auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bitte ich um die Übersendung folgender Unterlagen im Zuständigkeitsbereich des Nationalen Begleitgremiums (NBG):
1. Protokolle, Stellungnahmen oder Gesprächsnotizen des NBG, in denen der geplante Transport von hochangereichertem Atommüll vom Forschungsreaktor Garching (FRM II) nach Ahaus thematisiert wird.
2. Etwaige Bewertungen oder Einschätzungen des NBG zur Vereinbarkeit dieser Transporte mit den Zielen der Endlagersuche, insbesondere:
• zur sicherheitspolitischen Lage (z. B. Drohnenaktivitäten, Sabotage-Risiken),
• zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz,
• zu den Auswirkungen auf die Akzeptanz der Endlagersuche insgesamt.
3. Korrespondenzen zwischen dem NBG und anderen Behörden (insb. BASE, BGE, BMUV) in Bezug auf:
• die geplanten Transporte,
• die Lagerfähigkeit in Ahaus,
• alternative Zwischenlageroptionen,
• zeitliche Dringlichkeit oder politische Bewertungen des Vorgangs.
4. Hinweise auf Treffen, Konsultationen oder Eingaben von Bürger*innen, Initiativen oder Expert*innen zu diesem Thema beim NBG.
Sollten Teile der Dokumente geschwärzt werden müssen, bitte ich dennoch um Zugang zu den freigebbaren Inhalten. Ich bitte um eine elektronische Übersendung (PDF) und eine Eingangsbestätigung meiner Anfrage.
In der Umgebung von kerntechnischen Anlagen ist gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung eine Überwachung auf radioaktive Stoffe durchzuführen. Dies ist in der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) geregelt. Damit soll eine Beurteilung der aus Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe resultierenden Strahlenexposition des Menschen ermöglicht und die Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben und von Dosisgrenzwerten kontrolliert werden. Dabei werden zum einen vom Betreiber die Emissionen innerhalb der Anlage gemessen, z.B. am Abluftkamin der Anlage. Zum anderen werden zur Überwachung der Exposition der Bevölkerung die Aktivität von Proben sowie die Ortsdosen in der Umgebung der Anlage im Auftrag der Aufsichtsbehörde durch eine unabhängige Messstelle überwacht (Immissionsüberwachung). In Berlin gibt es nur eine kerntechnische Einrichtung, welche entsprechend der REI zu überwachen ist: Der Forschungsreaktor BER II. Auch wenn dieser seit Dezember 2019 nicht mehr in Betrieb ist, wird das Überwachungsprogramm weiterhin durchgeführt. Stilllegung des Forschungsreaktors BER II Dafür werden Proben gemessen, die aus der Umgebung des Forschungsreaktors stammen, und mit Proben aus anderen Teilen Berlins verglichen. Diese Aufgabe wird von der Strahlenmessstelle Berlin als unabhängiger Messstelle erfüllt. Untersucht werden Proben von Boden, Bewuchs, Trinkwasser, Fisch, Obst und Gemüse sowie die Dosisleistung und Radioaktivität auf der Bodenoberfläche. Zusätzlich wird das Strahlungsniveau entlang der Institutsgrenze gemessen. Die Ergebnisse dieser Umgebungsüberwachung werden vierteljährlich und jährlich der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz berichtet.