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Rückgangsursachen unbekannt. Art mit weiter Verbreitung von Südeuropa bis Mittelasien, im nördlichen Mitteleuropa vielleicht nur temporär. Früher jedoch lokal in verschiedenen Landesteilen vertreten, neuere Funde nach 1950 in Bayern, Württemberg, Nordrhein, Brandenburg und Sachsen, aktuell nur noch in Nordrhein: Meckenheim 2003 ( Junker & Köhler 2005) und Bayern: Rosenheim, Bad Endorf 2016 (Fuchs mdl. 2019).
Der Datensatz enthält Informationen zum abgeleiteten K-Faktor (Maß der Erodierbarkeit des Bodens) für die Allgemeine Bodenantragsgleichung (ABAG). Datengrundlage für die Ausweisung des K-Faktors war die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021). Der K-Faktor wurde ermitteln nach DIN 19708 2017-08. Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE. UBA Texte | 142/2022 (Link siehe INFO-LINKS)). Diese Kenngröße wird aktuell für die bundesweite Bodenabtragsmodellierung mit der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) verwendet.
Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen (LAG VSW 2017). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann (LAG VSW 2021). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 m eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan (LAG VSW 2021). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge zwei Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab fünf Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren. Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können.
Jagdbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Durch die Oberste Jagdbehörde wird jährlich ein Jagdbericht für das abgelaufene Jagdjahr (01.04. bis 31.03. des Folgejahres) erstellt. Bei Interesse kann er bei der Obersten Jagdbehörde (s. Auskunftsadresse) bezogen oder für einen begrenzten Zeitraum aus dem Internet (www.wald-mv.de) herunter geladen werden. Seit dem Jagdjahr 1992/93 wird für das Land Mecklenburg-Vorpommern jährlich ein Jagdbericht erstellt, der sich aus Statistiken und erläuternden Texten zusammensetzt. Die Basis für die statistischen Darstellungen bilden im Wesentlichen die von den unteren Jagdbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte) und den Forstämtern zu den Jagdbezirken erfassten Daten. So werden z.B. die jährlichen Jagdstrecken und deren Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren sowie die Wildschadenssituation, einschließlich der Wildschadensausgleichskasse als Besonderheit Mecklenburg-Vorpommerns, dargestellt. Aus der Entwicklung der Streckenzahlen für die einzelnen jagdbaren Tierarten werden Rückschlüsse auf die Größe der jeweiligen Populationen gezogen. Die daraus ableitbaren speziellen Erkenntnisse und damit verbundene Probleme, wie z. B. Wildschadensumfang oder das Auftreten von Wildseuchen, werden für die einzelnen Arten diskutiert. Weiterhin werden in dem Bericht Informationen zu den Jagdscheininhabern, den Jägerprüfungen, sowie der Jagdhundehaltung gegeben. In einigen Jagdberichten werden durchgeführte jagdwissenschaftliche Untersuchungen dargestellt, wie z. B. für das Damwild, den Rotfuchs, den Feldhasen, den Baummarder oder den Marderhund.
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 1. Oktober 2025 Wasserstoff im Schulunterricht: Neues digitales Lernangebot der Landesenergieagentur freigeschaltet Erneut hat die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) gemeinsam mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) digitale Lerninhalte für Schülerinnen und Schüler entwickelt. Bei dem neuen Lernangebot dreht sich alles um den Themenkomplex Wasserstoff. Es soll Schülerin- nen und Schülern ein fundiertes Wissen zur zukünftigen Alltagsrelevanz von Wasserstoff vermit- teln und ihnen die Einsatzmöglichkeiten zum Gelingen der Energie- und Wärmewende bewusstma- chen. Mit der heutigen offiziellen Freischaltung durch Energiestaatssekretär Thomas Wünsch, Schullei- terin Birgit Smirnow, den Klimaschutzmanager des Landkreises Stendal, Fabian Fuchs, und LENA- Geschäftsführer Marko Mühlstein sind die Inhalte ab sofort auch für alle andere Schulen im Land auf der digitalen Lernplattform „Moodle“ abrufbar. Darüber hinaus hatte die LENA einen Wasserstoff-Experimentierkoffer als Leihgabe im Gepäck, mit dem die Schülerinnen und Schüler ihre gewonnenen Erkenntnisse direkt in passenden Experi- menten anwenden können. Staatssekretär Thomas Wünsch betont: „Sachsen-Anhalt ist ein Vorreiter der Energiewende – und dank der LENA macht dieses wichtige Zukunftsthema hierzulande auch Schule. Die Lernangebote sind ein tolles Tool, um junge Menschen auf digitalem Wege für Energie und Klimawandel zu inte- ressieren. Umso mehr freue ich mich, dass alle Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt ab sofort auch online ins Thema ‚Grüner Wasserstoff‘ eintauchen können.“ Marko Mühlstein ergänzt: „Mit unserem neuen Lernangebot bringen wir ein Schlüsselthema der Energiewende direkt ins Klassenzimmer. Wasserstoff ist nicht nur ein Zukunftsthema – er wird Teil des Alltags werden. Umso wichtiger ist es, dass junge Menschen schon heute verstehen, welches Potenzial in grünem Wasserstoff steckt und wie sie selbst Teil der Veränderung sein können. Bildung ist der Schlüssel zur Akzeptanz und aktiven Mitgestaltung der Energiezukunft.“ Im Rahmen einer Kooperation wird die LENA die Sekundarschule Bismark in den kommenden Monaten aktiv bei der Anwendung der Inhalte mit ihrem Know-how unterstützen und das von der Schule übermittelte Nutzer-Feedback für die Optimierung des Systems verwenden. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zu den Lernmodulen Die Idee, Lerninhalte zu Energie- und Klimaschutzthemen auch digital anzubieten, entstand wäh- rend der coronabedingten Digitalisierungswelle an Sachsen-Anhalts Schulen. Gemeinsam mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) wurden bereits 2023 erste Inhalte für die Lernplatt- form „Moodle“ zu den Themen Erneuerbare Energien und Klimaschutz entwickelt und anschließend freigeschaltet. Mit der zunehmenden Bedeutung von Wasserstoff und der konsequenten Umsetzung der Wasser- stoffstrategie des Landes Sachsen-Anhalt wurde 2022 auf Beschluss der Landesregierung die „Landeskoordinierungsstelle Wasserstoff“ bei der LENA eingerichtet. Da Wasserstoff eine zentrale Rolle in der Energiewende spielt und in Zukunft vor allem in Berei- chen wie Industrie, Mobilität und Energieversorgung eine wichtige Funktion übernehmen wird, sollten Schülerinnen und Schüler frühzeitig Zugang zu grundlegendem Wissen über Wasserstoff und seiner Relevanz haben. Entsprechend erstellte das UfU auf Basis von bereitgestellten Lern- inhalten des Wasserstoffnetzwerks HYPOS e.V. diese neuen Module. Das entstandene Angebot be- inhaltet insgesamt fünf Kurse, die wiederum aus mehreren Lerneinheiten bestehen. Diese richten sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und können rahmenlehrplangerecht in den Unterricht integriert werden. Die Kurse vereinen unterschiedliche Lernmethoden miteinander (so genanntes „blended learning“) und sollen dadurch für eine hohe Motivation bei den Schülerinnen und Schülern sorgen. Die Module sind so konzipiert, dass sie unabhängig voneinander und nacheinander absolviert werden können. Je mehr Inhalte aus den Modulen durchgeführt werden, desto stärker erschließt sich den Schüle- rinnen und Schülern die Komplexität der Themen Klimawandel und Energie für ihren Alltag und welchen Teil Wasserstoff zur Energiewende beitragen kann.
Das bundesweite Monitoringprogramm WILD wurde auf der Grundlage einheitlich angewandter Methoden als dauerhafter Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung eingerichtet. Die Erarbeitung einer reproduzierbaren und zuverlässigen Datenbasis für wissenschaftliche Forschung zielt darauf ab, Strategien zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Tierpopulationen zu entwickeln. Bestandsdichten und -entwicklungen im Zusammenhang mit relevanten populationsökologischen Daten werden für Feldhase, Rotfuchs, Dachs, Rebhuhn und Rabenkrähe erfasst und dargestellt. Diese Darstellungen dienen als Informationsbasis für jagdpolitische und naturschutzrelevante Entscheidungen in Deutschland. Insbesondere der Einfluss der Jagd auf die Populationsentwicklung dieser Spezies soll abgeschätzt und die Erfüllung oder Nichterfüllung des Anspruches auf Nachhaltigkeit zukünftig eindeutig dokumentiert werden. Die Daten sollen zudem als Grundlage zukünftiger Roten Listen Verwendung finden. Die Datenerhebung erfolgt zum einen methodisch in ausgewählten Referenzgebieten, zum anderen durch möglichst flächendeckende Einschätzungen. Hierbei ist WILD in Niedersachsen eng an die WTE angebunden. Die Aufgabenbereiche des IWFo als einen von drei WILD -Zentren für Deutschland sind die Mitarbeit in der Projektkonzeption und -koordination sowie die Betreuung der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Hessen.
Die kontinuierliche Erfassung von Wildtierbeständen und deren Lebensraumbedingungen ist notwendige Grundlage für wissenschaftlich fundierte Aussagen zu Wildvorkommen und Bestandsentwicklungen. In Zusammenhang mit bestandsbeeinflussenden Umweltfaktoren sind populationsdynamische Abläufe und ökologische Zusammenhänge für das Ökosystem Kulturlandschaft' darzustellen. Die langjährigen Arbeiten des IWFo auf diesem Gebiet schaffen eine solide Daten- und Kenntnislage für ein Wildtiermanagement ('www.wildtiermanagement.com'), in dem u.a. Handlungsempfehlungen für die jagdliche Praxis gegeben werden und eine nachhaltige Nutzung der Wildtierpopulationen überprüft und dokumentiert wird. Die flächendeckende WTE mit Aussagen zu Vorkommen und Populationsgröße mehrerer einheimischer Wildtierarten (Hase, Rebhuhn, Fuchs, Rabenvögel u.a.) wird seit 1991 auf der Grundlage von jährlichen Bestandsschätzungen auf über 80 Prozent der Landesfläche realisiert. Mittels probater wildbiologischer Zählmethoden werden die Bestandseinschätzungen aus der WTE überprüft. Weiterführende populationsökologische Untersuchungen vertiefen die Kenntnisse über die verschiedenen Wildarten und deren umweltbedingte Einflussfaktoren.
Bild: Nilz Böhme Veranstaltung PODIUMSDISKUSSION Wetterextreme – wer trägt das Risiko? Pflichtversicherung, Risikobewertung und Verantwortung im Klimawandel Datum: Freitag, 13. Februar 2026 Zeit: 10:00 bis 12:00 Uhr Ort: Gesellschaftshaus, Gartensaal, Schönebecker Str. 129 in Magdeburg Extreme Wetterereignisse wie Starkregen und Hochwasser fordern uns zunehmend heraus – menschlich, infrastrukturell und finanziell. Die Klimakrise verlangt nach neuen Antworten in der Risikovorsorge, auch in der rechtlichen sowie versicherungs- technischen Absicherung. Im Rahmen einer moderierten Podiumsdiskussion lade ich Sie herzlich zu einer Veranstaltung ein, bei der wir gemeinsam zentrale Fragen zur Einführung einer Pflicht- versicherung für Elementarschäden, zur Rolle von Prävention und zum Zusammenspiel von Wissenschaft, Politik und Behörden diskutieren werden. Die Veranstaltung bietet Raum für Impulse, eine fundierte Diskussion und Fragen aus dem Publikum und wird im hybriden Format durchgeführt. Das bedeutet Sie können live vor Ort oder digital über einen Livestream die Inhalte verfolgen und sich somit inter- aktiv einbringen. Ich freue mich auf den gemeinsamen Austausch. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Armin Willingmann 1 Programm Wetterextreme – wer trägt das Risiko? Pflichtversicherung, Risikobewertung und Verantwortung im Klimawandel Interessierte können die Veranstaltung auch online live verfolgen. Über den Livestream unter https://lsaurl.de/wetterextreme besteht zudem die Möglichkeit, während der Veranstaltung Fragen zu stellen. ModerationTom Koch Journalist und Moderator mit Umwelt-, Energie- und Gesundheitsmanagement-Kompetenz 10.00 UhrEröffnung und Keynote: Prof. Dr. Armin Willingmann Klimaschutz- und Umweltminister des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Wetterextreme – wer trägt das Risiko? Anja Käfer-Rohrbach stellvertr. Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Stephen Rehmke Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV) Dipl. Met. Tobias Fuchs Vorstand Klima und Umwelt des Deutschen Wetterdienstes (DWD) Prof. Dr.- Ing. habil. Holger Schüttrumpf Direktor/Universitätsprofessor der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) - Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft Podiumsdiskussion mit Moderation Diskussion mit dem Publikum Schlusswort Prof. Dr. Armin Willingmann Klimaschutz- und Umweltminister des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) 12.00 UhrGet-Together mit kleinen Snacks und Getränken 13:00 UhrEnde der Veranstaltung Datenschutzhinweis: Auf dieser Veranstaltung werden von den Teilnehmenden Foto-, Bild- und Tonaufnahmen (personen- bezogene Daten) zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt gefertigt, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen. Die Weiterverarbeitung umfasst die Verwendung in allen Printmedien sowie digitalen und interaktiven Onlinemedien des Ministeriums. Weitere Informationen finden Sie unter https://mwu.sachsen-anhalt.de/ministerium/service/datenschutz. 2
Der bundesweite Datensatz enthält Informationen zu einem abgeleiteten Schwellenwert (nFKWp70) für den erheblichen Bodenabtrag (in t/ha/a). Eine wichtige Grundlage für die Erstellung des Datensatzes sind Bodenkennwerte, abgeleitet aus der deutschlandweit harmonisiert vorliegenden Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens zur Ableitung der Erheblichkeitsschwelle findet sich in (Gebel, M.; Bürger, S.; Brecht, K.; Fuchs, St.; Wurbs, D. (2025): Erheblichkeit von erosivem Bodenabtrag – Entwicklung eines methodischen Bewertungsansatzes. UBA Texte | 48/2025 (Link siehe INFO-LINKS)). Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 175 |
| Kommune | 3 |
| Land | 121 |
| Weitere | 75 |
| Wissenschaft | 62 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 18 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 75 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 45 |
| Text | 155 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 62 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 214 |
| Offen | 130 |
| Unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 362 |
| Englisch | 54 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 20 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 97 |
| Keine | 130 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 139 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 185 |
| Lebewesen und Lebensräume | 363 |
| Luft | 137 |
| Mensch und Umwelt | 333 |
| Wasser | 153 |
| Weitere | 323 |