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Ressortforschungsplan 2020^Wildkatzenwälder von morgen, Teilvorhaben: Wildkatzenwälder für Sachsen

Die Gattung (Eleutherodactylus) auf dem Guaiquinima-Tafelberg, Venezuela

Die Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia) unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 4 (2015), ISSN 0941-7281 Einband (PDF) Impressum, Zitiervorschläge (PDF) Titel, Zusammenfassung, Vorwort, Vorbemerkungen, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Verzeichnis der im Text erwähnten Tiere (PDF)​​​​​​​ Kapitel 1 Einleitung und Grundsätze (PDF)​​​​​​​ Kapitel 2 Methodik (PDF)​​​​​​​ Kapitel 3 Bearbeitungsgebiet (PDF)​​​​​​​ Kapitel 4 Ergebnisse 4.1 Artenspektrum der Lurche und Kriechtiere Sachsen-Anhalts (PDF) 4.2 Naturraumbezogene Artenverbreitung innerhalb Sachsen-Anhalts (PDF) 4.3 Artbesprechungen heimischer Arten 4.3.1 Feuersalamander – Salamandra salamandra (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.2 Bergmolch – Ichthyosaura alpestris (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.3 Nördlicher Kammmolch – Triturus cristatus (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.4 Fadenmolch – Lissotriton helveticus (RAZOUMOWSKY, 1789) (PDF) 4.3.5 Teichmolch – Lissotriton vulgaris (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.6 Nördliche Geburtshelferkröte – Alytes obstetricans (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.7 Rotbauchunke – Bombina bombina (Linnaeus, 1761) (PDF) 4.3.8 Westliche Knoblauchkröte – Pelobates fuscus (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.9 Erdkröte – Bufo bufo (Linnaeus, 1768) (PDF) 4.3.10 Kreuzkröte – Epidalea calamita (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.11 Wechselkröte – Bufotes viridis (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.12 Europäischer Laubfrosch – Hyla arborea (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.13 Moorfrosch – Rana arvalis (Nilsson, 1842) (PDF) 4.3.14 Springfrosch – Rana dalmatina (Fitzinger in Bonaparte, 1838) (PDF) 4.3.15 Grasfrosch – Rana temporaria (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.16 Teichfrosch – Pelophylax esculentus (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.17 Seefrosch – Pelophylax ridibundus (Pallas, 1771) (PDF) 4.3.18 Kleiner Wasserfrosch – Pelophylax lessonae (Camerano, 1882) (PDF) 4.3.19 Europäische Sumpfschildkröte – Emys orbicularis (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.20 Westliche Blindschleiche – Anguis fragilis (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.21 Zauneidechse – Lacerta agilis (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.3.22 Waldeidechse – Zootoca vivipara (Lichtenstein, 1823) (PDF) 4.3.23 Mauereidechse – Podarcis muralis (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.24 Schlingnatter – Coronella austriaca (Laurenti, 1768) (PDF) 4.3.25 Ringelnatter – Natrix natrix (LINNAEUS, 1758) (PDF) 4.3.26 Kreuzotter – Vipera berus (Linnaeus, 1758) (PDF) 4.4 Eingebürgerte und gebietsfremde Arten (PDF) 4.4.1 Eingebürgerte Art - Europäischer Grottenolm - Proteus anguinus (Laurenti, 1768) 4.4.2 In Sachsen-Anhalt gebietsfremde Lurche und Kriechtiere 5 Bewertung und Ausblick 5.1 Herpetofauna innerhalb der FFH-Kulisse des Landes (PDF) 5.1.1 Artenspektrum und Repräsentanz innerhalb der FFH-Gebiete 5.1.2 Kennzeichnende Arten der FFH-Lebensraumtypen 5.2. Gefährdung und Schutz 5.2.1 Gesetzlicher Schutz von Lurchen und Kriechtieren (PDF) 5.2.2 Herpetofauna in der behördlichen Planung (PDF) 5.2.3 Schutz der Herpetofauna in der Praxis (PDF) 5.2.3.1 Schutz der Herpetofauna im Straßenverkehr 5.2.3.2 Schutz der Herpetofauna im Siedlungsbereich 5.2.4 Feinde und Krankheiten heimischer Lurche und Kriechtiere (PDF) 5.3 Weiterer Handlungsbedarf uns Ausblick 5.3.1 Weiterer Handlungsbedarf zu FFH-Aspekten (PDF) 5.3.2 Fachlicher Ausblick und Forschungsbedarf (PDF) 5.3.3 Konzept für eine neue Rote Liste des Landes (PDF)​​​​​​​ 6 Literatur- und Quellenverzeichnis und Bibliographie zur Herpetofauna des Landes Sachsen-Anhalt (PDF)​​​​​​​ Nachsatz (PDF) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten

Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.

Anpassungen von Tieren semiarider Gebiete (speziell: Wuestenassel Hemilepistus reaumurt, Riedfrosch Hyperolius viridiflavus) an ihre Umweltbedingungen

Besondere Anpassungen der Wuestenassel Hemilepistus reaumuri sind ihr Sozialverhalten im Familienverband und extreme Orientierungsleistungen, mit deren Hilfe sie ihre Hoehle wiederfindet. Beide Verhaltenskomplexe wurden und werden untersucht. Der Riedfrosch Hyperolius viridiflavus vermag in der Trockenzeit mehrere Monate in der Vegetationsschicht semiarider Gebiete ohne Nahrungsaufnahme zu ueberstehen. In diesem Zusammenhang werden die Art des Verdunstungsschutzes und besondere Anpassungen beim Atmungsstoffwechsel untersucht.

Die Wirkung simulierter Schwerelosigkeit und Ueberschwere im Zellbereich der Organismen

Reaktionen verschiedener Zellsysteme auf Schwerelosigkeitssimulation und erhoehte Beschleunigung werden im Zusammenhang mit der Frage zellphysiologischer Risiken fuer den Raumfahrer untersucht; gewebskundliche Untersuchung des Gleichgewichtsorgans von Froschembryonen und -larven zur Bewertung der Gefahr einer degenerativen Entartung dieses Organs beim Raumfahrer.

Ressortforschungsplan 2020^Wildkatzenwälder von morgen, Teilvorhaben: Wildkatzenwälder für Nordrhein-Westfalen

Wildkatzenwälder von morgen

Ressortforschungsplan 2020^Wildkatzenwälder von morgen, Teilvorhaben: Wildkatzenwälder für Deutschland

Herpetologie: Systematisch-taxonomische Untersuchungen Froschlurchen des venezolanischen Guaiquinima-Tafelberges - Vor allem Neubeschreibungen von Arten der Gattung 'Eleutherodactylus'

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