Der Forstschutz dient der Abwehr von Gefahren, die den Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen sowie der Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt den unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Forstschutzbeauftragten. Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.
Das Projekt "Tempus TACIS CD JEP-27061-2006 (RU) Developing MSc Curriculum in Forest Policy and Economics (FORPEC)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Fachrichtung Forstwissenschaften, Institut für Forstökonomie und Forsteinrichtung.
Die Bewirtschaftung des Privatwaldes im Freistaat Sachsen wird durch seine kleinflächige Struktur erschwert. Zwar stockt 72 % des Vorrats im Privatwald in Betrieben mit Größen unterhalb 20 ha aber 91 % der privaten Forstbetriebe besitzen Größen von unter 5 ha. Häufig sind diese Kleinstbetriebe noch auf mehrere Flurstücke verteilt. Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt private Waldbesitzer durch Beratung, Betreuung, forstliche Förderung sowie Aus- und Fortbildung entsprechend Sächsischem Waldgesetz.
Aus den zugrunde gelegten rechtlichen Regelungen ergeben sich für den Saatsbetrieb Sachsenforst (SBS) u. a. folgende Aufgaben: - Beratung der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden zu forstrechtlichen Sachverhalten und Wahrnehmung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Forstbehörden - Beratung der sächsischen Forstbezirke in Rechtsfragen - Rechtsgutachten sowie Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen der Forstgesetzgebung sowie aller den Forstbetrieb berührenden Gesetze und Verordnungen - Bearbeitung von Widersprüchen für den gesamten SBS (soweit forstrechtliche Vorschriften betroffen)
Das Projekt "Forstgeschichtliche und raumkundliche Analyse von Waldschaeden" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Forstpolitik und Raumordnung.Datum und Ort der dokumentierten Kalamitaeten in Waeldern Baden-Wuerttemberg seit der Mitte des 18. Jahrhunderts, Kartenmaessige Darstellung, Text.
Das Projekt "Management für gefährdete Arten lichter Wälder (Kurztitel: MaLiWa)^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilvorhaben: Forstrechtliche und forstökonomische Analyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst, Lehrgebiet Forstpolitik und Umweltrecht.
Das Projekt "Forstpolitik - Entwicklungen und Perspektiven" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Forstwissenschaftliche Fakultät, Institut für Forstpolitik.In einem Gutachten im Rahmen des Projektes 'Voraussetzungen einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft' der Akademie fuer Technikfolgenabschaetzung Baden-Wuerttemberg wurden forstpolitisch bedeutsame Entwicklungen und Perspektiven der Forstwirtschaft in Baden-Wuerttemberg bearbeitet. Hierbei wurden insbesondere Kriterien einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie Entwicklung und aktueller Stand der Forstwirtschaft in Baden-Wuerttemberg aus verschiedenen forstpolitisch relevanten Blickrichtungen dargestellt.
Das Projekt "Stärkung des gesellschaftlichen Dialogs zur Förderung der Akzeptanz von Wiederbewaldungsmaßnahmen im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Forstökonomie und Forsteinrichtung, Professur für Forstpolitik und Forstliche Ressourcenökonomie.Im dicht besiedelten Deutschland sind die gesellschaftlichen Nutzungsansprüche an Wälder seit jeher sehr vielfältig. Zugleich sind Waldökosysteme in besonderem Maße von den klimatischen Veränderungen und Extremen betroffen, die in den letzten Jahren sehr häufig zu großflächigen Störungen und Veränderungen der bestehenden Waldstrukturen geführt haben. Ein Trend, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit in Zukunft noch verstärken wird und besonders die forstlichen Akteure vor enorme Herausforderungen stellt. In diesem Spannungsfeld zwischen Klimawandel, den Zielen einer nachhaltigen Waldwirtschaft und den unterschiedlichen gesellschaftlichen Erwartungshaltungen an Wälder stellen Strategien und Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und Kommunikation grundlegende Elemente dar. Insbesondere die Frage der Wiederbewaldung, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielformulierungen und Interessenkonflikte, soll ein zentrales Thema des vorliegenden Forschungsvorhabens sein. Die Antragsteller begleiten und dokumentieren in ausgewählten Forstbetrieben unterschiedlicher Eigentumsform den waldbaulichen Umgang mit Störungsflächen, die Einbeziehung unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen in diesen Prozess sowie die dabei mögliche Förderung von Wissen und Akzeptanz. Dabei werden sowohl sozialwissenschaftliche (Analyse der Kommunikationsmedien, Experteninterviews, Benchmark- Analysen) als auch waldbauliche Methoden (Erfassung waldbaulich-ökologischer Kenngrößen, Einschätzung des Flächenpotenzials zur Bereitstellung unterschiedlicher Ökosystemleistungen) genutzt, um gemeinsam mit den forstlichen Akteuren Szenarien zur Flächenentwicklung, Kommunikation und angepassten Aktionen für unterschiedliche Nutzergruppen zu erarbeiten. Ein Hauptaugenmerk gilt dabei der Gegenüberstellung und Analyse von Erwartungshaltungen an den Wald und die Waldbehandlung/Wiederbewaldung, die durch urban sozialisierte Nutzergruppen im Vergleich zur ländlichen Bevölkerung der Region formuliert werden.
Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit, die der Freistaat Sachsen ausübt, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Die Forstbehörde hat hierbei insbesondere - darüber zu wachen, dass die Waldbesitzer ihre Verpflichtungen nach diesem Gesetz oder anderen auf die Erhaltung und Pflege des Waldes sowie die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften erfüllen und - Zuwiderhandlungen der Waldbesitzer gegen die o. a. genannten Vorschriften zu verhüten, zu verfolgen und zu ahnden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Forstaufsicht ist der SBS. Die Bediensteten im forstlichen Revierdienstes des Freistaates Sachsen wirken bei der Ausübung der Forstaufsicht mit.
Das Projekt "Stärkung des gesellschaftlichen Dialogs zur Förderung der Akzeptanz von Wiederbewaldungsmaßnahmen im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, Teilvorhaben 1: Gesellschaftliche Wahrnehmung und Kommunikation über forstliche Störungsflächen und daraus resultierende Empfehlungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Forstökonomie und Forsteinrichtung, Professur für Forstpolitik und Forstliche Ressourcenökonomie.Im dicht besiedelten Deutschland sind die gesellschaftlichen Nutzungsansprüche an Wälder seit jeher sehr vielfältig. Zugleich sind Waldökosysteme in besonderem Maße von den klimatischen Veränderungen und Extremen betroffen, die in den letzten Jahren sehr häufig zu großflächigen Störungen und Veränderungen der bestehenden Waldstrukturen geführt haben. Ein Trend, der sich mit großer Wahrscheinlichkeit in Zukunft noch verstärken wird und besonders die forstlichen Akteure vor enorme Herausforderungen stellt. In diesem Spannungsfeld zwischen Klimawandel, den Zielen einer nachhaltigen Waldwirtschaft und den unterschiedlichen gesellschaftlichen Erwartungshaltungen an Wälder stellen Strategien und Maßnahmen zur Akzeptanzförderung und Kommunikation grundlegende Elemente dar. Insbesondere die Frage der Wiederbewaldung, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielformulierungen und Interessenkonflikte, soll ein zentrales Thema des vorliegenden Forschungsvorhabens sein. Die Antragsteller begleiten und dokumentieren in ausgewählten Forstbetrieben unterschiedlicher Eigentumsform den waldbaulichen Umgang mit Störungsflächen, die Einbeziehung unterschiedlicher Gesellschaftsgruppen in diesen Prozess sowie die dabei mögliche Förderung von Wissen und Akzeptanz. Dabei werden sowohl sozialwissenschaftliche (Analyse der Kommunikationsmedien, Experteninterviews, Benchmark- Analysen) als auch waldbauliche Methoden (Erfassung waldbaulich-ökologischer Kenngrößen, Einschätzung des Flächenpotenzials zur Bereitstellung unterschiedlicher Ökosystemleistungen) genutzt, um gemeinsam mit den forstlichen Akteuren Szenarien zur Flächenentwicklung, Kommunikation und angepassten Aktionen für unterschiedliche Nutzergruppen zu erarbeiten. Ein Hauptaugenmerk gilt dabei der Gegenüberstellung und Analyse von Erwartungshaltungen an den Wald und die Waldbehandlung/Wiederbewaldung, die durch urban sozialisierte Nutzergruppen im Vergleich zur ländlichen Bevölkerung der Region formuliert werden.
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