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Tieffrequente Immissionen im Freizeitlärm (TIFL)

Tieffrequente Immissionen im Freizeitlärm (TIFL), Tieffrequente Immissionen im Freizeitlärm

28. Tag gegen den Lärm: SGD Nord im Dialog mit Auszubildenden der Firma Schütz

Feiern im Club, Konzertbesuche, Kopfhörer auf voller Lautstärke: Vieles, was Spaß macht, ist mit Lärm verbunden. Das Problem: Eine hohe Lärmbelastung kann langfristig zur Schwerhörigkeit führen – und die ist nicht heilbar. Anlässlich des 28. Tags gegen den Lärm haben Experten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daher Auszubildende der Schütz GmbH & Co. KGaA in Selters über den richtigen Umgang mit Lärm in der Freizeit und im Beruf informiert. Dabei standen spannende Experimente auf dem Plan. Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten. Doch nicht nur laute Maschinen können zu Gehörschäden führen, auch die Freizeit spielt bei der Lärmbelastung eine wichtige Rolle. Denn: Das Ohr unterscheidet nicht zwischen verschieden Lärmquellen und Tageszeiten – zu laut ist zu laut. Und da Schwerhörigkeit die Lebensqualität stark einschränken kann und nicht heilbar ist, ist es umso wichtiger, präventiv Lärmschutz und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Genau das war das Ziel des Besuchs der Experten der SGD Nord bei der Firma Schütz in Selters. Denn die SGD Nord ist in ihrer Funktion als Gewerbeaufsicht unter anderem zuständig für das Thema Arbeitsschutz. Im Fokus der Veranstaltung standen jugendliche Auszubildende aus der Metall- und Kunststoffverarbeitung. Wie funktioniert das Gehör? Am Vormittag wurden den Auszubildenden zunächst in einer „Kleinen Physikstunde Akustik“ die Grundlagen des Schalls nähergebracht. Anschließend stand die Funktionsweise des Gehörs im Mittelpunkt, die ein Staatlicher Gewerbearzt der SGD Nord veranschaulichte. In der Lehrwerkstatt ging es dann ans Experimentieren: Lärmquellen aus Freizeit und Beruf wurden einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen. Hierbei sprachen Experten und Auszubildende auch über geeignete Maßnahmen zum Schutz des Gehörs. Parallel zu den Vorträgen bestand für die Auszubildenden die Möglichkeit, ihr Gehör audiometrisch untersuchen zu lassen und an einer persönlichen arbeitsmedizinischen Beratung teilzunehmen. Insgesamt bot die Kooperation mit der Firma Schütz eine tolle Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch über Lärmrisiken und Lärmprävention. Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des

Pressemitteilung Nr.: 04/2009 Halle (Saale), 24.04.2009 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt führt mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zum diesjährigen „Tag gegen Lärm“ am 29. April 2009 ein Experten-Internet-Chat durch. Am Mittwoch, dem 29.04.2009 von 16.00 - 17.00 Uhr können Sie mit mehre- ren Experten, die professionell mit dem Schutz vor Lärm beschäftigt sind, über Ihre Fragen, Meinungen und Probleme im eigens dafür eingerichteten Exper- ten-Chat-Raum diskutieren. Unter www.lau-st.de gelangen Sie direkt zum Chat. Dort stehen für Sie Lärmexperten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Holger Feuerstake, des Landesverwal- tungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Wolfgang Waltmann sowie des TÜV Nord, Herr Dr. Richard Neuhofer bereit. Das diesjährige Motto des Tages gegen Lärm lautet: Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr alle Geräusche, die im täglichen Leben (ob am Arbeitsplatz oder zu Hause) allgegenwärtig sind und vor allem in der eige- nen Wohnung zur Belastung werden können. Neben Verkehrsgeräuschen, deren Reduzierung durch Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ermög- licht werden soll, haben auch Bau-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie der Lärm am Arbeitsplatz eine große Bedeutung für die Erhaltung unserer Lebensquali- tät. Unsere Experten werden mit Ihnen diskutieren und Sie beraten über An- sprechpartner, Gesetze, Verordnungen sowie geltende Mess- und Berech- nungsverfahren für die Erfassung von Geräuschen und Erschütterungen. Das LAU Sachsen-Anhalt unterstützt mit dieser Aktion auch dieses Jahr wie- der die Organisatoren des „Tages gegen Lärm“ der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA). 1/1 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Internet-Chat des LAU Sachsen-Anhalt zum „Tag gegen Lärm“ am 29.04.2009 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Daniela.Kopitziok@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau-st.de

Rechtliche Grundlagen Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung Delegierte EU-Richtlinie 2021/1226 EU-Richtlinie 2020/367 - Methoden zur Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen von Umgebungslärm Verordnung (EU) 2019/1243 Verordnung (EU) 2019/1010 - Angleichung der Berichtserstattungspflichten EU-Richtlinie 2015/996 - Anwendung einheitlicher Berechnungsverfahren nach 34. BImSchV Verordnung (EG) 1137/2008

Im Juni 2002 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch den sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG ) und die 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 34. BImSchV - Verordnung über die Lärmkartierung). Weitere lärmrelevante Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sind nachfolgend aufgeführt: 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung 24. BImSchV - Schallschutzmaßnahmenverordnung 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Mit der Sechsten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm ), die ihre Grundlage im § 48 BImSchG findet, wird dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche Rechnung getragen. Sie findet Anwendung, wenn Lärm von einem Gewerbe bzw. Industrieanlagen ausgeht. Eine Übersicht zu weiteren Regelungen und Gesetzlichkeiten u.a. zu den Themenfeldern Bau, Luftverkehrslärm, Nachbarschaftslärm, Sport- und Freizeitlärm sind der Internetseite des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Letzte Aktualisierung: 11.02.2022

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebedürfnis anderer Menschen stört. In diesem Forschungsprojekt wurden deshalb die Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten analysiert. Hierzu wurden 15 Standorte mit typischen Freizeitaktivitäten in verschiedenen Städten untersucht. Das Forschungsprojekt zeigt, dass Freizeitlärm in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist und zu Lärmbeschwerden führen kann. In dem Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt werden daher konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten durch Freizeitlärm aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 68/2024.

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Gerade in Städten finden Freizeitaktivitäten oft in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung statt. Während die einen ihre Freizeit nutzen, fühlen sich andere in ihrer Ruhe gestört. Der Handlungsleitfaden hilft, Lärm als ernstzunehmendes Problem zu verstehen, das die physische und psychische Gesundheit beeinträchtigen kann. Er sensibilisiert alle Betroffenen für das Thema Lärm im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen und -anlagen. Er zeigt zuständigen Behörden sowie Veranstalter*innen mögliche Maßnahmen und konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung von Konflikten. Schließlich stellt er eine Checkliste für die Lärmkonfliktvermeidung bei Freizeitveranstaltungen zur Verfügung. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Das Spektrum an Outdoor-Freizeitaktivitäten wird immer vielfältiger. Damit verbunden ist jedoch Lärm, der wiederum das Ruhebedürfnis anderer Menschen stört. In diesem Forschungsprojekt wurden deshalb die Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten analysiert. Hierzu wurden 15 Standorte mit typischen Freizeitaktivitäten in verschiedenen Städten untersucht. Das Forschungsprojekt zeigt, dass Freizeitlärm in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist und zu Lärmbeschwerden führen kann. In dem Abschlussbericht zu dem Forschungsprojekt werden daher konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten durch Freizeitlärm aufgezeigt.

Beurteilung und Minderung der Lärmauswirkungen durch Freizeitlärm in Städten

Gerade in Städten finden Freizeitaktivitäten oft in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung statt. Während die einen ihre Freizeit nutzen, fühlen sich andere in ihrer Ruhe gestört. Der Handlungsleitfaden hilft, Lärm als ernstzunehmendes Problem zu verstehen, das die physische und psychische Gesundheit beeinträchtigen kann. Er sensibilisiert alle Betroffenen für das Thema Lärm im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen und -anlagen. Er zeigt zuständigen Behörden sowie Veranstalter*innen mögliche Maßnahmen und konkrete Handlungsoptionen zur Vermeidung von Konflikten. Schließlich stellt er eine Checkliste für die Lärmkonfliktvermeidung bei Freizeitveranstaltungen zur Verfügung.

Gommern_Schallgutachten.pdf

SCHALLTECHNISCHES INGENIEURBÜRO FÜR SCHALLSCHUTZ DIPL.-PHYS. HAGEN SCHMIDL GUTACHTEN Untersuchungen zum Straßenverkehr im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplanes für Messungen von Geräuschemissionen und -immissionen die Stadt Gommern Berechnung von Geräuschemissionen und –immissionen Gutachten in Genehmigungsverfahren § 47c BImSchG Lärmkarten § 47d BImSchG Lärmaktionspläne Arbeitsplatzbeurteilung Bau- und Raumakustik Bauleitplanung Verkehrslärm Sport- und Freizeitlärm ECO AKUSTIK Ingenieurbüro für Schallschutz Dipl.-Phys. Hagen Schmidl Freie Straße 30a 39112 Magdeburg Tel.: +49 (0)39203 6 02 29 mail@eco-akustik.de www.eco-akustik.de Stand: 11.07.2024 Gutachten Nr.: ECO 23073 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Untersuchungen zum Straßenverkehr im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Gommern Stand: 11.07.2024 Auftraggeber: Stadt Gommern Platz des Friedens 10 39245 Gommern Unsere Auftrags-Nr.:ECO 23073 Ihre Bestellung vom:07.09.2023 Bearbeiter:Dipl.-Phys. H. Schmidl Seitenzahl:21 inkl. Anlagen Datum:11.07.2024 ECO AKUSTIK Ingenieurbüro für Schallschutz, Freie Straße 30a, 39112 Magdeburg Tel. (039203) 60 229, www.eco-akustik.de ECO AKUSTIK Gutachten ECO 23073 Lärmaktionsplan Gommern 11.07.2024 Seite 2 / 21 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS......................................................................................................................... 2 TABELLENVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 3 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................................ 3 1.AUFGABENSTELLUNG UND VORGEHENSWEISE ................................................................... 4 2.UNTERLAGEN UND ABKÜRZUNGEN........................................................................................ 5 2.1NORMEN UND RICHTLINIEN........................................................................................................... 5 2.2DATEN UND UNTERLAGEN ............................................................................................................ 6 3.UNTERSUCHTE MAßNAHME ..................................................................................................... 7 4.SCHALLAUSBREITUNGSRECHNUNG .....................................................................................10 5.BELASTETEN ANALYSE...........................................................................................................11 5.1 GESCHÄTZTE ZAHL DER MENSCHEN INNERHALB DER ISOPHONEN-BÄNDER (GEMÄß 34.BIMSCHV § 4, ABS. 4)................................................................................................................................................11 5.2 GESCHÄTZTE ZAHL VON GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN AUSWIRKUNGEN .............................................11 6.VERÄNDERUNG DER BELASTETENZAHLEN..........................................................................13 7.RUHIGE GEBIETE......................................................................................................................14 7.1RECHTLICHE GRUNDLAGEN .........................................................................................................14 7.2VORSCHLÄGE FÜR RUHIGE GEBIETE .............................................................................................15 7.2.1Menz, Kirchberg................................................................................................................15 7.2.2Wahlitz, Wald ....................................................................................................................16 7.2.3Wahlitz, Friedhof ...............................................................................................................17 ANLAGEN .............................................................................................................................................18 ANLAGE 1 – EMISSIONEN IM AKUSTISCHEN MODELL .................................................................................19 ANLAGE 2 – LÄRMKARTEN HAUPTVERKEHRSSTRAßEN ..............................................................................20 ECO AKUSTIK Ingenieurbüro für Schallschutz, Freie Straße 30a, 39112 Magdeburg Tel. (039203) 60 229, www.eco-akustik.de

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