Das Projekt "Biogeographische Beziehungen zwischen der Herpetofauna der Komoren und Madagaskars" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zoologische Staatssammlung München, Sektion Herpetologie.Die Reise verfolgt mehrere Ziele: (1.) Klärung der Identität der Froscharten, die bisher von Mayotte nachgewiesen sind (durch Rufanalysen und DNA-Sequenzierungen). Froschlurche sind nach vorherrschender Meinung kaum in der Lage, Meeresbarrieren zu überqueren. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass die Mayotte-Arten nicht mit den madagassischen Arten identisch sind (also nicht durch menschliche Verschleppung dorthin gelangt sind), wäre dies ein sehr deutliches Indiz für eine frühere Landbrücke zwischen Madagaskar und Mayotte. (2.) Sammeln von Gewebeproben und Belegexemplaren von Reptilien und Amphibien auf den Komoren und in Madagaskar, um die Beziehungen zwischen den Herpetofaunen dieser Gebiete anhand von DNA-Sequenzierungen untersuchen zu können. (3.) Sammeln von Schaumnestern des madagassischen Zwergfrosches (Stumpffia pygmaea), um Jungtiere für eine geplante elektronenmikroskopische Studie über Miniaturisierungsphänomene zu erhalten. Die Jungtiere dieser Art sind mit weniger als 3 mm Länge und nur 0,002 g Gewicht die kleinsten vierfüßigen Wirbeltiere, die jemals gefunden wurden. (4.) Sammeln von Kaulquappen der Art Mantidactylus corvus, die ein komplexes Territorialverhalten mit akustischer Kommunikation (bei Amphibien bisher einzigartig.) zeigen. Das Verhaltensrepertoire dieser Larven, das auch optische Signale mit einschließt, soll im Rahmen einer Diplomarbeit untersucht werden. (5.) Abschließen eines neuen Kooperationsabkommens zwischen der Zoologischen Staatssammlung und der Universität Antananarivo und Schaffung der administrativen Voraussetzungen für den reibungslosen Verlauf zukünftiger Forschungsprojekte.
Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (52 KB, nicht barrierefrei) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (25 KB, nicht barrierefrei) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (36 KB, nicht barrierefrei). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (55 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Froschlurche (193 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (62 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (181 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Hornvögel (23 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (164 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (124 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (44 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Molche Salamander (163 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Pandinus (56 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Altgehege (117 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Papageien Neugehege (455 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Reptilien (768 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Säugetiere (extern, 1,9 MB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (85 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel (139 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (21 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (extern, 853 KB) Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (22 KB, nicht barrierefrei) Gutachten Weichfresserarten (54 KB, nicht barrierefrei) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (79 KB, nicht barrierefrei) Stand: Februar 2020 Letzte Aktualisierung: 08.07.2020
Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Universität Trier" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Trier, Fach Biogeographie.Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.
Elf Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2009 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Amphibien Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wild lebenden Schwanz- und Froschlurche und ihre Gefährdungssituation.
Elf Jahre nach dem Erscheinen der Vorgängerfassung von 2009 liegt eine aktualisierte Rote Liste der Amphibien Deutschlands vor. Sie gibt in differenzierter Form Auskunft über unsere wild lebenden Schwanz- und Froschlurche und ihre Gefährdungssituation. Dabei werden nicht nur die in ihrem Bestand bedrohten Arten behandelt. Die Gesamtartenliste enthält alle 21 in Deutschland wild lebenden Amphibienarten, von denen 20 bewertet werden. Die Rote Liste der Amphibien geht wie alle Roten Listen über eine reine Inventur und die Beschreibung von Bestandstrends und Rückgangsursachen hinaus. Sie beinhaltet umfassende Artkapi-tel, die neben Erläuterungen zur Gefährdungseinstufung auch Hinweise geben, wie sich die Bestandssituation der einheimischen Amphibien verbessern lässt. Zudem wird die Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Arten eingeschätzt. Die Rote Liste der Amphibien wurde von erfahrenen Experten und Expertinnen der Zoologie, Freilandökologie und Naturschutzbiologie verfasst. Mit ihr liegt Band 4 der Reihe „Rote Liste der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands“ 2020 ff. vor.
Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station im Kreis Düren e.V" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Biologische Station im Kreis Düren e.V..Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.
Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station StädteRegion Aachen e.V" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Biologische Station StädteRegion Aachen e.V..Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.
Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben TU Braunschweig" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Braunschweig, Zoologisches Institut.Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.
Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der Stoff steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter REACH , welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.
"Allen Unkenrufen zum Trotz" - der Name ist Programm für ein Projekt, das die Verbesserung der Lebensbedingungen der bundesweit stark gefährdeten Gelbbauchunke zum Ziel hat. Die Auftaktveranstaltung fand am 24. Januar 2017 im oberbayerischen Freising statt. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt in den nächsten fünf Jahren mit insgesamt fast 495.000 Euro im Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. Die Gelbbauchunke ist selbst in ihren Hauptverbreitungsgebieten in Bayern gefährdet. Das Projekt beinhaltet für alle bayerischen Kernareale der Unke verschiedene Maßnahmen zum Schutz der kleinen Froschlurche. Dazu gehört unter anderem das Schaffen von neuen Verbreitungskorridoren, um der zunehmenden Isolation der Tiere entgegen zu wirken. Zudem wird das Angebot an Laichplätzen durch das regelmäßige Anlegen neuer Kleingewässer als kurzzeitige Lebensräume erhöht. Ein wesentlicher Projektbestandteil ist dabei die Kooperation mit den Beteiligten aus Land- und Forstwirtschaft. Die Gefährdung der Gelbbauchunken resultiert aus dem fortschreitenden Verlust von nur zeitweilig Wasser führenden Klein- und Kleinstgewässern wie zum Beispiel kleine flache Tümpel oder Pfützen in Traktorspuren, welche die Gelbbauchunken zur Eiablage benötigen. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Zerschneidung der Landschaft durch Verkehrswege und andere Infrastruktur, wodurch die Lebensräume verschiedener Populationen immer stärker voneinander getrennt werden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 21 |
Land | 8 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 5 |
Förderprogramm | 13 |
Text | 6 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 10 |
offen | 19 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 29 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 5 |
Dokument | 5 |
Keine | 19 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 7 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 17 |
Lebewesen & Lebensräume | 29 |
Luft | 10 |
Mensch & Umwelt | 28 |
Wasser | 13 |
Weitere | 24 |