Das Amt für Landesplanung erarbeitet räumliche Konzepte für die Gesamtstadt (z.B. Konversionsflächenplan für die Wachsende Stadt) und teilräumliche Planungen. Es ist zuständig für die Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanungen), die Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) nach BauGB einschl. Umweltprüfungen und Erarbeitung zugehöriger städtebaulicher Verträge sowie für die Vorbereitende Landschaftsplanung und Verbindliche Landschaftsplanung (Grünordnungspläne) nach dem HmbNatSchG. Darüber hinaus werden im Amt für Landesplanung städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe durchgeführt und Gestaltungskonzepte, Stadtentwicklungsprojekte und landschaftsplanerische Konzepte entwickelt. Das Amt wirkt mit an überregionalen Planungen und Projekten insbesondere im Nord- und Ostseeraum im Rahmen der europäischen grenzüberschreitenden Raumordnung des EU-Förderprogramms Interreg sowie an Modell- und Leitprojekten des Regionalen Entwicklungskonzeptes im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Metropolregion. Wichtige Aufgaben und Ziele sind: Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung Grundlagen der Stadtentwicklung Schwerpunkte: Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher. Grundlagen der Landschaftsplanung Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar: Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale ) Vorbereitende Bauleitplanung Schwerpunkte: Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben. Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden. Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden. Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen. Verbindliche Bauleitplanung Schwerpunkte: Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen. Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes. Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Schwerpunkte: Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Bedeutung des Projekts für die Praxis: Die Imkerei ist ein Betriebszweig der Landwirtschaft. Somit ist dieses Projekt, das einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Bienenbestandes leistet, auch für die Landwirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes von Relevanz, da nach wie vor in verschiedenen Regionen hohe Winterverluste bei Bienenvölkern auftreten. Gesunde Bienenvölker sind die Voraussetzung für die Sicherung des Völkerbestandes und eine erfolgreiche, wirtschaftlich ertragreiche Imkerei, die insbesondere durch die Produktion von Honig einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung leistet. Gleichzeitig wird dadurch die Bestäubung jener Kulturen und Wildpflanzen gesichert und unterstützt, die für die Frucht- oder Samenbildung auf den Besuch blütenbesuchender Insekten angewiesen sind (Klein et al., 2007, Proc R Soc B). Für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und die Umwelt ergeben sich daraus Vorteile durch die Sicherung und Steigerung landwirtschaftlicher Erträge und die Förderung der Biodiversität insektenbestäubter Pflanzenarten auf dem Niveau der unterschiedlichen Spezies und der genetischen Diversität (Biesmeijer et al., 2006, Science; Garratt et al., 2014, Agricult Ecosys Environ; Sutter et al., 2017, Agrarforschung Schweiz). Insgesamt werden dadurch Lebensräume von hoher Qualität und hoher biologischer Wertigkeit geschaffen und gesichert, die nicht nur für die Tier- und Pflanzenwelt sondern auch für den Menschen unverzichtbar sind. Die Schaffung von besseren Lebensbedingungen für die Honigbiene bedeutet gleichzeitig auch eine Verbesserung der Lebensbedingungen für andere Nutzinsekten. Ökonomisch betrachtet, sichert dieses Projekt nicht nur die primäre Wertschöpfung im Imkereisektor durch die Honigproduktion und die anderen Bienenprodukte, sondern darüber hinaus auch in den zahlreichen weiteren damit verknüpften Sektoren (Obstbau, Saatgutproduktion, Imkereibedarf, Handel, Schau-Imkereien in Tourismusgebieten, etc.) und reduziert die durch Völkerverluste entstehenden Nachschaffungskosten. Da die Bienenzucht in Österreich vorwiegend als Freizeitbeschäftigung betrieben wird, die vereinsmäßig gut organisiert ist, kommt ihr auf lokaler Ebene und speziell im ländlichen Raum erhebliche gesellschaftliche Bedeutung zu und erfüllt sie eine wichtige Bildungsfunktion im Hinblick auf die Vermittlung ökologischer Zusammenhänge.
Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten zur Herstellung und Sicherung eines günstigen Erhaltungszustands aller durch sie umfassten Schutzgüter. Gemeint sind hierbei Lebensraumtypen (LRT) gemäß Anhang I und Arten gemäß der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie. Über den Stand der Erreichung dieser Zielsetzung ist der EU-Kommission im sechsjährlichen Turnus zu berichten. 2025 hat Deutschland den nunmehr fünften nationalen Bericht vorgelegt, der einer durch die EU vorgegebenen Methodik folgt und auf einer umfangreichen und bundesweit einheitlich erhobenen Datengrundlage beruht. Link zur Website des BfN: https://www.bfn.de/ffh-bericht-2025 Die Ergebnisse für die in Sachsen-Anhalt vorkommenden Schutzgüter werden darüber hinaus regelmäßig in Form einer Landesbewertung veröffentlicht. Hierbei werden, analog zum nationalen Bericht, im Falle der LRT das Verbreitungsgebiet, die Fläche, die Strukturen und Funktionen sowie die Zukunftsaussichten und im Falle der Arten das Verbreitungsgebiet, die Population, das Habitat sowie die Zukunftsaussichten bewertet, zu jedem der genannten Parameter wird ein Kurzzeittrend ermittelt und schließlich ein Gesamterhaltungszustand und ein Gesamttrend für jedes Schutzgut abgeleitet. Der Bezugsraum für die Bewertung ist die biogeografische Region, was für Sachsen-Anhalt aufgrund seiner Anteile an der atlantischen und der kontinentalen Region zwei separate und gegebenenfalls auch unterschiedliche Bewertung einzelner Schutzgüter zur Folge hat. Innerhalb der atlantischen Region wurden in Sachsen-Anhalt 35 LRT und 66 Arten bewertet. Ein LRT (3 %) und zehn Arten (15 %) befanden sich in einem günstigen Erhaltungszustand, neun LRT (26 %) und 32 Arten (48 %) in einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand und 19 LRT (54 %) und 19 Arten (29 %) in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Sechs LRT (17 %) und fünf Arten (8 %) mussten aufgrund defizitärer Daten als unbekannt bewertet werden. Verglichen mit der letzten Landesbewertung aus dem Jahr 2019 wurden somit bei den LRT eine, bei den Arten drei Verbesserungen des Erhaltungszustands festgestellt. Diesen stehen bei den LRT vier und bei den Arten neun Verschlechterungen gegenüber. Innerhalb der kontinentalen Region wurden in Sachsen-Anhalt 51 LRT und 97 Arten bewertet. Vier LRT (8 %) und 16 Arten (17 %) befanden sich in einem günstigen Erhaltungszustand, 21 LRT (41 %) und 41 Arten (42 %) in einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand und 24 LRT (47 %) und 30 Arten (31 %) in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Zwei LRT (4 %) und zehn Arten (10 %) mussten aufgrund defizitärer Daten als unbekannt bewertet werden. Verglichen mit der letzten Landesbewertung aus dem Jahr 2019 wurden somit bei den LRT zwei, bei den Arten zehn Verbesserungen des Erhaltungszustands festgestellt. Diesen stehen bei den LRT zehn und bei den Arten 16 Verschlechterungen gegenüber. Ein Großteil der FFH-Lebensraumtypen und die Habitate der betreffenden Arten in Sachsen-Anhalt sind bewirtschaftungs- bzw. pflegeabhängig. Vor diesem Hintergrund ist es wenig überraschend, dass wie schon in der Landesbewertung 2019 auch 2025 die häufigsten Gefährdungen und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Land- und Fortwirtschaft stehen. Gründe sind hierbei im Offenland vor allem eine zu hohe Nutzungsintensität oder aber die Folgen von Nutzungsauflassung, Verschmutzungen oder Eutrophierung sowie im Wald fehlende Alt- und Totholzbestände, aber auch ungünstige hydrologische Verhältnisse, hohe Schalenwilddichten und die Ausbreitung gebietsfremder oder problematischer heimischer Arten. Darüber hinaus gehen weitere Beeinträchtigungen aus der Flächennutzung zu gewerblichen Zwecken oder für Sport und Freizeitaktivitäten wie z. B. Betreten, Klettern oder Motocross hervor. In Verbindung mit Infrastruktur ist die hohe Verkehrsmortalität einiger Arten zu nennen. Was bei der Landesbewertung 2025 in besonderem Maße an Bedeutung gewonnen hat, sind Auswirkungen des Klimawandels, allem voran Temperaturveränderungen und massive Niederschlagsdefizite. Die meisten Verschlechterungen des Erhaltungszustands sind bei Grünland-, Gewässer- und Wald-LRT festzustellen, bei den Arten sind vor allem die Gruppen der Amphibien, Insekten (außer Libellen) und anderen Wirbellosen sowie Gefäßpflanzen betroffen. Neben den genannten besorgniserregenden Ergebnissen, sind jedoch auch einige positive Entwicklungen zu beobachten. So konnte z. B. in den letzten Jahren eine Ausbreitung von Arten wie Wildkatze, Fischotter, Helm- und Vogel-Azurjungfer festgestellt werden. Durch gezielte Pflegemaßnahmen konnten Lebensräume des Goldenen Scheckenfalters im Harz erhalten und verbessert, der Habitatverbund gefördert und die Population wirksam stabilisiert werden. Arten in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019 und 2025 Atlantische Region (PDF) Arten in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019 und 2025 Kontinentale Region (PDF) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019 und 2025, Atlantische Region 2007 (PDF) Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt 2007, 2013, 2019 und 2025, Kontinentale Region (PDF) Bemerkungen zu den Tabellen: Die vorliegenden Tabellen enthalten die Ergebnisse der FFH-Landesbewertung Sachsen-Anhalts aufgeteilt in LRT und Arten je biogeografische Region. Zum Vergleich sind neben 2025 auch die vorausgegangenen Berichtsjahre aufgeführt. Die Darstellung der Bewertung der einzelnen Parameter sowie des Gesamterhaltungszustands erfolgt analog zum nationalen Bericht in Ampelfarben: grün = FV (favourable, günstig), gelb = U1 (unfavourable-inadequate, ungünstig-unzureichend), rot = U2 (unfavourable-bad, ungünstig-schlecht), grau = XX (unknown, unbekannt). Für die in Sachsen-Anhalt vorkommenden Arten Luchs und Wolf wurde keine Landesbewertung angefertigt, stattdessen wird auf die Ergebnisse des Nationalen Berichts verwiesen, die durch die Expertengruppe Großrautiere erarbeitet wurden. Letzte Aktualisierung: 08.06.2026
Erholungsrelevante Grünflächen in Städten sind wertvoll für das Wohlergehen der Bevölkerung, indem sie Freizeitaktivitäten ermöglichen, Platz zur Entspannung bieten und zur Erhaltung der Gesundheit beitragen. Neben Parks und Gärten können weitere Grün- und Freiräume diese Rolle ausfüllen. Um das Angebot an urbanen Grünflächen zu erweitern und deren Ökosystemleistungen zu stärken, werden ein Monitoring der Lage und Größe relevanter Grünflächen sowie Kennwerte zur Berechnung der Wirksamkeit dieser Grünflächen für die Erholung benötigt. Mit dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Vorhaben "Monitoring des Indikators 'Grünversorgung' und Fortschreibung des nationalen Ökosystem-leistungsindikators 'Erreichbarkeit öffentlicher Grünflächen' in Städten" wurden die bestehenden Indikatoren in Hinblick auf ihre Aussagekraft überprüft und an die aktuell verfügbare Datenlage angepasst. Zudem wurde die Berechnungsmethodik weiterentwickelt. Im vorliegenden Beitrag werden die aktuellen Berechnungsergebnisse zu folgenden Indikatoren vorgestellt und diskutiert: (1) Erreichbarkeit erholungsrelevanter Grünflächen (kurz Grünerreichbarkeit; prozentualer Anteil der Stadtbevölkerung, der im direkten Wohnumfeld eine erholungsrelevante Grünfläche mit definierter Mindestgröße erreichen kann), (2) Versorgung mit erholungsrelevanten Grünflächen (kurz Grünversorgung; prozentualer Anteil der Stadtbevölkerung mit angemessener, erholungsrelevanter Grünfläche pro Person im direkten Wohnumfeld) sowie (3) Ausstattung mit erholungsrelevanten Grünflächen (kurz Grünausstattung; Anteil erholungsrelevanter Grünflächen an der gesamten administrativen Stadtfläche bzw. an der Ortslage). Im Zeitraum 2019 - 2021 ist die Durchgrünung der deutschen Städte weitgehend konstant geblieben. Die Grünausstattung der administrativen Stadtgebiete liegt im Jahr 2021 bei 42,9 %, innerhalb der Ortslagen sind es 10,3 %. 78,5 % der Stadtbevölkerung sind im Jahr 2021 mit mindestens 6 m² Grünflächen pro Person im Umkreis von max. 300 m Luftlinie um den Wohnort versorgt. Insgesamt können im Jahr 2021 83,3 % der Bevölkerung der untersuchten Städte erholungsrelevante Grünflächen mit einer Mindestgröße von 1 ha in dieser Distanz fußläufig erreichen und zur Naherholung nutzen.
Der öffentliche Raum wird seit jeher für unterschiedliche Zwecke in Anspruch genommen. Straßen, Wege und Plätze dienen vielfältigen Lebensbereichen, neben dem Verkehr etwa auch dem bloßen Aufenthalt, der Kommunikation, der Freizeitgestaltung, der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben oder auch der wirtschaftlichen Betätigung. Auch die Werbung für politische oder kommerzielle Zwecke kann Teil des sogenannten Gemeingebrauchs der öffentlichen Straßen und Plätze sein. Die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum geht jedoch hierüber hinaus und bedarf als eine sogenannte Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese ist nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) oder dem Bundesfernstraßengesetz (FernStrG) zu beantragen – je nachdem, ob es sich um eine Berliner Landesstraße oder eine Bundesfernstraße handelt. Um die Nutzung der Straßen durch Werbeanlagen in einem stadtverträglichen Maß auszugestalten, wurden in Berlin die Anzahl, die Art und das Erscheinungsbild der Anlagen nach einheitlichen Maßstäben festgelegt und im Rahmen eines Werbekonzepts einheitliche Gestaltungsstandards für ganz Berlin ausgearbeitet. In Umsetzung dieser Maßstäbe hat das Land Berlin das Recht für Werbung an Lichtmasten, an Wartehallen, an Litfaßsäulen einschließlich der Werbung des Plakatanschlags, an Uhren und für digitale und hinterleuchtete Werbung über einheitliche öffentlich-rechtliche Verträge vergeben. Diese gewähren Werbeunternehmen das allgemeine ausschließliche Recht für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes durch Werbeanlagen in den vorgenannten Formaten gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts nach § 11 Abs. 14 S. 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) an das Land Berlin. Nicht alle Werbeanlagen sind in entsprechenden Verträgen geregelt. Dies gilt etwa für die Wahlkampf- und Zirkuswerbung oder Werbeanlagen in anderen als den vorgenannten Formaten. Informationen hierzu finden Sie unten und auf den Webseiten der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke. 1. Hinterleuchtete und digitale Werbung 2. Litfaßsäulenwerbung 3. Lichtmastwerbung 4. Uhrenwerbung 5. Wartehallenwerbung 6. Domestizierte Werbung Wildwerbung Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung gewährt der Wall GmbH bis zum 30.06.2035 das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbung für die Werbeanlagen: Werbeanlagen-Typ Werbeflächenformat Maße der Anlage Großwerbevitrinen, z.B. „City-Light Boards” bzw. „Mega-Lights“, hinterleuchtet oder digital 18/1 Format, hinterleuchtet oder digital ca. 3,56 m Breite x ca. 2,52 m Höhe, Höhe des Monofußes ca. 2,50 m, Gesamthöhe höchstens ca. 5,50 m, maximal ca. 10 m 2 Werbesäulen, z.B. „City-Light-Säule” 8/1 Format, hinterleuchtet Ganzwerbesäulen 3 × 8/1 ca. 1,19 m Breite x ca. 3,36 m Höhe, Gesamthöhe höchstens 4,30 m Standardwerbevitrinen, z.B. „City-Light-Poster“ Vitrine, hinterleuchtet oder digital 4/1 Format, hinterleuchtet oder digital ca. 1,19 m Breite x ca. 1,68 m Höhe, Gesamthöhe höchstens ca. 2,50 m Weitere Informationen Seit dem 02.01.2019 hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das Ausschließlichkeitsrecht für den Plakatanschlag in den Werbeflächenformaten 1/1 bis 8/1 insbesondere an maximal 2.500 Litfaßsäulen (beleuchtet oder unbeleuchtet). Dies ist im öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen geregelt, der zum 30.06.2035 endet. Weitere Informationen Das Ausschließlichkeitsrecht für Werbung an Lichtmasten mit Mastschildern in den Formaten DIN A 1 hochkant oder 60 cm Breite x 80 cm Höhe wurde bis zum 31.12.2028 an die Mediateam Stadtservice GmbH vergeben. Weitere Informationen Das Ausschließlichkeitsrecht für Werbung an Uhren wurde bis zum 31.12.2028 an die Ströer Media Deutschland GmbH vergeben. Dieses umfasst das Bogenformat bis zu maximal 4/1 und ist auf 437 Werbeanlagen beschränkt. Weitere Informationen Der Wartehallenvertrag setzt verbindliche Gestaltungstandards für hinterleuchtete und digitale Werbung an Wartehallen, die an Haltestellen der von der BVG betriebenen Fähr-, Bus- und Straßenbahnlinien des öffentlichen Personennahverkehrs stehen. Das Werberecht ist beschränkt auf das 4/1 Bogenformat bei hinterleuchteter Werbung und das vergleichbare 84-Zoll-Bildschirmformat bei digitaler Werbung. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2033. Die Domestizierte Werbung erfolgt an verschiedenen Orten, wo früher oftmals illegale Wildwerbung angebracht wurde. Die Firma Ilg Außenwerbung hat diese Standorte auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Land Berlin in legale Werbeflächen umgewandelt und vermarktet sie nun. An Ampelschaltkästen, Stromkästen und Telekomschränken hängen Werberahmen für Plakate im 1/1-Format (DIN A 1). Die nachfolgenden Typen an Werbeanlagen sind hier zugelassen: Klipprahmen Total Branding Papier- oder Alu-Umrandung Hartfasertafeln Dreieck-Rahmen 3/1-Rahmen Weitere Informationen Produktdatenblätter auf Anfrage. Nicht jedes Werbeplakat im öffentlichen Straßenland ist vom Land Berlin genehmigt oder fällt unter einen der o.g. Werberechtsverträge. Viele Werbeplakate, die mit Kleister oder Klebeband befestigt sind, sind illegal. Im Auftrag des Landes Berlin entfernt die Ilg Außenwerbung GmbH illegale Werbung. Bürgerinnen und Bürger können bei Verdacht möglicherweise illegale Werbung bei den Berliner Ordnungsämtern über das Internetportal „Ordnungsamt-Online“ oder über die Ordnungsamt-App melden.
Viel Sonne, wenig Ozon: Hohe UV-Belastung in Deutschland In ganz Deutschland werden am Mittwoch, 24.6., und Donnerstag, 25.6., die höchsten UV -Index-Werte des Jahres erwartet. Darauf weist das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hin. Die Werte erreichen zur Mittagszeit in Norddeutschland UV -Index bis zu 8 in Mitteldeutschland UV -Index bis zu 9 in Süddeutschland UV -Index 9, stellenweise auch 10 auch möglich im deutschen Hochgebirge bis zu 11 ("extrem") Die prognostizierten UV -Indexwerte geben an, welche Tagesspitzenwerte der sonnenbrandwirksamen UV -Strahlung am Boden erwartet werden. Die Werte hängen von Sonnenstand, Bewölkung, Höhenlage, aber auch vom Ozon in der Atmosphäre ab. Das Ozon dort kann UV -Strahlung absorbieren und die UV -Belastung auf der Erde reduzieren. Aktuell tragen mehrere Faktoren dazu bei, dass eine besonders hohe UV -Belastung prognostiziert wird. Zum einen sorgt der höchste Sonnenstand des Jahres (die Sommersonnenwende war am 21. Juni) für den kürzesten Weg der Sonnenstrahlen durch die Atmosphäre. Außerdem ist für beide Tage mit eher wenig Ozon in der Atmosphäre über Deutschland zu rechnen, es gelangt also mehr energiereiche UV -Strahlung auf die Erde. Fehlende Bewölkung verstärkt den Effekt. Das BfS empfiehlt daher, sich in den kommenden Tagen ausreichend vor UV -Strahlung zu schützen. Tipps zum Sonnenschutz Informieren Sie sich über den UV -Index in Ihrer Region . Auf den Seiten des BfS sind Prognosen für unterschiedliche Regionen in Deutschland und tagesaktuelle Verläufe abrufbar. Die Vorhersagen basieren auf den bisherigen Messdaten des UV -Messnetzes und aktuellen Wetterdaten. Auch gängige Wetter-Apps informieren über den UV -Index: Bereits ab einem UV -Index von 3 ist UV -Schutz angebracht. Während der Mittagsstunden – zwischen 11 bis 15 Uhr – sollten Sie Schatten aufsuchen. Freizeitaktivitäten sollten besser in die frühen oder späteren Tagesstunden verlagert werden. Tragen Sie schützende Kleidung sowie eine Kopfbedeckung . Tragen Sie eine große und gut sitzende Sonnenbrille . Achten Sie beim Kauf auf die Kennzeichnung " UV -400". Das bedeutet, dass die Brille die gesamte UV -Strahlung bis 400 Nanometer filtert und ausreichend schützt. Cremen Sie unbedeckte Körperstellen gut mit einer Sonnencreme mit ausreichendem Lichtschutzfaktor (ab LSF 30) ein. Schützen Sie besonders Kinder: Sonnenbrände im Kinder- und Jugendalter erhöhen das Risiko für UV -bedingte Erkrankungen von Haut und Augen im späteren Leben. Stand: 24.06.2026
Großschutzgebiete wie der Nationalpark (NLP) Schwarzwald bieten attraktive Landschaftsräume für Urlaubs- und Freizeitaktivitäten. Der Bewegung und dem Erlebnis in einem solchen markanten Naturraum kommt eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu, sowohl für die Menschen in der Region als auch für Besucherinnen und Besucher von außerhalb. Diese Aktivitäten können jedoch die naturschutzfachlichen Ziele der Schutzgebiete beeinträchtigen. Aus diesem Grund hat der NLP Schwarzwald die Erstellung eines umfassenden Besuchermanagementkonzepts in Auftrag gegeben, in dem aufgezeigt werden soll, wie den Urlaubs- und Freizeitaktivitäten Raum gegeben werden kann, ohne naturschutzfachliche Ziele des NLP zu beeinträchtigen. In einem mehrstufigen kooperativen Prozess wurden relevante Akteure in die Ausarbeitung der Ziele sowie geeigneter und vertretbarer Maßnahmen des Besuchermanagements eingebunden. Der resultierende Maßnahmenkatalog dient dem NLP Schwarzwald in den kommenden fünf Jahren als praktischer Arbeitsplan zur Umsetzung der Maßnahmen für ein erfolgreiches Besuchermanagement.
Nachdem 'Entschleunigung' als Begriff und Idee lange Zeit ein Mauerblümchendasein gefristet hat, scheint sich das Blatt in der letzten Zeit gewendet zu haben. So widmete beispielsweise der STERN dem Thema Entschleunigung eine Titelgeschichte, im englischsprachigen Raum erfreut sich die 'Quiet Life Hypothesis' immer größerer Anhängerschaft, und nachdem schon 1998 der 'Heidelberger Club für Wirtschaft und Kultur' seine vielbeachtete Jahrestagung der Entschleunigungsthematik gewidmet hatte, stand der Wettbewerb um den Deutschen Studienpreis der Körber Stiftung 2002 unter dem Thema 'Tempo. - die beschleunigte Welt'. In Italien kann man neuerdings sogar 'Slow Food' als Studiengang wählen, und auf den bundesdeutschen Autobahnen findet man seit einiger Zeit Hinweistafeln mit dem Slogan 'Die Entdeckung der Gelassenheit'. Der Faktor Zeit ist für Unternehmen zweifellos von entscheidender Bedeutung für die Produktivität und die daraus resultierenden Wettbewerbsvorteile. Aber noch mehr Tempo durch fortgesetzte, oder sogar noch beschleunigte, Beschleunigung kann sich kontraproduktiv auswirken und damit zum 'Beschleunigungsparadox' führen - z. B. durch zu kurze Produktlebenszyklen, die die F&E-Kostenkomponente zu stark erhöhen, oder durch 'Pyrrhus'-Wettbewerbssiege, die dem Sieger 'the winners curse' bescheren anstatt eine stabile Marktposition. Dieses Beschleunigungsparadox kann sich aber auch im Konsumbereich zeigen. Konsumaktivitäten benötigen Zeit, und dies hat zur Folge, dass sich die Anbieter nicht nur wie bisher in Konkurrenz miteinander und im Konflikt mit den Budgetbeschränkungen der Verbraucher wiederfinden, sondern auch im Konflikt mit deren Zeitkonten. Denn in die müssen sich produktive, konsumtive und alle sonstigen Freizeitaktivitäten teilen, die wie spazieren gehen oder Schach spielen weder produktiv noch konsumtiv im wirtschaftlichen Sinne sind. Das Wachstum der Breite des Konsumgüterspektrums auf zunehmend umkämpften Märkten und die Zunahme der insgesamt konsumierten Güter und Leistungen werden zusammen mit den bereits erwähnten kurzen Lebenszyklen z. B. bei Computern, Handys oder Unterhaltungselektronik von den Konsumenten zunehmend als Beschleunigung und persönliche Belastung empfunden. Die Geschwindigkeits-Komponente als elementare Lebensglückkomponente kann schließlich das Wohlbefinden, die 'happiness', der Verbraucher in eine allgemeine Schieflage bringen, Beschleunigung wird für Wirtschaft und Gesellschaft zur Beschleunigungsfalle. Begrifflich erscheint 'Entschleunigung' als probate Lösung. Aber kann sich Entschleunigung zu einem Paradigma für die Wirtschaftwissenschaften entwickeln? Dieser Frage will dieses Forschungprojekt nachgehen, indem es vier Fragen stellt und erste Antworten darauf gibt: 1. Wo liegen die Ursachen der Beschleunigung in Wirtschaft und Gesellschaft? 2. Welche Folgen hat die Beschleunigung bisher gezeitigt? 3. Kann Entschleunigung zum Nachhaltigen Wirtschaften beitragen? 4. Wie kann Entschleunigung umgesetzt werden?
Durch die zunehmende Ausdifferenzierung vieler Sportarten und die Veränderungen im Freizeitverhalten stellt die Sportraumnutzung komplexe Ansprüche an die Landschaftsstrukturen. Hiermit können vielschichtige Belastungen verbunden sein, sodass es in der Regel nicht ausreicht, nur die Auswirkungen einer einzelnen Sportnutzung zu betrachten. Vielmehr sind Ansätze nötig, die die Mehrfachnutzung von Räumen angemessen berücksichtigen und die Anforderungen des Sports und des Naturschutzes optimieren. Für die Bewertung und Planung von Sporterlebnisräumen sind somit neue Methoden zur Erhebung der ökologischen Konfliktpotenziale und zur Ableitung von Maßnahmen und Zielvorstellungen nötig. Von besonderer Relevanz ist hierbei die Größe der Bezugsebene, wobei sich eine Aufteilung in zwei Maßstabsebenen als praktikabel erwiesen hat. Es handelt sich zum einen um Natursporträume, die Landschaftsregionen mit einer Ausdehnung von bis zu mehreren tausend km2 (z.B. das Bundesland Baden-Württemberg) umfassen können. Sie bilden die übergeordnete räumliche Bezugsebene, innerhalb derer ein abgestimmtes Vorgehen bezüglich eines definierten Zieles (z.B. Sporttourismuskonzeption) notwendig ist. Am anderen Ende der Skala findet sich die lokale Bezugsebene. Hierbei handelt es sich um einzelne Natursportstätten, in denen konkrete Einzelmaßnahmen betrachtet werden. Wichtig ist, dass alle Maßnahmen auf lokaler Ebene immer auch mit den Planungen auf der übergeordneten Maßstabsebene abzustimmen sind. Zur Beschreibung der skalenabhängigen Lenkungsmöglichkeiten wird im Rahmen einer nachhaltigen Sportraumentwicklung der Begriff Sport Area Management System (SAMS) eingeführt. Darunter werden die verschiedenen Komponenten einer sporttouristischen Aktivitätslenkung verstanden. Hierbei gilt das als Sportraummanagement bezeichnete Segment für Natursporträume (regionale Maßstabsebene). Es beinhaltet Lenkungsmaßnahmen und Kommunikationsmethoden. Wichtigster Bestandteil bei den Lenkungsmaßnahmen ist eine regionale Gebietsentwicklungskonzeption. Ein abgestimmter Dialogprozess in jeder Phase des Planungsprozesses mit Beteiligung aller Interessensvertreter führt zu einer hohen Akzeptanz der Planungen im Raum. Während die Planungen auf regionaler Ebene zentral gesteuert werden, obliegt es der Initiative einzelner Gemeinden oder Personen(gruppen), die übergeordneten Planungen auf der lokalen Ebene umzusetzen. Um diese Bemühungen zu unterstützen, hat sich die Durchführung von Modellprojekten bewährt. Hierbei werden exemplarisch für verschiedene Themenbereiche an Einzelstandorten konkrete Maßnahmen initiiert, die als Impulsgeber für die Umsetzung im gesamten Gebiet dienen. Ein Monitoringprogramm ist Bestandteil des Sport Area Management System. Für die Gewinnung und Aufbereitung naturräumlicher Daten, deren Bewertung, Verknüpfung und die Umsetzung in die planerische Praxis ist die Anwendung Geographischer Informationssysteme (GIS) unabdingbar.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 122 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 8 |
| Land | 1418 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 27 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 7 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 79 |
| Taxon | 1 |
| Text | 85 |
| Umweltprüfung | 26 |
| unbekannt | 1361 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 121 |
| Offen | 1422 |
| Unbekannt | 14 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1550 |
| Englisch | 26 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 13 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 48 |
| Keine | 1415 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 104 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1450 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1542 |
| Luft | 1447 |
| Mensch und Umwelt | 1557 |
| Wasser | 1438 |
| Weitere | 1545 |