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Forstbericht

Die Staatsregierung legt dem Landtag jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen Forstbericht vor, aus dem insbesondere hervorgehen: - Die Entwicklung der Waldfläche im Freistaat Sachsen und die Inanspruchnahme von Wald für andere Zwecke - Die Sicherung der Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft - Stand und Entwicklung der Ertragslage der Forstwirtschaft - Maßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft - Entwicklung und Belastung der Wälder mit besonderem Status - Besondere Schadereignisse einschließlich der Wildbestandssituation - Aufgaben und Belastung der Forstverwaltung

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