s/frundwasserkontamination/Grundwasserkontamination/gi
Das Dezernat 400 ist eine Organisationseinheit der Abteilung Gemeinschaftslabor für Umweltanalytik im LUNG. Hier werden chemische Untersuchungen von Wasserproben in Fließgewässer, Seen, Grundwasser und Abwasser auf bis zu 33 verschiedene Inhaltsstoffe folgender Kriteriengruppen: - Sauerstoffhaushalt und organisatorische Belastung - Pflanznährstoffe - Versalzung - Schwermetalle - Halogenorganika (Summe) vorgenommen.
Die FERRERO OHG mbH, Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf hat einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Herstellung von Süßwaren nach Nr. 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (IED-Anlage) gestellt. Dies beinhaltet konkret: • die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g), • die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1), • die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1 • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3, • die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und • die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 %. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG ergab, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da die geplante Änderung des Vorhabens hinsichtlich folgender Kriterien - 1.3 Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - 1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z. B. durch Verunreinigung von Wasser - 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Der dazu erforderliche UVP-Bericht wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt.
Das Grundstück der ehemaligen Stralauer Glashütte (Fläche 36.000 m²) befindet sich im westlichen Bereich der Halbinsel Stralau im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der nördliche Teil des Grundstücks grenzt unmittelbar an die westliche Rummelsburger Bucht. Von 1889 bis 1996 wurde am Standort ein Glaswerk zur Hohlglasherstellung betrieben. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet und ist durch öffentliche Straßen erschlossen. Im Zuge der über einhundertjährigen industriellen Nutzung des Grundstücks wurden in erheblichem Umfang Schadstoffe in den Untergrund eingetragen. Hauptkontaminanten sind Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), aromatische Kohlenwasserstoffe (AKW) sowie Alkyl- und Chlorphenole. Die Bodenverunreinigungen konzentrieren sich auf lokale Belastungsschwerpunkte. Begünstigt durch einen geringen Flurabstand sind zusätzlich erhebliche Grundwasserverunreinigungen zu verzeichnen. Die Schadstofffahne erstreckt sich über die Grundstücksgrenze hinaus. In der Tabelle sind die im Rahmen der Erkundungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen festgestellten Maximalkonzentrationen (Boden und Grundwasser) zusammengestellt. Bodenluft (mg/kg TM) Grundwasser (µg/l) MKW 170.000 MKW 4.500 PAK 7.000 PAK 500 AKW 25 AKW 2.400 Alkylphenole 5.000 Alkylphenole 400.000 Chlorphenole 180 Chlorphenole 1.400 Seit der Übernahme des Grundstücks durch die Wasserstadt GmbH (als treuhändischer Entwicklungsträger des Landes Berlin) im Jahr 1996 wurden auf dem Gelände umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Anschluss an die Erkundung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen fand ein Monitoring des Grundwassers statt. Das Messstellennetz umfasste 25 Grundwassermessstellen auf dem Grundstück und im Abstrom. Neben der Tiefenenttrümmerung im Bereich ehemaliger Bauwerke wurden insgesamt ca. 5.400 t Boden als gefährlicher Abfall im Bereich des ehemaligen Hafenbeckens ausgehoben und ordnungsgemäß entsorgt. Im Herbst 2004 erfolgte ein Bodenaushub mittels überschnittener Großlochbohrungen im zentralen Grundstücksbereich einschließlich der Entsorgung von rund 2.600 t gefährlichem Abfall. Nach Abschluss der Bodenaustauschmaßnahmen fanden im Jahr 2006 Grundwasseruntersuchungen sowie Labor- und Feldversuche zur Vorbereitung einer Grundwassersanierung statt. In den Jahren 2007 bis 2009 erfolgten mehrere Stufen einer kombinierten „chemisch-biologischen in-situ-Sanierung“. Die Entwicklung der Grundwasserqualität wurde parallel mindestens zwei Mal jährlich an bis zu 30 Grundwassermessstellen im Rahmen eines Grundwassermonitorings überwacht. Die nochmalige Erweiterung des Grundwassermessstellennetzes im Jahr 2009 soll qualitativ hochwertige Aussagen zur künftigen Schadstoffentwicklung im Grundwasser sicherstellen. Der ehemalige Sanierungsbereich mit den dort befindlichen Grundwassermessstellen war aufgrund umfangreicher Erschließungs- und Instandsetzungsarbeiten rund um den früheren sogenannten Flaschenturm seit dem Frühjahr 2010 nur eingeschränkt zugänglich. Nach Abschluss dieser Baumaßnahme wird das Grundwassermonitoring ab Herbst 2012 wieder regulär, jedoch nur noch einmal jährlich, fortgesetzt. Weiterhin wurde im Jahr 2012 der Boden im Bereich nördlich des ehemaligen Jugend-Freizeit-Schiffes mittels Großlochbohrverfahren ausgehoben und ca. 4.000 t Boden als gefährlicher Abfall entsorgt. Zur Bauvorbereitung wurden im Bereich des ehemaligen Hafenbeckens erneut zwei kleinflächige Schwerpunktbereiche mittels Bodenaushub in einer offenen Baugrube sowie im Schutze eines Verbau-Systems in 2016 saniert. Dabei wurden insgesamt weitere 1.000 t Boden als gefährlicher Abfall entsorgt. In Folge der baulichen Entwicklung des Gesamtstandortes durch die Errichtung von Neubauten mussten einige Grundwassermessstellen an anderer Stelle neu errichtet werden. Das Messstellennetz umfasste 40 Grundwassermessstellen auf dem Grundstück und im Abstrom, von denen aktuell 32 Messstellen noch genutzt werden. Das Grundwassermonitoring wurde bis 2021 einmal jährlich fortgesetzt. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zum Umgang mit dem im Zentralbereich noch vorhandenen Belastungen im Untergrund werden seit Anfang 2021 Erkundungen zur Prüfung von MNA/ENA-Maßnahmen (Monitored Natural Attenuation/ Enhanced Natural Attenuation) im Bereich des Abstroms vorbereitet und durchgeführt. Hierzu werden diverse Feld- und Laboruntersuchungen (u.A. in-situ Grundwasserprobenahme) in mehreren Erkundungsstufen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird auch temporär die Anzahl der Monitoringkampagnen ab 2022 auf 2 Kampagnen jährlich verdichtet. Die Kosten für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen belaufen sich bislang auf ca. 4,3 Mio. €. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wurde der Standort und sein Umfeld erschlossen und gestaltet. (Straßenbau inkl. Versorgungsleitungen; öffentliche Grünanlagen und Spielplätze, Durchwegungen und Endausbau des Uferwanderwegs). Von Frühjahr 2011 bis Anfang 2012 wurden Teile der Uferbefestigung erneuert. Die neuen Town-Houses in Ufernähe und die Sanierung bzw. Umgestaltung des ehemaligen Flaschenturms zum Wohngebäude wurden bis Mitte 2015 fertiggestellt. Weiterhin wurden im Zeitraum 2013 bis 2015 Wohnhäuser entlang der Glasbläserallee sowie Am Fischzug und der Krachtstraße errichtet. Im nördlichen Teil der Glasbläserallee sind bis Ende 2020 weitere Wohngebäude entstanden. Im südlichen Teil der Glasbläserallee, unterhalb der ehemaligen Maschinenschlosserei, erfolgt seit 2021 die Errichtung von weiteren Wohngebäuden. Daneben erfolgt die Entwicklung von Gewerbeflächen entlang der Kynaststraße.
Als ein Beispiel für die Beeinflussung des Grundwassers durch anorganische Stoffe wurde die Belastung mit Nitraten ausgewertet und dargestellt. . Es wird der Zeitraum 2006 bis 2008 betrachtet. Es erfolgt eine punktuelle Darstellung der Nitratbelastung in mg/l in 5 Klassenstufen im Zeitraum 2006 bis 2008, jeweils der höchste Messwert (Landschaftsplan-Karte)
Informationsgebiete zu Grundwasserverunreinigungen sowie Lage von Altablagerungen im Land Bremen. Der Layer "Informationsgebiet" stellt die Bereiche dar, für welche in Folge von Grundwasserverunreinigungen Anwohnerinformationen mit Empfehlungen zur Nutzungseinschränkung erfolgten. Der Layer "Altablagerung" stellt die Lage von Altablagerungen (zur Definition vgl. §2, Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG) im Land Bremen dar. Systemumgebung: ArcGIS Server
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung) Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
In Muelldeponien treten Sickerwaesser auf, die das Grundwasser stark verunreinigen koennen. In Lysimetern soll festgestellt werden, wie gross die Filterwirkung von Kies, Sand, Boden und Muellkompost bezueglich der Sickerwaesser ist. Muellkompost fuehrte zu einer erhoehten Verunreinigung des Sickerwassers.
Norden / Hannover . Ziel des Niedersächsisches Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz ist es, die Qualität des Grundwassers weiterhin zu sichern und zu verbessern – und insbesondere die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern. Dies soll durch sogenannte Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung erreicht werden. Bei den Vereinbarungen und in den Trinkwasserschutzkooperationen arbeiten Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis im Sinne des Trinkwasserschutzes zusammen. Koordiniert werden die Aktivitäten des Kooperationsmodells vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ziel des Niedersächsisches Kooperationsmodells zum Trinkwasserschutz ist es, die Qualität des Grundwassers weiterhin zu sichern und zu verbessern – und insbesondere die Nitrateinträge in das Grundwasser zu verringern. Dies soll durch sogenannte Freiwillige Vereinbarungen und die Gewässerschutzberatung erreicht werden. Bei den Vereinbarungen und in den Trinkwasserschutzkooperationen arbeiten Wasserversorgungsunternehmen und Landwirte eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis im Sinne des Trinkwasserschutzes zusammen. Koordiniert werden die Aktivitäten des Kooperationsmodells vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Umweltminister Christian Meyer ist nun einer Forderung der Wasser-, Umwelt- und Landwirtschaftsverbände nachgekommen, hierfür die Mittel endlich zu erhöhen. „Sauberes Grund- und Trinkwasser ist gerade in Zeiten der Klimakrise und des Wassermangels von höchster Bedeutung. Ich freue mich daher, dass es gelungen ist, deutlich mehr Geld für die erfolgreichen Trinkwasserkooperationen von Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft in Niedersachsen bereitzustellen. Gutes Trinkwasser ist unsere unverzichtbare Lebensgrundlage und ihr Schutz muss uns etwas wert sein.“ Zur Sicherung der Grundwasserqualität und damit die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser dauerhaft erhalten bleibt, wurden die Mittel für das Kooperationsmodell nun um rund vier Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 22 Millionen Euro erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um rund 20 Prozent. um rund vier Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 22 Millionen Euro „Wir freuen uns sehr, dass die zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Diese sind ein wichtiger Schritt, um langfristig den Trinkwasserschutz in Niedersachsen zu verbessern und die Grundwasserqualität zu sichern“, sagt Grundwasser-Expertin Dr. Anne Kremer von der NLWKN-Direktion in Norden. Die zusätzlichen Mittel stammen aus der Wasserentnahmegebühr (WEG), die zu Jahresbeginn um einen Inflationsausgleich angehoben wurde. Die Erhöhung der Finanzmittelausstattung greift ab 2025 für 71 Kooperationen des Niedersächsischen Kooperationsmodells. In der Vergangenheit traten Anpassungen des Budgets immer erst mit Neuabschluss der fünfjährigen Verträge in Kraft, so dass einzelne Kooperationen teilweise vier Jahre auf eine Anpassung warten mussten. Die Verteilung des zusätzlichen Budgets richtet sich nach dem sogenannten Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz, das als Grundlage für die transparente Zuteilung von Fördermitteln dient. Im Zuge der zusätzlich bereitgestellten Mittel wurde das Prioritätenprogramm aktualisiert. „Hierbei wurden zum einen die Hektar-Sätze für die einzelnen Handlungsbereiche angehoben, so dass jedes Trinkwassergewinnungsgebiet von der Erhöhung der Finanzmittel profitiert. Zum anderen wurden bereits vorhandene Kriterien, wie die zusätzliche Förderung von Trinkwassergewinnungsgebieten mit hohem Ackeranteil, angepasst“, erklärt Dr. Anne Kremer. Da die einzelnen Kooperationen unterschiedlich von den Anpassungen des Prioritätenprogrammes profitieren, fällt die Erhöhung der Finanzmittelausstattung in den einzelnen Kooperationen unterschiedlich hoch aus. „Das heißt es gibt Kooperationen, in denen die Erhöhung des Budgets über bzw. unter dem Landesmittel von 20 Prozent liegt. Sie beträgt jedoch entsprechend der Erhöhung der Hektar-Sätze mindestens 12,5 Prozent.“ Notwendig wurde die Erhöhung der Budgets für die einzelnen Kooperationen aufgrund der Inflation und der damit verbundenen Preissteigerungen in der Gewässerschutzberatung und bei den Freiwilligen Vereinbarungen. „Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzmittelausstattung hätte man in den Kooperationen weder den aktuellen Stand der einzelnen Beratungsleistungen, noch den aktuellen Abschlussgrad an flächenbezogenen Maßnahmen halten können. Als Folge wäre die jährlich erzielte Stickstoffminderung in den Kooperationen zurückgegangen. Dies galt es unbedingt zu verhindern“, betont Kremer. Außer zum Auffangen der Preissteigerungen war die Erhöhung des Budgets auch notwendig, um den neuen Maßnahmenkatalog für Freiwillige Vereinbarungen umzusetzen. Dieser beinhaltet neue Möglichkeiten zum Abschluss von Freiwilligen Vereinbarungen, wie beispielsweise Geräte zur gewässerschonenden Bewirtschaftung anzuschaffen. Ein weiterer Grund liegt in den neuen Anforderungen an die Kooperationen. Neben Nitrat rücken weitere Belastungen des Grundwassers in den Fokus. Hier sind vor allem Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte, wie relevante und nicht relevante Metaboliten, zu nennen. Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Das Niedersächsische Kooperationsmodell zum Trinkwasserschutz wurde im Jahr 1992 eingeführt. Im Jahr 2024 umfasst das Niedersächsische Kooperationsmodell 374 Trinkwassergewinnungsgebiete, die sich in 72 Kooperationen zusammengeschlossen haben und in denen eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von rund 282.000 Hektar bewirtschaftet wurde. Das entspricht etwa elf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Zentrale Bausteine der Kooperationen sind: Freiwillige Vereinbarungen Freiwillige Vereinbarungen Freiwillige Vereinbarungen enthalten Bewirtschaftungsauflagen, die über die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung hinausgehen, freiwillig sind und wirtschaftliche Nachteile bzw. Mehraufwendungen finanziell ausgleichen. So werden wirtschaftliche Nachteile – beispielsweise bei der reduzierten N-Düngung in Folge geringerer Erträge – und Mehraufwendungen – beispielsweise beim Anbau von Zwischenfrüchten in Form von Saatgut und der Saat – ausgeglichen. Gewässerschutzberatung Gewässerschutzberatung Kern der Gewässerschutzberatung ist die einzelbetriebliche Beratung, die für die Landwirte kostenlos ist und inhaltlich alle Themen behandelt, die mit dem Gewässerschutz in Verbindung stehen, wie beispielsweise die grundwasserschutzorientierte Düngeplanung. Weitere Beratungsformen sind Gruppenberatungen und Rundschreiben. Neben der Beratung werden im Rahmen der Gewässerschutzberatung Grundlagendaten erfasst, begleitende Untersuchungen und Versuche durchgeführt sowie unterschiedliche Parameter der Erfolgskontrolle erhoben. Aktuelle Informationen zum Kooperationsmodell werden in folgendem Artikel bereitgestellt: Niedersächsisches Kooperationsmodell Trinkwasserschutz
Origin | Count |
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Bund | 1517 |
Kommune | 15 |
Land | 1327 |
Wirtschaft | 2 |
Wissenschaft | 4 |
Zivilgesellschaft | 12 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 1398 |
Gesetzestext | 2 |
Messwerte | 972 |
Strukturierter Datensatz | 2 |
Text | 302 |
Umweltprüfung | 27 |
unbekannt | 106 |
License | Count |
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geschlossen | 334 |
offen | 2446 |
unbekannt | 28 |
Language | Count |
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Deutsch | 2697 |
Englisch | 221 |
Resource type | Count |
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Archiv | 973 |
Bild | 17 |
Datei | 10 |
Dokument | 136 |
Keine | 1243 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 11 |
Webdienst | 10 |
Webseite | 1495 |
Topic | Count |
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Boden | 2648 |
Lebewesen & Lebensräume | 2660 |
Luft | 2349 |
Mensch & Umwelt | 2800 |
Wasser | 2808 |
Weitere | 2771 |