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Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke

Planungsphase Die Schönhauser Allee Brücke ist Teil der gleichnamigen Hauptverkehrsstraße, die zum Straßennetz der Stufe II (übergeordnete Straßenverbindung) gehört und Teil der Bundesstraße 96a ist. Die Brücke liegt im Ortsteil Prenzlauer Berg des Bezirkes Pankow. Das Bauwerk liegt in einem dicht bebauten Mischgebiet. Im Umfeld befinden sich die Schönhauser Allee Arcaden, sowie eine Vielzahl von Geschäften, Restaurants und medizinischen Einrichtungen. Das Umfeld der Schönhauser Allee Brücke stellt mit seinen vielfältigen Verknüpfungen des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Straßenbahn, S-Bahn und U-Bahn einen wichtigen Knotenpunkt zwischen den einzelnen Verkehrsträgern dar. Die Besonderheit an diesem Knotenpunkt sind die unterschiedlichen Ebenen, in denen die Verkehrsträger verkehren und die Vernetzung dieser Ebenen miteinander: Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an Randbedingungen, u.a. aus den bestehenden Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern (Straßenbahn, S-Bahn, U-Bahn und Fernbahn), dem Berliner Mobilitätsgesetz sowie den beengten Platzverhältnissen aufgrund der vorhandenen Bebauungen wird derzeit der Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke geplant. Die Planungsleistungen für die Erstellung der Entwurfsplanung sind beauftragt und in Bearbeitung. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden anschließend in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse eingeleitet und durchgeführt. Für die Aufrechterhaltung der Versorgung mit Medien während der Bauzeit, ist eine temporäre Leitungsbrücke westlich der Schönhauser Allee in Planung. Die Planungen werden in enger Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen, den unmittelbar Betroffenen und den zuständigen Behörden durchgeführt. Der vorhandene Fußgängertunnel, der eine wichtige Verknüpfung zwischen dem S- und U-Bahnhof darstellt, wird auch nach dem Ersatzneubau erhalten bleiben. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht, um die Qualität dieser Wegebeziehung für die Fahrgäste bestmöglich zu gestalten. Der Umfang der Planungen wird zwischen den Beteiligten, der DB InfraGo, der BVG und der SenMVKU abgestimmt. Die Gründung des vorhandenen Hochbahnviadukts, auf dem die U-Bahnlinie 2 der BVG verkehrt, muss im Rahmen des Ersatzneubaus erneuert werden. Die Planungsleistungen für die Erstellung der Vor- und Entwurfsplanung sind beauftragt und in Bearbeitung. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden anschließend in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse eingeleitet und durchgeführt. Im Zuge des Ersatzneubaus werden auch die Haltestellen der Straßenbahn barrierefrei ausgebaut und in die Mittelpromenade unter das Hochbahnviadukt verlegt. Damit werden die Verknüpfungen zwischen der S-Bahn, der Straßenbahn und der U-Bahn verbessert. Im Rahmen des Ersatzneubaus wird der entlang der Schönhauser Allee bereits teilweise errichtete geschützte Radverkehrsstreifen auch über die erneuerte Brücke geführt. Voraussichtliche Bauzeit: 2027 bis 2032 Aufgrund der komplexen Randbedingungen sowie der baulichen, terminlichen und baulogistischen Abhängigkeiten muss das Bauvorhaben in mehrere Bauphasen, mit mehreren Bauabschnitten und einzelnen Baulosen untergliedert werden. Insgesamt sind für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke 4 Hauptbauphasen vorgesehen: Vorbereitend werden alle Maßnahmen für den Ersatzneubau des westlichen Teils der Schönhauser Allee Brücke durchgeführt. Als erste vorlaufende Baumaßnahme wird westlich neben der Schönhauser Allee die temporäre Leitungsbrücke errichtet. Die Leitungsbrücke wird während der gesamten Bauzeit die Versorgungsleitungen aufnehmen, die derzeit über die Schönhauser Allee Brücke verlaufen. Die Versorgungsunternehmen verlegen dazu Ihre Leitungen aus dem vorhandenen Brückenbauwerk auf die temporäre Leitungsbrücke. In der Hauptbauphase 1 wird der westliche Teil der Schönhauser Allee Brücke zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Nach Abschluss dieser Hauptbauphase ist der westliche Teil der Schönhauser Allee Brücke wieder für den Verkehr nutzbar. In der Hauptbauphase 2 werden alle vorbereitenden Maßnahmen für den Ersatzneubau des östlichen Teils der Schönhauser Allee Brücke und der Mittelpromenade unter dem Hochbahnviadukt durchgeführt. Einzelne Versorgungsunternehmen werden in dieser Bauphase Ihre Leitungen von der temporären Leitungsbrücke in das neu errichtete westliche Brückenbauwerk verlegen. In der Hauptbauphase 3 wird der östliche Teil der Schönhauser Allee Brücke zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Nach Abschluss dieser Hauptbauphase ist der östliche Teil der Schönhauser Allee Brücke wieder für den Verkehr nutzbar. In der Hauptbauphase 4 werden die Ausstattungen errichtet bzw. komplettiert und die Arbeiten abgeschlossen. Nachdem die Versorgungsunternehmen Ihre Leitungen von der temporären Leitungsbrücke in das neu errichtete östliche Brückenbauwerk verlegt haben, wird die Leitungsbrücke zurückgebaut. Weitere Bauphasen ergeben sich aus den noch abzustimmenden Baumaßnahmen zum Ersatzneubau des Fußgängertunnels und möglicher weiterer Baumaßnahmen im Bahnsteigbereich. Zeitplan Ziel ist es, Ende 2025 / Anfang 2026 mit dem Bau der temporären Leitungsbrücke zu beginnen, um 2027 mit den Hauptbauphasen für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke beginnen zu können. In Abhängigkeit von den erarbeiteten und abgestimmten Bautechnologien sollen innerhalb von fünf Jahren die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke durchgeführt werden: 2025 / 2026 vorbereitende Maßnahmen für das westliche Brückenbauwerk und Errichtung der temporären Leitungsbrücke einschließlich Leitungsverlegungen ab 2027 Hauptbauphase 1 (Rückbau und Neubau des westlichen Brückenbauwerkes) Hauptbauphase 2 (vorbereitende Maßnahmen für das östliche Brückenbauwerk) Hauptbauphase 3 (Rückbau und Neubau des östlichen Brückenbauwerkes) Hauptbauphase 4 (Ausstattung, Finalisierung und Rückbau temporäre Leitungsbrücke) Am 10. April 2025 lud die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu einer Informationsveranstaltung zum Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke ein. Vorgestellt wurden die Planungen und Bauphasen des wichtigen Infrastrukturprojekts sowie die Auswirkungen auf den Verkehr. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie die gezeigte Präsentation sind abrufbar unter Informationsveranstaltung auf YouTube sowie auf der meinBerlin-Plattform . Um die verkehrlichen Auswirkungen durch den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke auf den Kreis der Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten, wird unter Einbeziehung aller Verkehrsträger ein Gesamtverkehrskonzept entwickelt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Verkehrsführungen orientieren sich an den Hauptbauphasen. Während der Errichtung der Leistungsbrücke wird es zu temporären Einschränkungen, insbesondere in der Dänenstraße und während der Leitungsverlegungen der Versorgungsunternehmen abschnittsweise in der Schönhauser Allee, kommen. Während des Ersatzneubaus der Schönhauser Allee Brücke wird der motorisierte Individualverkehr (MIV), der Radverkehr und der Fußgängerverkehr in beiden Richtungen über die jeweils befahrbare Seite der bestehenden Brückenseite geführt. Für den Radverkehr werden eigenständige Radfahrstreifen angelegt. Der durchgängige Straßenbahnverkehr muss während der Baumaßnahme unterbrochen werden. Südlich der Schönhauser Allee Brücke wird die Straßenbahnlinie M1 enden. Nördlich der Schönhauser Allee Brücke wird ein Schienenersatzverkehr zum U-Bahnhof Vinetastraße eingerichtet. Während der einzelnen Hauptbauphasen lassen sich temporäre Unterbrechungen des S- und U-Bahnverkehrs nicht vermeiden. Die Einschränkungen werden so gering wie möglich gehalten und mit den betroffenen Verkehrsträgern abgestimmt. Während der temporären Unterbrechungen werden Ersatzverkehre eingerichtet. Die Schönhauser Allee Brücke besteht aus drei Teilbauwerken, die seit 1886 in mehreren Baustufen errichtet worden sind: 1913 erfolgte die Eröffnung der U-Bahnlinie A (heute U2) 1927 erfolgte eine große Erweiterung der U-Bahnlinie, die auch das heutige Erscheinungsbild prägt 1962 wurde der Verbindungstunnel zwischen der S-Bahn und der Mittelpromenade der U-Bahn errichte In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte eine umfangreiche Grundinstandsetzung der U-Bahn-Station sowie der Neubau der Schönhauser Allee Arcaden mit einem Fußgängerbereich über den Gleisen der Bahn. Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.

Geltungsbereich Ortsgesetz Werbeanlagen Innenstadt der Stadt Bremerhaven

Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.

Bewusstseinsbildung zur Müllproblematik

Kurzbeschreibung Wanderausstellung zum Thema „Müll im Meer“ Ergebnisse Standorte der Ausstellung u.a. Foyer Nds. MU, Sparkassen & Banken, Schulen, Nationalpark-Häuser, Fußgängerzone Varel, Ideenexpo Hannover

Weg 13 - Barnimer Dörferweg (34 km)

Länge: 34 Kilometer Start: Alt-Tegel, Fußgängerzone (U-Bahnhof), ÖPNV: U-Bahnhof Alt-Tegel Ziel: Döllner Straße / An der Wuhle (nördliches Ende des Eiche-Parks), ÖPNV: S-Bahnhof Ahrensfelde, Tram- und Bus-Haltestelle: Ahrensfelde/Stadtgrenze Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Alt-Tegel – Greenwichpromenade am Tegeler See – Tegeler Hafen – Grünzug am Nordgraben – Landschafts- und Naturschutzgebiet Tegeler Fließ mit Wasserbüffelgehege – Hermsdorfer See und Ziegeleisee mit Freibad Lübars – Dorf Lübars – Landschaftsschutzgebiet „Lübarser Felder“ – Naturschutzgebiet Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ – Osterquelle – Landschaftsschutzgebiet „Blankenfelde“ – Dorf Blankenfelde – Naturschutzgebiet Idehorst – Blankenfelder Feldmark – Landschaftsschutzgebiet „Buch“ – Naturschutzgebiet Karower Teiche – Alt-Karow– Stadtrandpark Neue Wiesen – Landschaftspark Wartenberger Feldmark – Naturschutzgebiet Falkenberger Rieselfelder – Eiche-Park mit Wuhle Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Hinweis zum Verlauf westlich von Alt-Lübars: Im Frühjahr und Herbst kann es zur Überschwemmung der Niederungsbereiche westlich von Alt-Lübars kommen. Der Weg ist dann nicht begehbar und wird durch das Bezirksamt gegebenenfalls gesperrt. Ein entsprechender Umweg über die Siedlung „Am Vierrutenberg“ ist markiert. Der 34 km lange Barnimer Dörferweg gehört zu den bekanntesten Wanderwegen im Norden Berlins. Er verbindet die historischen Dorfkerne von Tegel, Hermsdorf, Lübars, Blankenfelde, Karow und Ahrensfelde im Berliner Barnim. Der Weg beginnt am Tegeler Hafen und verläuft gemächlich entlang des sich schlängelnden Tegeler Fließes . einer der natürlichsten Niederungslandschaften Berlins. Bei Lübars wechselt der Weg auf die Hochfläche des Berliner Barnims. Hier zeigt sich Berlin von einer bemerkenswerten Seite: Weitläufige Wiesen wechseln sich ab mit bestellten Äckern und alten Obstbaumbeständen. In den Flachmoorwiesen östlich Lübars kommt man an der Osterquelle vorbei, der letzten freisprudelnden Quelle Berlins. Auf dem Weg Richtung Blankenfelde lohnt sich ein Abstecher zum Köppchensee, einem alten Torfstich im Naturschutzgebiet Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ . Zwischen den alten Dörfern Blankenfelde und Karow quert der Barnimer Dörferweg die strukturreiche Offenlandschaft ehemaliger Rieselfelder, die heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird – zwischendrin finden sich immer wieder Gräben und wertvolle Gehölz- und Feuchtbereiche. Auch im weiteren Wegeverlauf ist die Landschaft durch die ehemaligen Rieselfelder geprägt. Hier wurden u.a. der Stadtrandpark „Neue Wiesen“ und der Landschaftspark Wartenberger Feldflur für die Naherholung geschaffen. In Ahrensfelde endet der Barnimer Dörferweg schließlich an der Stadtgrenze im Wuhletal, wo mit dem Wuhletalweg unmittelbar ein weiterer grüner Hauptweg anschließt.

Amtliche Topographische Landeskartenwerke Sachsen-Anhalt

Amtliche Topographische Landeskartenwerke Sachsen-Anhalt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geotopographische Basisdaten Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Das Landesamt für Vermessung und Geoin- formation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) gibt die Topographischen Karten einheitlich gestaltet für das gesamte Landesgebiet mit all seinen topographischen Gegebenheiten und Gelän- deformen in vier verschiedenen Landeskar- tenwerken jeweils im gleichen Maßstab und Blattschnitt heraus. Topographische Karten sind landschaftsbe- schreibende Karten. Sie bilden die Erdober- fläche in ihren verschiedenen Erscheinungs- formen • Siedlungen und Verkehrswege, • Gewässer, • Geländeformen • Vegetation, • Grenzen und eine Reihe sonstiger natürlicher und künstlicher Erscheinungsformen anschaulich und in Abhängigkeit des Kartenmaßstabes vollständig und übersichtlich ab. Signaturen und Kartenschrift erläutern die topographi- schen Objekte. Für den Nutzer stellen sie ein aktuelles, geo- metrisch genaues und ausmessbares Abbild der Erdoberfläche dar. LVermGeo Stand: 08/2025 Topographische Karten können • als Planungs- und Projektierungsgrundlage in Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Wis- senschaft und Bildung, • als Grundlage von Geo- und Fachinformati- onssystemen, • zur Orientierung und detaillierten Untersu- chung im Gelände, • als Basiskarte zur Erstellung thematischer Karten und zur Unterrichtsgestaltung genutzt werden. Kartenausschnitt im Maßstab 1:25 000 Topographische Landeskartenwerke Die amtlichen Topographischen Landeskar- tenwerke liegen für Sachsen-Anhalt in den Maßstäben • 1:10 000, • 1:25 000, • 1:50 000 und • 1:100 000 Die Topographischen Landeskartenwerke kön- nen beim Landesamt für Vermessung und Ge- oinformation Sachsen-Anhalt und über den gut sortierten Buchhandel bezogen werden. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleis- tungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de flächendeckend vor. Grenzblätter werden sowohl vom bearbeitenden Land als auch vom jeweiligen Nachbarland vertrieben.Standorte der Geokompetenz-Center: Die Kartenwerke der Maßstäbe 1:200 000, 1:500 000 und 1:1 000 000 gibt das Bundes- amt für Kartographie und Geodäsie heraus.Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Dem LVermGeo obliegt die Herstellung und Aktualisierung der Topographischen Landes- kartenwerke des Landes als gesetzliche Ho- heitsaufgabe. Die Aktualisierung (Fortführung) der Kartenwerke erfolgt in angemessenen periodischen Zyklen. Dadurch haben die Karten in der Regel einen unterschiedlichen Fortführungsstand. Innerhalb der Verwaltungen des Amtlichen deutschen Vermessungswesens gelten einheitliche Vorschriften für die Herstellung To- pographischer Landeskarten. In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind gleichar- tige Topographische Karten erhältlich. Die Kartenwerke werden digital im Rasterda- tenformat und als analoge Ausgaben angebo- ten. Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Elisabethstraße 15 06847 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 6503-1258* Telefax: 0340 6503-1001 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de 2 Digitale Topographische KartenAngaben zu den Rasterdaten Die Digitalen Topographischen Karten sind Produktkomponente des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Infor- mationssystems (ATKIS®), welches eine einheitliche topographische Beschreibung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutsch- land gewährleistet.Datenabgabe Einzellayer mehrfarbige Gesamtdatei Graustufen-Gesamtdatei Auflösung 200 L/cm Koordinaten ETRS89/UTM (weitere auf Anfrage) Datenformat Digitale Topographische Karten - DTK entsprechen weitestgehend den bundes- einheitlich geltenden Vorgaben für den Kar- teninhalt, die geodätische Grundlage, den Zeichenschlüssel und das Layout. Die DTK werden abgeleitet aus den im LVermGeo geführten Daten des vektorbasierten Digi- talen Landschafts- und Geländemodells. Die DTK liegen in den Maßstäben • 1:10 000, • 1:25 000, • 1:50 000 und • 1:100 000 flächendeckend für Sachsen-Anhalt vor. Georeferen- zierung Mehrfarbige Gesamtdatei TIFF (weitere Formate auf Anfrage) TIFF-World-File (TFW- Format) Layer mit Flurstücksstruktur Ackerocker-Layer Als Besonderheit wird im Maßstab 1:10 000 ein Sonderlayer „flur“ bereitge- stellt. Er enthält die Geometrie der Flur- stücke und ermöglicht die gemeinsame Präsentation von Landschaftsobjekten und Flurstücksstruktur. Im Maßstab 1:50 000 ist ein zusätzlicher Layer mit einer Höhenschichtendarstellung verfügbar, der mit anderen Layern aus den Objektbereichen Gewässer und Relief zu einer Orohydrographischen Karte kombiniert werden kann. LVermGeo Stand: 08/2025 Die Regelungen zur bundesweit einheit- lichen Einteilung der Layer der Rasterdaten gelten im Detail für die Maßstäbe 1:10 000 und 1:25 000 und werden auf die Maßstä- be 1:50 000 und 1:100 000 entsprechend angewendet. Informationen zu den Gebühren der Raster- daten erhalten Sie im Internet und unter den umseitig angegebenen Kontaktangaben des LVermGeo. Flurstücksstruktur-Layer Höhenschichten-Layer LayernameFarbnameInhalt ackeackerockerAcker-, Weinbau-, Hopfenflächen, Baumschulen bablbachblauGewässerkonturen, Schriften, Symbole, Fährlinien baumbaumgrünSymbole, Schriften, Grenzen der Naturschutzgebiete und Nationalparks, Hecken, Gewächshäuser bracbrachbraunBrachflächen, Heide, Moore, Sümpfe, Klärbecken, Torfstiche grauindustrieflä- chengrauIndustrie-, Bergbauflächen, Bahnhofsanlagen, Tagebaue, Kläranlagen grbrgrundrissbraunStraßenkonturen, Wege, Symbole, Schriften, Leitungen hausgebäudegrauGebäude (nicht öffentlich) hrotwohnflächen- hellrotWohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung, Flächen besonderer funktionaler Prägung parkparkgrünGrünanlagen, Golfplätze, Campingplätze, Fußgängerzonen, Sportanlagen, Gartenland rebrreliefbraunHöhenlinien, Höhenlinienzahlen, Böschungen, Dämme, Einzelsignaturen rotrotöffentliche Gebäude, Symbole schwschwarzEisenbahnen, Symbole, Felsen seblseeblauGewässerflächen, Decker Schleusen stgestraßengelbDecker Landstraßen, Bundesstraßensymbole (Innenfläche) storstraßenorangeDecker Autobahnen und Bundesstraßen swtxschwarzSchriften trupgefahrenrotTruppenübungs- oder Standortübungsplatzgrenzen utmgschwarzUTM-Gitter violviolettVerwaltungsgrenzen waldwaldgrünWaldflächen, Gehölzflächen, Symbole weisweißDecker untergeordneter Straßen, Rollbahnen, Symbole (Innenflächen), Schriften wieswiesengrünflur- Kartenausschnitt im Maßstab 1:10 000 Rasterdaten Gebäudegrau-Layer Zusatzlayer „Höhenschichten“ Layernamen (1:10 000 und 1:25 000) Die Karten in den Maßstäben 1:50 000 und 1:100 000 sind vom LVermGeo hergestell- te und herausgegebene zivilmilitärische Ausgaben. Sie können für zivile Nutzungen, aber auch für Einsatzzwecke der Bundes- wehr verwendet werden. Reliefbraun-Layer Wiesenflächen, Fluplätze/-häfen, Friedhöfe Flurstücksstruktur (nur für die DTK10) 3 Analoge Standardausgaben der Topographischen Landeskartenwerke 1:10 0001:25 0001:50 0001:100 000 Maßstab1cm in der Karte entspricht 100 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 250 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 500 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 1 000 m in der Natur Anzahl650 Kartenblätter + 95 Randblätter160 Kartenblätter + 47 Randblätter42 Kartenblätter + 21 Randblätter10 Kartenblätter + 11 Randblätter Blattschnitt Normalblattschnitt (Preußische Landesaufnahme) Gradabtei- lung0°05‘ geografischer Länge 0°03‘ geografischer Breite0°10‘ geografischer Länge 0°06‘ geografischer Breite0°20‘ geografischer Länge 0°12‘ geografischer Breite0°40‘ geografischer Länge 0°24‘ geografischer Breite Landschafts- flächeca. 32 km2ca. 125 km2ca. 500 km2ca. 2 000 km2 Kartenbildfor- matca. 57 cm x 56 cmca. 46 cm x 44,5 cmca. 46 cm x 44,5 cmca. 46 cm x 44,5 cm Kartenformat plano gefaltet 86,4 cm x 60 cm 10,8 cm x 24,2 cm plano 50 cm x 54 cm Druck-/Plotausgabe 1: 10 000 Druck-/Plotausgabe 1: 25 000 Druck-/Plotausgabe 1:50 000 plano gefaltet 76 cm x 49 cm 10,8 cm x 24,2 cm plano gefaltet 76 cm x 49 cm 10,8 cm x 24,2 cm Open Data Aktuelle und historische Digitale Topogra- phische Karten stehen unter geodatenportal.sachsen-anhalt.de zum kostenfreien Download bereit. Die Druck-/Plotausgaben können in un- serem Geoshop direkt bestellt werden. Historische Ausgaben Neben den aktuellen Druckausgaben der Topographischen Kartenwerke werden nicht mehr fortgeführte „historische“ Ausgaben angeboten: • Topographische Karten Ausgabe Staat (AS) 1:10 000, 1:25 000, 1:50 000 und 1:100 000 (Kartenwerke der DDR), • Meßtischblätter 1:25 000 (MTB25), • Karte des Deutschen Reiches (KDR100), Großblätter (KDR100GB) und Kreiskarten (KDR100KK) • Topographische Übersichtskarte des Deutschen Reiches (TÜKDR200) • Topographische Spezialkarte von Mittel- europa (TSK200) Druck-/Plotausgabe 1:100 000 Historische Ausgaben Meßtischblatt, einfarbig 1:25 000 Historische Ausgaben Karte des Deutschen Reiches Historische Ausgaben, Top. Übersichtskarte des Deut- schen Reiches, mehrfarbig, 1:200 000 LVermGeo Stand: 08/2025 links: Normalblatt, einfarbig, rechts: Kreiskarte, zweifarbig 1:100 000 Historische Ausgaben, Top. Spezialkarte von Mittel- europa, mehrfarbig, 1:200 000

Geteilte Mobilität

“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen Bild: Björn Wylezich – stock.adobe.com Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ Der Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ bündelt sowohl fachliche Grundlagen für die Förderung des stationsbasierten Carsharings, rechtliche Rahmenbedingungen als auch Umsetzungsvorschläge für die Bezirksämter. Weitere Informationen

DTK25 Grünanlage

Parkgrün Gartenland; Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen; Fußgängerzone Quelle: AdV

Mobilitätsgesetz: Vorrang für Bus, Bahn, Fahrrad – und Fußgängerinnen und Fußgänger

Das im Juli 2018 in Kraft getretene und im Februar 2021 um den Abschnitt Fußverkehr erweiterte Mobilitätsgesetz leitet einen Paradigmenwechsel in der Berliner Verkehrspolitik ein: Nicht mehr das privat genutzte Auto ist ihr wichtigster Bezugspunkt, sondern die Bedürfnisse derjenigen, die besonderen Schutz brauchen. Das sind neben den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern vor allem die Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Umweltverbund aus ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr ist in seiner Summe besonders dann erfolgreich, wenn die Stärken jedes seiner Elemente zur Geltung kommen. Wer beispielsweise zu Fuß einfach und sicher zur nächsten U-Bahnhaltestelle kommt, nutzt auch eher den ÖPNV. Wer kurze Wege in seinem Quartier mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut nutzen kann, der lässt das Auto viel eher stehen. Das Land Berlin hat erstmals in Deutschland gesetzlich verankert, den Fußverkehr zu fördern. Das Zu-Fuß-gehen soll attraktiver werden – unter anderem durch diese Maßnahmen: Berlin will mehr Räume schaffen, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt, etwa Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen. Fußwege sind künftig besser beleuchtet, insbesondere auch in den Außenbezirken, damit sich die Menschen dort sicherer fühlen. Um das Überqueren von Straßen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen, sollen mehr Mittelinseln errichtet, mehr Bordsteine abgesenkt und Gehwegvorstreckungen ausgebaut werden. Bei breiten Straßen sollen die Grünphasen künftig so lang sein, dass das Warten auf der Mittelinsel entfällt. Bei sogenannten Blindenampeln wird zudem die vorhandene Möglichkeit ausweitet, die Grünphase per Knopfdruck zu verlängern. Schulwege sollen sicherer werden – unter anderem durch mehr Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sowie Bau- und Verkehrsmaßnahmen im Umfeld von Schulen. Senat und Bezirke stocken ihr Personal auf, um den Fußverkehr zu planen. Ende Januar 2021 haben die Abgeordneten im Berliner Landesparlament die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes um den Fußverkehrsteil beschlossen. Barrierefreiheit, die Senkung der Unfallzahlen und die Steigerung der Nutzerzufriedenheit sind wichtige Ziele, die Berlin mit dem Gesetz erreichen will. Der Abschnitt 4 des Mobilitätsgesetzes zum Fußverkehr findet sich hier Berliner Mobilitätsgesetz – Abschnitt 4: Entwicklung des Fußverkehrs . Bild: Ralf Rühmeier Fußverkehrsstrategie für Berlin Der Abschnitt zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz baut auf der bisherigen Fußverkehrsstrategie auf. Eine Übersicht dazu findet sich hier. Weitere Informationen

Elektro-Tretroller in Berlin

Stehend und lautlos kommt man mit den elektrisch betriebenen Tretrollern durch Berlin. Wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden und alle aufeinander Rücksicht nehmen, können die neuen Elektro-Roller ein Gewinn für die innerstädtische Mobilität sein. Mit Inkrafttreten der “Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung” ist der Gebrauch von Elektro-Tretrollern auf ein rechtliches Fundament gestellt worden. Die Regelungen gelten auch für alle anderen Elektro-Kleinstfahrzeuge. Berlin hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Roller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. So bleiben diese als geschützte Räume exklusiv Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. Die Behörden werden darauf achten, dass alle – auch die kommerziellen Anbieter von Leih-Elektro-Rollern – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten. Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern Pressemitteilung vom 08.11.2019 Im Folgenden sind Fragen und Antworten zu privaten und Leih-Elektro-Rollern zu finden: Informationen zu Elektro­kleinst­fahrzeugen Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr

Europäische Mobilitätswoche: Straßenraum gemeinsam nutzen

Aktionen in 183 deutschen Kommunen schaffen Platz für nachhaltige Mobilität Vom 16. bis 22. September zeigen Kommunen und lokale Akteure, wie die Verkehrswende gelingen kann, wenn der Straßenraum anders und gemeinsam genutzt wird. Während der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE (EMW) wird das mit vielfältigen Aktionen kreativ erprobt: Rad- und Fußverkehr, Spiel und Sport, Aufenthalt und Grün erhalten mehr Raum auf der Straße und auf Parkplätzen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „ Straßenraum gemeinsam nutzen ist in diesem Jahr der Schwerpunkt der Europäischen Mobilitätswoche. Es wird spielerisch und alltagsnah erlebbar, welche Möglichkeiten es gibt, die Straße gerechter aufzuteilen, sowie zugänglich und lebenswert für alle Menschen zu machen. Der so entstandene Platz kann das soziale Miteinander stärken, indem er durch nachbarschaftliche Initiativen oder zivilgesellschaftliche Akteure genutzt wird und Menschen zusammenbringt.“ In der EMW zeigen Kommunen und ihre Bewohner*innen, welche umweltschonenden Effekte eine Priorisierung nachhaltiger Mobilitätsformen und eine entsprechende Umgestaltung des Straßenraums haben können. Dieses Jahr legt die Europäische Kommission auch einen Fokus auf die Verkehrssicherheit und rückt damit die Mobilität von Älteren, Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen in den Blick. 2024 beteiligen sich 183 Städte, Gemeinden und Landkreise an der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTS WOCHE in Deutschland. Darüber hinaus engagieren sich nicht kommunale Akteure, darunter Vereine, Hochschulen und Unternehmen, mit 49 MOBILITY ACTIONS im Rahmen der EMW. Sie alle zeigen, was nachhaltige Mobilität konkret vor Ort verändern und ermöglichen kann: Inspiriert durch den Schwerpunkt der Kommission legen viele Kommunen dieses Jahr den Fokus auf Verkehrssicherheit: So gibt es in Bochum eine Verkehrssicherheitsmeile für 24 Grundschulen, in Erkelenz verteilen Schüler*innen „Denkzettel für Elterntaxis“, in Hemer und im Landkreis Peine laufen Kinder zur Schule und sammeln so Klimameilen und in Morsbach wird ein Verkehrserziehungsmusical aufgeführt. Im Landkreis Ludwigsburg und in Wipperfürth geht die Verwaltung mit gutem Beispiel voran und mobilisiert die Mitarbeitenden während der EMW nachhaltige Verkehrsarten zu nutzen. In Lutherstadt Wittenberg und Geldern werden Bürger*innen eingeladen den Straßenraum für ein gemeinsames Picknick zu nutzen, in Heilbronn können sich Bürger*innen aktiv in die Umgestaltung der nördlichen Innenstadt einbringen und in Nienburg/ Weser zeigen Testfamilien, wie sie ihren Alltag ohne Auto bestreiten. Eine Fußgängerzone im Stadtzentrum genießen Bürger*innen in Heiligenhaus für einen Tag und in Hamburg können sich Schüler*innen über ein kostenloses Deutschlandticket freuen. Darüber hinaus sind in Kommunen im gesamten Bundesgebiet die Unterstützungsmaterialien der nationalen Koordinierungsstelle der EMW beim Umweltbundesamt im Einsatz: Von Pulheim über Swisttal bis Schweinfurt erhalten Bürger*innen eine kleine Aufmerksamkeit fürs nachhaltige Pendeln und in Hannover oder Umkirch werden Parkplätze mithilfe des EMW-Parkplatzpartysets umgestaltet. Die EMW-Schnitzeljagd ermutigt Schüler*innen in Neumünster zum zu Fuß Gehen und Radfahren und zahlreiche weiteren Aktionen werben für mehr nachhaltige Mobilität. Der Tag der Schiene, der vom 20. - 22. September während der EMW stattfindet, legt einen besonderen Fokus auf die Vielfalt der Eisenbahnen in Deutschland. Ob für Alltag oder Abenteuer, ob für Arbeitsweg oder Warentransport – an der Schiene führt kein Weg vorbei. In zahlreichen Kommunen können Menschen viele spannende Einblicke in die Welt der Schiene erhalten. Die Europäische Mobilitätswoche (EMW) ist eine EU-Kampagne und bietet Kommunen aus ganz Europa die Möglichkeit, ihren Bürger*innen das Thema „Nachhaltige Mobilität“ stärker ins Bewusstsein zu rufen. In der Woche vom 16. - 22. September und darüber hinaus werden im Dialog mit Bürger*innen Maßnahmen etabliert, die den Verkehr vor Ort dauerhaft klima- und umweltverträglicher gestalten. Zeitgleich finden europaweit in mehr als 1862 Städten und Gemeinden weitere Aktionen statt. In Deutschland wird die EMW seit 2016 vom Umweltbundesamt koordiniert.

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