Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.
Das Langfristbewirtschaftsungsmodell dient der Nachbildung von Abflußprozessen und Nutzungseinflüssen in den Flußgebieten Spree und Schwarze Elster sowie der Prognose zur Entwicklung des Wasserdargebotes (Menge) im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Flutung und Nachsorge von Tagebaurestseen im Rahmen der Wasserhaushaltssanierung in den vom Braunkohlentagebau beeinflußten Gebieten.
Gz.: C46_L-0522/405/30 Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau eines Deiches. Dieser verläuft östlich der Ortslage Gruna und bindet sowohl nördlich als auch südlich der Ortschaft an den bereits bestehenden Hochwasserschutzdeich Laußig-Mörtitz an. Damit soll Gruna nunmehr auch landseitig vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren bei Flutung des Hinterlandes im Falle eines Deichversagens zwischen Gruna und Mörtitz geschützt werden.
Tetrix ceperoi wurde in Deutschland lange übersehen bzw. mit der Schwesterart Tetrix subulata verwechselt (Bellmann et al. 2019, Fischer et al. 2020). Trotz dieser Unsicherheit ist langfristig von einem mäßigen Rückgang auszugehen, da wichtige Habitate wie sandige Ufer von Kleingewässern und bäuerliche Sandgruben im Zuge von Flurbereinigungsverfahren beseitigt wurden (u.a. Poschlod 2017, Fartmann et al. 2021). Zudem sind Habitate an Fließgewässern wie Sandufer und Schlammbänke durch den Gewässerbau verloren gegangen (Tockner & Stanford 2002). Aussagen zum kurzfristigen Bestandstrend sind hingegen schwierig. Den gehäuften Erstnachweisen in Nordwestdeutschland (u.a. K. Fuhrmann, schriftl. Mitteilung 2021, Garbelmann et al. 2021, M. Kettermann, schriftl. Mitteilung 2022, D. Poniatowski, eigene Beobachtung 2022) stehen starke Abnahmen in Baden-Württemberg gegenüber (Detzel et al. 2022). In Brandenburg und Sachsen kann aufgrund der unzureichenden Datenlage nur eine Gefährdung unbekannten Ausmaßes festgehalten werden (Klatt et al. 1999, Klaus & Matzke 2010). Ein weiterer Verbreitungsschwerpunkt in Ostdeutschland ist Sachsen-Anhalt. Laut Wallaschek (2020) sind die Bestände dort gefährdet; Angaben zum kurzfristigen Bestandstrend liegen nicht vor. Abnahmen innerhalb der Bergbaufolgelandschaften sind aber wahrscheinlich, da durch die Rekultivierung der Kippenflächen sowie die Flutung von Tagebauhohlformen und Restlöchern wertvolle Habitate verloren gegangen sind (vgl. Meyer et al. 2020). Zudem ist unklar, ob sich T. ceperoi derzeit in Nordwestdeutschland ausbreitet oder ob die Art dort lange übersehen wurde. Die Besiedelung junger Artenschutzgewässer im Münsterland (D. Poniatowski, eigene Beobachtung 2022) und zahlreicher offener Sandgruben im westlichen Niedersachsen (K. Fuhrmann und M. Kettermann, schriftl. Mitteilungen 2021 und 2022) sprechen für ein hohes Ausbreitungspotenzial der Art. Die Unsicherheiten sind aber zu groß, um den kurzfristigen Bestandstrend bundesweit einschätzen zu können. Hierfür reichen die verfügbaren Daten derzeit nicht aus.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes Regelungen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft finden sich in 1 den §§ 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind erhebliche Beeinträchti- gungen vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigun- gen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch ei- nen Ersatz in Geld zu kompensieren. Das Nähere zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 2 BNatSchG bestimmt die Bundeskompensationsverordnung. Diese Verordnung findet Anwen- dung, soweit die §§ 13 ff. BNatSchG ausschließlich durch die Bundesverwaltung ausgeführt wer- den, sowie im Bereich der Küstengewässer, im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirt- schaftszone und des Festlandsockels. Damit ist sie nur für bestimmte Hochwasserschutzmaßnah- men anwendbar. Im Übrigen bestehen funktional äquivalente Regelungen auf Landesebene. Die Kompensation eines Eingriffs ist erst dann erforderlich, wenn die Intensität des Eingriffs eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erreicht. Dabei ist jeweils der Zustand vor und nach der Umsetzung eines Vor- habens zu vergleichen. Geringfügige Veränderungen sind vom Eingriffsbegriff ausgeschlossen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall vorzunehmen. Relevante Kriterien können u.a. die Dauerhaf- tigkeit der Auswirkung, die Schutzbedürftigkeit des Naturgutes, die Beeinträchtigung eines ge- schützten Gebietes, die standortprägende Wirkung der Maßnahme und die Vorbelastung des be- 3 troffenen Gebietes sein. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1328). http://www.gesetze-im-inter- net.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf. 2 Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständig- keitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung - BKompV) vom 14.5.2020 (BGBl. I S. 1088). http://www.gesetze-im-internet.de/bkompv/BKompV.pdf. 3 BeckOK UmweltR/Schrader, 56. Ed. 1.7.2020, BNatSchG § 14 Rn. 18. WD 8 - 3000 - 093/20 (22. Dezember 2020) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 2 Maßnahmen des Hochwasserschutzes Bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Hochwasserschutzanlagen (z.B. Deichsa- nierungen) dürften einerseits Vorbelastungen des Gebietes eine Rolle spielen. Andererseits dürfte sich die Eingriffsintensität erhöhen, wenn Baumaterial aus dem seeseitigen Deichvorland genutzt wird. Zu berücksichtigen sein dürfte auch, wenn bestimmte Biotope im Rahmen des Küsten- schutzes vor Hochwasser geschützt oder im Zuge eines ökosystembasierten Küstenschutzes neu geschaffen werden. In der Rechtsprechung finden sich Beispiele, dass Anlagen zum Hochwasserschutz im Einzelfall eine positive Wirkung auf Natur und Landschaft haben können und daher nicht immer eine na- turschutzrechtliche Kompensationspflicht auslösen. So urteilte der Verwaltungsgerichtshof Ba- den-Württemberg hinsichtlich der Schaffung eines Überflutungsraums für Zwecke der Hochwas- serrückhaltung, in dem ökologische Flutungen zur Umgestaltung des Naturraums mit dem Ziel seiner Adaption an Retentionsflutungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit durchgeführt werden: „Ökologische Flutungen, deren Zweck die Schaffung eines überflutungstoleranten und - gemessen an dem vorherigen Zustand - ökologisch gleichwertigen Naturraums ist, haben eine der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung gerecht werdende Dop- pelfunktion. Sie sind Vermeidungsmaßnahme gegenüber der Hochwasserrückhaltung und - gleichzeitig - Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten Eingriffe in Natur 4 und Landschaft.“ Auch beispielsweise Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Flächen für die Ausbreitung von fließenden Gewässern dürften in der Regel mit der Sicherung der Funktions- 5 und Leistungsfähigkeit dieser Gewässer sowie des Naturhaushaltes im Übrigen einhergehen. Einzelne Bundesländer haben landesrechtliche Regelungen zur Konkretisierung des Eingriffscha- rakters von Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein können die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hafen-, Küsten- und Uferschutzanlagen Eingriffe im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG sein. - Keine Eingriffe sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Hamburgischen Naturschutz-Ausfüh- rungsgesetzes Maßnahmen des öffentlichen und privaten Hochwasserschutzes inner- halb der Grundfläche vorhandener Hochwasserschutzanlagen oder im Bereich versie- gelter Flächen. - In der Regel kein Eingriff ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1des Naturschutzgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt, wenn an Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanla- gen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden sowie nach einem Schadensfall auf der vorhandenen Trasse ein ordnungsgemäßer Zustand wiederherge- stellt wird. 4 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2013, 3 S 284/11, zitiert nach juris – Rn. 154. 5 Jablonski, Stefan (2014). Hochwasserschutzrecht. Herausforderungen - Rechtsgrundlagen - Ansatzpunkte und Instrumente, 2014. S. 289. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 3 Maßnahmen des Hochwasserschutzes - Gemäß § 12 Abs. 2 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern bestimmt die oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der obersten Wasserbehörde durch Rechtsverordnung die öffentlichen Maßnahmen zur Ordnung des Wasserhaushalts, des Gewässerschutzes sowie des Hochwasser- und Küs- 6 tenschutzes, die keinen Eingriff nach § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellen. *** 6 Von der Verordnungsermächtigung ist soweit ersichtlich bisher kein Gebrauch gemacht worden, vgl. das Ver- zeichnis der im Bereich Naturschutz erlassenen Verordnungen unter: https://www.regierung-mv.de/Landesre- gierung/lm/Service/Rechtsvorschriften/Sachgebiet-Naturschutz-Landschaftspflege/Verordnungen/. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Goitsche-Holzweißig-Rösa Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 05.12.2002, zur Zeit Planfortschreibung entsprechend § 6 Abs. 5 SächsLPlG Inhalt: * Das Hochwasser an der Mulde vom August 2002 hat die gesamte Bergbaufolgelandschaft Goitsche länderübergreifend geschädigt. Durch das Überschwappen von Muldewasser wurden die östlichen Böschungsbereiche des zukünftigen Seelhausener See erheblich geschädigt und der Wasserspiegel im Restloch angehoben. Die Ortsverbindungsstraße Löbnitz-Pouch und die Flutungsleitung der LMBV mbH wurden zerstört. Durch den massiven Wassereintritt in den Goitschesee wurde die geplante Endwasserspiegelhöhe frühzeitig erreicht und kurzzeitig überschritten. Der Lober-Leine-Kanal musste in den Seelhausener See eingeleitet werden. * Die vom Hochwasser verursachten Schäden machen eine Gesamtfortschreibung des Braunkohlenplans unerlässlich. Die Fortschreibung wurde am 13.12.2002 mit Beschluss Nr. III VV 11/02/2002 durch die Verbandsversammlung beschlossen. Die Fortschreibung wurde zunächst in Übereinkunft mit der sachsen-anhaltischen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg länderübergreifend nach dem Prinzip "Ein Plan - zwei Verfahren" für den Gesamtraum des ehemaligen Tagebaukomplexes begonnen. Aufgrund des parallel laufenden Verfahrens zum Regionalen Entwicklungsprogramm bei den sachsen-anhaltischen Kollegen musste die Fortschreibung des Teilgebietsentwicklungsprogramms "Goitzsche" zurückgestellt werden. Unter Leitung der Regionalen Planungsstelle Leipzig wurde eine Arbeitsgruppe zur Schaffung der fachlichen Grundlagen für die erforderliche Planfortschreibung konstituiert. In der Arbeitsgruppe sind die Fachämter und -behörden, das verantwortliche Bergbauunternehmen LMBV mbH sowie von der Planung berührten Kommunen vertreten. Bisher fanden 8 Arbeitsgruppensitzungen statt. * Die Durchführung der Aufstellungsbeteiligung für den Rohentwurf des fortgeschriebenen Braunkohlenplans entsprechend § 6 (1) SächsLPlG erfolgte im III. Quartal 2004 unter Beteiligung von 130 Trägern öffentlicher Belange. Mit Beschluss Nr. IV VV 03/04/2005 der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westsachsen am 01.07.2005 wurde die Abwägung der im Zuge der Aufstellungsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen abgeschlossen. * Der weitere Verfahrensfortgang ist jedoch derzeit ausgesetzt. Grund hierfür ist der nach einer nunmehr 10-jährigen Laufzeit des wasserrechtlichen Planfestellungsverfahrens ausstehende Beschluss zur Festlegung der Endwasserspiegelhöhe im Seelhausener See. Von dieser Festlegung sind insgesamt 14 von 33 Zielen und Grundsätzen des Braunkohlenplans betroffen. * Die Hochwasserschäden aus dem Jahr 2002 sind behoben. Der größte Sanierungsbedarf bestand in der Wiederherstellung des stark zerstörten Lober-Leine-Kanals und dessen Wiedereinbindung in die Mulde. * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten (Anstützung/Profilierung von Böschungen) wurde im Mai 1997 im Restloch Rösa (Seelhausener See) abgeschlossen. In den Folgejahren wurden die Arbeiten für die Herstellung standsicherer Böschungen mit mobiler Erdbautechnik fortgeführt (Restlöcher Rösa und Holzweißig-West). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind weitgehend abgeschlossen. Die im Plangebiet vorhandenen Kleinrestseen (Neuhauser See, Paupitzscher See und Ludwigsee) sind als Vorranggebiete für Natur und Landschaft zum Schutz der eingesetzten natürlichen Entwicklung ausgewiesen und bleiben der Sukzession vorbehalten. Maßgebliche Aspekte für die Planfortschreibung stellen die Sicherung des FFH-Gebiets Nr. 208 "Ehemaliger Übungsplatz und Paupitzscher See" sowie das SPA-Gebiet DE 4439-451 "Goitzsche und Paupitzscher See" im Plangebiet dar. * Mit dem Seelhausener See entsteht der größte Restsee im Plangebiet (6,1 km²). Die Fremdflutung des Seelhausener Sees (bis 08/02 Einleitung von Muldewasser) wurde aufgrund der Hochwassereinflüsse und der erreichten Wasserstände eingestellt. Die Flutung der übrigen Restlöcher im Plangebiet (Neuhauser See, Paupitzscher See, Ludwigsee) erfolgt weiterhin durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Den Schwerpunkt bei der Renaturierung von Fließgewässern stellt perspektivisch die geordnete Rückverlegung von Lober und Leine im Bereich der Ortslage Sausedlitz sowie die Sanierung deren Einzugsgebiete dar. * Die Landwirtschaft im Bereich des unverritzten Tagebauvorfeldes wird weitergeführt. Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der naturnahen Bewirtschaftung der auf Kippenflächen vorhandenen Bestände sowie in deren waldökologischem Umbau. * Freizeit und Erholung sollen sich in den teilweise nutzungsorientiert vorprofilierten Uferbereichen am Seelhausener See etablieren (Löbnitz bzw. Sausedlitz). Die im Bereich Löbnitz vorhandenen Freizeitmöglichkeiten (Reitsportzentrum, Sportflugplatz) sollen als Initiale für die weitere touristische Entwicklung ("Erlebnisufer") genutzt und durch alternative Angebote (Yachthafen, Tauch- und Surfzentrum) ergänzt werden. Im Bereich Sausedlitz soll ein "beruhigter" Erholungsbereich entstehen. Das ergänzende touristische Angebot soll für Familien als Zielgruppe ("Das Familienufer") entwickelt werden. Kernprojekt der zukünftigen touristischen Entwicklung stellt die Fortführung der Planung und die Realisierung des länderübergreifenden Gewässerverbunds zwischen Goitzschesee und Seelhausener See dar. * Der Seelhausener See ist über das vorhandene Verkehrsnetz gut erreichbar. Für die durch den Lober-Leine-Kanal noch unterbrochene Verbindungstraße Laue-Sausedlitz soll Ersatz geschaffen werden. Die verkehrsinfrastrukturellen Sanierungsmaßnahmen sind mit der Fertigstellung des asphaltierten Uferrundwegs und der Komplettierung des übrigen Rad- und Wanderwegenetzes weitestgehend abgeschlossen. Im Jahr 2002 wurden Zuwegungen und Parkmöglichkeiten in Löbnitz, Sausedlitz und östlich des Neuhauser Sees sowie die Brücke über den Lober-Leine-Kanal im Rahmen des sog. § 4-Maßnahmeprogramms VA III BKS des Freistaats Sachsen geschaffen. * Die Revitalisierung der bis 1990 für eine Devastierung vorgesehenen Ortslage Sausedlitz ist weit fortgeschritten. Das Wohnumfeld ist weiter zu verbessern, Freizeitmöglichkeiten zu entwickeln und bestehende infrastrukturelle Defizite weiter abzubauen.
Das LSG befindet sich im Gebiet des ehemaligen Tagebaus Goitzsche im Süden des Landkreises Anhalt-Bitterfeld an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen. Es umfasst den in den Gemarkungen Bitterfeld, Holzweißig, Niemegk, Petersroda, Pouch und Roitzsch liegenden Landschaftsteil der Bergbaufolgelandschaft Goitzsche und Teile des Großen Goitzschesees. Das ehemalige Tagebaugebiet wird durch die von Südwesten nach Nordosten verlaufende Landesgrenze geteilt. Etwa ein Drittel davon liegt im sächsischen Landkreis Nordsachsen. Im Nordwesten grenzt die Stadt Bitterfeld-Wolfen unmittelbar an die Goitzsche an. Weite Teile der Bergbaufolgelandschaft werden vom Großen Goitzschesee eingenommen. Der Wasserspiegel liegt bei 75 m ü. NN. Die Größe der Wasserfläche beträgt 1332 ha, die Uferlänge 66 km, die größte Wasser-tiefe 48 m und der Speicherraum ca. 213 Mio. m3. Der Goitzschesee, auch Bernsteinsee genannt, besteht aus den Teilseen Mühlbeck, Niemegk, Döbern und Bärenhof. Die Grenze des LSG verläuft im Norden von der „Bitterfelder Spitze“ aus am Ufer des Großen Goitzschesees in östliche Richtung entlang der Bojenkette bis zu einem wasserseitigen Abstand von ca. 300 m nördlich der Bärenhofinsel; dann von der Bärenhofinsel auf der Wasserfläche des Großen Goitzschesees entlang der Markierungsbojen nach Süden in gerader Fortsetzung bis zum Goitzsche-Rundwanderweg und diesem nach Westen und Süden bis zur Landesgrenze zum Freistaat Sachsen folgend. Im Süden bildet die Landesgrenze in westliche Richtung bis zur Bundesstraße B 184 die LSG-Grenze und stellt so den unmittelbaren Anschluss an das LSG „Goitzsche“ des Freistaates Sachsen her. Von der Landesgrenze südlich Petersroda verläuft die LSG-Grenze entlang der B 184 östlich der Ortslage Petersroda und in nördlicher Richtung bis nach Holzweißig entlang der Bahnlinie Bitterfeld – Leipzig und östlich der Ortslage Holzweißig in Höhe „Auensee“ (diesen ausgenommen) nach Norden. Dort folgt die Grenze dem Goitzsche-Radweg in Richtung Bitterfeld und biegt vor dem Waldparkplatz Bitterfeld nach Südosten entlang der „alten Goitzschestraße“ ab und folgt nach dem Erreichen des Goitzsche-Rundwanderweges diesem in nordöstlicher Richtung bis zur „Bitterfelder Spitze“. Das LSG ist in drei Schutzzonen gegliedert: Die Schutzzone I (Kernzone) umfasst den östlichen Teil des LSG und besteht im Wesentlichen aus der Tonhalde (Naturwaldzelle „Niemegk“), der Bärenhofinsel, den dazwischen liegenden Kleininseln und den zugehörigen Wasserflächen. Sie dient einerseits dem Schutz der natürlichen Entwicklungsabläufe in den Ausgangsbiotopen, wie z.B. Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungsformen sowie Wäldern und Gebüschen trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikten im Nordteil der Bärenhofinsel, sich entwickelnden Bruch- und Sumpfwäldern sowie naturnahen Uferbereichen stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation und sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägenden seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen. Andererseits dient sie der Sicherung der Ruhe und Ungestörtheit an den durch Inseln, Halbinseln und Uferbuchten reichen Flachwasserzonen südlich und westlich der Bärenhofinsel als Brutstätten für koloniebrütende Möwen- und andere Wasservogelarten sowie als überregional bedeutsames Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für nordische Taucher, Enten und Gänsearten. Die Schutzzone II (Prozessschutzzone) besteht im Wesentlichen aus gesetzlich geschützten Biotopen und Vorranggebieten für die natürliche Entwicklung und erstreckt sich entlang der Landesgrenze östlich Petersroda über den Ludwigsee bis zum Zöckeritzer See und schließt die ehemaligen Tagesanlagen IIa im Osten mit ein. Hier werden alle, insbesondere nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen. Zur Schutzzone III (Entwicklungszone) gehören alle anderen Teile des LSG. Der Begriff „Goitzsche“ stammt aus der Sprache der flämisch-germanischen Völker. Er bedeutet vermutlich so viel wie „Gottes Aue“ und bezeichnete den Auenwaldbereich an der Mulde, der sich hier ursprünglich befand. Der Name hat sich über die Jahrhunderte hinweg mehrfach verändert, bis sich die Bezeichnung „Goitzsche“ durchsetzte. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde allerdings beim Erstellen neuer Messtischblätter der Name „Goitsche“ eingetragen, der auch heute noch anzutreffen ist. Im Laufe der Zeit hat die Goitzsche eine extreme Wandlung vom Auenwald über eine vom Bergbau zerstörte „Mondlandschaft“ zur Bergbaufolgelandschaft durchmachen müssen. Die idyllische Region am Muldelauf war geprägt durch Braunkohle und Großindustrie. Der Tagebau Goitzsche erstreckte sich über die heutige Ländergrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen hinweg im Gebiet zwischen Bitterfeld und Delitzsch. Seine Gesamtfläche betrug 62 km2, zwei Drittel davon in Sachsen-Anhalt und ein Drittel in Sachsen. Der Tagebau Goitzsche, aufgeschlossen 1949, war der größte normalspurige Zugbetriebstagebau Mitteldeutschlands. Nach der Schließung dieses Tagebaus im Frühjahr 1991 begann die Sanierung des Gebietes. In acht Jahren der Bergbausanierung wurden 41 Mio. m3 Abraum bewegt, 104 km Gleisanlagen zurückgebaut und zahlreiche Tagebaugroßgeräte verschrottet. Am 6. Juli 1998 erfolgte der Probebetrieb zur Flutung der Goitzsche mit Muldewasser, die planmäßig 2006 abgeschlossen sein sollte. Bereits 2002 ließ jedoch ein durch das gewaltige Muldehochwasser ausgelöster Dammbruch an der Mulde die Goitzsche innerhalb von reichlich zwei Tagen um 7 Meter bis weit über den Sollpegelstand volllaufen. Zur Chronologie der jüngeren Nutzungsgeschichte der Goitzsche: 1830 wurde das unfruchtbare Land mit Kiefern bepflanzt. 1908 begann der Aufschluss der Gruben Leopold und Theodor. 1911 erhielten die Siemens-Schuckert-Werke die Genehmigung, die Goitzsche auf Kohle anzubohren. 1915 wurde die Kohlegewinnung mit einem elektrischen Löffelbagger mechanisiert. 1917 fanden erste Versuche zur mechanischen Verkippung des Abraumes statt. 1921-1928 wurde der Tagebau Paupitsch/Petersroda aufgeschlossen. 1929 kaufte die Stadt Bitterfeld den vorderen Teil der Goitzsche. 1947 gab es erste Pläne zum Aufschluss der Goitzsche, die dann ab 1949 realisiert wurden. 1951 begann die Kohleförderung in der Goitzsche. 1951 wurde auch mit dem Aufschluss des Tagebaus Muldenstein begonnen. 1951-1991 wurde die Goitzsche mit einem Löffelbagger erschlossen. 1953 kam es zur Verlegung der Wasserläufe Leine und Lober zur Hochwasserfreimachung des Koh-legebietes. 1953-1955 erfolgte die Verlegung der Eisenbahnstrecke Bitterfeld - Berlin nach Norden. 1956 fiel der Ort Zöckeritz der Grube zum Opfer. 1956-1961 verlegte man die Eisenbahnstrecke Leipzig - Berlin und die B184 nach Westen. In den 50er Jahren wurden erste Bepflanzungen der gekippten Halden vorgenommen. 1961 begann die reguläre Aufforstung, meist mit Pappeln und Eichenarten. 1961 wurde der Tagebau Holzweißig-West eröffnet. 1966-1975 musste die Mulde auf 9,2 km Lauflänge verlegt werden. 1972 endete die Kohleförderung im Tagebau Muldenstein, welcher dann vom 30.04.1975 bis zum 01.03.1976 geflutet wurde. Es entstand der Muldestausee. 1976 wurde Paupitsch, 1978 Niemegk devastiert. 1980 endete die Förderung im Tagebau Holzweißig-West. Von September 1984 bis Juni 1985 fand vom Tagebau Leipzig zum Tagebau Goitzsche der längste Großgerätetransport von zwei Tagebaugeräten statt. 1984 mussten Lober und Leine erneut verlegt werden. In den Jahren 1985 bis 1991 wurde der Tagebau Rösa betrieben. Im Oktober 1990 erfolgte die Einstweilige Sicherstellung der Goitzsche als Landschaftsschutzgebiet. 1990 wurde der Forst für Naherholungszwecke freigegeben. Ebenfalls 1990 wurde auf eine geplante erneute Verlegung der Mulde und das geplante Überbaggern von fünf weiteren Ortschaften verzichtet. Am 15. Mai 1991 begann die Sanierung der Goitzsche mit Böschungsabflachung, Stabilisierung der Erdböschung, Rückbau der bergbaulichen Anlagen, Anpflanzung und Begrünung. 1998 fiel der Startschuss für die Flutung des „Bitterfelder Meeres“. 2002 beendete das Muldehochwasser die eigentlich bis 2006 geplante Flutung. Der Goitzschesee entstand nach einem Deichbruch innerhalb kurzer Zeit. Zwei geologische Besonderheiten trugen viel zur Bekanntheit des Bitterfelder Braunkohlereviers bei: die Bernsteinvorkommen und die Mooreichenfunde. Erste, jedoch nicht sicher nachgewiesene Bernsteinfunde wurden bereits 1848 erwähnt. Gelegentliche Bernsteinfunde erregten während der folgenden Jahrzehnte kaum Aufmerksamkeit. Erst die 1933 im Tagebau Golpa-Nord unter dem Bitterfelder Hauptflöz zutage geförderten Harzfunde wurden wissenschaftlich untersucht. Der Bitterfelder Bernstein ist mit einem Alter von etwa 22-25 Mio. Jahren erheblich jünger als die 37-54 Mio. Jahre alten Bernsteinvorkommen des Ostseeraumes. Der Fundhorizont besteht aus sandig-schluffigen Lagen von 4 bis 6 m Mächtigkeit. Das Bitterfelder Bernsteinvorkommen, das in den Folgejahren wirtschaftliche Bedeutung erlangen sollte, wurde 1955 im Tagebau Goitsche bergmännisch mit angeschnitten. 1974 erfolgten Probeschürfungen im Auftrag des VEB Ostsee-schmuck Ribnitz-Damgarten durch die Bezirksstelle für Geologie Leipzig. Anlass war der Mangel an Bernstein zu Beginn der 70er Jahre im VEB Ostseeschmuck. Ab 1975 wurden jährlich etwa 50 t Bernstein gefördert. Der Bitterfelder Bernstein wurde außer in der Schmuckindustrie auch für elektrische Isolatoren in Radio- und Fernsehgeräten verwendet. 1993 wurde die Bernsteinförderung aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Unter dem heute gefluteten Gelände befinden sich noch etwa 400 – 800 t Bernstein, der allerdings nicht mehr zugänglich ist. Eine weitere geologische Besonderheit des Goitzschereviers stellen die sogenannten Mooreichestämme dar, die botanisch betrachtet allerdings nicht immer nur aus Eiche, sondern auch von Kiefern, Ulmen, Pappeln, Weiden und Eschen sind. Die Bäume waren im Moorwasser Jahrtausende dem Einwirken von Huminsäuren unter Luftabschluss ausgesetzt und wurden so konserviert. Das Holz nahm eine tief dunkelbraune bis schwarze Färbung an. Das nach der Radiokarbonmethode bestimmte Alter der Stämme wird mit etwa 8000 Jahren angegeben. Einige Exemplare der Stämme weisen Spuren einer Bearbeitung durch Menschen auf. Auf Grund ihres hohen Brennwertes wurden die Hölzer insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg als Heizmaterial genutzt. Im Möbelwerk Wiederitzsch wurden Anfang der 80er Jahre aus den Mooreichen Furniere hergestellt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld befindet sich an der östlichen Grenze des mitteldeutschen Trockengebietes. Die Goitzsche liegt somit im Bereich des "Ostdeutschen Binnenlandklimas" im Klimabezirk "Leipziger Bucht". Prägend ist hier der subkontinental-subozeanische Charakter mit überwiegendem Sommerniederschlag und jährlichen Temperaturschwankungen von >18 Grad C, also relativ kalte Winter und heiße Sommer. Die geologische Entstehung des Gebietes spiegelt sich in sechs Schichten wider, die überwiegend im Pleistozän entstanden sind. Die am häufigsten auftretende Schicht ist der Terrassenschotter. Seine Entstehung wird sowohl der Elster- als auch der Saale-Kaltzeit zugeordnet. Die Mächtigkeit dieser Schicht kann bis zu 8 Metern betragen. Die zweite Schicht, der Bänderton, ist meist nur wenige Zentimeter stark. Die nächste Schicht ist der Beckenschluff, der meist in bzw. zwischen den Tonschichten enthalten ist und dort unterschiedliche Dicken aufweist. Ebenso wie die Schluffschicht ist die Kiesschicht in bzw. zwischen verschiedenen Schichten zu finden. Aber man hat auch durchgängige Kiesschichten mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 6 bis 7 Metern entdeckt. Die fünfte Schicht, der Geschiebemergel, entstand im Pleistozän aus Schmelzwasserablagerungen. Seine Mächtigkeit beträgt bis zu 13 Meter. Die letzte und für den Bitterfelder Raum bedeutendste Schicht sind die im Tertiär entstandenen Braunkohle-Flöze. Sie haben eine nachgewiesene Mächtigkeit von bis zu 19,70 Meter. Oberhalb der kompakten Kohleschicht befinden sich kohlehaltige Ton- und Sandschichten, die bis zu 4 Meter mächtig sein können. Auf die beiden geologischen Besonderheiten (Bernsteinvorkommen und Mooreichenfunde) wurde bereits im Absatz Nutzungsgeschichte hingewiesen. Bei der Goitzsche handelt es sich um bedeutende Nahrungs-, Durchzugs- und Rastgebiete für Wasservogelarten und bedeutende Brutgebiete von Vogelarten der Standgewässer und der Verlandungsbereiche sowie des relativ nährstoffarmen, reich strukturierten Offenlandes. Die ehemalige Tagebaulandschaft ist durch ein Mosaik verschiedener Biotope gekennzeichnet. Dazu gehören Sandpionierfluren und Sandmagerrasen, Ginsterheiden an Böschungen sowie Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Hartholz-Auenwaldrelikte, sich entwickelnde Bruch- und Sumpfwälder sowie naturnahe Uferbereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer dazugehörigen uferbegleitenden Rohrkolben- und Schilfvegetation, sich an Vernässungsstellen durch Grundwasserwiederanstieg ausprägende seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen. Im Rahmen des Goitzsche-Projektes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wurden naturschutzfachlich bedeutsame Bereiche untersucht: In der Niemegker Senke findet man ein reich strukturiertes Vegetationsmosaik mit Trockenrasen, Birkenvorwald, Rohbodenstandorten und Feuchtflächen mit Moorinitialstadien. Floristische Besonderheiten sind Ästiger Rautenfarn (Botrychi-um matricariifolium) und Gemeine Natternzunge (Ophioglossum vulgatum), die für das Gebiet als bereits ausgestorben bzw. sehr seltenen galten. Außerdem ist das Gebiet Lebensraum für gefährdete Heuschrecken- und Laufkäferarten sowie Bruthabitat z.B. für Heidelerche, Steinschmätzer, Wasserralle und Flussseeschwalbe. Das Restloch „Holzweißig-Ost“ und das „Essigloch“ sind durch strukturreiche Ufer mit kiesig-sandigen Substraten, ein stark bewegtes Relief mit unterschiedlichen Feuchteverhältnissen, Feuchtflächen, Birkenpionierwälder und Schüttrippenkomplexe gekennzeichnet. Als floristische Besonderheit kommen hier Wintergrüngewächse vor, die in der Region Bitterfeld äußerst selten sind. Die faunistische Bedeutung ist durch das Vorkommen gefährdeter Libellenarten und gefährdeter Amphibienarten (u. a. Knoblauchkröte) gekennzeichnet. Zwergtaucher, Wendehals, Heidelerche und Sperbergrasmücke brüten hier. Die Bedeutung für die Vogelwelt wird durch die Entstehung größerer Wasserflächen weiter zunehmen. Diese können von Zugvögeln als Rast- und Schlafplatz genutzt werden. Naturschutzfachlich besonders bedeutsam sind Reste eines ehemals großflächigen, ca. 30 Jahre alter Sandtrockenrasens bei Petersroda auf extrem heterogenem Substrat mit Rohbodenstandorten, Birkenpionierwäldern und Ginsterheiden sowie als Lebensraum gefährdeter Heuschreckenarten und als Bruthabitat u. a. für Brachpieper, Heidelerche und Steinschmätzer. Inzwischen vernässen große Teile (ca. 30 ha) davon zunehmend und bilden schon ein ausgedehntes Feuchtgebiet. Der nahegelegene Ludwigsee war Rastplatz für ca. 30.000 Saat- und Bleßgänse sowie zahlreiche Entenarten (z. Z. rasten nur noch etwa 2000 Gänse dort). Im Zentrum des Tagebaus Goitzsche liegt die Bärenhofinsel mit einer Größe von ca. 106 ha. Sie ist ein Sonderstandort innerhalb der Bergbaufolgelandschaft. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Reste der ursprünglichen Auenwaldvegetation (Ulmion), auch als so genannter „Altwald“ bezeichnet. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Auendynamik haben sie sich zu Eichen-Hainbuchen-Wäldern (Carpinion) entwickelt. Typische Elemente sind u. a. Carpinus betulus, Acer pseudoplatanus, Fraxinus excelsior, Cornus sanguinea, Acer campestre, Stellaria holostea, Arum maculatum, Anemone nemorosa und Polygonatum multiflorum. Außerdem prägen Böschungen und Abbruchkanten mit trockenen bis frischen Gras-Kraut-Fluren, Gebüsche, Pionierwaldinitiale und Flachwasserzonen mit Röhrichten das Bild. Viele, zum Teil stark gefährdete Insektenarten besiedeln die sonnenexponierten Abbruchkanten. Die Bärenhofinsel ist seit 2004/2005 Brutplatz des Seeadlers und seit 2008 wird auch die Nisthilfe auf einem Gittermast der ehemaligen Tagesanlagen vom Fischadler angenommen. Ziel der Unterschutzstellung ist die nachhaltige Sicherung und dauerhafte Erhaltung eines repräsentativen Landschaftsteiles einer mitteldeutschen Bergbaufolgelandschaft mit ihrer großflächig unbebauten, abwechslungsreich strukturierten Wald - Seen - Landschaft nach der Auskohlung sowie die Zulassung der natürlichen Entwicklungsprozesse neu entstehender Lebensraumtypen auf nährstoffarmen Sandrohböden mit ihren standorttypischen Tier- und Pflanzengemeinschaften. Der besondere Schutzzweck besteht zum einen in der Erhaltung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seiner Gesamtheit, insbesondere des ökologischen Wirkungsgefüges und der Wechselwirkungen zwischen den unterschiedlichen Lebensraumtypen mit ihren Tier- und Pflanzengesellschaften untereinander; zum anderen in der nachhaltigen und dauerhaften Sicherung der Freihaltung des Gebietes von Bebauungen jeglicher Art und in der Bewahrung des gebietstypischen Landschaftsbildes. Ziel der Entwicklung des Gebietes ist es, die zum Vorwaldanbau auf Kippenböden in Forstkulturen verwendeten nicht autochthonen Baumarten langfristig zu entfernen und allmählich durch einheimische, standortgerechte Baumarten zu ersetzen sowie die Waldränder der Forstkulturen mit einem naturnahen Waldmantel aus standortgeeigneten einheimischen Straucharten zu entwickeln. Wander-/Fahrradrouten um die Goitzsche: Um den Bitterfelder Berg : ca. 5 km, Großer Rundwanderweg : ca. 15 km Zöckeritzer Runde : ca. 9,5 km Bitterfeld - Petersroda - mit dem Zug in die Goitz-sche: ca. 10 km Bitterfelder Ring: ca. 13 km Bitterfelder Stadtwald: ca. 2,5 km Der Pegelturm Pegelturm und schwimmende Seebrücke sind nach einer Idee von Prof. Wolfgang Christ und Prof. Dr. Klaus Bollinger entstanden und waren Teil der Weltausstellung EXPO 2000. Mit dem Bau des Kunstwerkes wurde im August 1999 begonnen. Die Einweihung fand am 31.05.2000 statt. Das 26 Meter hohe Bauwerk liegt an der B100 zwischen Bitterfeld und Friedersdorf. Von der Aussichtsplattform des Pegelturms hat man einen ausgezeichneten Blick über einen großen Teil des Goitzschesees. In seiner unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich die „Bitterfelder Wasserfront“ mit ihrer Uferpromenade und die „AGORA-Halbinsel“ mit weiteren Kunstwerken südwestlich von Pouch. Die Agora-Halbinsel Hier befinden sich die Landschaftskunstwerke „Das Labyrinth“ des Polen Zenon Polus, „Die Kegel und Hügel“ der Franzosen Marc Babarit und Gilles Bruni, „Der verschwundene Fluss“ von Herman Prigann, „Die schwimmenden Steine“ von Nadja Schmidt, „Die Haut“ von Hartmut Renner und die „AGORA“ nach einer Idee von Prof. Siegfried Knoll. Der Bitterfelder Bogen Der Bitterfelder Bogen ist ein 28 Meter hohes, 81 Meter langes und 14 Meter breites Kunstwerk, das von dem Frankfurter Bildhauer Claus Bury entworfen wurde. Er steht als neue Landmarke weithin sichtbar auf dem Bitterfelder Berg. Die auf 540 Meter langen Laufstegen begehbare architektonische Skulptur ist ein neues Wahrzeichen im ehemaligen Bitterfeld-Wolfener Chemie- und Braunkohlerevier. Landschaftskunstprojekt Eines der größten Landschaftskunstprojekte der Welt, die Kulturlandschaft Goitzsche, entstand im ehemaligen Tagebaugebiet Goitzsche auf einer Fläche von 129 ha. Projekte, die die Vielgestaltigkeit der Landschaft dokumentieren sind: der Pegelturm mit der Seebrücke, „Das Labyrinth“, „Die Hügel“, „Schüttkegel“, „Die Schwimmenden Steinfelder“, „Die Haut“, „Die Wächter der Goitzsche“ und die „Agora“. Goitzsche-Wildnis Die BUND Landesverbände Sachsen-Anhalt e.V. und Sachsen e.V. kauften mit Spendengeldern und Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt zwischen 2001 und 2004 insgesamt ca. 1.300 ha Fläche im Kern des ehemaligen Tagebaus. Die Zielsetzung auf den weitgehend als „naturschutz-fachlich wertvoll“ eingestuften Flächen war einfach gesagt „Wildnis“. Das bedeutet, dass sich die Natur frei entwickeln soll, Eingriffe des Menschen sollen unterbleiben. Da der bloße Erwerb zur Sicherung und Entwicklung des Gebietes nicht ausreicht, wurde der Flächenkauf vom Hellriegel-Institut e.V. der Hochschule Anhalt wissenschaftlich begleitet. Dabei standen vor allem die Konfliktlösung mit konkurrierenden Nutzungen sowie die Wechselwirkungen zwischen Bergbaufolgelandschaft und umgebender Kulturlandschaft im Vordergrund. Braun, G. & Funkel, C.: Im Jahr 1997 endgültig unter Schutz gestellte NSG. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 35. Jahrgang 1998 Heft 1 Comeniusprojekt des Europagymnasiums Walther-Rathenau in Bitterfeld: Kohleförderung der Goitzsche/Die Geologie der Goitzsche. Heidecke, F.: Die Goitzsche-Wildnis und ihre Libellenfauna (Odonata). Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 45. Jahrgang 2008 Heft 2 Högel, C.: Neue Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 32. Jahrgang 1995 Heft 1 Röper, C.: Neue Naturschutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 32. Jahrgang 1995 Heft 2 Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Südliche Goitzsche“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 05.12.2007. Amtsblatt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. – 2(2008)2 vom 25.01.2008, S. 21 veröffentlicht in: Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt; 46. Jahrgang 2009, Heft 1, S. 10-16; Autorin Christiane Röper Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die Mulde kommt aus Sachsen, sie wird aus der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde gebildet, die sich beide südlich von Grimma bei Leipzig zur Mulde vereinigen. Nach 124 km Lauflänge mündet sie bei Roßlau in die Elbe. Das LSG umfaßt den sachsen-anhaltischen Teil des Muldetales oberhalb des Einlaufes der Mulde in den Muldestausee bis zur B 107 Schwemsal-Bad Düben. Der Lauf der Mulde im Bereich der Landesgrenze bildet zum großen Teil die südliche Grenze des LSG. Im Norden begrenzt die B 183 das Gebiet. Der südliche Teil der Landschaftseinheit Muldetal wird von diesem LSG repräsentiert, es reicht auch in die Landschaftseinheit Dübener Heide hinein. Das Landschaftsbild der Muldeaue oberhalb des Muldestausees wird einerseits von tischebenen Ackerflächen bestimmt, es zeichnet sich andererseits aber insbesondere am Fuße des Muldesteilhanges durch ein reichhaltiges Spektrum an Landschaftselementen aus, das von Auenwald, Wiesen, Gehölzen sowie Flutrinnen und Altwassern gekennzeichnet ist. Der Wechsel von Wald, Wiesen und Gewässern bietet dem Betrachter einen Einblick in die typische Auenlandschaft. In den offenen Bereichen, insbesondere in der Rösaer Aue, sind zahlreiche Blickbeziehungen in landschaftlich reizvolle Gebiete der Aue möglich, die durch Einzelbäume zusätzlich bereichert werden. Die Ursprünge der Besiedlung reichen etwa 10 000 Jahre bis ins Mesolithikum zurück. Bevorzugte Siedlungsplätze der Jäger, Fischer und Sammler waren die Talkanten zum Muldetal. Die Mulde bildete an ihrem Unterlauf lange Zeit eine Grenze zwischen unterschiedlichen Kulturen. In der frühen und mittleren Jungsteinzeit endete dort die Besiedlung des Mittelelbe-Saale-Gebietes. Das Gebiet östlich der Mulde weist als erste Besiedlungsspuren die der Kugelamphorenkultur auf, die von Osten her in das Mittelelbe-Saale-Gebiet vordrang. Während der Spätbronze- und Früheisenzeit trennte die Mulde die Siedlungsgebiete der Saalemündungsgruppe und der Hausurnenkultur im Westen von der Lausitzer und der Billendorfer Kultur im Osten. Erst in der jüngeren Eisenzeit gelangten beide Gebiete unter den Einfluss der Jastorf-Kultur. Das blieb auch wärhend der römischen Kaiserzeit so. Im Frühmittelalter schied die Mulde die slawischen Gaue Serimunt im Westen und Nizizi im Osten. Zentrale slawische Burg war Zörbig, 961 als "Zurbici" erstmalig erwähnt. In dieser Periode ist das Bild der heutigen Kulturlandschaft weitgehend vorgeprägt worden. Siedlungen lagen in der Nähe der Flüsse und Bäche. Scherbenfunde dieser Zeit liegen aus Pouch vor. Slawische Burgwälle bestanden in Pouch und bei Döbern. Zur Zeit der deutschen Ostexpansion gegen die Slawen vom 10. bis 13. Jahrhundert lag das Gebiet an der Nahtstelle zwischen Altsiedelland und den eroberten und kolonisierten Gebieten. Im 10. Jahrhundert gehörte es zu den überwiegend von Slawen bewohnten Gauen Serimunt zwischen Saale und Mulde und Nizizi östlich der Mulde. König Heinrich I. (919-936) ließ entlang von Elbe und Mulde Burgwarde errichten, von denen aus das Land militärisch kontrolliert und tributpflichtig gemacht wurde. Die Burg in Pouch ist Ottonischen Ursprungs. Mitte des 12. Jahrhundert setzte die zweite Etappe der deutschen Ostexpansion mit der gewaltsamen Besetzung fremder Gebiete, der zwangsweisen Missionierung der Slawen und mit einer großräumigen Siedlungsbewegung ein, die an der Mulde im Jahre 1144 mit dem Erwerb des Burgwards Kleutzsch-Sollnitz durch das Kloster Nienburg begann. Ein Rittersitz befand sich unter anderem in Pouch. Die ursprünglichen Auenwälder wurden auf den fruchtbaren Auenböden frühzeitig in Grünland überführt. Mit der erfolgten Eindeichung konnte landseitig zur ackerbaulichen Nutzung übergegangen werden, die heute die dominierende Nutzungsform darstellt. Obgleich der Muldelauf noch als weitgehend natürlich anzusehen ist, wurden im Zusammenhang mit Eindeichungen und Straßenbauten auch im LSG einige Flußschlingen vom Fluß abgetrennt, zum Beispiel die Alte Mulde Döbern und die Alte Mulde Roitzschjora. Das relativ starke Gefälle der Mulde wurde früher durch Schiffsmühlen genutzt. Die bekannteste befand sich in Düben, wo heute noch eine Schiffsmühle im Museum gezeigt wird. Auch in Pouch verrichtete eine solche bis 1885 ihren Dienst. Das aus dem Muldesteilhang austretende Quellwasser wurde bei Pouch durch die Kuhquellmühle genutzt. Die Landschaft südlich der Mulde wurde durch den Mitte des Jahrhunderts die Goitzsche erreichenden großflächigen Braunkohletagebau vollständig überprägt. Die Mulde wurde in den ausgekohlten Tagebau Muldenstein, den heutigen Muldestausee, umverlegt. Durch seine geringe Speicherkapazität beeinflußt er den Verlauf von Hochwasserereignissen nur wenig. Der Talverlauf zeichnet ein saale-kaltzeitlich angelegtes Urstromtal nach, das am nördlichen Rand die mächtigen elster- und saalekaltzeitlichen Ablagerungen der Dübener Heide in einer markanten Geländestufe schneidet. Zwischen Muldestausee und Rösa erreicht der Höhenunterschied 15 m und verliert sich flußaufwärts allmählich. Im Muldetal lagern Niederterrassen-Schotter aus der Weichselkaltzeit direkt über miozänen und oligozänen Sedimenten. Die Niederterrasse ist im LSG weitflächig von holozänen Auenbildungen bedeckt, ragt aber unmittelbar südlich davon deutlich über das Aueniveau hinaus. Im Muldetal dominieren Vegas aus Auenlehm und Auenschluff. Die in tieferen Lagen vorhandenen Gley-Vegas bzw. Gleye sind wegen der Grundwasserabsenkung im Tagebau Goitzsche zum größten Teil reliktisch geworden. Die Auenlehme der Mulde sind karbonatfrei. Dieser Abschnitt der Muldeaue endet am Einlaufwerk zum Muldestausee. Um die Flutung des Tagebaues Muldenstein zu erreichen, wurde vom ”Püchberg” an ungefähr über 800 m ein neues Flußbett in die pleistozäne Hochfläche gebaggert. Die ursprüngliche Muldeaue verlief in Richtung Westen südlich der Ortslage Pouch durch den Tagebau Goitzsche. Die hydrologischen Verhältnisse werden in der Muldeaue entscheidend von der Mulde und ihrer Wasserführung bestimmt. Das Überflutungsgebiet, das ursprünglich die gesamte Talsohle umfaßte, ist durch Eindeichung stark eingeengt. Der Fluß selbst ist noch weitgehend naturbelassen. Er mäandriert stark, und die Altarme lassen erkennen, daß die Mulde häufig ihren Lauf geändert hat. Die Altwasser stehen mit dem Fluß in der Regel nicht mehr in Verbindung und werden bei Hochwasserlagen außerhalb der Deiche nur noch indirekt über den steigenden Grundwasserspiegel beeinflußt. Regelmäßig treten Frühjahr Hochwasser auf. Bedingt durch das Einzugsgebiet und relativ starkes Gefälle sind beziehungsweise waren die unregelmäßig auftretenden Sommerhochwasser der Mulde gefürchtet, wobei die ausgedehnten Waldgebiete der Dübener Heide ausgleichend auf die Abflußverhältnisse wirken. Im Bereich des Muldetalhanges ist der zum Teil artesisch gespannte obere Grundwasserleiter angeschnitten, so daß am Hangfuß verbreitet Quellaustritte auftreten. Durch den jahrzehntelangen großflächigen Braunkohlenabbau im Tagebau Goitzsche sind die Grundwasserverhältnisse linksmuldisch sehr stark gestört. Die „Hufe“ bei Döbern, ein ehemaliges großes Muldealtwasser, ist deshalb trocken gefallen. Die klimatischen Verhältnisse werden durch die geschützte Lage am östlichen Rand des herzynischen Trockengebietes bestimmt. In einem deutlichen klimatischen Gradienten, der zwischen dem subkontinental getönten Westteil des Landkreises Bitterfeld und der stärker atlantisch getönten Dübener Heide ausgebildet ist, nimmt das Muldetal eine mittlere Stellung ein. Die am weitesten im Trockengebiet gelegenen Bereiche erreichen 520 mm Jahresniederschlag. Das Muldetal weist bereits um 20 bis 30 mm höhere Werte auf, und in der Dübener Heide nehmen die Summen der Jahresniederschläge zum Zentrum des Heidegebietes hin sehr schnell bis auf 650 mm zu. Die Temperaturwerte nehmen nach Osten ab. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei 8,6 bis 9,0 o C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar -1,0 bis -0,6 o C und im Juli 17,6 bis 18,0 o C. Während der nördliche Teil des Muldetales pflanzengeographisch noch zum Bezirk des Dessau-Magdeburger Elbetales gerechnet werden kann, bildet das übrige Untermuldegebiet einen eigenen pflanzengeographischen Distrikt. Den klimatischen Bedingungen am Rande des hercynischen Trockengebietes entsprechend, siedeln hier eine Reihe boreomeridional-subkontinentaler Stromtalarten. Die Wassernuß erreicht bei Roitzschjora ihre Verbreitungsgrenze im Muldetal. Die typische Weich- und Hartholzauenvegetation ist bis auf geringe Reste durch Grünland und Äcker ersetzt worden. Vorherrschend sind wüchsige Fuchsschwanzwiesen. Auf den wechselfeuchten Standorten ist die Mädesüß-Hahnenfuß-Wiese und auf schwereren, staunassen Böden die Rasenschmielen-Brenndolden-Wiese vertreten. Diese artenreichen, bunten Wiesengesellschaften, die noch bis zur Mitte unseres Jahrhunderts das Auengrünland prägten, sind allerdings nur noch kleinflächig an wenigen, wechselnassen bis staunassen Standorten am Fuße des Muldesteilhanges anzutreffen. Im Überflutungsbereich zwischen den Deichen stockt heute großflächig durch intensive Nutzung an Kräutern verarmtes Intensivgrasland. Relativ artenreiche Frischwiesenbestände sind noch in einer trockenen Ausbildungsform auf den Hochwasserschutzdämmen anzutreffen. Im Verlandungsbereich alter Flußschlingen und Muldealtwasser ist eine reich strukturierte Verlandungsvegetation ausgebildet. Die Verlandungsserie beginnt im tiefen Wasser mit wurzelnder Unterwasservegetation aus Kanadischer Wasserpest, Gemeinem Hornblatt oder Spreizendem Hahnenfuß. Es schließt sich ein Vegetationskomplex aus Wasserpflanzen mit Schwimmblättern an. Am auffälligsten sind dabei die Seerosen-Gesellschaft und die Froschbiß-Krebsscheren-Gesellschaft. Insbesondere letztere ist aber durch die Gewässereutrophierung stark im Rückgang begriffen. In geschützten Altwassern finden sich weiß- beziehungsweise rosablühende Teppiche des Gemeinen Wasserhahnenfußes und der Wasserfeder. Im Schutze des Röhrichts können sich Wasserlinsendecken ausbilden, in denen als Kostbarkeiten schwimmende Lebermoose (Riccia fluitans, Ricciocarpus natans) vorkommen. Entsprechend der Standortstrophie dominieren an den Muldealtwassern unter den Röhrichtgesellschaften Wasserschwadenröhricht und Rohrkolbenbestände. Dem Röhrichtgürtel ist oftmals ein auffallender Saum aus Wasser-Pferdesaat und Wasser-Sumpfkresse vorgelagert. Die Waldbestände auf dem Steilabfall des Heidegebietes in das Muldetal zwischen Pouch und Rösa repräsentieren die einzigen relativ naturnahen Waldgesellschaften dieses Raumes. In den nährstoffreichen, frischen bis sickernassen Hanglagen (Schichtquellen) finden sich im wesentlichen Bestände von Eichen-Hainbuchen- und Erlen-Eschen-Wäldern. In der Feldschicht ist das Vorkommen von Aronstab, Lungenkraut, Wolligem Hahnenfuß, Vielblütiger Weißwurz, Sanikel, Mittlerem Lerchensporn, Türkenbund-Lilie, Behaarter Schuppenkarde und Moschuskraut neben weiteren anspruchsvollen Arten besonders zu erwähnen. Hinsichtlich der faunistischen Ausstattung sind die hohe Populationsdichte des Elbebibers und die Brutvorkommen des Weißstorchs auf Horsten in Brösa und an der Kuhquellmühle hervorzuheben. Im Winter ist die lange eisfrei bleibende Mulde unmittelbar vor dem Einlauf in den Muldestausee ein wichtiger Rast- und Überwinterungsplatz für nordische Wasservögel. Die Struktur der Auenlandschaft und die natürliche Flußdynamik sollen in ihrer jetzigen Art grundsätzlich erhalten und durch eine Strukturanreicherung weiter aufgewertet werden. In der ausgeräumten Talaue ist durch Pflanzung von Baumreihen, Baumgruppen, Solitärbäumen, Obstbaumalleen und -reihen sowie Hecken eine Erhöhung der Strukturvielfalt zu erreichen. Alle artenreichen Feuchtwiesen sind durch eine angepaßte Pflege zu bewahren. Die kleinflächigen orchideenreichen Kleinseggenriede an der Hangkante sollten streuwiesenähnlich im Frühherbst gemäht werden, um eine Verbuschung zu verhindern. Der Grünlandanteil könnte höher sein; in diesem Zusammenhang ist die Notwendigkeit des Erhalts oder einer Erneuerung von Dränagen zu prüfen. Perspektivisch sollten auch Deichrückbauten geprüft werden. Durch Erstaufforstungen mit auentypischen Gehölzen, insbesondere Stiel-Eiche, Esche und Ulme, würden sich die vorhandenen Auenwaldreste vergrößern. Die naturnahen Waldbestände des Muldesteilhanges sind unter Förderung der Naturverjüngung und Schonung der Horst- und höhlenreichen Bäume zu erhalten. Die Erlenbestockungen sollten kleinstflächig niederwaldartig genutzt und regeneriert werden. Zusammengebrochene Bestände an der Kuhquellmühle sind unter Belassung von Jungwuchs zu ersetzen. Zur Abschirmung des Bestandesinneren dienen Waldmäntel. Fließgwässer- und Grabenunterhaltung sind auf ein ökologisch vertretbares Maß zu beschränken und Nährstoffeinträge zu vermeiden. Aus der unmittelbaren Nachbarschaft der reizvollen Muldeaue mit der Dübener Heide ergeben sich insbesondere für den Erholungssuchenden zahlreiche Exkursionsmöglichkeiten. Ein umfangreiches Netz von Wander- beziehungsweise Radwegen steht zur Verfügung. Besonders erwähnenswert ist die Wanderroute von Jeßnitz über Burgkemnitz, Muldenstein und Pouch bis nach Rösa. Mit diesen Wegen besteht für den Wanderer die Möglichkeit, sich unter anderem den Altjeßnitzer Irrgarten, den Muldensteiner Berg, den Muldestausee, die Muldeaue und die landschaftlich sehr reizvoll gelegenen Orte Brösa und Rösa anzusehen. Der Ort Rösa ist eine deutsche Siedlung und im Kern ein Straßenangerdorf. Vom Ortseingang her hat man in Richtung Bitterfeld einen der besten Überblicke über das Urstromtal der Mulde. Bemerkenswert ist der etwa vier Hektrar große, ehemalige Gutspark, ein gestalteter Landschaftspark mit altem Baumbestand. Als Baumaterial für die gotische Dorfkirche wurde der in den Bachtälchen der Dübener Heide verbreitet auftretende Raseneisenstein verwendet. Ausgehend vom Einlauf des Muldestausees empfiehlt sich eine Wanderung auf der oberen Hangkante entlang des Muldetales. Es ergeben sich weite Sichten über die Muldeaue und in das Tagebaugelände der Goitzsche. Nach einer kurzen Wegstrecke beginnen die naturnahen Hangwälder. An der ehemaligen Kuhquellmühle führt ein Feldweg in die Aue hinab. Er tangiert mehrere kleinere Altwasser mit interessanter Wasservegetation. Vom Hochwasserdeich aus ergibt sich erneut ein Überblick über die Mulde und ihre Aue. Einlauf des Muldestausees Der Muldestausee wirkt durch die drastische Verminderung der Fließgeschwindigkeit als Sedimentationsfalle für die von der Mulde transportierten Geschiebe. Sehr schön ist von der Muldebrücke über dem Einlaufbauwerk bei Pouch die Ausbildung eines Flußdeltas zu verfolgen. Bereits wenige Jahre nach der Flutung 1975 erschien die erste Kiesbank unmittelbar hinter dem Einlaufwehr. Diese wächst beständig und teilt die Mulde in zwei breite, ungleiche Arme. Die Kiesflächen werden sofort nach dem Auftauchen in einer typischen Abfolge von der Vegetation in Besitz genommen. Sind die Kiesbänke noch flach und nur im Sommer nicht überspült, siedeln sich einjährige Schlamm- und Uferpflanzen wie Zweizahn-, Gänsefuß-, Knöterich- und Sumpfkresse-Arten an. Es folgt Rohr-Glanzgras. Aus angeschwemmten, sich schnell bewurzelnden Aststücken entwickeln sich sehr rasch Weidengebüsche. Typische Brutvögel des entstehenden Flußdeltas sind Flußregenpfeifer und Sturmmöwe. Während der Zugzeiten rasten entlang der Ufer und auf den Schlammflächen zahlreiche Watvögel und Möwen. Da der Einlaufbereich auch im härtesten Winter bisher eisfrei blieb, konzentrieren sich hier die nordischen Wasservögel. Regelmäßig können dann dort Gänsesäger, Schellenten, Reiherenten und andere beobachtet werden. In manchen Jahren ist auch der Zwergsäger Wintergast. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 117 |
| Europa | 1 |
| Land | 102 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 33 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 75 |
| Taxon | 5 |
| Text | 57 |
| Umweltprüfung | 21 |
| unbekannt | 46 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 100 |
| Offen | 83 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 207 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
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| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 3 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 162 |
| Lebewesen und Lebensräume | 200 |
| Luft | 124 |
| Mensch und Umwelt | 207 |
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