WFS Downloaddienst von abgeschlossenen Auenrenaturierungsprojekten an Flüssen in Deutschland. Die Projekte wurden anhand der Kriterien „Gewässergröße“, „Maßnahmenumfang“ sowie „Zugewinn an natürlicher Dynamik “ausgewählt: Gewässergröße: Die Auenrenaturierungsprojekte liegen an mittelgroßen und großen Flüssen. Maßnahmenumfang: Ausgewählt wurden Projekte mit einem für die bundesweite Betrachtung relevanten Maßnahmenumfang. Die Spanne reicht von Gewässerrenaturierungen mit der Wiederanbindung von Seitengewässern auf einigen hundert Metern bis hin zu umfangreichen Maßnahmen auf mehr als hundert Hektar Fläche mit einer Wiederherstellung auetypischer Überflutungsverhältnisse und einer entsprechenden Anpassung der Nutzung. Rein flussbauliche Maßnahmen ohne Maßnahmen in der Aue sind nicht erfasst. Zugewinn an natürlicher Dynamik: Dargestellt sind Projekte die zu einer Verbesserung des Auenzustandes beitragen. Die positive Wirkung wurde anhand vorliegender Informationen überschlägig abgeschätzt. Das Hauptkriterium war hierbei die Verbesserung der lateralen Konnektivität zwischen Fließgewässer und Aue und eine damit einhergehende Erhöhung der Dynamik im Ufer- und Auenbereich. Maßnahmen zur gesteuerten Flutung von Retentionsflächen (Polder) wurden nicht berücksichtigt, da diese nicht zur Wiederherstellung einer natürlichen Dynamik beitragen. Eine Liste der Projekte ist auf der BfN-Website abrufbar: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/auenrenaturierungsprojekte-fluessen-deutschland
Darstellungsdienst von abgeschlossenen Auenrenaturierungsprojekten an Flüssen in Deutschland. Die Projekte wurden anhand der Kriterien „Gewässergröße“, „Maßnahmenumfang“ sowie „Zugewinn an natürlicher Dynamik “ausgewählt: Gewässergröße: Die Auenrenaturierungsprojekte liegen an mittelgroßen und großen Flüssen. Maßnahmenumfang: Ausgewählt wurden Projekte mit einem für die bundesweite Betrachtung relevanten Maßnahmenumfang. Die Spanne reicht von Gewässerrenaturierungen mit der Wiederanbindung von Seitengewässern auf einigen hundert Metern bis hin zu umfangreichen Maßnahmen auf mehr als hundert Hektar Fläche mit einer Wiederherstellung auetypischer Überflutungsverhältnisse und einer entsprechenden Anpassung der Nutzung. Rein flussbauliche Maßnahmen ohne Maßnahmen in der Aue sind nicht erfasst. Zugewinn an natürlicher Dynamik: Dargestellt sind Projekte die zu einer Verbesserung des Auenzustandes beitragen. Die positive Wirkung wurde anhand vorliegender Informationen überschlägig abgeschätzt. Das Hauptkriterium war hierbei die Verbesserung der lateralen Konnektivität zwischen Fließgewässer und Aue und eine damit einhergehende Erhöhung der Dynamik im Ufer- und Auenbereich. Maßnahmen zur gesteuerten Flutung von Retentionsflächen (Polder) wurden nicht berücksichtigt, da diese nicht zur Wiederherstellung einer natürlichen Dynamik beitragen. Eine Liste der Projekte ist auf der BfN-Website abrufbar: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/auenrenaturierungsprojekte-fluessen-deutschland
Der Datensatz ist eine Zusammenstellung überregional bedeutsamer Projekte zur Auenrenaturierung und zur Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen. Enthalten sind abgeschlossene Auenrenaturierungsprojekte an Flüssen. Die Projekte wurden anhand der Kriterien „Gewässergröße“, „Maßnahmenumfang“ sowie „Zugewinn an natürlicher Dynamik “ausgewählt: Gewässergröße: Die Auenrenaturierungsprojekte liegen an mittelgroßen und großen Flüssen. Maßnahmenumfang: Ausgewählt wurden Projekte mit einem für die bundesweite Betrachtung relevanten Maßnahmenumfang. Die Spanne reicht von Gewässerrenaturierungen mit der Wiederanbindung von Seitengewässern auf einigen hundert Metern bis hin zu umfangreichen Maßnahmen auf mehr als hundert Hektar Fläche mit einer Wiederherstellung auetypischer Überflutungsverhältnisse und einer entsprechenden Anpassung der Nutzung. Rein flussbauliche Maßnahmen ohne Maßnahmen in der Aue sind nicht erfasst. Zugewinn an natürlicher Dynamik: Dargestellt sind Projekte die zu einer Verbesserung des Auenzustandes beitragen. Die positive Wirkung wurde anhand vorliegender Informationen überschlägig abgeschätzt. Das Hauptkriterium war hierbei die Verbesserung der lateralen Konnektivität zwischen Fließgewässer und Aue und eine damit einhergehende Erhöhung der Dynamik im Ufer- und Auenbereich. Maßnahmen zur gesteuerten Flutung von Retentionsflächen (Polder) wurden nicht berücksichtigt, da diese nicht zur Wiederherstellung einer natürlichen Dynamik beitragen. Eine Liste der Projekte ist auf der BfN-Website abrufbar: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/auenrenaturierungsprojekte-fluessen-deutschland
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.
Das Langfristbewirtschaftsungsmodell dient der Nachbildung von Abflußprozessen und Nutzungseinflüssen in den Flußgebieten Spree und Schwarze Elster sowie der Prognose zur Entwicklung des Wasserdargebotes (Menge) im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Flutung und Nachsorge von Tagebaurestseen im Rahmen der Wasserhaushaltssanierung in den vom Braunkohlentagebau beeinflußten Gebieten.
Gz.: C46_L-0522/405/30 Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau eines Deiches. Dieser verläuft östlich der Ortslage Gruna und bindet sowohl nördlich als auch südlich der Ortschaft an den bereits bestehenden Hochwasserschutzdeich Laußig-Mörtitz an. Damit soll Gruna nunmehr auch landseitig vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren bei Flutung des Hinterlandes im Falle eines Deichversagens zwischen Gruna und Mörtitz geschützt werden.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1 (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutz-Richtlinie 1 gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Sachsen-Anhalt gab dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 1992 neun EU SPA mit einer Gesamtfläche von 27.200 ha bekannt ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Die erste Meldung von FFH-Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt wurde unabhängig von der bestehenden Rechtsunsicherheit bereits 1995 an das BMU übermittelt, von dort aber erst 1998 (unvollständig) als Teil der deutschen Meldung an die EU-Kommission weitergereicht ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Diese Gebietskulisse kritisierte die EU als nicht ausreichend. Außerdem wurden mit fortschreitender Ermittlung der Grundlagendaten zur Verbreitung von Lebensräumen und Arten bis Ende 1998 Defizite dieser ersten Natura 2000-Gebietsmeldung sichtbar. Gleichzeitig mahnte die Kommission bei der Bundesregierung erneut die vollständige und abschließende Meldung aller geeigneten Gebiete an. Die Erarbeitung einer korrigierten Vorschlagsliste für die Natura 2000-Gebiete erfolgte durch das LAU in enger Abstimmung mit dem MU von Anfang April bis Ende August 1999. Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts betrug nach dieser Vorschlagsliste rund 180.000 ha. Insgesamt handelte es sich um 168 FFH-Gebiete und 21 EU SPA ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Im Zuge der öffentlichen Diskussion der Vorschlagsliste gingen etwa 1 800 Einwendungen ein; ca. 150 weitere Natura 2000-Gebiete wurden vorgeschlagen. Die Einwendungen und die Neuvorschläge wurden nach den Kriterien gemäß Anhang III der FFH-Richtlinie fachlich geprüft. Die überprüfte Liste enthielt nunmehr 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von 200.023 ha ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Sie wurde mit Kabinettsbeschluss vom 28./29. Februar 2000 (1,1 MB, nicht barrierefrei) bestätigt, am 30.06.2000 an das BMU übersandt und von dort am 20.10.2000 (unverändert) an die EU-Kommission weitergeleitet. Somit hatten bis zum Jahr 2001 dann auch die bisher bezüglich der Meldung von FFH-Vorschlagsgebieten zögerlichen Mitgliedsstaaten der EU, darunter Deutschland, zumindest grundsätzlich brauchbare nationale Gebietslisten an die Kommission weitergeleitet. Damit konnte auch für die alpine, die atlantische und die kontinentale biogeographische Region die zweite Phase zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 beginnen. In dieser zweiten Phase prüft die Kommission, getrennt nach biogeographischen Regionen, die nationalen Gebietslisten und entscheidet, welche der vorgeschlagenen Flächen als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in das Netz Natura 2000 zu integrieren sind. Dabei gegebenenfalls festgestellte Defizite bei der Auswahl der Vorschlagsgebiete teilt die Kommission den betroffenen Mitgliedsstaaten mit der Auflage zur kurzfristigen Behebung der Mängel mit. Dies kann möglicherweise die Erweiterung oder die Nachmeldung von Gebieten erforderlich machen. Unabhängig davon erfolgte die Veröffentlichung einer „Ersten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 28.12.2004 (1,3 MB, nicht barrierefrei); für die atlantische biogeographische Region im Amtsblatt der EU vom 29.12.2004 (1,8 MB, nicht barrierefrei). Grundlage der veröffentlichten Listen war die Meldung Sachsen-Anhalts aus dem Jahr 2000. Auf den Bewertungstreffen der EU-Kommission wurde die bisher erstellte Gebietsliste für Deutschland als teilweise unzureichend eingeschätzt, weshalb in den Protokollen zu den jeweiligen biogeographischen Regionen Defizite zu den bisher gemeldeten Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten für die einzelnen Bundesländer oder für ganz Deutschland benannt wurden. Hervorzuheben ist, dass für Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Defizite bei den Meldungen landestypischer Naturraumausstattungen festgestellt wurden. Dazu kamen Defizit-Meldungen, die im Zusammenhang mit der Vogelschutz-Richtlinie für einzelne Vogelarten als Prüfempfehlung der EU-Kommission stehen sowie solche durch das BfN für Lebensraumtypen und Arten, für die Deutschland insgesamt eine Defizit-Meldung erhielt (ohne besondere Nennung einzelner Bundesländer), wie z.B. für eutrophe Seen, Unterwasservegetation in Flüssen der Submontanstufe und der Ebenen, acht Fischarten, den Kammmolch, eine Fledermausart und einzelne Insektenarten. Für die für Sachsen-Anhalt als defizitär eingeschätzten Lebensraumtypen und Arten wurde vom LAU bis zum Mai 2003 eine fachliche Vorschlagsliste der nachzumeldenden Gebiete erstellt. Die ergänzenden Neuvorschläge zur Natura 2000-Gebietskulisse wurden nach öffentlicher Diskussion mit Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003 (62 KB, nicht barrierefrei) bestätigt ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei). Damit betrug der Anteil der Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt 230 805 ha (= 11,26 % der Landesfläche). Davon entfielen 178.586 ha (= 8,71 % der Landesfläche) auf 263 FFH-Gebiete und 170.609 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete, wobei sich beide teilweise überlappen. Nach der Bestätigung durch das Kabinett wurden die neuen Gebietsvorschläge vom Land Sachsen-Anhalt noch im September 2003 der EU-Kommission vorab digital übermittelt und im April 2004 offiziell gemeldet. Auch alle anderen Bundesländer gaben der Kommission ihre geplanten Nachmeldungen vorher zur Kenntnis. Die FFH-Gebietsvorschläge wurden im Januar 2004 auf einem bilateralen Treffen der EU-Kommission mit Vertreten des Bundesumweltministeriums, des Bundesamtes für Naturschutz sowie der Länder diskutiert. Für Sachsen-Anhalt ergab sich die Forderung, in einigen wenigen Gebieten Arten und Lebensraumtypen in den Standarddatenbögen nachzutragen. Weiterhin sollten die Hinweise auf ein Vorkommen des Großen Feuerfalters im Zeitzer Forst sowie die Bestände folgender Lebensraumtypen in bestimmten Regionen des Landes wissenschaftlich überprüft werden: 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion), 8310 (Nicht touristisch erschlossene Höhlen) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum). Im Ergebnis dieser Überprüfungen ergaben sich neun Änderungen/Ergänzungen in den Standarddatenbögen sowie drei Gebietserweiterungen (Bode, Ilse) und zwei Neumeldungen [für die Lebensraumtypen 9110 (Hainsimsen-Buchenwald, Luzulo-Fagetum), 9130 (Waldmeister-Buchenwald, Asperulo-Fagetum) und 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald, Galio-Carpinetum) im Bereich des Flechtinger Höhenzuges] mit einem Netto-Flächenzuwachs von 1.143 ha. Eine Bestätigung der überarbeiteten/ergänzten Gebietsliste erfolgte durch das Kabinett am 21.12.2004 . Damit entfallen aktuell 179.729 ha (= 8,77 % der Landesfläche) auf 265 FFH-Gebiete und 170.611 ha (8,32 % der Landesfläche) auf 32 Vogelschutzgebiete ( vgl. Abb. 14 KB, nicht barrierefrei), wobei sich beide teilweise überlappen. Die Fläche der 297 Natura 2000-Gebiete beträgt 231.936 ha (= 11,31 % der Landesfläche). Sieben Gebiete sind sowohl FFH-Gebiet als auch EU SPA (flächenidentisch!). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Für Sachsen-Anhalt wurden die Gebiete in der Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 2 vom 23. März 2007 (GVBl. LSA 2007, S. 82 ff) bekannt gemacht. Zur Nachmeldung der EU SPA liegt derzeit noch keine abschließende Äußerung der EU-Kommission vor. Da jedoch sowohl die Defizitnennungen der EU-Kommission im "Ergänzenden Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2001/5117" als auch die aktualisierten IBA-Gebietsvorschläge des Deutschen Rates für Vogelschutz [Sudfeldt et al. (2002)] in der Nachmeldung berücksichtigt wurden, ist davon auszugehen, dass damit ein guter Meldestand erreicht ist. Lediglich für den Bereich der ”Bergbaufolgelandschaft Geiseltal” war es dem Land aus Gründen der derzeit noch über mehrere Jahre laufenden Flutung nicht möglich, den IBA-Vorschlag für dieses Gebiet vollständig umzusetzen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Bekanntmachung des Meldestandes der Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß § 10 Abs. 6 BNatSchG durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 26.07.2007 erfolgt. Im Jahre 2015 hat das Land Sachsen-Anhalt ein FFH-Gebiet neu, für drei FFH-Gebiete Flächen-Erweiterungen und für zwei FFH-Gebiete Flächen- bzw. Koordinaten-Korrekturen an die Europäische Kommission gemeldet. Diese Ergänzungen/Änderungen wurden in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung in der biogeographischen kontinentalen Region aufgenommen und im Amtsblatt der EU vom 23.12.2016 1 veröffentlicht. 1 Quelle: EURO-Lex 2 Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 23.11.2022
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 09.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Klöden (Stadt Jessen (Elster)) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Mauken, Klöden und Kleindröben der Stadt Jessen (Elster). Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 70 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 09.11.2022 in Klöden steht hier zum Download bereit: Präsentation 09.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und an der Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Der Hochwasserschutz soll woanders stattfinden. Warum kann der Hochwasserschutz nicht in anderen Gebieten stattfinden? Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Die Schutzwirkung eines Flutpolder tritt unterhalb des Einlaufbauwerks ein. Der Flutpolder Axien-Mauken ist hierbei kein singuläres Projekt, sondern Teil bundesweiter Hochwasservorsorge. Es bestehen sowohl Konzepte auf Bundesebene als auch auf Landesebene. In Sachsen werden ebenfalls Flutpolder entlang der Elbe und der Zuflüsse geplant und gebaut, die wiederum flussabwärts auch in Sachsen-Anhalt vor extremen Hochwasserereignissen schützen. Aufgrund der Einbindung in den bundesweiten Hochwasserschutz wird der Flutpolder Axien-Mauken durch den Bund gefördert. Zudem schützen der Flutpolder Axien-Mauken und die anderen Hochwasserschutzmaßnahmen gleichermaßen städtische und ländliche Gebiete, wo ebenfalls nahe den Flüssen gebaut wurde. Würde es ausreichen alle Deiche um einen Meter zu erhöhen anstatt den Flutpolder zu bauen? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Ist eine Entschädigung für die Flächen für den Deichbau geplant? Wie erfolgen die Entschädigungen im Falle einer Flutung des Flutpolders Axien-Mauken? Wird eine mögliche Kontamination der Flächen berücksichtigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen, wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Inwieweit hierbei eine Kontamination der Flächen durch eine Flutung berücksichtigt wird, ist aktuell noch unklar. Vorstellbar ist eine gutachterliche Prüfung der Flächen als Vergleich des Zustands der Flächen vor und nach der Flutung. Hier könnte möglicherweise eine Kontamination durch Schadstoffe berücksichtigt werden. Mit einem Schaden an Flächen außerhalb des Polders ist nicht zu rechnen, da die Flutung des Polders kontrolliert gestoppt werden kann und die Anlagen nach Stand der Technik gebaut werden. Was passiert, wenn Eigentümer dem Verkauf der Flächen für den Deichbau an den LHW bzw. der Flutung nicht zustimmen? Aktuell befindet sich das Projekt Flutpolder Axien-Mauken in der Planungsphase für die Vorzugsvariante. Das Ziel des Prozesses ist die Planfeststellung sowie die Genehmigung des Projekts. Die Prüfung der Planfeststellung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt. Hierbei wird eine Abwägung vorgenommen, in die man sich im Rahmen der formellen Beteiligung einbringen kann. Bei diesem formalisierten Prozess wird eine Abwägung öffentlicher und privater Interessen vorgenommen. Der LHW ist daran interessiert bereits vor der Planfeststellung Fragen und Interessen aufzunehmen, um wichtige Themen zu erfassen. Hierbei sollen relevante Fragestellungen bereits vor Planfeststellungsverfahren besprochen werden. Ziel ist daher eine frühzeitige Information und Beteiligung. Aufgrund der frühen Durchführung der Beteiligung im Planungsprozess kann noch nicht jede Frage im Detail beantwortet werden. Die Planung entwickelt sich dynamisch und wird im fortlaufenden Prozess immer weiter verfeinert und detailliert. Wie erfolgt die Beräumung der Polderflächen nach Flutung des Polders? Die Verantwortlichkeit für die Beräumung des Flutpolders nach einer Flutung liegt beim LHW. Für die Umsetzung sind zwei Varianten vorgesehen. Bei der ersten Variante wird durch den LHW eine externe Firma zur Beräumung des Polders beauftragt, welche die Beräumung umsetzt. Bei der zweiten Variante übernimmt der Eigentümer der Flächen die Beräumung gegen Bezahlung durch den LHW. Gibt es im Gebiet es Polders weitere alte Müllhalden? Dem LHW sind im Gebiet des Flutpolders Axien-Mauken die Standorte von alten Müllhalden bekannt. Wenn vor Ort die Kenntnis über weitere alte Müllhalden besteht, bittet das LHW den Standort dieser mitzuteilen, damit eine Prüfung erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung wird entsprechend mitgeteilt werden. Im Rahmen der durch die Maßnahme erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen kann möglichweise eine Sanierung der bekannten Müllhalden erfolgen. Welche Größe haben die Ausgleichsflächen? Die Größe und Anzahl der Ausgleichsflächen erfolgt nach der Bilanzierungsmethode mit Punkten. Einerseits müssen Ausgleichsmaßnahmen nach Bilanzierung erfolgen, aber auch nach Art der betroffenen Flächen. Die Bilanzierung wird nach Abschluss der Planung durchgeführt. Mögliche Ausgleichsmaßnahmen könnten unter anderem die Aufwertung des Klödener Riß‘ sein, die Aufwertung von Böden oder Entsiegelungsmaßnahmen. Der LHW nimmt gerne Hinweise der lokalen Bevölkerung für mögliche Ausgleichsmaßnahmen entgegen. Entstehen durch die Probebohrungen Folgeschäden bei Hochwasser? Durch die Probebohrungen entstehen keine Schäden. Die Bohrungen haben einen geringen Durchmesser von maximal 10 cm und werden direkt nach der Bohrung wieder verfüllt. Wie ist die Situation in Mauken? Mauken war immer trocken. Wie ändert sich das durch den Flutpolder? Es werden bei der Planung verschiedenste Modellierungen und Berechnungen durchgeführt. So wird unter anderem die Deichunterströmung untersucht, um zu prüfen, ob eine Sackung möglich ist. Im Falle einer Sackungsgefahr werden Sicherheitsmaßnahme ergriffen. Auch die Deichsetzung wird geprüft und eine Setzungsprognose aufgestellt. Der Grundwasseranstiegs im Falle eines Hochwassers bzw. im Falle einer Flutung wird ebenfalls geprüft und nach Bedarf werden Anlagen errichtet, um die Oberfläche trocken zu halten. Im Falle eines Einsatzes von Schöpfwerken sind diese so auszulegen, dass kein Sediment bewegt, sondern und klares Wasser geschöpft wird. So wird die Stabilität des Bodens und der Deiche nicht beeinträchtigt. Mit den beschriebenen Maßnahmen soll verhindert werden, dass im Flutungs- bzw. Nutzungsfall des Polders Grundwasser in Mauken über die Oberfläche gedrückt wird. Dies kann nicht auf den Untergrund übertragen werden, daher sollte in Mauken nochmal die Beschaffenheit der Keller besprochen werden. Die Existenz von Mauken ist bedroht. Die Eigentümer und Pächter in Mauken wurden über die Maßnahme informiert. Laut Rückmeldungen aus der Veranstaltung wünschen sich die Anwohnenden eine bessere Information. Warum erfolgt keine Errichtung eines Schöpfwerks in Düßnitz? Die Grundwasserstände sind aktuell sehr niedrig und waren in den 1970er-Jahren höher. So wurde durch Elbhochwasser das Grundwasser hochgedrückt. Die aktuelle Planung entwickelt sich dynamisch und wird immer weiter verfeinert. Laut aktuellem Zwischenergebnis besteht für ein Schöpfwerk in Düßnitz kein Bedarf. Schöpfwerke ziehen das Grundwasser sehr weiträumig zusammen, daher wird Düßnitz von anderen geplanten Schöpfwerken profitieren. Dennoch können sich in der Planung weiterhin Änderungen ergeben. Vor-Ort-Kenntnisse und das Wissen über Grundwasserstände in vergangenen Jahrzehnten sind für die Planung des Flutpolders sehr relevant. Daher bittet das LHW die lokale Bevölkerung ihr Wissen mit den Planerinnen und Planern und dem LHW zu teilen, damit eine bestmögliche Planung erfolgen kann. Kann eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten erfolgen? Die Ortschaftsbeiräte in den Ortschaften, die von der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken betroffen sind, werden gerne beteiligt. Eine Beteiligung erfolgte zum Beispiel bei einer Informationsveranstaltung im Mai 2022 in Prettin. Auf dieser Veranstaltung wurde eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung für den Herbst 2022 gewünscht. Diesem Wunsch ist der LHW gerne nachgekommen und hat daher zu dieser Informationsveranstaltung geladen. Die Zusammenarbeit mit den Ortschaftsbeiräten kann in Zukunft weiter intensiviert werden. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 10.11.2022 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 65 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und Bürgermeister der Stadt Annaburg Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss – Natur – Leben“ Stand der Umsetzung und Planung des FP Axien-Mauken Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung am 10.11.2022 in Axien steht hier zum Download bereit: Präsentation 10.11.2022 zum Stand der Planung und zur Einordnung der Maßnahme Flutpolder Axien-Mauken in den landesübergreifenden Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Fragen zu dem Projekt gestellt und Hinweise gegeben. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und den begleitenden Planungsbüros direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Teilnahme an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit in den Beiträgen. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie der begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Warum kann der vorhandene Deich nicht verstärken werden, anstatt einen Flutpolder zu errichten? Alle Deiche, die saniert wurden, sind auf ein Hochwasserereignis mit einer statischen Wiederkehr von 100 Jahren ausgelegt (HQ 100). Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Bei der Auslegung der Deiche auf HQ 100 handelt es sich um eine Art Standartnorm im Deichbau. Durch die Sanierung der Flussdeiche entlang der Elbe in Sachsen-Anhalt auf den Standard HQ 100 wurden die bestehenden Deiche bereits um einen Meter erhöht. Von der Errichtung höherer Deiche wird aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit abgesehen, da der Flächen- und Materialverbrauch eines Deiches proportional zur Höhe steigt. Dennoch ist es erforderlich mit extremeren Hochwasserereignissen als einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) zu rechnen und vorzusorgen. Hierfür wird im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements der Flutpolder Axien-Mauken als eine von vielen Maßnahmen geplant, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Die Schäden des Hochwassers von 2013 werden auf 8 Milliarden Euro beziffert, die Schäden der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 auf über 30 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die Investition von circa 100 Millionen Euro für den Flutpolder Axien-Mauken ein verhältnismäßig mildes Mittel für deutlich geringere Kosten, um Extremhochwasserereignissen begegnen zu können. Der Flutpolder dient also der Risikovorsorge und dem überregionalen Hochwasserschutz . Muss der Flutpolder so groß werden? Warum erfolgt die Errichtung des Deichs so nah an der Siedlung Gehmen und nicht entlang eines Wirtschaftsweg weiter weg? Ziel ist die Errichtung eines großen Flutpolders, um eine starke Kappung von Flutscheiteln erreichen zu können. Daher ist der Flutpolder Axien-Mauken in der bekannten Größe mit entsprechendem Fassungsvolumen geplant. Die aktuelle Planung zur Führung des Polderdeiches hat sich seit der Planung von 2018 nicht verändert. Die Führung des Deiches erfolgt anhand logischer Linien, wie Verbindungsgräben oder Wirtschaftswegen. Oftmals liegen solche Linien nah an Siedlungen. Die Abweichung von solchen Linien kann dagegen zu landwirtschaftlichen Splitterflächen führen, die soweit möglich vermieden werden sollen. Dennoch ist die Planung ein dynamischer Prozess und entwickelt sich von grob zu konkret. Daher ist die aktuelle Planung noch nicht abschließend und kann sich noch verändern. Die Probebohrungen und Baugrunduntersuchungen, die derzeit erfolgen, sind zudem nicht mit dem Trassenverlauf gleichzusetzen. Welche Höhenlage hat die Deichoberkante? Der Polderdeich hat die gleiche Höhe wie der Elbdeich und liegt bei 77,4 Meter plus einen Meter über Normalhöhennull. Der Flutpolder soll ab einem Wasserstand von 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einem Wasserstand von einem Meter unter der Oberkante des Deichs, geflutet werden und wird ebenfalls bis maximal 77,4 Meter über Normalhöhennull, also einen Meter unterhalb der Deichoberkante geflutet. Wenn eine Flutung des Polders erfolgt, dann wird eine volle Nutzung des Flutpolders angestrebt. Die Flutung kann hierbei gesteuert werden. Der Flutpolder hat bei einer Nutzung Wasserspiegellage. Warum kann keine natürliche Überflutung erfolgen? Eine natürliche Überflutung von flussnahem Gelände erfolgt bei Deichrückverlegungen. Hier wird ein neuer Deich in größerer Entfernung zum Fließgewässer als der bereits vorhandene Deich errichtet und der vorherige Deich nach Fertigstellung der Deichrückverlegungen geschlitzt. Die somit neu gewonnenen Flächen werden im Fall eines Hochwassers also natürlich geflutet. Demgegenüber wird die Flutung von Flutpoldern gesteuert. Warum finden keine Maßnahmen im Oberlauf der Elbe bzw. in Sachsen statt? Auch in Sachsen werden Flutpolder geplant. Diese schützen ab dem Einlaufbauwerk flussabwärts, also ebenfalls in Sachsen-Anhalt. Gleichfalls sind Flutpolder an Zuströmen zur Elbe in Planung und in Bau. Die Maßnahmen werden koordiniert und sind aufeinander abgestimmt. Besteht eine Zusammenarbeit im Oberlauf der Elbe mit der Tschechischen Republik, insbesondere in Bezug auf die Talsperren? Das Speichervolumen der tschechischen Talsperren im Oberlauf der Elbe sind bekannt. Seit dem Hochwasser im Jahr 2002 ist das System der Talsperren überarbeitet worden. Bei dem Hochwasser im Jahr 2002 wäre das Talsperrensystem bei einer Wasserrückhaltung überfordert worden. Daher sind die Auswirkungen der Talsperren gering. Wann erfolgt die Sanierung des Deichs bei Mauken? Planungs- und Genehmigungsverfahren im Deichbau und in der Deichsanierung sind komplex. Aktuell wird die Sanierung auf der Trasse, unabhängig von der Errichtung des Flutpolders Axien-Mauken, geplant. Laut aktueller Zeitschiene (Stand November 2022) soll der Bau in zwei Jahren erfolgen. Wie und zu welchem Preis wird entschädigt? Die Flächen, welche für den Deichbau als Deichaufstandsflächen benötigt werden, sollen durch den LHW zum Bodenrichtwert gekauft werden. Bezüglich der Flächen innerhalb des Flutpolders ist aktuell eine zweistufige Entschädigung angedacht. Teil eins der Entschädigung erfolgt für die Bereitschaft, die eigenen Flächen für eine Flutung im Falle eines Extremhochwasserereignisses zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Zahlung einer einmaligen Entschädigungssumme geplant. Teil zwei der Entschädigung trifft im Schadens- bzw. Nutzungsfall zu. Sollte es zu einer Flutung der Flächen des Polders kommen wird durch einen bestellten Gutachter eine Entschädigungssumme für die betroffenen Flächen berechnet. Schützt der Deich bei einem 6-Meter-Hochwasser vor Grundwasseranstieg? Gibt es eine Entschädigung für Schäden am Gebäude durch steigendes Grundwasser? Im Zuge der Planung zum Flutpolder Axien-Mauken werden Grundwassermodelle aufgebaut. Mit diesen Modellen wird geprüft, wie sich das Grundwasser im Falle einer Flutung des Polders verhält. Hierbei wird gleichfalls geprüft, wie sich das Grundwasser hinter den Deichaufstandsflächen verhält. Der Betriebsfall des Flutpolders führt zu einem Grundwasseranstieg. Im Rahmen der Modellierung wird geprüft, ob dieser vertretbar ist. An den Stellen, an denen ein nicht vertretbarer Grundwasseranstieg zu erwarten ist, werden entsprechend Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Schöpfwerke und Drainagerohre. Um eine gute Datenbasis für die zu erwartende Deichdurchströmung und Deichunterströmung aufzubauen, sind Baugrunduntersuchungen zur Analyse des Bodens erforderlich. Diese Untersuchung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Als erstes wird eine geoelektrische Untersuchung durchgeführt, welche Rückschlüsse auf die Durchlässigkeit des Bodens zulässt. Als zweiter Schritt erfolgt die Bodenuntersuchung mit Bohrungen. Nach den Ergebnissen der Bodenanalyse richtet sich die Innendichtung des Deichs, um die Deichdurchströmung und die Deichunterströmung zu verringern und damit den Grundwasserzustand zu regulieren. Mit den genannten Maßnahmen sollen sich die Grundwasserzustände nicht verschlechtern, sondern mit der Errichtung des Flutpolders eine Verbesserung erzielt werden. Die Frage nach der Entschädigung für Gebäudeschäden wird an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen–Anhalt weitergetragen. Von den Teilnehmenden der Informationsveranstaltung wird der Wunsch nach der Infoveranstaltung bezüglich der Entschädigungsregelungen geäußert. Was passiert, wenn Eigentümer die Flächen für die Deichaufstandsflächen nicht verkaufen möchten? Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) besteht seit 2002. Seitdem hat der LHW für Deichbau und Deichsanierung viele Flächen in Anspruch genommen. Bisher hat bei keinem der Projekte eine Enteignung stattgefunden, da anderweitige Lösungen gefunden werden konnten. Eine Enteignung wäre rechtlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahren möglich und dient als letztes Mittel. Ziel des LHW ist, weiterhin auf Enteignungen verzichten zu können. Warum wird im Schadensfall (Nutzung von Flächen für Deichaufstandsflächen) nicht die Pacht für die Fläche übernommen? Eine Pachtung der Flächen für die Deichbebauung durch den LHW wird nicht als sinnvoll erachtet. Es findet eine dauerhafte Bebauung im öffentlichen Interesse statt. Daher sollten die Flächen zur Kontrolle der Anlage und des Zugangs zu den Anlagen dem LHW gehören. Warum werden für Flächen, die für den Polderdeichbau in Anspruch genommen werden, keine Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt? Auch über direkte Ausgleichsflächen kann ein Ausgleich für in Anspruch genommene Flächen erfolgen. Allerdings sind nicht in ausreichendem Maße Flächen vorhanden, um einen vollwertigen Ausgleich erzielen zu können. Daher wird gleichfalls ein Ausgleich über weitere Maßnahmen, wie Aufwertung von Böden oder Entsiegelungen erfolgen müssen. Wie werden die Pumpen (der Schöpfwerke) und die Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders betrieben? Die Planung der Ein- und Auslaufbauwerke des Flutpolders befinden sich momentan in der Planung. Der aktuelle Entwurf sieht ein Einlaufbauwerk mit Klappen vor. Sowohl bei den Ein- und Auslaufbauwerken als auch bei den Pumpen muss der Betrieb immer gewährleistet sein. Der Betrieb erfolgt in der Regel elektromechanisch und hat drei Betriebsstufen. Im Falle eines Versagens der Stromversorgung erfolgt in der dritten Stufe ein händischer Betrieb. Der Stromausfall wird in den Betrieb der Geräte also mit einkalkuliert. So wird sichergestellt, dass die Geräte jederzeit funktionsfähig sind. Wo kommt das Baumaterial für den Flutpolder her? Für den Bau des Flutpolder Axien-Mauken wurde ein Bodenlogistikkonzept erstellt. Der Nachweis für das Baumaterial wurde somit erbracht.
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