Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen und hochwertiges Recycling von Einweggetränkeverpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe und hemmt die Vermüllung. Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“, kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert. Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen, Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse oder diätetische Getränke für Säuglinge und Kleinkinder enthalten. Auch sehr kleine und große Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit (mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter). Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig: Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser mit oder ohne Kohlensäure) Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei) Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee, Sportgetränke, Schorlen) Hersteller und Händler von bestimmten Einweggetränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld. Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen und - verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der selben Art verkauft werden. Unterschieden wird nur nach der Materialart (also ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur zurücknehmen muss, wer selbst auch welche verkauft. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den Verkehr bringen und müssen auch bei der Rückgabe das Pfand erstatten. Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackung verkauft wird, erkennen Sie in Geschäften sowie im Online- und Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und „MEHRWEG“. Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet werden. Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung zu erheben. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Stand: 08.02.2023
Wie hoch ist das Pfand?Weitere Informationen zur Pfandpflicht
Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis
3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung
zu erheben.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
https://www.bmu.de/faqs/einwegverpackungen/
Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG)
https://dpg-pfandsystem.de
Informationen zum
„Dosenpfand“
Pfand- und Rücknahmepflichten für
Einweggetränkeverpackungen
Landesamt für Umweltschutz
Online einkaufen
Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den
Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf
aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabe-
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung
gewährleistet werden.
Wussten Sie schon?
Auch im Ausland abgefüllte Getränke in
Einweggetränkeverpackungen unterliegen
der Pfand-, Kennzeichnungs- und
Rücknahmepflicht, wenn sie in Deutschland
in Verkehr gebracht werden.
Herausgeber:
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)
Telefon 0345 5704-0
poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de
https://www.lau.sachsen-anhalt.de
Fotos, Grafiken: LAU/R. Tietze, DPG
Stand: Februar 2021
Warum die Pfandpflicht?Wer erhebt das Pfand?Einweg oder Mehrweg?
Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen
und hochwertiges Recycling von Einweggetränke-
verpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe
und hemmt die Vermüllung.Hersteller und Händler von bestimmten Einweg-
getränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand
erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen.
Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht
ein Bußgeld.Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen
werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach
zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt
und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“,
kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert.
Worauf wird Pfand erhoben?
Wer nimmt Verpackungen zurück?
Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen
und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig:
• Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser
mit oder ohne Kohlensäure)
• Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei)
• Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure
(z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee,
Sportgetränke, Schorlen)
Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen
Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen
und -verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen
können überall dort zurückgegeben werden, wo
pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der
selben Art verkauft werden.
Hinweispflichten im Handel
Unterschieden wird nur nach der Materialart (also
ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur
zurücknehmen muss, wer selbst auch welche
verkauft.
Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweg-
getränkeverpackung verkauft wird, erkennen
Sie in Geschäften sowie im Online- und
Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und
„MEHRWEG“.
Kennzeichnung der Verpackung
Kein Pfand?
Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen,
Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Getränke-
verpackungen, die Milch, Saft, Sekt, Wein oder
Spirituosen enthalten. Auch sehr kleine und große
Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit
(mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter).
Pfandpflichtige Einweggetränke-
verpackungen sind durch ein
einheitliches Logo gekennzeichnet.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als
200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen
der Marken zurücknehmen, die sie selbst im
Sortiment haben.
Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich
korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den
Verkehr bringen und müssen auch bei der
Rückgabe das Pfand erstatten.
Ziel des Vorhabens ist die prototypische Entwicklung einer flexiblen, eingebetteten Sensortechnologie für ein zellintegriertes, gekoppelten Multisensor- und Klimatisierungs-moduls für Lithium-Ionen-Batteriezellen. Im Teilvorhaben werden die Möglichkeiten der Sensorherstellung auf organischen und keramischen Schaltungsträgern erforscht sowie die Gehäusetechnologie für deren Integration zusammen mit der Kommunikations- und Signalelektronik bearbeitet. Dabei stehen die erreichbare Miniaturisierung und die Zuverlässigkeit in der aggressiven Batterieumgebung im Antriebstrang von Elektromobilen im Vordergrund. Das zu entwickelnde Sensor- und Aktor -Modul soll durch Integration der Sensorik und der Aktorik zusammen mit der Steuer- und Kommunikationselektronik auf einer entsprechend dünnen und flexiblen Keramik als Ultra-Flachbaugruppe realisiert und anschließend durch Einbettung in organische Folien hermetisiert werden. Keramische Foliensubstrate stehen in LTCC Technologie in Dicken von minimal 40Mikro m zur Verfügung, klassische Dickschichtkeramik ab 200Mikro m. Das Assembly in innovativer SMT und Flip-Technik, eine robuste AVT und eine zuverlässige Hermetisierungstechnik sind die Lösungsansätze, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten einer industriellen Fertigung werden entsprechende Teststrukturen erarbeitet, aufgebaut und erforscht. In weiteren Iterationsschritten werden die Gehäusefunktionen realisiert, getestet und optimiert und in einem letzten Arbeitspaket fließen die gewonnen Erkenntnisse in der Realisierung der komplexen prototypischen Flachbaugruppe zusammen. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt anhand einer detaillierten Planung nach einzelnen Arbeitspaketen und Teilaufgaben sowie dem zu erreichenden Meilensteinplan zusammen mit Ressourcenplanung und Balkenplan.
<p>Immer weniger Getränke werden in Mehrwegflaschen abgefüllt. Die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland zeigt, dass der Anteil von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen 2016 auf einen neuen Tiefststand gesunken ist: rund 44 Prozent. Damit wird das in der Verpackungsverordnung vorgegebene Ziel von 80 Prozent am Gesamtverbrauch deutlich verfehlt.</p><p>Der Mehrweganteil für die Getränkesegmente Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke – also jene Getränkebereiche welche unter die Pfandpflicht fallen – erreichte im Jahr 2016 einen neuen Tiefststand. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland, die von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH für das Umweltbundesamt durchgeführt wurde. Der Anteil der Getränke, die in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden, betrug lediglich 42,8 Prozent. Zusammen mit dem leicht ansteigenden Anteil von 1,4 Prozent der ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen wurden 44,2 Prozent erzielt. Die Verpackungsverordnung gibt zur Stärkung von in Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen (MövE-Verpackungen) abgefüllten Getränken einen Anteil von 80 Prozent vor. Der Rückgang beträgt 1,3 Prozentpunkte gegenüber 2015. Mehrweg-Glasflaschen hatten 2016 einen Marktanteil von 29,2 Prozent. Das gesamte in Mehrweg-Glasflaschen verkaufte Getränkevolumen sank gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent. Mehrweg-Kunststoffflaschen erreichten einen Marktanteil von 13,6 Prozent und verloren 4,2 Prozent ihres Getränkevolumens. Der Marktanteil von Getränkekarton stieg auf 1,1 Prozent. Die meisten Getränke werden in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil beträgt 52,2 Prozent, das Getränkevolumen stieg um 2,9 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von 3,2 Prozent, wobei das Getränkevolumen um 13,4 Prozent stieg. </p><p>Die Abfüllmengen werden in Deutschland jährlich für die unterschiedlichen Packmittelgruppen sowie die pfandpflichtigen Getränkesegmente Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke entsprechend der Verpackungsverordnung von der Bundesregierung bekannt gegeben. Der Anteil von in MövE-Verpackungen abgefüllten Getränken sank 2016 bei Wässern um 1,0 Prozentpunkte auf 38,7 Prozent, bei Bier um 0,8 Prozentpunkte auf 82,1 Prozent und bei Erfrischungsgetränken um 1,7 Prozentpunkte auf 28,8 Prozent. Die Berichte der letzten Jahre zeigen, dass der Anteil der Mehrwegverpackungen am Gesamtverbrauch von Getränkeverpackungen entgegen der Zielvorgaben sinkt und gleichzeitig der Anteil von Einwegverpackungen steigt. Auch veränderte Einzelhandelsstrukturen tragen dazu bei. So bieten Discounter meist ausschließlich Getränke in Einwegverpackungen an und verfügen nicht über Rücknahmesysteme für Mehrwegflaschen. Das 2003 eingeführte Einwegpfand für nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen führte nur zu einer kurzzeitigen Stabilisierung in allen Getränkesegmenten abgesehen von Bier, dort stabilisierte sich der Mehrweganteil langfristig. Zwar wurden durch die Pfanderhebung Sammelmenge und -qualität der sortenreinen Wertstoffe aus Einweggetränkeverpackungen mit Pfand gesteigert, jedoch sank trotz dieser Maßnahme der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen weiter.</p><p>Mehrweggetränkeverpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, nach Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen sind Getränkekartonverpackungen, Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen und Folien-Standbodenbeutel. Alle anderen Getränkeverpackungen gehören nicht zu den ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen. Ab dem 1. Januar 2019 gilt das Verpackungsgesetz, darin werden die ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen in der Zielvorgabe nicht mehr berücksichtigt. Bei den in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken soll zukünftig ein Anteil von 70 Prozent erreicht werden.</p><p>Abfallvermeidung hat die höchste Priorität entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie, die das Kernelement des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist. Zur Vermeidung von Abfällen sind Mehrwegsysteme unverzichtbar. Einwegverpackungen sind kurzlebig und werden bereits nach einmaliger Nutzung entsorgt und recycelt. Hingegen werden Mehrweg-Glasflaschen bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt. Der Ressourcen- und Energieverbrauch für Transport und Reinigung der Mehrwegflaschen ist in regionalen Kreisläufen geringer als der zusätzliche Herstellungsaufwand für Einwegflaschen. Je häufiger die Mehrwegflaschen wiederverwendet werden, je kürzer die Transportwege und je effizienter die Reinigungsprozesse sind, desto umweltfreundlicher sind die Flaschen. Deswegen ist aus Umweltsicht eine Steigerung des Mehrweganteils bei den Getränkeverpackungen erforderlich und die Erreichung der Zielvorgaben sollte angestrebt werden, um das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu verringern und Ressourcen zu schonen.</p>
Im Jahr 2017 wurden nur rund 42 Prozent der Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt. Der Anteil von Mehrwegflaschen lag damit 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert des Jahres 2016. Das zeigt die neueste Auswertung der Getränkeabfüllung in Deutschland des Umweltbundesamtes (UBA). Damit liegt der Mehrweganteil nach wie vor deutlich unter dem im Verpackungsgesetz vorgegebenen Ziel von 70 Prozent. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Kurze Transportwege und Mehrwegverpackungen sind wichtig, um Umweltbelastungen und Abfälle zu vermeiden. Dafür brauchen wir gut funktionierende Mehrwegsysteme. Alle Supermärkte und Verkaufsstellen von Getränken sollten möglichst viele Getränke in Mehrwegflaschen anbieten und so dazu beitragen, weniger Abfälle zu erzeugen.“ Die meisten Getränke werden mittlerweile in Einwegkunststoffflaschen abgefüllt: Der Marktanteil liegt bei etwa 52 Prozent. Dosen erreichten einen Marktanteil von circa 4 Prozent. Getränkekartons und Standbodenbeutel haben einen Anteil von etwa 1,5 Prozent. Einwegglasflaschen liegen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten bei deutlich unter einem Prozent.