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Karten Fachbeitag Landschaftsrahmenplan (Region Plauen)

Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Freiraumschutz Saarland

Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Freiraumschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Die Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unverbauter Landschaftsbestandteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig. Die Daten basieren auf der Grundlage von Festlegungen aus dem Landschaftsrahmenplan, dem Arten- und Biotopschutzprogramm und dem Gutachten eines integrierten Freiraum- und Nutzungskonzeptes für das Saartal.

LAPRO2009 - Festlegung von Grünzügen

Regionale Grünzüge dienen in der überörtlichen Landschaftsplanung der Sicherung zusammenhängender multifunktionaler Freiräume im Ordnungsraum, insbesondere in der Kernzone des Verdichtungsraumes. Sie tragen zu einem klein räumigen Ausgleich der Umweltbelastungen innerhalb des Ordnungsraumes bei und bündeln die vielfältigen Funktionen des Naturschutzes, des Boden- und Klimaschutzes sowie der Naherholung (insbesondere der Stadtranderholung) auf engem Raum. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8. (Stand: Juni 2009)

LAPRO2009 - Festlegung von Grünzäsuren

Grünzäsuren dienen der Sicherung und Entwicklung kleiner Freiräume zwischen Siedlungen oder Siedlungsbereiche. Innerörtliche Grünzäsuren, die eine besondere siedlungsstrukturelle Bedeutung und lokale Ausgleichsfunktion erfüllen, sollen erhalten bzw. aufgewertet werden. Sofern möglich, sollen die Grünzäsuren die Grünzüge miteinander verbinden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.8. (Stand: Juni 2009)

Aktive Mobilität und Freiräume im Zusammenspiel zwischen Umland und Stadt

Das Forschungsprojekt verknüpft die Stärkung der aktiven Mobilität mit der nachhaltigen Sicherung und ökologischen Qualifizierung von Freiräumen im Umland der Städte. Interdisziplinäre Lösungswege aus guten Beispielen und Ergebnisse einer Workshopreihe mit Fachleuten aus den Bereichen Freiraumplanung und aktive Mobilität wurden zusammengetragen. Die Auswertung identifizierte empfehlenswerte Kooperationsformen, Erfolgsfaktoren und übertragbare Praxis-Beispiele aus vielen Bundesländern. Der Abschlussbericht und eine Fachbroschüre liefern wertvolle Orientierungshilfen für die Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten der aktiven Mobilität und Freiraumaufwertung im stadtregionalen Kontext.

Landesplanung - LEP Umwelt 2004 VG Freiraumschutz VFS

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Flächenhafte Darstellung von Vorranggebieten für Freiraumschutz (VFS) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.

Biotoptypen 2024

Karte „Biotoptypen 2024“ Im Ergebnis liegen für über 80.000 Biotope Informationen vor. Zusammengefasst in 12 Klassen der wichtigsten Biotoptypen ergibt sich für Berlin folgendes Bild: In der Tabelle sind sowohl die Flächengrößen der verschiedenen Klassen für die vorherige Version der Biotoptypenkarte als auch der aktualisierten Version 2024 aufgeführt. Bei der Interpretation der Änderung muss immer bedacht werden, dass die Erfassungsmethoden sich teilweise unterschieden haben. So wurden für die Biotoptypenkarte 2013 auf dem Großteil des Stadtgebiets Biotope aus Fachdatensätzen abgleitet (Sekundärdaten), während in der Biotoptypenkarte 2024 für alle Gebiete ohne vorliegende terrestrische Kartierungen eine Luftbildinterpretation durchgeführt wurde. Geringfügige Änderungen können auf diese verschiedenen Erfassungsmethoden zurückgeführt werden. In der Klasse der Fließ- und Standgewässer ist beispielswiese davon auszugehen, dass es real keine großen Änderungen der Gewässerfläche gab, diese jedoch in der Biotoptypenkarte 2024 exakter abgegrenzt wurde. Es wurde z.B. darauf geachtet, dass auch Kleinstgewässer als Flächenbiotope abgegrenzt werden, um eine möglichst vollständige Kulisse der Standgewässer zu erhalten. Weiterhin können auch spezielle Kartierregeln zu einem Wechsel zwischen den Klassen führen ohne eine tatsächliche Änderung des Biotops. So wurden für die Biotoptypenkarte 2024 beispielsweise Verkehrsbegleitgrünflächen ohne Gehölzbewuchs als Ruderale Wiese (05113) erfasst, während derartige Flächen in der Biotoptypenkarte 2013 häufiger als Ruderalflur in der Klasse 03 erfasst wurde. Andere Entwicklungen lassen sich auf eine erwartbare Entwicklung der Landnutzung zurückführen. Die Flächengröße der bebauten Gebiete (Klasse 12) ist z.B. um etwa 1.400 ha gestiegen, während der Anteil der Grün- und Freiflächen (Klasse 10) und der der Anthropogenen Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (Klasse 03) gesunken ist. Neue Bebauung entsteht demnach oft auf Ruderalflächen oder zuvor begrünten Freiflächen des Siedlungsbereiches. Auffällig ist eine relativ starke Abnahme der Fläche der Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (Klasse 03) um etwa 640 ha. Dies lässt sich neben der bereits erwähnten Neubebauung auch auf eine Sukzession auf diesen Flächen zurückführen. Demnach entwickeln sich Ruderalgesellschaften bei fortschreitender Sukzession durch Verbuschung und Bewuchs in Biotope der Gruppe Gebüsche, Baumreihen und Baumgruppen (Klasse 07), die mit einem Zuwachs von etwa 1.400 ha deutlich in der Flächengröße gestiegen ist. Karte „Gesetzlich geschützte Biotope 2024“ Moore, Sümpfe, Röhrichte, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Kiefern-Eichenwälder, Eichen-Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Mager- und Trockenrasen, Feuchtwiesen, Frischwiesen, Kies-, Sand- und Mergelgruben, Feldhecken, Obstgehölze in der freien Landschaft und Trockenmauern sind in Berlin gesetzlich geschützte Biotope . Sie sind die bedeutendsten aber gleichzeitig auch die gefährdetsten Biotoptypen. In der Karte „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ werden die Biotope dargestellt, die nach fachlicher Einschätzung des Kartierers/der Kartiererin unter den gesetzlichen Schutz gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit §28 des NatSchGBln fallen. Ob diese gutachterliche Bewertung tatsächlich anzuwenden ist, bedarf allerdings der Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde. Wenn eine eindeutige Feststellung des Schutzstatus bei der Kartierung nicht möglich war, z.B. bei Flächen, die nur im Luftbild kartiert wurden, wird der potentielle, jedoch nicht gesicherte Schutzstatus beim Attribut „Gesetzlicher Schutz“ durch eine 2 gekennzeichnet. Einer Fläche mit eindeutigem Schutzstatus wird eine 1 zugeordnet. Karte „Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024“ Die Karte „Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024“ zeigt alle Biotope, die nach fachlicher Einschätzung auf Grundlage des “Handbuches zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” (Ssymank u.a. 1998) bzw. des “Katalogs der natürlichen Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in Brandenburg” (LUA 2002) einem FFH-Lebensraumtyp (LRT) entsprechen oder einem Komplex mit einem LRT zuzurechnen sind. Als LRT-Komplexe werden Biotoptypen bezeichnet, die mit den eigentlichen FFH-Lebensraumtypen in Zusammenhang (Komplexen) einen Lebensraum bilden aber nicht die erforderliche Qualität aufweisen. Ziel ist es die Komplexe zu Lebensraumtypen zu verbessern, daher unterliegen diese ebenfalls den Zielen der FFH-Richtlinie. Dargestellte Lebensraumtypen wurden grundsätzlich terrestrisch kartiert, eine Zuorndung aus dem Luftbild erfolgte nicht. Karte „Kartiermethode 2024“ Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen (siehe auch Kapitel „“Methodik“). Nur auf einem Teil des Stadtgebietes erfolgte eine Neuerfassung der Biotope durch Luftbildinterpretation, während auf einem anderen Teil terrestrische Kartierungen seit 2015 übernommen wurden und auf einem dritten Teil ältere Kartierungen aus der Biotoptypenkarte 2013 übernommen und aktualisiert wurden. Dies führt dazu, dass das Ergebnis der Kartierung sich hinsichtlich Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf Grund der unterschiedlichen Erfassungsmethoden unterscheidet. In der Karte werden die Kategorien Luftbildkartierung, terrestrische Kartierung und Primärdaten aus der Biotoptypenkarte 2013 (im Luftbild überprüft) unterschieden.

Aktive Mobilität und Freiräume im Zusammenspiel zwischen Umland und Stadt

Das Forschungsprojekt verknüpft die Stärkung der aktiven Mobilität mit der nachhaltigen Sicherung und ökologischen Qualifizierung von Freiräumen im Umland der Städte. Interdisziplinäre Lösungswege aus guten Beispielen und Ergebnisse einer Workshopreihe mit Fachleuten aus den Bereichen Freiraumplanung und aktive Mobilität wurden zusammengetragen. Die Auswertung identifizierte empfehlenswerte Kooperationsformen, Erfolgsfaktoren und übertragbare Praxis-Beispiele aus vielen Bundesländern. Der Abschlussbericht und eine Fachbroschüre liefern wertvolle Orientierungshilfen für die Planung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten der aktiven Mobilität und Freiraumaufwertung im stadtregionalen Kontext. Veröffentlicht in Texte | 45/2026.

Landesplanung - VG_Freiraumschutz-VFS - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Flächenhafte Darstellung von Vorranggebieten für Freiraumschutz (VFS) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.

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