Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.
Das LSG umfasst den Hauptteil der nach der Geiselverlegung infolge Tagebauaufschluss noch vorhandenen Geiselaue, beginnend am Park westlich Frankleben und endend am Merseburger Ulmenweg, der gleichzeitig die Grenze zum städtischen Südpark bildet. Das Schutzgebiet liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Die flache Bachaue wird innerhalb des LSG von der weitgehend begradigten Geisel durchflossen. Im Norden ist ein kurzer Abschnitt des Klyegrabens (auch „Klia“) eingeschlossen, der auch ein Normprofil besitzt. Entlang beider Fließgewässer bilden Schwarzerlen und Weidengehölze einen schmalen Saum. Abschnittsweise sind Röhrichte vorhanden, die besonders im Bereich des Zusammenflusses von Klyegraben und Geisel eine große Ausdehnung besitzen. Am nördlichen Ortsrand von Zscherben befindet sich ein größerer, vom Klyegraben durchflossener Erlenbruch. Ein weiteres Laubgehölz des insgesamt waldarmen Gebietes stellt das als FND gesicherte „Eschen- und Lindenwäldchen östlich Atzendorf“ dar. Große Flächen im Bereich der nördlichen Hänge werden von Äckern eingenommen, die sich z.T.bis auf die Talsohle hinunter ziehen. Verbreitet sind auch Grünlandflächen, die besonders im Randbereich der stärker vernässten Auenabschnitte zu finden sind. Eine Besonderheit stellen salzbeeinflusste Grünländer zwischen Zscherben und Merseburg-Süd dar, von denen der wichtigste Teil ebenso als FND ausgewiesen wurde. Der südliche Talrand wird durch die Siedlungsflächen von Beuna und Merseburg-Kötzschen begrenzt. Ein edellaubholzreicher Parköstlich des Franklebener Schlosses sowie eine parkähnliche Fläche in Beuna sind ebenfallBestandteile des LSG. Zwischen Reipisch und Beuna quert die A 38 die Geiselaue. Die ältesten Zeugnisse des Menschen im Geiseltal stammen aus der mittleren Altsteinzeit, sind über 100 000 Jahre alt und wurden im Braunkohlentagebau Neumark-Nord entdeckt. Sie belegen zwei übereinanderliegende Uferzonen eines interglazialen Gewässers am Ende der Saaleeiszeit mit Lager- und Schlachtplätzen desNeandertalers, der dort Auerochsen, Hirsche, Nashörner, Waldelefanten sowie Wildpferde und Wildrinder erlegte. Damhirschskelette mit Einstichverletzungen und ein Holzspeer werden mit Treibjagden in Zusammenhang gebracht. Die vorgeschichtlichen Siedlungen reihen sich beiderseits der Geisel relativ dicht aneinander. Die ältere Jungsteinzeit ist im Geiseltal nicht vertreten. Ein erster Siedlungsnachweis liegt für die Trichterbecherkultur durch Fundeder Baalberger Kultur bei Frankleben vor. Dichter wird die Besiedlung dann während der Schnurkeramikkultur, die alle Gemarkungen besetzt, wobei bei Frankleben allein zehn Fundstellen bekannt sind. Grabhügel aus dieser Zeit standen früher bei Atzendorf (Arthügel) und bei Kötzschen (Alkenhügel); sie wurden später während der Bronze- und Eisenzeit wiederholt als Bestattungsplätze aufgesucht. Besonders dicht ist die Besiedlung während der jüngeren Bronzezeit, aus der für die Gemarkung Frankleben allein fünf Gräberfelder und sechs Siedlungen vorliegen, wohingegen sie in der Eisenzeit wieder abnimmt. Die wirtschaftliche Bedeutung des Geiseltales belegen drei Bronzehortfunde bei Frankleben. Einer davon fand sich in einer Siedlung und umfasste insgesamt 235 Sicheln und 14 Beile, die in drei Gefäßen deponiert lagen. Die Bronzesicheln lassen auf eine prämonetare Funktion als standardisierte Tauschobjekte schließen und bezeugen zudem die Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung der fruchtbaren Lössböden, während die Beile als Werkzeuge vornehmlich der Holzbearbeitung dienten. Zwei weitere Hortfunde mit Sicheln sind darüber hinaus bei Kötzschen bezeugt. Während der jüngeren Bronze- und frühen Eisenzeit wurde das Land an der Geisel durch Gräben und Grubenreihen in Parzellen unterteilt, die auf Inanspruchnahme und Abgrenzung des fruchtbaren Acker- und Weidelandes durch benachbarte Siedlergemeinschaften schließen lassen. Die Toten wurden zu dieser Zeit in Grabhügeln beigesetzt, die heute verschwunden sind und sich, wie z.B. bei Reipisch, nur noch anhand von Luftbildern über die die Hügelschüttung umschließenden Kreisgräben identifizieren lassen. Am Ende des 2. Jh. v. Chr. bestand bei Reipisch eine Siedlung der „Wandalen“, eines aus dem Gebiet an Oder und Warthe nach Westen vordringenden germanischen Stammes. Seit der Mitte des 1. Jh. v. Chr. siedeln an der Geisel die Hermunduren, wie ein Gräberfeld bei Reipisch bezeugt. Aus dem frühen Mittelalter sind Grabfunde bei Beuna bekannt geworden. Im Jahre 1698 wurde das Geiseltal erstmalig als Braunkohlenlagerstätte urkundlich erwähnt. Die Förderung beschränkte sich bis 1906 auf Grund schwieriger hydrogeologischer Verhältnisse und einer schlechten Infrastruktur auf wenige Familienbetriebe. Mit dem Aufbau der Leuna-Werke 1917 und der BUNA-Werke 1936 vergrößerte sich der Kohlebedarf enorm. Der Abbau stieg stetig an und erreichte 1957 eine Jahresförderung von 41,1 Mio. t Braunkohle. Danach erschöpften sich die Lagerstättenvorräte allmählich und 1993 wurde der Abbau mit einer Jahresförderung von 6 Mio. t Braunkohleals unrentabel eingestellt. Im Zuge des Braunkohlenbergbaues wurde die Geisel westlichdes LSG mehrfach an die Oberkante des südlichen Talhanges verlegt und auf einem Kip-pendamm zwischen dem Tagebaurestloch Großkayna und dem Tagebaurestloch Braunsbedra geführt. Erst ab Frankleben ist wieder ein Abschnitt naturnaher Bachaue vorhanden. Zur Zeit wird das Tagebaurestloch Mücheln auf die Flutung mit Saalewasser vorbereitet, die 2002 begonnen hat. Dazu ist eine Wassermenge von ca. 500 Mio. m3 Wasser notwendig. Die Flutung dauert etwa sechs Jahre. Langfristig findet eine Regeneration der Grundwasserverhältnisse statt, was für die Geiselaue eine positive Entwicklung erwarten lässt. Allerdings bestehen erhebliche Probleme bei der Absicherung einer abzuführenden Mindestwassermenge, da die Verdunstungsrate im künftigen Geiseltalsee sehr hoch sein wird und vor allemdurch Geiselwasser ausgeglichen werden muss. Die relativ ebene Landschaft der Geiselaue zwischen Frankleben und Merseburg wird von Geschiebemergel und Schmelzwassersanden der Saalekaltzeit gebildet, denen an den Talrändern eine geringmächtige weichselkaltzeitliche Lössdecke auflagert. In der Talaue, die sich nach Nordosten verbreitert, treten humosschluffige holozäne Sedimente auf. Im Südwesten, bei Frankleben, folgen im Untergrund die Körbisdorfer Schotter der kühlen Phasedes Holstein-Interglazials. Diese werden im südöstlichen Auengebiet durch geringmächtige tertiäre Sande und Schluffe der östlichen Randbecken des Geiseltals unterlagert, gefolgt von einer prätertiären tonigen Verwitterungsschicht über Mittlerem Buntsandstein. Nach Nordwesten streicht das Tertiär in der Geiseltaue an der Buntsandsteinerhebung des Merseburger Sattels aus. Das Geiseltal ist besonders durch seine reichen Fossilienfunde bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem Bergbau erfolgten. Sie lieferten wichtige Beiträge zur Erforschung der Flora und Fauna des Tertiärs. Daten und Fakten zum Braunkohlenabbau innerhalb des Geiseltales sowie eine umfangreiche Fossiliensammlung können im Geiseltalmuseum in Halle studiert werden. In der Aue sind randlich Kolluvialböden und im Bereich des ebenen Talbodens Auen- bis Niederungsböden ausgebildet, deren Substrate von den Tschernosemen der umliegenden Hochflächen abgetragen und in der Geiselaue wieder abgelagert wurden. Es handelt sich um in ihren Eigenschaften dem Tschernosem vergleichbare, durchgehend humose, z.T. grundwasserbeeinflusste Tschernosem-Kolluvisoleund bei oberflächennahem Grundwasserstandum Gley-Tschernoseme und Humusgleye bis Aumoorgleye. Durch den Abbau der Braunkohlenlagerstätten wurde auch die ursprüngliche Geiselaue in Mitleidenschaft gezogen. Die Wasserführung ist infolge des Pumpbetriebes anthropogen beeinflusst und weist folglich nicht mehr die bachauentypischen Schwankungen auf. Zudem nahm die Schüttungsmenge der Geiselquelle in St. Micheln im 20. Jh. stark ab. Infolge der Abwasserbelastung und der Schwebstofffracht musste die Geisel mehrfach entschlammt werden. Erst ab Frankleben weist die Geisel wieder einen naturnahen Lauf als Rest der natürlichen Bachaue in einer flachen Talmulde auf. Hervorzuheben ist das geringe Gefälle, das zu einer starken Vernässung der Talsohle geführt hat und durch Bodenaufschüttungen verstärkt wurde. Lokal begrenzt sind salzhaltige Quellbereiche vorhanden, z.B. bei Zscherben. Unterhalb des Friedhofes Kötzschen treten außerdem Schichtquellen zu Tage. Zur Entwässerung wurde im Fasanengrund ein Graben angelegt, der innerhalb einer Kleingartenanlage parallel zur Geisel verläuft. Die Geisel ist ein ausgebautes Gewässer. Kurz oberhalb der Ulmenwegbrücke mündet der aus Richtung Geusa kommende Klyegraben in die Geisel. Das Klima ist durch eine mittlere Lufttemperatur von 8,5 °C und eine mittlere Niederschlagssumme von 498 mm/Jahr gekennzeichnet und ist damit dem hercynischen Trockengebiet im Lee des Harzes zuzuordnen. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets setzt sich aus Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald zusammen, der an den Talrändern in Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. Trotz des beeinträchtigten Wasserhaushaltes sind im Gebiet noch ausgedehnte Feuchtflächen vorhanden, hervorzuheben sind das Schilfgebiet und die Erlenbrüche in den Bereichen Fasanengrund und Zusammenfluss von Klyegraben und Geisel. Angrenzende Flächen sind von Großseggenriedern und feuchten Wiesen bestanden. Nordwestlich von Zscherben befindet sichein nährstoffreicher Schwarzerlen-Bruchwald. Kennzeichnende Pflanzenarten sind Sumpf-Segge, Gemeiner Wasserdarm, Ufer-Wolfstrapp, Wasser-Schwertlilie, Ästiger Igelkolben, Sumpf-Gänsedistel und Rauhhaariges Weidenröschen. Westlich des Friedhofes von Kötzschen tritt ein Erlen-Eschenwald auf, dervon einer Schichtquelle mit Wasser gespeistwird. In einem von Eschen dominierten Gehölz, in dem als Nebenbaumarten Linden und Feld-Ulmen vorkommen, existiert ein Bestand des Großen Zweiblattes. Röhrichte sind besonders als Schilf- und Rohrglanzgras-Röhricht ausgebildet. Innerhalb dieser Bestände und ihrer Randbereiche wurde je nach Salzbeeinflussung u.a. Kantiger Lauch, Wiesen-Schaumkraut, Herbstzeitlose, Gemeine Brunnenkresse, Gemeiner Wasserhahnenfuß und Gelbe Spargelerbse gefunden. Großseggenrieder stehen in engem Kontakt mit den Röhrichten. Sie bilden nur kleine Flächen mit rasigen Beständen von Ufer- und Schlanksegge. Frische Grünlandbestände entlang der Bachauen sind dem Typ der Glatthafer-Wiesenzuzuordnen. Auf feuchteren Standorten sind Engelwurz-Kohldistelwiesen zu finden. Aufgrund fehlender Nutzung sind sie häufig ruderalisiert. Hervorzuheben sind Binnensalzstellen westlich und östlich der Straße zwischen Zscherben und Merseburg Süd. Diese kleinflächigenVegetationsbestände sind den Salzrasen und -wiesen zuzuordnen. Hier sind Vorkommen von Strand-Wegerich, Fuchs-Segge, Entferntährige Segge, Strand-Milchkraut, Strand- und Sumpf-Dreizack, Echtem Eibisch, Gelber Spargelerbse und Erdbeer-Klee vorhanden. Die faunistische Bedeutung des Gebietes liegt vor allem in seiner Funktion als Refugialstandort für eine artenreiche Avifauna begründet. Bemerkenswerte Brutvögel der Röhrichte zwischen Kötzschen, Zscherben und Ulmenwegbrücke sind Rohrweihe, Wasser- und Teichralle und Rohrschwirl. Ein aktueller Brutnachweis des ehemals hier vorkommenden Schilfrohrsängers steht weiterhin aus. In den Wintermonaten konnten wiederholt Bartmeisen festgestellt werden. In den wenigen Gehölzen des LSG brüten beispielsweise Rotmilan, Grün- und Kleinspecht sowie Pirol und Nachtigall. An den Fließgewässern kann der Eisvogel regelmäßig als Nahrungsgast beobachtet werden. Die Verbesserung der Wasserqualitätführte auch zur Wiederbesiedlung durch Libellenarten wie Gebänderte Prachtlibelle und Kleiner Blaupfeil. Auch für Amphibien wie Teichmolch, Erd- und Knoblauchkröte, Gras-, Wasser- und Seefrosch stellt das LSG einen wichtigen Lebensraum dar. Auf den Feuchtgrünländern konnten mit Großer Goldschrecke, Sumpfgrashüpfer und Kurzflügliger Schwertschrecke gefährdete Heuschrecken nachgewiesen werden. Bemerkenswerte Molluskenfunde sind die Schmale Windelschnecke, Feingerippte Grasschnecke und Gelippte Tellerschnecke. Die Geiselaue soll innerhalb des stark durch Großindustrie und Bergbau geprägten Umfeldes der Stadt Merseburg als Refugium erhalten werden. Sie ist als wichtiger Ausgangspunkt für die Wiederbesiedlung der vom Braunkohlenbergbau beeinträchtigten Flächen des Geiseltalreviers zu betrachten. Besondere Bedeutung gewinnt das Gebiet daher für den Aufbau eines Biotopverbundes in Richtung Klyeaue in den Ortschaften Atzendorf und Geusa und weiter bis zur Halde Blösien sowie nach Südwesten in Richtung des künftigen Geiseltalsees und Runstädter Sees. Besondere Beachtung soll hierbei den im nordwestlichen Teil gelegenen Röhrichten und Salzwiesen sowie den Auenwaldbereichen entlang von Geisel und Klyegraben geschenkt werden. Während und nach der Geiseltalseeflutung ist ein naturnaher Gesamtwasserhaushalt zu gewährleisten. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die auch in Trockenzeiten einen insbesondere für die Salz- und Feuchtwiesen, Erlenbrüche, Tümpel und Röhrichte essentiellen hohen Grundwasserstand sowie auentypische Überflutungsereignisse garantieren. Die Durchgängigkeit der Bachauen von Geisel und Klye ist zu erhalten; begradigte oder eingetiefte Abschnitte sind mittelfristig zu renaturieren. Der Anteil von Wiesen und Weiden in der Bachaue ist beispielsweise durch Umwandlung von Acker in Grünland zu erhöhen, wobei eine extensive Nutzung angestrebt wird. Die entstehenden blütenreichen Frisch- und Feuchtwiesen tragen zur Belebung des Landschaftsbildes bei. Der Bestand an salzbeeinflussten Grünländern ist zu fördern, indem dafür in Frage kommende Röhrichte durch Mahd in Salzwiesen rücküberführt werden. Historische Nutzungsformen am Siedlungsrand sind zu erhalten. Neben ihrem Wert als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bilden sie ein natürliches Element zur Einbindung der Siedlungen in das Landschaftsbild. Das Gebiet soll von weiterer Bebauung freigehalten werden. Für die im Fasanengrund bestehende Kleingartenanlage ist aufgrund der Sensibilität der dort vorhandenen Lebensräume eine schrittweise Renaturierung anzustreben. Historie der Fischteiche Die Entwicklung des Gebietes an der unteren Geisel ist eng mit dem Wirken der Bischöfe im nahen Merseburg verbunden. Die zu Fastenzeiten erlaubten Fischspeisen waren eine Ursache für das Anlegen großer Teiche. Die Bischofschronik schreibt: „Er (Bischof THILO) ließ mit großen Kosten drei Fischteiche ausgraben, zwei in Schladebach, den dritten vor dem Gotthardtstor in Merseburg“. Eine Urkunde vom März 1483 erwähnt diesen neuen Teich. Man muss davon ausgehen, dass dazu der vorhandene, 1265 genannte, „piscina Merseburg“ erweitert wurde. Mit der Teichvergrößerung gehen Landkäufeder Bischöfe einher. 1484 und 1485 werden 201/2 Acker erworben, 1488 mit 11/2 Acker die Gemeindetrift von Atzendorf und Zscherben, 1497 weitere 24 Acker bei Zscherben sowie 1540 eine Trift, für die Bischof SIGISMUND neun Höfe mit Erbgericht an HEINRICH VON BOTHFELD in Geusa gibt. Letztlich wird 1512 der Rittersitz Kötzschen an den Bischof verkauft für 3 195 Fl. „mit sambt etlichen angeschlagenen Schaden des Gotthardsteiches halber“. Am Ausbau des Oberteiches wurde also, vielleicht mit Unterbrechungen, über den Zeitraum von 46 Jahren gearbeitet. Im 16. Jh. wurde alle drei Jahre ausgefischt. Die Erträge waren: 1568: 1 Ztr. Hecht, 219 Ztr. Karpfen; ca.100 Zoberandere Speisefische 1573: 1 1/3 Ztr. Hecht; 312 Ztr. Karpfen; ca. 90 Zober andere Speisefische 1576: 6 Ztr. Hecht; 206 Ztr. Karpfen. Die heutigen Wasserflächen gehören zum Unterteich. Alte Karten lassen erkennen, dass sich das Wasser am Oberteich einst bis nach Zscherben erstreckte. Die Röhrichte sind ihmzuzurechnen. Verschlämmung durch die Zuläufe scheint seit jeher ein Problem gewesen zu sein. 1613 soll eine Hauptschlämmung durchgeführt worden sein. Sie kostete 4 717 Fl. Bereits 1707 wurde der Teil bei Zscherben erneuert. Der Chronist berichtet, dass „bei der vorlängst angefangenen Arbeit an den Gotthardsteiche, welcher fast um den dritten Teil größer als vorhin gemachet wird, alle Teichgräber (hat) nehmen müssen“. Bereits 30 Jahre später soll bei Zscherben „mitten im Teich“ eine Insel entstanden sein. Ausgehend vom Südpark Merseburg kann das Gebiet des großen Schilfröhrichts ab der Ulmenwegbrücke auf einem Weg umwandert werden. Dabei wird ein schöner Einblick in das Röhricht, den Erlenbruch bei Zscherben und die Klyeaue zwischen Zscherben und Atzendorf gewährt. Zwischen Zscherben und Merseburg-Süd führt der Weg an einer Salzwiese vorbei und die Geisel wird überquert. Weiter südlich ist das LSG nicht durch offizielle Wanderwege erschlossen, jedoch lohnen Naturbeobachtungen im Bereich der Kleingartenanlage Fasanengrund, der Geiselaue bei Beunaund des Schlossparks Frankleben. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung; 18.11.2025
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes Regelungen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft finden sich in 1 den §§ 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind erhebliche Beeinträchti- gungen vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigun- gen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch ei- nen Ersatz in Geld zu kompensieren. Das Nähere zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 2 BNatSchG bestimmt die Bundeskompensationsverordnung. Diese Verordnung findet Anwen- dung, soweit die §§ 13 ff. BNatSchG ausschließlich durch die Bundesverwaltung ausgeführt wer- den, sowie im Bereich der Küstengewässer, im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirt- schaftszone und des Festlandsockels. Damit ist sie nur für bestimmte Hochwasserschutzmaßnah- men anwendbar. Im Übrigen bestehen funktional äquivalente Regelungen auf Landesebene. Die Kompensation eines Eingriffs ist erst dann erforderlich, wenn die Intensität des Eingriffs eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erreicht. Dabei ist jeweils der Zustand vor und nach der Umsetzung eines Vor- habens zu vergleichen. Geringfügige Veränderungen sind vom Eingriffsbegriff ausgeschlossen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall vorzunehmen. Relevante Kriterien können u.a. die Dauerhaf- tigkeit der Auswirkung, die Schutzbedürftigkeit des Naturgutes, die Beeinträchtigung eines ge- schützten Gebietes, die standortprägende Wirkung der Maßnahme und die Vorbelastung des be- 3 troffenen Gebietes sein. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1328). http://www.gesetze-im-inter- net.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf. 2 Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständig- keitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung - BKompV) vom 14.5.2020 (BGBl. I S. 1088). http://www.gesetze-im-internet.de/bkompv/BKompV.pdf. 3 BeckOK UmweltR/Schrader, 56. Ed. 1.7.2020, BNatSchG § 14 Rn. 18. WD 8 - 3000 - 093/20 (22. Dezember 2020) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 2 Maßnahmen des Hochwasserschutzes Bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Hochwasserschutzanlagen (z.B. Deichsa- nierungen) dürften einerseits Vorbelastungen des Gebietes eine Rolle spielen. Andererseits dürfte sich die Eingriffsintensität erhöhen, wenn Baumaterial aus dem seeseitigen Deichvorland genutzt wird. Zu berücksichtigen sein dürfte auch, wenn bestimmte Biotope im Rahmen des Küsten- schutzes vor Hochwasser geschützt oder im Zuge eines ökosystembasierten Küstenschutzes neu geschaffen werden. In der Rechtsprechung finden sich Beispiele, dass Anlagen zum Hochwasserschutz im Einzelfall eine positive Wirkung auf Natur und Landschaft haben können und daher nicht immer eine na- turschutzrechtliche Kompensationspflicht auslösen. So urteilte der Verwaltungsgerichtshof Ba- den-Württemberg hinsichtlich der Schaffung eines Überflutungsraums für Zwecke der Hochwas- serrückhaltung, in dem ökologische Flutungen zur Umgestaltung des Naturraums mit dem Ziel seiner Adaption an Retentionsflutungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit durchgeführt werden: „Ökologische Flutungen, deren Zweck die Schaffung eines überflutungstoleranten und - gemessen an dem vorherigen Zustand - ökologisch gleichwertigen Naturraums ist, haben eine der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung gerecht werdende Dop- pelfunktion. Sie sind Vermeidungsmaßnahme gegenüber der Hochwasserrückhaltung und - gleichzeitig - Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten Eingriffe in Natur 4 und Landschaft.“ Auch beispielsweise Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Flächen für die Ausbreitung von fließenden Gewässern dürften in der Regel mit der Sicherung der Funktions- 5 und Leistungsfähigkeit dieser Gewässer sowie des Naturhaushaltes im Übrigen einhergehen. Einzelne Bundesländer haben landesrechtliche Regelungen zur Konkretisierung des Eingriffscha- rakters von Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein können die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hafen-, Küsten- und Uferschutzanlagen Eingriffe im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG sein. - Keine Eingriffe sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Hamburgischen Naturschutz-Ausfüh- rungsgesetzes Maßnahmen des öffentlichen und privaten Hochwasserschutzes inner- halb der Grundfläche vorhandener Hochwasserschutzanlagen oder im Bereich versie- gelter Flächen. - In der Regel kein Eingriff ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1des Naturschutzgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt, wenn an Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanla- gen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden sowie nach einem Schadensfall auf der vorhandenen Trasse ein ordnungsgemäßer Zustand wiederherge- stellt wird. 4 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2013, 3 S 284/11, zitiert nach juris – Rn. 154. 5 Jablonski, Stefan (2014). Hochwasserschutzrecht. Herausforderungen - Rechtsgrundlagen - Ansatzpunkte und Instrumente, 2014. S. 289. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 3 Maßnahmen des Hochwasserschutzes - Gemäß § 12 Abs. 2 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern bestimmt die oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der obersten Wasserbehörde durch Rechtsverordnung die öffentlichen Maßnahmen zur Ordnung des Wasserhaushalts, des Gewässerschutzes sowie des Hochwasser- und Küs- 6 tenschutzes, die keinen Eingriff nach § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellen. *** 6 Von der Verordnungsermächtigung ist soweit ersichtlich bisher kein Gebrauch gemacht worden, vgl. das Ver- zeichnis der im Bereich Naturschutz erlassenen Verordnungen unter: https://www.regierung-mv.de/Landesre- gierung/lm/Service/Rechtsvorschriften/Sachgebiet-Naturschutz-Landschaftspflege/Verordnungen/. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 31. Mai 2022 von 16:00-18:30 Uhr ein Informationstreffen zum Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken durch. Die Veranstaltung richtete sich an persönlich eingeladene Schlüsselakteure (z.B. Ortschaftsräte, Verwaltung, Interessensverbände) und direkt von der Maßnahme betroffene Personen (insbesondere landwirtschaftliche Betriebe). Insgesamt nahmen 29 Personen an dem Informationstreffen teil. Ziel war es, die Teilnehmenden über den derzeitigen Stand der Planungen zu informieren, Rückmeldungen einzuholen und zu zentralen Fragestellungen in den Dialog zu kommen. Ablauf des Informationstreffens Begrüßung, Ziele der Veranstaltung, Organisatorisches Vorstellungsrunde Einordnung der Maßnahme in das Programm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ Vorstellung der Vorplanung und Erkundungen im Gelände Verständnisfragen, Rückmeldung und Diskussion Abschluss und Ausblick Die Präsentationen zur Veranstaltung stehen hier zum Download bereit: Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Präsentation zum Stand der Planung (Vorplanungen und Erkundungen im Gelände) Ein großer Teil der Veranstaltung war für den Dialog mit den Teilnehmenden vorgesehen. Die Maßnahme traf unter vielen der Teilnehmenden auf Skepsis und Ablehnung. Betroffene Landwirte betonten, dass sie für Hochwasserschutz seien, dieser aber nicht auf fruchtbarem Ackerland liegen sollte. Einige Landwirte machten deutlich, dass sie sich in ihrer Existenz bedroht fühlten, wenn die Maßnahme des Flutpolders umgesetzt würde. Die folgenden Fragen wurden ausführlicher diskutiert. Fett hervorgehoben sind die zusammengefassten Fragen und Hinweise. Die Rückmeldungen und Erläuterungen darunter kommen vom LHW, dem Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) sowie den begleitenden Planungsbüros. Warum wurde gerade der Standort Axien-Mauken für einen Flutpolder ausgewählt? Könnte die Maßnahme nicht auch an einem anderen Standort sein mit weniger fruchtbarem Land? Insgesamt sind im Rahmen des Programms „Mehr Raum für unsere Flüsse“ 33 Hochwasserschutzmaßnahmen (Flutpolder und Deichrückverlegungen) geplant. Axien-Mauken ist demnach nur einer von vielen Standorten. Das zentrale Kriterium bei der Auswahl eines Standortes für den Hochwasserschutz ist die Geländeoberflächenstruktur. Das Vorhabengebiet ist auf Grund seiner geografischen Lage im ehemaligen Überschwemmungsgebiet der Elbe besonders von Hochwasser betroffen. In der Vergangenheit hat es immer wieder Hochwasserereignisse gegeben. Auch für die Zukunft werden Hochwasserereignisse prognostiziert. Ein Hochwasserschutz ist notwendig, um Überflutungen zu vermeiden. Ein Flutpolder kommt dann bei einem extremen Hochwasserereignis zum Einsatz. Dabei hat der Polder auch eine überregionale Bedeutung: Durch die gezielte Flutung des Polders, kann bei einem extremen Hochwasserereignis der Wasserspiegel über den gesamten Elbverlauf hinweg durch Sachsen-Anhalt und bis über die Landesgrenze nach Niedersachsen abgesenkt werden. Der Polder hat demnach sowohl lokale als auch überregionale Wirkung. Bei einigen Standorten eignen sich Deichrückverlegungen besser, bei anderen Standorten eigenen sich Flutpolder. Bei Deichrückverlegungen kommt es auch bei kleineren, häufiger eintretenden Hochwasserereignissen zur Überflutung der Flächen. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind Deichrückverlegungen zu begrüßen, da die Flüsse kontinuierlich mehr Raum bekommen und Fauna und Flora sich ungestört entwickeln können. Wird an einem Standort eine Deichrückverlegung geplant, so wird von betroffenen Landeigentümerinnen und Landeigentümern oftmals gefordert, stattdessen einen Flutpolder zu planen, da bei einem Flutpolder die Flächen weiter bewirtschaftet werden können und nur bei einem selten eintretenden Hochwasserereignis (HQ100), die Flächen geflutet würden. Ein Flutpolder ist aber nur dort sinnvoll, wo eine große Fläche vorhanden ist, um bei einem extremen Hochwasserereignis ein ausreichend großes Rückhaltebecken zur Verfügung zu haben. Vor diesem Hintergrund gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Flächen, die dafür in Frage kommen. Bei welchem Elbwasserstand wird der Polder geflutet? Wird der Polder bei jeder Flut genutzt oder nur im Extremfall? Die Flutung des Polders ist nur für Extremereignisse vorgesehen. Man spricht hier von einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei häufigen (alle 5-20 Jahre auftretenden) Hochwasserereignissen soll der Polder nicht geflutet werden. Nach der Flutung des Polders werden die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer bzw. Betriebe finanziell entschädigt. Bereits vor dem Hintergrund dieser zu zahlenden Entschädigung, wäre eine häufige Flutung des Polders nicht darstellbar. Für den Fall Axien-Mauken kann man das Hochwasser von 2013 als Vergleich heranziehen. Bei diesem Hochwasser wäre der Polder voraussichtlich geflutet worden. Wie stark könnte der Wasserspiegel durch den Flutpolder konkret abgesenkt werden? Es ist sehr komplex Hochwasser und deren Verlauf zu prognostizieren. Die Vorhersagen sind besser als früher, dennoch kann nicht alles genau vorhergesagt werden. Bedenken muss man z.B., dass im Hochwasserfall auch die Pegel von Mulde und Saale zusammenkommen. Den maximalen Wasserstand möchte man nicht erreichen. Wie viel Fläche wird für den Deichbau am Flutpolder Axien-Mauken genutzt? · Derzeit liegen noch keine genauen Zahlen vor. Beim Deich selbst muss man davon ausgehen, dass er 40-50 m breit ist (ähnlich der Elbdeiche). Die Polderdeiche ähneln den Elbdeichen auch in der Höhe mit rund 5-5,5 m. · Bei den Deichen selbst kommt es zu keiner Versiegelung. Nur für die notwendigen Bauwerke (z.B. Ein- und Auslaufbauwerk) sind Versiegelungen notwendig. Die Teilnehmenden bitten darum, dass die Zahlen zur Flächennutzung konkretisiert und veröffentlicht werden. Nachträglicher Hinweis zur Frage, wieviel Fläche wird für den Deichbau genutzt wird: Für die Errichtung aller Deiche sowie auch für die Errichtung der Bauwerke (Ein-, Auslauf, Trennbauwerk etc.) werden insgesamt ca. 104 ha Fläche in Anspruch genommen (= Entzug aus bisheriger Nutzung). Davon beträgt der Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen ca. 96 ha. Bei der Ermittlung der vorgenannten Flächen wurden neben den reinen Deichaufstandsflächen auch die Nebenanlagen (z. B. Deichverteidigungswege, Deichrampen bzw. -überfahrten), die Deichschutzstreifen, neu entstehende und daher nicht mehr gut nutzbare Splitterflächen (z. B. zwischen vorhandenen Gräben und neuen Deichen) und die benötigten Flächen für alle Bauwerke berücksichtigt. Wer ist nach der Flutung des Polders dafür verantwortlich, den angespülten Dreck zu beseitigen (z.B. Abfälle, Treibholz, Tierkadaver)? Das Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) erarbeitet derzeit Entschädigungsregelungen. In diesen sollten diese Fragen geklärt werden. In jedem Fall werden die Flächen wieder bereinigt. Möglich sich verschiedene Varianten – entweder beauftragt das Land externe Personen, um die Flächen zu räumen. Oder – wenn die Flächeneigentümer*innen es bevorzugen – können sie selbst die Flächen räumen und erhalten die Zahlungen, die sonst an die externen Personen für die Wiederherstellung der Flächen gezahlt worden wären. Die Entschädigungsregelungen des Ministeriums sollte auch eine Vereinbarung für die Entschädigung des Futterausfalls für die Tiere (z.B. Rinder) enthalten. Durch den Bau eines Flutpolders kommt es zu einem Flächenverlust für die landwirtschaftlichen Betriebe. Was will das Land für die Flächen ausgeben? Es werden Bodengutachten erstellt, um die Kosten für die Flächen zu berechnen. Für die Berechnung der Kosten wird dann der Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens angenommen. Die Ortslage Grabo ist der tiefste Punkt. Bei Hochwasser staut sich die schwarze Elster zurück und es kann passieren, in der Ortslage alles unter Wasser steht. Es gibt einen Risikoplan. Der gesteuerte Polder soll es ermöglichen, dass die Ortslagen nicht betroffen sind. In der Planung wurde derzeit auf die gesonderte Maßnahme einer in den Flutpolder integrierten Deichrückverlegung verzichtet. Die Entscheidung dazu fällt im Planfeststellungsverfahren. Es besteht die Sorge, dass in Mauken – Klöden bestehende Deiche durch die Planung am Flutpolder nicht saniert werden. Die Deiche der Haupttrasse (Bestandsdeiche) werden saniert. Wie soll die Stromversorgung gesichert werden? Im Hochwasserfall wird die Stromversorgung sichergestellt – nicht nur über Notstrom. Wie erfolgt die verkehrstechnische Erschließung? Ist eine Verbindung ausreichend? Die Verbindungsstraße L 128 zwischen Mauken und Düßnitz ist auch im Betriebsfall immer befahrbar. Die Straße wir einschließlich eines Freibordes über dem Bemessungswasserspiegel des Polders liegen. Die Querung des Klödener Rißes erfolgt durch Brückenbauwerke. Abstimmungen mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) laufen, wie Straßen zu ertüchtigen sind. Vertreter des Biosphärenreservats haben Bedenken zum Klödener Riß: Was passiert hier nach der Phase der Entleerung? Das Klödener Riß dient der Restentleerung nach einem extremen Hochwasserereignis (Wasser geht hier langsamer zurück). Eine naturschutzfachliche Auswertung steht an. Für den Bau des Flutpolders besteht Ausgleichsbedarf. In diesem Zuge solle das Klödener Riß aufgewertet werden. Schätzungsweise braucht es 2-3 Wochen für Auslauf nach einem Hochwasserereignis. In der Senke dauert es länger. Der Boden ist danach aber noch feucht und noch nicht für die Landwirtschaft geeignet. Wie ist die Entsorgung des Abwassers geplant? Mit Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen sind die Planungsbüros im Gespräch. Die Frage, welche Leitungen ertüchtigt werden müssen, müssen im Rahmen der Entwurfsplanung geklärt werden. Wie lange dauert es, bis der Polder voll ist? Dies wurde anhand von Modellierungen berechnet. Die Zahlen lagen bei dem Termin nicht vor, können aber nachgereicht werden. Nachträglicher Hinweis, zur Frage wie lange es dauert, bis der Polder voll ist: Polderflutung und Entleerung dauern beim HQ(100) insgesamt etwa 14 Tage. Davon beträgt der reine Flutungszeitraum ca. zwei Tage. Nach der Entleerung (also ca. 14 Tage nach Beginn der Flutung) steht das Wasser im Polderraum nur noch im Klödener Riss und lokalen Senkenbereichen, die nicht in an den Riss angebunden sind. Grundlage dieser Ermittlung ist eine (theoretische) Bemessungswelle, welche anhand der Messwerte des Pegels Torgau zum Hochwasser 2013 (4.090 m³/s) hergeleitet und auf das HQ(100) (4.280 m³/s) skaliert wurde. Bei der Berechnung wurde weiterhin davon ausgegangen, dass der Polder unmittelbar mit der abfallenden Hochwasserwelle in der Elbe schnellstmöglich wieder entleert wird. Sollte aus operativen Gründen (Standsicherheitsdefizite Elbedeiche stromab etc.) die Entleerung erst verzögert stattfinden, würden sich die Einstauzeiten entsprechend erhöhen. Grundsätzlich können sich natürlich auch andere Wellenformen bzw. zeitliche Abläufe der Hochwasserereignisse einstellen. Kommunikation: In der Vergangenheit sind LHW/ Landgesellschaft zu spät auf die von der Maßnahme Betroffenen zugegangen. Die Kommunikation war nicht gut. Dies hat die Landwirtinnen und Landwirte verärgert. Es muss ein anderer Umgang gefunden werden. Frage an die Teilnehmenden: Wie soll in Zukunft die Öffentlichkeitsbeteiligung gestaltet werden? Es gab in der Vergangenheit Pressemitteilungen. Diese wurden aber nicht von allen wahrgenommen. Befürwortet wird eine baldige Öffentlichkeitsbeteiligung, am besten im Herbst 2022. Denkbar ist sowohl eine digitale Veranstaltung als auch eine Veranstaltung vor Ort. Die Informationen dazu sollten über Amtsblätter und Zeitungen verteilt werden. Die Moderation bittet die Teilnehmenden bei einer öffentlichen Veranstaltung selbst als Multiplikatoren zu wirken und potenzielle Interessierte auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.
Das LSG befindet sich im Gebiet des ehemaligen Tagebaus Goitzsche im Süden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen. Es umfasst den in den Gemarkungen Bitterfeld, Holzweißig, Niemegk, Petersroda, Pouch und Roitzsch liegenden Landschaftsteil der Bergbaufolgelandschaft Goitzsche und Teile des Großen Goitzschesees. Das ehemalige Tagebaugebiet wird durch die von Südwesten nach Nordosten verlaufende Landesgrenze geteilt. Etwa ein Drittel davon liegt im sächsischen Landkreis Nordsachsen. Im Nordwesten grenzt die Stadt Bitterfeld-Wolfen unmittelbar an die Goitzsche an. Weite Teile der Bergbaufolgelandschaft werden vom Großen Goitzschesee eingenommen. Der Wasserspiegel liegt bei 75 m ü. NN. Die Größe der Wasserfläche beträgt 1332 ha, die Uferlänge 66 km, die größte Wasser-tiefe 48 m und der Speicherraum ca. 213 Mio. m3. Der Goitzschesee, auch Bernsteinsee genannt, besteht aus den Teilseen Mühlbeck, Niemegk, Döbern und Bärenhof. Die Grenze des LSG verläuft im Norden von der „Bitterfelder Spitze“ aus am Ufer des Großen Goitzschesees in östliche Richtung entlang der Bojenkette bis zu einem wasserseitigen Abstand von ca. 300 m nördlich der Bärenhofinsel; dann von der Bärenhofinsel auf der Wasserfläche des Großen Goitzschesees entlang der Markierungsbojen nach Süden in gerader Fortsetzung bis zum Goitzsche-Rundwanderweg und diesem nach Westen und Süden bis zur Landesgrenze zum Freistaat Sachsen folgend. Im Süden bildet die Landesgrenze in westliche Richtung bis zur Bundesstraße B 184 die LSG-Grenze und stellt so den unmittelbaren Anschluss an das LSG „Goitzsche“ des Freistaates Sachsen her. Von der Landesgrenze südlich Petersroda verläuft die LSG-Grenze entlang der B 184 östlich der Ortslage Petersroda und in nördlicher Richtung bis nach Holzweißig entlang der Bahnlinie Bitterfeld – Leipzig und östlich der Ortslage Holzweißig in Höhe „Auensee“ (diesen ausgenommen) nach Norden. Dort folgt die Grenze dem Goitzsche-Radweg in Richtung Bitterfeld und biegt vor dem Waldparkplatz Bitterfeld nach Südosten entlang der „alten Goitzschestraße“ ab und folgt nach dem Erreichen des Goitzsche-Rundwanderweges diesem in nordöstlicher Richtung bis zur „Bitterfelder Spitze“. Das LSG ist in drei Schutzzonen gegliedert: Die Schutzzone I (Kernzone) umfasst den östlichen Teil des LSG und besteht im Wesentlichen aus der Tonhalde (Naturwaldzelle „Niemegk“), der Bärenhofinsel, den dazwischen liegenden Kleininseln und den zugehörigen Wasserflächen. Sie dient einerseits dem Schutz der natürlichen Entwicklungsabläufe in den Ausgangsbiotopen, wie z.B. Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungsformen sowie Wäldern und Gebüschen trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikten im Nordteil der Bärenhofinsel, sich entwickelnden Bruch- und Sumpfwäldern sowie naturnahen Uferbereichen stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation und sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägenden seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen. Andererseits dient sie der Sicherung der Ruhe und Ungestörtheit an den durch Inseln, Halbinseln und Uferbuchten reichen Flachwasserzonen südlich und westlich der Bärenhofinsel als Brutstätten für koloniebrütende Möwen- und andere Wasservogelarten sowie als überregional bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für nordische Taucher, Enten und Gänsearten. Die Schutzzone II (Prozessschutzzone) besteht im Wesentlichen aus gesetzlich geschützten Biotopen und Vorranggebieten für die natürliche Entwicklung und erstreckt sich entlang der Landesgrenze östlich Petersroda über den Ludwigsee bis zum Zöckeritzer See und schließt die ehemaligen Tagesanlagen IIa im Osten mit ein. Hier werden alle, insbesondere nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen. Zur Schutzzone III (Entwicklungszone) gehören alle anderen Teile des LSG. Der Begriff „Goitzsche“ stammt aus der Sprache der flämisch-germanischen Völker. Er bedeutet vermutlich so viel wie „Gottes Aue“ und bezeichnete den Auenwaldbereich an der Mulde, der sich hier ursprünglich befand. Der Name hat sich über die Jahrhunderte hinweg mehrfach verändert, bis sich die Bezeichnung „Goitzsche“ durchsetzte. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde allerdings beim Erstellen neuer Messtischblätter der Name „Goitsche“ eingetragen, der auch heute noch anzutreffen ist. Im Laufe der Zeit hat die Goitzsche eine extreme Wandlung vom Auenwald über eine vom Bergbau zerstörte „Mondlandschaft“ zur Bergbaufolgelandschaft durchmachen müssen. Die idyllische Region am Muldelauf war geprägt durch Braunkohle und Großindustrie. Der Tagebau Goitzsche erstreckte sich über die heutige Ländergrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen hinweg im Gebiet zwischen Bitterfeld und Delitzsch. Seine Gesamtfläche betrug 62 km2, zwei Drittel davon in Sachsen-Anhalt und ein Drittel in Sachsen. Der Tagebau Goitzsche, aufgeschlossen 1949, war der größte normalspurige Zugbetriebstagebau Mitteldeutschlands. Nach der Schließung dieses Tagebaus im Frühjahr 1991 begann die Sanierung des Gebietes. In acht Jahren der Bergbausanierung wurden 41 Mio. m3 Abraum bewegt, 104 km Gleisanlagen zurückgebaut und zahlreiche Tagebaugroßgeräte verschrottet. Am 6. Juli 1998 erfolgte der Probebetrieb zur Flutung der Goitzsche mit Muldewasser, die planmäßig 2006 abgeschlossen sein sollte. Bereits 2002 ließ jedoch ein durch das gewaltige Muldehochwasser ausgelöster Dammbruch an der Mulde die Goitzsche innerhalb von reichlich zwei Tagen um 7 Meter bis weit über den Sollpegelstand volllaufen. Zur Chronologie der jüngeren Nutzungsgeschichte der Goitzsche: 1830 wurde das unfruchtbare Land mit Kiefern bepflanzt. 1908 begann der Aufschluss der Gruben Leopold und Theodor. 1911 erhielten die Siemens-Schuckert-Werke die Genehmigung, die Goitzsche auf Kohle anzubohren. 1915 wurde die Kohlegewinnung mit einem elektrischen Löffelbagger mechanisiert. 1917 fanden erste Versuche zur mechanischen Verkippung des Abraumes statt. 1921-1928 wurde der Tagebau Paupitsch/Petersroda aufgeschlossen. 1929 kaufte die Stadt Bitterfeld den vorderen Teil der Goitzsche. 1947 gab es erste Pläne zum Aufschluss der Goitzsche, die dann ab 1949 realisiert wurden. 1951 begann die Kohleförderung in der Goitzsche. 1951 wurde auch mit dem Aufschluss des Tagebaus Muldenstein begonnen. 1951-1991 wurde die Goitzsche mit einem Löffelbagger erschlossen. 1953 kam es zur Verlegung der Wasserläufe Leine und Lober zur Hochwasserfreimachung des Koh-legebietes. 1953-1955 erfolgte die Verlegung der Eisenbahnstrecke Bitterfeld - Berlin nach Norden. 1956 fiel der Ort Zöckeritz der Grube zum Opfer. 1956-1961 verlegte man die Eisenbahnstrecke Leipzig - Berlin und die B184 nach Westen. In den 50er Jahren wurden erste Bepflanzungen der gekippten Halden vorgenommen. 1961 begann die reguläre Aufforstung, meist mit Pappeln und Eichenarten. 1961 wurde der Tagebau Holzweißig-West eröffnet. 1966-1975 musste die Mulde auf 9,2 km Lauflänge verlegt werden. 1972 endete die Kohleförderung im Tagebau Muldenstein, welcher dann vom 30.04.1975 bis zum 01.03.1976 geflutet wurde. Es entstand der Muldestausee. 1976 wurde Paupitsch, 1978 Niemegk devastiert. 1980 endete die Förderung im Tagebau Holzweißig-West. Von September 1984 bis Juni 1985 fand vom Tagebau Leipzig zum Tagebau Goitzsche der längste Großgerätetransport von zwei Tagebaugeräten statt. 1984 mussten Lober und Leine erneut verlegt werden. In den Jahren 1985 bis 1991 wurde der Tagebau Rösa betrieben. Im Oktober 1990 erfolgte die Einstweilige Sicherstellung der Goitzsche als Landschaftsschutzgebiet. 1990 wurde der Forst für Naherholungszwecke freigegeben. Ebenfalls 1990 wurde auf eine geplante erneute Verlegung der Mulde und das geplante Überbaggern von fünf weiteren Ortschaften verzichtet. Am 15. Mai 1991 begann die Sanierung der Goitzsche mit Böschungsabflachung, Stabilisierung der Erdböschung, Rückbau der bergbaulichen Anlagen, Anpflanzung und Begrünung. 1998 fiel der Startschuss für die Flutung des „Bitterfelder Meeres“. 2002 beendete das Muldehochwasser die eigentlich bis 2006 geplante Flutung. Der Goitzschesee entstand nach einem Deichbruch innerhalb kurzer Zeit. Zwei geologische Besonderheiten trugen viel zur Bekanntheit des Bitterfelder Braunkohlereviers bei: die Bernsteinvorkommen und die Mooreichenfunde. Erste, jedoch nicht sicher nachgewiesene Bernsteinfunde wurden bereits 1848 erwähnt. Gelegentliche Bernsteinfunde erregten während der folgenden Jahrzehnte kaum Aufmerksamkeit. Erst die 1933 im Tagebau Golpa-Nord unter dem Bitterfelder Hauptflöz zutage geförderten Harzfunde wurden wissenschaftlich untersucht. Der Bitterfelder Bernstein ist mit einem Alter von etwa 22-25 Mio. Jahren erheblich jünger als die 37-54 Mio. Jahre alten Bernsteinvorkommen des Ostseeraumes. Der Fundhorizont besteht aus sandig-schluffigen Lagen von 4 bis 6 m Mächtigkeit. Das Bitterfelder Bernsteinvorkommen, das in den Folgejahren wirtschaftliche Bedeutung erlangen sollte, wurde 1955 im Tagebau Goitsche bergmännisch mit angeschnitten. 1974 erfolgten Probeschürfungen im Auftrag des VEB Ostsee-schmuck Ribnitz-Damgarten durch die Bezirksstelle für Geologie Leipzig. Anlass war der Mangel an Bernstein zu Beginn der 70er Jahre im VEB Ostseeschmuck. Ab 1975 wurden jährlich etwa 50 t Bernstein gefördert. Der Bitterfelder Bernstein wurde außer in der Schmuckindustrie auch für elektrische Isolatoren in Radio- und Fernsehgeräten verwendet. 1993 wurde die Bernsteinförderung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Unter dem heute gefluteten Gelände befinden sich noch etwa 400 – 800 t Bernstein, der allerdings nicht mehr zugänglich ist. Eine weitere geologische Besonderheit des Goitzschereviers stellen die sogenannten Mooreichestämme dar, die botanisch betrachtet allerdings nicht immer nur aus Eiche, sondern auch von Kiefern, Ulmen, Pappeln, Weiden und Eschen sind. Die Bäume waren im Moorwasser Jahrtausende dem Einwirken von Huminsäuren unter Luftabschluss ausgesetzt und wurden so konserviert. Das Holz nahm eine tief dunkelbraune bis schwarze Färbung an. Das nach der Radiokarbonmethode bestimmte Alter der Stämme wird mit etwa 8000 Jahren angegeben. Einige Exemplare der Stämme weisen Spuren einer Bearbeitung durch Menschen auf. Auf Grund ihres hohen Brennwertes wurden die Hölzer insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg als Heizmaterial genutzt. Im Möbelwerk Wiederitzsch wurden Anfang der 80er Jahre aus den Mooreichen Furniere hergestellt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld befindet sich an der östlichen Grenze des mitteldeutschen Trockengebietes. Die Goitzsche liegt somit im Bereich des "Ostdeutschen Binnenlandklimas" im Klimabezirk "Leipziger Bucht". Prägend ist hier der subkontinental-subozeanische Charakter mit überwiegendem Sommerniederschlag und jährlichen Temperaturschwankungen von >18 Grad C, also relativ kalte Winter und heiße Sommer. Die geologische Entstehung des Gebietes spiegelt sich in sechs Schichten wider, die überwiegend im Pleistozän entstanden sind. Die am häufigsten auftretende Schicht ist der Terrassenschotter. Seine Entstehung wird sowohl der Elster- als auch der Saale-Kaltzeit zugeordnet. Die Mächtigkeit dieser Schicht kann bis zu 8 Metern betragen. Die zweite Schicht, der Bänderton, ist meist nur wenige Zentimeter stark. Die nächste Schicht ist der Beckenschluff, der meist in bzw. zwischen den Tonschichten enthalten ist und dort unterschiedliche Dicken aufweist. Ebenso wie die Schluffschicht ist die Kiesschicht in bzw. zwischen verschiedenen Schichten zu finden. Aber man hat auch durchgängige Kiesschichten mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 6 bis 7 Metern entdeckt. Die fünfte Schicht, der Geschiebemergel, entstand im Pleistozän aus Schmelzwasserablagerungen. Seine Mächtigkeit beträgt bis zu 13 Meter. Die letzte und für den Bitterfelder Raum bedeutendste Schicht sind die im Tertiär entstandenen Braunkohle-Flöze. Sie haben eine nachgewiesene Mächtigkeit von bis zu 19,70 Meter. Oberhalb der kompakten Kohleschicht befinden sich kohlehaltige Ton- und Sandschichten, die bis zu 4 Meter mächtig sein können. Auf die beiden geologischen Besonderheiten (Bernsteinvorkommen und Mooreichenfunde) wurde bereits im Absatz Nutzungsgeschichte hingewiesen. Bei der Goitzsche handelt es sich um bedeutende Nahrungs-, Durchzugs- und Rastgebiete für Wasservogelarten und bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der Standgewässer und der Verlandungsbereiche sowie des relativ nährstoffarmen, reich strukturierten Offenlandes. Die ehemalige Tagebaulandschaft ist durch ein Mosaik verschiedener Biotope gekennzeichnet. Dazu gehören Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungen sowie Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikte, sich entwickelnde Bruch- und Sumpfwälder sowie naturnahe Uferbereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation, sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägende seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen. Im Rahmen des Goitzsche-Projektes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wurden naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche untersucht: In der Niemegker Senke findet man ein reich strukturiertes Vegetationsmosaik mit Trockenrasen, Birkenvorwald, Rohbodenstandorten und Feuchtflächen mit Moorinitialstadien. Floristische Besonderheiten sind Ästiger Rautenfarn (Botrychi-um matricariifolium) und Gemeine Natternzunge (Ophioglossum vulgatum), die für das Gebiet als bereits ausgestorben bzw. sehr seltenen galten. Außerdem ist das Gebiet Lebensraum für gefährdete Heuschrecken- und Laufkäferarten sowie Bruthabitat z.B. für Heidelerche, Steinschmätzer, Wasserralle und Flussseeschwalbe. Das Restloch „Holzweißig-Ost“ und das „Essigloch“ sind durch strukturreiche Ufer mit kiesig-sandigen Substraten, ein stark bewegtes Relief mit unterschiedlichen Feuchteverhältnissen, Feuchtflächen, Birkenpionierwälder und Schüttrippenkomplexe gekennzeichnet. Als floristische Besonderheit kommen hier Wintergrüngewächse vor, die in der Region Bitterfeld äußerst selten sind. Die faunistische Bedeutung ist durch das Vorkommen gefährdeter Libellenarten und gefährdeter Amphibienarten (u. a. Knoblauchkröte) gekennzeichnet. Zwergtaucher, Wendehals, Heidelerche und Sperbergrasmücke brüten hier. Die Bedeutung für die Vogelwelt wird durch die Entstehung größerer Wasserflächen weiter zunehmen. Diese können von Zugvögeln als Rast- und Schlafplatz genutzt werden. Naturschutzfachlich besonders bedeutsam sind Reste eines ehemals großflächigen, ca. 30 Jahre alter Sandtrockenrasens bei Petersroda auf extrem heterogenem Substrat mit Rohbodenstandorten, Birkenpionierwäldern und Ginsterheiden sowie als Lebensraum gefährdeter Heuschreckenarten und als Bruthabitat u. a. für Brachpieper, Heidelerche und Steinschmätzer. Inzwischen vernässen große Teile (ca. 30 ha) davon zunehmend und bilden schon ein ausgedehntes Feuchtgebiet. Der nahegelegene Ludwigsee war Rastplatz für ca. 30.000 Saat- und Bleßgänse sowie zahlreiche Entenarten (z. Z. rasten nur noch etwa 2000 Gänse dort). Im Zentrum des Tagebaus Goitzsche liegt die Bärenhofinsel mit einer Größe von ca. 106 ha. Sie ist ein Sonderstandort innerhalb der Bergbaufolgelandschaft. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Reste der ursprünglichen Auenwaldvegetation (Ulmion), auch als so genannter „Altwald“ bezeichnet. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Auendynamik haben sie sich zu Eichen-Hainbuchen-Wäldern (Carpinion) entwickelt. Typische Elemente sind u. a. Carpinus betulus, Acer pseudoplatanus, Fraxinus excelsior, Cornus sanguinea, Acer campestre, Stellaria holostea, Arum maculatum, Anemone nemorosa und Polygonatum multiflorum. Außerdem prägen Böschungen und Abbruchkanten mit trockenen bis frischen Gras-Kraut-Fluren, Gebüsche, Pionierwaldinitiale und Flachwasserzonen mit Röhrichten das Bild. Viele, zum Teil stark gefährdete Insektenarten besiedeln die sonnenexponierten Abbruchkanten. Die Bärenhofinsel ist seit 2004/2005 Brutplatz des Seeadlers und seit 2008 wird auch die Nisthilfe auf einem Gittermast der ehemaligen Tagesanlagen vom Fischadler angenommen. Ziel der Unterschutzstellung ist die nachhaltige Sicherung und dauerhafte Erhaltung eines repräsentativen Landschaftsteiles einer mitteldeutschen Bergbaufolgelandschaft mit ihrer großflächig unbebauten, abwechslungsreich strukturierten Wald - Seen - Landschaft nach der Auskohlung sowie die Zulassung der natürlichen Entwicklungsprozesse neu entstehender Lebensraumtypen auf nährstoffarmen Sandrohböden mit ihren standorttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften. Der besondere Schutzzweck besteht zum einen in der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seiner Gesamtheit, insbesondere des ökologischen Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Lebensraumtypen mit ihren Tier- und Pflanzengesellschaften untereinander; zum anderen in der nachhaltigen und dauerhaften Sicherung der Freihaltung des Gebietes von Bebauungen jeglicher Art und in der Bewahrung des gebietstypischen Landschaftsbildes. Ziel der Entwicklung des Gebietes ist es, die zum Vorwaldanbau auf Kippenböden in Forstkulturen verwendeten nicht autochthonen Baumarten langfristig zu entfernen und allmählich durch einheimische, standortgerechte Baumarten zu ersetzen sowie die Waldränder der Forstkulturen mit einem naturnahen Waldmantel aus standortgeeigneten einheimischen Straucharten zu entwickeln. Wander-/Fahrradrouten um die Goitzsche: Um den Bitterfelder Berg : ca. 5 km, Großer Rundwanderweg : ca. 15 km Zöckeritzer Runde : ca. 9,5 km Bitterfeld - Petersroda - mit dem Zug in die Goitz-sche: ca. 10 km Bitterfelder Ring: ca. 13 km Bitterfelder Stadtwald: ca. 2,5 km Der Pegelturm Pegelturm und schwimmende Seebrücke sind nach einer Idee von Prof. Wolfgang Christ und Prof. Dr. Klaus Bollinger entstanden und waren Teil der Weltausstellung EXPO 2000. Mit dem Bau des Kunstwerkes wurde im August 1999 begonnen. Die Einweihung fand am 31.05.2000 statt. Das 26 Meter hohe Bauwerk liegt an der B100 zwischen Bitterfeld und Friedersdorf. Von der Aussichtsplattform des Pegelturms hat man einen ausgezeichneten Blick über einen großen Teil des Goitzschesees. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich die „Bitterfelder Wasserfront“ mit ihrer Uferpromenade und die „AGORA-Halbinsel“ mit weiteren Kunstwerken südwestlich von Pouch. Die Agora-Halbinsel Hier befinden sich die Landschaftskunstwerke „Das Labyrinth“ des Polen Zenon Polus, „Die Kegel und Hügel“ der Franzosen Marc Babarit und Gilles Bruni, „Der verschwundene Fluss“ von Herman Prigann, „Die schwimmenden Steine“ von Nadja Schmidt, „Die Haut“ von Hartmut Renner und die „AGORA“ nach einer Idee von Prof. Siegfried Knoll. Der Bitterfelder Bogen Der Bitterfelder Bogen ist ein 28 Meter hohes, 81 Meter langes und 14 Meter breites Kunstwerk, das von dem Frankfurter Bildhauer Claus Bury entworfen wurde. Er steht als neue Landmarke weithin sichtbar auf dem Bitterfelder Berg. Die auf 540 Meter langen Laufstegen begehbare architektonische Skulptur ist ein neues Wahrzeichen im ehemaligen Bitterfeld-Wolfener Chemie- und Braunkohlerevier. Landschaftskunstprojekt Eines der größten Landschaftskunstprojekte der Welt, die Kulturlandschaft Goitzsche, entstand im ehemaligen Tagebaugebiet Goitzsche auf einer Fläche von 129 ha. Projekte, die die Vielgestaltigkeit der Landschaft dokumentieren sind: der Pegelturm mit der Seebrücke, „Das Labyrinth“, „Die Hügel“, „Schüttkegel“, „Die Schwimmenden Steinfelder“, „Die Haut“, „Die Wächter der Goitzsche“ und die „Agora“. Goitzsche-Wildnis Die BUND Landesverbände Sachsen-Anhalt e.V. und Sachsen e.V. kauften mit Spendengeldern und Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt zwischen 2001 und 2004 insgesamt ca. 1.300 ha Fläche im Kern des ehemaligen Tagebaus. Die Zielsetzung auf den weitgehend als „naturschutz-fachlich wertvoll“ eingestuften Flächen war einfach gesagt „Wildnis“. Das bedeutet, dass sich die Natur frei entwickeln soll, Eingriffe des Menschen sollen unterbleiben. Da der bloße Erwerb zur Sicherung und Entwicklung des Gebietes nicht ausreicht, wurde der Flächenkauf vom Hellriegel-Institut e.V. der Hochschule Anhalt wissenschaftlich begleitet. Dabei standen vor allem die Konfliktlösung mit konkurrierenden Nutzungen sowie die Wechselwirkungen zwischen Bergbaufolgelandschaft und umgebender Kulturlandschaft im Vordergrund. Braun, G. & Funkel, C.: Im Jahr 1997 endgültig unter Schutz gestellte NSG. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 35. Jahrgang 1998 Heft 1 Comeniusprojekt des Europagymnasiums Walther-Rathenau in Bitterfeld: Kohleförderung der Goitzsche/Die Geologie der Goitzsche. Heidecke, F.: Die Goitzsche-Wildnis und ihre Libellenfauna (Odonata). Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 45. Jahrgang 2008 Heft 2 Högel, C.: Neue Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 32. Jahrgang 1995 Heft 1 Röper, C.: Neue Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 32. Jahrgang 1995 Heft 2 Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südliche Goitzsche“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 05.12.2007. Amtsblatt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. – 2(2008)2 vom 25.01.2008, S. 21 veröffentlicht in: Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 46. Jahrgang 2009, Heft 1, S. 10-16; Autorin Christiane Röper Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.
Das Langfristbewirtschaftsungsmodell dient der Nachbildung von Abflußprozessen und Nutzungseinflüssen in den Flußgebieten Spree und Schwarze Elster sowie der Prognose zur Entwicklung des Wasserdargebotes (Menge) im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Flutung und Nachsorge von Tagebaurestseen im Rahmen der Wasserhaushaltssanierung in den vom Braunkohlentagebau beeinflußten Gebieten.
Gegenstand des Vorhabens ist der Verzicht auf den Bau der Zulaufanlage vom Oberen Landgraben zum Tagebausee Skado. Der Bau der Zulaufanlage vom Oberen Landgraben zum Tagebausee Skado wurde mit wasserrechtlichem Planfeststellungbeschluss des damaligen Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Dezember 2004 als Teil des Gesamtvorhabens „Restlochkette (RLK) Sedlitz, Skado, Koschen“ planfestgestellt. Im Rahmen der Flutung des Tagebausees Skado möchte die LMBV auf die Errichtung der Zulaufanlage verzichten.
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