Wie viele Bauplätze brauchen wir wirklich? Wie teuer wird die Infrastruktur für das geplante Baugebiet, und welche Folgekosten belasten Kommune, Bürger und Grundstückseigentümer dauerhaft? Markt Zellingen rechnet mit der innovativen Software FolgekostenSchätzer nach. Die Gemeinde Markt Zellingen im nördlichen Bayern plant die Entwicklung von zwei Neubaugebieten. Das soll aber nicht mehr „aus dem Bauch heraus“ geschehen. Stattdessen soll vorher abgeschätzt werden, welche dauerhaften Kosten eine Ausweisung für die Kommune, für Bürger und für die Grundstückseigentümer mit sich bringt. Die Marktgemeinde nutzt dafür den Folgekosten-Rechner: Nach Eingabe einiger Kennzahlen zur Gemeinde und zum Baugebiet berechnet die Software, wie teuer der künftige Unterhalt der technischen Infrastruktur – also von Straßen, Versorgungsleitungen und Kanalisation – sowie der Grünflächen und nötigen Ausgleichsflächen sein wird. Gezeigt wird auch, wann diese Ausgaben anfallen und wer sie zu tragen hat. Außerdem können Planungsvarianten oder verschiedene Baugebiete miteinander verglichen werden. Hintergrund ist, dass sich auch Zellingen wie viele andere deutsche Kommunen auf stagnierende bzw. schrumpfende Bevölkerungszahlen einstellen muss. Diese demografische Entwicklung verstärkt die Folgekostenproblematik von Baugebieten und macht eine Berücksichtigung ökonomischer Folgewirkungen immer bedeutsamer. Wachsende Siedlungs- und Verkehrsflächen bei gleichzeitig stagnierender oder gar rückläufiger Bevölkerungszahl bedeuten steigende Pro-Kopf-Kosten. Immer weniger Schultern müssen dann die Fixkosten für gemeindliche Infrastruktur tragen. Weitere Informationen Kostenloser Bezug des FolgenkostenSchätzers 4.0 ... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Praxiserprobte Kostenrechner helfen Ihnen, die langfristigen finanziellen Auswirkungen von Siedlungsentwicklungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar.
Lärm verursacht Krankheiten, mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden von Menschen, drückt Immobilienpreise, reduziert die Einnahmen von Kommunen und verursacht jährlich Milliarden an Folgekosten. Auf europäischer Ebene wurde bislang versucht, die negativen Wirkungen von Lärm an der Quelle, durch gesetzliche Regelungen über die Schallleistungen von Emittenten zu mindern. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Am 11. Juli 2014 veröffentlichten die Weltorganisation für Meteorologie und das Forschungszentrums für die Epidemiologie von Katastrophen der Katholischen Universität Löwen in Belgien gemeinsam den "Atlas of Mortality and Economic Losses from Weather, Climate and Water Extremes 1970-2012". Laut Bericht starben in dem Zeitraum von 1970 bis 2012 1.94 Millionen Menschen in 8835 wetterbedingten Katastrophen. Der wirtschaftliche Verlust summierte sich auf 2,4 Billionen US-Dollar weltweit. Grundsätzlich treten wetterbedingte Katastrophen überall auf der Welt auf. Die zehn Katastrophen, bei denen die meisten Menschen starben, trafen der Studie zufolge vor allem Entwicklungsländer. Die größten ökonomischen Verluste dagegen hatten die Industrieländer zu verzeichnen. Die Daten, sollen nicht nur helfen, die Folgekosten des Klimawandels abzuschätzen. Sie sollen darüber hinaus zeigen, welche Regionen besonders verletzlich sind. Das überhaupt zu erkennen, ist auch eine Frage der Datenlage. Die WMO fordert deshalb, dass die Weltgemeinschaft ärmere Länder dabei unterstüzten sollte, die Schadensdaten von Katastrophen zu sammeln.
Neuer Bericht des Umweltbundesamtes zeigt Wege zum Abbau umweltschädlicher Subventionen In Deutschland gab es im Jahr 2006 Subventionen von knapp 42 Milliarden Euro mit negativen Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Dies ist das Ergebnis der Studie des Umweltbundesamtes „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland”. Die Palette der negativen Umweltwirkungen reicht von der Förderung des Klimawandels über die Beeinträchtigung der Wasser-, Boden- und Luftqualität bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und der Verringerung der Artenvielfalt. „Umweltschädliche Subventionen konterkarieren die vielen Bemühungen im Umweltschutz”, sagt Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA. „Indem wir auf der einen Seite viel Geld für den Umweltschutz ausgeben, auf der anderen Seite jedoch Marktverzerrungen zu Lasten der Umwelt finanzieren, ist das das Gegenteil einer ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Haushaltspolitik. Wer nicht an den Bestand umweltschädlicher Subventionen herangeht, läßt es bei den Fehlanreizen von gestern und muss heute und morgen umso mehr gegensteuern, um die Umweltqualität zu sichern. Die Devise muss heißen: Mit mehr Konsistenz und weniger Instrumenten die Umweltqualität sichern sowie verbessern. ” Die UBA -Forscher analysierten die wichtigsten Subventionen des Bundes in den Bereichen Energiebereitstellung und -nutzung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Landwirtschaft. Denn diese Bereiche verursachen die größten Umweltprobleme und profitieren am stärksten von umweltschädlichen Subventionen. Da die Studie Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene kaum betrachtet, lag das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland noch höher als 42 Milliarden Euro. Von einem Abbau umweltschädlicher Subventionen würden sowohl die öffentlichen Haushalte als auch die Umwelt profitieren. Die eingesparten Gelder ließen sich für die Senkung der Steuerlast oder die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben - wie Klimaschutz und Bildung - nutzen. Außerdem würden der Staat und die Bürgerinnen und Bürger indirekt entlastet, weil Folgekosten umweltschädlicher Subventionen, zum Beispiel in Form von Gesundheits- und Materialschäden , entfielen. Ein prominentes Beispiel sind die vielfältigen Subventionen im Energie- und Stromsteuerrecht, die zusammen jährlich rund 5 Mrd. Euro betragen. Darunter fallen die allgemeinen Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, ferner der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer. Diese Subventionen begünstigen den Energieverbrauch und stehen damit im Widerspruch zum Ziel des Klimaschutzes. Daher sind diese Subventionen grundsätzlich abzubauen. Zumindest sollten nur noch solche Betriebe Energiesteuervergünstigungen erhalten, die ein verifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können und alle wirtschaftlich lohnenden Energiesparmaßnahmen durchführen. Dieser Vorschlag ist bereits im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vom August 2007 im Ansatz enthalten. Ein weiteres Beispiel für eine umweltschädliche Subvention ist die Befreiung des gewerblichen Flugverkehrs von der Energiesteuer für Kerosin. Dem Staat entgehen nach Berechnungen des UBA dadurch jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 6,9 Milliarden Euro. Diese indirekte Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten emissionsärmerer und damit umweltfreundlicherer Verkehrsmittel - wie der Bahn. Die Ungleichbehandlung der Verkehrsträger ist weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll oder sonst gerechtfertigt. Die Treibhausgasemissionen des Flugverkehrs sind wegen der Flughöhe sogar um das 2- bis 5-fache klimaschädlicher als bodennahe Emissionen. Neben der Einbindung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel – dem sowohl das EU-Parlament als auch der Europäische Rat zugestimmt hat - schlägt das UBA daher die Einführung einer möglichst weiträumigen – zumindest EU-weiten – Kerosinsteuer vor. Die beiden Beispiele zeigen, dass umweltschädliche Subventionen nicht nur die Umwelt belasten und damit höhere zukünftige Umweltschutzausgaben verursachen, sondern häufig auch unbegründet und ökonomisch nicht gerechtfertigt sind. Der vielfach geforderte umfassende Subventionsabbau sollte deshalb nicht nach dem „Rasenmäherprinzip” erfolgen. Vielmehr sind gezielt unnötige oder umweltschädliche Subventionen zu streichen. Neue Subventionen sollte der Staat nur einführen, falls sie effektiv wären und keine gravierenden negativen Umweltwirkungen hervorriefen. Der Gesetzgeber sollte daher ein umweltschutzbezogenes Subventionscontrolling einführen, das alle Subventionen in einem „Umweltcheck” auf mögliche negative Umweltwirkungen hin untersucht und sie einer regelmäßigen Wirkungs- und Erfolgskontrolle unterwirft. „Wir müssen hin zu einer nachhaltigen Finanzpolitik aus einem Guss, die Umweltschutzbelange systematisch berücksichtigt”, sagt UBA-Präsident Troge.
Haushalt entlasten, Umwelt schützen - Umweltbundesamt legt Subventionsbericht vor Umweltschädliche Subventionen kosten den Fiskus gut 48 Milliarden Euro pro Jahr; das entspricht rund einem Fünftel des Bundeshaushaltes. Und die Tendenz ist leider steigend. Fast die Hälfte der Subventionen begünstigt direkt den Verbrauch fossiler Energieträger und macht so Anstrengungen im Klimaschutz teilweise zunichte. „In Zeiten der Rekordverschuldung müssen alle Subventionen auf den Prüfstand. Der Abbau sollte allerdings nicht nach dem Rasenmäherprinzip erfolgen, sondern gezielt bei umweltschädlichen Subventionen ansetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Mit der aktuellen Studie gibt das UBA der Finanzpolitik eine Entscheidungsgrundlage an die Hand: „In der Krise besteht die einmalige Chance zum ehrlichen Kassensturz. Umweltschädliche Subventionen belasten den Haushalt zweimal: Heute durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen des Staates und morgen durch erhöhte Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umwelt und Gesundheit.“, so Flasbarth. Die Untersuchung des UBA zeigt, dass es im Vergleich zum Jahr 2006 in der Gesamtschau keinen Fortschritt beim Abbau umweltschädlicher Subventionen gab: Die Summe der umweltschädlichen Subventionen stieg von knapp 42 Milliarden im Jahr 2006 auf gut 48 Milliarden im Jahr 2008. Besonders stark stiegen die Subventionen für die Sektoren Energie und Verkehr. Positives gibt es aber auch zu vermelden: Im Bau- und Wohnungswesen gab es einen leichten Rückgang, was auf das schrittweise Auslaufen der Eigenheimzulage zurückzuführen ist. Das tatsächliche Volumen umweltschädlicher Subventionen in Deutschland liegt sogar noch erheblich über den vom UBA ermittelten 48 Milliarden Euro, da die Studie fast ausschließlich Subventionen auf Bundesebene betrachtet. Förderprogramme auf Länder- und kommunaler Ebene sowie die über den EU-Haushalt laufenden Subventionen fließen nur ansatzweise ein. Die Palette der ökologisch schädlichen Förderungen belastet nahezu alle Umweltgüter: Von Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt. Die Hälfte der umweltschädlichen Subventionen, gut 24 Milliarden Euro, begünstigt direkt fossile Energieträger und konterkariert damit Anstrengungen zum Klimaschutz . Dazu zählen beispielsweise die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe und die Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren, die zusammen zu Steuermindereinnahmen von über 5 Milliarden Euro führen. Diese Subventionen senken den Energiepreis und begünstigen dadurch den Energieverbrauch. Sie sollten aus Umwelt- und Klimaschutzsicht abgebaut werden, wobei es Härtefallregelungen für besonders energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen geben sollte. Kurzfristig sollten die Subventionen zumindest an striktere Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an die Einführung eines Energiemanagementsystems. . Im Sektor Verkehr begünstigt die aktuelle Dienstwagenbesteuerung die private Nutzung eines Dienstwagens gegenüber der Nutzung eines Privatfahrzeugs. Das trägt zu den Umweltbelastungen des Straßenverkehrs bei. Bereits eine moderate Reform könnte jährlich Steuermehreinnahmen von einer halben Milliarde Euro generieren. Der gewerbliche Flugverkehr profitiert seit langem von der Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Zudem fällt auf internationalen Flügen keine Mehrwertsteuer an. Insgesamt entgingen dem Staat dadurch im Jahr 2008 Steuereinnahmen von 11,5 Milliarden Euro. Die Subventionierung des Flugverkehrs verzerrt den Wettbewerb zu Lasten der Bahn und anderer, umweltfreundlicherer Verkehrsmittel. Mit den 11,5 Milliarden Euro entfiel knapp die Hälfte der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr. Hier hält das UBA eine möglichst weiträumige - zumindest EU-weite - Kerosinsteuer sowie mittelfristig die Erhebung einer EU-weiten Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche, grenzüberschreitende Flüge für zielführend. Eine nachhaltige Finanzpolitik sollte die Umweltverträglichkeit als ein zentrales Kriterium bei allen einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen aufnehmen. „Ein systematischer Umwelt-Check bei Subventionen wäre daher sinnvoll“, so UBA-Präsident Flasbarth. Die eingesparten Gelder könnten dringend benötigte Spielräume zur Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben schaffen, etwa für Bildung und den Klimaschutz, oder zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Beim Subventionsabbau steht Deutschland auch international in der Pflicht. Das Kyoto-Protokoll fordert explizit die Abschaffung von Subventionen, welche die Minderung von Treibhausgasen behindern. Im Rahmen der G20-Beschlüsse in Pittsburgh im September 2009 hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, Subventionen für fossile Energieträger mittelfristig auslaufen zu lassen. Dennoch förderte allein der Bund den Steinkohlebergbau im Jahr 2008 direkt mit 1,9 Milliarden Euro. Erhaltungssubventionen für diesen Wirtschaftszweig sind schon aus ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, zudem erzeugt der Bergbau gravierende Folgekosten. Dies alles spricht dafür, die Steinkohleförderung stärker und schneller abzubauen als bislang geplant. Die neue, umfassende Studie zu den umweltschädlichen Subventionen erscheint in Kürze. 04.06.2010
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Professor Dirk Messner ist neuer Präsident des Umweltbundesamtes Professor Dirk Messner hat zum 1. Januar die Nachfolge von Maria Krautzberger angetreten, die das Amt fünfeinhalb Jahre innehatte und zum Ende des vergangenen Jahres in Ruhestand ging. Bundesumweltministerin Schulze gratulierte dem international renommierten Nachhaltigkeitsforscher zu seiner heutigen Amtseinführung vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Umweltbundesamt in Dessau. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit Dirk Messner als neuem Präsidenten setzt sich die Tradition fort, unabhängige und fachkundige Experten mit Weitblick mit der Leitung des Umweltbundesamtes zu betrauen. Mit seiner globalen Expertise und Vernetzung steht er wie kein zweiter für die Verbindung von Entwicklung und Umwelt und die politikberatende Nachhaltigkeitsforschung. Als Präsident des Umweltbundesamtes ist Dirk Messner der richtige Mann zur richtigen Zeit. Denn die Lösungen für die größten Herausforderungen unserer Zeit, den Klimawandel und das Artensterben, müssen global und vernetzt entwickelt werden. Entscheidende Impulse für die deutsche und internationale Umweltpolitik hat er bereits mit dem Begriff der „Großen Transformation“ – dem sozial-ökologischen Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft – sowie in Sachen nachhaltiger Digitalisierung gesetzt. Wichtig ist mir dabei: Der Umbau hin zu einer treibhausgasneutralen Gesellschaft bietet die Chance, Wirtschaft, Ökologie und Soziales miteinander zu verbinden. Diese Chance wollen wir nutzen.“ Schulze betonte: „Umweltschutz braucht Mehrheiten und den gesellschaftlichen Rückhalt. Ich freue mich darauf, diese mit der Unterstützung durch Dirk Messner an der Spitze des Umweltbundesamtes zu gewinnen und gemeinsam für den grundlegenden Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft zu werben. Die aufgeheizten Debatten der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir beim Umweltschutz mehr denn je faktenbasiert er- und aufklären müssen: sei es bei der Klimakrise, Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung oder beim nachhaltigen Umgang mit Chemikalien. Eine starke Umweltpolitik braucht die unabhängige wissenschaftliche Expertise des Umweltbundesamtes – gerade in Zeiten der Polarisierung umweltpolitischer Debatten.“ Dirk Messner: „Alle Themen, mit denen sich das Umweltbundesamt beschäftigt, stehen jetzt ganz oben auf der politischen Agenda: Klimaschutz , die Zukunft der Mobilität, oder Kunststoffe in der Umwelt, um nur einige zu nennen. Wir betreten nun eine Dekade der Weichenstellung für diese Themen. Es geht daher darum, das Umweltbundesamt für diese wichtigen Jahre bestmöglich aufzustellen, denn in vielen Bereichen läuft uns die Zeit davon – nicht zuletzt im Klimaschutz. Das Umweltbundesamt als größte europäische Umweltbehörde kann und muss Impulsgeberin und Vorreiterin der nationalen und europäischen Umweltpolitik sein. Dazu sind wir bereits gut aufgestellt und diese Netzwerke möchte ich ausbauen. Als wissenschaftliche Nachhaltigkeitsinstitution haben wir auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Das steht schon im Errichtungsgesetz des Umweltbundesamtes. Wir wollen unsere Frühwarn-, Mahner- und Problemlösungsfunktionen wahrnehmen. Und wir wollen die Politik und die Gesellschaft beraten, dass sie mehr schafft als das unmittelbar Machbare und sich an das Notwendige heranwagt, um irreversible Umweltkrisen zu vermeiden. Mit den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umweltbundesamt bin ich überzeugt, dass uns das gelingt. Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe.“ Umweltministerin Schulze dankte der bisherigen Präsidentin, Maria Krautzberger, für ihre lösungsorientierte Arbeitsweise und konkreten Vorschläge, mit denen sie während ihrer Amtszeit das Bundesumweltministerium in zentralen Fragen der Umweltpolitik beraten und damit eigene Zeichen gesetzt habe. Dazu gehören Vorschläge für umweltfreundliche Mobilität für lebenswerte Städte, der Einsatz für saubere Luft und die Aufklärung über Stickstoffemissionen in der Diesel-Debatte, eine nachhaltige Landwirtschaft und der Beitrag zum Aktionsprogramm Insektenschutz sowie gegen biodiversitätsschädigende Pflanzenschutzmittel , die Stickstoffbilanzierung und die Folgekosten zu hoher Nitratwerte für das Trinkwasser und nicht zuletzt die Internationalisierung des Umweltbundesamtes.
... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Jedem Projekt der Siedlungsentwicklung wie zum Beispiel der Bau von Wohnungen oder die Bereitstellung von Gewerbebauflächen geht in der Kommune eine Planung voraus. Verschiedene Faktoren beeinflussen Planungen und Entscheidungen über deren Umsetzung. Der Nutzen eine neuen Baugebiete wird in den Gemeinden in der Regel nicht ausschließlich am wirtschaftlichen Ertrag gemessen. Mittel- und langfristige Folgekosten derartiger Entscheidungen im Rahmen der Gemeinde- oder Stadtentwicklung rücken aber zunehmend in das Blickfeld der zuständigen Verwaltungen und Kommunalpolitiker vor Ort. Daher ist die Kenntnis der Kosten und des finanziellen Nutzens baulicher Entwicklungen eine wichtige Voraussetzung für eine fundierte Planungs- und Umsetzungsentscheidung. Welche Kosten sollten betrachtet werden? Wohn- und Gewerbegebiete verursachen Folgekosten in fünf wichtigen Bereichen. Zu denken ist an die Kosten der Erstellung und der langfristigen Unterhaltung der technischen Infrastruktur der Erschließung von Bauflächen wie zum Beispiel Wohnstraßen. Weiterhin werden häufig Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten oder Schulen neu errichtet oder ausgebaut. Häufig sind im Zusammenhang mit neuen Wohngebieten auch neue Grünflächen zu erstellen. In vielen Fällen erfordert die Anbindung neuen Wohn- und Gewerbegebiete auch Anlagen der äußeren Erschließung in Form von Straßen oder Kreuzungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs z.B. durch Straßenbahn oder Bus. Und schließlich ist in vielen Fällen auch der Bau von Lärmschutzanlagen erforderlich. Bei der erstmaligen Herstellung von Anlagen der inneren Erschließung (Straßen, Wege), öffentlichen Grünanlagen, Lärmschutzanlagen und Straßenbeleuchtung tragen die Kommunen in der Regel einen Anteil von 10 %. Häufig werden die Kosten der erstmaligen Herstellung von Infrastrukturen (Straßen, Kanäle, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Grünanlagen etc.) entweder im Rahmen städtebaulicher Verträge auf den Investor abgewälzt oder im Rahmen der Erschließungsbeiträge refinanziert. Jedoch die mittel- und langfristigen Kosten für Betrieb, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von technischen und sozialen Infrastrukturen eines Wohn- oder Gewerbegebietes tragen hauptsächlich die Kommunen, bei technischen Infrastrukturen teilweise auch die Anlieger. Die Herstellungskosten für Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen liegen in der Regel bei den Versorgungsunternehmen. Recht unterschiedlich können die kommunalen Kosten für den Grunderwerb sein, wenn Kommunen eine aktive Baulandpolitik betreiben, um das Flächengeschehen in der Gemeinde aktiv zu steuern. Diese sind abhängig vom jeweils eingesetzten Baulandmodell, das einen kommunalen Zwischenerwerb des zu entwickelnden Baulands beinhalten kann. Mehreinnahmen infolge neuer Baugebiet und neuer Einwohner ziehen auch wieder Mehrausgaben nach sich wie z.B. die Kreisumlage bei kreisangehörigen Gemeinden und die Umlage an Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde, Zweckverband usw. Welche Einnahmen sind von einem neuen Baugebiet zu erwarten? Im Zusammenhang mit neuen Baugebieten können die Kommunen mit einer Reihe von Einnahmen rechnen. Hierzu zählen u.a. die Grundsteuer, der Anteil an der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer nach Abzug der Umlage, der Kommunalanteil an der Umsatzsteuer, ggf. erhöhte Zuweisungen aus dem landesspezifischen kommunalen Finanzausgleich und - sofern erhoben - die Konzessionsabgabe der Versorger. Hinzu kommen ggf. auch landesspezifisch geregelte Beteiligungen der Kommunen an anderen Steuern wie z.B. der Grunderwerbsteuer. Wodurch werden die Kosten und Einnahmen beeinflusst? Die Topografie des Geländes, die Form der Erschließungsnetze und die Grundstückseinteilung beeinflussen die Kosten der inneren Erschließung. Die Erschließungseffizienz beschreibt das Verhältnis des Kosten- und Flächenaufwands für die innere und äußere Erschließung zum Nettobauland. Diese Aufwände sind z.B. bei Ein- und Zweifamilienhausgebieten höher als im mehrgeschossigen Wohnungsbau. Der demografische Wandel und Schrumpfungsprozesse in den Gemeinden beeinflussen mittel- und langfristig den wirtschaftlichen Betrieb von Erschließungsanlagen der technischen und sozialen Infrastruktur. Einer sich reduzierende Bevölkerungszahl und Leerstände wirken sich aus auf die festen und laufenden Kosten für den Betrieb z.B. von Wasser- und Abwasserleitung oder Kindergärten und Schulen. Daher sollte unbedingt eine vorausschauende Betrachtung für die kommenden Jahrzehnte angestellt werden, inwiefern neben den Belastungen des Gemeindehaushalts auch mit steigenden Pro-Kopf-Kosten für die privaten Haushalte und Unternehmen zu rechnen ist. Sind Infrastrukturen auf lange Sicht nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben, müssen sie angepasst werden. Während technische, insbesondere netzgebundene Infrastrukturen mit langfristigen Folgekosten nur mit großem Aufwand an demografische Entwicklungen angepasst werden können, sind Einrichtungen der sozialen Infrastruktur grundsätzlich leichter anpassungsfähig. Allerdings wird die vielerorts notwendige Schließung von Kindergärten oder Schulen von den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel nicht akzeptiert. Auch der Faktor Zeit ist zu beachten. Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Vorhaben der Siedlungsentwicklung entstehen zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten. Während Grunderwerbs-, Planungs- und Erschließungskosten in einer frühen Projektphase anfallen, fließen Einnahmen unter anderem aus der Grundsteuer, aus dem kommunalen Finanzausgleich bzw. anteilige Einkommensteuer erst einige Jahre nach dem Beginn der Besiedlung neuer Wohn- oder Gewerbeflächen. Dabei hängt die Höhe dieser Einnahmen ab von der Aufsiedlungsgeschwindigkeit und letztendlich von der tatsächlich erreichten Belegung von Baugebieten. Gewerbesteuereinnahmen wiederum sind sowohl von Art, Struktur und Branche der jeweiligen Unternehmen als auch von konjunkturellen Einflüssen abhängig. Sie können starken Schwankungen unterliegen. Praxiserprobte Kostenrechner helfen Ihnen, die langfristigen finanziellen Auswirkungen von Siedlungsentwicklungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt.
Heike Wiegel handelnd für den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) gemäß Vollmacht vom 19.12.2022 – siehe Anlage LBU Vollmacht für Heike Wiegel zum ROV Asse An das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - Dezernat 2 -, Friedrich-Wilhelm-Straße 3, 38100 Braunschweig Tel.: 0531 484- , Fax: 0531 484-1099 per Mail an: rov-asse@arl-bs.niedersachsen.de 20.12.2022 Seite 1 von 8 ROV Asse Antragskonferenz am 11.07.2022 Ergänzung der LBU Stellungnahme vom 24.07.2022 zum ROV Asse aufgrund der „BGE ROV Ergänzung vom 02.11.2022“ zum Untersuchungsrahmen bzgl. der Kreisstraße K 513 und weiteres. Zu 1 Einleitung: Das ROV wurde beantragt auf einer ungenügenden Datenlage – siehe LBU–Stellungnahme vom 24.07.2022 und meiner Mail vom 04. Dezember 2022. Ein Vergleich von alternativen Standorten außerhalb der Samtgemeinde Elm Asse fehlt für das Zwischenlager und auch für die Konditionierungsanlage - siehe u.a. auch AGO Stellungnahme vom 03.06.2022. Ebenso fehlen alternative Lösungen, um die Belastungen auch der weiteten Maßnahmen zu reduzieren. So könnte beim Ausbau der K 513 der Radweg auf vorhandene Feldwege verlegt werden. Eine erhebliche Reduzierung der Belastung der Anwohner an der K 20 durch Verkehrslärm und Abgase wäre über eine andere Streckenführung zur B 79 möglich. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Die Umsetzung der Rückholung ist erst mit der Genehmigung der Rückholung möglich. Teilgenehmigungen sind nach AtG §57b nur zulässig, wenn das Gesamtprojekt Rückholung mit hoher Wahrscheinlichkeit umsetzbar ist, was derzeit nicht gegeben ist - siehe Anlage Indizien (28.09.2022). Bestätigt wurde dies auch durch die BGE (Hr. Köhler) am 20.10.2022 (Notfallplanung) mit der Aussage, dass bei einem Absaufen von Asse II (AÜL = Auslegungsüberschreitender Lösungszutritt) zum heutigen Zeitpunkt keine Überschreitung von Grenzwerten zu erwarten wäre, obwohl die Vorsorgemaßnahmen (Verfüllung mit Sorelbeton, Errichten von Strömungsbarrieren) bisher nur etwas mehr als zur Hälfte umgesetzt sind und Magnesiumchlorid-Lösung zum Gegenfluten noch nicht beschafft wurde. Die diesbezügliche aktuelle Konsequenzenanalyse wurde von der BGE bisher nicht veröffentlicht, obwohl die BGE nach AtG §57b dazu gesetzlich verpflichtet ist. Die Minimierung aller Belastungen und auch die Alternativenprüfung aller Teilprojekte ist nachzuweisen, um unnötige Flächenversiegelungen und weitere Schädigungen im LSG und FFH-Gebiet zu vermeiden. Alle Maßnahmen und Teilprojekte, die das LSG und FFH-Gebiet schädigen, sind ohne Alternativenprüfung und ohne Genehmigung der Rückholung zu unterlassen. Falls die Rückholung des Atommülls aus Asse II scheitert oder nicht mehr umgesetzt werden kann oder darf, muss sichergestellt werden, dass zuvor keine Schädigungen im LSG und FFH-Gebiet erfolgen. Zu 3.1 Ergänzung zu Kapitel 3.2.1 – Schacht Asse 5 und Tagesanlagen Grundsätzlich sind alle Maßnahmen, Gebäude und Anlagen, die außerhalb des FFH-Gebiets und LSG möglich sind, auch außerhalb des FFH-Gebietes und LSG auszulagern. Dies betrifft u. a. Büroräume, Zwischenlager, Konditionierungsanlage, Parkhaus und Parkplätze, Materiallagerplätze und Lagerräume/Hallen, oberirdische Werkstätten. Das neue Feuerwehrgebäude könnte auf dem vorhandenen Betriebsgelände Asse II gebaut werden, ggf. auf dem alten Parkplatz, oder ein anderes Gebäude auf dem vorhandenen Betriebsgelände könnte weichen. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Der geplante Schachtansatzpunkt für den neuen Schacht Asse 5 liegt auf einer großen Doline (Erdfall) im Wald / FFH-Gebiet. Ein weiteres Absacken des Geländes ist nicht auszuschließen. Ob der Schacht Asse 5 tatsächlich an dieser Stelle abgeteuft werden kann, ist fraglich - siehe Anlage Bergsenkungen 28.09.2022. In der Abbildung 1 auf BGE-Seite 5 ist der Schacht Asse 5 falsch eingetragen. Dies entspricht der Darstellung im „Rückholplan BGE-2020“. LBU-Stellungnahme vom 20.12.2022 zum ROV Asse II – Ergänzung K 513 Seite 2 von 8 Nach BGE-Unterlagen aus 2020, 2021 und 2022 ist an dieser Position die Erkundungsbohrung R18 geplant. Der Schacht 5 mit den dazugehörigen Gebäuden würde lt. BGE auf dem Flurstück der Niedersächsischen Landesforsten errichtet. Damit wäre eine erhebliche Rodung im FFH-Gebiet erforderlich mit darunter mindestens eines Habitatbaums. Auch der Wirtschaftsweg würde lt. BGE (27.07.2020 Mail JW) nicht Bestandteil des Betriebsgeländes Schacht Asse 5. Die aktuellen Planungen mit Bemaßungen sind zum ROV beizufügen. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Zu allen Teilanlagen sind Alternativen umzusetzen und außerhalb der Asse einzuplanen, um die Belastungen im FFH-Gebiet und Landschaftsschutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Eine Reihe von vertiefenden Untersuchungen ist hierzu erforderlich. Die Rückholungsplanung ist zurzeit nur eine grobe Skizze. Die Machbarkeit der Rückholung ist nicht nachgewiesen - siehe AGO-Stellungnahme vom 16.07.2021: https://aufpassen.org/AGO-Rueckh-750m21 Fehlerhafte Studien und Bericht Die beiden Parameterstudien zur Begründung des Zwischenlagers an der Asse sind stark fehlerhaft, ebenso die Bewertung der fünf Standorte nach Kriterienbericht zum Zwischenlager - siehe LBU-Stellungnahme 24.07.2022. Bisher wurde auch die Anlagentrennung zur Betriebssicherheit während der Rückholung nicht untersucht. Wie in der GNS/WTI-Studie (21.07.2011) detailliert ausgeführt (siehe https://aufpassen.org/GNS-WTI-11) und von den AGO Wissenschaftlern (siehe AGO-Stellungnahme vom 03.06.2022) sowie den externen Wissenschaftlern im Rahmen des sog. „Beleuchtungsauftrages“ in ihrem Bericht vom 30.09.2021 bestätigt (siehe https://aufpassen.org/Beleuchtung 21) sind ein Zwischenlager und eine Konditionierungsanlage an der Asse für die Rückholung des Atommülls aus Asse II nicht erforderlich. An der Asse ist lediglich ein Transportbereitstellungslager mit kleinem Pufferlager und Charakterisierung am geschlossenen Atommüll- Behälter erforderlich - siehe LBU-Stellungnahme vom 24.07.2022 Seite 3. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Auch nicht untersucht wurde, ob der Atommüll eher über Schacht Asse II zurückzuholen wäre, um dem Naturschutz (LSG und FFH) besser gerecht zu werden. Der neue zweite Schacht Asse 5 könnte dann als Personalförderschacht genutzt werden (entsprechend kleiner zu dimensionieren) und der Schacht Asse 2 wäre ggf. entsprechend für den Atommülltransport auszubauen oder ggf. reicht der Schacht Asse 2 auch mit seinen bisherigen Ausmaßen. Bei geeigneter Wahl der Overpacks (Umverpackungsbehälter für den geborgenen Atommüll) können diese über einen ertüchtigten Schacht 2 befördert werden. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Das Transportbereitstellungslager könnte dann direkt neben Schacht Asse 2 erstellt werden, außerhalb des FFH-Gebietes, sodass aus diesem Transportbereitstellungslager der Atommüll im sicheren Bahntransport direkt in ein externes Zwischenlager mit Konditionierungsanlage über öffentliche Bahnstrecken transportiert werden kann. Damit würde die Beeinträchtigung des FFH-Gebietes erheblich reduziert werden und die Sperrung der K 513 wäre überflüssig. Ebenso wäre eine Querung der K 513 mit Atommüll nicht mehr erforderlich. Vorteile: - Der Bahnanschluss liegt schon bis zum Schacht Asse II. - Die Straßensperrung der K 513 wäre nicht erforderlich. - Der erhebliche zusätzliche Verkehr per LKW kann vermindert werden, da Material über die Bahn transportiert werden kann. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Soll der Atommüll weiterhin über Schacht 5 geborgen werden, so kann das Transportbereitstellungslager direkt neben der Schachtanlage Schacht 5 auf einer Ackerfläche im LSG, aber außerhalb des FFH-Gebietes errichtet werden und der geborgene Atommüll verpackt für Transport auf öffentlichen Strecken per Bahntransport in ein Asse-fernes Zwischenlager transportiert werden. Die BGE hat bereits geplant, die vorhandene Bahnstrecke bis zum Schacht 5 zu verlängern. Für die Bahn-Querung der K 513 mit für öffentliche Strecken verpackten Atommüll, ist eine Sperrung der K 513 überflüssig. Ein Zwischenlager mit Konditionierungslager ist an der Asse nicht erforderlich, wie von GNS/WTI und AGO belegt. LBU-Stellungnahme vom 20.12.2022 zum ROV Asse II – Ergänzung K 513 Seite 3 von 8 Das derzeit geplante Zwischenlager mit Konditionierungslager befindet sich in einem Bereich mit den nahezu höchsten Bergsenkungen an der Asse, die Bergsenkungen sind, wie von der BGE belegt, nicht abgeschlossen - siehe Anlage Bergsenkungen 28.09.2022. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich. Ein Asse-fernes Zwischenlager mit Konditionierungsanlage und lediglich ein Transportbereitstellungslager an der Asse bedeutet, dass auch der Ausbau der K 513 in dem angedachten Ausmaß nicht erforderlich ist. Hierzu ist eine vertiefende Untersuchung erforderlich, um das LSG und FFG-Gebiet wirklich zu schützen und unnötige Flächenversiegelung wertvoller Ackerböden zu vermeiden. Durch die oberirdischen Anlagen, Gebäude und versiegelte Flächen kann es bei Starkregen zu Schlammlawinen in den Orten Gr. Vahlberg und Remlingen kommen. Solche Fälle gab es bereits, d. h. durch die zusätzlichen Flächenversiegelungen würde dies die Gefahr bezüglich Überflutungen und Schlammlawinen bei Starkregen wohl erheblich erhöhen. Wer trägt die Folgekosten hierzu? Eine vertiefende Betrachtung / Untersuchung ist erforderlich. Die gesamte Gebäude- und Anlagenplanung der Schachtanlage Asse ist detaillierter in das ROV einzubringen. Eine vertiefende Betrachtung auf die gesamten Auswirkungen ist erforderlich. Folgende BGE–Unterlagen mit erheblichem Einfluss auf das ROV fehlen noch: Asse II – Konsequenzenanalyse: Die aktuelle „Konsequenzenanalyse“ ist erforderlich, um aufzuzeigen, welche Auswirkungen sich durch ein Absaufen vom Schacht Asse II ergeben würden. Laut dem heutigen Präsidenten der BASE Herr Wolfram König, liegen Konsequenzenanalysen zum Schacht Asse II vor, die auch ständig aktualisiert werden - siehe Anlage Protokoll vom Bundesumweltausschuss am 18.01.2017. Laut Aussage von Herrn Köhler (BGE) vom 20.10.2022 in der öffentlichen Veranstaltung zur Notfallplanung würde es selbst bei einem Absaufen vom Schacht Asse II zum heutigen Zeitpunkt keine Grenzwertüberschreitung geben. Die Konsequenzenanalyse ist für die Rückholungsplanung und die Störanfälligkeit der Gesamtanlage in mitten eines LSG und FFH-Gebiets im ROV zu beachten. Vertiefende Betrachtungen sind erforderlich. Parkplatzsituation Schachtanlage Asse: Die aktuellen Planungen für das Parkhaus und alle weiteren Parkplätze, sowie zeitliche begrenzte Parkplätze für die Schachtanlage Asse sind für die Beurteilung im ROV erforderlich, weil diese erheblichen Einfluss auf das LSG und FFH-Gebiet haben. Auch die aktuellen Planungen mit Bemaßungen für die Aufstellflächen an der K 513 (LKW, PKW) sind für die Beurteilung im ROV erforderlich. Vertiefende Betrachtungen sind erforderlich. Gelände des neuen Schachtes 5 mit sämtlichen Anlagen und versiegelten Flächen: Die aktuellen Planungen von allen Gebäuden und Anlagen, sowie sämtliche versiegelte Flächen (mit Bemaßung) sind erforderlich, um im ROV die Einflüsse ausreichend bewerten zu können. Auch die Größe, Anzahl und Lage der Absetzbecken und sonstiger Lagerflächen sind aufzuzeigen. Vertiefende Betrachtungen sind erforderlich. 3.2.1.5 Feuerwehrgebäude BGE: „Auf dem erweiterten Betriebsgelände ist die Errichtung eines neuen zentralen Feuerwehrgerätehauses geplant, um auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Das geplante Feuerwehrgerätehaus hat eine Gebäudegrundfläche von 1.200 m² (20 m x 60 m) mit einer Gebäudehöhe von 6 m.“ Die dem ROV vorgelegten BGE-Planungen sind unvollständig. So ist auch nicht erkennbar, wo das Feuerwehrgebäude entstehen soll. Auch ist nicht klar, warum dieses Gebäude auch noch im LSG und in mitten des FFH-Gebietes liegen soll. Büroräume und Parkplätze können auch außerhalb der Asse eingerichtet werden, sodass es wohl genügend Platz gäbe, um das neue Feuerwehrgebäude auf dem vorhandenen Betriebsgelände zu errichten. Die Gebäude- und Anlagenplanung ist detaillierter in das ROV einzubringen. Eine vertiefende Betrachtung ist erforderlich.
Asse Einblicke Informationen über die Schachtanlage Asse II Nr. 30 März 2016 Editorial Inhalt Für die Folgen seines Handelns geradezustehen – das ist das, was man gemeinhin unter Verant- wortung versteht. Je größer die Auswirkungen dieses Handelns auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger sind, desto größer ist die Verantwortung. Umso größer scheint aber auch die Versuchung zu sein, sich dieser Verantwortung zu entziehen. Günstig wurde der Strom aus Atom nur durch staatliche Subventionen in Milliardenhöhe. Sie sicherten den privaten Betreibern riesige Gewinne. Vor den Folgekosten aber, die ebenfalls in die Milliarden gehen, versucht man sich nach Möglichkeit zu drücken. Im Fall der Asse zahlt der Bund und damit die Bürgerinnen und Bürger. Die Frage, wer denn wann und für was verantwortlich war, ist wichtig, um in der Zukunft Fehler zu vermeiden und die heutigen Probleme zu lösen, anstatt sie nachfolgenden Generationen zu überlassen. Eins davon ist die Suche nach einem nationalen Endlager. Schon angesichts der langen Zeiträume, die das Suchverfahren einnimmt, müssen sich zunehmend diejenigen um das Problem kümmern, die es selbst nicht verursacht haben. Auch bei der Stilllegung der Asse geht es immer wieder um das große Thema Verantwortung. Das betrifft natürlich den Betreiber und die politischen Entscheider. Es betrifft aber auch die beteiligten Bürgerinnen und Bürger. Beim Engagement für oder gegen eine Sache von gesellschaftlichem Belang sollte sich jeder der Folgen seines Handelns bewusst sein. 08 03 Ein Bild und was dahintersteckt Was sich tatsächlich hinter der Schlagzeile verbirgt: „106 Fässer aus Asse geborgen“ 04 Schwere Last Die Vertreter der Endlagerkom- mission stehen vor wichtigen Entscheidungen zur Standort- suche. Mitte des Jahres soll der Bericht präsentiert werden 08 „Auch unsere Generation ist nicht dagegen gefeit, Fehlent- scheidungen zu treffen“ Ein Interview mit dem nieder- sächsischen Umweltminister Stefan Wenzel über Verantwor- tung 10 Ohne geht es nicht Warum die Notfallvorsorge ein Beispiel für verantwortliches Handeln ist 12 Rebell wider Willen Der Bauer Rolf Steinkampf will das BfS nicht auf sein Land lassen, um 3D-seismische Messungen durchzuführen Impressum ASSE EINBLICKE Informationsschrift über die Schachtanlage Asse II / HERAUSGEBER: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), V.i.S.d.P.: Dr. Ingo Bautz, Info Asse, Am Walde 1, 38319 Remlingen, www.asse.bund.de VERLAG: DUMMY Verlag GmbH / GESTALTUNG: zmyk.de / ILLUSTRATIONEN: Jindrich Novotny, Quermedia FOTOS: Heike Hegemann / Asse-GmbH, Janosch Gruschczyk, Felix Brüggemann, Ulrich Baumgarten / DRUCK: Bonifatius Druck, Paderborn Die ASSE EINBLICKE sind auf einem FSC®-zertifizierten Papier unter Verwendung von Altpapier und wiederauf- forstbaren Rohstoffen gedruckt und klimaneutral. Die durch die Herstellung verursachten Treibhausgasemissionen wurden durch Investition in das Klimaschutzprojekt „Wasserkraft, Pueblo Nuevo Viñas, Guatemala“ kompensiert. 2 BILD: HEIKE HEGEMANN / ASSE- GMBH Ein Ein Bild Bild und Bi und was un was wa dahintersteckt dahinterst steeck cktt 490-Meter-Ebene, Auslaugversuchsfeld: Hier untersuchte der ehemalige Betreiber, wie sich radioaktive Stoffe in Salzlauge verhalten M itte Januar titelte die Presse „106 Fässer aus Asse geborgen“ und warf damit für einen kurzen Moment ein Schlaglicht auf ei- nen abgetrennten und unscheinbaren Raum innerhalb des Bergwerkes. Er ist praktisch eine Insel im Grubengebäude. Denn diese wenigen Quadratmeter fallen nicht in den Verantwor- tungsbereich des Bundesamtes für Strahlen- schutz (BfS). Verantwortlich ist der ehemalige Be- treiber der Asse, das Helmholtz Zentrum München (HMGU). Im Auslaugversuchsfeld wurde von 1979 bis 2009 untersucht, wie sich Betonkörper über längere Zeit in Salz- lauge verhalten. Die Probenkörper enthiel- ten nur in geringen Mengen radioaktives Cäsium, natürliches Uran sowie Neptunium. Die Forscher wollten wissen, ob und in wel- chem Zeitraum sich die radioaktiven Stoffe aus dem Beton lösen. Die Proben ruhten in Fässern, wie sie auch im Bild zu sehen sind. 2009 übernahm das BfS den Betrieb der Anlage. Als Eigentümer der Versuch- seinrichtung war das HMGU dafür zustän- dig, den Bereich zu räumen. Insgesamt 106 Fässer hat der ehema- lige Betreiber zwischen 2013 und 2015 ab- transportiert. Die Behälter stehen heute zum größten Teil im niedersächsischen Sammellager für schwach- und mittelradio- 3 aktive Abfälle in Leese. Den Rest erhielt ein Forschungsinstitut in Karlsruhe zur wei- teren Versuchsauswertung. Mit der Rück- holung der Abfälle aus den Einlagerungs- kammern hat der Abtransport nichts zu tun, genauso wenig ist er damit vergleichbar. Denn Rückholung bedeutet, größtenteils beschädigte Abfallbehälter mit radioakti- ven Abfällen, die vor über 40 Jahren im Salz abgekippt wurden, zu bergen. Trotz- dem sorgte der Abtransport der Probenkör- per dafür, dass ein schon in Vergessenheit geratener Raum in der Schachtanlage Asse nochmals ins Licht der Öffentlichkeit ge- rückt wurde.
Liebe Leser*innen, der aktuelle Synthesebericht des Weltklimarats, IPCC, betont, dass die Zeit läuft: Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimaanpassung sind dringlicher denn je. Unser Schwerpunktartikel zeigt die Bedeutung des Berichts für die Klimaanpassung in Deutschland auf. Außerdem in diesem Newsletter: Stellenangebote beim Umweltbundesamt im Bereich Klimafolgenmonitoring und Klimarisikoanalyse, Förderprogramme und viele neue Forschungs- und Praxiserkenntnisse sowie Empfehlungen rund um Anpassung an den Klimawandel. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team IPCC Synthesebericht: Fingerzeig und erhobener Zeigefinger Ausbleibende Niederschläge vor allem im Sommer und Herbst führen zu Niedrigwasser wie hier am Rhein. Quelle: Rike / pixelio.de Der Synthesebericht des Weltklimarats der Vereinten Nationen (IPCC) zum sechsten Sachstandsbericht zeigt klar auf, wo besondere Herausforderungen und Dringlichkeiten im Umgang mit dem Klimawandel und bei den Klimaschutzmaßnahmen liegen. Immer klarer wird, dass eine intakte Natur und Ökosysteme weniger anfällig gegenüber Klimaänderungen sind und sogar einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Der Bericht ist eine sehr wichtige wissenschaftliche Basis für internationale und deutsche Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik. Warum es wichtig ist, Klimapolitik sowohl global als auch regional zu sehen, ist Thema unseres Schwerpunktartikels in diesem Newsletter. KomPass-Team sucht neue Kolleg*innen: Drei Stellen ausgeschrieben Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt sucht Verstärkung in den Bereichen Monitoring von Klimafolgen und Anpassung, sowie Klimawirkungs- und Risikoanalyse. Im Rahmen des Eigenforschungsprojekts Adaptation Data Base sollen Datenflüsse und Datenmanagement zum Monitoring von Klimafolgen & Anpassung automatisiert und optimiert werden. Eine weitere Person wird für die methodische Weiterentwicklung der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes gesucht. Die Bewerbungsfristen enden am 27.03.2023 und 14.04.2023. Forschungsbericht: Wie gelingt Motivation zur Eigenvorsorge vor Klimafolgen? Welche Kommunikationsformate sind geeignet, um Bürger*innen zur Eigenvorsorge vor den Folgen des Klimawandels zu motivieren? Dieser Frage ging das Projekt „PIVO – Private Eigenvorsorge“ im Auftrag des Umweltbundesamts nach. In dem Projekt wurden verschiedene Kommunikationsformate entwickelt und deren Wirksamkeit evaluiert – etwa ein Serious Game zum Hochwasserschutz und eine Simulation sowie eine Vorsorge-Informationskampagne. Der Abschlussbericht zeigt diese Formate auf, beschreibt wie sie sich auf die Eigenmotivation ausgewirkt haben und gibt Empfehlungen für die Risikokommunikation im Kontext der Klimaanpassung. BMWK und BMUV veröffentlichen Studie zu potenziellen Folgekosten der Klimakrise Die Klimakrise wird in Deutschland weitere Schäden in Milliardenhöhe anrichten. Eine neue Studie im Auftrag des BMWK und unter fachlicher Begleitung des BMUV geht davon aus, dass bis zur Mitte des Jahrhunderts volkswirtschaftliche Schäden zwischen 280 und 900 Milliarden Euro entstehen könnten – je nach Ausmaß der Erderwärmung. Hinzu kommen unter anderem gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Belastung von Ökosystemen und der Verlust von Artenvielfalt. Durch Investitionen in Anpassungsmaßnahmen könnten diese Kosten jedoch deutlich reduziert werden. Die Studie „Volkswirtschaftliche Folgekosten durch Klimawandel: Szenarioanalyse bis 2050“ wurde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung und prognos erstellt. Kabinett beschließt Nationale Wasserstrategie Eine sichere, bezahlbare und leistungsfähige Wasserversorgung für Menschen, Pflanzen und Tiere in Deutschland: Das ist das Ziel der Nationalen Wasserstrategie, die das Bundeskabinett kürzlich auf den Weg brachte. Infrastruktur, Landnutzung und Stadtentwicklung müssten an die Folgen der Klimakrise angepasst und Wasser besser in der Landschaft gespeichert werden, formulierte Bundesumweltministerin Steffi Lemke das Ziel. Mit rund 80 Maßnahmenvorschlägen nimmt die Bundesregierung sich sowie Länder und Kommunen, die Wasserwirtschaft und alle wassernutzenden Wirtschaftsbereiche und Gruppen, in die Pflicht, für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu sorgen. Die Strategie ist auf den Zeitraum bis 2050 ausgelegt – erste Maßnahmen sollen bereits bis 2030 schrittweise umgesetzt werden. Bundesregierung unterstützt 64 weitere Projekte zur Anpassung an den Klimawandel Von Aachen über Magdeburg bis Zülpich: 64 Projekte mit insgesamt 173 Millionen Euro werden in diesem Jahr im Rahmen des Bundesprogramms Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gefördert. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert damit unter anderem die Neugestaltung von Park- und Grünanlagen, die Entsiegelung und Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen oder Maßnahmen zur Stärkung von Biodiversität. Das Programm wird aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. BfN veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten Ehemalige Überschwemmungsflächen als naturnahe Auen wiederherstellen, den Wasserrückhalt in der Fläche verbessern und naturbasierte Lösungen für resilientere Siedlungen entwickeln: Das sind nur drei Vorschläge aus einer ganzen Reihe von Handlungsempfehlungen, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einem Positionspapier zum Thema „Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten“ zusammengetragen hat. Wie das BfN betont, sind Flussauen und Moore besonders dafür geeignet, einen dezentralen Wasserrückhalt in der Fläche zu gewährleisten. Der Fokus liegt daher auf naturverträglichen Maßnahmen in diesen Bereichen. BMBF startet Förderprogramm zur nachhaltigkeitsorientierten Berufsbildung Ressourcenschonung, Energieeffizienz und soziale Verantwortung werden auch bei der Berufsausbildung immer wichtiger. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert daher die Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) im Rahmen des Programms „Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden“ (NIB). Ziel der entsprechenden Förderrichtlinie ist es, Personen, die an der Ausbildung beteiligt sind, zu befähigen, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der beruflichen Lehr- und Lernprozesse zu etablieren. Projektskizzen können bis zum 17. April 2023 eingereicht werden. WarmWorld: BMBF-Fördermaßnahme für ein globales Klimamodell Gängige Klimamodelle rechnen mit einer Auflösung von 50 bis 100 Kilometern. Dank neuer Generationen von Hochleistungsrechnern könnten nun Klimamodelle entwickelt werden, die Simulationen des Klimas auf einem Ein-Kilometer-Gitter durchführen. „Mit solchen hochaufgelösten Klimasimulationen können Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz auf regionaler Ebene wesentlich effektiver gestaltet werden“, heißt es aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Mit der Fördermaßnahme „Entwicklung eines innovativen, extrem hochaufgelösten globalen Klimamodells (WarmWorld)“ unterstützt das BMBF Verbunde, Forschende und Unternehmen, die an der Entwicklung solcher hochauflösenden Modelle und Informationsprodukte arbeiten. Abgabeschluss für Projektskizzen ist der 31. März 2023. So kann der Wohnraummangel ökologischer gelöst werden In vielen Ballungsräumen wird dringend Wohnraum benötigt – doch Bauen und Klimaschutz passen häufig nicht zusammen. Wie dennoch mehr bezahlbare und nachhaltige Wohnungen geschaffen werden können, haben das UBA und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Ihr Vorschlag: Vorhandenen Gebäudebestand – wo immer möglich – erhalten oder sinnvoll umbauen und umnutzen. Das helfe auch, eine Stadt resilienter gegen die Klimawandelfolgen zu gestalten. Außerdem empfiehlt die KNBau, die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen anzupassen, darunter auch die Mindestabstandsflächen für Photovoltaikanlagen auf Dächern. Hessen verabschiedet Klimaschutzgesetz und Hitzeaktionsplan Um den Klimaschutz zu stärken, hat Hessens Landesregierung mehrere Instrumente entwickelt: Zum einen hat der Landtag dem ersten hessischen Klimagesetz zugestimmt, zum anderen sind sowohl der neue Klimaplan und als auch der Hitzeaktionsplan Hessen fertig. Das Klimagesetz schreibt vor, dass Hessen bis 2045 klimaneutral sein muss und bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 mindestens 65 Prozent Treibhausgase eingespart werden müssen. Der Klimaplan mit 57 neuen Maßnahmen wiederum soll im Klimagesetz verankert werden – er legt unter anderem Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel fest. Der Hitzeaktionsplan soll Bürgerinnen und Bürger besser vor zunehmender Hitze schützen. Campus der TU Berlin passt sich dem Klima an Unter anderem mit begrünten Fassaden, Zisternen auf ausgewählten Dächern und Orten, an denen Nahrungsmittel angebaut werden, soll sich der Campus TU Berlin besser an die Folgen des Klimawandels anpassen und mehr zum Klimaschutz beitragen. Die Maßnahmen werden in den kommenden drei Jahren im Rahmen des Projekts „ClimateHOOD“ durchgeführt, das von der „StadtManufaktur“ Berlin und dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ins Leben gerufen wurde. Der Campus soll dabei auch als Reallabor dienen, das zeigt, wie die Forschung zu praktischen Lösungen für mehr Klimaschutz und Klimaanpassung in die Tat umgesetzt wird. Das Vorhaben wird mit 825.000 Euro aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert. Rechtsgutachten: Klimaschutz und -anpassung gehören ins Grundgesetz Für eine angemessene Finanzierung von kommunalem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel muss das Grundgesetz geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten, das die Rechtsanwältin Roda Verheyen im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch erstellt hat. Laut Verheyen gibt es im bestehenden System der Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden keine sicheren und verlässlichen Finanzierungswege. Durch einen Zusatz im Grundgesetz könnte ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern geschaffen werden und eine Mischfinanzierung der Aufgaben wäre rechtlich zulässig. Zahlreiche Umweltverbände unterstützen die Forderung. Politikpapier zur urbanen Wasserwende Mit einem Politikpapier zur urbanen Wasserwende haben sich die Beteiligten des BMBF-geförderten Forschungsvorhabens „Leipziger BlauGrün“ an die Bundespolitik gewandt. Nach Ansicht der Projektpartner, zu denen unter anderem das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) und die Stadt Leipzig gehören, können die Kommunen und Länder nur mit Hilfe der Bundesregierung eine wassersensible, „blau-grüne“ Stadtentwicklung realisieren. Auf Grundlage ihrer Projekterfahrung haben die Autor*innen in dem Papier Empfehlungen abgegeben, welche Maßnahmen der Bund für diese Klimafolgenanpassung vorrangig treffen sollte. Unter anderem sollte demnach das Reglungsumfeld verbessert und eine zentrale Kompetenzstelle eingerichtet werden. Verein Deutscher Ingenieure zeigt technische Lösungen für klimaresiliente Städte Knapp drei Viertel der Bevölkerung in Deutschland lebt in Städten. Um sie vor den Folgen des Klimawandels wie Hitzewellen und Starkregenereignissen besser zu schützen, hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) eine Handlungsempfehlung herausgegeben. Die Publikation „Stadtentwicklung im Klimawandel“ zeigt technische Lösungen und Innovationen zu klimaresilienten Städten auf und verweist auf die rechtliche Implementierung im kommunalen Verwaltungsgeschehen. Die Handlungsempfehlung basiert auf der Richtlinie VDI 3787 Blatt 8 „Umweltmeteorologie; Stadtentwicklung im Klimawandel“. DWA-Klimapreis sucht Leuchtturmprojekt zur Klimaanpassung Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sucht Projekte zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung mit Leuchtturmcharakter. Dazu hat der Verband zu seinem 75-jährigen Bestehen in diesem Jahr erstmalig den DWA-Klimapreis ins Leben gerufen. Die Voraussetzungen: Die Maßnahme muss bereits abgeschlossen sein und auch in anderen Regionen und Siedlungen zu realisieren sein. Bewerbungsschluss ist der 30. April. Die Preisträger werden mit einer Urkunde ausgezeichnet und dürfen ihr Projekt auf dem DWA-Dialog Berlin 2023 und in den Mitgliederzeitschriften KA und KW vorstellen. Zu viele Neubauten in Überschwemmungsgebieten Das Hochwasserrisiko ist bekannt – gebaut wird trotzdem. Wie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) in einer neuen Auswertung zeigt, werden jedes Jahr bis zu 2.400 neue Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten gebaut. Datenbasis ist das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Insgesamt liegen demnach in Deutschland rund 270.000 Wohngebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten. Der Verband plädiert in diesem Zusammenhang für eine Anpassung des Bau- und Planungsrechts, um künftig klimaanpasst zu bauen und die wirtschaftlichen Schäden durch die Klimaänderungen und Extremwetterereignisse zu verringern. Bundesweites Programm für Kitas im Umgang mit dem Klimawandel Ein neues bundesweites Bildungsprogramm soll kleine Kinder altersangemessen auf den Umgang mit dem Klimawandel und dessen Folgen vorbereiten. Dazu entwickelt die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ gemeinsam mit Fachkräften aus Kitas ab Mitte 2023 mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein Fortbildungsangebot für Kita-Teams. Die neuen Fortbildungen, Materialien und Onlineangebote zum Umgang mit dem Klimawandel sollen ab 2024 bereitstehen. Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit der Kita-Mitarbeiter*innen soll dann das gemeinsame Entdecken, Forschen und die Methode des Philosophierens mit Kindern stehen. Copernicus-Newsletter mit Beispielen für die Klimaanpassung Copernicus ist das Erdbeobachtungsprogramm der EU und der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Die frei zugänglichen Daten von Copernicus liefern auch wertvolle Informationen für die Klimaüberwachung. Wie diese Informationen für die Klimaanpassung in Kommunen genutzt werden können, zeigt der neue Newsletter des Copernicus Netzwerkbüros Kommunal. So werden beispielsweise im Projekt CoKLIMAx Copernicus-Daten für die Klimafolgenanpassung der Stadt Konstanz herangezogen. Das Copernicus Netzwerkbüro Kommunal dient als Kontaktstelle für Fragen und Anliegen rund um die Nutzung von Copernicus für Kommunen, führt Schulungen durch und regt den Austausch an. Befragung von Betroffenen der Hochwasserkatastrophe 2021: Viele wurden nicht gewarnt Ein Risikoforschungsteam der Universität Potsdam hat nach den Überflutungen und Starkregenereignissen im Jahr 2021 über 1.300 Betroffene befragt, wie sie informiert und vor allem gewarnt wurden. Das Ergebnis: „Die vorhandenen Unwetter- und Hochwasserwarnsysteme in Deutschland reichen nicht aus, um die Bevölkerung effektiv vor schnellen Überflutungen zu warnen“, sagt die leitende Autorin der Studie, Annegret Thieken. So hatten etwa 35 Prozent der Befragten aus Nordrhein-Westfalen und 29 Prozent der Befragten aus Rheinland-Pfalz überhaupt keine Warnung erhalten. Die Ergebnisse der Betroffenenbefragung wurden im EGU-Journal „Natural Hazards and Earth System Sciences“ veröffentlicht. Horizon Europe sucht Projekte zur Klimaanpassung Das Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe fördert unter anderem Projekte zur Anpassung an den Klimawandel. In dem Zusammenhang gibt es aktuell mehrere Aufrufe, sich auf die Fördergelder zu bewerben. So können laut Klimaanpassungs-Plattform Climate-ADAPT Finanzierungsanträge zu insgesamt 16 Themen eingereicht werden – darunter „Erprobung und Demonstration transformativer Lösungen zur Erhöhung der Klimaresilienz der Land- und/oder Forstwirtschaft“ und „Verhaltensänderung und Governance für systemische Transformationen zur Klimaresilienz“. Die Fristen für die Projektanträge enden – je nach Thema – entweder am 18. April oder am 20. September. Forschungsgelder für Klimaanpassungsstrategien für vulnerable Gruppen Die International Joint Initiative for Research on Climate Change Adaptation and Mitigation vergibt Forschungsgelder an transnationale Projektteams, die sich mit Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel beschäftigen. Voraussetzung ist, dass die Projekte auf die Bedürfnisse derjenigen eingehen, die am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, wie etwa Gemeinschaften in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen oder in indigenen Gebieten. Außerdem muss das Projektteam sowohl interdisziplinär als auch sektorübergreifend aufgestellt sein. Absichtserklärungen können noch bis 2. Mai 2023 eingereicht werden. UBA veröffentlicht Praxisempfehlungen für das gemeinsame Planen einer gesunden Stadt Bei Planungsprozessen in Städten werden gesundheitliche Belange wie Lärmreduktion oder Grün- und Freiraumplanung oft vernachlässigt. Die Fachbroschüre „Gemeinsam planen für eine gesunde Stadt“ gibt daher Empfehlungen für die kommunale Praxis, wie gesundheitliche Belange in den Städten stark gemacht werden können. Die Broschüre, die das Deutsche Institut für Urbanistik mit mehreren Unterauftragnehmer im Auftrag des Umweltbundesamt erstellt hat, zeigt unter anderem auf, an welchen Stellen die Lärmaktionsplanung und die Grün- und Freiraumplanung einfließen soll und wie eine bessere Kommunikation zwischen den zuständigen Fach- und Gesundheitsämtern gelingen kann. Abschlussbericht zum Projekt „Wege zum abflussfreien Stadtquartier“ In dem UBA-Forschungsvorhaben „Wege zum abflussfreien Stadtquartier – Potentialanalyse und Bewertung der integrativen Umsetzung ortsnaher urbaner Schmutz- und Regenwassermanagementkonzepte“ wurde untersucht, wie eine Transformation hin zu einem ortsnahen Schmutz- und Regenwassermanagement mit dem Leitbild eines abflussfreien Stadtquartiers gelingen kann. Auf diesen Untersuchungen aufbauend werden Empfehlungen zur Transformation der urbanen Abwasserinfrastrukturen abgeleitet. EEA-Briefing zu Kosten- und Nutzenbewertung von Klimaanpassungsmaßnahmen Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels können teuer sein – fehlen sie jedoch, wird es im Ernstfall oft deutlich teurer. Wie die Kosten und der Nutzen von Anpassungsmaßnahmen zu bewerten sind, erklärt die Europäische Umweltagentur (EEA) in dem englischsprachigen Briefing „Assessing the costs and benefits of climate change adaptation“. Demnach sind Anpassungsmaßnahmen kosteneffizient, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis 1,5 übersteigt. Das Briefing fasst unter anderem die wichtigsten Bewertungskonzepte, Schlüsselmethoden und damit verbundenen Herausforderungen zusammen und enthält Praxisbeispiele. Zweiter „Hamburg Climate Futures Outlook 2023“ Ein interdisziplinäres Team aus 62 Wissenschaftler*innen hat zahlreiche Forschungsergebnisse zum Klimawandel zusammengetragen und anschließend systematisch bewertet, welche Klimazukünfte möglich und welche plausibel sind. Die Ergebnisse wurden nun in dem „Hamburg Climate Futures Outlook 2023“ veröffentlicht. Die zweite Ausgabe der englischsprachigen Studie fokussiert sich unter anderem auf die Klimaanpassung: Dabei werden die Chancen für eine nachhaltige Klimaanpassung erörtert und ein Konzept zur Bewertung nachhaltiger Anpassungsszenarien präsentiert. Herausgeber der Studie ist das Exzellenzcluster „Climate, Climatic Change and Society” der Universität Hamburg. Regenwasseragentur hilft Berlin bei der Klimaanpassung Biodiversitätsmulden Quelle: BerlinerRegenwasseragentur/Fotograf:BenjaminPritzkuleit Die Bilanz kann sich sehen lassen: Über 1.000 Beratungen hat die Berliner Regenwasseragentur unter anderem bereits durchgeführt, mehr als 20 Quartiersentwicklung begleitet, Wissensfilme gedreht und eine Informationsplattform aufgebaut. Dabei war die gemeinsame Initiative des Landes Berlin und der Berliner Wasserbetriebe bei ihrer Gründung 2018 ursprünglich lediglich auf zwei Jahre angelegt. Im Jahr 2021 wurde die Vereinbarung dann bis 2024 verlängert und soll nun auch darüber hinaus fortgesetzt werden. Aufgabe der Regenwasseragentur ist es, die Stadt dabei zu unterstützen, sich mithilfe eines neuen Umgangs mit Regenwasser an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dazu zählen Informationsangebote, Beratung und Begleitung bei Bauvorhaben, aktiver Wissenstransfer und Weiterbildung sowie die Vernetzung der betroffenen Akteure. Für Personal- und Sachmittel stellt der Berliner Umweltsenat jährlich bis zu 900.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Die Berliner Wasserbetriebe stellen die Arbeitsplätze (Büroräume, technische Ausstattung, Arbeitsmaterial), Veranstaltungsräume und Fixkostenanteile bereit.
Origin | Count |
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Bund | 164 |
Land | 23 |
Zivilgesellschaft | 9 |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 129 |
Text | 49 |
unbekannt | 6 |
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geschlossen | 57 |
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Dokument | 12 |
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Unbekannt | 6 |
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