Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2022
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2023
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2024
Der Dornhai (Abb.: siehe Publikation für Abbildungsnummer) wird in der vorliegenden Roten Liste der RL-Kategorie „Stark gefährdet“ zugeordnet, während er in der vorherigen Roten Liste noch als vom Aussterben bedroht eingestuft worden war. Beim Dornhai wird durch die Präsenz-Zeitserie für die Nordsee für den Zeitraum von 2002 bis 2021 ein stabiler Bestandstrend belegt. Aufgrund dieser realen Veränderung wurde die Einschätzung des kurzfristigen Bestandstrends von der Kriterienklasse „starke Abnahme“ zu „stabil“ geändert. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation wurde ebenfalls aufgrund einer realen Veränderung von der Kriterienklasse „extrem selten“ zu „selten“ geändert. Diese Änderung geht auf eine im Vergleich zur vorherigen Roten Liste höhere Anzahl von Präsenznachweisen im Zeitraum von 2012 bis 2021 zurück, der als Grundlage für die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation verwendet wurde. Zusätzlich entfielen die unter dem Kriterium „Risiko/stabile Teilbestände“ herausgestellten verstärkten direkten Einwirkungen. Der Dornhai wird weltweit als gefährdet (Vulnerable) eingestuft (IUCN 2023). NORDSEE: Derzeit liegt kein Status Assessment der OSPAR-Kommission vor. Die Art wird aber in der Liste der gefährdeten Arten geführt (OSPAR 2023). Wahrscheinlich ist der Dornhai die am meisten befischte Haiart in der kommerziellen Fischerei (vgl. Kap. (siehe Publikation für Kapitelnummer), Gefährdungsursache: Fischerei direkt), insbesondere im Nordatlantik; aber auch Beifang (vgl. Kap. (siehe Publikation für Kapitelnummer), Gefährdungsursache: Fischerei indirekt) ist als Gefährdungsursache der Art von Bedeutung (Zidowitz et al. 2017). Dabei sind die ausgewachsenen Weibchen besonders begehrt, da sie größer als die Männchen werden. Vermarktet werden Fleisch, Leberöl und Flossen. Die Bauchlappen des Dornhais werden in Deutschland als „Schillerlocke“ und die Rückenfilets als „Seeaal“ vermarktet. Die Art wird vor allem in der Grundschleppnetzfischerei, aber auch mit Kiemennetzen und Langleinen, Ringwaden, Fischfallen sowie mit anderen Fanggeräten und durch Angler bei der Freizeitfischerei gefangen. Zusätzlich sind chemische Belastungen und klimatisch bedingte Temperatur- und Salzgehaltsänderungen Gefährdungen für den Dornhai. OSTSEE: Durch die HELCOM (2013) wird der Dornhai für die gesamte Ostsee als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft. Aus der deutschen Ostsee gibt es nur sehr unregelmäßige Einzelnachweise, deshalb wird die Art hier als unbeständig geführt. Von 2011 bis 2022 war die gezielte Befischung des Dornhais in den Gewässern der Europäischen Union (EU) und des Vereinigten Königreichs (UK) verboten. Dieses Verbot galt auch für EU/UK-Schiffe in internationalen Gewässern. Nach aktueller Einschätzung des ICES (ICES Advice 2022) liegt die Gesamtbiomasse des Dornhais im Nordostatlantik und angrenzenden Gewässern derzeit über dem Referenzwert (MSY Btrigger; zur Erläuterung siehe Glossar in Barz & Zimmermann 2024). Der ICES hat daher seit vielen Jahren erstmalig für 2023 und 2024 wieder eine Empfehlung für den gezielten Fang abgegeben.
Bei der Verantwortlichkeitsanalyse für den Riesenhai wurde berücksichtigt, dass die Art durch die IUCN aktuell weltweit als stark gefährdet (Endangered) eingestuft wird (IUCN 2023). Im Ostatlantik ist die Art von Island über Norwegen bis in die westliche Barentssee sowie in der Nordsee und den Übergangsgewässern zur Ostsee verbreitet und nach Süden reicht das Verbreitungsgebiet des Riesenhais bis um die Iberische Halbinsel herum, einschließlich Mittelmeer, und weiter bis zum Senegal (Zidowitz et al. 2017). Insofern liegen die deutschen Meeresgebiete der Nordsee im Hauptareal der Art. Der Bestandsanteil des Riesenhais beträgt hier weniger als 10% seines Weltbestandes. Insgesamt ist Deutschland in besonders hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. NORDSEE: Nach Einschätzung der OSPAR-Kommission (Status Assessment 2021) für die Region II (Greater North Sea) ist der Zustand des Riesenhais schlecht (Poor) und indirekte Auswirkungen der Fischerei, wie der unbeabsichtigte Beifang in Stell- und Schleppnetzen sowie das Verheddern in Angelschnüren, stellen die größte Gefährdung für diese Art dar. Auch führen die oberflächennahe Ernährungsweise und die vertikalen Bewegungen des Riesenhais zu verstärkten Interaktionen mit dem Schiffsverkehr, sowohl mit dem maritimen Tourismus sowie mit der kommerziellen Fischerei als auch der Freizeitfischerei (ICES 2019). Weiterhin führen Wasserbau, Wasserverschmutzung und Grundschleppnetzfischerei zur Verschlechterung der Wasserqualität und beeinträchtigen damit die Nahrungsverfügbarkeit dieser filtrierenden Art (z.B. Beaugrand et al. 2002). Forschungsergebnisse stützen die Hypothese, dass kleinräumige Verhaltensänderungen des Riesenhais mit großskaligen Reaktionen auf Klimaveränderungen in Verbindung stehen (Sims 2008).
Darstellungsdienst für die in den sechs Naturschutzgebietsverordnungen enthaltenen Geoinformationen. Die Verordnungen der Naturschutzgebiete (NSG-VO) in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee wurden am 28.09.2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil Nr. 63 veröffentlicht und enthalten Geoinformationen zu Außengrenzen, zu Unterteilungen, zu Eckpunkten mit ihren Koordinaten und zu Maßnahmen. Die Maßnahmen regulieren Freizeitfischerei, Aquakultur, das Ausbringen von Baggergut sowie das Ausbringen gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in den NSG.
Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG Kieswerk - Betonwerk, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beantragte mit den Unterlagen von August 2025 eine wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Kiesabbaus "Steinach-Südwest" (Flur Nrn. 249/0, 249/1, 250/0, 251/0, 252/0, 253/0, 254/0 und 255/0, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, genehmigt mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 26.09.2016, Az.: 42-6413/1). Die geplante Erweiterung der Herstellung eines Gewässers durch Nassabbau von Kies mit Rekultivierung der Uferbereiche ist auf den Grundstücken Flur Nrn. 248/0 und 249/0 (Teilfläche), Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, vorgesehen. Das zur Erweiterung vorgesehene Flurstück 248/0 liegt südlich des bereits genehmigten Bereiches. Zusätzlich kommen ca. 2.100 qm Abbaufläche im Randbereich der bereits genehmigten Abbaufläche Flur Nr. 249/0 hinzu. Die Abbaufläche liegt zwischen den Ortschaften Kirchroth, Münster und Kößnach im südwestlichen Teil der Gemeinde Steinach. Die nächstgelegene Ortschaft Münster befindet sich in etwa 800 m Entfernung in nördlicher Richtung. Die nächsten Kiesweiher liegen östlich der SR8 sowie etwa 150 m weiter südlich bzw. 400 m weiter westlich. Als Nachfolgenutzung ist für den bisher genehmigten Bereich und auch für die gegenständliche Erweiterung Sportfischerei vorgesehen. Eine Wiederverfüllung erfolgt nicht. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei der Herstellung eines Gewässers eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Bei der beabsichtigten Maßnahme handelt es sich um keine Ausbaumaßnahme im Sinne der Nr. 13.18.2 des UVPG. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Den Antragsunterlagen wurden Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 37 |
| Land | 25 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 19 |
| Taxon | 5 |
| Text | 14 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 15 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 32 |
| Offen | 31 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 63 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 35 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 35 |
| Lebewesen und Lebensräume | 64 |
| Luft | 30 |
| Mensch und Umwelt | 64 |
| Wasser | 64 |
| Weitere | 50 |