Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung ¿Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche) als Festsetzung "reines Wohngebiet", in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen. 2.Für das in Nummer 1 bezeichnete Gebiet gelten nachstehende Anforderungen: 1.Der Abstand der Baugrenzen beträgt zu den Straßenbegrenzungslinien 5 m, zu den übrigen Flurstücksgrenzen 3 m. 2.Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. 3.Die Firsthöhe darf 9 m über Gehweg nicht überschreiten. 4.Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Ausführungsphase Die Wuhletalbrücke überspannt die Wuhletalstraße und wurde 1984 im Verlauf der Märkische Allee in Marzahn-Hellersdorf errichtet. Sie ist Bestandteil der übergeordneten Verkehrsstraße der B 158, die sich von der B 1 / B 5 Berlin-Biesdorf Richtung Norden über die Landesgrenze nach Brandenburg erstreckt und in Angermünde endet. Westlich der Märkischen Allee verläuft die Bahntrasse der S-Bahnlinie S7 (Potsdam Hbf/Ahrensfelde – Strecke 6011) und der Regionalbahn 25 (Berlin-Lichtenberg/Werneuchen – Strecke 6072). Die Märkische Allee ist eine stark befahrene Straße, die auch für den genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwerlastverkehr genutzt wird. Das Vorhaben Der Bau Die Planung Verkehrsführung Zahlen und Daten Die alte Wuhletalbrücke wurde auf Stahlbetonwiderlagern und einer in Brückenmitte angeordneten Stützenreihe aus Stahlbetonfertigteilen gegründet. Die Überbauten bestanden aus Spannbetonfertigteilen. Aufgrund massiver Schäden an den Bauteilen war das Brückenbauwerk in seiner Standsicherheit stark beeinträchtigt und für den Verkehr nicht mehr nutzbar. Die Brücke musste daher 2019 komplett für den Verkehr gesperrt und Anfang 2022 bis auf die Fundamente abgerissen werden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und der Aufrechterhaltung der Infrastruktur wurde ein Ersatzneubau notwendig. Die Baumaßnahme wird unter anderem mit Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) finanziert. Voraussichtliche Bauzeit: 2022 bis 2025 Rückbau des Bestandsbauwerkes Der Abbruch des Bestandsbauwerkes wurde 2022 als vorgezogene Maßnahme durchgeführt. Die Bauarbeiten für den Ersatzneubau haben im Januar 2024 begonnen und sollen bis Ende des III. Quartals 2025 abgeschlossen sein. Bautenstand: Nachdem die Brückenunterbauten, bestehend aus Widerlagern und Pfeilern, fertiggestellt wurden, hat nun der Bau der nördlichen und südlichen Brückenrampen begonnen. Die Überbaukonstruktion wird aus insgesamt 12 Stahlträgern und einer Ortbetonplatte bestehen. Aktuell werden die Stahlträger im Stahlwerk gefertigt. Für den Einbau der Stahlträger ist eine Vollsperrung der Wuhletalstraße vom 4. bis 6. November 2024 vorgesehen. Zudem ist Ende November 2024 eine weitere Vollsperrung für die Herstellung der Überbauschalung geplant. Ersatzneubau Die Entwurfsplanung des Ersatzneubaues wurde abgeschlossen und berücksichtigt inhaltlich die folgenden Sachverhalte. Die neue Wuhletalbrücke wird in der gleichen Lage wie das Vorgängerbauwerk mit getrennten Überbauten geplant. Die Bauwerksachse des Bestandes wurde in die Planung übernommen. Die Umsetzung folgt dem Mobilitätsgesetz und sieht daher eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr vor, ohne die anderen Verkehrsarten zu vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch den Ersatzneubau der Brücke die perspektivische Planung einer Straßenbahntrasse entlang der Wuhletalstraße berücksichtigt. Analog zum Bestandsbauwerk wird auch die neue Brücke aus zwei getrennten Überbauten bestehen. Je Überbau werden dann 2 Richtungsfahrbahnen überführt. Der Querschnitt – und damit die Gesamtbreite des Bauwerks – wird gegenüber dem ursprünglichen Bauwerk aufgrund der neuen Querungsmöglichkeit für den Rad- und Fußgängerverkehr angepasst. Der Überbau 1 (West) ist schmaler als Überbau 2 (Ost). Seitlich der Fahrbahn wird ein Radfahrstreifen und Gehweg Richtung Osten und ein Notgehweg Richtung Westen angeordnet. Die Radwegbreite beträgt 2,50 m. Der beidseitige Gehweg hat eine Nutzbreite von 2,50 m (Ost) bzw. 1,00 (West). Die neue Brücke wird als gelenkig gelagertes Bauwerk mit Verformungslager und Fugenübergangskonstruktionen ausgebildet. Die getrennten Überbauten des Verbundtragwerks werden aus Stahlträgern mit Fahrbahnplatte in Ortbetonbauweise hergestellt und tragen über zwei Felder. Widerlager, Querträger, Flügel und Kappen werden in Ortbetonbauweise ausgeführt. Die Widerlager und Pfeiler werden flach gegründet. Nördlich und südlich der Brücke befinden sich im Anschluss Brückenrampen als Dammbauwerke. Die Brückenrampen sind geböscht ausgebildet. Im Zuge des Ersatzneubaues werden die Rampen entsprechend des neuen Querschnittes angepasst. Die Rampe Süd wird mit einer Böschung 1:1,5 ausgeführt und auf der Ostseite verbreitert. Die Rampe Nord wird beidseitig mit einem nachhaltigen Steilböschungssystem mit bewehrter Erde hergestellt. Für die Umsetzung der Neubaumaßnahme ist es erforderlich, dass in den angrenzenden Bereichen Baufreiheit für die Erdarbeiten und den Neubau der Brücke geschaffen wird. Auf den betroffenen Flächen wurden die vorhandenen Bäume und Sträucher innerhalb der gesetzlichen Fällzeiträume entfernt. Die Genehmigung wurde hierfür von der UNB des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf erteilt. Ein Ausgleich für die Rodungsabreiten erfolgt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme Neubau der Wuhletalbrücke auf der Grundlage eines Landschaftspflegerischen Begleitplans. Der beidseitige Kfz- und Lkw-Verkehr auf der Märkischen Allee wird aufgrund der Vollsperrung der Brücke von der Märkischen Allee kommend über die vorhandenen Ab- und Auffahrtsrampen wieder auf die Märkische Allee geleitet. Der Verkehr wird per Lichtsignalanlage gesteuert und quert dabei die Wuhletalstraße. Diese Verkehrsführung wird bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaues bestehen bleiben. Für die Herstellung des Ersatzneubaues wird eine bauzeitliche Verkehrsführung auf der Wuhletalstraße errichtet. Dabei wird der Fahrzeug-, Fuß- und Radverkehr sichergestellt. Ausnahme sind die vorgesehenen Vollsperrungen der Wuhletalstraße an 4 Wochenenden für den Einhub der Stahlträger sowie den Ein- und Ausbau der Überbau- und Kappenschalungen. In dieser Zeit können Fußgänger und Radfahrer sowie der Kfz- und Lkw-Verkehr die Wuhletalstraße im Baustellenbereich nicht nutzen. Für den Kfz- und Lkw-Verkehr wird eine Verkehrsumleitung eingerichtet.
Planungsphase Im Zuge der Bebauung und Umgestaltung der Insel Gartenfeld im Berliner Bezirk Spandau ist zur Erschließung des Planungsgebietes „Das Neue Gartenfeld“ ein neues Brückenbauwerk erforderlich. Dabei handelt es sich um eine neue Brückenverbindung mit Anbindung an die Rhenaniastraße im Südwesten des Gartenfelds, die den Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal überspannt. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Varianten zur Gestaltung des Bauwerks untersucht und hinsichtlich zukünftiger Nutzungsanforderungen, Wirtschaftlichkeit, Wartungsaufwand sowie der Einpassung in die Umgebung bewertet. Die nun vorliegende Entwurfsplanung sieht einen bogenförmigen Doppel-T-Stahlträger als Haupttragwerk vor. Die Konstruktionshöhe der Trogwände übernimmt gleichzeitig die Funktion der Absturzsicherung. In der Brückenmitte ragen die Hauptträger etwa 2,00 Meter über den Geh- und Radweg, am Brückenende sind es noch 0,13 Meter. Dort, wo die Absturzsicherung zu niedrig ist, werden die Hauptträger durch einen Holm und ein Füllstabgeländer ergänzt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dieses innovative Brückenbauprojekt vereint funktionale Anforderungen und modernes Design, um den zukünftigen Bedürfnissen des Quartiers gerecht zu werden. Die neue Brücke ist als Einfeld-Trogbrücke konzipiert und besteht aus zwei bogenförmigen Hauptträgern, zwischen denen Nebenträgern spannen. Die Hauptträger haben eine Länge von 42 Metern und werden in regelmäßigen Abständen durch außenliegende Querversteifungen stabilisiert. Die Brücke wird eine lichte Weite von 46,31 Metern und eine Gesamtbreite von 19,60 Metern aufweisen. Die Fahrbahntafel besteht aus einer 30 Zentimeter starken Stahlbetonplatte. Verkehrsaufteilung der Brückenfläche Die nutzbare Breite zwischen den Geländern beträgt 18,00 Meter und wird wie folgt aufgeteilt: 2,50 Meter Gehweg inklusive Sicherheitsraum 2,30 Meter Radweg 0,95 Meter Sicherheitsraum 6,50 Meter Fahrspuren 0,95 Meter Sicherheitsraum 2,30 Meter Radweg 2,50 Meter Gehweg inklusive Sicherheitsraum Gesamtnutzungsmaß: 18,00 Meter = lichter Abstand zwischen den Hauptträgern Lage und Besonderheiten Das Baufeld der Brücke befindet sich überwiegend in der Grünanlage Rohrbruchwiesen/Rohrbruchteich. Aufgrund der ökologischen Sensibilität des Gebiets wird bei Planung und Bau auf besondere Rücksichtnahme geachtet. Voraussichtliche Bauzeit: 2025 bis 2027 Die technische Untersuchung ergab entscheidende Vorteile für ein Einschubverfahren des Brückenbauwerks von Seiten Gartenfeld mittels eine zusätzlichen Hilfsstützung. Phase 00 – Baustelle einrichten Phase 01 – Herstellen der Widerlager Phase 02 – Vormontage auf Gartenfeld und Einschub Schuss 01 Phase 03 – Vormontage und Einschub Schuss 02 Phase 04 – Einschub Brücke Phase 05 – Komplementierung Brücke Phase 06 – Herstellen Anschlussbereiche Derzeit verkehren auf der Rhenaniastraße die Buslinien 139 und N39. Während einzelner Bauphasen müssen diese Linien zeitweise umgeleitet werden. Durch geplante Vollsperrungen der Rhenaniastraße sind zudem Beeinträchtigungen im Betriebsablauf möglich. Die Zufahrt für die Anliegerschaft zum Bootshausweg bleibt während der Bauzeit weitestgehend sichergestellt.
Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern führt ein Abstimmungsverfahren für die L 372, Ausbau der Ortsdurchfahrt Eßweiler durch. Die Planung behandelt den verkehrsgerechten Ausbau der Landesstraße Nr. 372 (Hauptstraße) im Zuge der Ortsdurchfahrt Eßweiler zwischen dem Ortseingang aus Richtung Oberweiler im Tal und dem Ortsausgang in Richtung Rothselberg. Die Ausbaumaßnahme umfasst den Um- und Ausbau der Fahrbahn, der Gehwege sowie die Neuregelung der Entwässerung. Zusätzlich werden die Einmündungsbereiche und die vorhandenen ÖPNV-Haltestellen verkehrstechnisch umgestaltet. Im Planungsbereich liegen zwei sanierungsbedürftige Bauwerke, eine Stützwand sowie ein Wellstrahldurchlass über den Talbach. Der Streckenabschnitt liegt im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein im Landkreis Kusel.
Weg Kernbek - über das Flurstück 560 der Gemarkung Horner Geest (Blohms Park; nördlich und östlich an das „Haus im Blohms Park“ angrenzende Fußwege) - Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 128).
Bezirk: Altona, Stadtteil: Blankenese, Ortsteil: 222, Planbezirk: Aufhebung des Fußweges zwischen Frenssenstraße und Tinsdaler Kirchenweg
Der Bebauungsplan Hohenfelde 9 für den Geltungsbereich zwischen Ifflandstraße, dem Fußweg zwischen Ifflandstraße und Mühlendamm, Mühlendamm und Schröderstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ifflandstraße - Nordgrenze des Flurstücks 1205 der Gemarkung Hohenfelde - Mühlendamm - Schröderstraße.
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.
Bebauungsplan
Die Stadt Göppingen plant nördlich der Albert-Schweitzer-Schule den Neubau einer Kindertagesstätte. Der in diesem Bereich verlaufende verdolte Storzenbach wird durch den Neubau der Kindertagesstätte und den geplanten Außenspielbereich auf einer Länge von ca. 5 m überbaut. Die vorhandene Verdolung und Unterquerung der nördlichen Ringstraße im Norden bleibt bis zum Gehweg erhalten. Im Osten sind der Bau eines neuen Auslaufbauwerks und die Führung des seither verdolten Storzenbachs im offenen Graben geplant. Der Storzenbach verläuft dann mit leichten Schwüngen und einem asymmetrischen Bachprofil bis zum Anschluss an den Bestand parallel zum neuen Fußweg auf einer Länge von ca. 38 m offen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 S. 1 WHG. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen und festzustellen, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Origin | Count |
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Bund | 156 |
Kommune | 26 |
Land | 394 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 4 |
Förderprogramm | 66 |
Gesetzestext | 1 |
Software | 1 |
Text | 201 |
Umweltprüfung | 193 |
unbekannt | 69 |
License | Count |
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geschlossen | 403 |
offen | 119 |
unbekannt | 12 |
Language | Count |
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Deutsch | 527 |
Englisch | 25 |
Resource type | Count |
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Archiv | 19 |
Bild | 7 |
Datei | 1 |
Dokument | 209 |
Keine | 133 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 6 |
Webdienst | 28 |
Webseite | 230 |
Topic | Count |
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Boden | 166 |
Lebewesen und Lebensräume | 534 |
Luft | 178 |
Mensch und Umwelt | 534 |
Wasser | 162 |
Weitere | 450 |