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Fußgängerbereich Auf der Danne

Bebauungsplan Fußgängerbereich Auf der Danne der Stadt Koblenz

Radverkehrsnetz Hamburg

Der Datensatz enthält die Radverkehrsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg. Da es sich um einen routingfähigen Datensatz handelt, werden nicht nur klassische Radverkehrsanlagen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen etc.) erfasst, sondern auch Straßen und Wege, die von Radfahrenden nutzbar sind. Weiterhin werden auch Fußwege erfasst, wenn sie als sogenannte Schiebestrecken Lücken im Radverkehrsnetz füllen. Folgende Attribute werden bereitgestellt: - Status (Betrieb, Temporäre Anlage, …) - Straßenname - Art (Getrennter Geh-/Radweg, Gemeinsamer Geh-/Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Straße mit Mischverkehr bis 30 km/h, Fußgängerzone…) - Klasse (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraße, Wege in Grünanlagen, Straße mit Mischverkehr, Schiebestrecke, Sonstige) - Zeitliche Beschränkung - Benutzungspflicht - Fahrtrichtung (in Geometrie-Richtung, in beide Richtungen) - Oberfläche (bituminöse Decke, wassergebundene Decke, Kunststein, Naturstein, …) - Breite in m - Hindernis (Durchfahrbarkeit gegeben, Umfahrung möglich, …) - Niveau (bodengleich, Tunnel, …) Die Visualisierung im WMS und somit auch im Geoportal erfolgt anhand des Attributs Klasse. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden die Daten in sieben verschiedene Layer unterteilt, die sich an den Klassen orientieren. Langfristig, z.B. wegen Baumaßnahmen, gesperrte Wege werden nicht im Datensatz veröffentlicht. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an radverkehrsnetz@gv.hamburg.de. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.

Einrichtung von Fußgängerzonen im Bereich Entenpfuhl/Kornpfortstraße

Bebauungsplan Einrichtung von Fußgängerzonen im Bereich Entenpfuhl/Kornpfortstraße der Stadt Koblenz

Einrichtung von Fußgängerzonen im Bereich Entenpfuhl/Kornpfortstraße

Bebauungsplan Einrichtung von Fußgängerzonen im Bereich Entenpfuhl/Kornpfortstraße der Stadt Koblenz

Einrichtung von Fußgängerzonen im Bereich Entenpfuhl/Kornpfortstraße

Bebauungsplan Einrichtung von Fußgängerzonen im Bereich Entenpfuhl/Kornpfortstraße der Stadt Koblenz

Geltungsbereich Ortsgesetz Werbeanlagen Innenstadt der Stadt Bremerhaven

Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.

Fotowettbewerb „Stadt im Sucher“

Umweltbundesamt startet Aktion für lebenswerte Städte Ob nerviger Straßenlärm oder gefährlicher Feinstaub – das Leben in der Stadt kann bei ständiger Belastung zu gesundheitlichen Problemen führen. Aber es geht auch anders: Verkehrsberuhigte Fußgängerzonen und Straßen, die zum Radfahren und Spazieren einladen; grüne Stadtnatur als Rückzugsraum für stressgeplagte Menschen und blühende Stadtgärten statt betonierter Einöde. Genau solche Bilder sucht das Umweltbundesamt (UBA) in den kommenden Wochen für den Fotowettbewerb „Stadt im Sucher“. Gefragt sind Fotos, die innovative Ideen und kreative Beispiele umweltbewusster Städte zeigen. „Unser Fotowettbewerb soll die großen Potenziale lebenswerter Innenstädte zeigen und den Menschen die vielen attraktiven Seiten des Lebens in der Stadt nahebringen“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Keine Frage, das Leben in Städten ist attraktiv: neben kurzen Wegen zur Arbeitsstätte, zur Kita oder zum Arzt gesellt sich ein reichhaltiges Kultur- und Freizeitangebot. Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Schon heute arbeiten und wohnen knapp 75 Prozent der deutschen Bevölkerung in Städten – Tendenz weiter steigend. Doch wo immer mehr Menschen leben,  steigen auch die Belastungen für Mensch und Umwelt weiter an. Lärm durch Autos, Züge und Flughäfen geht vielen Menschen nicht nur auf die Nerven, Lärm macht auch immer häufiger krank. So ist Lärm als Faktor für den Anstieg der Herz-Kreislauf-Erkrankungen identifiziert worden. Zusätzlich ist der Straßenverkehr eine der Hauptursachen für den gesundheitsgefährdenden Feinstaub. Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) zeigen, dass mit Feinstaub belastete Luft die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate verkürzt. Doch Städte müssen nicht laut und grau sein: Kunterbunt blühende Stadtgärten laden zum Ausruhen, Nachdenken, Spielen ein. Motorisierte Blechlawinen weichen vor Spaziergängern, Skaterinnen und Radfahrern. Alte Industrie- und Kraftwerkshallen werden neue Orte voller kreativer, erneuerbarer Energie. Auch die Umwelt profitiert davon, wenn mehr Menschen in der Stadt leben: Städte sind ressourceneffizienter als ländliche Räume und benötigen deutlich weniger Energie pro Einwohner. Ebenfalls effizienter können Abfall- und Abwasserbeseitigung wirtschaften. Und jetzt sind Sie gefragt! Was gefällt Ihnen an Ihrer Stadt besonders? Welches kreative Projekt, welche innovative Idee, welch inspirierender Ort macht Ihre Stadt lebenswert? Halten Sie es auf einem Foto fest und zeigen Sie es uns! Der kreativen Inszenierung sind dabei keine Grenzen gesetzt. Pro Person können zwei Fotos geschickt werden an: stadt_im_sucher [at] uba [dot] de Die besten Einsendungen werden auf www.umweltbundesamt.de und dem ⁠ UBA ⁠-Facebook-Profil www.facebook.com/umweltbundesamt.de veröffentlicht und mit attraktiven Preisen prämiert. Einsendeschluss für die Aktion ist der 30. September 2013.

Europäische Mobilitätswoche: Straßenraum gemeinsam nutzen

Aktionen in 183 deutschen Kommunen schaffen Platz für nachhaltige Mobilität Vom 16. bis 22. September zeigen Kommunen und lokale Akteure, wie die Verkehrswende gelingen kann, wenn der Straßenraum anders und gemeinsam genutzt wird. Während der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE (EMW) wird das mit vielfältigen Aktionen kreativ erprobt: Rad- und Fußverkehr, Spiel und Sport, Aufenthalt und Grün erhalten mehr Raum auf der Straße und auf Parkplätzen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „ Straßenraum gemeinsam nutzen ist in diesem Jahr der Schwerpunkt der Europäischen Mobilitätswoche. Es wird spielerisch und alltagsnah erlebbar, welche Möglichkeiten es gibt, die Straße gerechter aufzuteilen, sowie zugänglich und lebenswert für alle Menschen zu machen. Der so entstandene Platz kann das soziale Miteinander stärken, indem er durch nachbarschaftliche Initiativen oder zivilgesellschaftliche Akteure genutzt wird und Menschen zusammenbringt.“ In der EMW zeigen Kommunen und ihre Bewohner*innen, welche umweltschonenden Effekte eine Priorisierung nachhaltiger Mobilitätsformen und eine entsprechende Umgestaltung des Straßenraums haben können. Dieses Jahr legt die Europäische Kommission auch einen Fokus auf die Verkehrssicherheit und rückt damit die Mobilität von Älteren, Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen in den Blick. 2024 beteiligen sich 183 Städte, Gemeinden und Landkreise an der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTS WOCHE in Deutschland. Darüber hinaus engagieren sich nicht kommunale Akteure, darunter Vereine, Hochschulen und Unternehmen, mit 49 MOBILITY ACTIONS im Rahmen der EMW. Sie alle zeigen, was nachhaltige Mobilität konkret vor Ort verändern und ermöglichen kann: Inspiriert durch den Schwerpunkt der Kommission legen viele Kommunen dieses Jahr den Fokus auf Verkehrssicherheit: So gibt es in Bochum eine Verkehrssicherheitsmeile für 24 Grundschulen, in Erkelenz verteilen Schüler*innen „Denkzettel für Elterntaxis“, in Hemer und im Landkreis Peine laufen Kinder zur Schule und sammeln so Klimameilen und in Morsbach wird ein Verkehrserziehungsmusical aufgeführt. Im Landkreis Ludwigsburg und in Wipperfürth geht die Verwaltung mit gutem Beispiel voran und mobilisiert die Mitarbeitenden während der EMW nachhaltige Verkehrsarten zu nutzen. In Lutherstadt Wittenberg und Geldern werden Bürger*innen eingeladen den Straßenraum für ein gemeinsames Picknick zu nutzen, in Heilbronn können sich Bürger*innen aktiv in die Umgestaltung der nördlichen Innenstadt einbringen und in Nienburg/ Weser zeigen Testfamilien, wie sie ihren Alltag ohne Auto bestreiten. Eine Fußgängerzone im Stadtzentrum genießen Bürger*innen in Heiligenhaus für einen Tag und in Hamburg können sich Schüler*innen über ein kostenloses Deutschlandticket freuen. Darüber hinaus sind in Kommunen im gesamten Bundesgebiet die Unterstützungsmaterialien der nationalen Koordinierungsstelle der EMW beim Umweltbundesamt im Einsatz: Von Pulheim über Swisttal bis Schweinfurt erhalten Bürger*innen eine kleine Aufmerksamkeit fürs nachhaltige Pendeln und in Hannover oder Umkirch werden Parkplätze mithilfe des EMW-Parkplatzpartysets umgestaltet. Die EMW-Schnitzeljagd ermutigt Schüler*innen in Neumünster zum zu Fuß Gehen und Radfahren und zahlreiche weiteren Aktionen werben für mehr nachhaltige Mobilität. Der Tag der Schiene, der vom 20. - 22. September während der EMW stattfindet, legt einen besonderen Fokus auf die Vielfalt der Eisenbahnen in Deutschland. Ob für Alltag oder Abenteuer, ob für Arbeitsweg oder Warentransport – an der Schiene führt kein Weg vorbei. In zahlreichen Kommunen können Menschen viele spannende Einblicke in die Welt der Schiene erhalten. Die Europäische Mobilitätswoche (EMW) ist eine EU-Kampagne und bietet Kommunen aus ganz Europa die Möglichkeit, ihren Bürger*innen das Thema „Nachhaltige Mobilität“ stärker ins Bewusstsein zu rufen. In der Woche vom 16. - 22. September und darüber hinaus werden im Dialog mit Bürger*innen Maßnahmen etabliert, die den Verkehr vor Ort dauerhaft klima- und umweltverträglicher gestalten. Zeitgleich finden europaweit in mehr als 1862 Städten und Gemeinden weitere Aktionen statt. In Deutschland wird die EMW seit 2016 vom Umweltbundesamt koordiniert.

Der nächste Winter kommt bestimmt

Anlässlich der bevorstehenden Wintersaison informiert die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die wesentlichen Fakten zum Winterdienst. Damit alle gut und vor allem unfallfrei durch den Winter kommen, sind hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst: Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrReinGBErahmen findet sich der Abschnitt zum Winterdienst. Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die BSR führt den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen und auf Fußgängerüberwegen durch. Hinzu kommen Radwege, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, Haltestellen des ÖPNVs, bestimmte Fußgängerzonen und Plätze sowie Gehwege, wo kein Anlieger vorhanden ist. Der Winterdienst auf Gehwegen umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens ein Meter, bei Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden können, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr Schneefall oder Glättebildung eintritt, dann ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR ist bereits für den Fahrbahn-Winterdienst und weitere Bereiche zuständig. Bei einem über 5.000 km langen Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine unverhältnismäßige Steigerung der Kosten sowie des Aufwandes an Logistik, Personal und Technik bedeuten. Die winterliche Bearbeitung aller Berliner Gehwege durch die BSR ist somit nicht realisierbar. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr wurde bewusst und explizit den Anliegern der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann der Winterdienst hier besonders schnell bzw. zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es sie frei zu erwerben gibt, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR kann zum Winterdienst nachgelesen werden.

Macht Mit(te)! – Bürgerbeteiligung läuft noch bis Ende Januar

Wo soll eine Fußgängerzone eingerichtet werden? Wo braucht es mehr Platz für die Gastronomie? Wo mehr Abstellflächen für Fahrräder? Wo sollte es mehr Bäume geben? Das sind nur vier Fragen, zu denen Interessierte Stellung nehmen können. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat dazu im November ein Bürgerbeteiligungsverfahren für die Verkehrsbelange in der Mitte der Stadt ins Leben gerufen – auf www.mein.berlin.de . Senatorin Manja Schreiner: „Wir möchten, dass die Berlinerinnen und Berliner aktiv mitbestimmen, nur so können wir die richtigen Entscheidungen für Sie treffen. Viele Menschen haben bereits ihre Ideen eingereicht, nun hoffe ich, dass im Endspurt viele weitere hinzukommen.“ Das Konzept für die Gestaltung des Verkehrsnetzes und die Nutzung der Verkehrsräume ist ein Teil des Masterplans für Berlins Mitte, der gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entwickelt wird. Das Gebiet erstreckt sich – grob gesagt – vom Alexanderplatz bis zum Brandenburger Tor und von der Torstraße bis zur Franz-Kühls-Straße in Kreuzberg. Ziel des Masterplans ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität in Berlins Mitte, sodass diese einer modernen europäischen Metropole gerecht wird. Mitmachen kann und soll jeder: Anwohner, Gewerbetreibende, Besucher – kurz: Menschen, die die Mitte ein Stück lebens- und liebenswerter machen wollen. Am 11. Januar werden Infostände am Besselpark (11 bis 13 Uhr) und am Spittelmarkt (13 bis 16 Uhr) auf das Projekt aufmerksam machen; am 18. Januar an der Oranienburger Straße/Friedrichstraße (11 bis 13 Uhr) sowie am U- und S-Bahnhof Friedrichstraße (13 bis 16 Uhr).

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