdehnung des Modells wurde bewusst sehr weit gelegt. Niederschlagereignisse und eine Vorsättigung werden immer mit in das Modell einbezogen. Die Aspekte werden also berücksichtigt. Wann werden die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen vorliegen? Das grobe Ziel ist 2026, unter der Vorgabe, dass ein Hochwasserereigniss in diesem Zeitraum stattgefunden hat. Wie weit darf sich der Grundwasserspiegel ändern, wenn der Polder in Betrieb ist? Ziel ist es, die Ist-Situation nicht zu verschlechtern. Sollte sich eine Verschlechterung abzeichnen, werden Maßnahmen eingeleitet um diese abzuwenden. Die Höhenlage der Ortschaft Maßlau ist sehr günstig und es besteht kein Verdacht auf mögliche Komplikationen in Bezug auf eine Veränderung des Grundwasserspiegels. Der Bau des Polders wird bereits Schaden in der Aue erzeugen und das eingeleitete Wasser während einer Nutzung wird weiteren Schaden an der bestehenden Natur erzeugen. Gelangt kontaminiertes Material bei einem Hochwasserereignis in den Polderbereich? Der Polder wird über gesteurte Ein- und Auslaufbauwerk befüllt und entleert. Im Fall eines Hochwasserereignisses kann auf bekannte Bodenkontaminationen im vorhergehenden Flussverlauf eingegangen werden. Bei einer Havarie kann der Flutpolder geschlossen bleiben. Die Gewässerqualität ist aufgrund der Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie im Verlauf der Zeit besser geworden und wird sich stetig weiter verbessern. Der aktuelle Baumbestand im Gebiet ist genau kartiert und es besteht die Hoffnung, dass mit den kommenden Veränderungen und einem Altbestand aus früheren Auenzeiten ein stärkerer und widerstandsfähiger Wald entsteht, also einem langfristig positiven Effekt. Wie erfolgt die Entschädigung für die landschaftlichen Flächen nach der Flutung? Im Bereich wo neue Deiche gebaut oder erweitert werden, sollen die Flächen aufgekauft werden. Für den Flutungsfall sind Entschädigungsregelungen geplant. Einerseits soll die grundsätzliche Bereitstellung der Polderfläche, die Nutzung der Flächen für die Maßnahme entschädigt werden Nach einem Polderbetrieb soll andererseits mit der Hilfe von Gutachtern ein Entschädigungswert ermittelt werden. Eine detaillierte Erläuterung folgt bei der nächsten Informationsveranstaltung. Könnte Wasser in den Polderflächen rückgehalten werden, um Trockenereignissen entgegenzuwirken und wer wäre dafür verantwortlich? Dies ist eine politische Frage und geht über die Zuständigkeit des LHW hinaus und kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

Umsetzung der Maßnahme "Deichrückverlegung Sachau-Priesitz" Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Die ehemalige Gemeinde Priesitz mit dem OT Sachau ist zwischen den beiden Elbestädten Torgau und Lutherstadt Wittenberg gelegen. Der Ort Priesitz ist heute ein Ortsteil der Stadt Bad Schmiedeberg im Landkreis Wittenberg. Das Maßnahmengebiet liegt auf der linken Seite der Elbe nahe der Bundesstraße B 182. Das Projekt Deichrückverlegung Deich Sachau-Priesitz ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Der Grundgedanke besteht darin, den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Zielsetzung ist es, durch die geplante Deichrückverlegung für die Anwohner den Wasserspiegel der Elbe abzusenken und die Hochwassersicherheit zu erhöhen. Die Deichrückverlegung Deich Sachau-Priesitz beeinflusst des Weiteren die gegenüber liegende Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken, da der Altdeich auf einem Teilabschnitt in Funktion eines zukünftigen Leitdeichs erhalten bleibt. Das derzeit noch durch den Altdeich geschützte Gebiet wird im Wesentlichen landwirtschaftlich bzw. als Weidefläche genutzt, auch befinden sich dort Gräben sowie der Priesitzer See. Weiterhin befinden sich dort aktivierte Sammelbrunnen und ein Hochbehälter der Fernwasserversorgung. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Altdeiches bzw. die Herstellung einer Überlaufschwelle auf einem Teilabschnitt, welcher erhalten bleiben soll. Die geplante neue Trassierung soll in jedem Fall näher an den OL Sachau und Priesitz geführt werden, um der Elbe mehr Retentionsfläche zu ermöglichen. Südlich von Sachau existiert derzeit noch kein Hochwasserschutz, dort wird im Zuge der Umsetzung der Maßnahme ein neuer Deich auf neuer Trasse errichtet. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 6 Millionen Euro Fläche: 141 Hektar Sachstandsbericht für 2024 Mai 2024: Protokoll zur Informationsveranstaltung Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Sachstandsbericht für 2023 November 2023: Protokoll zur Informationsveranstaltung zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Sachstandsbericht für 2022

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