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Fagus orientalis als Alternativbaumart im Klimawandel - Identifizierung hochwertiger Saatgutquellen basierend auf genetischer und phänotypischer Charakterisierung, Teilvorhaben 1: Erfassung adaptiver genetischer Variation

Waldfunktionen des Landes Brandenburg: 7900 (WMS)

Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7900 Forstliche Genressource.

WF 7900 Forstliche Genressource

Generhaltungswälder, -bestände, -gruppen und -einzelbäume dienen der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt der in den Wäldern natürlich vorkommenden oder durch den Menschen eingebrachten Baum- und Straucharten.

Waldfunktionenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.

Genetische Diversität und Struktur der Kiefer in Deutschland - Eine Grundlage für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der genetischen Vielfalt

Im Zuge der vierten Bundeswaldinventur (BWI2022) wurden erstmals in ganz Deutschland Proben für die genetische Inventur von sieben Hauptbaumarten gesammelt. Diese durch die Thünen-Institute für Waldökosysteme und Forstgenetik koordinierte deutschlandweite, flächenrepräsentative Probennahme ermöglicht erstmalig einen wirklich fundierten und umfassenden Überblick über die genetische Vielfalt sowie die räumliche Struktur der genetischen Diversität der wichtigsten Waldbaumarten in Deutschland. Anhand der deutschlandweit eingesammelten Proben soll eine hochaufgelöste Karte der genetischen Vielfalt und Struktur der Waldkiefer (Pinus sylvestris L.) erstellt werden. Die Erstellung einer solchen Karte gibt Aufschluss über die aktuelle genetische Vielfalt der Kiefer in Deutschland, die räumliche Verteilung dieser genetischen Vielfalt und den Zusammenhang zwischen genetischer Struktur und Umwelt- sowie Standortfaktoren. Die Kenntnis der genetischen Variation und ihrer Muster ist eine notwendige Grundlage für die nachhaltige Nutzung und Erhaltung forstgenetischer Ressourcen. Das Vorhaben dient damit der genetisch nachhaltigen Bewirtschaftung der Kiefer, dem Schutz ihrer lokalen genetischen Variation und bildet die Grundlage für ein Monitoring künftiger Veränderungen. Es verfolgt somit sowohl forstliche als auch naturschutzfachliche Ziele.

Fagus orientalis als Alternativbaumart im Klimawandel - Identifizierung hochwertiger Saatgutquellen basierend auf genetischer und phänotypischer Charakterisierung, Teilvorhaben 2: Untersuchung neutraler genetischer Variation von autochthonen Saatguterntebeständen und Anbauten der Orientbuche

Programm zu den Forstlichen Genressourcen der Forstverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Waldgehölze als Forstliche Genressource Seit 1992 arbeitet die Landesforst an dem Programm zur Erfassung, Erhaltung und Vermehrung von heimischen und forstlich wichtigen Waldgehölzarten als Forstliche Genressource. Wesentliche Projekte im Rahmen dieses Programms: SEBASTRA In diesem Rahmen des Landesprogrammes wurde 1992 eine erste Erfassung für die Waldvorkommen von Holzapfel und -birne, Vogelkirsche, Elsbeere, Flatter-, Berg- und Feldulme, Eibe, Stechpalme sowie Wacholder durchgeführt. Forstliche Generhaltungsobjekte 1998 wurde damit begonnen, für die Waldgehölzarten Generhaltungsobjekte auszuweisen. Diese Objekte sollen die genetischen Variationen (Genpool) der Waldgehölze repräsentieren. Die ausgewählten Generhaltungsobjekte werden langfristig erhalten und, bei seltenen Arten, deren Vorkommen gezielt vermehrt. Erfassung von Erntevorkommen wichtiger Straucharten Für die heimischen Straucharten Gemeiner Hasel, Roter Hartriegel, Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunder, Purgier-Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Gemeiner Schneeball, Gewöhnliche Traubenkirsche sowie Ein- und Zweigriffliger Weißdorn wurde 2001 eine Erfassung von fruktifizierenden Waldvorkommen durchgeführt. Die Bestände sollen zukünftig beerntet werden. Aus dem Saatgut können dann in Baumschulen Pflanzen für Planzungen im Wald und in der offenen Landschaft gezogen werden.

Fagus orientalis als Alternativbaumart im Klimawandel - Identifizierung hochwertiger Saatgutquellen basierend auf genetischer und phänotypischer Charakterisierung, Teilvorhaben 5: Phänotypische Plastizität und genetische Anpassung in Wuchsmerkmalen der Rot- und Orientbuche

Forstgenetik

Das Aufgabengebiet der Forstgenetik umfasst die Charakterisierung, Erhaltung und Nutzung von forstlichen Genressourcen. Das Ziel der forstlichen Generhaltung ist die weitgehende Erhaltung und nachhaltige Förderung der genetischen Vielfalt forstlicher Gehölze als wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Randbedingungen. Die weitgehende Erhaltung genetischer Ressourcen und deren nachhaltige Förderung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anpassungsfähigkeit von Arten und Populationen an sich ständig verändernde Umweltbedingungen. Die Aufgaben umfassen unter anderen die Erfassung von Populationen und Individuen der zu bearbeitenden Baum- und Straucharten, die Auswahl, Identifikation und Dokumentation der zu erhaltenden Objekte sowie die Durchführung von art- und populationsbezogenen Erhaltungs- und Fördermaßnahmen. Die Nutzung genetischer Ressourcen nach forstlichen Wertvorstellungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Begründung und das Wachstum stabiler und leistungsfähiger Wälder. Die Nutzung umfasst unter anderem die Auswahl und Zulassung von geeigneten Beständen für die Erzeugung von Forstsaatgut sowie die Auslese von Einzelbäumen für die Anlage von zulassungsfähigen Samenplantagen oder für die vegetative Vermehrung nach mehrjähriger Vergleichsprüfung. Zur Erhaltung, Charakterisierung und Nutzung von forstgenetischen Ressourcen unterhält das Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft eine Vielzahl von Flächen (Versuchsflächen, Samenplantagen, Generhaltungsflächen), die über ganz Sachsen verteilt sind. Versuchsflächen dienen zur Erfassung von morphologischen, phänologischen, quantitativen und qualitativen sowie ökophysiologischen Merkmalen aller ökonomisch und ökologisch wichtigen Baumarten, deren Herkünfte, Nachkommenschaften oder Klone. Samenplantagen werden zum einen mit einer bestimmten Anzahl nach bestimmten Kriterien ausgelesenen Einzelbäumen, zum anderen mit seltenen, isolierten oder an ihrem Standort gefährdeten Einzelbäumen mit dem Ziel der Saatgutproduktion und der Erhaltung der genetischen Ressourcen angelegt. Generhaltungsflächen sind ehemalige Versuchsflächen, die auf Grund der Einzigartigkeit oder Seltenheit des genetischen Materials eine große Bedeutung für die Erhaltung forstgenetischer Ressourcen haben. Die Flächen werden in einer Flächenliste geführt. Diese enthält u. a. folgende Angaben: Name der Baumart, Lage der Fläche, Anlagejahr der Fläche, Größe der Fläche, Art der Fläche, Besitzart. Im Rahmen der forstlichen Generhaltung erfasst der Staatsbetrieb Sachsenfort Bestände, Gruppen und Einzelbäume (Generhaltungsobjekte) von ca. 40 Baumarten und Baumartengruppen flächendeckend und waldbesitzartenübergreifend in Sachsen und weist dies als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion aus. Für Baumarten, die an ihrem natürlichen Standort gefährdet sind, werden Maßnahmen für ihre Evakuierung in weniger gefährdete Gebiet durch die Anlage von Erhaltungsbeständen, Erhaltungssamenplantagen und Klonsammlungen ergriffen. Alle erfassten Generhaltungsobjekte und Erhaltungsanlagen werden unabhängig von ihrer Ausweisung als Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion in einer Generhaltungsdatenbank geführt.

Ökologische Grundeinheiten

Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite „Nationales Inventar“ FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes. Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht. Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" der FoVHgV bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Eine Kurzbezeichnung der ökologischen Grundeinheiten existiert nicht, sondern die Grenzen werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen – anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) – verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen. Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten. Bei Arten die dem FoVG unterliegen empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Vorkommensgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung (Vorkommensgebiete) für gebietseigene Gehölze gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ . Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.

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