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EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für 1. die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen nach Artikel 5, 6 Abs. 2, Artikel 9 Abs. 2, Artikel 17, 18 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. EU Nr. L 268 S. 1), soweit die Mitgliedstaaten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zuständig sind, 2. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 3. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe c oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 4. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 oder Artikel 18 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 5. das Ersuchen nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 oder Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann bis zum Erlass einer Entscheidung oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in Verbindung mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31 S. 1) das vorläufige Ruhen einer im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 erteilten Zulassung ganz oder teilweise anordnen. (3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist Kontaktstelle im Sinne des Artikels 17 Abs. 2 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 29. Januar 2000 (BGBl. 2003 II S. 1508) und des Artikels 15 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (ABl. EU Nr. L 287 S. 1). Es nimmt außerdem die Aufgaben nach Artikel 5 Abs. 2, Artikel 6, 9, 14 Abs. 2 und Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 wahr und erfüllt sonstige Mitteilungspflichten nach dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt gegenüber der Informationsstelle für biologische Sicherheit nach Artikel 20 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, soweit die Mitgliedstaaten zuständig sind.

ChemInfo informiert über Taurin

Im Herbst 2022 ist der Unternehmer Dietrich Mateschitz im Alter von 78 Jahren gestorben. Sein Name ist eng verbunden mit dem Bekanntwerden einer Chemikalie, die heute in zahlreichen Energy-Drinks und anderen Alltagsprodukten zu finden ist: Taurin. Während der Stoff anfangs rechtlich noch wenig Beachtung fand, ist der Zusatz von Taurin mittlerweile für diverse Produkte reglementiert. Taurin ist ein kristallines, farbloses bis weißes Pulver, das mäßig wasserlöslich und in 6 %iger Lösung einen leicht sauren ⁠ pH-Wert ⁠ hat. Der Substanz wird – vor allem in Verbindung mit Koffein - eine vitalisierende Wirkung zugeschrieben. Es ist eine organische Substanz, die neben den häufig in organischen Stoffen vorkommenden Elementen Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff auch ein Schwefelatom enthält. Als Bestandteil von Aminosäure-Infusionslösungen ist es als Arzneimittel-Wirkstoff zugelassen. Anders als gelegentlich behauptet, wird Taurin dafür nicht aus Stieren gewonnen, sondern im Labor synthetisiert. Bei der Arbeit mit reinem Taurin wird das Tragen von Handschuhen und Schutzanzügen empfohlen, da es bei Hautkontakt zu Reizungen kommen kann. Die massive Einnahme des reinen Stoffes kann Übelkeit, Erbrechen sowie eine Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute auslösen. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist Taurin außerdem deutlich wassergefährdend, die tödliche Dosis für Ratten (angegeben als letale Dosis LD 50 ) ist bei oraler Aufnahme mit mehr als 5.000 mg pro kg Körpergewicht aber sehr hoch. In Maßen ist der Verzehr von Taurin als Nahrungsergänzung also möglich und vom Gesetzgeber auch gestattet, seit 2012 steht Taurin auf der Unionsliste der Aromastoffe (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008). Im Folgenden gibt es darum einige weitere Anregungen der Gesetzgebung zur Verwendung von Taurin: Energy‑Drinks z. B. dürfen gemäß Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung (kurz: FrSaftErfrischGetrTeeV) bis zu 4.000 mg Taurin pro Liter Getränk enthalten. Bis zu einer Menge von 12 mg pro 100 kcal darf Taurin auch Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugesetzt werden (Verordnung über diätetische Lebensmittel). Spannend ist außerdem, dass Taurin seit 2015 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Futtermittelzusatzstoffe auch Futtermitteln für Hunde, Katzen, marderartige Raubtiere und fleischfressende Fische zugesetzt werden darf. Wegen seiner Fähigkeit, den pH-Wert zu stabilisieren, ist es außerdem Bestandteil der INCI-Liste der Kosmetikinhaltsstoffe und darf somit Kosmetika zugesetzt werden. In Tabakerzeugnissen ist und bleibt Taurin jedoch verboten, da Substanzen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden, Tabakerzeugnissen grundsätzlich nicht zugesetzt werden dürfen. Wer von der aktivierenden Wirkung des Taurins profitieren möchte, sollte aber dennoch genug Alternativen finden. ChemInfo ist das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Weitere spannende Informationen zu Chemikalien findet man öffentlich und registrierungsfrei unter https://recherche.chemikalieninfo.de/ . Mit der kostenlosen App „Chemie im Alltag“ können Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Kosmetikinhaltsstoffen außerdem jederzeit auch unterwegs abgerufen werden.

Erhebung der Tränkwasserqualität in schweine- und rinderhaltenden Betrieben in Bayern

Das Projekt "Erhebung der Tränkwasserqualität in schweine- und rinderhaltenden Betrieben in Bayern" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.Die Qualität von Tränkwasser (= Futtermittel nach VO 178/2002) ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Nutztiere, sowie der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnenen Erzeugnisse. Deshalb gewinnt die Bewertung des Tränkwassers zunehmend an Bedeutung, was sich auch in neueren rechtlichen Regelungen widerspiegelt. In Anhang III der FuttermittelhygieneVO (VO(EG) 183/2005), gültig seit 01.01.2006, werden erstmals weitergehende, jedoch unbestimmt formulierte Anforderungen ('geeignet für das betreffende Tier') an die Tränkwasserqualität gestellt. Detaillierte gesetzliche Grenzwerte liegen derzeit nicht vor. Da systematisch erhobene Daten über die Qualität verschiedener Tränkwasserversorgungen auch in Bayern fehlen, stellt der im Auftrag des BMELV erarbeitete Orientierungsrahmen (Stand Juni 2007) auch nur eine erste Bewertungshilfe dar. Im Hinblick auf die Schaffung eines angemessenen Bewertungskonzeptes ist es das Ziel des Projektes, ein bayernweites Monitoring zur Qualität von Tränkwasser durchzuführen und eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu erstellen.

Erstellung eines in Deutschland anerkannten oder akzeptierten privaten Standards für Heimtierfutter gemäß EG-Öko-VO (EG) 834/2007

Das Projekt "Erstellung eines in Deutschland anerkannten oder akzeptierten privaten Standards für Heimtierfutter gemäß EG-Öko-VO (EG) 834/2007" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Prüfverein Verarbeitung ökologische Landbauprodukte e.V..

Untersuchungen zum carry over von Arsenverbindungen aus Futtermitteln in das Gewebe bzw. in die Milch von Rind und Schaf

Das Projekt "Untersuchungen zum carry over von Arsenverbindungen aus Futtermitteln in das Gewebe bzw. in die Milch von Rind und Schaf" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.Ziele: Ein beträchtlicher Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Freistaates Sachsen liegt im Erzgebirge, dem Erzgebirgsvorland bzw. in den Auen der das Erzgebirge entwässernden Flüsse. In den Böden dieser Gegenden können, geogen bedingt, erhöhte Gehalte an Arsen vorkommen. Dies betrifft auch Acker- und Grünlandflächen, welche zum Futteranbau für landwirtschaftliche Nutztiere genutzt werden. Insbesondere die Futtergrundlage für Wiederkäuer ist, bedingt durch die essentielle Grobfutterfütterung, stark vom Standort abhängig. Die Bundesbodenschutzverordnung hat bei Grünlandnutzung für Arsen einen Maßnahmenwert von 50 mg je kg Bodentrockenmasse festgelegt. Dieser Wert wird in einigen sächsischen Regionen zum Teil deutlich überschritten (siehe LfUG-Bericht zur Situation in den Muldeauen). Die Futtermittelverordnung schreibt für Arsen einen Höchstgehalt von 2 mg je kg (bei 88 ProzentTrockenmasse) fest. Gemäß der 24. Änderung der Futtermittelverordnung vom 16.12.03 führt die Überschreitung des Arsen-Grenzwertes für Einzelfuttermittel und Alleinfuttermittel unweigerlich zu einem Einsatzverbot. Da bereits eine geringe Zusatzverschmutzung des Grundfutters ausreicht, um den gesetzlich festgelegtenHöchstwert zu übersteigen, sind sächsische Auengebiete als Futtergrundlage für Wiederkäuer potenziell vakant. Im Interesse der Standortsicherung sächsischer Tierproduktion ist ein Erkenntnisfortschritt über die Quantität und Qualität der Einlagerung von Arsenverbindungen aus dem Futter insbesondere in Fleisch und Milch zwingend notwendig. Das vorliegende Projekt soll einen ersten Ansatz dafür bieten.

Einsatz von gekeimtem Getreide in der Geflügelfütterung

Das Projekt "Einsatz von gekeimtem Getreide in der Geflügelfütterung" wird/wurde gefördert durch: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesprogramm Ökologischer Landbau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Nutztierwissenschaften, Fachgebiet Nutztierethologie und Tierhaltung.Langfristig soll die Bio-Geflügelfütterung laut EU-Bio-Verordnung (1804/1999/EG) sich dem Ziel annähern, zu 100 Prozent mit ökologisch erzeugten Komponenten zu erfolgen. Für die Rationsgestaltung fallen dabei hochwertige, konventionell erzeugte Eiweißträger zunehmend weg. Es wurde geprüft, inwieweit gekeimter Weizen in 100 Prozent Bio-Rationen zur Proteinversorgung von Küken, Jung- und Legehennen beitragen kann und ob diese Rationen bedarfsgerecht sind. In zehn Bodenhaltungs-Stallabteilen ohne Außenauslauf wurden jeweils 19 Hennen und ein Hahn zweier Herkünfte (Lohmann Tradition -LT-, ISA Brown) vom Schlupf bis zur 40. Lebenswoche (LW) bei einer Besatzdichte von 5 Tieren/qm (ab der 5. LW) gehalten. Acht Versuchsgruppen wurden kombiniert mit 100 Prozent Bio-Ergänzer und Weizenkeimen (4 Gruppen) oder -körnern (4 Gruppen) gefüttert, zwei Kontrollgruppen mit Alleinfutter mit bis zu 15 Prozent konventionellen Komponenten. Die 48-stündige Keimung des Weizens führte zu keinen Änderungen in den Gehalten der Rohnährstoffe, außer Stärke und Zucker, und damit auch zu keiner Verbesserung der Proteinversorgung der Tiere. Einige Vitamingehalte (B1, B2, K, C) und der Gehalt der essentiellen Linolensäure stiegen an. Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen den Futtergruppen (Keim-, Körner und Alleinfütterung) und Herkünften in der Legeleistung, verschiedenen Eiqualitätsparametern und im Gefiederzustand, außer einer Tendenz zu höheren Eigewichten in der Keimfütterungsgruppe und höheren Lebendgewichten der LT-Hennen in der 14. und 21. LW. Unter den gegebenen Bedingungen gewährleistete die 100 Prozent Bio-Fütterung einen sehr guten Gesundheits- und Gefiederzustand der Tiere bei zufrieden stellenden Leistungen. Biophotonenmessungen ergaben signifikant höhere Dotter-Lumineszenz-Werte als bei zugekauften Eiern aus konventioneller Boden- und Käfighaltung. Lediglich die nochmals höheren Werte bei den Eiern der Kontrollgruppe deuteten möglicherweise darauf hin, dass die 100 Prozent Bio-Fütterung weniger bedarfsgerecht war als die Fütterung mit Alleinfutter. Zudem bestanden beim 100 Prozent Bio-Ergänzer ein hoher Futterverbrauch und eine höhere Futtervergeudung. Weitere Untersuchung zur Bestimmung des Nährstoffbedarfs von Jung- und Legehennen unter ökologischen Haltungsbedingungen sowie zur Entwicklung bedarfsgerechter ökologischer Futterrationen sind notwendig.

Untersuchung ueber die Wirksamkeit von Siliermitteln

Das Projekt "Untersuchung ueber die Wirksamkeit von Siliermitteln" wird/wurde gefördert durch: Agroscope Liebfeld-Posieux Station federale de recherches en production animale et laitiére. Es wird/wurde ausgeführt durch: Agroscope Liebfeld-Posieux Station federale de recherches en production animale et laitiére.Gemaess der Futtermittelverordnung ist unsere Forschungsanstalt fuer die Bewilligung der Siliermittel zustaendig. Dabei muessen einerseits die Firmenangaben im Hinblick darauf, dass die Produkte keine nachteiligen Nebenwirkungen haben und weder Mensch, Tier noch Umwelt gefaehrden, ueberprueft werden. Andererseits muessen die Siliermittel wirksam sein. Die Firmen koennen uns Versuchsergebnisse vorweisen, die die Wirksamkeit belegen. Falls keine Angaben vorhanden sind oder uns diese Angaben nicht genuegen, koennen uns die Firmen den Auftrag geben, eine Pruefung an unserer Forschungsanstalt durchzufuehren. Diese Untersuchungen werden als Auftragsversuch gemacht und die Firmen muessen die Kosten uebernehmen. Umsetzung und Anwendungen: Fuer spezifische Informationen kontaktieren Sie bitte die angegebene Person. Projektziele: - Fuer die Landwirte ist es wichtig, dass die auf dem Markt erhaeltlichen Siliermittel wirksam sind. - Fuer die Beurteilung der Zulassung sind gute Unterlagen (Pruefdossier) notwendig. - Die Firmen haben die Gelegenheit, die Siliermittel unter schweizerischen Bedingungen testen zu lassen. Arbeitsvorgang/Stand der Arbeiten: In standardisierten Silierversuchen wird die Wirksamkeit von Siliermitteln geprueft. Bei der Pruefung wird zwischen zwei verschiedenen Wirkungsrichtungen unterschieden. Entweder foerdern die Siliermittel die Milchsaeuregaerung und verhindern eine Buttersaeuregaerung, oder die Produkte sind wirksam zur Vorbeugung von Nachgaerungen. Es ist auch moeglich, dass ein Produkt fuer beide Wirkungsrichtungen wirksam ist. Sofern genuegend Pruefantrage vorliegen, werden die Tests jaehrlich durchgefuehrt. Zur Foerderung der Hauptgaerung wird die Pruefung mit einem Luzerne-Knaulgras-Gemisch sowohl beim ersten als auch zweiten Schnitt gemacht. Zudem werden jeweils zwei TS-Stufen gewaehlt, um die Silierbarkeit (schwer oder mittelschwer silierbar) variieren zu koennen. Zur Verhinderung der Nachgaerungen werden die Pruefungen mit Silomais bei zwei Reifegraden durchgefuehrt. Die Ergebnisse der Siliermittelpruefung dienen einerseits zur Beurteilung eines Siliermittel fuer die Bewilligung, andererseits gewaehrleisten uns diese Versuche auf dem neusten Wissensstand zu sein und die Berater und Landwirte im Hinblick auf das gepruefte Produkte, aber auch fuer den Einsatz von Siliermitteln generell, kompetent beraten zu koennen. Kunden/Berichterstattung - Kunden: Firmen, die Siliermittel anbieten sowie Berater und Landwirte, die Informationen anfordern. Berichterstattung: Landwirtschaftliche und wissenschaftliche Fachpresse.

Umgebungsüberwachung der Sonderabfalldeponie Billigheim; Wirkungserhebungen über Bioindikatoren

Das Projekt "Umgebungsüberwachung der Sonderabfalldeponie Billigheim; Wirkungserhebungen über Bioindikatoren" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technischer Überwachungs-Verein Südwestdeutschland.Seit Herbst 1992 wird die Umgebung der Sonderabfalldeponie Billigheim auf moegliche Immissionswirkungen mit pflanzlichen Bioindikatoren ueberwacht. Zum Einsatz kamen die Verfahren Standardisierte Graskultur und Standardisierte Flechtenexposition an sieben Messpunkten um die Deponie und an einem Referenzstandort ausserhalb des Deponie-Einflussbereiches. In der Standardisierten Graskultur wurde die Anreicherung der schadstoffrelevanten Elemente Schwefel, Fluorid, Chlorid und der Metalle Blei, Cadmium, Kupfer, Zink, Nickel, Chrom und Quecksilber ermittelt. Die in der Futtermittelverordnung festgelegten Grenzwerte wurden nur vereinzelt bei den Fluorid-, Blei-, Zink- und Kupfergehalten ueberschritten. Die mit der Standardisierten Flechtenexposition ermittelte allgemeine Immissionswirkung weist in der Untersuchungsperiode 1988/1989 ein 'sehr niedriges' Wirkungsniveau auf. An keinem der untersuchten Messpunkte konnte ein Immissionseinfluss nachgewiesen werden.

Demonstrationsanlage zur Behandlung und Verwertung von Kuechenabfaellen und Lebensmittelrueckstaenden

Das Projekt "Demonstrationsanlage zur Behandlung und Verwertung von Kuechenabfaellen und Lebensmittelrueckstaenden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: SARIA Refood.Am Beispiel der Stadt Muenster sollen Nahrungsmittelabfaelle und Speisereste auf der Grundlage eines Sammelkonzepts mit speziellen Fahrzeugen einer Verwertungsanlage zugefuehrt werden. Die Anlage ist unterteilt in die 'unreine' und 'reine' Betriebsseite. Durch Trennung der ungekochten und gekochten Abfaelle und vorgesehene Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen werden die veterinaerrechtlichen Belange eingehalten. Im uebrigen werden die angelieferten Abfaelle gemischt, zerkleinert und erhitzt. Die gekochten Kuechenabfaelle werden in Tanks taeglich abgefahren. Das Produkt 'Einzelfuttermittel Kuechenabfaelle und Puelpe' entspricht der Futtermittelverordnung.

Toxikologie und Allergologie von Gentechnikprodukten

Das Projekt "Toxikologie und Allergologie von Gentechnikprodukten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreich / Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Österreich / Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Österreich. Es wird/wurde ausgeführt durch: Interuniversitäres Forschungszentrum für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ).Das Projekt hatte zum Ziel Vorschläge auszuarbeiten, wie die toxikologische/allergologische Sicherheitsbewertung für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen der Richtlinie 90/220/EWG (Anbau, Saatgut, Verarbeitung, Import, Futtermittel) sowie für Lebensmittelprodukte aus transgenen Pflanzen im Rahmen der Novel Food Verordnung standardisiert werden könnte. Im Vorfeld wurde die Sicherheitsbewertung in den Antragsunterlagen der bisherigen Produkte verglichen und einer kritischen Prüfung aus toxikologischer und allergologischer Perspektive, sowie aus ernährungsphysiologischer Perspektive für den Umgang mit dem Konzept der substanzielle Äquivalenz und vertiefend für den Bereich der Fütterungsstudien unterzogen. Darauf aufbauend wurden dann Vorschläge für die Verbesserung und Standardisierung der Risikoabschätzung erarbeitet. Zusätzlich und im inhaltlichen Zusammenhang mit diesen Projekten wurden auch zwei internationale Workshops zum Thema 'Evaluating Substantial Equivalence und 'Scrutinizing GMO Risk Assessment durchgeführt. Zusätzlich wurde auf Basis der Projektergebnisse ein Gutachten zu dem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorgelegten Leitlinienentwurf zur Risikoabschätzung für gentechnisch veränderte Pflanzen, Lebens- und Futtermittel ausgearbeitet.

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