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ATKIS - Digitales Basis Landschaftsmodell Hamburg

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.

Erneuerung der Petersburger Straße zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee

Grundhafte Erneuerung der Petersburger Straße Am Montag, dem 16.09.2024, beginnt mit der Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung das Bauvorhaben zur Erneuerung der Petersburger Straße. Diese Baumaßnahme umfasst den grundhaften Ausbau der Petersburger Straße, auf einer Länge von ca. 880 m, im Bereich zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Bauanfang befindet sich unmittelbar am Anschlussbereich der Petersburger Straße an den signalisierten Knotenpunkt Landsberger Allee. Pressemitteilung vom 05.09.2024 Ausführungsphase Das Vorhaben „Erneuerung der Petersburger Straße“ umfasst den grundhaften Ausbau der Petersburger Straße, auf einer Länge von ca. 880 m, im Bereich zwischen Bersarinplatz und Landsberger Allee, im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Petersburger Straße, ein Teilabschnitt der Bundesstraße B96a, ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes der Bundeshauptstadt und hat im Netz eine maßgebliche Verbindungsfunktion zu erfüllen. Damit hat sie eine große Bedeutung für den motorisierten Individualverkehr. Sie nimmt die Verkehre des nord-süd-gerichteten Durchgangsverkehrs auf und stellt eine Verbindung zwischen den Stadtteilen Prenzlauer Berg und Friedrichshain dar. Gleichzeitig ist sie, aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und vielen, darin integrierten Gewerberäumen, mit einem hohen Anteil an Erschließungs- und Lieferverkehr belegt. Der Bauanfang befindet sich unmittelbar am Anschlussbereich der Petersburger Straße an dem signalisierten Knotenpunkt Landsberger Allee. Die Ausbaustrecke endet im Bereich des Anschlusses der Petersburger Straße an die Kreisfahrbahn des Bersarinplatzes. siehe Lagepläne zur Ausführungsplanung Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Die Erneuerung der Petersburger Straße ist auf Grund des baulichen Zustandes der Fahrbahnen, der Geh- und Radwege sowie aufgrund von Defiziten hinsichtlich der Verkehrssicherheit dringend erforderlich. Der vorhandene Zustand der Verkehrsanlagen erfüllt bereits heute nicht mehr die verkehrlichen Anforderungen. Aus diesen Gründen wird bei der Erneuerung der Verkehrsanlagen der Petersburger Straße, ein neu geordneter Straßenquerschnitt umgesetzt, der die Anforderungen und Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer auf angemessene Weise berücksichtigt. Dies beinhaltet den grundhaften Ausbau der beiden Richtungsfahrbahnen, einschließlich ihrer Seitenräume sowie die Wiederherrichtung der Freianlagen im Mittelstreifen (ausschließlich Gleisanlagen der BVG). In diesem Zusammenhang werden 123 Baumneupflanzungen in den Seitenräumen, 13 Ergänzungspflanzungen im Mittelstreifen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie der Lichtsignalanlagen umgesetzt. Der ruhende Verkehr wird künftig in Längsaufstellung entlang der beiden Richtungsfahrbahnen angeordnet. Der Radverkehr verläuft, auf zwei baulich getrennt angelegten Radwegen, in den jeweiligen Seitenräumen. Die Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr erfolgt durch die Anordnung eines Grünstreifens mit eine Breite von 2,50 m. Zur besseren Erreichbarkeit der Haltestellen der Straßenbahn in Mittellage, sind in Abstimmung mit der BVG, zusätzliche Querungshilfen an den Haltestellen vorgesehen. Voraussichtliche Bauzeit: III. Quartal 2024 bis III. Quartal 2027 Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2024 vorgesehen. Mit dem Umbau erfolgen umfangreiche Arbeiten der Ver- und Entsorgungsunternehmen zur Erneuerung und Erweiterung ihrer Netze. Durch die Vielzahl der Bauaktivitäten ist von einer Bauzeit von ca. drei Jahren auszugehen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (Straßenbau, Baumpflanzungen, Verkehrszeichenbrücke, Straßenausstattung, Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) betragen rund 15 Mio. Euro , hinzukommen die Kosten für den Aus-, Um- und Neubau der Ver- und Entsorgungsanlagen. Die Straßenbauausführung erfolgt in mehreren Bauphasen. Der Durchgangsverkehr sowie der Anlieger- und Lieferverkehr wird zwischen Bersarinplatz und der Landsberger Allee während der gesamten Bauzeit gewährleistet. Die Straßenbahntrasse (MetroTram-Linie M10) der BVG, einschließlich der Haltestellen („Straßmannstraße“ und „Bersarinplatz“), bleiben während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt in Betrieb. Die Durchführung der Straßenbauarbeiten erfolgt unter Vollsperrung einer Richtungsfahrbahn. Der motorisierte Fahrzeugverkehr wird in dieser Zeit, jeweils auf der gegenüberliegenden Richtungsfahrbahn im Gegenverkehr, mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung, geführt. Im unmittelbaren Baubereich wird ein mindestens 1,50 m breiter Gehweg für den Fußverkehr angeboten und Querungsmöglichkeiten vorgesehen. Für den Radverkehr wird ebenfalls bauzeitlich ein Radweg von mindestens 1,50 m je Richtung angelegt. Für die Baudurchführung wird die Gesamtmaßnahme, in Abhängigkeit von Funktionalität und Verkehrsführung, in 3 Bauphasen unterteilt, welche zeitversetzt ausgeführt werden. So kann die Petersburger Straße während der gesamten Bauzeit weiterhin in beiden Fahrtrichtungen befahren werden. 1. Bauphase: Bauarbeiten auf der Ostseite (Herstellung Fahrbahn einschl. Gehweg und Einmündungen) 2. Bauphase: Umbauphase zwischen 1 und 3 3. Bauphase: Bauarbeiten auf der Westseite (Herstellung Fahrbahn einschl. Gehweg und Einmündungen) Am 16.09.2024 wurde die 1. Bauphase eingerichtet und die Verkehrsführung in Betrieb genommen. Der Verkehr beider Fahrtrichtungen wurde auf die westliche Fahrbahn verschenkt. Es erfolgte ein Fahrstreifenreduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen je Richtung. Parallel hierzu wird auch der Radverkehr geführt. Ab der Kochhannstraße wird der Radverkehr in Fahrtrichtung Landsberger Allee durch das Baufeld geführt. Der Gehweg ist weiterhin auf beiden Seiten nutzbar. Die Anliegerstraßen (Matternstr., Kochhannstr. , Ebelingstr., Straßmannstr.) sind in beide Richtungen abgebunden, nur die westliche Mühsamstraße ist frei. Derzeit entfallen die Querungsmöglichkeiten der Petersburger Str. für den Fuß- und Radverkehr in Höhe der Mühsamstraße. Ebenfalls ist die Abgangssituation der Straßenbahnhaltestelle Bersarinplatz geändert. Der südliche Zu- und Abgang der Haltestelle ist gesperrt. Alternativ wurde eine bauzeitlich signalisierte Querung der Petersburger Straße für den Fuß- und Radverkehr am nördlichen Haltestellenende der Tram-Haltestelle Bersarinplatz eingerichtet. Die Sperrungen dauern voraussichtlich bis September 2026 und dienen der Herstellung der Verkehrsflächen Mühsamstraße und Bersarinplatz zwischen Weidenweg und Petersburger Straße. Aufgrund von unbekannten bzw. unzureichend dokumentierten Bestandsanlagen einzelner Leitungsbetreiber ist es zu Verzögerungen im Bauablauf gekommen. Zusätzlich führte der Einzug einer Füchsin mit ihren Jungen in eine Baugrube an der Petersburger Straße Anfang des Jahres 2026 zu einem insgesamt achtwöchigen Stillstand der Bauarbeiten im Baufeld an der Landsberger Allee. Der Abschluss der Arbeiten im 1. BA und Überführung in die nächste Bauphase erfolgt voraussichtlich im IV. Quartal 2026. Wir bitten um Verständnis für die durch die Baumaßnahme einhergehenden Einschränkungen und empfehlen das Baugebiet zu umfahren.

Ersatzneubau der Schönfließer Brücke

Planungsphase Die Schönfließer Brücke liegt in Berlin Pankow – Ortsteil Prenzlauer Berg und überspannt die S- und Fernbahngleise der Deutschen Bahn AG Richtung Osten und Westen. Die aktuelle Fußgängerbrücke liegt in einem dicht bebauten Wohngebiet und wurde im Jahr 1964 außerhalb des alten Brückenbereiches als Ersatz für die im Krieg stark beschädigte ursprüngliche Straßenbrücke gebaut. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Das Vorhaben besteht darin, die vorhandene Fußgängerbrücke in der Flucht der ehemaligen Straßenbrücke durch eine moderne Fuß- und Radwegbrücke zu ersetzen, sodass aus der Sichtachse zwischen Sonnenburger Straße und Schönfließer Straße wieder einer Wegachse wird. Aufgrund der starken Nutzung durch den Fuß- und Radverkehr soll der Querschnitt angepasst werden und eine Trennung beider Verkehrsarten auf der neuen Brücke erfolgen: 3,20 m Gehweg West 4,00 m Fahrradstraße 3,20 m Gehweg Ost Durch die Entstehung der Wegachse zwischen Sonnenburger Straße und Schönfließer Straße werden die Kreuzungspunkte in der Dänenstraße und in der Kopenhagener Straße für den Fuß- und Radverkehr angepasst. Der Anschlussbereich in der Sonnenburger Straße wird zu einem komfortablen Verkehrsweg ausschließlich für den Fuß- und Radfahrer mit Aufenthaltsmöglichkeiten umgestaltet. Im Zuge der Planungen des Ersatzneubaus der Schönfließer Brücke wird die aktuell angrenzende Leitungsbrücke (westlich) berücksichtigt. Eine Integration der dort überführten Leitungen in das neue Brückenbauwerk wird umgesetzt. Daraus ergibt sich künftig eine Brücke, die sowohl den Fuß- und Radverkehr, als auch die Leitungen über die Bahnanlagen führt. Die bauliche Trennung des Fuß- und Radverkehrs wird gestalterisch durch die Integration der Leitungen erzeugt. Die beiden Hauptträger, in denen die Leitungen integriert sind, werden in einem obenliegenden Stabbogentragwerk aufgelöst. Voraussichtliche Bauzeit: 2027 bis 2029 Der Ersatzneubau der Schönfließer Brücke erfolgt nach aktuellem Planungsstand in fünf aufeinanderfolgenden Bauphasen: Phase 0 – Vorbereitung: Vorbereitung des Baufeldes, Einrichtung der Baustelle sowie Herstellung der erforderlichen bauzeitlichen Verkehrsführungen. Phase 1 – Herstellung Gründung: Herstellung der Gründungen für den Ersatzneubau. Parallel hierzu erfolgt die Fertigung des neuen Brückenüberbaus. Phase 2 – Vormontage Überbau: Anlieferung der einzelnen Bauteile und Zusammenbau des neuen Brückenüberbaus auf der Vormontagefläche. Phase 3 – Einhub Überbau: Verfahren des vormontierten Überbaus in Richtung Bahngraben, Aufstellung der Mobilkräne und Einhub des Überbaus in seine endgültige Lage. Phase 4 – Fertigstellung: Fertigstellung der neuen Brücke und Umstellung der Fuß- und Radwegeführung. Anschließend erfolgen der Rückbau der bestehenden Fuß- und Radwegeverbindung sowie die abschließenden Straßen- und Leitungsarbeiten. Die Entwurfsplanung für den Ersatzneubau der Schönfließer Brücke ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der Bauleistungen erstellt. Nach aktuellem Planungsstand ist der Beginn der Bauleistungen für 2027 vorgesehen, die Fertigstellung für 2029. Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anlegt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommentiert werden. Online-Beteiligung auf meinBerlin Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 23. Juni 2026 wurden detaillierte Einblicke in die Planungen des Ersatzneubaus der Schönfließer Brücke gegeben sowie über die geplanten Bauphasen informiert. Die Präsentation zu der Veranstaltung ist auf der mein.Berlin.de-Beteiligungsplattform abrufbar. Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Schönfließer Straße und Sonnenburger Straße soll nach aktuellem Planungsstand während der Bauzeit grundsätzlich aufrechterhalten werden. Im Zuge einzelner Bauphasen können jedoch für notwendige Bauarbeiten und zur Vorbereitung nachfolgender Arbeiten kurzzeitige Einschränkungen oder Sperrungen der Fuß- und Radwegeverbindung erforderlich werden. Für diese Zeiträume werden entsprechende Umleitungen eingerichtet. Über konkrete Einschränkungen, Sperrungen und Änderungen der Wegeführung wird rechtzeitig informiert. Die Vorplanung wurde 2024 abgeschlossen. Im Jahr 2025 wird die Entwurfsplanung erstellt und den Beteiligten und Prüfbehörden vorgelegt. Ziel ist es, 2027 mit den Bauleistungen zu beginnen und die Arbeiten in 2028 abzuschließen.

Entwicklung und Erprobung eines begehbaren Abwasserkanalsystems mit integrierten Ver- und Entsorgungsleitungen (Multi-Utility-Kanal-System)

Ver- und Entsorgungsnetze, wie beispielsweise Entwässerungs-, Wasserversorgungs- und Gasversorgungssysteme sowie Kabelnetze für Telekommunikation und Stromversorgung, sind wesentlicher Bestandteil der urbanen Infrastruktur und unabdingbare Voraussetzungen der modernen Zivilisation. Im innerstädtischen Bereich bzw. in dicht besiedelten Gebieten (Wohngebiete, Stadtzentren) regelt die DIN 1998 ( )die Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen in öffentlichen Flächen, d.h. im Straßenquerschnitt, wobei die Art, Anzahl und Verteilung der Leitungen in erster Linie von ortsspezifischen Gegebenheiten, wie Straßenbreite, Art der Energieversorgung, Entwässerungsverfahren, Anlieger und Bebauung abhängig sind. Die heute gängige Praxis der Verlegung basiert auf der Einzelverlegung und einer in DIN 1998 (i)geregelten Parallelanordnung der Leitungen im gesamten zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitt (Gehweg-, Radweg- und Fahrbahnbereich sowie evtl. Parkflächen und Grünstreifen). Beispiele für die Unterbringung verschiedener Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb eines Straßenquerschnittes gemäß DIN 1998 (i)nach dem Prinzip der Horizontalanordnung zeigt Abbildung 1 1. Abwasserkanäle werden grundsätzlich unterhalb der Fahrbahn angeordnet, während die Versorgungsleitungen soweit wie möglich unter den Gehwegen zur Bebauung hin orientiert sind. Ihre Unterbringung erfolgt in den in Abbildung 1 2 dargestellten Leitungszonen. Mit dieser heute üblichen, parallelen Anordnung der Leitungen in getrennten Leitungszonen sind zahlreiche Nachteile und Probleme verbunden, wie Praxiserfahrungen von Kommunen und Leitungsnetzbetreibern zeigen. Hier sind u.a. zu nennen: - Die meisten unterirdischen Leitungen bilden Netzsysteme, d.h. sie sind nur als Einheit voll funktionsfähig. Störungen an einer Stelle wirken sich unter Umständen auf ganze Gebiete aus. - Die einzelnen unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen unterliegen je für sich bestimmten Planungs- und Trassierungsgrundsätzen. Da sie sowohl parallel als auch kreuzend verlegt werden, kommt es stets zu Berührungspunkten. Außerdem beeinflussen sich einzelne Anlagen gegenseitig nachteilig (z.B. Starkstromkabel - Gasleitungen - Fernwärmeleitungen), so dass diesen Gesichtspunkten bei der Planung besondere Beachtung zu schenken ist. Der Raumbedarf der einzelnen unterirdischen Anlagen ist sehr unterschiedlich. Dort, wo sehr große Bauten untergebracht werden müssen, ist der Raum für die übrigen unterirdischen Anlagen stark eingeschränkt. Sorgfältigste Abstimmung ist daher notwendig. - Alle unterirdischen Anlagen sind komplizierte Ingenieurbauwerke. Nachträgliche Veränderungen, z.B. Reparaturen, Erneuerungen und Ergänzungen, aber auch die Maßnahmen der Wartung und Inspektion sind meist nur mit großem Aufwand möglich. Jede Veränderung bedingt Beeinträchtigungen im Verkehrsraum. usw.

Ressortforschungsplan 2023, Schnittstellen zwischen ÖPNV und Fußverkehr verbessern: Bedeutung und Potenziale des Fußverkehrs für die Nutzung des ÖPNV verstehen, untersuchen, kommunizieren und nutzen

Einladende barrierefreie Fußwege tragen zur Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) bei. Studien der Norwegian University of Science and Technology zeigen u.a., dass 70 % der Eindrücke eines ÖV-Weges auf den dazugehörigen Fußwegetappen von oder zur Haltestelle gesammelt werden. Eine attraktive Fußverkehrsinfrastruktur motiviert Menschen dazu, bis zu 70% längere Wege zur Haltestelle in Kauf zu nehmen. Diese Erkenntnisse sind aber noch nicht in der Breite der Akteurslandschaft des ÖV in Deutschland realisiert bzw. berücksichtigt worden. In 3-5 möglichst heterogenen Kommunen bzw. Quartieren sollen deshalb in diesem Projekt Erhebungen zur Attraktivität von Fußverkehrsinfrastruktur auf Zu- und Abwegen zu Haltestellen durchgeführt werden. Überdies sollen eine Reihe von Expert*innen befragt werden. Die Ergebnisse werden mit der ÖV-Akteurslandschaft diskutiert, auf der Basis bereits vorliegender Erkenntnisse weiterentwickelt (Infografiken, Veröffentlichungen etc.) und den Entscheidungsträger*innen in Kommunen und Ländern vorgestellt. Die entscheidenden Hebel, die der Bund für die Umsetzung besitzt, sollen dabei ebenfalls dargestellt werden. Das Vorhaben soll Ergebnisse EU-weit und international präsentieren und diskutieren.

Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken

Beginn der Bauarbeiten Am 07. September 2026 wird die Baustelle eingerichtet und mit bauvorbereitenden Arbeiten für eine provisorische Fuß- und Radwegführung nördlich der Brücken begonnen. Pressemitteilung vom 03.09.2026 Ausführungsphase Die Hellersdorfer Brücken befinden sich im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf und überführen im Zuge der Eisenacher Straße mit der „Hellersdorfer Brücke“ die Wuhle und mit der „östlichen Hellersdorfer Brücke“ die neue Wuhle. Beide Brücken überführen den Bereich des Wuhletals in direkter Nachbarschaft zu den südwestlich angrenzenden „Gärten der Welt“. Im nördlichen Verlauf der Wuhlearme befinden sich flankierend zum Wuhletalwanderweg eine öffentlich gewidmete wohnungsnahe Grünanlage (der Wiesenpark). Östlich verläuft parallel zur Wuhle ein Wohngebiet an der Gothaer Straße. Zur Erreichung einer durchgängig leistungsfähigen Verkehrsverbindung für alle Verkehrsarten sind die Brückenbauwerke im Zuge des Ersatzneubaus anzupassen. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Fragen und Antworten Die Eisenacher Straße befindet sich im Berliner Stadtbezirk, Marzahn-Hellersdorf und ist Bestandteil des örtlichen Straßennetzes. Sie verbindet in Ost-West-Richtung zwischen den Knotenpunkten der Gothaer Straße und des Blumberger Damms die Ortsteile Hellersdorf und Marzahn. Im Straßenverlauf der Eisenacher Straße wird unmittelbar an der Ortsteil-Grenze mit der östlichen Hellersdorfer Brücke die „neue Wuhle“ und im unmittelbaren Anschluss in westliche Richtung mit der Hellersdorfer Brücke die „Wuhle“ gequert. Die vorhandenen Gehwegbreiten beider Brücken sind unzureichend und stellen daher eine Verkehrsbeeinträchtigung für den Fuß- und Radverkehr dar. Im Kontext mit der bezirklichen Straßenbaumaßnahme wird daher auch vor dem Hintergrund der Einstufung der Eisenacher Straße in das Radwegvorrangnetz eine Verbesserung der derzeitigen Fuß- und Radwegführung für den Lückenschluss im Bereich der Hellersdorfer Brücken erforderlich. Im Zusammenhang mit den Brückenbaumaßnahmen wird die Radverkehrsanlage im Baubereich erneuert. Hierbei erfolgt, unter der Maßgabe der prognostischen Radverkehrszuwächse und der Bedeutung dieser Radverkehrsverbindung, eine Anpassung für den Bereich des Rad- und Gehwegs auf eine beidseitig nutzbare Breite von 5,70 m je Fahrtrichtung. Infolge der angepassten Breite des Brückenbereiches wird neben der Erhaltung und Verbesserung der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit der Straßenverbindung auch die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr in beiden Bereichen der Verkehrsanlage erhöht und das Ziel der Erhaltung einer durchgängigen Radverkehrsanlage zwischen den angrenzenden Knotenpunkten sowie eine konfliktfreie Radverkehrsführung erreicht. Bei der Aufteilung des zur Verfügung stehenden Verkehrsraums für die Abwicklung der vorhandenen Verkehre werden die Belange des ÖPNV, des Rad- und Fußverkehrs sowie des Wirtschafts- und Individualverkehrs im Hinblick auf die vorhandenen und prognostizierten Verkehrsströme und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage in seiner Gesamtheit berücksichtigt. Im Zuge der Planung zum Ersatzneubau wurden die umweltrechtlichen Belange untersucht und bewertet. Es wurde eine UVP-Vorprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine Auslösekriterien zur Durchführung einer UVP gegeben sind. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden auf ein erforderliches Mindestmaß beschränkt und sind umfassend im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) identifiziert und bewertet. Bestandteil des LBP ist ebenso die Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Im Zuge der naturnahen Wiederherstellung der Eingriffsflächen erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG (§ 40) die Ansaat mit gebietsheimischen Arten. Erfahrungswerte belegen hier zudem die gute ökologische Funktion für die hiesigen Biotope, insbesondere auch im Hinblick auf ihre Habitatfunktion für die Fauna. Da sich der bauliche Eingriffsbereich überwiegend im Naturraum des Wuhletals befindet, wird im Rahmen der Planung und späteren Bauausführung weiterhin eine insektenfreundliche Beleuchtung berücksichtigt. Voraussichtliche Bauzeit: Beginn 3. Quartal 2026 Der Ersatzneubau der Hellersdorfer Brücken sieht wieder die Errichtung zweier Brückenbauwerke vor. Der Ausbaubereich der Verkehrsanlage wird entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes neugestaltet. Beide Brücken sollen in Verbindung mit dem Ausbau der Eisenacher Straße, im Besonderen auf Grund der zu geringen Bauwerksbreite, die eine gefährliche Engstelle für den Fuß- und Radverkehr darstellt, aber auch hinsichtlich einer uneingeschränkten Traglast rück- und als gemeinsamer Brückenzug mit dem Namen („Hellersdorfer Brücken“) neugebaut werden. Die Baumaßnahme beinhaltet weiterhin eine geringfügige Anpassung der Wuhle im Bauwerksbereich eine Umverlegung der vorhandenen Leitungen in einen Düker nördlich der Brücken die Schaffung einer Querungsmöglichkeit des Wuhlewanderweges mit Bedarfslichtsignalanlage den ersatzlosen Rückbau der vorhandenen Verrohrung südlich der Brücke den Aufbau einer einseitigen Beleuchtung mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln Die vorgesehene Baumaßnahme erfolgt unter den Rahmenbedingungen einer möglichst kurzen Bauzeit, dem Schutz von Natur und Umwelt und der Nachhaltigkeit der gewählten Bauweise. Bauwerkskonzept Das neue Bauwerk der Hellersdorfer Brücke bleibt in der bestehenden Straßenachse der Eisenacher Straße, muss jedoch aufgrund der im Boden verbleibenden Bestandsgründung in Richtung Osten verschoben werden. Dies bedingt eine geringfügige Anpassung des Flusslaufes. Beide Brücken werden als jeweils einfeldrige integrale Rahmenbauwerke in Stahlbeton ausgebildet. Die Rahmenstile mit biegesteif angebundenen Parallelflügeln gründen tief auf einreihigen Bohrpfählen mit einem Durchmesser von 60 cm. Die integrale Bauweise garantiert eine lange Nutzungsdauer der Brücken. Unterhaltungsaufwendige Lager und Übergangskonstruktionen entfallen. Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücken werden die Geländer durchgehend neu gestaltet, erhalten eine aufgelockerte Struktur und schließen mit Postamenten ab, die den Brückennamenszug tragen. Damit fügt sich der Brückenzug gestalterisch in das naturnahe Umfeld und schafft in der Wahrnehmung eine Verbindung der Ortsteile Marzahn und Hellersdorf zu den angrenzenden Gärten der Welt. Auf Grund bautechnologischer Zwangspunkte und zur Sicherstellung des Bauablaufs wird die Baumaßnahme unter Vollsperrung der Eisenacher Straße für den Kraftfahrzeugverkehr über einen Zeitraum von 1,5 Jahren durchgeführt. Der voraussichtliche Beginn ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Während dieser Zeit erfolgt die vorgesehenen Umfahrung in West-Ost-Richtung analog zur derzeitigen Umleitung sowohl nördlich als auch südlich über das übergeordnete Verkehrsnetz, die Landsberger Allee / Landsberger Chaussee beziehungsweise die Cecilienstraße. Die Erschließung der Eisenacher Straße westlich der Hellersdorfer Brücken einschließlich aller Zugänge der Gärten der Welt ist weiterhin aus Richtung West über den Blumberger Damm möglich. Für die gemeinsame Benutzung durch den Fuß- und Radverkehr wird in unmittelbarer Nähe nördlich der bestehenden Brücken eine bauzeitliche Querungsmöglichkeit eingerichtet. Die Nutzbreite der über zwei Behelfskonstruktionen und angrenzende Fangedämme nahezu eben verlaufende Wegstrecke beträgt 2,50 m. Der Aufbau der Querungsmöglichkeit und die Umverlegung der vorhandenen Leitungen erfolgen im Vorfeld der Brückenbaumaßnahme. Der BVG-Linienbusverkehr wird während der gesamten Bauzeit im Baufeld unterbrochen. Der ÖPNV (Buslinie 195) wird analog zum Kraftfahrzeugverkehr umgeleitet. Die Umleitung des ÖPNV verläuft auf bereits vorhandenen ÖPNV-Strecken und nutzt die vorhandenen Bushaltestellen. Es ist vorgesehen, dass die Bushaltestellen „Bärensteinstraße“ (Fahrtrichtung Ost), „Eisenacher Straße/ Gärten der Welt“ (beidseits) und „Suhler Straße“ (beidseits) während der Bauzeit außer Betrieb genommen werden.

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Warendorf, "Neue Ems im innerstädtischen Bereich, Abschnitt 1: Ems Ost

Die Stadt Warendorf, Sachgebiet Umwelt- und Geoinformation, Freckenhorster Str. 43, 48231 Warendorf, hat mit Schreiben vom 10.08.2021 für das o.a. Vorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 67, 68 und 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG), in Verbindung mit §§ 71, 107 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG), in Verbindung mit §§ 27a und 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), in Verbindung mit § 1 und §§ 16 bis 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Die Maßnahme ist Teil des Umsetzungsfahrplans Kooperation MS-63 „Ems Hauptfluss im Kreis Warendorf“ (Strahlweg SW_8). Mit Hilfe der zu planenden Maßnahmen sollen die gewässerökologische Durchgängigkeit an der Wehranlage wiederhergestellt und eine naturnahe Entwicklung der Ems im Sinne der WRRL verwirklicht werden. Geplante städtebauliche Vorhaben sind mit den genannten Anforderungen aus gewässerökologischer Sicht in Einklang zu bringen, weiterhin soll der Hochwasserschutz sichergestellt bzw. verbessert werden. Der Antrag erstreckt sich auf folgende Maßnahmen: • Herstellung eines neuen Emsverlaufes mit Beginn an der bestehenden Emsstationierung 292.580 (oberhalb der André-Marie-Brücke) über die Linnenwiese, die „Alte Ems“ und den Emssee, sowie über die Emsinsel bis zu bestehenden Ems, Stationierung 293.770 (oberhalb der bestehenden Wehranlage) auf einer Länge von 1.500 m. In den Abschnitten „Linnenwiese“ und „Emsinsel“ wird die Ems durch Bodenaushub und Ausbildung als Sohlgleite mit Raugerinne, Beckenpässen organismendurchgängig gestaltet. In den Abschnitten „Alte Ems“ und „Emssee“ wird die Ems durch Einbau von sandigem Material auf die bestehenden Sohlen des Stillgewässers als Fließgewässer gestaltet. • Zur Verteilung der Wassermengen auf den bestehenden und auf den geplanten Emsverlauf werden im Rahmen einer Steuerstrategie an mehreren Stellen des Systems die Wasserstände registriert, ausgewertet und planungskonform eingestellt. Hierzu ist eine weitere bewegliche Wehranlage in der bestehenden Überlaufschwelle zum Emssee erforderlich. • Herstellung von 2 Bauwerken aus Betonrahmenprofilen jeweils verbunden mit Straßenbauarbeiten in den Kreuzungsbereichen der „Ems-Ost“ mit der Straße Wiesengrund und dem Breuelweg. • Hochwasserschutz als Mauer integriert in den Rad-, Fußweg südlich entlang der Ems von der Andreasstraße bis zur Hohe Straße auf einer Länge von 640 m. • Hochwasserschutz durch Gestaltung von Gärten inkl. Uferprofilierung der „Neuen Ems“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Warendorf, Flur 31, Flurstücke 191, 192, 745, 744, 845, 296, 900, 901, 207. • Hochwasserschutz durch Anhebung des Breuelweges auf einer Länge von ca. 370 m östlich der Straße „Zwischen den Emsbrücken“ sowie durch lineare Geländemodellierung westlich entlang der „Neuen Ems“ im Bereich der Emsinsel auf einer Länge von ca. 190 m. In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Ausschlaggebend für diese Einschätzung ist eine nach den Kriterien der Anlage 3 des UVPG durchgeführte überschlägige Prüfung mit dem Ergebnis, dass sich Anhaltspunkte für eine relevante Beeinträchtigung der Schutzgüter im Sinne von § 2 Abs. 1 UVPG ergeben haben.

Erneuerung der Torstraße zwischen der Chausseestraße und der Karl-Liebknecht-Straße

Planungsphase Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigt, die Torstraße zwischen der Chausseestraße und der Karl-Liebknecht-Straße zu sanieren. Dabei ist vorgesehen, die Straße über eine Länge von ca. 2,0 km und der gesamten Straßenraumbreite grundhaft zu erneuern und umzugestalten. Mit der vorgesehenen Baumaßnahme soll dieser Straßenabschnitt, der sich baulich in einem schlechten Zustand befindet, und vor allem keine Verkehrsanlagen für Radfahrende aufweist, zu einer attraktiven Straße mit einer hohen Aufenthaltsqualität werden. Das Vorhaben Zahlen und Daten Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigt, die Torstraße zwischen der Chausseestraße und der Karl-Liebknecht-Straße zu sanieren. Dabei ist vorgesehen, die Straße über eine Länge von ca. 2,0 km und der gesamten Straßenraumbreite grundhaft zu erneuern und umzugestalten. Mit der vorgesehenen Baumaßnahme soll dieser Straßenabschnitt, der sich baulich in einem schlechten Zustand befindet, und vor allem keine Verkehrsanlagen für Radfahrende aufweist, zu einer attraktiven Straße mit einer hohen Aufenthaltsqualität werden. Aufgrund der enormen Länge des Straßenabschnittes von ca. 2 km, zur Beschleunigung der Planung und der vorgesehenen aufeinanderfolgenden (abschnittsweisen) Bauausführung wurde die Maßnahme in zwei Teilabschnitte (TA), 1. TA Chausseestraße bis einschließlich Rosenthaler Platz und 2. TA Rosenthaler Platz bis Karl-Liebknecht-Straße unterteilt. Die vorliegende Planung befasst sich nur mit dem Abschnitt von der Chausseestraße bis zum Rosenthaler Platz einschließlich Rosenthaler Platz. Die Planung für den Abschnitt östlich des Rosenthaler Platzes bis Karl-Liebknecht-Straße wird in einer gesonderten Planungsunterlage behandelt. Nach der Veröffentlichung der ersten Planungen wurden sowohl durch Anlieger, Gewerbetreibende als auch durch Träger öffentlicher Belange (wie Feuerwehr, Polizei etc.) Bedenken gegen die Querschnittsgestaltung geäußert, die eine Überprüfung der Planung für erforderlich machten. Dabei wurde erkannt, dass die in der vorliegenden Planung vorgesehene Querschnittsgestaltung Defizite im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Torstraße aufweist. Die Stellplätze wurden gänzlich abgeschafft. Der Lieferverkehr wird nur teilweise ermöglicht. Eine ungehinderte Gewährleistung der Durchfahrt der Fahrzeuge (bei Rettungseinsätzen von Krankenwagen, Feuerwehr und der Polizei) wäre nur bedingt möglich. Zur Beseitigung der o.g. Defizite und der Schaffung einer Planung, die allen Belangen gerecht wird, wurde die Planung dementsprechend überarbeitet. Vorhabenbeschreibung Die Maßnahme beinhaltet die grundhafte Erneuerung der Torstraße im Berliner Stadtbezirk Mitte. Durch den Rückbau und die Wiederherstellung des gesamten Straßenquerschnitts ergibt sich die Möglichkeit der Neugliederung der Räume für alle Verkehrsteilnehmenden. Mit Einführung des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG BE) haben sich die Anforderungen an Planung und Gestaltung von Hauptverkehrsstraßen geändert. Insbesondere sind entsprechend dem Gesetzestext „sichere und barrierefreie Verkehrsanlagen als Beitrag zur individuellen Lebensgestaltung und zur inklusiven Lebensraumgestaltung sowie als unverzichtbarer Bestandteil einer funktionierenden zukunftsfähigen Metropolregion“ zu schaffen. Damit soll für alle Personen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abgesichert werden. Es wird in der Planung ein größerer Fokus auf bislang untergeordnete Teile der Verkehrsinfrastruktur gelegt, insbesondere auf die des Umweltverbundes: Radwege, Gehwege, Plätze und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Wesentliche Bestandteile der hier vorliegenden Planung sind: Breite und übersichtliche Fußverkehrsanlagen mit genügend Raum zur Gestaltung der Freianlagen, Erhalt der Leistungsfähigkeit des Straßenabschnittes Gewährleistung der Einsätze der Rettungskräfte Teilweiser Erhalt der Stellplätze Erhalt der Flächen für Verkauf und Außengastronomie (Sondernutzung) Sichere barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußgängerverkehr in ausreichend geringen Abständen gemäß § 55, Absatz 4 MobG BE, Ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen und in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen, die so gestaltet sind, dass ein unzulässiges Befahren von Kraftfahrzeugen unterbleibt, siehe § 43, Absätze 1 und 2 MobG BE Sichere und barrierefreie Ausgestaltung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs entsprechend § 31, Absatz 2 MobG BE Berücksichtigung von Liefer- und Ladezonen gem. § 22, Absatz 1 MobG BE Darüber hinaus soll die Torstraße als eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen in zentraler Lage im Bezirk Mitte auch weiterhin als Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr in Ost-West-Richtung zur Verfügung stehen. Aus diesen Anforderungen entstehende Nutzungskonflikte werden im Zuge dieser Planung abgewogen und aufgelöst werden. Die Straßenaufteilung der Torstraße wird zukünftig zugunsten der Radfahrenden erfolgen: Die Gehwege werden auf der Nordseite in ihrer Breite erhalten, der Raum für den ruhenden Verkehr wird reduziert, um den erforderlichen Platz für Radverkehrsanlagen zu schaffen und die Aufenthaltsqualität zu steigern. Auf der Südseite wird der bauliche Radweg im Gehwegbereich auf Gehwegniveau angeordnet. Die Gehwege werden trotzdessen beidseitig mit Breiten von mindestens 2,50 m hergestellt. Parallel zur Fahrbahn angelegte Lade- und Lieferzonen sind für die Gewerbetreibenden auf der Torstraße vorgesehen. An den Knotenpunkten der Nebenstraßen werden zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger*innen Gehwegvorstreckungen angelegt. Die Fahrbahn der Torstraße wird mit einer Breite von bis zu 15,25 m geplant. Informationsveranstaltung Am 19. November 2025 lud die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der die Erneuerung der Torstraße zwischen Chausseestraße und Rosenthaler Platz vorgestellt wurde. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie die gezeigte Präsentation sind im Youtube-Kanal abrufbar. Der Baubeginn der Maßnahme ist gemäß gegenwärtigem Zeitplan im IV. Quartal 2026 geplant. Aufgrund von umfangreichen Leistungen der Leitungsbetriebe (BWB, Telekom, Stromnetz u.a.) wird von 3,5 Jahren Bauzeit für den 1. Teilabschnitt (Chausseestraße bis Rosenthaler Platz, einschließlich Rosenthaler Platz) ausgegangen. Der Baubeginn für den 2. Teilabschnitt östlich des Rosenthaler Platzes bis zur Karl-Liebknecht-Straße ist ab Anfang 2031 avisiert. Es wird ebenfalls mit einer Bauzeit von ca. 2,5 Jahren gerechnet. Der 1. Teilabschnitt der Torstraße befindet sich aktuell in der Phase der Vergabe.

Bebauungsplan Horn 49 Hamburg

Weg Kernbek - über das Flurstück 560 der Gemarkung Horner Geest (Blohms Park; nördlich und östlich an das „Haus im Blohms Park“ angrenzende Fußwege) - Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 128).

Bebauungsplan - Fußweg Hof Mosting

Bebauungsplan

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