Kostenfreier INSPIRE-Datensatz zum Annex3-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Der Datensatz wurde aus den Daten der Forstverwaltung (Forstämter und Rettungspunkte) abgeleitet und INSPIRE-konform transformiert.
Das freiwillige ökologische Jahr bietet die Möglichkeit, Persönlichkeit sowie Umweltbewusstsein zu entwickeln und für Natur und Umwelt zu handeln. Es wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in geeigneten Stellen und Einrichtungen (Einsatzstellen) geleistet, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes tätig sind. Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch G v. 24.3.1997.
Am 3. Juli 2017 gab die Initiative „Wildnis in Deutschland“, die von 18 Naturschutzorganisationen getragen wird, die Broschüre „Wir für Wildnis“ heraus. Mit diesem „Wegweiser zu mehr Wildnis in Deutschland“ unterstreichen die Verbände und Stiftungen ihre Geschlossenheit mit elf gemeinsamen Positionen. Die Zoologischen Gesellschaft Frankfurt ist Koordinator der Initiative. In der Broschüre geben die Experten Handlungsempfehlungen für mehr Wildnis und nennen Argumente, warum Wildnisgebiete in Deutschland für die Natur und für den Menschen von so großer Bedeutung sind. Deshalb fordern die Naturschutzorganisationen von der Bundesregierung einen Fonds, der Anreize schafft, neue Wildnisgebiete auszuweisen. Unterstützung für die Idee eines solchen Finanzierungsinstrumentes kommt auch von den Umweltministern der Bundesländer, die sich im Mai 2017 auf ihrer Konferenz in Bad Saarow geschlossen für die Einrichtung eines nationalen Wildnisfonds ausgesprochen haben. Mindestens zwei Prozent der deutschen Landesfläche sollen bis 2020 zu Wildnisgebieten werden, fordert die Initiative „Wildnis in Deutschland“, und so sieht es auch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung von 2007 vor. Bisher sind allerdings erst 0,6 Prozent erreicht. Mit einem Wildnisfonds soll für Privatpersonen, Kirchen und Kommunen ein Anreiz geschaffen werden, Flächen für Wildnisentwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Flächenbesitzer könnten damit für ihren freiwilligen Dienst an der Umwelt einen adäquaten Ausgleich erhalten.
Ute Bonde, Senatorin für Klimaschutz und Umwelt, begrüßte am Montag 360 junge Menschen in ihrem Freiwilligen Ökologischen Jahr. An der feierlichen Veranstaltung im Atze Musiktheater nahmen ehemalige Freiwillige, Pädagoginnen und Pädagogen der Trägerorganisationen sowie und dem FÖJ besonders verbundene Gäste teil. Senatorin Bonde dankte den Freiwilligen dafür, dass sie durch ihr Engagement in den kommenden 12 Monaten aktiv dazu beitragen, dass Berlin umweltfreundlicher und nachhaltiger wird. Daneben würdigte sie die Unterstützung aller, die in den letzten mehr als 30 Jahren zum großen Erfolg des Freiwilligenprogramms beigetragen haben. Allen voran dankte sie den anerkannten und erfahrenen FÖJ-Trägern, die mehr als 7000 junge Menschen in den vergangenen Jahrzehnten bei ihrem Freiwilligendienst begleitet haben, sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die finanzielle Unterstützung, die den Freiwilligendienst in Berlin ermöglicht. An die jungen Freiwilligen richtete sich Ute Bonde, Senatorin für Klimaschutz und Umwelt mit den Worten: „Auf dem Weg hin zur Klimaneutralität unserer Stadt braucht es viel Wissen, Kompetenz und Fachleute auf allen Ebenen. Das FÖJ ist ein wichtiger Baustein zum Erreichen unserer Umwelt- und Klimaschutzziele und Sie haben als FÖJ-lerin und FÖJ-ler die Chance, sich in Richtung genau jener Berufe zu orientieren, die unsere Stadt auf dem Weg dahin voranbringen.“ Interessentinnen und Interessenten an einem FÖJ können sich für die noch wenigen freien Plätze an die FÖJ-Träger wenden.
Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, begrüßte an diesem Freitag 360 junge Menschen in ihrem soeben begonnenen Freiwilligen Ökologischen Jahr. Zum 30. Jubiläum des FÖJ in Berlin waren dazu im Atze Musiktheater auch ehemalige Freiwillige, Pädagoginnen und Pädagogen sowie dem FÖJ besonders verbundene Gäste eingeladen. Staatssekretärin Behrendt dankte den Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz den Umwelt- und Klimaschutz, die Klimaanpassung und die Nachhaltigkeit im Land Berlin auch in den kommenden 12 Monaten tatkräftig unterstützen werden. Daneben würdigte sie das Engagement aller, die in den letzten 30 Jahren zum großen Erfolg des Freiwilligenprogramms beigetragen haben. Allen voran dankte sie den anerkannten und erfahrenen FÖJ-Trägern, die mehr als 7000 junge Menschen in den vergangenen drei Jahrzehnten bei ihrem Freiwilligendienst begleitet haben, sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die finanzielle Unterstützung, die den Freiwilligendienst in Berlin ermöglicht. Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt: „Um unsere natürlichen Ressourcen zu schützen, braucht es langfristig viele junge Menschen, die mit einem sozialen und ökologischen Verantwortungsbewusstsein in nachhaltige Naturschutz- und Klimaberufe einsteigen. Ich danke den neuen Freiwilligen schon jetzt für ihre tatkräftige Unterstützung und ihr eindrucksvolles Engagement. Mit ihrer Entscheidung, die persönliche Zeit in unsere Umwelt und für unsere Gesellschaft zu investieren, tragen sie dazu bei, dass Berlin umweltfreundlicher und nachhaltiger und lebenswerter wird. Mein Dank und meine Anerkennung gilt auch den Absolventen und den Trägern, die die vergangenen dreißig Jahre möglich gemacht haben. Berlin macht sich stark für weitere Jahrzehnte FÖJ.“ Interessierte Jugendliche können sich für die noch wenigen freien Plätze an die FÖJ-Träger wenden. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/freiwilliges-oekologisches-jahr/
Sie tragen phantasievolle Namen wie Ohrlöffel-Leimkraut oder Steppen-Lieschgras und zählen in Berlin zu den bedrohten Pflanzenarten. Mit einem Pflegeeinsatz an der Lieper Bucht im Grunewald haben die Stadtnatur-Ranger und das Florenschutz-Team der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) gemeinsam mit Mitarbeitenden der Berliner Forsten und Freiwilligen des Botanischen Vereins von Berlin und Brandenburg diesen wichtigen Standort für Wildpflanzen gesichert. In Berlin gibt es rund 1.500 Wildpflanzenarten, von denen über 700 auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen. Diese Pflanzen spielen eine entscheidende Rolle für die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Lebensräume. Magerrasen wie in der Lieper Bucht gehören zu den artenreichsten Grünlandtypen und beherbergen viele dieser Wildpflanzenarten. Im Frühjahr 2024 brachten die Koordinierungsstelle Florenschutz und die Stadtnatur-Ranger auf der Fläche an der Havel Kartäuser-Nelken und das Ohrlöffel-Leimkraut aus. Beim heutigen Pflegeeinsatz befreiten sie den Haupthang von Rosen und anderen Gehölzen und mähten ihn anschließend. Ziel war es, offene Stellen zu schaffen, auf denen die Wildpflanzen wieder genug Licht zum Wachsen haben. Zum Einsatz kamen dabei Spaten, Sensen und Freischneider der Berliner Forsten und viele helfende Hände der Freiwilligen des Botanischen Vereins. Justus Meißner, Leiter der Koordinierungsstelle Florenschutz, zur Bedeutung des Pflegeeinsatzes: „Bedrohte Arten wie das Ohrlöffel-Leimkraut sind auf offene, nährstoffarme Standorte angewiesen, die ohne regelmäßige Pflegemaßnahmen zunehmend verbuschen und damit ihren ökologischen Wert verlieren würden. Der Schutz dieser seltenen Pflanzenarten ist entscheidend für die langfristige Stabilität dieses empfindlichen Lebensraums und trägt maßgeblich zur Erhaltung der Artenvielfalt in Berlin bei.“ Die Stadtnatur-Rangerinnen Ina Wollstadt und Astrid Kinateder koordinieren die Arbeiten an der Lieper Bucht: „Die heute entfernten Rosen werden keineswegs entsorgt. Sie finden in geeigneten Flächen in Kreuzberg eine neue Heimat, wo sie in einem kontrollierten Umfeld einen Beitrag zur Gestaltung naturnaher Grünflächen leisten. So sichern wir nicht nur den Fortbestand seltener Wildpflanzen an der Lieper Bucht, sondern nutzen die Gehölze nachhaltig an anderer Stelle – ein Gewinn für die Stadtnatur und die urbane Biodiversität.“ Stadtnatur-Ranger ist ein Angebot der Stiftung Naturschutz Berlin mit einem bundesweit einmaligen Ansatz. 24 Rangerinnen und Ranger sind in den Berliner Bezirken unterwegs und vermitteln zwischen Mensch und Natur. Durch die stetige Anwesenheit in ihren Einsatzgebieten sorgt das Team dafür, die Menschen stärker mit der Natur vor ihrer Haustür zu verbinden und verbreitet den Naturschutzgedanken durch Aufklärungsarbeit. Darüber hinaus leisten die Ranger*innen naturschutzfachliche Arbeit. Dazu gehört beispielsweise die Gebietsbeobachtung und die wissenschaftliche Kontrolle, mit deren Hilfe sie die Datengrundlage über die Berliner Stadtnatur erweitern. Die Koordinierungsstelle Florenschutz der Stiftung Naturschutz Berlin kümmert sich um mehr als 280 Pflanzenarten im gesamten Berliner Stadtgebiet. Sie überprüft Vorkommen und Bestandssituation der sogenannten Florenschutz-Zielarten, das sind in der Regel nach der Berliner Roten Liste vom Aussterben bedrohte Pflanzen. Sie konzipiert geeignete Schutzmaßnahmen und informiert Flächeneigentümer und -nutzer, Naturschutzbehörden, Berliner Forsten und Bezirksämter über Standorte von gefährdeten Pflanzen. Gemeinsam mit Partnern wie dem Botanischen Garten Berlin und dem Arbeitskreis Urbanität & Vielfalt werden Vermehrungskulturen angelegt, Arche-Flächen eingerichtet und nachgezogene Pflanzen wieder ausgesetzt. Auch die Entwicklung artenreicher Grünflächen im Wohnumfeld wird von der Koordinierungsstelle unterstützt. So sorgt sie seit 2009 dafür, dass die biologische Artenvielfalt in der Hauptstadt erhalten bleibt. Naturschutz – Umweltbildung – Freiwilligendienste – Förderung, dafür steht die Stiftung Naturschutz Berlin. Die SNB ist eine gemeinnützige Stiftung, die 1981 vom Berliner Abgeordnetenhaus gegründet wurde. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem der Lange Tag der StadtNatur, die Stadtnatur-Ranger, der Naturschutzpreis, die Koordinierungsstellen Fauna und Florenschutz, der Umweltkalender. Die Stiftung wird von Geschäftsführer Stefan Richter geleitet und beschäftigt rund 120 Mitarbeiter*innen. Weitere Informationen unter www.stiftung-naturschutz.de . Pressekontakt Stiftung Naturschutz Berlin Svenja Pelzel Pressesprecherin Potsdamer Straße 68 10785 Berlin E-Mail: presse@stiftung-naturschutz.de Tel.: (030) 26 394 188 Fotocredit: Stiftung Naturschutz Berlin / Antje Jakupi
Norden/Norderney. Bei Tabea Graupe und Magdalena Hofherr kommen regelmäßig eimerweise Muscheln auf den Tisch. Statt Heißhunger auf Meeresfrüchte treibt die beiden jungen Nachwuchsforscherinnen ihr Wissensdurst an: Im Rahmen ihres freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) nehmen sie die Entwicklung der Muschelpopulation im Wattenmeer unter die Lupe. Eine Reportage. Bei Tabea Graupe und Magdalena Hofherr kommen regelmäßig eimerweise Muscheln auf den Tisch. Statt Heißhunger auf Meeresfrüchte treibt die beiden jungen Nachwuchsforscherinnen ihr Wissensdurst an: Im Rahmen ihres freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) nehmen sie die Entwicklung der Muschelpopulation im Wattenmeer unter die Lupe. Eine Reportage. Wer mit der Fähre auf die Insel reist, nimmt meist ein paar Tage später etwas mit zurück. Erinnerungen, Sand in den Schuhen, – und manchmal auch die ein oder andere Muschel. Für Magdalena Hofherr und Tabea Graupe sind es an diesem wolkenlosen, aber noch nicht wirklich warmen Frühsommertag gleich 3.481 Exemplare der Baltischen Plattmuschel . Aber das wird sich erst später zeigen. Sechsmal im Jahr setzen die FÖJlerinnen des NLWKN-Probenahmestützpunkts Norden zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen von Norddeich aus nach Norderney über. Dort werfen sie einen tieferen Blick auf das, was für hunderttausende Inselgäste jährlich meist verborgen unter der Oberfläche schlummert. Statt Badetuch und Sonnencreme haben sie dabei vor allem Siebe, Eimer und jede Menge leere Behälter im Gepäck. Auf schlickigem Grund geht es diesmal in Sichtweite des markanten ziegelsteinroten Norderneyer Leuchtturms Schritt für Schritt raus ins Watt. „Sauber bleibt hier heute keiner“, zwinkert Magdalena Hofherr ihrer nur wenig älteren Kollegin zu, während sie das kleine graue GPS-Gerät in der Hand nicht aus den Augen lässt. Ein paar Meter Schlick, dann wieder festeres Watt. Das Ziel der mit zahlreichen Kunststoffbehältern beladenen Gruppe liegt trotz Ebbe noch verborgen, aber das wird sich gleich ändern: Eigentlich sieht hier dabei zwar alles ziemlich ähnlich aus. Dennoch steuert die 19-Jährige, die aus der Nähe von Regensburg stammt und die Nordsee früher nur aus dem Urlaub kannte, geradewegs auf eine Position knapp 250 Meter vor der Norderneyer Südküste zu. Am Ziel angekommen, drückt Hofherr einen der mitgebrachten, armlangen Kunststoffzylinder behutsam in den noch leicht mit Wasser bedeckten Wattboden. Ein paar schnelle Spatenhiebe, um das Herauslösen zu erleichtern, ein langgezogenes Schmatzen – dann taucht der inzwischen randvoll mit Sedimenten gefüllte Behälter wieder auf. Insgesamt zehn dieser knapp 30 Zentimeter im Watt zu versenkenden „Stecher“ stehen heute auf dem Plan. Zehnmal heißt es damit in den kommenden zweieinhalb Stunden für Magdalena Hofherr und Tabea Graupe: Einstechen, entnehmen, im Priel spülen und den von Schlick befreiten Inhalt der milchig weißen Kunststoffbehälter – kleine Muscheln, Würmer, Schnecken und Krebstiere – in Gefäße verpacken. Lebewesen wie die Baltische Plattmuschel zum Beispiel. Der Lateiner nennt sie Macoma balthica – im Volksmund ist sie wegen ihres Aussehens auch als rote Bohne ein Begriff. Biologen sprechen bei ihr und ähnlichen Lebewesen übergreifend vom sogenannten Makrozoobenthos. „Das sind all jene wirbellose Organismen, die im und auf dem Sediment in Gewässern leben und dabei größer als einen Millimeter sind“, erklärt Tabea Graupe den etwas sperrigen Fachbegriff, während sie mit einer Pinzette ein weiteres millimetergroßes Würmchen aus dem mitgebrachten Sieb „operiert“. Die 20-Jährige stammt aus der Nähe von Frankfurt am Main. Nach dem International Baccalaureate hatte sie sich vergangenes Jahr wie Magdalena Hofherr für einen Freiwilligendienst an der Nordsee beworben. Jetzt kniet sie vor dem Hintergrund des auflaufenden Wassers im Norderneyer Watt, von Kopf bis Fuß mit Schlick beschmiert – und lacht. Wie ihre Kollegin Magdalena Hofherr will Tabea Graupe der Natur auch nach dem FÖJ treu bleiben: Die 20-Jährige wird im Oktober ein Studium der Umweltingenieurswissenschaften beginnen (Bild: Tyedmers/NLWKN). Die von den Forschern des NLWKN genutzten „Stecher“ haben einen Durchmesser von knapp 15 Zentimetern. Ihr Inhalt gibt Aufschluss über die Entwicklung der Tierwelt unter der Oberfläche (Bild: Tyedmers/NLWKN). Detektivarbeit mit Lupe und Pinzette Detektivarbeit mit Lupe und Pinzette Szenenwechsel: Nur einen Tag später herrscht im Probenahmestützpunkt des Landesbetriebs in Norden buchstäblich dicke Luft. Während sich Hofherr und Graupe konzentriert über ihre Mitbringsel aus dem Watt beugen, liegt auf dem angrenzenden Flur bereits seit den frühen Morgenstunden ein unverkennbarer, leicht miefiger Geruch in der Luft. „Es bleibt halt nicht lange verborgen, wenn wir mal wieder draußen waren“, lacht Magdalena Hofherr. Die Bayerin, die nach dem Ende ihres FÖJ in wenigen Wochen ein Studium der Forstwirtschaft antreten wird, hat gerade die mitgebrachten Proben von letzten Schlickresten und dem sogenannten Schill befreit – ein marines Sediment, das vor allem aus abgestorbenen und zerriebenen Muschel- und Schneckenschalen besteht. In den kommenden Stunden und Tagen wird sie nun zusammen mit Tabea Graupe und den Kollegen des Aufgabenbereichs „Flussgebietsmanagement Übergangs- & Küstengewässer“ des NLWKN anhand der vor Norderney entnommenen Proben umfangreiche Untersuchungen zur Bestimmung der Gewässergüte durchführen. „Es geht darum, die räumliche Verteilung und die zeitliche Entwicklung der Fauna im Wattboden zu erfassen und Veränderungen der Zusammensetzung der mitgebrachten Proben festzuhalten. In Summe erhoffen wir uns ein besseres Verständnis davon, wie sich natürliche und durch den Menschen verursachte Veränderungen in diesem besonderen Lebensraum auswirken“, so NLWKN-Biologe Lukas Harwick. Dafür wird in Norden heute und in den kommenden Tagen fleißig weiter gespült, vorsortiert und untersucht. Die Tiere werden dabei von den Nachwuchsforscherinnen und den Biologen des Landesbetriebs per Binokular und Mikroskop taxonomisch bestimmt. In einer Petrischale sammeln sich derweil immer mehr der noch sehr jungen, nur knapp ein bis zwei Millimeter großen „roten Bohnen“ vom Vortag. Inzwischen in Ethanol eingelegt, wird über verschiedene Schritte hinweg in den kommenden Tagen noch ihre Biomasse erhoben werden. Anhand der vorgenommenen Zählungen und entsprechender Hochrechnungen ermitteln die beiden FÖJlerinnen später, dass sich an der Entnahmestelle im Norderneyer Watt zum Zeitpunkt der Probenahme alleine rund 19.183 Individuen dieser Art pro Quadratmeter tummeln müssen. Damit ist ihre Dichte in diesem Jahr besonders hoch. Hintergrund ist ein starker Larvenfall dieser Muschelart. „Insgesamt weisen viele Arten im dynamischen Lebensraum Wattenmeer aufgrund der hier vorhandenen extremen und schwierigen Lebensbedingungen allerdings oft starke Schwankungen in den Bestandszahlen auf“, weiß Biologe Lukas Harwick. Für die 3.481 entnommenen Muscheln endet die Reise hier – sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Forschung. Für Tabea Graupe und Magdalena Hofherr geht sie ab September mit dem Studium und einem neuen Lebensabschnitt weiter.
Braunschweig/ Norden – Am 27. Juni 2011 – drei Tage vor Aussetzung der Wehrpflicht und Abschaffung des Zivildienstes – begann Frederik Dippe seinen Ersatzdienst in der Betriebsstelle Süd des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Braunschweig. Mit dem Abschied des 19-jährigen Abiturienten in den letzten Dezembertagen, endete auch die Ära der Zivildienstleistenden im Landesbetrieb. Haupteinsatzgebiet Dippes war der Aufgabenbereich „Oberirdische Gewässer“, doch es gab auch Ausflüge in den Bereich der Probenehmer und der Naturschützer im NLWKN. „Ich habe hier einen interessanten Einblick in die Arbeitswelt erhalten, den ich als sehr wichtig für meine Zukunft empfinde“, resümiert Dippe seine Zeit beim NLWKN. Während der letzte „Zivi“ des NLWKN im kommenden Jahr ein Sportstudium aufnehmen möchte, stehen die Türen des NLWKN für interessierte Menschen auch ohne Zivildienst weiterhin offen: Der Landesbetrieb bietet niedersachsenweit über 20 Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) an. Den Schwerpunkt bilden hierbei Einsätze im Umweltsektor, z.B. auf den Ostfriesischen Inseln, aber auch im Binnenland. In Braunschweig wird Anfang Januar bereits eine junge Freiwillige in die Fußstapfen Dippes treten. Der neue Freiwilligendienst beträgt sechs und höchstens 24 Monate. Mindestens 25 Tage im Jahr besuchen die Freiwilligen Seminare. Eine Altersgrenze zur Teilnahme gibt es nicht, lediglich die Schulpflicht muss erfüllt sein. Gezahlt wird ein Taschengeld. BFD'ler sind sozialversichert. Nähere Auskünfte finden Interessierte im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de .
MBl. LSA Nr. 39 2016 vom 1. 11. 2016 Muster 4c (zu § 19 Abs. 2 Satz 1) Anbietungsverzeichnis (Elektronische Akten) Nachfolgend werden nur Mindestangaben aufgeführt, die ein Datensatz zu anzubietenden elektronischen Akten ent halten soll. Die Angaben beziehen sich auf jeweils eine Akte. Soweit zu einer Akte zusätzlich Vorgänge gebildet und registriert werden, ist auch für jeden Vorgang ein eige ner Datensatz anzulegen. 1. Amtliche Kurzbezeichnung der abgebenden Behörde 2. Organisationskennzeichen der aktenführenden Orga nisationseinheit 3. Datum der Erstellung des Verzeichnisses 4. Art des Datensatzes (Aktendatensatz: A, Vorgangs datensatz: V) 5. Laufende Nummer der Akte innerhalb der Aussonde rungsportion (identisch auch für alle dazugehörenden Vorgänge) 6. Aktenzeichen (identisch auch für alle dazugehörenden Vorgänge) 7. Aktenart (für Akten: H; N oder U [Haupt, Neben oder Unterakte], für Vorgänge: Aktenart der übergeordneten Akte) H. Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 21294 Bestimmungen zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Land SachsenAnhalt (Durchführungsbestimmungen FÖJ) Bek des MULE vom 2 . 7. 2 16 – 542254 Bezug: Bek. des MRLU vom 16. 5. 2001 (MBl. LSA S. 558) 1. Rechtsgrundlage Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist eine be sondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. Als umweltpolitische Bildungsmaßnahme wird es in Sachsen Anhalt unter Einbeziehung der Bildung für nachhaltige Entwicklung gemäß dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vom 16. 5. 2008 (BGBl. I S. 842), geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. 12. 2011 (BGBl. I S. 2854, 2923), in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. 2. Dauer des FÖJ Das FÖJ dauert in SachsenAnhalt in der Regel jeweils vom 1. 9. eines Jahres bis einschließlich zum 31. 8. des Folgejahres. Es kann um sechs Monate verlängert werden. 3. Zuständige Behörden 8. Nummer des Aktenabschnitts 9. Inhaltsbezeichnung (Aktendatensatz: Inhaltsbezeich nung der Akte, Vorgangsdatensatz: Vorgangsbetreff) 10. Vorgangsnummern (Aktendatensatz: Erste und letzte Vorgangsnummer der Aussonderungsportion der Akte, Vorgangsdatensatz: Vorgangsnummer) 11. Beginn der Laufzeit (Maßgeblich ist das Erstellungs datum der Akte. Empfohlen: jjjj, gegebenenfalls mm.jjjj) 12. Ende der Laufzeit (Maßgeblich ist das Erstellungsda tum der Akte. Empfohlen: jjjj, gegebenenfalls mm.jjjj) 13. Aufbewahrungsfrist (in Jahren; bei mehreren Vorgän gen der Aussonderungsportion: längste Aufbewah rungsfrist) 14. Aufbewahrungsende (Endjahr: jjjj; bei mehreren Vor gängen der Aussonderungsportion: spätestens End jahr). 610 Die zuständige Landesbehörde für die Zulassung von Trägern des FÖJ nach § 10 Abs. 2 JFDG wird durch Ver ordnung bestimmt. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt (Nummer 3.1 Buchst. f des RdErl. des MLU über Zustän digkeiten für die Bearbeitung von Fördervorhaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 4. 3. 2015, MBl. LSA S. 192, geändert durch RdErl. vom 11. 12. 2015, MBl. LSA 2016 S. 16, in der je weils geltenden Fassung). Bestehende Zulassungen bleiben unberührt. 4. Träger des FÖJ in SachsenAnhalt Die Träger des FÖJ in SachsenAnhalt gemäß § 10 Abs. 2 JFGD werden auf schriftlichen Antrag unbefristet durch die zuständige Landesbehörde zugelassen. Für den Widerruf der Zulassung durch die zuständige Landesbehörde gelten die Bestimmungen des § 10 Abs. 4 JFDG. Die Zulassung von Trägern nach § 10 Abs. 2 JFDG kann auch widerrufen werden, wenn die §§ 11 bis 13 JFDG nicht oder nicht im vollen Umfang eingehalten und die fol genden Voraussetzungen nicht erfüllt werden. MBl. LSA Nr. 39 2016 vom 1. 11. 2016 Träger des FÖJ sollen nur juristische Personen öffent lichen und privaten Rechts, insbesondere gemeinnützige Stiftungen, Vereine und Verbände, sein, die ihren Sitz seit mindestens zwei Jahren im Land SachsenAnhalt haben und über ausreichende finanzielle, personelle und sonstige Mittel zur Durchführung des FÖJ verfügen. Der Antragsteller muss bei erstmaliger Antragstellung nachweisen, dass er a) die Erfordernisse nach Absatz 2 erfüllt, b) dauerhaft über eine ausreichende Zahl von geeigneten Einsatzstellen verfügt, c) für den Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwach senen geeignetes sozialkompetentes und pädagogisch sowie fachlich befähigtes Personal einsetzt, d) über Erfahrungen in der umweltorientierten Jugend arbeit und im Naturschutz sowie im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung verfügt. Der Antragsteller muss die Gewähr dafür bieten, dass er neben der ordnungsgemäßen Abwicklung der auf ihn ent fallenden Aufgaben bei der Durchführung des FÖJ die Zuwendungen des Landes bestimmungsgemäß verwendet und die dafür erforderlichen Nachweise erbringen wird. Zusätzlich zahlt die Einsatzstelle spätestens bis zum ers ten FÖJSeminar einen einmaligen Fahrtkostenzuschuss für den Erwerb einer BahnCard zum jeweils geltenden Tarif an die Teilnehmenden. Wird die Bahncard weniger als sechs Monate im FÖJ genutzt, kann der Betrag anteilig zurück gefordert werden; die Entscheidung zur Rückzahlung trifft die Einsatzstelle. Jede Einsatzstelle ist verpflichtet, den Teilnehmenden entsprechend den Zielen des FÖJ die erforderlichen Fer tigkeiten und Kenntnisse sachgerecht zu vermitteln. Sie hat dazu die Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Eignung, des Alters und der besonderen Interessen der Teilnehmen den vielseitig und abwechslungsreich zu gestalten. Neben der schwerpunktmäßigen praktischen Arbeit sind Umwelt bildung und Umwelterziehung sowie Bildung für nachhal tige Entwicklung angemessen zu berücksichtigen. Bei groben Verstößen gegen die in den Standards für FÖJEinsatzstellen in SachsenAnhalt benannten Quali tätsanforderungen kann die Anerkennung der Einsatzstelle durch die AG FÖJ widerrufen werden. Ein erneutes Aner kennungsverfahren darf nicht vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen. 6. Rechte und Pflichten der Teilnehmenden 5. Einsatzstellen Einsatzstellen sollen von den jeweiligen Trägern nur benannt werden, wenn sie die Anerkennung der Standards für Einsatzstellen für das FÖJ in SachsenAnhalt sowie ihre Bereitschaft als Einsatzstelle für das FÖJ tätig zu sein, erklärt haben und entsprechende Plätze bereitstellen. Bei erstmaligem Einsatz wird durch die Arbeitsgruppe FÖJ (AG FÖJ – Nummer 10) ein Anerkennungsverfahren durch geführt. Die zugelassenen Träger des FÖJ teilen der den Antrag stellenden Einsatzstelle die Entscheidung der AG FÖJ schriftlich mit. Weder die Benennung noch die Bestä tigung als Einsatzstelle begründen einen Rechtsanspruch auf Zuweisung von Teilnehmenden durch die Träger. Mit den Bewerbungsunterlagen als Einsatzstelle sind von den Antragstellern insbesondere einzureichen: Teilnehmende am FÖJ in SachsenAnhalt sind Jugend liche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Der Hauptwohnsitz sollte im Land SachsenAnhalt sein. Antragstellende aus anderen Bundesländern und dem Ausland können mit Zustimmung der zuständigen Landes behörde ein FÖJ in SachsenAnhalt absolvieren. Vor Beginn des FÖJ ist zwischen Träger, Einsatzstelle und Teilnehmendem eine schriftliche Vereinbarung gemäß § 11 Abs. 1 und 2 JFDG abzuschließen. Die Teilnehmenden erhalten zu Beginn des FÖJ durch den Träger eine Bestätigung über die Teilnahme am FÖJ und nach Beantragung durch den Träger einen Bundes ausweis vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft liche Aufgaben. a) Beschreibung der Einrichtung, b) Name und Qualifikation der hauptamtlichen Betreuungs kraft sowie deren Vertretung, c) Darstellung der möglichen Tätigkeitsfelder unter beson derer Berücksichtigung von ökologischen Schwerpunk ten sowie der vorhandenen Arbeitsräume. Es können noch weitere Unterlagen angefordert werden, die für eine sachgerechte Beurteilung über die Eignung des Antragstellers als Einsatzstelle benötigt werden. Einsatzstellen können durch den jeweiligen Träger an seinen für die Durchführung des FÖJ entstehenden zusätz lichen Bildungs und Verwaltungskosten beteiligt werden. Die Beteiligung ist auf die tatsächlich entstehenden Kosten beschränkt. Der monatliche Beitrag pro Teilnehmenden wird vom zuständigen Träger festgelegt. Die Zahlungsmo dalitäten einschließlich Ermäßigungen der Kostenbeteili gung sind selbstständig zwischen zuständigem Träger und Einsatzstelle zu vereinbaren. Nach Beendigung des FÖJ erhalten die Teilnehmenden vom Träger des freiwilligen Dienstes gemäß § 11 Abs. 3 JFDG eine Bescheinigung über die Teilnahme und eine Bestätigung über die Seminarteilnahme. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den für Vollbeschäftigte der Einsatzstellen geltenden Bestimmun gen und soll nicht überschritten werden. Die Tätigkeit wird im Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet. Tätigkeiten darüber hinaus sind zeitnah in Freizeit auszu gleichen. Die Interessen der Teilnehmenden sind vorrangig zu berücksichtigen. Tätigkeiten dürfen nur an maximal zwei Wochenenden pro Monat erfolgen. Wochenendtätigkeiten sind entsprechend der geleisteten Stundenzahl zeitnah auszugleichen. Für geeignete Themenkomplexe ist im Rahmen des üb lichen Arbeitsumfangs Zeit für die Erarbeitung eines Pro jektes einzuräumen. Die Einsatzstelle und die Träger unter stützen die Projekterstellung. 611 MBl. LSA Nr. 39 2016 vom 1. 11. 2016 Es ist ein persönlicher FÖJAnwesenheitsnachweis zu führen. Die Teilnahme an den vorgeschriebenen Seminaren des FÖJ ist verpflichtend. Die Kosten trägt der zuständige Träger. Ein Tage oder Übernachtungsgeld wird nicht ge zahlt. Jeder Seminartag ist als voller Tätigkeitstag abzu rechnen. Jede Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ist der Einsatzstelle und dem Träger am ersten Tag der Erkrankung mitzuteilen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist innerhalb von drei Arbeitstagen eine ärztliche Bescheini gung über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer bei dem zuständigen Träger einzureichen. Kosten für die Beschei nigung werden nicht erstattet. Bei unentschuldigtem Fehlen in der Einsatzstelle verrin gert sich das Entgelt pro Arbeitstag um 5 Euro, bei einem Seminartag um 15 Euro. In besonders begründeten Fällen kann die Einsatzstelle in Absprache mit dem Träger auf formlosen Antrag Dienst befreiung unter Fortzahlung der Bezüge für zwei Tage wäh rend der gesamten Dauer der Dienstzeit im FÖJ gewähren. Eine Freistellung zum Absolvieren von Probetagen mit dem Ziel der beruflichen Orientierung oder dem Erlangen eines Ausbildungsplatzes im Sinne der Zielstellung des FÖJ dient dazu, den Teilnehmenden die Chancen für die berufliche Entwicklung und den Einstieg in den Arbeits markt zu verbessern. Es können bis zu zehn Arbeitstage unter Fortzahlung der Bezüge für die Dauer des FÖJ gewährt werden. Es besteht Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Darüber hinausgehende tarifliche Ansprüche bleiben unberührt. Erfolgt eine kürzere Teilnah me am FÖJ, so verringert sich der Urlaubsanspruch nach Satz 1 um zwei Tage je Monat, um den die Teilnahme am FÖJ reduziert wird. Weitere Rechte und Pflichten der Teilnehmenden erge ben sich aus der mit ihnen abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarung. Die Träger können allgemeine Vertragsbe dingungen erstellen und nach Genehmigung durch das zuständige Ministerium bei jedem Vertrag mit dem Teil nehmenden verwenden sowie dessen Verwendung durch die Einsatzstellen vorschreiben. Vertragsbestimmungen dürfen jedoch nicht zu Lasten der Teilnehmenden oder der Einsatzstellen von diesen Bestimmungen abweichen. Vor Dienstantritt ist der Vertrag zu unterzeichnen und dem Teilnehmenden auszuhändigen. Mit minderjährigen Teilnehmenden und deren Personen sorgeberechtigten werden zusätzliche Vereinbarungen unter Berücksichtigung des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. 4. 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. 3. 2016 (BGBl. I S. 369), in der jeweils geltenden Fassung getroffen. Für schulpflichtige Teilnehmende ruht die Schulpflicht gemäß der Verordnung über das Ruhen der Schulpflicht vom 10. 4. 2015 (GVBl. LSA S. 165) in der jeweils geltenden Fassung. der BahnCard oder anderer Vergünstigungen durch die Träger erstattet. 7. Förderung Das Land SachsenAnhalt gewährt nach Maßgabe des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sach senAnhalt (LHO) vom 30. 4. 1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. 2. 2012 (GVBl. LSA S. 52, 54), in der jeweils geltenden Fassung, Zuwendungen zur Durchführung des FÖJ. Zweck der För derung ist die finanzielle Entlastung von Trägern ohne ausreichende Finanzausstattung. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft, ein angemessenes Taschengeld, die Ausgaben für die Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzliche Personalkosten für Verwaltungspersonal werden mit Mitteln aus dem ESF finanziert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflicht gemäßem Ermessen. Zuwendungsberechtigt sind die aufgrund dieser Durch führungsbestimmungen für das Land SachsenAnhalt zu gelassenen Träger des FÖJ. Der vom Träger getragene Teil des FÖJ muss in seiner Finanzierung gesichert sein. Dies ist durch eine angemes sene Beteiligung der besetzten Einsatzstellen durch Ein satzstellenbeitrag oder Zuwendungen Dritter nachzuweisen. Es wird eine Projektförderung als Festbetragsfinanzie rung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses ge währt. Insbesondere für die Bewilligung, Auszahlung und Ab rechnung der Zuwendungen sowie für die zu erbringenden Verwendungsnachweise gelten die Verwaltungsvorschrif ten zu § 44 LHO (VVLHO, RdErl. des MF vom 1. 2. 2001, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28. 1. 2013, MBl. LSA S. 73) in der jeweils geltenden Fassung. Der Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel die Zeit vom 1. 9. des laufenden Jahres bis zum 31. 8. des darauf folgenden Jahres. 8. Arbeitsgruppe FÖJ Die AG FÖJ dient der Begleitung des FÖJ auf Landes ebene. Neben Vertretern und Vertreterinnen der für das FÖJ zuständigen Behörden gehören ihr Vertreter und Ver treterinnen der Träger, Gruppensprecher und Gruppen sprecherinnen, Betreuer und Betreuerinnen der Einsatz stellen und der nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. 7. 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 96 des Gesetzes vom 18. 7. 2016 (BGBl. I S. 1666, 1674), in der jeweils geltenden Fassung anerkann ten Vereinigungen an. Näheres regelt die Geschäftsordnung. 9. Ablösung Fahrtkosten werden für die Anreise zu Seminaren mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Anwendung des Tarifes 612 Die BezugsBek. wird hiermit gegenstandslos.
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Language | Count |
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Deutsch | 127 |
Englisch | 11 |
Resource type | Count |
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Bild | 5 |
Datei | 3 |
Dokument | 6 |
Keine | 70 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 52 |
Topic | Count |
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Boden | 72 |
Lebewesen & Lebensräume | 116 |
Luft | 51 |
Mensch & Umwelt | 127 |
Wasser | 60 |
Weitere | 121 |