Das Projekt "Nationalrechtliche Fragen bei Erneuerbaren Energien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner.Das Vorhaben soll in unmittelbarer Weiterfuehrung des Vorhabens FKZ 20018148 ('Regenerativer Strom - rechtliche Fragen') nationale Rechtsentwicklungen im Hinblick auf den optimalen Ausbau erneuerbarer Energien begleiten. Dies betrifft Themen wie das EEG und Weiterentwicklungen der untergesetzlichen Regelungen, Zertifizierung von Strom aus erneuerbaren Energien/gruenem Strom, Stromboersen und Foerderprogramme. Ziel ist - wie im 1. Vorhaben - die Prozessbegleitung der aktuellen Entwicklungen im Jahr 2001. Das Vorhaben soll - entsprechend der Aufteilung des 1. Vorhabens in nationales und EG-Recht- in zwei getrennten Vorhaben weitergefuehrt werden.