<p>Fahrrad fahren ist gesund und gut für die Umwelt</p><p>So macht klimafreundliches Radfahren noch mehr Spaß</p><p><ul><li>Nutzen Sie das Fahrrad so oft wie möglich: Dies schont Ihren Geldbeutel, hält Sie gesund und hilft der Umwelt.</li><li>Halten Sie Ihr Fahrrad in Schuss: Nur so bereitet es auch Fahrfreude und ist verkehrssicher.</li><li>Achten Sie beim Kauf auf Markenqualität. Dies sichert die Langlebigkeit des Rades und seiner Komponenten und dient Ihrer Sicherheit.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Das Fahrrad ist das umweltfreundlichste Verkehrsmittel: emissionsfrei, leise, effizient, klimaschonend – darüber hinaus vielseitig, schnell, kostengünstig und gesundheitsfördernd.</p><p><strong>Das richtige Rad:</strong>Für jeden Einsatzbereich gibt es spezielle Räder. Vom City-Rad über Tourenrad, Rennrad, Liegerad bis hin zum Lastenrad. Auch gibt es Pedelecs und E-Bikes, also Räder mit elektrischem Motor im Angebot. Welches Rad zu wem passt, kann man pauschal nicht sagen. Für alle Alltagsradler*innen können aber folgende Hinweise Orientierung bieten:</p><p><strong>Gesundheit:</strong>Es gibt kaum einen gesünderen Ausdauersport als Fahrrad fahren. Mit regelmäßigem Radtraining nimmt das Herzvolumen zu, die Blutgefäße werden elastischer, und das Gehirn wird besser durchblutet – ideal, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen. Darüber hinaus sinkt der Ruhepuls, und die Atmung wird effektiver. Auch als Fettkiller ist Radfahren optimal, Übergewichtige trainieren auf dem Rad, ohne die Gelenke zu belasten: Wer zügig fährt (20 km/h), verbrennt circa 500 Kalorien in der Stunde. Laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a> reichen bereits 30 Minuten tägliche Bewegung, um Gesundheit und Wohlbefinden erheblich zu steigern. Radfahren ist ideal dafür geeignet. Auch zeigen viele Beispiele aus Großunternehmen mit innerbetrieblichem Mobilitätsmanagement, dass mit steigender Anzahl Rad fahrender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die krankheitsbedingten Fehlzeiten abnehmen.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Fahrradnutzung:</strong>Immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad. Das belegen bundesweite Mobilitätsuntersuchungen wie<a href="http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html">Mobilität in Deutschland (MID)</a>. Insgesamt werden in Deutschland jedoch noch immer "nur" elf Prozent aller Wege mit dem Rad zurückgelegt. Dabei boomt in einigen Städten der Radverkehr während er in anderen Städten und Gemeinden stagniert oder sogar abnimmt. Vor allem im ländlichen Raum ist der Radfahrtrend noch nicht angekommen. Andere Länder sind Deutschland weit voraus: die Niederlande erreichen einen Radverkehrsanteil von<a href="https://english.kimnet.nl/publications/publications/2024/01/10/cycling-facts-2023">28 Prozent</a>und Dänemark<a href="https://www.visitdenmark.com/press/latest-news/facts-and-figures-cycling-denmark">16 Prozent</a>. Insgesamt verliert die Autonutzung in den europäischen Großstädten wie Kopenhagen, Paris oder Berlin an Bedeutung. Die Menschen setzen zunehmend auf eine umweltfreundliche, sportliche, gesunde und unabhängige Fortbewegung.</p><p>Knapp 80 Prozent der Haushalte in Deutschland besitzen mindestens ein Fahrrad (<a href="http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/publikationen2017.html">MID 2017</a>). Nach Untersuchungen in deutschen Großstädten sind 40 bis 50 Prozent der Autofahrten kürzer als fünf Kilometer. Sie liegen damit in einem Entfernungsbereich, in dem das Fahrrad sogar das schnellste Verkehrsmittel ist (siehe Grafik). Und: Radfahren macht keinen Lärm, erzeugt keine schädlichen Abgase oder Feinstaub und vermindert die Unfallgefahr für andere.</p><p><strong>Verkehrspolitik:</strong>Das Fahrrad wird vor allem in der Freizeit und im Urlaub genutzt, der Radtourismus stellt inzwischen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar (z.B. Radnetz Deutschland). Auch die Bundesregierung fördert den Radverkehr im Sinne einer nachhaltigen, integrierten Verkehrsplanung. Ein wesentliches Instrument dieser Förderung ist der Nationale Radverkehrsplan. Der aktuelle<a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/nationaler-radverkehrsplan-3-0.pdf?__blob=publicationFile">Nationale Radverkehrsplan 3.0 – Fahrradland Deutschland 2030</a>folgt 11 Leitzielen und strebt unter anderem eine Verdopplung der gefahrenen Kilometer per Rad bis 2030 (Vgl. 2017) an. Das BMDV unterstützt den Radverkehr zudem mit einer Reihe von<a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/finanzielle-foerderung-des-radverkehrs.html">Förderprogrammen</a>. Auch im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMWK wird Radverkehr unter dem Förderaufruf "<a href="https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr">Klimaschutz durch Radverkehr</a>" auf Bundesebene gefördert.</p><p><strong>Öffentliche Fahrradverleihsysteme:</strong>Werden die Stärken der öffentlichen Verkehrsmittel mit den Vorteilen des Fahrrades verbunden, steigert das die individuelle Mobilität und nachhaltige Verkehrsmittelwahl (Nutzung im Verbund). Fahrradverleihsysteme haben meist mehrere Radverleihstationen, die häufig in der Nähe von Bahn- und Bushaltestellen verteilt sind. Damit können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher Fahrradfahrten auch spontan unternehmen. So lassen sich Angebotslücken des Öffentlichen Nahverkehrs umgehen. Für den Weg von der Bahnstation zum Büro oder von der Kneipe nach Hause stehen den Nutzern nach einmaliger Anmeldung rund um die Uhr hunderte Fahrräder zum flexiblen Einsatz zu Verfügung. Zudem gibt es stationslose Radverleihe, bei denen man das Leihrad mittels GPS-App und Smartphone lokalisiert. In einigen Kommunen gibt es<a href="https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/lastenradverkehr.html">erfolgreiche Pilotprojekte</a>, bei denen Lastenräder zum Verleih zur Verfügung gestellt werden. So können Bürgerinnen und Bürger den Transport von größeren oder schwereren Gegenständen auf kürzeren Strecken auch ohne Pkw bewältigen.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>Das Radfahren tangiert viele rechtliche Aspekte: Welche Lichtanlagen sind am Fahrrad vorgeschrieben? Welche Wege muss und welche darf man als Radfahrender benutzen? Was muss man bei der Leitung von Radelgruppen beachten? Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das Internetangebot vom ADFC<a href="https://www.adfc.de/artikel/verkehrsregeln-fuer-radfahrende">Verkehrsrecht für Radfahrende</a>bietet hierzu eine Übersicht zu das Radfahren betreffenden Paragraphen.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite<br>Radverkehr(UBA-Themenseite).
Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebedürfnis anderer Menschen stört. In diesem Forschungsprojekt wurden deshalb die Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten analysiert. Hierzu wurden 15 Standorte mit typischen Freizeitaktivitäten in verschiedenen Städten untersucht. Das Forschungsprojekt zeigt, dass Freizeitlärm in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist und zu Lärmbeschwerden führen kann. In dem Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt werden daher konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten durch Freizeitlärm aufgezeigt.
Gerade in Städten finden Freizeitaktivitäten oft in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung statt. Während die einen ihre Freizeit nutzen, fühlen sich andere in ihrer Ruhe gestört. Der Handlungsleitfaden hilft, Lärm als ernstzunehmendes Problem zu verstehen, das die physische und psychische Gesundheit beeinträchtigen kann. Er sensibilisiert alle Betroffenen für das Thema Lärm im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen und -anlagen. Er zeigt zuständigen Behörden sowie Veranstalter*innen mögliche Maßnahmen und konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung von Konflikten. Schließlich stellt er eine Checkliste für die Lärmkonfliktvermeidung bei Freizeitveranstaltungen zur Verfügung.
Feiern im Club, Konzertbesuche, Kopfhörer auf voller Lautstärke: Vieles, was Spaß macht, ist mit Lärm verbunden. Das Problem: Eine hohe Lärmbelastung kann langfristig zur Schwerhörigkeit führen – und die ist nicht heilbar. Anlässlich des 28. Tags gegen den Lärm haben Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daher Auszubildende der Schütz GmbH & Co. KGaA in Selters über den richtigen Umgang mit Lärm in der Freizeit und im Beruf informiert. Dabei standen spannende Experimente auf dem Plan. Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Doch nicht nur laute Maschinen können zu Gehörschäden führen, auch die Freizeit spielt bei der Lärmbelastung eine wichtige Rolle. Denn: Das Ohr unterscheidet nicht zwischen verschieden Lärmquellen und Tageszeiten – zu laut ist zu laut. Und da Schwerhörigkeit die Lebensqualität stark einschränken kann und nicht heilbar ist, ist es umso wichtiger, präventiv Lärmschutz und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Genau das war das Ziel des Besuchs der Experten der SGD Nord bei der Firma Schütz in Selters. Denn die SGD Nord ist in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht unter anderem zuständig für das Thema Arbeitsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen jugendliche Auszubildende aus der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Wie funktioniert das Gehör? Am Vormittag wurden den Auszubildenden zunächst in einer „Kleinen Physikstunde Akustik“ die Grundlagen des Schalls nähergebracht. Anschließend stand die Funktionsweise des Gehörs im Mittelpunkt, die ein Staatlicher Gewerbearzt der SGD Nord veranschaulichte. In der Lehrwerkstatt ging es dann ans Experimentieren: Lärmquellen aus Freizeit und Beruf wurden einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen. Hierbei sprachen Experten und Auszubildende auch über geeignete Maßnahmen zum Schutz des Gehörs. Parallel zu den Vorträgen bestand für die Auszubildenden die Möglichkeit, ihr Gehör audiometrisch untersuchen zu lassen und an einer persönlichen arbeitsmedizinischen Beratung teilzunehmen. Insgesamt bot die Kooperation mit der Firma Schütz eine tolle Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch über Lärmrisiken und Lärmprävention. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .
Pressemitteilung Nr.: 04/2009 Halle (Saale), 24.04.2009 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum diesjährigen „Tag gegen Lärm“ am 29. April 2009 ein Experten-Internet-Chat durch. Am Mittwoch, dem 29.04.2009 von 16.00 - 17.00 Uhr können Sie mit mehre- ren Experten, die professionell mit dem Schutz vor Lärm beschäftigt sind, über Ihre Fragen, Meinungen und Probleme im eigens dafür eingerichteten Exper- ten-Chat-Raum diskutieren. Unter www.lau-st.de gelangen Sie direkt zum Chat. Dort stehen für Sie Lärmexperten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Holger Feuerstake, des Landesverwal- tungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Wolfgang Waltmann sowie des TÜV Nord, Herr Dr. Richard Neuhofer bereit. Das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm lautet: Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr alle Geräusche, die im täglichen Leben (ob am Arbeitsplatz oder zu Hause) allgegenwärtig sind und vor allem in der eige- nen Wohnung zur Belastung werden können. Neben Verkehrsgeräuschen, deren Reduzierung durch Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermög- licht werden soll, haben auch Bau-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie der Lärm am Arbeitsplatz eine große Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensquali- tät. Unsere Experten werden mit Ihnen diskutieren und Sie beraten über An- sprechpartner, Gesetze, Verordnungen sowie geltende Mess- und Berech- nungsverfahren für die Erfassung von Geräuschen und Erschütterungen. Das LAU Sachsen-Anhalt unterstützt mit dieser Aktion auch dieses Jahr wie- der die Organisatoren des „Tages gegen Lärm“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA). 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Internet-Chat des LAU Sachsen-Anhalt zum „Tag gegen Lärm“ am 29.04.2009 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de
Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebedürfnis anderer Menschen stört. In diesem Forschungsprojekt wurden deshalb die Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten analysiert. Hierzu wurden 15 Standorte mit typischen Freizeitaktivitäten in verschiedenen Städten untersucht. Das Forschungsprojekt zeigt, dass Freizeitlärm in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist und zu Lärmbeschwerden führen kann. In dem Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt werden daher konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten durch Freizeitlärm aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 68/2024.
Gerade in Städten finden Freizeitaktivitäten oft in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung statt. Während die einen ihre Freizeit nutzen, fühlen sich andere in ihrer Ruhe gestört. Der Handlungsleitfaden hilft, Lärm als ernstzunehmendes Problem zu verstehen, das die physische und psychische Gesundheit beeinträchtigen kann. Er sensibilisiert alle Betroffenen für das Thema Lärm im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen und -anlagen. Er zeigt zuständigen Behörden sowie Veranstalter*innen mögliche Maßnahmen und konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung von Konflikten. Schließlich stellt er eine Checkliste für die Lärmkonfliktvermeidung bei Freizeitveranstaltungen zur Verfügung. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Lärm durch Freizeitaktivitäten ist in vielen Städten und Gemeinden ein erhebliches Problem. Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. So gibt es z. B. diverse Open-Air-Veranstaltungen, Gaststätten mit Musik, Festplätze, Märkte. Es wird Skatebord gefahren, Fußball auf Bolzplätzen gespielt und vieles mehr. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebürfnis anderer Menschen stört. Auch die aktuelle Entwicklung der zunehmenden Verdichtung des Wohnraums, insbesondere in Ballungsräumen, führt zu geringeren Abständen zwischen Wohnen und Freizeitnutzung. Wohnungsnahe Erholungsgebiete, in denen man 'zur Ruhe kommt', sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal von dicht besiedelten Städten. Bund, Städte und Gemeinden sind daher bestrebt, die negativen Begleiterscheinungen von Freizeitaktivitäten, wie z. B. Lärm, möglichst zu vermeiden. Den Städten und Gemeinden sowie Planungsbehörden und Gewerbetreibenden fehlt jedoch häufig das Know-How, wie Lärmkonflikte dauerhaft vermieden und ein verträgliches Nebeneinander zwischen der Ausübung von Freizeitaktivitäten und dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohnern Rechnung tragen werden kann. Das Forschungsvorhaben identifiziert und bewertet die Lärmkonflikte durch Freizeitaktivitäten in Städten und fasst in Form eines Leitfadens für die genannten Akteure die Erfahrungen und Möglichkeiten zur Lärmminderung adressatengerecht zusammen.
Origin | Count |
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Bund | 33 |
Land | 17 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 25 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 15 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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geschlossen | 23 |
offen | 27 |
Language | Count |
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Deutsch | 49 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Dokument | 8 |
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Topic | Count |
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Boden | 30 |
Lebewesen und Lebensräume | 38 |
Luft | 50 |
Mensch und Umwelt | 50 |
Wasser | 26 |
Weitere | 37 |