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Untersuchung der Mineralisation der organischen Substanz in Buntsandstein-, Muschelkalk- und Keuperboeden; Containerversuch im Freiland

1. Untersuchung des Einflusses des Ausgangsgesteins und der Bodenart, des Humusgehaltes, der Witterungsverhaeltnisse sowie der mineralischen N-Duengung auf die Mineralisation der organischen Substanz des Bodens. 2. Pruefung der Verlagerung und des Austrags von Nitrat-Stickstoff. 3. Untersuchung der Zusammenhaenge zwischen Stickstoffangebot im Boden und der N-Aufnahme durch die Rebe. - Die o.g. Zielsetzungen sollen in einem 3-faktoriellen Versuch mit folgenden Faktoren geprueft werden: Faktor A: Bodenausgangsgesteine: 1. Buntsandstein, 2. Muschelkalk, 3. Gipskeuper. Faktor B: 1. ca. 1 v.H. Humus, 2. ca. 2 v.H. Humus. Faktor C: 1. 0 kg N/ha, 2. 120 kg N/ha. - Die Versuchskombinationen werden in 6 Wiederholungen angelegt. Jeweils 3 WH werden bereits ab dem Anlagejahr mit jeweils einer Pfropfrebe bepflanzt. Die Bepflanzung der uebrigen 3 WH erfolgt nach 3-jaehriger Versuchszeit. Der Rauminhalt der Container betraegt 0,6 m3.

Vegetation als Schutz historischer Bauwerke vor Gesteinsfeuchte und Verwitterung

Zielsetzung: Die global sich verändernden Klimabedingungen machen es verstärkt erforderlich, Kulturgüter vor den hydroklimatischen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen und Verwitterung und Feuchteschäden zu vermeiden. Mauervegetation setzt in der Regel die Materialfeuchte herab und übt damit einen schützenden Einfluss gegenüber Durchfeuchtung und Feuchteschwankungen aus. An historischen Bauwerken bestehen jedoch häufig Vorbehalte gegen die Duldung oder das gezielte Anpflanzen von Vegetation, da schädliche Wirkungen von Flechten- und Moosüberzügen und von Pflanzenwurzeln befürchtet werden. VegProtect soll belastbare Daten zum Einfluss der Vegetation auf den Feuchtehaushalt liefern und dieses Wissen bei Entscheidungsträgern in der Denkmalpflege bekannt machen, um die Akzeptanz für ein Zulassen von Begrünung zu erhöhen. Die Untersuchungen fokussieren dabei auf die Beeinflussung von Mikroklima und Gesteinsfeuchte durch unterschiedliche Typen von Vegetation (Flechten, Moose, sommergrüne und immergrüne Rankenpflanzen, Krautvegetation). Die Kernfrage ist, welche Art von Pflanzenbewuchs eine besonders starke protektive Wirkung ausübt und dabei keine schädliche Verwitterungswirkung zeigt. Die Untersuchungen finden an drei Burgen und einem Gebäude in Franken statt. Ergänzend mit internationalen Partnern Versuche an Standorten in Antwerpen (Belgien) und Oxford (England) sowie an Freiland-Testmauern der Universitäten Bayreuth und Oxford durchgeführt. Die Ergebnisse sollen in einen Leitfaden einfließen, der die hydrologische Wirkung und das Verwitterungspotenzial von Pflanzenbewuchs aufzeigt und damit zu einer besseren Einschätzung der Chancen und Risiken von Begrünung an Kulturgütern beiträgt.

Machbarkeitsstudie 'Klimaregion fränkisches Seenland'

Studie zur möglichen Realisierung eines klimaschonenden Elektroantriebs für ein Fahrgastschiff aus 100 Prozent erneuerbaren Energien und unter Einsatz eines Energiespeichers am Altmühlsee.

Raumerfahrung und Raumnutzung im Mittelalter; Mediävistik: 'Die Reflexion der Umwelt in der Semantik des Mittelalters'

Das Projekt befasst sich mit der Wahrnehmung der natürlichen und kultivierten Umwelt durch die Menschen des Mittelalters, ihrer Aneignung in der sprachlichen Benennung, dem Prozess der 'Anthropologisierung' des Raumes. Das Projekt ist an der Schnittstelle zwischen historischer Anthropologie, Mentalitätsgeschichte, Umweltgeschichte, Kognitionswissenschaften und Sprachwissenschaften angesiedelt. Um komplementäre Ergebnisse für die anderen Teilprojekte zu erzielen, werden sprachliche Äußerungen über die natürliche Umwelt und deren Kultivierung (Ackerbau und Viehzucht, Wald) in der Übergangszone zwischen germanischer und slawischer Besiedlung von der Ostsee bis nach Ostfranken im Zeitraum zwischen 500 und 1500 systematisch ausgewertet. Dabei wird zu klären sein, ob sich in diesem langen Zeitraum ein Wandel in der mentalen Wahrnehmung und der Versprachlichung der Umweltfaktoren vollzieht, und inwiefern die Versprachlichung von Umwelterfahrungen bei den germanischen (Sachsen, Thüringern, Franken) und den slawischen Sprachgruppen variiert.

Grundwasserentnahme zur Mineralwassergewinnung

Wasserrecht Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen „Weid-Brunnen A" (Br.III), „Weid-Brunnen B" (Br.IV), „Bad Windsheimer Urquelle" (Br.V) und „Täfert-Quelle" (Br.IIa) je-weils auf dem Grundstück Flurnummer 2111, der Gemarkung Bad Windsheim, Stadt Bad Windsheim, durch die Franken Brunnen GmbH & Co. KG, Bamberger Straße 90, 91413 Neustadt a.d.Aisch

Anfrage zu industrieller Wasserentnahme

In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • Apollinaris Brands GmbH für Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH, Landskroner Straße 175, 53474 Bad Neuenahr • Sinziger Mineralbrunnen GmbH für FRANKEN BRUNNEN GmbH & Co. KG, Bodendorfer Str. 4, 53489 Sinzig • Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, Vulkanring, 54568 Gerolstein • Hochwald Sprudel Schupp GmbH, Am Sauerbrunnen 25-33 55767 Schwollen Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) 1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. 2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung 1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). 2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.

Anfrage zu industrieller Wasserentnahme

Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, in Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • Adelholzener Alpenquellen GmbH, Siegsdorf • Altmühltaler Getränke GmbH, Treuchtlingen • Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH, Fürstenfeldbruck • Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH, Knetzgau • FRANKEN BRUNNEN GmbH & Co. KG, Bad Windesheim • FRANKEN BRUNNEN GmbH & Co. KG, Neustadt an der Aisch • FRANKEN BRUNNEN GmbH & Co. KG, Bad Kissingen • Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG, Ostheim v.d. Rhön • Staatlicher Mineralbrunnen AG für RheinfelsQuellen H. Hövelmann GmbH & Co. KG, Bad Brückenau • Sodenthaler Mineralbrunnen GmbH, Sulzbach am Main-Soden Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) a. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. b. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung a. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). b. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Erzeugter Wein und Most: Deutschland, Jahre, Qualitätsstufen, Rebsorte, Weinanbaugebiete

Erzeugter Most: Deutschland, Jahre, Qualitätsstufen, Rebsorte, Weinanbaugebiete

Erzeugter Wein: Deutschland, Jahre, Qualitätsstufen, Rebsorte, Weinanbaugebiete

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