Bei der Verantwortlichkeitseinstufung für den Europäischen Aal wurde berücksichtigt, dass die Art aufgrund massiver Rückgänge in allen Teilen des Areals durch die IUCN aktuell weltweit als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft wird (IUCN 2023). Die deutschen Meeresgebiete der Nord- und Ostsee liegen im Hauptareal der Art. Der Bestandsanteil des Europäischen Aals beträgt hier weniger als 10% des Weltbestandes der Art. Deutschland ist insgesamt in besonders hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Bedingt durch das relativ große Verbreitungsgebiet besteht eine gesamteuropäische Verantwortlichkeit zur Erhaltung der Art, was entsprechend in der Europäischen Aalverordnung (VO (EG) 1100/2007) berücksichtigt wurde. In den letzten Jahren erfolgten vermehrt Anstrengungen, auch den gesamten Mittelmeerraum verstärkt in das übergreifende Aalmanagement mit einzubinden. Beim Europäischen Aal, dessen Bestandssituation und Bestandstrends durch Besatz beeinflusst sind, wurde im Rahmen dieser Roten Liste bei der Einschätzung der RL-Kriterien der Besatz ausgeklammert (vgl. Thiel et al. 2013). Während der Anteil im Binnenbereich besetzter Aale in den deutschen Meeresgebieten einen maximalen Anteil von weniger als 10% am Gesamtbestand hat (z.B. Müller 2022) und die Effekte von im Küstenbereich durchgeführten Besatzmaßnahmen regional begrenzt sind (Buck & Kullmann 2020) sowie teilweise einen experimentellen Charakter haben (z.B. Dorow & Schaarschmidt 2014), sind die Bestände des Europäischen Aals im deutschen Binnenland in der Regel deutlich stärker besatzgeprägt, wodurch die Einstufung der RL-Kategorie des Europäischen Aals für die Binnengewässer Deutschlands mit größeren Unsicherheiten behaftet ist (z.B. Thiel et al. 2013). Nur für einen Teil seines Lebenszyklus hält sich der Europäische Aal im Bewertungsgebiet dieser Roten Liste auf, seine Fortpflanzung erfolgt in der Sargassosee und somit in großer Entfernung zu den deutschen Meeres- und Binnengewässern (Thiel et al. 2013). Die auf die deutschen Meeres- und Binnengewässer bezogene Bewertung des Europäischen Aals ist deshalb in ihrer Aussagekraft eingeschränkt, da es sich beim Europäischen Aal für sein gesamtes Verbreitungsgebiet um eine panmiktische, d.h. um eine einzige, das gesamte Verbreitungsgebiet umfassende Population handelt. Bedingt durch den komplexen fakultativ katadromen Lebenszyklus (Tsukamoto et al. 1998), der weiten Verbreitung und die Vielzahl der durch den Aal besiedelten Habitate während der kontinentalen Lebensphase, ist auch eine Gesamtmodellierung des Aalbestands bis heute noch nicht erfolgt. Fehlende Langzeitdatenreihen führen dazu, dass die Datenbasis zur Bestandsbewertung als „datenlimitiert“ eingestuft wird (Brämick et al. 2023, ICES 2024). Die Bewertung der Entwicklung des Gesamtbestands des Europäischen Aals erfolgt daher auf europaweit erfassten Daten zum jährlichen Rekrutierungsaufkommen, die zur Fortschreibung von zwei Glasaal-Indices und einem Gelbaal-Index genutzt werden (ICES 2024). Bezugnehmend auf die beiden Glasaal-Indices ist festzustellen, dass sich diese innerhalb der letzten Jahre auf einem geringen Niveau stabilisiert haben (ICES 2024). Die fehlende Gesamtmodellierung des Bestands erschwert es auch, die Effekte von Besatzmaßnahmen auf den Gesamtbestand bewerten zu können. Eine Einordnung des oft diskutierten Effekts von bestandsfördernden Besatzmaßnahmen vor dem Hintergrund europaweiter Bemühungen (EC 2007) kann daher bisher nicht abschließend vorgenommen werden. Wichtige Gefährdungsursachen des Europäischen Aals sind direkte Auswirkungen der Fischerei, Schadstoffe, Gewässerausbau, Habitatveränderung und -verlust, Wasserkraft- und Kühlwassernutzung sowie der Klimawandel (z.B. Castonguay et al. 1994, Baer et al. 2011, Freese et al. 2016). Zudem ist der mögliche Einfluss des Schwimmblasenparasiten Anguillicoloides crassus zu nennen (Unger et al. 2024). Bedingt durch den komplexen Lebenszyklus der Art sind einzelne Gefährdungsursachen zwar identifiziert, eine Quantifizierung steht aber immer noch aus. Dabei bestehen regionale Unterschiede beim Einfluss der einzelnen bekannten Faktoren. NORDSEE: Nach Einschätzung der OSPAR-Kommission (Status Assessment 2022) für die Region II (Greater North Sea) ist der Zustand des Bestandes des Europäischen Aals schlecht (Poor). Gründe werden im diadromen Wanderverhalten und im komplexen Lebenszyklus der Art gesehen, wodurch sie einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt ist (Jacoby et al. 2015). Für viele dieser Belastungen sind ihre Auswirkungen auf den Aalbestand schwer zu bewerten und weitgehend unbekannt (ICES 2020). Viele Belastungen stehen zudem oft in Wechselwirkung miteinander, was ihre Bewertung zusätzlich erschwert. Beispielsweise kann die Blockierung von Lebensräumen flussaufwärts zur Erhöhung der Dichte des Aalbestandes flussabwärts führen, was Prädation, Fischerei oder Krankheitsübertragung erleichtert. OSTSEE: Durch die HELCOM (2013) wird die Art für die gesamte Ostsee als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft. Auf internationaler Ebene wurden in den letzten 10–15 Jahren erhebliche Anstrengungen zum Schutz des Europäischen Aals unternommen. Hervorzuheben ist dabei die im Jahr 2007 verabschiedete Europäische Aalverordnung, die die Mitgliedstaaten der EU zur Umsetzung von Managementmaßnahmen sowie zur Überwachung des Managementerfolgs verpflichtet. In den auf Einzugsgebietsebene umzusetzenden Managementplänen sind teilweise Meeresgebiete in Nord- und Ostsee als Aufwuchsareale für den Europäischen Aal aufgenommen worden. Ausgehend von den Empfehlungen des ICES (ICES Advice 2021, ICES Advice 2022) wurde in den letzten Jahren die Fischerei in den deutschen Küstengewässern weiter beschränkt (Schonzeiten), um die Abwanderung der laichreifen Aale, sogenannte Blankaale, besser zu schützen. Das derzeitige Rekrutierungsaufkommen unterstreicht den kritischen Zustand des Aals und die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen, die alle bekannten Einflussgrößen betreffen. Aufgrund des durch die datenlimitierte Ausgangssituation anzuwendenden Vorsorgeansatzes empfiehlt der ICES (2024) in Übereinstimmung mit den Vorjahren eine Schließung der Aalfischerei aller Lebensstadien sowie parallel hierzu unter Verweis auf einen ökosystemaren Managementansatz, dass alle anderen anthropogen bedingten Faktoren komplett eliminiert und umfangreiche habitatverbessernde Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemäß Bekanntmachung vom 17.04.2024 (BLE 2024) zum Schutz des Europäischen Aals auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES und des Thünen-Instituts eine Schonzeit für die Wintersaison 2024/2025 fest. So galt für die deutschen Nordseegewässer und angrenzenden Brackgewässer für den Zeitraum 01.09.2024 bis 28.02.2025 ein Aalfangverbot. Für die deutsche Ostsee galt eine EU-weit einheitliche Schonzeit für den Zeitraum 15.09.2024 bis 15.03.2025 gemäß Europäische Union (2024). Die Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal ist nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern weiterhin ganzjährig verboten. Eine verstärkte Berücksichtigung nicht-fischereilicher Maßnahmen stellte der Fitness-Check der Europäischen Aalverordnung heraus (EC 2020). Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass die mit der Europäischen Aalverordnung veranlasste regionale Bewirtschaftung auf Basis von Aaleinzugsgebieten weiterzuführen ist, was auch mit der Entschließung des Europäischen Parlaments in 2023 herausgestellt wurde (Europäisches Parlament 2023).
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2022
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2023
Für die Verantwortlichkeitsanalyse in Bezug auf den Meerengel wurde berücksichtigt, dass die Art durch die IUCN aktuell weltweit als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft wird (IUCN 2023). Der Meerengel war ursprünglich im Nordostatlantik von Südnorwegen, den Shetlandinseln und Nordschottland südwärts bis zu den Kanarischen Inseln und Mauretanien sowie im Mittelmeer und Schwarzen Meer verbreitet. Er kam auch von der südlichen Nordsee bis in das Kattegat vor (Zidowitz et al. 2017). Insofern liegen die deutschen Meeresgebiete im Bereich des nordöstlichen Arealrandes der Art, wo der Meerengel derzeit als ausgestorben bzw. verschollen eingestuft wird. In den deutschen Meeresgebieten lag der Anteil am Weltbestand unter 10%. Insgesamt ist Deutschland für die weltweite Erhaltung der Art in besonders hohem Maße verantwortlich. NORDSEE: Nach Einschätzung der OSPAR-Kommission (Status Assessment 2021) für die Region II (Greater North Sea) ist der Zustand des Meerengels in diesem Gebiet schlecht (Poor). Beifänge der kommerziellen Fischerei und Freizeitfischerei stellen die größte Gefährdungsursache für die Art in der Nordsee dar. Nach Zidowitz et al. (2017) tritt der Meerengel vor allem im Beifang der Grundschleppnetzfischerei auf (vgl. Kap. (siehe Publikation für Kapitelnummer), Gefährdungsursache: Fischerei indirekt). Weiterhin kommen auch anthropogene Einflüsse wie Lebensraumverschlechterungen als Gefährdungsursachen infrage.
Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG Kieswerk - Betonwerk, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beantragte mit den Unterlagen von August 2025 eine wasserrechtliche Planfeststellung für die Erweiterung des Kiesabbaus "Steinach-Südwest" (Flur Nrn. 249/0, 249/1, 250/0, 251/0, 252/0, 253/0, 254/0 und 255/0, Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, genehmigt mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 26.09.2016, Az.: 42-6413/1). Die geplante Erweiterung der Herstellung eines Gewässers durch Nassabbau von Kies mit Rekultivierung der Uferbereiche ist auf den Grundstücken Flur Nrn. 248/0 und 249/0 (Teilfläche), Gemarkung Münster, Gemeinde Steinach, vorgesehen. Das zur Erweiterung vorgesehene Flurstück 248/0 liegt südlich des bereits genehmigten Bereiches. Zusätzlich kommen ca. 2.100 qm Abbaufläche im Randbereich der bereits genehmigten Abbaufläche Flur Nr. 249/0 hinzu. Die Abbaufläche liegt zwischen den Ortschaften Kirchroth, Münster und Kößnach im südwestlichen Teil der Gemeinde Steinach. Die nächstgelegene Ortschaft Münster befindet sich in etwa 800 m Entfernung in nördlicher Richtung. Die nächsten Kiesweiher liegen östlich der SR8 sowie etwa 150 m weiter südlich bzw. 400 m weiter westlich. Als Nachfolgenutzung ist für den bisher genehmigten Bereich und auch für die gegenständliche Erweiterung Sportfischerei vorgesehen. Eine Wiederverfüllung erfolgt nicht. Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei der Herstellung eines Gewässers eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Bei der beabsichtigten Maßnahme handelt es sich um keine Ausbaumaßnahme im Sinne der Nr. 13.18.2 des UVPG. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Den Antragsunterlagen wurden Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt.
Zuwendung gemäß VV Fördergrundsätze Freizeitfischerei und Fördergrundsätze Fischereiwirtschaft und Fischereiwissenschaft für das Jahr 2024
In Rheinland-Pfalz wird sowohl die Berufs- als auch die Freizeitfischerei praktiziert. Rund 85.000 Personen üben die Freizeitfischerei aus. Es existieren 18 Flussfischereibetriebe an Rhein und Mosel, 11 Haupt- und 6 Nebenerwerbsbetriebe in der Forellen- sowie 4 Haupt- und 2 Nebenerwerbsbetriebe in der Karpfenteichwirtschaft.
Der Dornhai (Abb.: siehe Publikation für Abbildungsnummer) wird in der vorliegenden Roten Liste der RL-Kategorie „Stark gefährdet“ zugeordnet, während er in der vorherigen Roten Liste noch als vom Aussterben bedroht eingestuft worden war. Beim Dornhai wird durch die Präsenz-Zeitserie für die Nordsee für den Zeitraum von 2002 bis 2021 ein stabiler Bestandstrend belegt. Aufgrund dieser realen Veränderung wurde die Einschätzung des kurzfristigen Bestandstrends von der Kriterienklasse „starke Abnahme“ zu „stabil“ geändert. Die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation wurde ebenfalls aufgrund einer realen Veränderung von der Kriterienklasse „extrem selten“ zu „selten“ geändert. Diese Änderung geht auf eine im Vergleich zur vorherigen Roten Liste höhere Anzahl von Präsenznachweisen im Zeitraum von 2012 bis 2021 zurück, der als Grundlage für die Einschätzung der aktuellen Bestandssituation verwendet wurde. Zusätzlich entfielen die unter dem Kriterium „Risiko/stabile Teilbestände“ herausgestellten verstärkten direkten Einwirkungen. Der Dornhai wird weltweit als gefährdet (Vulnerable) eingestuft (IUCN 2023). NORDSEE: Derzeit liegt kein Status Assessment der OSPAR-Kommission vor. Die Art wird aber in der Liste der gefährdeten Arten geführt (OSPAR 2023). Wahrscheinlich ist der Dornhai die am meisten befischte Haiart in der kommerziellen Fischerei (vgl. Kap. (siehe Publikation für Kapitelnummer), Gefährdungsursache: Fischerei direkt), insbesondere im Nordatlantik; aber auch Beifang (vgl. Kap. (siehe Publikation für Kapitelnummer), Gefährdungsursache: Fischerei indirekt) ist als Gefährdungsursache der Art von Bedeutung (Zidowitz et al. 2017). Dabei sind die ausgewachsenen Weibchen besonders begehrt, da sie größer als die Männchen werden. Vermarktet werden Fleisch, Leberöl und Flossen. Die Bauchlappen des Dornhais werden in Deutschland als „Schillerlocke“ und die Rückenfilets als „Seeaal“ vermarktet. Die Art wird vor allem in der Grundschleppnetzfischerei, aber auch mit Kiemennetzen und Langleinen, Ringwaden, Fischfallen sowie mit anderen Fanggeräten und durch Angler bei der Freizeitfischerei gefangen. Zusätzlich sind chemische Belastungen und klimatisch bedingte Temperatur- und Salzgehaltsänderungen Gefährdungen für den Dornhai. OSTSEE: Durch die HELCOM (2013) wird der Dornhai für die gesamte Ostsee als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft. Aus der deutschen Ostsee gibt es nur sehr unregelmäßige Einzelnachweise, deshalb wird die Art hier als unbeständig geführt. Von 2011 bis 2022 war die gezielte Befischung des Dornhais in den Gewässern der Europäischen Union (EU) und des Vereinigten Königreichs (UK) verboten. Dieses Verbot galt auch für EU/UK-Schiffe in internationalen Gewässern. Nach aktueller Einschätzung des ICES (ICES Advice 2022) liegt die Gesamtbiomasse des Dornhais im Nordostatlantik und angrenzenden Gewässern derzeit über dem Referenzwert (MSY Btrigger; zur Erläuterung siehe Glossar in Barz & Zimmermann 2024). Der ICES hat daher seit vielen Jahren erstmalig für 2023 und 2024 wieder eine Empfehlung für den gezielten Fang abgegeben.
NORDSEE: In der Nordsee zeigt sich eine zunehmende Reproduktion der Art, z.B. seit 2001 im Hörnumtief oder von 2006 bis 2009 im Jadebusen. Die Sardelle ist vor allem im Sommer in der deutschen AWZ der Nordsee anzutreffen. OSTSEE: Für den Zeitraum von 2008 bis 2022 gibt es keine Fangmeldungen der Sardelle aus der kommerziellen Küstenfischerei von Mecklenburg-Vorpommern, da die Art nicht gesondert erfasst wird. Doch gibt es aus dem Zeitraum immer wieder Einzelnachweise aus der Berufs- und Freizeitfischerei.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 33 |
| Land | 21 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 8 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 19 |
| Taxon | 5 |
| Text | 14 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 28 |
| Offen | 31 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 59 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 16 |
| Keine | 33 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 34 |
| Lebewesen und Lebensräume | 60 |
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| Wasser | 60 |
| Weitere | 49 |