Seit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes im Jahr 2017 besteht für die zuständigen Behörden eine wesentlich umfangreichere Verpflichtung zur Aufstellung von Notfallplänen als zuvor. Für die allgemeinen und besonderen Notfallpläne muss zunächst der Bund seine Pläne aufstellen. Diese werden dann mit den Plänen der Länder ergänzt und konkretisiert. Der allgemeine Notfallplan des Bundes (ANoPl-Bund) ist am 24.11.2023 in Kraft getreten. Das Land Berlin wird auf dieser Grundlage seinen allgemeinen Notfallplan erarbeiten. Die besonderen Notfallpläne des Bundes sind zum Stand Ende 2024 noch in Arbeit. Die Berliner Behörden mit Zuständigkeiten bei radiologischen Notfällen haben schon vor vielen Jahren auch für eine Reihe von radiologischen Szenarien die jeweilige Federführung und Vorgehensweise abgestimmt. Diese Regelungen wurden dann auch immer wieder durch gemeinsame Übungen überprüft und optimiert. Neben Einsatzunterlagen und behördenübergreifenden Ablaufschemata für bestimmte Szenarien gibt es derzeit im Land Berlin zwei Notfallpläne für radiologische Notfälle. Bild: Berliner Feuerwehr / Stab K Katastrophenschutzplan Im Katastrophenschutzplan sind Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen berücksichtigt worden. Er beschreibt die Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Weitere Informationen Bild: pandionhiatus3 / Depositphotos.com Strahlenschutzvorsorgeplan Die Senatsverwaltung hat 2016 die Zuständigkeit für die Strahlenschutzvorsorge übernommen. Sie ist damit zuständig für die Planung des Landes Berlin für den Fall, dass eine große kerntechnische Anlage havariert und es dadurch zu einer nicht unerheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen kommt. Weitere Informationen Der Katastrophenschutzplan für die Umgebung des Forschungsreaktors BER II wird seit 1999 federführend von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde verantwortet und wurde bis 2019 jährlich beübt. Der Betrieb des Forschungsreaktors wurde im Dezember 2019 beendet, so dass das Gefahrenpotential mittlerweile stark vermindert ist. Der Katastrophenschutzplan bleibt noch so lange in Kraft, bis die Brennelemente abtransportiert sind (ca. 2026). Der Strahlenschutzvorsorgeplan ist der Notfallplan für den Fall, dass eine große kerntechnische Anlage havariert und es dadurch zu einer nicht unerheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt kommt. Entsprechend dem zugrundeliegenden Szenario könnte zwar eine deutliche Erhöhung der Umweltradioaktivität im Stadtgebiet stattfinden. Sie würde aber unterhalb der Schwellen bleiben, die behördliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erfordern.
In der Umgebung von kerntechnischen Anlagen ist gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung eine Überwachung auf radioaktive Stoffe durchzuführen. Dies ist in der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) geregelt. Damit soll eine Beurteilung der aus Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe resultierenden Strahlenexposition des Menschen ermöglicht und die Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben und von Dosisgrenzwerten kontrolliert werden. Dabei werden zum einen vom Betreiber die Emissionen innerhalb der Anlage gemessen, z.B. am Abluftkamin der Anlage. Zum anderen werden zur Überwachung der Exposition der Bevölkerung die Aktivität von Proben sowie die Ortsdosen in der Umgebung der Anlage im Auftrag der Aufsichtsbehörde durch eine unabhängige Messstelle überwacht (Immissionsüberwachung). In Berlin gibt es nur eine kerntechnische Einrichtung, welche entsprechend der REI zu überwachen ist: Der Forschungsreaktor BER II. Auch wenn dieser seit Dezember 2019 nicht mehr in Betrieb ist, wird das Überwachungsprogramm weiterhin durchgeführt. Stilllegung des Forschungsreaktors BER II Dafür werden Proben gemessen, die aus der Umgebung des Forschungsreaktors stammen, und mit Proben aus anderen Teilen Berlins verglichen. Diese Aufgabe wird von der Strahlenmessstelle Berlin als unabhängiger Messstelle erfüllt. Untersucht werden Proben von Boden, Bewuchs, Trinkwasser, Fisch, Obst und Gemüse sowie die Dosisleistung und Radioaktivität auf der Bodenoberfläche. Zusätzlich wird das Strahlungsniveau entlang der Institutsgrenze gemessen. Die Ergebnisse dieser Umgebungsüberwachung werden vierteljährlich und jährlich der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz berichtet.