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Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Die Berliner Wälder und Forsten sind aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Dabei steht die Bedeutung des Waldes für die Erholung an erster Stelle. Der Wald erfüllt Schutz- und Ausgleichsfunktionen für Wasser, Boden und Klima und ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In Berlin spielt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes mittlerweile nur noch eine untergeordnete Rolle. Fast 20 % des Berliner Stadtgebietes sind mit Wald bedeckt. Damit verfügt Berlin im Vergleich zu Hamburg und München, die einen Waldanteil von 5,7 bzw. 5,1 % aufweisen, über einen sehr hohen Anteil an Wald. Ein natürlicher Wald ist ein komplexes System. Abhängig von den vorherrschenden Boden- und Klimaverhältnissen haben sich eine bestimmte Krautschicht, eine reich strukturierte Gehölzschicht und die entsprechende Fauna herausgebildet. Ein Forst wird dagegen über die wirtschaftlich nutzbare Hauptbaumschicht definiert. Die Art der Bestockung (Bepflanzung) richtet sich im Forst vor allem nach der Rentabilität, wobei der Boden nur ein Optimierungsfaktor ist. Wegen der leichteren Pflege und Ernte überwiegt der Altersklassenwald, in dem für eine Bezugsfläche jeweils nur eine Alters- bzw. Höhenschicht anzutreffen ist. Hinzu kommt häufig der Anbau von Monokulturen. Diese Forsten sind als naturfern einzustufen. In Berlin gibt es heute keine natürlichen Wälder mehr. Die Flächen sind geprägt durch eine mehr als hundertjährige forstliche Bewirtschaftung und die Funktionen, die der ballungsraumnahe Wald heute erfüllt. Es existieren aber einige naturnah ausgebildete Waldgesellschaften. Der Karte 05.02 (Vegetation) sind die auf den heutigen Standortverhältnissen vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften zu entnehmen. Die vorliegende Karte Alters- und Bestandesstruktur gibt dagegen den realen Bestand der Hauptbaumschicht wieder. Mit der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) 1979 wurde die gesamte Waldfläche des damaligen West-Berlin zum Schutz- und Erholungswald erklärt, die Erholungsfunktion erhielt Vorrang vor der Holzproduktion. Mit der naturgemäßen Waldbewirtschaftung wurde eine nachhaltige Bewirtschaftungsweise festgeschrieben. In Ost-Berlin hatte die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes bis zur Wende Priorität. Seit der Vereinigung der beiden Forstverwaltungen 1990 gilt das Landeswaldgesetz für die gesamte Stadt. Das Ziel der naturnahen und standortgerechten Waldbewirtschaftung wurde in den neuen Waldbaurichtlinien von 1992 konkretisiert. Heute wird angestrebt, den Berliner Wald nach und nach zu einem florengerechten und naturnahen Wald zu entwickeln. Der Gesundheitszustand der Berliner Wälder ist als schlecht einzustufen, obwohl in den letzten Jahren eine leichte Zustandsverbesserung zu verzeichnen ist. In Berlin sind 18 % und in Brandenburg 14 % der Wälder laut Waldzustandserhebung von 1995 deutlich geschädigt (vgl. SenStadtUm 1995b und Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg 1995). Diese Anteile der Berliner und Brandenburger Wälder und Forste fallen unter die Schadstufen 2 bis 4, das bedeutet, dass hier über 25 % Nadel- bzw. Blattverlust an den Bäumen auftreten (vgl. Tab. 1). 1993 wurde mit 51 % deutlicher Schäden ein hohes Schadniveau bei den Eichen erreicht. Eine Ursache war die trockene Witterung im Jahr 1992. Durch die relativ niederschlagsreichen Frühjahre 1993 bis 1995 konnten sich die Eichen erholen. Der Anteil der Schadstufen 2 bis 4 liegt 1995 bei 22 % und damit ungefähr auf dem Schadniveau von 1992. Auch bei der Kiefer hat sich der Gesundheitszustand verbessert (vgl. Tab. 1). 1995 wurde der beste Kronenzustand seit 1983 erreicht. Entwicklungsgeschichte der Berliner Wälder Vor der Besiedlung im 12. Jahrhundert war das Gebiet des heutigen Berlins weitgehend mit Wald bedeckt. Die vorherrschenden Waldtypen waren Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden der Hochflächen (Teltow, Barnim, Nauener Hochfläche) und die Kiefern-Eichenwälder auf Tal- und Hochflächensanden des Urstromtals und des Grunewalds. Auf grundwasserfernen Standorten war der Kiefern-Eichenwald als Traubeneichen-Kiefernwald, auf grundwassernahen als Stieleichen-Buchenwald und Stieleichen-Birkenwald mit Kiefernanteil ausgeprägt. Der Kiefernanteil blieb in den ursprünglichen Kiefern-Eichenwäldern jedoch meist unter 50 %, so dass Laubbäume vorherrschten. In den Flusstälern und den Überschwemmungsgebieten wuchsen Ulmen-Auenwälder und grundwassernahe Eichen-Hainbuchenwälder. Unterbrochen wurde die Waldlandschaft nur von einigen Mooren im Grunewald und im Spandauer Forst. Vor der Besiedlung hatten die Eichen-Hainbuchenwälder und die Kiefern-Eichenwälder einen Anteil von je ca. 45 % an der Waldfläche, wobei nur 9 % auf reine Kiefernbestände entfielen. 10 % der Fläche nahmen die Wälder der feuchten bis nassen Standorte ein. Die früheste großflächige Nutzung des Waldes war die Waldweide. Das Vieh wurde in den Wald getrieben und ernährte sich von Laub, Rinde und Früchten sowie Keimlingen des Jungwuchses. Dies bewirkte die Auflichtung des Waldes, d.h. es wuchsen weniger junge Bäume nach. Die Folge war eine veränderte Artenzusammensetzung und die Ausbildung gleichaltriger Bestände. Die Besiedlung und Urbarmachung des Landes und damit die Rodung des Waldes begannen auf den fruchtbarsten Böden, die in Ackerland umgewandelt wurden. So wurden die Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden zuerst verdrängt. Durch die im 19. Jahrhundert einsetzende starke Siedlungsentwicklung wurden später auch fruchtbare Ackerflächen überbaut. Weitere Waldflächen wurden gerodet, so dass der Wald nur auf den ärmsten Böden, den Kiefern- und Eichenwaldstandorten, erhalten blieb und sich somit die Dominanz der Kiefer und Eiche verstärkte. Nicht nur die direkte Inanspruchnahme des Bodens bewirkte einen ständigen Waldrückgang; mit der steigenden Bevölkerungszahl stieg auch der Bedarf an Holz als Rohstoff und Energieträger. Durch Misswirtschaft entstand bald ein Mangel in der Holzversorgung, so dass diese bereits um 1700 ersten gesetzlichen Regelungen unterworfen wurde. Die Eiche wurde in den Berliner Wäldern mehr und mehr zugunsten der Kiefer zurückgedrängt, da diese auf den durch Waldweide stark beeinträchtigten Böden besser wuchs und die Eiche als Viehfutter nicht mehr interessant war. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war die Hauptursache der wachsenden Verluste an Waldflächen die Spekulation mit Bauland. So beschloss der Berliner Magistrat 1823 trotz heftiger Proteste der Bürgerschaft, die Cöllnische Heide abzuholzen. Um 1875 verfügte die Stadt Berlin über keinen öffentlichen Waldbesitz mehr. 1890 bestand der Grunewald nahezu vollständig aus Kiefernmonokulturen. Um die Jahrhundertwende begann die staatliche Forstverwaltung, große Waldflächen des Grunewalds (bis 1909 insgesamt 1 800 ha) an Bauspekulanten zu verkaufen (vgl. SenStadtUm 1991). Im Rahmen des Landankaufs zur großflächigen Anlage von Rieselfeldern erwarb die Stadt die Reviere Buch (1898) und Gorin (1909). Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung kam 1910/11 die Wuhlheide hinzu. 1911 schlossen sich Berlin und die umliegenden Gemeinden zum Zweckverband für Groß-Berlin zusammen. Wesentliche Anliegen waren u.a. der Erwerb und die Erhaltung größerer von Bebauung freizuhaltender Flächen. 1915 wurde zwischen dem Königlich-Preußischen Staat und dem Zweckverband Groß-Berlin der ”Dauerwaldkaufvertrag” abgeschlossen. Der Zweckverband erwarb große Teile der Förstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam vom preußischen Staat (ca. 10 000 ha). In diesem Vertrag verpflichtete sich der Zweckverband, die erworbenen Waldflächen nicht zu bebauen oder weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger als Naherholungsfläche zu erhalten. Um auch den Einwohnern des dichtbesiedelten Industriebezirks Wedding nach Norden Erholungsmöglichkeiten zu bieten, kaufte die Stadt das Waldgebiet Lanke hinzu. Durch die Gründung von Groß-Berlin im Jahre 1920 gingen die Gemeindewälder von Spandau, Köpenick sowie die Waldungen Wansdorf, Carolinenhöhe und Tasdorf aus Rieselgütern in den Besitz der Stadt über. Erst nach der Inflation konnte Berlin im Jahre 1928 weitere kleinere Waldgebiete erwerben (z.B. Gut Düppel und Neu-Kladow). Der letzte größere Ankauf erfolgte 1937 mit dem an Tegel grenzenden Waldbesitz Stolpe. Der Waldbesitz der Stadt Berlin umfasste vor Beginn des Zweiten Weltkriegs 25 480 ha. Dieser lag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen (vgl. Abb. 1). Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden die Berliner Wälder stark geschädigt. Zwischen 1937 und 1944 wurde mehr als doppelt soviel Holz “zur verstärkten Rohstoffdeckung” in Berlin geschlagen, wie nach forstlicher Planung sinnvoll war, statt 71 000 Festmeter pro Jahr (fm/a) nun 150 000 fm/a. Gleichzeitig wurde die Anlage neuer Kulturen vernachlässigt und somit das Prinzip der Nachhaltigkeit außer Kraft gesetzt (vgl. SenStadtUm 1995a). Dieser systematische Raubbau steigerte sich noch in den letzten beiden Kriegsjahren: Zur Verteidigung gegen das Vorrücken der Alliierten wurden eine große Anzahl von Bäumen wahllos von der Wehrmacht gefällt und große Verwüstungen hinterlassen. Aber auch der starke Diebstahl von Brennholz durch die Wehrmacht und die Bevölkerung setzte dem Wald arg zu (570 000 fm in den Jahren 1945/46). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann eine Periode der unterschiedlichen Entwicklung der Wälder im Ost- und Westteil der Stadt sowie in den außerhalb der Stadt gelegenen Revieren. In West-Berlin waren nach Kriegsende und der nachfolgenden Blockade (1948/49) ca. 45 % der ursprünglichen Waldfläche abgeholzt bzw. stark verlichtet. Für die umfangreichen Wiederaufforstungen auf den Kahlflächen wurde hauptsächlich die schnellwüchsige Kiefer verwendet; anderes Pflanzmaterial stand nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es heute einen relativ hohen Anteil von ca. 45jährigen Kiefern-Reinbeständen. Ab Anfang der 50er Jahre wurde von den Forsteinrichtungen in West-Berlin die Chance einer Waldumwandlung genutzt und in lichten Altbaumbeständen durch Laubholzuntersaat sowie Laubholzunterbau ein Schritt in Richtung Mischwald unternommen. Ziele waren eine Forstwirtschaft im Plenterprinzip und der Aufbau eines Dauerwaldes. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit aber auch florenfremde Baumarten, wie Lärche, Douglasie, Strobe und Roteiche, horst- und gruppenweise in den Bestand eingebaut. Das Landeswaldgesetz von 1979 und der Forstliche Rahmenplan der Berliner Forsten von 1982 orientierten auf eine naturgemäße Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die wichtigsten Ziele dieser Bewirtschaftungsrichtlinien waren: Erhöhung des Laubholzanteils von 40 % auf 60 %, Aufbau eines reich strukturierten Mischwaldes, Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Begrenzung der Kahlschlagsgrößen auf 1 ha, Übernahme der Naturverjüngung und der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Meliorationsmaßnahmen. Die Waldbestände in Ost-Berlin entwickelten sich anders. Die Zerstörung der Altholzbestände hatte nicht das Ausmaß angenommen wie im Westteil der Stadt. Die Bestände, die mit Kriegsende zwar das Stangenholzalter überschritten, jedoch die Hiebreife noch nicht erreicht hatten, wurden in den 50er Jahren nicht in dem Umfang wie im ehemaligen West-Berlin einer holzwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dies betrifft z.B. viele Flächen im Bereich der Reviere südlich des Müggelsees. So konnte der Altholzanteil (Bestände über 80 Jahre) bis zum Jahr 1975 auf 53 % anwachsen. Zusätzlich wurde das Umtriebsalter für Kiefern von 100 auf 120 Jahre heraufgesetzt. Es kam zu einem Hiebdefizit, was mit Rücksicht auf die Erholungsfunktion der Berliner Wälder geduldet wurde. Durch die schlagweise Kiefernnutzung waren die Waldflächen überwiegend durch Strukturen des typischen Altersklassenwaldes geprägt. Damit nahmen die Berliner Wälder in der DDR eine Sonderpostion ein. Ihnen wurde neben dem primären Ziel der Rohstoffproduktion eine Erholungsfunktion zugebilligt. Die Forstwirtschaft in der DDR wurde stark zentralisiert. Mit dem Ziel der größtmöglichen Steigerung der einheimischen Holzproduktion wurde sie in den 70er Jahren weiter intensiviert und der Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethode vollzogen. In den Berliner Wäldern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Beseitigung aller minderproduzierenden Bestände, keine Duldung von Aufforstungsrückständen, Düngung und Meliorationsmaßnahmen und die Wiederherstellung einer normalen Altersstruktur (d.h. Beseitigung des hohen Altholzanteils). Wegen der angestrebten Mehrfachnutzung der Berliner Wälder konnten diese Leitlinien etwas abgeschwächt werden. Der Wald wurde nach Kategorien der Erholungsfunktionen eingeteilt, und es wurden maximal erlaubte Kahlschlagsgrößen festgelegt. Beispielsweise wurde bei Erholungsschwerpunkten der Kahlschlag untersagt, bei Erholungsparkwald ein Kahlschlag bis zu 3 ha erlaubt; während bei einem normalen Wirtschaftswald Kahlschläge bis zu einer Größe von 10 ha erlaubt waren. Auf den Flächen der ehemaligen Stadtwälder außerhalb der Stadtgrenzen wurde jedoch nach den Leitlinien zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung gewirtschaftet. Schon in den 60er Jahren wurden in den Ost-Berliner Wäldern Rauchschadenserhebungen durchgeführt und Schäden an den Bäumen festgestellt; so wurde 1974 ein Rauchschadensgebiet von 36 % der Gesamtfläche (1975 bereits 43 %) ausgewiesen. Zur “Revitalisierung” wurden geschädigte Kiefernforsten mit Stickstoff gedüngt. Zwischen 1977 und der Einstellung der Düngung 1985 wurden vor allem in den Revieren Fahlenberg und Müggelheim 100 bis 800 kg Stickstoff/ha ausgebracht. Ein großes Problem in den Ost-Berliner Wäldern ist die weite Verbreitung von Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), welche die Naturverjüngung erschwert. Sein Verbreitungsschwerpunkt befindet sich insbesondere in den relativ lichten, einschichtigen und strauchschichtfreien Kiefernbeständen mittleren Alters. Die Ausbreitung wurde durch die ehemalige Praxis des Kahlschlags-Vollumbruchs und die Düngung der Wälder gefördert. Im Nordosten der Stadt wurden 1985 große ehemalige Rieselfeldflächen dem Forstwirtschaftsbetrieb Berlin übereignet und aus Anlass der 750 Jahr Feier Berlins unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Voruntersuchungen mit dem Ziel der Schaffung eines Erholungswaldes aufgeforstet. Nach Planierung der Rieseltafeln wurden auf diesem Gelände überwiegend maschinell über 50 verschiedene Baum- und Straucharten gepflanzt (z.B. Pappel, Eberesche, Birke, Erle, Rotbuche, Kiefer, Fichte). Die Probleme des Standortes (z.B. Schwermetallbelastungen, gestörte Oberboden- und Grundwasserverhältnisse) und die falsche Baumartenwahl (auch Ziergehölze) machten sich in mangelnden Anwachsergebnissen und schlechter Vitalität der Bestände bemerkbar (vgl. SenStadtUm 1995a). Die massenhafte Verbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche, die vor etwa 100 Jahren aus Nordamerika eingeführt wurde, stellt für Gesamt-Berlin ein erhebliches Problem dar, da sie eine Naturverjüngung florengerechter Baumarten und die Entwicklung einer Krautschicht unterdrückt. Im ehemaligen West-Berlin wurde sie seit 1985 verstärkt gerodet. Ihre Verdrängung aus den Beständen ist eine der wesentlichen Aufgaben der Berliner Forsten. 1992 veröffentlichten die Berliner Forsten Waldbaurichtlinien für Gesamt-Berlin, welche die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der Landschaftsästhetik zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammenfassen. Die Orientierung liegt auf einem schonenden, nachhaltigen und naturverträglichen Waldbau. Um die klimatischen, hydrologischen, hydrochemischen und sozialhygienischen Wirkungen von Waldgebieten zu erhalten, werden auf der gesamten Waldfläche umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung naturnaher Waldstrukturen mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Die Holzerzeugung, sonst eine Hauptaufgabe der Forstwirtschaft, wird langfristig zugunsten der landeskulturellen und sozialen Funktionen in den Hintergrund treten. Die zukünftig entstehenden Wälder sollen in enger Verflechtung alle Entwicklungsstufen enthalten, von der Verjüngungs- bis zur Altersphase. Wichtige Strukturelemente, wie stehendes Totholz oder Lichtungen, sollen in ausreichender Quantität und Qualität und verteilt auf der gesamten Waldfläche vorhanden sein bzw. neu entstehen. Die wesentlichen Kriterien für ein naturgemäßes Wirtschaften im Berliner Wald sind: Behutsames Zurückdrängen der florenfremden Baumarten, Anbau standort- und florengerechter Baumarten, Bestandserneuerung durch Förderung der natürlichen Verjüngung, Förderung von struktur- und artenreichen Mischbeständen, Verzicht auf feste Umtriebszeiten, der Holzeinschlag erfolgt nach Erreichen der Zielstärke, selektive, einzelstammweise Holzernte, Verzicht auf Kahlhiebe, Schutz von Höhlen und Horstbäumen, Erhöhung des Anteils an Totholz, kein Vollumbruch von Flächen und der Verzicht auf Düngemittel und Pestizide (vgl. SenStadtUm 1992). Die Berliner Forsten haben 1990 die Rückübertragung von ca. 10 750 ha ehemaliger Berliner Stadtwaldflächen von Brandenburg bei der Treuhandanstalt beantragt. Bisher wurden 9 179 ha dieser Flächen an die Berliner Forsten übergeben (Stand: Oktober 1995). Im Kartenblatt 4 sind die neuen Reviere Gorin, Stolpe und Wansdorf sowie die dem Revier Dreilinden zugeordnete Parforceheide dargestellt.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2005

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg, Abt. Forstwirtschaft (Hrsg.) 1995: Pressepapier zur Waldschadenserhebung 1995. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Pressepapier zum Waldzustand in Berlin 1995, Berlin. Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000. SenBauWohn (Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin), Abt. V (Hrsg.) 1989: Karte von Berlin, herausgegeben 1985, Nachträge 1989, Maßstab 1 : 10 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Bd. 3, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50 000.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 1990

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg, Abt. Forstwirtschaft (Hrsg.) 1995: Pressepapier zur Waldschadenserhebung 1995. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Pressepapier zum Waldzustand in Berlin 1995, Berlin. Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000. SenBauWohn (Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin), Abt. V (Hrsg.) 1989: Karte von Berlin, herausgegeben 1985, Nachträge 1989, Maßstab 1 : 10 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.): Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Bd. 3, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50 000, in Vorbereitung.

Alters- und Bestandesstruktur der Wälder 2014

Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. Winkel, G. 2006: Waldnaturschutzpolitik in Deutschland. Bestandsaufnahme, Analysen und Entwurf einer Story-Line. Internet: www.freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:2851/datastreams/FILE1/content Zugriff am: 21.10.2015 Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10.000. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15.000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Umweltatlas Berlin, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50.000, SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2015: Verwaltungseinheiten der Berliner Forsten, Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=wmsk_forst_verwalt2014@senstadt

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 64

Liebe Leserinnen und Leser, „Die Zukunft hat uns bereits erreicht.“ Mit dieser Aussage trifft UBA Präsidentin Maria Krautzberger den Kern des Monitoringberichts zur Klimaanpassungsstrategie: denn die Folgen des Klimawandels liegen nicht in weiter Ferne, sondern lassen sich hier und heute in vielen Sektoren belegen und sind für die Menschen spürbar. Wesentliche Ergebnisse zu den beobachteten Klimafolgen und eingeläuteten Anpassungsmaßnahmen haben wir in unserem Schwerpunktartikel zusammengefasst. Sie haben sich in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation bereits mit den Risiken von Hitzewellen, Starkregenereignissen oder veränderten Umweltbedingungen beschäftigt und vor Schäden vorgesorgt? Dann bewerben Sie sich noch bis zum 10. Februar 2020 bei unserem Wettbewerb Blauer Kompass und stehen bei der feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium auf der Bühne! Eine interessante Lektüre und eine frohe Adventszeit wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Die Erderhitzung beeinträchtigt das Leben in Deutschland nachweislich Ausbleibende Niederschläge vor allem im Sommer und Herbst führen zu Niedrigwasser wie hier am Rhein. Quelle: Rike / pixelio.de Die Erderhitzung hat einschneidende und weitreichende Folgen für Gesellschaft, Umwelt, Natur und Wirtschaft in Deutschland. Hitze, Dürren, Überschwemmungen, Starkregen und Stürme sowie verminderte Wasserverfügbarkeit verursachen Schäden und beeinträchtigen die Infrastrukturen sowie das Leben in den Städten. Der Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimanwandel (DAS) liefert ein systematisches und umfassendes Gesamtbild vom Ausmaß der Folgen der Erderhitzung in Deutschland und der beginnenden Anpassung. Er stützt sich dabei auf wissenschaftlich gesicherte Langzeitdaten. Dies ermöglicht die Bewertung von den Folgen unabhängig von einzelnen Extremereignissen. Der Schwerpunktartikel stellt wesentliche Ergebnisse des Monitoringberichts 2019 vor und zeigt auf, wie sie weiterverwendet werden. Wettbewerb „Blauer Kompass“: Umweltbundesamt sucht Projekte zum Umgang mit dem Klimawandel Ob Begrünung des Bürodachs, Entsiegelung des Schulhofes, Anbau klimaangepasster Sorten in der Landwirtschaft oder Maßnahmen zum Hochwasserschutz – zum vierten Mal zeichnet das Umweltbundesamt Projekte aus, die konkret dazu beitragen, den Folgen des Klimawandels in Deutschland zu begegnen. Projekte können sich ab sofort in folgenden drei Kategorien bewerben: Private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Gewinnerprojekte werden am 26. Juni 2020 im Bundesumweltministerium in Berlin feierlich ausgezeichnet und erhalten eine Trophäe sowie unterstützende Öffentlichkeitsarbeit. Bewerbungsschluss ist der 10. Februar 2020. Politikanalyse zur Evaluation der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel Die Evaluation zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) analysiert die Entwicklung und Wirkung der DAS. Unter anderem untersuchten die externen Gutachterinnen und Gutachter, inwieweit Anpassung an den Klimawandel auf Bundesebene verankert und Eigenvorsorge gestärkt werden konnte. Darüber hinaus analysiert die Evaluation den Umsetzungsstand der Maßnahmen des Aktionsplans Anpassung II (APA II) von 2015 und betrachtet Erfolgsfaktoren und Hürden bei deren Umsetzung. Auf dieser Basis macht der Evaluationsbericht Empfehlungen, wie Anpassung an den Klimawandel in Deutschland, und dabei vor allem die Weiterentwicklung der DAS, gestärkt werden können. Dokumentation: Nationaler Dialog zu Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge Anlässlich der Veröffentlichung des Monitoringberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie haben das Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zentrale Ergebnisse im Rahmen eines Nationalen Dialogs zu Klimawandelfolgen in Deutschland am 26. und 27. November 2019 in Berlin vorgestellt. Rund 200 Teilnehmende aus Politik, Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten zwei Tage intensiv zu notwendigen Politikinstrumenten und Maßnahmen, mit denen Städte, Land- und Forstwirtschaft sowie Wirtschaftsstandorte und Infrastrukturen klimaresilienter gestaltet werden sollten. Die Unterlagen und Dokumentation zum Dialog sind nun veröffentlicht und geben wichtige Impulse für die strategische Weiterentwicklung der Anpassungspolitik. UBA Themenseite und Webinar zum IPCC-Sonderbericht über Ozeane und Kryosphäre Weitreichende klimabedingte Veränderungen der Ozeane und der Kryosphäre sind bereits zu beobachten und werden sich künftig beschleunigen. Diese und weitere Erkenntnisse des IPPC-Sonderberichts (Intergovernmental Panel on Climate Change) hat das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite zusammengefasst. Dort ist auch eine Aufzeichnung des Webinars verfügbar, in dem das UBA mit Unterstützung eines deutschen IPCC-Mitautors wichtige Informationen des Sonderberichts für Politikberatende aufbereitet hat. Koalitionsverträge in Brandenburg und Sachsen setzen weiteren Rahmen für Klimaanpassung In den Koalitionsverträgen der neuen Keniakoalitionen in Brandenburg (SPD, CDU, Grüne) und Sachsen (CDU, Grüne, SPD) sind Instrumente und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung verankert. Brandenburg wird ein Gesamtkonzept zur Anpassung der Landnutzung an den Klimawandel erarbeiten, um besonders von Wetterextremen betroffene Betriebe zu stabilisieren. Dies wird mit einem Förderprogramm begleitet. Auch Sachsen will seine Garten- und Obstbaubetriebe bei der Anpassung an den Klimawandel durch entsprechende Förderinstrumente und Wissenstransfer unterstützen. Außerdem will die Landesregierung ein Förderprogramm Klimawandelanpassung für die Kommunen auflegen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Stadtgrün. Thüringen verabschiedet neues Paket zur Anpassung an die Klimafolgen Die Thüringer Landesregierung hat ein neues Klimaanpassungspaket sowie eine Klimastrategie mit konkreten Maßnahmen beschlossen. Das „IMPAKT II“ enthält 47 Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Land-, Forst-, Wasserwirtschaft, die eine bessere Anpassung an die Folgen des Klimawandels garantieren sollen. Die meisten Maßnahmen laufen bereits. Zu ihnen gehören unter anderem veränderte Landnutzung und bauliche Anpassungen der Infrastruktur. Gewinner des BMU Wettbewerbs "Klimaaktive Kommune 2019" Im Rahmen der Konferenz „Kommunale Beschaffung – Klima und Ressourcen im Blick“ zeichnete das Bundesumweltministerium zehn Kommunen für ihre Projekte im Bereich Klimaanpassung und -schutz aus. Im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2019“ setzten sich in der Kategorie „Klimaanpassung“ die Städte Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau sowie der Landkreis Friesland durch. Die ausgezeichneten Projekte zu baulicher Klimaanpassung, Moorentwicklung sowie urbaner Hitzevorsorge werden in Kurzfilmen vorgestellt.  Ab Januar 2020 geht der Wettbewerb in eine weitere Runde und nimmt Bewerbungen entgegen. Wald im Klimawandel: Länder wollen Forstflächen vor Klimarisiken schützen Rund um den Nationalen Waldgipfel haben mehrere Bundesländer Pläne vorgestellt, mit denen sie ihre heimischen Wälder klimastabiler gestalten wollen. Um die Forstflächen in Zukunft gegen Risiken wie Sturm, Dürren und Borkenkäfer-Befall zu schützen, haben die Landesregierungen Nordrhein-Westfalens und des Saarlands Maßnahmen wie Aufforstungen und Ernteverzichte beschlossen. Mecklenburg-Vorpommerns Forstminister Dr. Till Backhaus reagierte zudem positiv auf die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dass der Bund für die kommenden vier Jahre zusätzliche 547 Millionen Euro für den Waldschutz bereitstellen werde. Klimareport Brandenburg untersucht Folgen des Klimawandels Welche Folgen hat der Klimawandel in Brandenburg? Diese Frage untersucht der „Klimareport Brandenburg – Fakten bis zur Gegenwart – Erwartungen für die Zukunft“, den der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Kooperation mit dem brandenburgischen Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt hat. Schon jetzt gilt Brandenburg als niederschlagsarm. Dem Bericht zufolge wird die Wasserverfügbarkeit auch in Zukunft die größte Herausforderung bleiben. Um die Verdunstung über Waldflächen zu reduzieren, Grundwasserneubildung zu stärken und den Wald an die Folgen des Klimawandels anzupassen, sieht das Kiefernland Brandenburg im Waldumbau eine zentrale Strategie. Geoinformationen über Baden-Württembergs Baumbestände Um trotz des Klimawandels möglichst gesunde Wälder zu garantieren, hat die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) neue Karten mit Geoinformationen zur Waldbauplanung und -entwicklung erstellt. Die bisherigen Ergebnisse liegen für die vier Hauptbaumarten Fichte, Buche, Traubeneiche und Weißtanne vor. Einerseits zeigen die Vulnerabilitätskarten an, wie gefährdet die heutigen Waldbestände sind. Andererseits liefern die Baumarteneignungskarten Hinweise für die langfristige forstwirtschaftliche Planung. Schutz vor Überflutungen: Hamburg baut unterirdische Versickerungsanlage Hamburg bereitet sich auf häufigere und heftigere Regefälle vor. Um den Stadtteil Billstedt vor Überflutungen zu schützen, werden sogenannte Rigolen unter ein neues Stadion gebaut. Die unterirdische Speicher- und Versickerungsanlage kann bis zu 500 Kubikmeter Regenwasser aufnehmen, falls die Kanalisation überläuft. Sie ist bundesweit die erste ihrer Art und in einer Kooperation zwischen der Behörde für Umwelt und Energie, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte und dem kommunalen Unternehmen Hamburger Wasser entstanden. Folgen von Wetterextremen: Versicherer und Wetterdienst errechnen Schäden in Milliardenhöhe durch Starkregen Starkregenfälle haben in Deutschland zwischen 2002 und 2017 Schäden in Höhe von 6,7 Milliarden Euro verursacht. Das ist das Ergebnis eines gemeinsamen Forschungsprojekts des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Demnach mussten betroffene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer durchschnittlich 5.293 Euro zahlen, um die Folgen der Regenfälle zu beseitigen. Laut des Naturgefahrenreports 2019 des GDV verursachten Starkregen und Hochwasser allein im vergangenen Jahr Schäden im Wert von 500 Millionen Euro. Noch teurer waren 2017 Reparaturen, die nach Sturm und Hagel notwendig waren. Sie schlugen mit 2,6 Milliarden Euro zu Buche. Klimarisiken für die eigene Immobilie: Web-Anwendung des BBSR klärt auf Wie gut ist meine Immobilie gegen Hitze, Starkregen, Hagel oder Sturm gewappnet? Antworten auf diese Frage erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer durch eine neue Web-Anwendung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR). Das „GIS-ImmoRisk Naturgefahren“ basiert auf Geodaten und ermöglicht erstmals deutschlandweit eine Risikoabschätzung von zukünftigen Klimafolgen für Immobilien. Zudem enthält es Hinweise, wie bauliche Maßnahmen die Risiken eindämmen können. VKU Positionspapier: Wasserversorgung in Zeiten der Wetterextreme Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hat mit einem Positionspapier auf die Herausforderungen des veränderten Klimas für die kommunale Wasserwirtschaft reagiert. Unter dem Titel „Klimaanpassung und kommunale Wasserwirtschaft“ befasst sich der VKU mit der Frage, wie sich Hitze, Trockenheit und Starkregen auf kommunale Wasserversorger auswirken und welche Handlungsbedarfe und veränderte Rahmenbedingungen notwendig sind. Diese reichen von strategischen Planungen, über Finanzierungsvorschlägen und Anpassung der Wasserrechte bis zu interkommunaler Zusammenarbeit sowie einer wassersensiblen Stadt und Freiraumentwicklung. Gewerbegebiete im Wandel – Beispiele und Empfehlungen zu Klimaanpassung und Biodiversität Seit Sommer 2016 entwickeln die Partner des Projekts "Grün statt Grau – Gewerbegebiete im Wandel" Konzepte und Maßnahmen, um bestehende Gewerbegebiete gemeinsam mit den dort ansässigen Unternehmen im Sinne der Nachhaltigkeit aufzuwerten. Nun liegen Erfahrungen zu Potenzialanalysen, zu Kommunikation und zur Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen vor. Sie dienen dem Einstieg in eine nachhaltige Gewerbegebietsentwicklung und sind Türöffner für die Zusammenarbeit von Kommunen, Unternehmen und Wissenschaft. Deutschlandweit erster Bachelor-Studiengang zum Klimawandel und seinen Folgen an der TH Bingen Im bundesweit ersten Bachelor „Klimaschutz und Klimaanpassung“ beschäftigen sich Studierende mit den Ursachen und Folgen des Klimawandels sowie Anpassungsstrategien an Klimaveränderungen. Die Technische Hochschule Bingen in Rheinland-Pfalz bietet ab sofort den siebensemestrigen Studiengang an. Der naturwissenschaftlich-technische Bachelor beinhaltet schon ab dem zweiten Semester klimaspezifische Fächer wie Klimatologie, Klimawandel und Biodiversität. Deutschland war 2018 mit am Stärksten von Extremwetter betroffen Deutschland war im vergangenen Jahr im globalen Vergleich am drittstärksten von Extremwetter betroffen. Das zeigt der jährlich erstellte Klima-Risiko-Index von Germanwatch. Hitzewellen mit 1.200 Todesopfern sowie Rekorddürren verursachten Schäden von 1,2 Milliarden Euro in Kaufkraftparität – die Gesamtschäden beliefen sich auf rund 4,5 Milliarden Euro. Japan und die Philippinen waren 2018 am stärksten betroffen. Im Langfristindex von 1999-2018 zeigt sich, dass jedoch meist die ärmsten Staaten der Welt den größten Risiken ausgesetzt sind. Das Gesundheitssystem in Zeiten des Klimawandels Wetterextreme wirken sich auf die Gesundheit von Menschen aus, insbesondere auf die von Kindern und älteren Menschen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Konsortiums „The Lancet Countdown“. Demnach führen Veränderungen des Klimas unter anderem dazu, dass Menschen vermehrt an Krankheiten wie Herzinfarkten oder Nierenversagen leiden. In einem Policy Brief für Deutschland, der sich speziell an den Gesundheitssektor richtet, empfehlen die Expertinnen und Experten unter anderen Hitzeaktionspläne umzusetzen und den Klimawandel in die medizinische Bildung aufzunehmen. Der Klimawandel und seine Folgen für den Bergbau Laut einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes könnte der Klimawandel die Umweltgefahren des Bergbaus verstärken. Das Forschungs- und Beratungsinstitut adelphi, das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) und das Sustainable Minerals Institute (SMI) der University of Queensland kommen zu dem Ergebnis, dass insbesondere von Extremwetterlagen ein Risiko für die Produktions- und Transportinfrastruktur im Bergbau ausgeht. Aufgrund von Überflutungen könnten beispielsweise Schadstoffe aus Bergbauabfällen ins Grundwasser gelangen. Auch die Rohstoffgewinnung sei gefährdet. Hitzewellen durch absinkende Luftpakete vom Atlantik Nicht nur heiße Luftströme aus der Mittelmeer- und Sahararegion führen zu Hitzewellen. Vor allem Luftpakete vom Atlantik, die sich beim Absinken erhitzen, sorgen für heißes Wetter. Zu dieser Erkenntnis kommen Forschende des Projekts „Klimawandel und Extremereignisse“ (ClimXtreme), an dem das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) federführend beteiligt ist. Die Projektpartner forschen daran, Hitzewellen besser vorherzusagen und wollen ein entsprechendes Frühwarnsystem entwickeln. Spielerisch die Folgen des Klimawandels verstehen Welche Maßnahmen sind nötig, um eine Stadt gegen extreme Wetterlagen zu wappnen? Mit dieser Frage beschäftigen sich Spieler des „Climate Adaption Game“. Das Computerspiel wurde vom Schwedischen Meteorologischen und Hydrologischen Institut (SMHU) entwickelt und kann kostenlos getestet werden. Alleine oder in Gruppen finden Spieler heraus, wie der Klimawandel die fiktive Stadt Weatherton beeinflusst und welche Maßnahmen ihre Resilienz gegen Wetterextreme erhöhen. Neben dem Verständnis zu Klimawandelfolgen soll das Spiel die analytischen Kompetenzen und die Problemlösefähigkeit verbessern. Standardisierung von Resilienz: Auszeichnungen für Smart Mature Resilience Projekt Das Smart Mature Resilience (SMR) Projekt von ICLEI (International Council for Local Environmental Initiatives) hat zwei Preise gewonnen: den „Standards + Innovation Award“ des Europäischen Komitees für Normung (CEN) und elektronische Normung (CENELEC) sowie den Innovatorenpreis des Deutschen Instituts für Normung (DIN). Im Rahmen des Projekts haben Forschende standardisierte Instrumente und Richtlinien entwickelt, mit denen Städte ihre Widerstandsfähigkeit in Krisenfällen erhöhen können – etwa bei Klimakatastrophen. Bebauung oder Begrünung? Handlungsempfehlungen für einen stadtplanerischen Konflikt In Zeiten des Wohnungsmangels stehen städtische Frei- und Grünflächen insbesondere in Großstädten in Konkurrenz zur baulichen Nutzung. Das Ressortforschungsprojekt „Urbane Freiräume“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung beschäftigt sich mit diesem Konflikt. Auf Grundlage von Fachgesprächen, Kommunalbefragungen und Untersuchungen vor Ort gibt eine Sonderveröffentlichung Handlungsempfehlungen in vier Bereichen: Umweltgerechtigkeit, Lobbybildung und Kooperation, urbane Freiräume in Innenstädten sowie an Stadträndern. Hochwasserrisikomanagement aus Sicht des Weltalls: Gutachten zu Copernicus Ein Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes geht der Frage nach, ob sich Daten und Dienste aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus für das Hochwasserrisikomanagement in Deutschland nutzen lassen. Anhand von vier Fallbeispielen zeigen die Autorinnen und Autoren auf, welche Potenziale das satellitenbasierte Monitoring hat. Ergebnis: Das Potenzial von Copernicus für den Umgang mit Hochwasserrisiken ist hoch, wird aber noch nicht vollständig ausgenutzt. Um die Akzeptanz zu erhöhen, seien weitere Maßnahmen von Seiten des Bundes und der Länder nötig. Verzahnung von Versicherungen und ökosystembasierter Klimaanpassung In einem aktuellen Bericht befasst sich die InsuResilience Initiative, die 2015 im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft ins Leben gerufen wurde, mit Kooperationen zwischen den Versicherungs- und Umweltsektoren. Die Initiative untersucht, welche versicherungsbezogenen Instrumente gegen Klimaschäden bereits existieren. Zudem analysiert sie Schwierigkeiten bei der Verknüpfung von ökosystembasierten Ansätzen sowie umfassenderen naturbasierten Lösungen zur Klimaanpassung mit Risikoversicherungen.

Wiederherstellung natürlicher hydrologischer Verhältnisse im Testorfer Wald - Zarrentin

Die Landesforstanstalt M-V/ Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen, Informationssysteme, Zeppelinstraße 3, 19061 Schwerin, beabsichtigt die „Wiederherstellung natürlicher hydrologischer Verhältnisse im Testorfer Wald - Zarrentin“. Der Vorhabensträger hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffenes Flurstück: Gemarkung Flur Flurstücke Zarrentin 1 13/1, 16/1, 33, 34, 36, 37/1, 41, 50/1 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde (Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe) wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Waldmehrungsplanung

Zwischen 2000 und 2004 wurde durch die Sächsische Landesanstalt für Forsten bzw. durch das Landesforstpräsidium eine landesweite Waldmehrungsplanungen erarbeitet. Die Waldmehrungsplanung ist eine forstliche Fachplanung und somit Teil der Forstlichen Rahmenplanung. Ziel ist es, sowohl den Behörden als auch Planungsträgern fachlich fundierte Informationen zu potenziellen Waldmehrungsflächen bereitzustellen. Die Ergebnisse sind Vorschläge im Sinne einer Angebotsplanung. Auf den ausgewiesenen Flächen ist die Neubegründung von Wald unter Berücksichtigung konkurrierender und übergeordneter Raumansprüche aus forstfachlicher Sicht besonders notwendig oder wünschenswert. Das Verfahren war durch folgende Schritte charakterisiert: - Definition von regionalen Planungszielen als Leitbilder für die Waldmehrung - Einbeziehen von Behörden und Institutionen im ländlichen Raum (z. B. untere Naturschutzbehörde, regionale Planungsstelle, Bergbehörde, Landwirtschaftsbehörde) - Information der Öffentlichkeit -Information und Befragung repräsentativer Landnutzer und Flächeneigentümer - Erstellung von digitalen Positiv- und Negativkarten als Erläuterungskarten (Maßstab 1:25.000); Grundlage sind übergeordnete Planungen (Regional-, Braunkohlepläne etc.), Fachplanungen (Agrarstrukturelle Vor-, Entwicklungsplanungen, Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete etc.), kommunale Planungen (Flächennutzungspläne etc.) und forstliche Planungen sowie Daten (historische Waldflächenentwicklung etc.). - Planentwurf und Flächenbegang mit dem örtlich zuständigen Revierleiter - Erstellung von digitalen Planungskarten (Maßstab 1:10.000), Datenbank und Erläuterungsbericht - Bereitstellung der Daten für Träger öffentlicher Belange

Forstliche Rahmenplanung

Die Forstliche Rahmenplanung als besitzübergreifende und umfassende forstliche Fachplanung stellt die Verbindung zwischen der forstlichen Planung und den Zielen der Raumordnung sowie Landesplanung her. Forstliche Rahmenpläne können insbesondere als Landeswaldprogramm und als den Erfordernissen angepasste räumliche und sachliche Teilpläne aufgestellt werden. Die darin eingeschlossenen Teilaufgaben beinhalten: - Erarbeitung forstlicher Rahmenpläne mit entsprechendem Raumbezug - Stellungnahmen im Bereich Landes-/Regionalplanung - Forstliche Beiträge zur Landschaftsplanung und -gestaltung - Durchführung der Waldmehrungsplanung - Erarbeitung von Beiträgen zu Fachplanungen und Strukturprogrammen anderer Planungsträger

Waldschutz in Bulgarien

Waldschutz in Bulgarien Im August 2013 endete ein Projekt des Beratungshilfeprogramms mit Bulgarien. Das Projekt vermittelte relevanten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren in Bulgarien, welche Ansätze für eine nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern in Natura 2000-Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert werden und wie diese auf die Bedingungen in Bulgarien übertragen werden können. Dabei ist es gelungen, die Natura 2000-Anforderungen erfolgreich beispielhaft in die Forstplanung der Projektregion Smoljan am Europäischen Grünen Band zu integrieren, dort ein dauerhaftes Management sicherzustellen sowie weiterführende Projektergebnisse zu erarbeiten.

MMP_SCI260_Kuhschellenstandort bei Recklingen_27102010

MANAGEMENTPLAN FFH-Gebiet „Kuhschellenstandort bei Recklingen“ Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt 2007 - 2013 ^ĐŚƵƚnjŐĞďŝĞƚƐƐLJƐƚĞŵEdhZ ϮϬϬϬ Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 4 Managementplan für das FFH-Gebiet „Kuhschellen- standort bei Recklingen“ FFH_0260 (SCI DE 3233-302) Dresden, im Oktober 2010 Fachbüro Moritz Altlöbtau 8a 01159 Dresden Tel.: 0351 4279627 Fax: 03212 1187125 kontakt@fachbuero-moritz.de MMP „Kuhschellenstandort bei Recklingen“ Managementplan für das FFH-Gebiet „Kuhschellenstandort bei Recklingen“ FFH_0260 (SCI DE 3233-302) Auftraggeber:Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Projektleitung:Fachgebiet 42 Dipl.-Ing. (FH) Mathis Jahr Dipl.-Ing. (FH) Björn-Ingmar Luz Auftragnehmer:Fachbüro Moritz Altlöbtau 8a 01159 Dresden Planungsbüro BioCart Albrecht-Dürer-Weg 8 04425 Taucha b. Leipzig Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie OT Haßlau Nr. 29a 04741 Roßwein forstplan – Fachbüro für Waldökologie und Forstplanung Schinkelstraße 8 01217 Dresden Projektleitung:Dipl.-Ing. (FH) Raik Moritz Hauptbearbeitung:Dipl.-Ing. (FH) Bianca Rau Dipl.-Agraring. Ulrich Klausnitzer Wissenschaftliche Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Bianca RauLRT und Biotope Dipl.-Agraring. Ulrich Klausnitzer Dipl.-Ing. (FH) Tino StaudtLRT und Biotope Avifauna, Arten Anhang IV FFH-RL ForstAss Steffen Etzold Dipl.-Ing. (FH) Jens Kipping Kartographie/ GIS: Dipl.-Ing. (FH) Bianca Rau Qualitätssicherung Qualitätssicherung

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