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Sanierungsrahmenplan Tagebau Espenhain

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.

Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Niederlausitzer Landrücken im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Landrücken einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der 586 Quadratkilometer große Naturpark liegt im Nordwesten der Niederlausitz. Der Naturpark besitzt eines der größten kaum zerschnittenen Waldgebiete im südlichen Brandenburg. Im Kontrast dazu stehen die Bergbaufolgelandschaften. Die imposanten Hinterlassenschaften des 1991 eingestellten Kohleabbaus sind längst keine "Mondlandschaft" mehr. Durch Flutung der Bergbaurestlöcher und Wiederanstieg des Grundwassers sind sechs größere Seen entstanden oder werden in den nächsten Jahren ihren endgültigen Wasserstand erreicht haben. Daneben bilden sich etwa 30 kleinere Seen. Wertvoll für Tiere und Pflanzen sind auch die Dünen, Trockenrasen und Sandheiden auf ehemaligen Kippen. Während am Hindenberger, Stoßdorfer und Schönfelder See Naherholungsgebiete entstehen, wird über die Hälfte der Bergbaufolgelandschaft im Sinne der Natur saniert. Ein besonders eindrucksvolles Erlebnis ist die Rast von bis zu 70.000 Wildgänsen und bis zu 4.500 Kranichen im Herbst zwischen Luckau und Calau. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind unter anderem: - Erhalt des großen störungsarmen bewaldeten Endmoränenzuges des Landrückens - Umbau naturferner Forste in naturnahe strukturreiche Wälder mit standortgerechten heimischen Baumarten und Entwicklung von Innenstrukturen als Voraussetzung für das Vorkommen von z.B. Auerhuhn - Natürlich Entwicklung grundwasserbeeinflusster Waldgesellschaften, insbesondere der Fichte - Sicherung der linearen Strukturen (Alleen, Hecken und Baureihen) in den Becken - Erhalt gesunden Grundwassers durch grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung - Nutzung traditioneller Grünlandstandorte durch Dauergrünland - Schutz und Entwicklung nährstoffarmer Heiden und Magerrasen - Bewahrung der Lebensräume atlantischer Florenelemente in nährstoffarmen Mooren in den Randlagen des Landrückens - Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines ausgeglichenen Naturhaushalt für die Bergbaufolgelandschaft Darüber hinaus werden für die einzelnen Landschaftsräume Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Goitsche-Holzweißig-Rösa

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Goitsche-Holzweißig-Rösa Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 05.12.2002, zur Zeit Planfortschreibung entsprechend § 6 Abs. 5 SächsLPlG Inhalt: * Das Hochwasser an der Mulde vom August 2002 hat die gesamte Bergbaufolgelandschaft Goitsche länderübergreifend geschädigt. Durch das Überschwappen von Muldewasser wurden die östlichen Böschungsbereiche des zukünftigen Seelhausener See erheblich geschädigt und der Wasserspiegel im Restloch angehoben. Die Ortsverbindungsstraße Löbnitz-Pouch und die Flutungsleitung der LMBV mbH wurden zerstört. Durch den massiven Wassereintritt in den Goitschesee wurde die geplante Endwasserspiegelhöhe frühzeitig erreicht und kurzzeitig überschritten. Der Lober-Leine-Kanal musste in den Seelhausener See eingeleitet werden. * Die vom Hochwasser verursachten Schäden machen eine Gesamtfortschreibung des Braunkohlenplans unerlässlich. Die Fortschreibung wurde am 13.12.2002 mit Beschluss Nr. III VV 11/02/2002 durch die Verbandsversammlung beschlossen. Die Fortschreibung wurde zunächst in Übereinkunft mit der sachsen-anhaltischen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg länderübergreifend nach dem Prinzip "Ein Plan - zwei Verfahren" für den Gesamtraum des ehemaligen Tagebaukomplexes begonnen. Aufgrund des parallel laufenden Verfahrens zum Regionalen Entwicklungsprogramm bei den sachsen-anhaltischen Kollegen musste die Fortschreibung des Teilgebietsentwicklungsprogramms "Goitzsche" zurückgestellt werden. Unter Leitung der Regionalen Planungsstelle Leipzig wurde eine Arbeitsgruppe zur Schaffung der fachlichen Grundlagen für die erforderliche Planfortschreibung konstituiert. In der Arbeitsgruppe sind die Fachämter und -behörden, das verantwortliche Bergbauunternehmen LMBV mbH sowie von der Planung berührten Kommunen vertreten. Bisher fanden 8 Arbeitsgruppensitzungen statt. * Die Durchführung der Aufstellungsbeteiligung für den Rohentwurf des fortgeschriebenen Braunkohlenplans entsprechend § 6 (1) SächsLPlG erfolgte im III. Quartal 2004 unter Beteiligung von 130 Trägern öffentlicher Belange. Mit Beschluss Nr. IV VV 03/04/2005 der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 01.07.2005 wurde die Abwägung der im Zuge der Aufstellungsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgeschlossen. * Der weitere Verfahrensfortgang ist jedoch derzeit ausgesetzt. Grund hierfür ist der nach einer nunmehr 10-jährigen Laufzeit des wasserrechtlichen Planfestellungsverfahrens ausstehende Beschluss zur Festlegung der Endwasserspiegelhöhe im Seelhausener See. Von dieser Festlegung sind insgesamt 14 von 33 Zielen und Grundsätzen des Braunkohlenplans betroffen. * Die Hochwasserschäden aus dem Jahr 2002 sind behoben. Der größte Sanierungsbedarf bestand in der Wiederherstellung des stark zerstörten Lober-Leine-Kanals und dessen Wiedereinbindung in die Mulde. * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten (Anstützung/Profilierung von Böschungen) wurde im Mai 1997 im Restloch Rösa (Seelhausener See) abgeschlossen. In den Folgejahren wurden die Arbeiten für die Herstellung standsicherer Böschungen mit mobiler Erdbautechnik fortgeführt (Restlöcher Rösa und Holzweißig-West). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind weitgehend abgeschlossen. Die im Plangebiet vorhandenen Kleinrestseen (Neuhauser See, Paupitzscher See und Ludwigsee) sind als Vorranggebiete für Natur und Landschaft zum Schutz der eingesetzten natürlichen Entwicklung ausgewiesen und bleiben der Sukzession vorbehalten. Maßgebliche Aspekte für die Planfortschreibung stellen die Sicherung des FFH-Gebiets Nr. 208 "Ehemaliger Übungsplatz und Paupitzscher See" sowie das SPA-Gebiet DE 4439-451 "Goitzsche und Paupitzscher See" im Plangebiet dar. * Mit dem Seelhausener See entsteht der größte Restsee im Plangebiet (6,1 km²). Die Fremdflutung des Seelhausener Sees (bis 08/02 Einleitung von Muldewasser) wurde aufgrund der Hochwassereinflüsse und der erreichten Wasserstände eingestellt. Die Flutung der übrigen Restlöcher im Plangebiet (Neuhauser See, Paupitzscher See, Ludwigsee) erfolgt weiterhin durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Den Schwerpunkt bei der Renaturierung von Fließgewässern stellt perspektivisch die geordnete Rückverlegung von Lober und Leine im Bereich der Ortslage Sausedlitz sowie die Sanierung deren Einzugsgebiete dar. * Die Landwirtschaft im Bereich des unverritzten Tagebauvorfeldes wird weitergeführt. Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der naturnahen Bewirtschaftung der auf Kippenflächen vorhandenen Bestände sowie in deren waldökologischem Umbau. * Freizeit und Erholung sollen sich in den teilweise nutzungsorientiert vorprofilierten Uferbereichen am Seelhausener See etablieren (Löbnitz bzw. Sausedlitz). Die im Bereich Löbnitz vorhandenen Freizeitmöglichkeiten (Reitsportzentrum, Sportflugplatz) sollen als Initiale für die weitere touristische Entwicklung ("Erlebnisufer") genutzt und durch alternative Angebote (Yachthafen, Tauch- und Surfzentrum) ergänzt werden. Im Bereich Sausedlitz soll ein "beruhigter" Erholungsbereich entstehen. Das ergänzende touristische Angebot soll für Familien als Zielgruppe ("Das Familienufer") entwickelt werden. Kernprojekt der zukünftigen touristischen Entwicklung stellt die Fortführung der Planung und die Realisierung des länderübergreifenden Gewässerverbunds zwischen Goitzschesee und Seelhausener See dar. * Der Seelhausener See ist über das vorhandene Verkehrsnetz gut erreichbar. Für die durch den Lober-Leine-Kanal noch unterbrochene Verbindungstraße Laue-Sausedlitz soll Ersatz geschaffen werden. Die verkehrsinfrastrukturellen Sanierungsmaßnahmen sind mit der Fertigstellung des asphaltierten Uferrundwegs und der Komplettierung des übrigen Rad- und Wanderwegenetzes weitestgehend abgeschlossen. Im Jahr 2002 wurden Zuwegungen und Parkmöglichkeiten in Löbnitz, Sausedlitz und östlich des Neuhauser Sees sowie die Brücke über den Lober-Leine-Kanal im Rahmen des sog. § 4-Maßnahmeprogramms VA III BKS des Freistaats Sachsen geschaffen. * Die Revitalisierung der bis 1990 für eine Devastierung vorgesehenen Ortslage Sausedlitz ist weit fortgeschritten. Das Wohnumfeld ist weiter zu verbessern, Freizeitmöglichkeiten zu entwickeln und bestehende infrastrukturelle Defizite weiter abzubauen.

LSG Elster-Luppe-Aue Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG erstreckt sich über den westlichen Teil der Elster-Luppe-Aue. Beginnend an der Landesgrenze zu Sachsen umfaßt es den gesamten Auenbereich der Weißen Elster bis zum LSG „Saale“. Unmittelbar südlich schließt sich das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“ an. Das Schutzgebiet repräsentiert den nördlichen Teil der Landschaftseinheit Weiße-Elster-Tal sowie die Landschaftseinheit Tagebauregion Merseburg-Ost. Die Elster-Luppe-Aue weist die Form einer weitgespannten, durch Salzauslaugung entstandenen Niederung auf. Die Landschaft wird durch einen hohen Ausstattungsgrad an Gehölzen gekennzeichnet. Auenwaldreste als Ausläufer der großen Auenwaldkomplexe des sächsischen Abschnittes der Elster-Luppe-Aue reichen bis in das LSG. Große Bereiche der zentralen Elster-Luppe-Aue werden ackerbaulich genutzt. Grünlandflächen sind weitgehend auf die Randbereiche von Luppe und Weißer Elster beschränkt und bilden hier mit Gehölzen ein abwechslungsreiches Mosaik. Die Luppe weist abschnittsweise noch einen mäandrierenden Lauf auf. Im Bereich des Altlaufes der Weißen Elster sind zahlreiche Gewässerreste vorhanden, die den Charakter von Altwassern besitzen. Die Elster-Flutrinne besitzt einen funktionell determinierten, naturfernen Charakter mit Einheitsböschungen und einem Regelprofil. Die Siedlungen liegen am Rand der Aue außerhalb des ehemaligen Überflutungsbereiches. Der gesamte Raum zwischen Weißer Elster und Luppe ist siedlungsfrei, lediglich Burgliebenau liegt inselhaft auf einem Niederterrassenrest. Die Siedlungsrandbereiche weisen noch traditionelle Nutzungsformen wie Streuobstwiesen auf. Im nördlichen Hangbereich sind in steileren, südexponierten Abschnitten Halbtrockenrasen vorhanden. Auf den Hängen und im Bereich der Siedlungsränder ergeben sich reizvolle Blickbeziehungen über die Aue. Während der östliche Abschnitt ein noch weitgehend natürliches Landschaftsbild aufweist, wird der Westen durch die ehemaligen Abbaufelder des Tagebaus Merseburg-Ost geprägt. Innerhalb des Tagebaubereiches sind zwei Abbaufelder entstanden, die als Restlöcher, getrennt durch eine Innenkippe, so bestehen bleiben. Hier werden in den nächsten Jahren zwei Seen entstehen. Im Rahmen der Vorfeldberäumung des Tagebaues wurden Wald- und Gehölzbestände beseitigt. Nach Einstellung des Tagebaubetriebes erfolgte eine Wiederaufforstung dieser Flächen und von Teilbereichen der Innenkippe. (1) weitergehende Beschreibungen Durch Flutung mit Elster-Wasser und natürlichen Wasseranstieg entstanden im ehemaligen Tagebau Merseburg-Ost der Raßnitzer und der Wallendorfer See. Während ersterer dem Landschaftsschutz und der späteren Ausweisung als NSG vorbehalten bleiben soll, wird an letzterem neben dem Naturschutz (südliche Inselbereiche, westliches Kiesabbaugebiet) die Erholungsnutzung eine größere Rolle spielen. Ökologisch wertvolle Bereiche stellen derzeit die Flachwasserbereiche mit entsprechender Röhricht- und Gebüschentwicklung und Inseln dar, die bereits heute wichtige Brut- und Rastgebiete von Vogelarten sind. Interessante Feuchtlebensräume werden sich vor allem auch am Ostufer des Raßnitzer Sees herausbilden, da hier das von Osten zuströmende Grundwasser in den See fließt. Die auf der Innenkippevorhandenen Aufforstungen aus überwiegendstandortgerechten Arten werden zur Integration des ehemaligen Tagebaugeländes beitragen. Zwischen den zwei Tagebaurestlöchern, deren Flutung fast abgeschlossen ist, existiert aufgrund des Gefälles ein Überlauf, welcher über die ehemalige Absetzerkippe führt. Ob das zufließende Grundwasser später in die Luppe, Elster oder Saale abgeführt wird, ist aufgrund der erwarteten Salzbelastung des Wassers und der damit verbundenen Probleme noch nicht entschieden und wird derzeit untersucht. Der alte Luppelauf weist aktuell nur noch eine Mindestwasserführung auf, welche in Trockenzeiten zur völligen Austrocknung einiger Abschnitte führt. Im westlichen Teil bei Wallendorf, Luppenau und Burgliebenau finden sich nur noch Reste naturnaher Flussabschnitte mit angrenzenden Auengehölzen. Die ältesten Zeugnisse des Aufenthalts von Menschen in diesem Gebiet stammen aus der Altsteinzeit. Dabei hat die nördliche Terrasse die meisten Funde erbracht. Die vorgeschichtlichen Siedlungen lagen an den nördlich und südlich die Aue flankierenden Terrassenrändern und reihten sich dort perlschnurartig aneinander, daneben sind aber auch im Niederungsbereich Siedlungen belegt wie bei Burgliebenau oder bei Kötschlitz-Maßlau. Als älteste Ackerbauernkultur ist im Bereich der Elster-Luppe-Aue die Linienbandkeramik nachgewiesen, deren Siedlungen um das LSG von Lochau über Raßnitz, Weßmar, Ermlitz, Horburg, Günthersdorf, Dölkau, Göhren, Wallendorf bis nach Friedensdorf lagen. In Dölkau wohnten die Bauern in den für diese Kultur typischen Großhäusern. Zur Zeit der Stichbandkeramik wurden neben den bestehenden Wohnplätzen weitere bei Oberthau, Rübsen, Möritzsch und Kreypau angelegt. In der älteren Trichterbecherkultur rückten die Siedlungen durch Neugründungen bei Zöschen, Wesenitz, Pritschöna und in der Aue bei Burgliebenau näher zusammen. Die Besiedlung blieb auch während der Schnurkeramikkultur dicht. Die Kugelamphorenkultur ist durch einen Wohnplatz bei Günthersdorf und einen Grabfund bei Dölkau nachgewiesen, in dem vier Tote zusammen mit drei Rindern lagen. Die Bestattung deutet darauf hin, daß es sich hier um Gräber von Rinderhirten handelt, die die Niederung für die Viehweide beanspruchten. Eine der Jungsteinzeit entsprechend dichte Besiedlung fand im LSG auch in der jüngeren Bronzezeit sowie während der jüngeren Eisenzeit statt. Zu Beginn der jüngeren Bronzezeit drangen Siedler der Lausitzer Kultur von Osten her in die Elster-Luppe-Aue vor und ließen sich zwischen der heimischen Bevölkerung nieder. Die wirtschaftliche Bedeutung markieren drei Bronzehortfunde aus Löpitz, Oberthau und Pritschöna. Während der jüngeren Eisenzeit war das Gebiet von einer keltisch geprägten Bevölkerung bewohnt, unter die sich Siedler der Jastorf-Kultur mischten, wie Grabfunde aus Günthersdorf, Möritzsch und Wallendorf belegen. Bei Oberthau bestand zeitweise eine Töpferei. Der Jastorf-Kultur folgten die Hermunduren, Thüringer und später die Slawen. Die Elster-Luppe-Aue bildete bis zum 6. Jahrhundert einen Raum, der durch ausgedehnte Wälder und Sumpfgebiete geprägt war. Mit der slawischen Besiedlung des Raumes entstanden besonders im Randbereich Rodungen. Die alten Ortskerne der slawischen Siedlungen lagen traditionell im mittleren Bereich der Talhänge oder auf Niederterrassenresten innerhalb der Aue. Zeugen der Siedlungsgeschichte sind der slawische Burgwall Burgliebenau und die Attnitzburg Raßnitz. Die typische Nutzflächenverteilung der Siedlungen umfaßte Wiesen- und Weidewirtschaft in der Aue und Ackerbau auf den Lößböden der flachen Talhänge und der Hochflächen. Während letztere weitgehend waldfrei waren, sind in der Aue zusammenhängende Waldbestände erhalten geblieben. Eine Auflichtung erfolgte während der mittelalterlichen Rodungsperiode. Noch im Spätmittelalter wurde der Bereich als Holzkreis bezeichnet. Bis in das 19. Jahrhundert waren Ackerbau, Viehwirtschaft, Bienenhaltung, Fischerei und Obstbau die Haupterwerbsquellen. Daneben spielten Mühlenbetriebe und die Ziegelherstellung eine Rolle. Zeugnisse der Ziegelei sind in Form alter Lehm- und Tonstiche zu finden. Gravierende Landschaftsveränderungen haben sich im 19. Jahrhundert vollzogen. Neben kleineren und lokalen Abbaufeldern wurde, teilweise auch im Tiefbau, Braunkohle gewonnen. Der großtechnische Abbau setzte im Raum Lochau nördlich der Aue ein. Die Abraumgewinnung wurde 1967 eingestellt, die Kohleförderung im Revier Lochau 1973. Seit 1972 wurde im Ostschlauch Lochau Aufschlußabraum aus dem Tagebaurevier Merseburg-Ost verkippt. Das Tagebaufeld Merseburg-Ost liegt innerhalb der Elster-Luppe-Aue und wurde 1971 aufgeschlossen. Mit der Einstellung dieses Abbaus 1991 sind weitere Abschnitte der Auenlandschaft, deren Abbau ebenfalls geplant war, zwischen Burgliebenau und Hornburg-Raßnitz der Vernichtung entgangen. Im Bereich Burgliebenau wird noch heute großflächig Kies gewonnen. Der Wasserhaushalt der Aue erfuhr gravierende, teilweise irreversible Veränderungen, die vor allem in diesem Jahrhundert stattfanden. Durch die umfangreichen Kanalisierungen und den Bau des Elster-Hochflutbettes 1934-1938 im Zusammenhang mit dem Bau des Elster-Saale-Kanales wurde das Oberflächenwasserregime verändert. Der überwiegende Teil der Aue ist seit zirka 60 Jahren völlig überflutungsfrei. Nur im Mündungsbereich der Weißen Elster in das Saaletal sorgt der Rückstau bei Hochwasserereignissen der Saale für großflächige Überflutungen. In Verbindung mit der Sicherung des Braunkohlenabbaus stehen Gewässerumverlegungen und die Abdichtung der künstlichen Gewässerbetten, so daß die Uferinfiltration reduziert wird. Die Luppe wird bei Kleinliebenau abgeriegelt und entwässert weitgehend in die Weiße Elster. Der alte Luppelauf weist nur noch eine Mindestwasserführung auf. Durch die Errichtung des Hochwasserschutzdeiches entlang der Straße zwischen Lössen und Burgliebenau wird die Aue vom Einfluß der Saale-Hochwasser im Westen abgeriegelt. Die Grundwasserabsenkung infolge der Wasserhaltung des ehemaligen Braunkohlentagebaus reichte bis in den Raum Ermlitz-Zweimen. Mit Einstellung der Wasserhaltung vollzieht sich nunmehr eine Regeneration des Grundwasserhaushaltes. Die Absenkung des oberflächennahen Grundwasserspiegels hatte Veränderungen der Vegetationszusammensetzung und Schäden an Auenwaldbeständen zur Folge. Es war jedoch dadurch die Voraussetzung für eine intensive ackerbauliche Nutzung gegeben, so daß das aktuelle Landschaftsbild in weiten Bereichen nicht durch auentypisches Grünland, sondern durch Ackerflächen geprägt wird. Die Elster-Luppe-Aue liegt innerhalb des Beckens der Weißen Elster, eines ausgedehnten Senkungsbereiches, der überwiegend durch die Subrosion von Salzen und Karbonaten des Zechsteins im Untergrund gebildet wurde. Die Aue wird durch die sogenannte Hallesche Störung bei Röglitz gequert. Mit dieser Störung verbunden ist der Ragwitzer Graben, eine Zone, in der es zur verstärkten Senkungserscheinungen und zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kommt. Tertiärablagerungen mit bis zu 100 m Mächtigkeit bestimmen das Becken der Weißen Elster. Mehrere wirtschaftlich bedeutsame Braunkohlenflöze,von 5 bis 20 m Mächtigkeit sind durch kiesig-sandige bis tonige Zwischenschichten voneinander getrennt. Über den tertiären Schichten sind vereinzelt noch Reste elsterkaltzeitlicher Grundmoränenablagerungen und präglazialer Sedimente vorhanden. Die Elster-Luppe-Aue quert das Becken der Weißen Elster in Ost-West-Richtung und folgt dabei einem durch Subrosion hervorgerufenen Senkungsbereich, der den durch die pleistozäne Eintiefung der Weißen Elster modellierten Talzug vorzeichnet. Die frühpleistozänen Inlandeisvorstöße hatten mehrfach die Verlegung des Gewässernetzes zur Folge, die mit der Ablagerung von Schotter- und Kiesterrassen verbunden war. Frühsaalekaltzeitliche Sedimente werden von der drenthestadialen Grundmoräne bedeckt. Darüber lagert eine geschlossene, 1 bis 2 m mächtige Sandlößdecke. In der gesamten Niederung herrschen pleistozäne Schotter und Kiese sowie holozäne Auenlehme vor. Es kam zur Herausbildung markanter Talhänge mit einem Niveauunterschied von bis zu 20 m. Die Talaue erreicht im LSG eine Breite von 3 bis 4 km. An den Talrändern treten Niederterrassenbildungen des älteren Holozäns in Erscheinung, die sich um 1,5 bis 2 m über das untere Auenniveau erheben. Besonders am nördlichen Talhang kommt es zu Quellwasseraustritten. Die Böden aus Auenschluff, zum Teil Auenton, lagern über den Kiessanden der Niederterrasse. Je nach dem Grundwasserstand haben sich Vegas (Wassermerkmale tiefer als 80 cm), Gley-Vegas (Wassermerkmale zwischen 40-80 cm) und Gleye (Wassermerkmale bereits oberhalb 40 cm) entwickelt. Dort, wo Auenton unter Auenschluff vorkommt, sind Pseudogleye ausgebildet. In relativ kleinen Altwasserrinnen finden sich Anmoorgleye. Eine besondere Bedeutung erhält dieses LSG durch den ehemaligen Braunkohlentagebau Merseburg-Ost, der seit seiner Stillegung 1991 rekultiviert wird. Neben zwei Tagebaurestlöchern, die zur Zeit geflutet werden, ist die ehemalige Absetzerkippe hervorzuheben, die land- und forstwirtschaftlich genutzt wird. Die landwirtschaftliche Nutzung findet auf lehmigen Substraten mit einem Kiesanteil von maximal 15% Mittelkies statt, während die forstliche Nutzung auf den stärker kiesigen Substraten erfolgt. Der Bodentyp ist für beide Substrate ein Regosol, die Bodenform ein Kipp-Kieslehm-Regosol. Die vorerst letzte bergbauliche Tätigkeit ist die Kiessandgewinnung westlich des Restloches. Nach ihrer Beendigung wird es in diesem Schutzgebiet drei große Wasserflächen geben. Weiße Elster und Luppe verlaufen nahezu parallel und nehmen aus den angrenzenden Hangbereichen kleinere Zuflüsse auf. Das Abflußgeschehen innerhalb der Elster-Luppe-Aue wird durch Deiche und Wehre gesteuert. Während die Luppe noch weitgehend ihrem natürlichen Lauf folgt, erfuhr die Weiße Elster einen Ausbau und eine Umverlegung. Zufließendes Wasser muß durch Schöpfwerke über den nördlichen Elsterdeich gehoben werden. Die Elster-Luppe-Aue liegt im Übergangsbereich vom niederschlagsarmen Klima im Lee der Mittelgebirge zum kontinental geprägten Binnenlandklima. Die Niederschläge betragen im Mittel 510 mm pro Jahr, wobei ein Anstieg von West nach Ost zu verzeichenn ist. Die Jahresmitteltemperatur der Luft liegt bei 9°C. Die ausgedehnte Aue weist lokalklimatische Besonderheiten auf. Bei starker nächtlicher Ausstrahlung bildet sich hier ein Kaltluftsee, der auch eine erhöhte Nebelhäufigkeit hervorruft. Die nordwestsächsische Auenlandschaft entlang von Weißer Elster, Luppe und Pleiße ist eine der biologisch reichhaltigsten Auen Mitteleuropas. An diesen Auenwaldkomplexen hat das LSG nur in seinem östlichen Abschnitt einen Anteil. Im westlichen Bereich bei Burgliebenau finden sich nur noch kleine Auenwaldreste mit Abschnitten des alten Elsterlaufes. Das komplexe Gefüge intakter Auenökosysteme ist abhängig vom periodischen Wechsel von Überflutung und Austrocknung. Diese entscheidenden ökologischen Faktoren sind innerhalb des LSG nicht mehr vorhanden. Allerdings ist gerade für Waldökosysteme vom Typ des Eichen-Ulmen-Hartholz-Auenwaldes der Zeitraum von zirka 60 Jahren noch zu kurz, um zu einem völligen Strukturwandel zu führen. Die ehemalige floristische Zusammensetzung ist noch weitgehend erhalten. Aber es deuten sich letztendlich langfristige Veränderungen hin zu einem feuchten Eichen-Hainbuchenwald an. Diese Entwicklung zeichnet die Laufkäferfauna bereits deutlich vor. Die Veränderung des Wasserhaushaltes hat innerhalb anderer Vegetationskomplexe deutlichere Spuren hinterlassen. Die auentypischen Feuchtwiesen, die in der Elster-Luppe-Aue vorwiegend als Kohldistel- und Silgen-Rasenschmielen-Feuchtwiesen ausgebildet waren, sind bis auf wenige Reste nicht mehr vorhanden. Diese beschränken sich auf die gewässernahen Bereiche oder quellnasse Standorte am Hangbereich. Feuchtgrünland ist noch östlich Dölkau, am Schloßteich Dölkau, nordöstlich Möhritzsch sowie östlich und westlich Zöschen vorhanden. Hier sind unter anderem auch gefährdete Arten, wie Sumpf-Schafgarbe, Wiesen-Schaumkraut, Wiesen-Silau, Herbstzeitlose, Färberscharte, Gelbe Wiesenraute oder Großes Flohkraut, anzutreffen. Innerhalb der nunmehr vernässungsfreien Flächen dominieren bei extensiver Nutzung Glatthaferwiesen unterschiedlicher Ausprägung. Im Hangbereich sind auch vereinzelt Halbtrockenrasen mit Furchen-Schwingel, Grauer und Gelber Skabiose, Fieder-Zwenke, Karthäuser-Nelke und Großer Braunelle vorhanden. Naturnahe, strukturreiche Landschaftsteile sind noch im Raum Ermlitz-Maßlau-Zweimen anzutreffen. Südlich Ermlitz sind Reste des alten Elsterlaufes vorhanden. Die Luppe besitzt hier einen mäandrierenden Lauf. In der Luppe konnten sich die in Sachsen-Anhalt stark gefährdeten Bitterlinge halten. Durch Staustufen bei Zöschen und Dölkau wird der Wasserhaushalt lokal verbessert, was positive Wirkungen auf die angrenzenden Auenwaldbestände hat. Diese Maßnahmen sind in Verbindung mit den Wiedervernässungmaßnahmen im sächsischen Teil der Aue zu sehen. Auch im Siedlungsrandbereich sind wertvolle Biotope vorhanden. Hierzu zählen unter anderem die Streuobstwiesen in Luppenau. Ehemalige Tagebaubereiche schließen zur Zeit noch ausgedehnte Flächen mit einer spontanen Vegetationsentwicklung ein. Besonders im nördlichen Böschungsbereich sind ausgedehnte Quellhorizonte vorhanden. Aufgrund der raschen Flutung werden diese ökologisch wertvollen Bereiche jedoch bald überstaut werden. Die Böschungen wurden saniert. Die Innenkippe wird teilweise landwirtschaftlich genutzt. Aufforstungen sowie Trockenrasen und Sukzessionsflächen werden zur Eingliederung dieses Bereiches in die Auenlandschaft beitragen. Die beträchtliche anthropogene Einflußnahme hat zu einer Verarmung der typischen Fauna geführt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Amphibien. Die Rotbauchunke, eine Charakterart der Aue, war ab 1992 nicht mehr nachweisbar. Das LSG weist eine reiche Avifauna auf. Besonders die Auenwaldbereiche im Osten haben als Horststandorte von Rot- und Schwarzmilan, Waldkauz und Waldohreule Bedeutung. Anspruchsvollere Arten wie der Mittelspecht als Charakterart alter Eichenbestände oder die Hohltaube sind nur noch im südlichen Teil anzutreffen. An Altwassern der Weißen Elster hat der Eisvogel seine Brutröhren. Aber auch kleinere Gehölzbestände besitzen eine große Bedeutung. Hier sind hohe Dichten von Nachtigall, Pirol und Gelbspötter sowie anderer Kleinvogelarten festgestellt worden. Die Streuobstwiesen der Ortsränder sind Lebensraum des Wendehalses. In den Steinlachen bei Zöschen brüten unter anderem Bleß- und Teichralle, Wasserralle, Rohrammer, Zwergtaucher sowie Drossel- und Teichrohrsänger. Durch die ausgedehnten Restseen sind neue Landschaftsteile entstanden. Auf einzelnen Böschungsabsätzen siedelt der Flußregenpfeifer. An den Steilhängen entstehen sporadisch Uferschwalbenkolonien. Die weiten Offenlandstandorte bieten Feldlerche, Steinschmätzer, Baum- und Brachpieper, Dorngrasmücke und Schafstelze Lebensräume. Die Seen besitzen eine besondere Bedeutung für den Vogelzug im Winter, aber auch im Sommer nutzen tausende Silber-, Weißkopf-, Sturm- und Lachmöwen sowie einzelne Herings- und Mantelmöwen die Inseln als Ruhe- und die Wasserfläche als Schlafplatz. Daneben sind auch Kormorane und Graureiher anzutreffen. (1) weitergehende Beschreibungen Nur noch lokal sind bei Dölkau, Möhritzsch und Zöschen die einst landschaftstypischen salzbeeinflussten Grünländer vorhanden. Hier sind gefährdete Arten wie Knollen-Kratzdistel, Sumpf-Brenndolde, Rasen- und Filz-Segge anzutreffen. Diese Wiesen beherbergen auch eine artenreiche Heuschreckenfauna; hervorzuheben sind die Große Goldschrecke, die Sumpfschrecke, der Sumpfgrashüpfer und die Plumpschrecke. Eine Charakterart der Elster-Luppe-Aue bis Mitte des 20. Jh. war die Rotbauchunke. Sie kommt aktuell nur noch am Südwestrand des LSG vor und wird wohl langfristig ohne stützende Maßnahmen ganz aus der Region verschwinden. Dafür weisen Moor- und Grasfrosch, Knoblauchkröte, Erdkröte und vor allem der sich in Richtung Saaleaue ausbreitende Laubfrosch noch regional bedeutsame Bestände auf. Auch vom Kammmolch existieren einige Vorkommen in den Auengewässern, so der Alten Elster oder der Mägdeschwemme bei Oberthau. Einige Gewässer füllten sich erst seitdem Grundwasseranstieg wieder oder wurden durch Anbindung an vorhandene Fließgewässer renaturiert, wie die als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesenen „Steinlachen“ bei Zöschen. Still- und Fließgewässer des Landschaftsschutzgebietes beherbergen auch eine reiche Libellenfauna. Bemerkenswert sind unter anderem die Vorkommen der Keilflecklibelle, der Gebänderten Prachtlibelle sowie der Großen Heidelibelle. Die großflächigeren Auwaldreste bei Horburg-Zweimen und südlich Ermlitz weisen noch eine typische floristische Ausstattung auf. Im Frühjahrbestimmen Gelbes und Busch-Windröschen sowie Scharbockskraut, Lungenkraut und Hohler Lerchensporn das Bild. Zerstreut tritt der Märzen-becher auf. Später bestimmt der Bärlauch die Krautschicht. Im Gebiet existieren noch kleinere vitale Vorkommen der Feld-Ulme, welche andernorts bereits Opfer des „Ulmensterbens“ geworden sind. Die Waldbereiche, deren Ausweisung als Naturschutzgebiet geplant ist, bieten zahlreichen Greifvogelarten, wie Rot- und Schwarzmilan sowie Habicht, entsprechende Nistmöglichkeiten. Seit langem existiert eine kleine Population des auf Alteichen angewiesenen Mittelspechtes. Eine wichtige Funktion als Höhlenbereiter spielt hier auch der Schwarzspecht. Nachgenutzt werden die Baumhöhlen u.a. von Fledermäusen, so z.B. von Kleiner und Großer Bartfledermaus sowie Wasserfledermaus und Großem Abendsegler. An den Waldsäumen kann die Waldeidechse beobachtet werden. An der Luppe wie auch den Altwassern der Elster brütet der Eisvogel. Singvogelarten weisen hohe Brutdichten auf. An zahlreichen Stellen brütet die gefährdete Sperbergrasmücke, welche hier auch Auengehölze besiedelt. Ein stabiles Brutvorkommen besitzt auch der Raubwürger, welcher halboffene Habitate bevorzugt. Die Streuobstwiesen in Ortsnähe werden vom Wendehals und dem Gartenrotschwanz besiedelt. Die Auenwälder bieten zahlreichen Insektenarten die Lebensgrundlage. Herauszuheben sind der Eschen-Scheckenfalter, welcher hier eines seiner wenigen Vorkommen in Sachsen-Anhalt aufweist, und die an Eichen bzw. Ulmen gebundenen Bockkäfer Exocentrus adspersus und Exo-centrus punctipennis. Durch die ausgedehnten Restseen sind neue Landschaftsteile entstanden, welche insbesondere für die Vogelwelt eine hohe Attraktivität besitzen. Vogelarten der wenigen noch vorhandenen vegetationsarmen Flächen oder des Kiesabbaugeländes stellen Brachpieper, Steinschmätzer und Flussregenpfeifer dar. An Steilabbrüchen brütet die Uferschwalbe. Entstandene Schilfflächenbieten Drosselrohrsänger, Hauben- und Zwergtaucher und sogar der Rohrdommel geeignete Brutmöglichkeiten. Ruderalflächen werden von Grauammer und Schwarzkehlchen besiedelt. Eine besondere Bedeutung besitzen die Seen bereits heute für rastende Durchzügler bzw. überwinternde Wasservögel. Ab dem Spätsommernutzen Tausende Sturm-, Lach-, Silber-, Steppen- und Mittelmeermöwen die Seen als Schlafplatz. Sporadisch suchen auch Saat- und Blässgänse die Seen zum Schlafen auf. Kormorane und Graureiher sind ganzjährig als Nahrungsgäste anwesend. Aufgrund der Größe der Seen und der Salzkonzentration frieren die Gewässer in strengen Wintern erst spät zu und garantieren daher zahlreichen Wasservögeln weiterhin die Nahrungserreichbarkeit. Zu nennen sind beispielsweise Gänse- und Zwergsäger, Schellente, Rothalstaucher und Blässhuhn. Neuerdings kann auch der Seeadler regelmäßig beobachtet werden. Neben dem Erhalt des Landschaftsbildes und der faunistisch und floristisch wertvollen Bereiche der Elster-Luppe-Aue ist eine Renaturierung und Sanierung weiter Teile des LSG ein vorrangiges Ziel. Nach der Sanierung des Tagebaubereiches Merseburg-Ost wird die Flutung der verbleibenden zwei Restlöcher mit Elster-Wasser bis 2001 Seen entstehen lassen. Durch eine unterschiedliche Entwicklung beider Bereiche sollen Nutzungskonflikte möglichst ausgeschlossen werden. So wird der westliche See als Bereich für naturnahe Erholung mit begrenzten Bade- und Wassersportmöglichkeiten, besonders im siedlungsnahen Bereich bei Burgliebenau und Luppenau, entwickelt. Der östliche See, sein Umfeld und Teile der Innenkippe bleiben ausschließlich dem Natur- und Landschaftsschutz vorbehalten. Mit der Regeneration der Grundwasserverhältnisse, die bis 2003 erfolgen soll, ist auch von einer Erhöhung des Anteils vernäßter Flächen in der Aue auszugehen, so daß die Grünlandnutzung wieder in größerem Umfang das Landschaftsbild bestimmen wird. Extensive Nutzungsformen könnten durch das differnzierte Erscheinungsbild der Wiesen und Weiden zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen. Aufforstungen mit naturnaher Artenzusammensetzung erhöhen den Waldanteil und bereichern das Landschaftsbild in den strukturarmen Abschnitten der Aue. Durch Bündelung von Versorgungs-Trassen am Auenrand soll eine weitere Zerschneidung vermieden werden. Der Auenabschnitt stellt einen wichtigen Verbundkorridor zwischen dem Leipziger Auenwaldkomplex, der Elster-Luppe-Aue bei Döllnitz und dem Saaletal mit seinen Naturschutzgebieten dar. Diese Funktion soll durch Renaturierungsmaßnahmen unterstützt und gesichert werden. Es bestehen Projekte zur Wiedervernässung der nördlichen Aue durch Deichschlitzung und zur Anbindung der alten Elsterarme. Die Entwicklung der Siedlungen am Rand des LSG konzentriert sich auf die Innenbereiche, die Ortsrandlagen sollen durch auentypische Strukturen harmonisch in die Auenlandschaft eingebunden werden. In Verbindung mit der Renaturierung der Aue findet auch eine sanfte Erschließung ausgewählter Bereiche für die Naherholung statt. (1) weitergehende Beschreibungen Infolge der Sanierung des Tagebaubereiches Merseburg-Ost entstanden der Wallendorfer und Raßnitzer See. Nutzungskonflikte sollen durch die naturnahe touristische Erschließung mit begrenzten Bade- und Wassersportmöglichkeiten ohne Motorbootverkehr, welche auf den westlichen See beschränkt wird, ausgeschlossen werden. Am Raßnitzer See und seinem Umfeld, wozu die Elsteraltarme südlich Raßnitz zählen, sowie auf Teilflächen der Innenkippe wird der ungestörten natürlichen Entwicklung der Vorrang eingeräumt. Zerschneidungseffekte des bislang unzersiedelten Landschaftsschutzgebietes durch Straßen- und Wegeausbau bzw. -neubau sollen vermieden werden. Das auentypische Bild der Ortschaften soll durch Eigenheimbau außerhalb der Ortskerne nicht noch weiter zerstört werden. Im Fließgewässerprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sind Vorhaben zur Wiedervernässung der nördlichen Auenlandschaft durch Deichschlitzung und -rückverlegung sowie Wiederanbindung der alten Elsterarme benannt, die einer zügigen Umsetzung bedürfen. Park Zöschen Der Park (0,9 ha groß) beherbergt den Rest eines Arboretums, das von Georg Dieck (1847-1926) geschaffen wurde. Der heutige Park besteht aus einem kleinen Teich mit Randbepflanzung. Neben heimischen Arten, die den Baumbestand bestimmen, sind unter anderem Flügelnuß, Geschlitztblättrige Hasel und Sumpfzypresse anzutreffen. Park Ermlitz Der Landschaftspark (1,96 ha groß) um 1800 angelegt, verfügt über einen dendrologisch wertvollen Baumbestand. Anzutreffen sind unter anderem Tulpenbaum, Ginkgo und Sumpfzypresse. Auenwanderweg zwischen Elster und Luppe Die Wanderung beginnt im LSG „Saale“ am Kollenbeyer Weg, an der Straßenbahnhaltestelle zwischen Halle und Schkopau. Der Weg verläuft zunächst ein kurzes Stück entlang der Bundesstraße B 91 in Richtung Schkopau. Unmittelbar vor der Saalebrücke führt eine schmale Straße in südöstlicher Richtung nach Kollenbey. Unweit liegt das NSG „Kollenbeyer Holz“ mit einer großen Graureiherkolonie. Ein Feldweg führt in nordöstlicher Richtung nach Burgliebenau und weiter zur Weißen Elster. Der Weg bis zur Autobahnbrücke verläuft am südlichen Elsterufer. Auf der linken Seite ergeben sich während des gesamten Weges Ausblicke über die Dörfer Lochau, Raßnitz, Ermlitz/Obertau, rechts sind Zeugen des früheren Elsterlaufes, wie alte Steinbrücken und Altwasser, zu sehen. Hinter der Elsterbrücke ist ein Abstecher in die Restwälder der Elsteraue empfehlenswert. Eine Wanderung ist ebenfalls durch die südliche Luppeaue über die Ortschaften Wallendorf - Zöschen - Zweimen - Horburg bis in den sächsischen Teil der Elster-Luppe-Aue möglich. Rundwanderwege sind um die entstehenden Seen angelegt worden. Vom Aussichturm Raßnitz und vom Hirschügel, einem Erdhügel, der aus den letzten Abraummassen auf der Innenkippe entstand, bietet sich ein Blick über die ehemalige Tagebauregion Merseburg-Ost. (1) weitergehende Beschreibungen Südlich der Elsterbrücke bei Oberthau ist ein Abstecher in die Restwälder der Elsteraue empfehlenswert. Rad- und Wanderwege sind auch um die entstandenen Seen angelegt worden. Parkplätze als Ausgangspunkt für Wanderungen befinden sich bei Raßnitz und Burgliebenau. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung:18.11.2025

Bundesamt für Naturschutz: Auenrenaturierungsprojekte (WFS)

WFS Downloaddienst von abgeschlossenen Auenrenaturierungsprojekten an Flüssen in Deutschland. Die Projekte wurden anhand der Kriterien „Gewässergröße“, „Maßnahmenumfang“ sowie „Zugewinn an natürlicher Dynamik “ausgewählt: Gewässergröße: Die Auenrenaturierungsprojekte liegen an mittelgroßen und großen Flüssen. Maßnahmenumfang: Ausgewählt wurden Projekte mit einem für die bundesweite Betrachtung relevanten Maßnahmenumfang. Die Spanne reicht von Gewässerrenaturierungen mit der Wiederanbindung von Seitengewässern auf einigen hundert Metern bis hin zu umfangreichen Maßnahmen auf mehr als hundert Hektar Fläche mit einer Wiederherstellung auetypischer Überflutungsverhältnisse und einer entsprechenden Anpassung der Nutzung. Rein flussbauliche Maßnahmen ohne Maßnahmen in der Aue sind nicht erfasst. Zugewinn an natürlicher Dynamik: Dargestellt sind Projekte die zu einer Verbesserung des Auenzustandes beitragen. Die positive Wirkung wurde anhand vorliegender Informationen überschlägig abgeschätzt. Das Hauptkriterium war hierbei die Verbesserung der lateralen Konnektivität zwischen Fließgewässer und Aue und eine damit einhergehende Erhöhung der Dynamik im Ufer- und Auenbereich. Maßnahmen zur gesteuerten Flutung von Retentionsflächen (Polder) wurden nicht berücksichtigt, da diese nicht zur Wiederherstellung einer natürlichen Dynamik beitragen. Eine Liste der Projekte ist auf der BfN-Website abrufbar: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/auenrenaturierungsprojekte-fluessen-deutschland

Bundesamt für Naturschutz: Auenrenaturierungsprojekte (WMS)

Darstellungsdienst von abgeschlossenen Auenrenaturierungsprojekten an Flüssen in Deutschland. Die Projekte wurden anhand der Kriterien „Gewässergröße“, „Maßnahmenumfang“ sowie „Zugewinn an natürlicher Dynamik “ausgewählt: Gewässergröße: Die Auenrenaturierungsprojekte liegen an mittelgroßen und großen Flüssen. Maßnahmenumfang: Ausgewählt wurden Projekte mit einem für die bundesweite Betrachtung relevanten Maßnahmenumfang. Die Spanne reicht von Gewässerrenaturierungen mit der Wiederanbindung von Seitengewässern auf einigen hundert Metern bis hin zu umfangreichen Maßnahmen auf mehr als hundert Hektar Fläche mit einer Wiederherstellung auetypischer Überflutungsverhältnisse und einer entsprechenden Anpassung der Nutzung. Rein flussbauliche Maßnahmen ohne Maßnahmen in der Aue sind nicht erfasst. Zugewinn an natürlicher Dynamik: Dargestellt sind Projekte die zu einer Verbesserung des Auenzustandes beitragen. Die positive Wirkung wurde anhand vorliegender Informationen überschlägig abgeschätzt. Das Hauptkriterium war hierbei die Verbesserung der lateralen Konnektivität zwischen Fließgewässer und Aue und eine damit einhergehende Erhöhung der Dynamik im Ufer- und Auenbereich. Maßnahmen zur gesteuerten Flutung von Retentionsflächen (Polder) wurden nicht berücksichtigt, da diese nicht zur Wiederherstellung einer natürlichen Dynamik beitragen. Eine Liste der Projekte ist auf der BfN-Website abrufbar: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/auenrenaturierungsprojekte-fluessen-deutschland

Auenrenaturierungsprojekte

Der Datensatz ist eine Zusammenstellung überregional bedeutsamer Projekte zur Auenrenaturierung und zur Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen. Enthalten sind abgeschlossene Auenrenaturierungsprojekte an Flüssen. Die Projekte wurden anhand der Kriterien „Gewässergröße“, „Maßnahmenumfang“ sowie „Zugewinn an natürlicher Dynamik “ausgewählt: Gewässergröße: Die Auenrenaturierungsprojekte liegen an mittelgroßen und großen Flüssen. Maßnahmenumfang: Ausgewählt wurden Projekte mit einem für die bundesweite Betrachtung relevanten Maßnahmenumfang. Die Spanne reicht von Gewässerrenaturierungen mit der Wiederanbindung von Seitengewässern auf einigen hundert Metern bis hin zu umfangreichen Maßnahmen auf mehr als hundert Hektar Fläche mit einer Wiederherstellung auetypischer Überflutungsverhältnisse und einer entsprechenden Anpassung der Nutzung. Rein flussbauliche Maßnahmen ohne Maßnahmen in der Aue sind nicht erfasst. Zugewinn an natürlicher Dynamik: Dargestellt sind Projekte die zu einer Verbesserung des Auenzustandes beitragen. Die positive Wirkung wurde anhand vorliegender Informationen überschlägig abgeschätzt. Das Hauptkriterium war hierbei die Verbesserung der lateralen Konnektivität zwischen Fließgewässer und Aue und eine damit einhergehende Erhöhung der Dynamik im Ufer- und Auenbereich. Maßnahmen zur gesteuerten Flutung von Retentionsflächen (Polder) wurden nicht berücksichtigt, da diese nicht zur Wiederherstellung einer natürlichen Dynamik beitragen. Eine Liste der Projekte ist auf der BfN-Website abrufbar: https://www.bfn.de/daten-und-fakten/auenrenaturierungsprojekte-fluessen-deutschland

Errichtung und Betrieb eines gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (Flutpolder) an der Öberauer Schleife bei Straubing für den Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau - HWR Flutpolder Öberauer Schleife -

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf hat am 19.09.2023 bei der Regierung von Niederbayern die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 i. V. m. § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 72 – 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife beantragt. Die Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife ist Bestandteil einer Kette geplanter gesteuerter Flutpolder entlang der bayerischen Donau. Mit ihnen werden folgende Ziele des Hochwasserschutzes verfolgt: - Reduktion des Hochwasserrisikos für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe - Wiederherstellung ehemals natürlicher Überschwemmungsflächen (Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus WHG, BayWG sowie entsprechend des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalplanung) - Möglichst effektive Nutzung der wenigen noch reaktivierbaren Überschwemmungsflächen (Hochwasserspeicherräume). Dazu gehört neben dem lokalen/regionalen Einsatz auch ein gezielter überregionaler Einsatzfall mit Steuerung auf einen unterhalb einmündenden seitlichen Zufluss. - Zeitgewinn für Maßnahmen des Katastrophenschutzes (z. B. Beseitigung von Schwachstellen, Evakuierungen) bei Hochwasserabflüssen, die auch unter Nutzung der Flutpolder die bestehenden Hochwasserschutzanlagen überlasten. Die Errichtung und der Betrieb des gesteuerten Hochwasserspeicherraumes (technisch als Flutpolder bezeichnet) an der Öberauer Schleife bei Straubing soll dem Rückhalt von Hochwasserereignissen der Donau dienen, bei denen eine Überlastung unterhalb liegender Hochwasserschutzanlagen (Überlastfall) zu befürchten ist. Dabei ermöglicht das steuerbare Einlaufbauwerk des Flutpolders die zielgerichtete Flutung des Rückhalteraums, sowohl hinsichtlich des Zeitraums als auch der Wassermenge. Dadurch kann der aktivierbare Rückhalteraum am effektivsten genutzt und somit die größtmögliche Reduzierung des Hochwasserscheitels erreicht werden. Die Öberauer Schleife ist ein ehemaliger Mäander (Altarm der Donau) orographisch linksseitig der Staustufe Straubing. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 500 ha. Der größte Teil der Fläche des Vorhabengebietes liegt mit etwa 90 % auf Flächen der Stadt Straubing. Die restlichen Flächenanteile liegen im Landkreis Straubing-Bogen, wobei ca. 9 % auf die Gemeinde Kirchroth und 1 % auf die Gemeinde Atting entfallen. Eine Ausgleichsfläche liegt zudem im Gemeindegebiet Parkstetten. Bei einem drohenden Überlastfall sollen künftig in der Öberauer Donauschleife ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser zwischengespeichert werden. Mit diesem Rückhalteraum sollen Spitzenabflüsse in der Donau i. d. R. ab einem etwa 30-jährlichen Hochwasserereignis möglichst wirksam gekappt werden, um das Hochwasserrisiko für die Unterlieger, wie dem Stadtgebiet Straubing, spürbar zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Ortslagen sowie des Außenbezirkes Straubing der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und zur Deichverteidigung der Ringdeiche im Ereignisfall wird die Zufahrtsstraße nach Öberau teilweise angehoben und auf einem Teilstück zwischen Öberau und Breitenfeld neu angeordnet, da sich die Zufahrtsstraße im zukünftigen Aufstandsbereich des Deiches befindet. Weiterhin wird zwischen Öberau und Breitenfeld eine über dem Stauziel liegende Zufahrt geschaffen über die eine ständige Erreichbarkeit des Ringdeiches Breitenfeld sowie der Ortslage Breitenfeld möglich sein wird. Im Zuge der öffentlichen Zufahrtsstraße nach Öberau und Breitenfeld werden zwei Deichscharten erforderlich, die Deichscharte Öberau Nord und Breitenfeld West. Eine weitere Deichscharte wird im Zuge einer Feuerwehrzufahrt im Ringdeich Öberau, die Deichscharte Öberau Süd, benötigt. Im Bereich der Oberen Öberauer Schleife sind die wichtigsten und größten geplanten Massivbauwerke angeordnet: - Einlaufbauwerk (EBW) im linken Stauhaltungsdamm bei ca. Donau-km 2333,000 - Auslaufbauwerk (ABW) im ehemaligen linken Donaudeich (= rechter Kößnachdeich) bei ca. Donau-km 2327,850 (Alt-Stationierung) bzw. ca. Kößnach-km 1+700 - Neubau Verbindungsbauwerk in Trenndamm zwischen Oberer und Unterer Öberauer Schleife Über das regulierbare Einlaufbauwerk wird aus dem Fluss Wasser in einen Rückhalteraum geleitet, indem zunächst die Flutung der Oberen Schleife und über das geplante Verbindungsbauwerk im Trenndamm, die Flutung der Unteren Schleife erfolgt. Die Polder Öberau und Sossau West werden mit steigenden Wasserständen in den bereits gefluteten Polderbereichen über Deichlücken, zusätzliche Schlitzungen und Durchlässe in den vorhandenen Altdeichen geflutet. Für die Hauptentleerung, die mit fallender Hochwasserwelle der Donau erfolgen soll, ist das Auslaufbauwerk vorgesehen, das in den Kößnach-Ableiter mündet. Für die Restentleerung des Polders Sossau-West ist zusätzlich ein Entleerungskanal erforderlich, der in die Donau unterstrom der Schleuse Straubing mündet. Zur Sicherung des Polders Öberau vor dem künstlichen Hochwasser der Frühjahrsflutung in der Oberen Schleife ist eine Geländeverwallung im Bereich Hagen vorgesehen, die im Ereignisfall im Zuge der Flutung aller Polderräume überströmt wird. Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiet, Naturparkgebiet, Landschaftsschutzgebiet). Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt bzw. es sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Kohärenzsicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife stellt mit einem Stauraum von ca. 14 Mio. Kubikmeter Hochwasser ein Vorhaben nach Anlage 1 UVPG, Nr. 13.6.1 („Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei 10 Mio. m3 oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden“) dar und unterliegt damit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist gemäß Art. 43 Abs. 2 BayWG die Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid entschieden.

WD 8 - 093/20 Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes Regelungen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft finden sich in 1 den §§ 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind erhebliche Beeinträchti- gungen vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigun- gen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch ei- nen Ersatz in Geld zu kompensieren. Das Nähere zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 2 BNatSchG bestimmt die Bundeskompensationsverordnung. Diese Verordnung findet Anwen- dung, soweit die §§ 13 ff. BNatSchG ausschließlich durch die Bundesverwaltung ausgeführt wer- den, sowie im Bereich der Küstengewässer, im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirt- schaftszone und des Festlandsockels. Damit ist sie nur für bestimmte Hochwasserschutzmaßnah- men anwendbar. Im Übrigen bestehen funktional äquivalente Regelungen auf Landesebene. Die Kompensation eines Eingriffs ist erst dann erforderlich, wenn die Intensität des Eingriffs eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erreicht. Dabei ist jeweils der Zustand vor und nach der Umsetzung eines Vor- habens zu vergleichen. Geringfügige Veränderungen sind vom Eingriffsbegriff ausgeschlossen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall vorzunehmen. Relevante Kriterien können u.a. die Dauerhaf- tigkeit der Auswirkung, die Schutzbedürftigkeit des Naturgutes, die Beeinträchtigung eines ge- schützten Gebietes, die standortprägende Wirkung der Maßnahme und die Vorbelastung des be- 3 troffenen Gebietes sein. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1328). http://www.gesetze-im-inter- net.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf. 2 Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständig- keitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung - BKompV) vom 14.5.2020 (BGBl. I S. 1088). http://www.gesetze-im-internet.de/bkompv/BKompV.pdf. 3 BeckOK UmweltR/Schrader, 56. Ed. 1.7.2020, BNatSchG § 14 Rn. 18. WD 8 - 3000 - 093/20 (22. Dezember 2020) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 2 Maßnahmen des Hochwasserschutzes Bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Hochwasserschutzanlagen (z.B. Deichsa- nierungen) dürften einerseits Vorbelastungen des Gebietes eine Rolle spielen. Andererseits dürfte sich die Eingriffsintensität erhöhen, wenn Baumaterial aus dem seeseitigen Deichvorland genutzt wird. Zu berücksichtigen sein dürfte auch, wenn bestimmte Biotope im Rahmen des Küsten- schutzes vor Hochwasser geschützt oder im Zuge eines ökosystembasierten Küstenschutzes neu geschaffen werden. In der Rechtsprechung finden sich Beispiele, dass Anlagen zum Hochwasserschutz im Einzelfall eine positive Wirkung auf Natur und Landschaft haben können und daher nicht immer eine na- turschutzrechtliche Kompensationspflicht auslösen. So urteilte der Verwaltungsgerichtshof Ba- den-Württemberg hinsichtlich der Schaffung eines Überflutungsraums für Zwecke der Hochwas- serrückhaltung, in dem ökologische Flutungen zur Umgestaltung des Naturraums mit dem Ziel seiner Adaption an Retentionsflutungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit durchgeführt werden: „Ökologische Flutungen, deren Zweck die Schaffung eines überflutungstoleranten und - gemessen an dem vorherigen Zustand - ökologisch gleichwertigen Naturraums ist, haben eine der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung gerecht werdende Dop- pelfunktion. Sie sind Vermeidungsmaßnahme gegenüber der Hochwasserrückhaltung und - gleichzeitig - Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten Eingriffe in Natur 4 und Landschaft.“ Auch beispielsweise Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Flächen für die Ausbreitung von fließenden Gewässern dürften in der Regel mit der Sicherung der Funktions- 5 und Leistungsfähigkeit dieser Gewässer sowie des Naturhaushaltes im Übrigen einhergehen. Einzelne Bundesländer haben landesrechtliche Regelungen zur Konkretisierung des Eingriffscha- rakters von Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein können die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hafen-, Küsten- und Uferschutzanlagen Eingriffe im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG sein. - Keine Eingriffe sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Hamburgischen Naturschutz-Ausfüh- rungsgesetzes Maßnahmen des öffentlichen und privaten Hochwasserschutzes inner- halb der Grundfläche vorhandener Hochwasserschutzanlagen oder im Bereich versie- gelter Flächen. - In der Regel kein Eingriff ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1des Naturschutzgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt, wenn an Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanla- gen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden sowie nach einem Schadensfall auf der vorhandenen Trasse ein ordnungsgemäßer Zustand wiederherge- stellt wird. 4 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2013, 3 S 284/11, zitiert nach juris – Rn. 154. 5 Jablonski, Stefan (2014). Hochwasserschutzrecht. Herausforderungen - Rechtsgrundlagen - Ansatzpunkte und Instrumente, 2014. S. 289. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 3 Maßnahmen des Hochwasserschutzes - Gemäß § 12 Abs. 2 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern bestimmt die oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der obersten Wasserbehörde durch Rechtsverordnung die öffentlichen Maßnahmen zur Ordnung des Wasserhaushalts, des Gewässerschutzes sowie des Hochwasser- und Küs- 6 tenschutzes, die keinen Eingriff nach § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellen. *** 6 Von der Verordnungsermächtigung ist soweit ersichtlich bisher kein Gebrauch gemacht worden, vgl. das Ver- zeichnis der im Bereich Naturschutz erlassenen Verordnungen unter: https://www.regierung-mv.de/Landesre- gierung/lm/Service/Rechtsvorschriften/Sachgebiet-Naturschutz-Landschaftspflege/Verordnungen/. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

LSG Geiselaue Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Verschiedenes Exkursionsvorschläge

Das LSG umfasst den Hauptteil der nach der Geiselverlegung infolge Tagebauaufschluss noch vorhandenen Geiselaue, beginnend am Park westlich Frankleben und endend am Merseburger Ulmenweg, der gleichzeitig die Grenze zum städtischen Südpark bildet. Das Schutzgebiet liegt in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Die flache Bachaue wird innerhalb des LSG von der weitgehend begradigten Geisel durchflossen. Im Norden ist ein kurzer Abschnitt des Klyegrabens (auch „Klia“) eingeschlossen, der auch ein Normprofil besitzt. Entlang beider Fließgewässer bilden Schwarzerlen und Weidengehölze einen schmalen Saum. Abschnittsweise sind Röhrichte vorhanden, die besonders im Bereich des Zusammenflusses von Klyegraben und Geisel eine große Ausdehnung besitzen. Am nördlichen Ortsrand von Zscherben befindet sich ein größerer, vom Klyegraben durchflossener Erlenbruch. Ein weiteres Laubgehölz des insgesamt waldarmen Gebietes stellt das als FND gesicherte „Eschen- und Lindenwäldchen östlich Atzendorf“ dar. Große Flächen im Bereich der nördlichen Hänge werden von Äckern eingenommen, die sich z.T.bis auf die Talsohle hinunter ziehen. Verbreitet sind auch Grünlandflächen, die besonders im Randbereich der stärker vernässten Auenabschnitte zu finden sind. Eine Besonderheit stellen salzbeeinflusste Grünländer zwischen Zscherben und Merseburg-Süd dar, von denen der wichtigste Teil ebenso als FND ausgewiesen wurde. Der südliche Talrand wird durch die Siedlungsflächen von Beuna und Merseburg-Kötzschen begrenzt. Ein edellaubholzreicher Parköstlich des Franklebener Schlosses sowie eine parkähnliche Fläche in Beuna sind ebenfallBestandteile des LSG. Zwischen Reipisch und Beuna quert die A 38 die Geiselaue. Die ältesten Zeugnisse des Menschen im Geiseltal stammen aus der mittleren Altsteinzeit, sind über 100 000 Jahre alt und wurden im Braunkohlentagebau Neumark-Nord entdeckt. Sie belegen zwei übereinanderliegende Uferzonen eines interglazialen Gewässers am Ende der Saaleeiszeit mit Lager- und Schlachtplätzen desNeandertalers, der dort Auerochsen, Hirsche, Nashörner, Waldelefanten sowie Wildpferde und Wildrinder erlegte. Damhirschskelette mit Einstichverletzungen und ein Holzspeer werden mit Treibjagden in Zusammenhang gebracht. Die vorgeschichtlichen Siedlungen reihen sich beiderseits der Geisel relativ dicht aneinander. Die ältere Jungsteinzeit ist im Geiseltal nicht vertreten. Ein erster Siedlungsnachweis liegt für die Trichterbecherkultur durch Fundeder Baalberger Kultur bei Frankleben vor. Dichter wird die Besiedlung dann während der Schnurkeramikkultur, die alle Gemarkungen besetzt, wobei bei Frankleben allein zehn Fundstellen bekannt sind. Grabhügel aus dieser Zeit standen früher bei Atzendorf (Arthügel) und bei Kötzschen (Alkenhügel); sie wurden später während der Bronze- und Eisenzeit wiederholt als Bestattungsplätze aufgesucht. Besonders dicht ist die Besiedlung während der jüngeren Bronzezeit, aus der für die Gemarkung Frankleben allein fünf Gräberfelder und sechs Siedlungen vorliegen, wohingegen sie in der Eisenzeit wieder abnimmt. Die wirtschaftliche Bedeutung des Geiseltales belegen drei Bronzehortfunde bei Frankleben. Einer davon fand sich in einer Siedlung und umfasste insgesamt 235 Sicheln und 14 Beile, die in drei Gefäßen deponiert lagen. Die Bronzesicheln lassen auf eine prämonetare Funktion als standardisierte Tauschobjekte schließen und bezeugen zudem die Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung der fruchtbaren Lössböden, während die Beile als Werkzeuge vornehmlich der Holzbearbeitung dienten. Zwei weitere Hortfunde mit Sicheln sind darüber hinaus bei Kötzschen bezeugt. Während der jüngeren Bronze- und frühen Eisenzeit wurde das Land an der Geisel durch Gräben und Grubenreihen in Parzellen unterteilt, die auf Inanspruchnahme und Abgrenzung des fruchtbaren Acker- und Weidelandes durch benachbarte Siedlergemeinschaften schließen lassen. Die Toten wurden zu dieser Zeit in Grabhügeln beigesetzt, die heute verschwunden sind und sich, wie z.B. bei Reipisch, nur noch anhand von Luftbildern über die die Hügelschüttung umschließenden Kreisgräben identifizieren lassen. Am Ende des 2. Jh. v. Chr. bestand bei Reipisch eine Siedlung der „Wandalen“, eines aus dem Gebiet an Oder und Warthe nach Westen vordringenden germanischen Stammes. Seit der Mitte des 1. Jh. v. Chr. siedeln an der Geisel die Hermunduren, wie ein Gräberfeld bei Reipisch bezeugt. Aus dem frühen Mittelalter sind Grabfunde bei Beuna bekannt geworden. Im Jahre 1698 wurde das Geiseltal erstmalig als Braunkohlenlagerstätte urkundlich erwähnt. Die Förderung beschränkte sich bis 1906 auf Grund schwieriger hydrogeologischer Verhältnisse und einer schlechten Infrastruktur auf wenige Familienbetriebe. Mit dem Aufbau der Leuna-Werke 1917 und der BUNA-Werke 1936 vergrößerte sich der Kohlebedarf enorm. Der Abbau stieg stetig an und erreichte 1957 eine Jahresförderung von 41,1 Mio. t Braunkohle. Danach erschöpften sich die Lagerstättenvorräte allmählich und 1993 wurde der Abbau mit einer Jahresförderung von 6 Mio. t Braunkohleals unrentabel eingestellt. Im Zuge des Braunkohlenbergbaues wurde die Geisel westlichdes LSG mehrfach an die Oberkante des südlichen Talhanges verlegt und auf einem Kip-pendamm zwischen dem Tagebaurestloch Großkayna und dem Tagebaurestloch Braunsbedra geführt. Erst ab Frankleben ist wieder ein Abschnitt naturnaher Bachaue vorhanden. Zur Zeit wird das Tagebaurestloch Mücheln auf die Flutung mit Saalewasser vorbereitet, die 2002 begonnen hat. Dazu ist eine Wassermenge von ca. 500 Mio. m3 Wasser notwendig. Die Flutung dauert etwa sechs Jahre. Langfristig findet eine Regeneration der Grundwasserverhältnisse statt, was für die Geiselaue eine positive Entwicklung erwarten lässt. Allerdings bestehen erhebliche Probleme bei der Absicherung einer abzuführenden Mindestwassermenge, da die Verdunstungsrate im künftigen Geiseltalsee sehr hoch sein wird und vor allemdurch Geiselwasser ausgeglichen werden muss. Die relativ ebene Landschaft der Geiselaue zwischen Frankleben und Merseburg wird von Geschiebemergel und Schmelzwassersanden der Saalekaltzeit gebildet, denen an den Talrändern eine geringmächtige weichselkaltzeitliche Lössdecke auflagert. In der Talaue, die sich nach Nordosten verbreitert, treten humosschluffige holozäne Sedimente auf. Im Südwesten, bei Frankleben, folgen im Untergrund die Körbisdorfer Schotter der kühlen Phasedes Holstein-Interglazials. Diese werden im südöstlichen Auengebiet durch geringmächtige tertiäre Sande und Schluffe der östlichen Randbecken des Geiseltals unterlagert, gefolgt von einer prätertiären tonigen Verwitterungsschicht über Mittlerem Buntsandstein. Nach Nordwesten streicht das Tertiär in der Geiseltaue an der Buntsandsteinerhebung des Merseburger Sattels aus. Das Geiseltal ist besonders durch seine reichen Fossilienfunde bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem Bergbau erfolgten. Sie lieferten wichtige Beiträge zur Erforschung der Flora und Fauna des Tertiärs. Daten und Fakten zum Braunkohlenabbau innerhalb des Geiseltales sowie eine umfangreiche Fossiliensammlung können im Geiseltalmuseum in Halle studiert werden. In der Aue sind randlich Kolluvialböden und im Bereich des ebenen Talbodens Auen- bis Niederungsböden ausgebildet, deren Substrate von den Tschernosemen der umliegenden Hochflächen abgetragen und in der Geiselaue wieder abgelagert wurden. Es handelt sich um in ihren Eigenschaften dem Tschernosem vergleichbare, durchgehend humose, z.T. grundwasserbeeinflusste Tschernosem-Kolluvisoleund bei oberflächennahem Grundwasserstandum Gley-Tschernoseme und Humusgleye bis Aumoorgleye. Durch den Abbau der Braunkohlenlagerstätten wurde auch die ursprüngliche Geiselaue in Mitleidenschaft gezogen. Die Wasserführung ist infolge des Pumpbetriebes anthropogen beeinflusst und weist folglich nicht mehr die bachauentypischen Schwankungen auf. Zudem nahm die Schüttungsmenge der Geiselquelle in St. Micheln im 20. Jh. stark ab. Infolge der Abwasserbelastung und der Schwebstofffracht musste die Geisel mehrfach entschlammt werden. Erst ab Frankleben weist die Geisel wieder einen naturnahen Lauf als Rest der natürlichen Bachaue in einer flachen Talmulde auf. Hervorzuheben ist das geringe Gefälle, das zu einer starken Vernässung der Talsohle geführt hat und durch Bodenaufschüttungen verstärkt wurde. Lokal begrenzt sind salzhaltige Quellbereiche vorhanden, z.B. bei Zscherben. Unterhalb des Friedhofes Kötzschen treten außerdem Schichtquellen zu Tage. Zur Entwässerung wurde im Fasanengrund ein Graben angelegt, der innerhalb einer Kleingartenanlage parallel zur Geisel verläuft. Die Geisel ist ein ausgebautes Gewässer. Kurz oberhalb der Ulmenwegbrücke mündet der aus Richtung Geusa kommende Klyegraben in die Geisel. Das Klima ist durch eine mittlere Lufttemperatur von 8,5 °C und eine mittlere Niederschlagssumme von 498 mm/Jahr gekennzeichnet und ist damit dem hercynischen Trockengebiet im Lee des Harzes zuzuordnen. Die Potentiell Natürliche Vegetation des Gebiets setzt sich aus Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald zusammen, der an den Talrändern in Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald übergeht. Trotz des beeinträchtigten Wasserhaushaltes sind im Gebiet noch ausgedehnte Feuchtflächen vorhanden, hervorzuheben sind das Schilfgebiet und die Erlenbrüche in den Bereichen Fasanengrund und Zusammenfluss von Klyegraben und Geisel. Angrenzende Flächen sind von Großseggenriedern und feuchten Wiesen bestanden. Nordwestlich von Zscherben befindet sichein nährstoffreicher Schwarzerlen-Bruchwald. Kennzeichnende Pflanzenarten sind Sumpf-Segge, Gemeiner Wasserdarm, Ufer-Wolfstrapp, Wasser-Schwertlilie, Ästiger Igelkolben, Sumpf-Gänsedistel und Rauhhaariges Weidenröschen. Westlich des Friedhofes von Kötzschen tritt ein Erlen-Eschenwald auf, dervon einer Schichtquelle mit Wasser gespeistwird. In einem von Eschen dominierten Gehölz, in dem als Nebenbaumarten Linden und Feld-Ulmen vorkommen, existiert ein Bestand des Großen Zweiblattes. Röhrichte sind besonders als Schilf- und Rohrglanzgras-Röhricht ausgebildet. Innerhalb dieser Bestände und ihrer Randbereiche wurde je nach Salzbeeinflussung u.a. Kantiger Lauch, Wiesen-Schaumkraut, Herbstzeitlose, Gemeine Brunnenkresse, Gemeiner Wasserhahnenfuß und Gelbe Spargelerbse gefunden. Großseggenrieder stehen in engem Kontakt mit den Röhrichten. Sie bilden nur kleine Flächen mit rasigen Beständen von Ufer- und Schlanksegge. Frische Grünlandbestände entlang der Bachauen sind dem Typ der Glatthafer-Wiesenzuzuordnen. Auf feuchteren Standorten sind Engelwurz-Kohldistelwiesen zu finden. Aufgrund fehlender Nutzung sind sie häufig ruderalisiert. Hervorzuheben sind Binnensalzstellen westlich und östlich der Straße zwischen Zscherben und Merseburg Süd. Diese kleinflächigenVegetationsbestände sind den Salzrasen und -wiesen zuzuordnen. Hier sind Vorkommen von Strand-Wegerich, Fuchs-Segge, Entferntährige Segge, Strand-Milchkraut, Strand- und Sumpf-Dreizack, Echtem Eibisch, Gelber Spargelerbse und Erdbeer-Klee vorhanden. Die faunistische Bedeutung des Gebietes liegt vor allem in seiner Funktion als Refugialstandort für eine artenreiche Avifauna begründet. Bemerkenswerte Brutvögel der Röhrichte zwischen Kötzschen, Zscherben und Ulmenwegbrücke sind Rohrweihe, Wasser- und Teichralle und Rohrschwirl. Ein aktueller Brutnachweis des ehemals hier vorkommenden Schilfrohrsängers steht weiterhin aus. In den Wintermonaten konnten wiederholt Bartmeisen festgestellt werden. In den wenigen Gehölzen des LSG brüten beispielsweise Rotmilan, Grün- und Kleinspecht sowie Pirol und Nachtigall. An den Fließgewässern kann der Eisvogel regelmäßig als Nahrungsgast beobachtet werden. Die Verbesserung der Wasserqualitätführte auch zur Wiederbesiedlung durch Libellenarten wie Gebänderte Prachtlibelle und Kleiner Blaupfeil. Auch für Amphibien wie Teichmolch, Erd- und Knoblauchkröte, Gras-, Wasser- und Seefrosch stellt das LSG einen wichtigen Lebensraum dar. Auf den Feuchtgrünländern konnten mit Großer Goldschrecke, Sumpfgrashüpfer und Kurzflügliger Schwertschrecke gefährdete Heuschrecken nachgewiesen werden. Bemerkenswerte Molluskenfunde sind die Schmale Windelschnecke, Feingerippte Grasschnecke und Gelippte Tellerschnecke. Die Geiselaue soll innerhalb des stark durch Großindustrie und Bergbau geprägten Umfeldes der Stadt Merseburg als Refugium erhalten werden. Sie ist als wichtiger Ausgangspunkt für die Wiederbesiedlung der vom Braunkohlenbergbau beeinträchtigten Flächen des Geiseltalreviers zu betrachten. Besondere Bedeutung gewinnt das Gebiet daher für den Aufbau eines Biotopverbundes in Richtung Klyeaue in den Ortschaften Atzendorf und Geusa und weiter bis zur Halde Blösien sowie nach Südwesten in Richtung des künftigen Geiseltalsees und Runstädter Sees. Besondere Beachtung soll hierbei den im nordwestlichen Teil gelegenen Röhrichten und Salzwiesen sowie den Auenwaldbereichen entlang von Geisel und Klyegraben geschenkt werden. Während und nach der Geiseltalseeflutung ist ein naturnaher Gesamtwasserhaushalt zu gewährleisten. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die auch in Trockenzeiten einen insbesondere für die Salz- und Feuchtwiesen, Erlenbrüche, Tümpel und Röhrichte essentiellen hohen Grundwasserstand sowie auentypische Überflutungsereignisse garantieren. Die Durchgängigkeit der Bachauen von Geisel und Klye ist zu erhalten; begradigte oder eingetiefte Abschnitte sind mittelfristig zu renaturieren. Der Anteil von Wiesen und Weiden in der Bachaue ist beispielsweise durch Umwandlung von Acker in Grünland zu erhöhen, wobei eine extensive Nutzung angestrebt wird. Die entstehenden blütenreichen Frisch- und Feuchtwiesen tragen zur Belebung des Landschaftsbildes bei. Der Bestand an salzbeeinflussten Grünländern ist zu fördern, indem dafür in Frage kommende Röhrichte durch Mahd in Salzwiesen rücküberführt werden. Historische Nutzungsformen am Siedlungsrand sind zu erhalten. Neben ihrem Wert als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bilden sie ein natürliches Element zur Einbindung der Siedlungen in das Landschaftsbild. Das Gebiet soll von weiterer Bebauung freigehalten werden. Für die im Fasanengrund bestehende Kleingartenanlage ist aufgrund der Sensibilität der dort vorhandenen Lebensräume eine schrittweise Renaturierung anzustreben. Historie der Fischteiche Die Entwicklung des Gebietes an der unteren Geisel ist eng mit dem Wirken der Bischöfe im nahen Merseburg verbunden. Die zu Fastenzeiten erlaubten Fischspeisen waren eine Ursache für das Anlegen großer Teiche. Die Bischofschronik schreibt: „Er (Bischof THILO) ließ mit großen Kosten drei Fischteiche ausgraben, zwei in Schladebach, den dritten vor dem Gotthardtstor in Merseburg“. Eine Urkunde vom März 1483 erwähnt diesen neuen Teich. Man muss davon ausgehen, dass dazu der vorhandene, 1265 genannte,  „piscina Merseburg“ erweitert wurde. Mit der Teichvergrößerung gehen Landkäufeder Bischöfe einher. 1484 und 1485 werden 201/2 Acker erworben, 1488 mit 11/2 Acker die Gemeindetrift von Atzendorf und Zscherben, 1497 weitere 24 Acker bei Zscherben sowie 1540 eine Trift, für die Bischof SIGISMUND neun Höfe mit Erbgericht an HEINRICH VON BOTHFELD in Geusa gibt. Letztlich wird 1512 der Rittersitz Kötzschen an den Bischof verkauft für 3 195 Fl. „mit sambt etlichen angeschlagenen Schaden des Gotthardsteiches halber“. Am Ausbau des Oberteiches wurde also, vielleicht mit Unterbrechungen, über den Zeitraum von 46 Jahren gearbeitet. Im 16. Jh. wurde alle drei Jahre ausgefischt. Die Erträge waren: 1568: 1 Ztr. Hecht, 219 Ztr. Karpfen; ca.100 Zoberandere Speisefische 1573: 1 1/3  Ztr. Hecht; 312 Ztr. Karpfen; ca. 90 Zober andere Speisefische 1576: 6 Ztr. Hecht; 206 Ztr. Karpfen. Die heutigen Wasserflächen gehören zum Unterteich. Alte Karten lassen erkennen, dass sich das Wasser am Oberteich einst bis nach Zscherben erstreckte. Die Röhrichte sind ihmzuzurechnen. Verschlämmung durch die Zuläufe scheint seit jeher ein Problem gewesen zu sein. 1613 soll eine Hauptschlämmung durchgeführt worden sein. Sie kostete 4 717 Fl. Bereits 1707 wurde der Teil bei Zscherben erneuert. Der Chronist berichtet, dass „bei der vorlängst angefangenen Arbeit an den Gotthardsteiche, welcher fast um den dritten Teil größer als vorhin gemachet wird, alle Teichgräber (hat) nehmen müssen“. Bereits 30 Jahre später soll bei Zscherben „mitten im Teich“ eine Insel entstanden sein. Ausgehend vom Südpark Merseburg kann das Gebiet des großen Schilfröhrichts ab der Ulmenwegbrücke auf einem Weg umwandert werden. Dabei wird ein schöner Einblick in das Röhricht, den Erlenbruch bei Zscherben und die Klyeaue zwischen Zscherben und Atzendorf gewährt. Zwischen Zscherben und Merseburg-Süd führt der Weg an einer Salzwiese vorbei und die Geisel wird überquert. Weiter südlich ist das LSG nicht durch offizielle Wanderwege erschlossen, jedoch lohnen Naturbeobachtungen im Bereich der Kleingartenanlage Fasanengrund, der Geiselaue bei Beunaund des Schlossparks Frankleben. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung; 18.11.2025

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