Dieser Datensatz enthält die Eckpunkte der Naturschutzgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels mit ihren zugehörigen Koordinaten gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).
Dieser Datensatz enthält die Maßnahmen in den Naturschutzgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels gemäß den Verordnungen vom 28.09.2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63).
Downloaddienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.
Darstellungsdienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.
Am 29. August 2017 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2018 an. Der Vorschlag umfasst diesmal ein Verbot der Aalfischerei in der Ostsee, die traditionell nicht Teil der Vorschläge für die jährlichen Gesamtfangmengen ist. Der Bestand des Europäischen Aals ist seit Ende der 1990er Jahre auf einem historisch niedrigen Stand. Der Aal wird derzeit in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) geführt. Im Jahr 2007 hat die EU Maßnahmen zur Bestandserholung erlassen. Dennoch zeigt das ICES-Gutachten von Mai 2017, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend waren und der Bestand sich nach wie vor in kritischem Zustand befindet. Die Kommission schlägt daher vor, die Aalfischerei in allen EU-Gewässern der Ostsee für das Jahr 2018 zu verbieten. Dieses Verbot soll für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei gelten. Dies bedeutet auch, dass alle unbeabsichtigt gefangenen Aale unverzüglich freigesetzt werden müssen. Darüber hinaus plant die Kommission eine Bewertung der Verordnung über die Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
Am 27. September 2017 wurden sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Meeresnaturschutzgebiete "Doggerbank", "Borkum Riffgrund" und "Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht" in der Nordsee sowie "Fehmarnbelt", "Kadetrinne" und "Pommersche Bucht – Rönnebank" in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich gesichert. Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit des Bundes. Die AWZ schließt sich an das 12 Seemeilen breite deutsche Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete umfassen rund 30 Prozent der Fläche der deutschen AWZ. Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land ebenfalls rechtlich zu sichern. In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich beeinträchtigt. Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden, lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.
Die meisten Binnengewässer der Bundesrepublik sind von vielfältigen menschlichen Nutzungen betroffen, so dass Fischfauna und aquatische Biodiversität vielfach gefährdet sind. Die Fischfauna der Binnengewässer ist hauptsächlich durch die Veränderung ihrer Lebensräume gefährdet. Daher besteht hinsichtlich vieler Aspekte eine prinzipielle Übereinstimmung von fischereilichen und naturschutzfachlichen Interessen. Dennoch können auch nicht nachhaltige Praktiken der modernen Berufs- und Freizeitfischerei zu der Gefährdung der aquatischen Lebensgemeinschaften beitragen. Dieser Tatsache muss die fischereiliche Bewirtschaftung der Gewässer Rechnung tragen. Vor dem Hintergrund des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes ist es erforderlich, den Begriff der "Guten fachlichen Praxis" (GfP) für die Binnenfischerei inhaltlich zu konkretisieren. Der vorliegende Bericht des o.g. F+E Vorhabens gibt den internationalen Wissensstand bezüglich der verschiedenen Aspekte der fischereilichen Bewirtschaftung wieder. Aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen werden Schlussfolgerungen abgeleitet, wie die GfP mit der nachhaltigen Bewirtschaftung von Fischbeständen aus naturschutzfachlicher Perspektive in Einklang zu bringen ist und welche Aspekte bei der Bewirtschaftung von Fischbeständen durch Berufs- und Freizeitfischerei zu beachten sind, um potentielle Interessenkonflikte mit Naturschutz und Nachhaltigkeit zu minimieren. Der vorliegende Bericht soll als Grundlage für einen konstruktiven Dialog zwischen Berufsfischerei, Freizeitfischerei und Naturschutz über die Umsetzung der "Guten fachlichen Praxis" und die Verantwortung zum Erhalt der aquatischen Biodiversität dienen.
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2022
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2023
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2024
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