Rund 12 % der Berliner Stadtgebietsfläche sind öffentliche Grünflächen – das sind knapp 11.000 Hektar. Dazu gehören Grünanlagen, Spielplätze, Kleingärten, Friedhöfe, das Straßenbegleitgrün sowie rund 433.000 Straßenbäume und ein Vielfaches an Parkbäumen. Die Pflege und Unterhaltung des Berliner Stadtgrüns ist eine anspruchsvolle, vielgestaltige und manchmal auch schwierige Aufgabe, die von verschiedenen dafür verantwortlichen Stellen wahrgenommen wird. Für das öffentliche Stadtgrün sind überwiegend die Grünflächenämter der Bezirke zuständig. Aber auch weitere Institutionen sind mit der Pflege von Parks und Grünanlagen betraut, wie z.B. die Grün Berlin GmbH und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Ein ressortübergreifend abgestimmtes Handbuch Gute Pflege stellt die Berliner Ziele für eine qualifizierte Grünflächenpflege unter Berücksichtigung von Erholungs- und Naturschutzbelangen mit den dafür erforderlichen Aufwänden dar. Im Rahmen der Grünflächenpflege sind auch Aspekte des Pflanzenschutzes zu berücksichtigen. Das mit der zunehmenden Globalisierung einhergehende Einschleppen von Schadorganismen und Neophyten wie auch das sich verändernde Klima beeinträchtigen nicht nur die Gesundheit der Pflanzen im Stadtgrün, sondern können auch für den Menschen zu gesundheitlichen Einschränkungen führen. Neben der Sicherstellung des fach- und umweltgerechten Schutzes der Pflanzen und Bäume in unserer Stadt sind dabei also auch Fragen der Gesundheit der Bevölkerung zu beachten. Beispiele hierfür sind das seit einigen Jahren verstärkte Auftreten des Eichenprozessionsspinners und die zunehmende Ausbreitung der aus Nordamerika stammenden Pflanze Ambrosia. Die Pollen der Ambrosia sind stark allergen, weshalb die Ausbreitung der Pflanzen u.a. auch im Rahmen der Grünflächenpflege bekämpft wird. Die Grünflächenämter arbeiten in solchen Fragen mit dem Pflanzenschutzamt Berlin zusammen. Immer mehr Abfall im Stadtgrün macht es leider notwendig, auf den Zusammenhang zwischen Müllbeseitigung und gärtnerischer Pflege aufmerksam zu machen. Weiterführende Informationen zur Organisation der Pflege und Unterhaltung des Berliner Stadtgrüns bzw. den verschiedenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie unter Kontakt. Bild: SenUVK Grün der Bezirke Die Grünflächenämter der Bezirke pflegen und unterhalten rund 9.000 ha Grünflächen, die sich in erster Linie aus öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen und Friedhöfen zusammensetzen und überwiegend zu ihrem Fachvermögen gehören. Weitere Informationen Bild: Bezirksamt Spandau Handbuch Gute Pflege (HGP) – Pflegestandards für die Berliner Grün- und Freiflächen Grünflächenmanagement steht im Spannungsfeld zwischen gärtnerischer Pflege und Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie der naturschutzfachlichen Belange. Darüber hinaus sind die speziellen Anforderungen der Gartenkunst und die Bewahrung des gartenkünstlerischen Erbes zu beachten. Weitere Informationen Bild: Holger Koppatsch Kein Müll im Park Ob als Ort von Stille und Entspannung, als Spielfeld für Bewegung, Spaß und Sport oder als Treffpunkt für Freunde und Fremde: Berlins Grün- und Erholungsanlagen locken nicht nur im Sommer täglich zehntausende Besucher an. Das ist gut so und Sinn und Zweck der Sache. Weitere Informationen
Bebauungsplan
Bebauungspläne und Umringe der Stadt Dillingen (Saarland), Stadtteil Pachten:Bebauungsplan "Gewerbegebiet noerdlich Friedhof Pachten Nr.34" der Stadt Dillingen, Stadtteil Pachten
Bild: sp4764 - Fotolia.com Daten und Fakten Daten zum Bestand an öffentlichen Grünflächen, Kleingärten, Friedhöfen und Stadtbäumen werden angeboten. Weitere Informationen Bild: SenUVK Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Benutzung der Anlagen sowie Hinweise zu den einschlägigen Gesetzen und den Ansprechpartnern in den Behörden. Weitere Informationen Bild: Manuel Frauendorf Stadtgrün-Projekte Erfahren Sie mehr zu aktuellen und besonderen Projekten des Berliner Stadtgrüns – vom Tempelhofer Feld bis zu Berlins grünen Dächern. Weitere Informationen Bild: SenUVK Gärtnern in der Stadt Gärten in der Stadt – ein wesentlicher Teil des städtischen Grünflächensystems. Informationen zur Kleingartenentwicklung und über die Vielzahl der Berliner Gemeinschaftsgärten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Kinderspielplätze Hier finden Sie Informationen zu öffentlichen und privaten Spielplätzen in Berlin sowie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den bezirklichen Gartenämtern. Weitere Informationen Bild: spuno - Fotolia.com Stadtbäume Bäume in der Stadt haben viele positive Wirkungen. Ihr Erhalt ist wichtig. Informationen zu Schutz und Pflege werden angeboten. Über die Spendenkampagne können mehr Straßenbäume gepflanzt werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Gebäudegrün Grüne Dächer und Fassaden bieten zahlreiche Vorteile für Umwelt und Gebäude. Sie verbessern das Stadtklima, speichern Regenwasser, filtern Schadstoffe und bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Zudem wirken sie isolierend, was zu Energieeinsparungen und einem angenehmen Raumklima führt. Mit dem GründachPLUS Programm fördern wir die Begrünung von Dächern und Fassaden auf Bestandsgebäuden. Informieren Sie sich auf unserer Seite über Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Friedhöfe und Begräbnisstätten Die Friedhöfe sind ein bedeutendes Potenzial des Stadtgrüns und der Kulturgeschichte Berlins. Informationen über die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einschließlich der drei sowjetischen Ehrenmale ergänzen diesen Themenkomplex. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Planen und Bauen Der Landschaftsbau bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umfasst das Spektrum von Freiflächen an Gebäuden, Grün an Straßen und Plätzen sowie von besonderen Bauvorhaben. Weitere Informationen Bild: SenUVK Pflegen und Unterhalten des Berliner Stadtgrüns Rund 12 % der Berliner Stadtgebietsfläche sind öffentliche Grünflächen. Die Pflege und Unterhaltung dieser Flächen sowie der weit über 430.000 Straßenbäume sind eine anspruchsvolle und sehr vielgestaltige Aufgabe. Weitere Informationen Bild: SenUVK Grünflächeninformationssystem (GRIS) Das GRIS ist ein DV-Fachverfahren der 12 Gartenämter und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Es umfasst die fünf Module: "Fachdatenbank", "Geo-Informationssystem (GIS)", "Bestandsstatistiken", "Internetauskunft" und digitale "Bilddatenbank". Weitere Informationen Bild: SenUMVK / Dagmar Schwelle Peter-Joseph-Lenné-Preis des Landes Berlin Der seit 1965 verliehene Lenné-Preis ist ein Ideenwettbewerb zur Landschaftsentwicklung und Freiraumplanung. Er richtet sich an junge Landschaftsarchitekten, Planer, Wissenschaftler, Architekten und Künstler. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Geschichte des Berliner Stadtgrüns Zur Geschichte Berlins gehört auch die städtische Grünentwicklung. Diese wird in sechs Kapiteln, beginnend mit den kurfürstlichen und königlichen Garten- und Alleeplanungen im Zentrum der Stadt bis heute beschrieben. Weitere Informationen Wässern von Stadtbäumen Richtiges Gießen ist einfach, dennoch sollten einige Hinweise beachtet werden. Weitere Informationen Stadtbäume für Berlin Spenden Sie für Straßenbäume. Jeder Euro zählt. Weitere Informationen Kleingartenentwicklungsplan Berlin 2030 Der Plan beschreibt die Entwicklungsperspektive der knapp 880 Kleingartenanlagen Berlins. Weitere Informationen GründachPLUS Das Land Berlin bietet zur Förderung der Gebäudebegrünung von Bestandsgebäuden das Berliner Programm „GründachPLUS“ an. Weitere Informationen Immer aktuell Kein Müll im Park Weitere Informationen Plattform Produktives Stadtgrün Die Plattform informiert über die Vielzahl der Berliner Gemeinschaftsgärten. Weitere Informationen Das Touristische Informationssystem besteht aus zwei Komponenten: Den saphirblauen Wegweisern und den Informationsstelen. Start der Pilotphase: Neue Informationsstelen bieten bessere Orientierung für Tourist*innen und Berliner*innen Weitere Informationen: Grün Berlin Rechtsvorschriften zum Stadtgrün Urban Green Space – Information in English Karten online Grünanlagen-, Spielplatz-, Friedhofs- und Kleingartenbestand Radfahren, Grillen, Hundefreilauf Benutzung von Grünanlagen – Regeln und Angebote Berliner Kulturlandschaften Ein Projekt des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla). Machen Sie sich auf den Weg durch die Stadt, um das grüne Berlin zu erleben…
Für den Großteil des öffentlichen Stadtgrüns in Berlin sind verschiedene Stellen sowohl in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als auch in den Bezirksverwaltungen zuständig. In der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt die Abteilung “Naturschutz und Stadtgrün”, und hier das Referat “Freiraumplanung und Stadtgrün”, die gesamtstädtischen Leitungsaufgaben (Planung, Grundsatzangelegenheiten, Steuerung) für das öffentliche Stadtgrün in Berlin wahr. Dazu gehören die Erarbeitung von Fachplanungen für die Gesamtstadt, die Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das Stadtgrün sowie der Informationsaustausch und fachliche Abstimmungen mit den bezirklichen Grünflächenämtern (auch Gartenämter oder Gartenbauämter genannt). Darüber hinaus werden im Referat “Freiraumplanung und Stadtgrün” auch Einzelangelegenheiten, die in unmittelbarer Regierungsverantwortung durchgeführt werden (z.B. Planung und Bau der Grünanlagen im Parlaments- und Regierungsviertel), wahrgenommen. Den Straßen- und Grünflächenämtern der Berliner Bezirke obliegen die kommunalen Aufgaben von Bau, Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen (Grün- und Erholungsanlagen einschließlich öffentliche Kinderspielplätze, Straßengrün und Grünflächen an öffentlichen Gebäuden), Pflanzung und Pflege der Straßenbäume, Verwaltung und Verpachtung der Kleingartenanlagen auf landeseigenen Grundstücken, Verwaltung sowie Pflege und Unterhaltung der landeseigenen Friedhöfe. Diese Aufgaben werden im bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt wahrgenommen. In besonderen Einzelfällen sind weitere Institutionen und Organisationen in öffentlicher, aber auch in privater Trägerschaft für bestimmte öffentliche Grünflächen verantwortlich. Neben den Kontakten in Bezug auf die Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Stadtgrüns in Berlin gibt es eine Vielzahl von Organisationen und Vereinen, die sich mit gärtnerischen und grünfachlichen Themen beschäftigen. Eine Auswahl von diesen finden Sie unter dem Punkt Verbände und Organisationen . Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Hier finden Sie Kontakte und Ansprechpersonen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Weitere Informationen Bezirksverwaltungen Hier finden Sie Kontakte und Ansprechpersonen der Bezirksverwaltungen Weitere Informationen Weitere Institutionen Hier finden Sie Kontakte und Ansprechpersonen weiterer Institutionen Weitere Informationen Verbände und Organisationen Hier finden Sie Kontakte und Ansprechpersonen von Verbänden und Organisationen Weitere Informationen
Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen einschließlich der Spielplätze sind ein Teil der öffentlichen Grünflächen in Berlin. Zum Bestand an öffentlichen Grünflächen im gesamten Stadtgebiet und in den Bezirken zählen neben den Grün- und Erholungsanlagen, den Spielplätzen und den besonderen Grünanlagen wie Botanischer Garten oder Zoologischer Garten auch Grünflächen auf Straßenland sowie Kleingartenanlagen und Friedhöfe. Die Daten und Fakten zu Grünanlagen werden im Kontext zu diesen weiteren Grünflächentypen dargestellt. Die Grundlage für die nachfolgenden Übersichten zum Bestand an Öffentlichen Grünflächen bildet in erster Linie das Grünflächeninformationssystem (GRIS) Berlin . Die in den Übersichten zusätzlich enthaltenen Daten zur Fläche Berlins (der einzelnen Bezirke) sowie zu den Flächen von Wäldern, Gewässern und Siedlungs- bzw. Verkehrsgrünflächen stammen vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (nachfolgend Amt für Statistik oder kurz nur AfS). Der Stand der aus dem GRIS Berlin stammenden Daten zu den Öffentlichen Grünflächen ist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Die Daten des AfS sind i.d.R. ein Jahr älter. Quellen: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt III C; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Datenstand Statistische Angaben Berlin: Vorjahr) Hier erhalten Sie Zugang zum Datenbestand der Bezirke zu den einzelnen öffentlichen Grünanlagen. Die Bereitstellung dieser Daten erfolgt über das Geoportal Berin (FIS-Broker). Sachdaten Grünanlagen Die über das Geoportal Berlin veröffentlichten Daten zum Grünanlagenbestand können einen anderen Datenstand als die über diese Internetseite veröffentlichten Daten haben! Die den nachfolgenden Berichten zugrunde liegenden Daten werden jährlich auch an das Amt für Statistik übermittelt und gehen dort dann in die jährlichen Statistischen Angaben zum Land Berlin ein. Anders verhält es sich bei den im Geoportal veröffentlichten Daten. Diese können durchaus zu deutlich abweichenden Terminen aus dem GRIS ausgelesen werden. Ziel ist es, im Geoportal immer möglichst aktuelle Daten zu veröffentlichen. So können z.B. in Verbindung mit hervorgehobenen Planungen und Konzepten sehr zeitnah auch aktuelle Daten veröffentlicht werden oder nach größeren Baumaßnahmen in bedeutenden Grün- und Parkanlagen auch die aktuellen Daten präsentiert werden. Es erfolgt mindestens 1x jährlich eine Aktualisierung der Daten im Geoportal, unterjährige Anpassungen können nach Bedarf erfolgen. Die Daten in den über diese Seite veröffentlichten Übersichten können daher im Detail von den Daten des Geoportals abweichen. Der Zeitbezug ist in den Übersichten und im Geoportal jeweils kenntlich gemacht und entsprechend zu beachten.
Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden. Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/
Der Bebauungsplan Bergedorf 96 für den Geltungsbereich westlich der Parkanlage ¿Alter Friedhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Gojenbergsweg - über die Flurstücke 1482 und 1481, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1836 der Gemarkung Bergedorf.
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Friedhof Öjendorf, 2. Teil
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Billstedt, Ortsteil: 131, Planbezirk: Friedhof Öjendorf, 1. Teil
Origin | Count |
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Bund | 121 |
Kommune | 102 |
Land | 802 |
Wissenschaft | 5 |
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Type | Count |
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Daten und Messstellen | 65 |
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 41 |
Gesetzestext | 1 |
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Umweltprüfung | 179 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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