The ISCD02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISC): Climatic observations from land stations A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10046;Kiel-Holtenau;10091;Arkona;10113;Norderney;10131;Cuxhaven;10170;Rostock-Warnemünde;10264;Marnitz;10291;Angermünde;10315;Münster/Osnabrück;10379;Potsdam;10381;Berlin-Dahlem (FU);10382;Berlin-Tegel;10384;Berlin-Tempelhof;10427;Kahler Asten;10430;Lippspringe, Bad;10453;Brocken;10496;Cottbus;10499;Görlitz;10505;Aachen-Orsbach;10513;Köln-Bonn;10519;Bonn-Roleber;10532;Gießen/Wettenberg;10544;Wasserkuppe;10554;Erfurt-Weimar;10567;Gera-Leumnitz;10578;Fichtelberg;)
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Blatt Görlitz bildet die geologischen Verhältnisse im Dreiländereck Deutschland, Polen und Tschechien ab. Das Lausitzer Bergland wird im Norden des Kartenausschnitts erfasst, im Osten der Komplex des Iser- und Riesengebirges, im Westen die Ausläufer der Sächsischen Kreidesenke mit dem Elbsandsteingebirge und im Süden die Nordböhmische Kreidesenke. Die Lausitzer Überschiebung zieht sich von Westnordwest nach Ostsüdost quer über das Kartenblatt. Die Plutonite des südlichen Lausitzer Berglands bilden das größte Plutonitgebiet im variszischen Gebirge Mitteleuropas. Cadomische und altpaläozoische Magmatite und Anatexite (Oberproterozoikum bis Ordovizium) bilden den aufgrund dominierender Biotitgranodiorite als "Lausitzer Granodiorit-Massiv" bezeichneten Komplex. Die Biotit-Monzogranite bei Stolpen und Königshain intrudierten erst synvariszisch im Oberkarbon. Tertiäre Vulkanite (Basanit, Nephelinit, Olivinbasalt) treten gehäuft in der Region um Zittau auf. Die Kristallingesteine sind in den Niederungen des Lausitzer Berglandes von känozoischen Lockersedimenten überlagert. In südöstlicher Fortsetzung des Lausitzer Berglands erstreckt sich der Komplex des Iser- und Riesengebirges. In seinem Zentrum lagert der synvariszisch intrudierte Riesengebirgsplutons (Biotit-Monzogranite des Oberkarbons), der von einem Gürtel metamorpher Kristallingesteine umrandet wird. Während im Norden des Plutons präkambrische bis kambrische Gneise ("Iser-Gneise") und Glimmerschiefer lagern, treten in seiner östlichen und südlichen Umrandung vermehrt auch Phyllite und Quarzite sowie paläozoische Metamorphite auf. Die südwestliche Begrenzung des Komplexes bildet die Lausitzer Überschiebung, die den Abbruch zur Nordböhmischen Kreidesenke markiert. Die Nordböhmische Senke ist mit kreidezeitlichen Sand- und Mergelsteinen verfüllt. Mit Mächtigkeiten bis zu 150 m lagern sie diskordant über präkambrischem bzw. paläozoischem Untergrund. Auffällig sind die Vorkommen tertiärer Vulkanite (Basalt, Basanit, Nephelinit, Phonolith, Trachyt), die verstärkt im westlichen bzw. nordwestlichen Abschnitt der Senke die kreidezeitliche Sedimentdecke durchstoßen. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, verdeutlicht eine tektonische Übersichtskarte die regionalgeologische Gliederung im Kartenausschnitt. Ein Profilschnitt gewährt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Profil schneidet in seinem Nordwest-Südost-Verlauf das Lausitzer Granodioritmassiv, die Lausitzer Überschiebung sowie die Nordböhmische Kreidesenke mit ihren tertiären Vulkanitschloten (z. B. Hochwald und Ortel).
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Görlitz.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Projektbezogene Karte, gekoppelt an die laufende Erarbeitung der HyK 50. Die Karte wurde durch eine geothermische Umbewertung hydrogeologischer Körper der HyK50 Grundlagenkarte sowie der Informationsebene Grundwasserflurabstand der Karte der Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung aus der Hydrogeologischen Spezialkartierung 1:50000 erstellt. Die geothermische Berechnung erfolgt durch Zuweisung des Gesteinsparameters Wärmeleitfähigkeit zu den einzelnen hydrogeologischen Körpern und anschließender Berechnung der spezifischen Entzugsleistung (in Watt pro Meter) nach empirischen Formeln. Die Karte dient als Abschätzung und ist anwendbar für Erdwärmesondenvorhaben kleiner 30 kW Heizleistung und ersetzt keine konkrete Planung für ein Geothermievorhaben. Das Ergebnis sind teufenabhängige Grids für 1800 Jahresbetriebsstunden (Fall nur Heizen) und 2400 (Fall Heizen+Warmwasserbereitung) Jahresbetriebsstunden einer Wärmepumpe. Die Rasterzellen (50m x 50m) enthalten je Tiefenintervall (40m, 70m, 100m, 130m) die jeweils gemittelten Entzugsleistungswerte in W/m (Watt pro Meter) im Feld (VALUE): Grids für 1800 sowie für 2400 Jahresbetriebsstunden als Mosaik für die angegebenen Blattschnitte (Fertiggestellte Blätter): g1800h_40m (für 40m Tiefe) g1800h_70m (für 70m Tiefe) g1800h_100m (für 100m Tiefe) g1800h_130m (für 130m Tiefe) g2400h_40m (für 40m Tiefe) g2400h_70m (für 70m Tiefe) g2400h_100m (für 100m Tiefe) g2400h_130m (für 130m Tiefe) Für diese Grids für 1800 sowie 2400 Betriebsstunden und die zugehörigen Bohrtiefen 40m, 70m, 100m, 130m liegen Legenden(*.lyr)-Dateien vor, die die gemittelte Entzugsleistung in Watt pro Meter in gruppierten Farbabstufungen ausgeben. Fertiggestellte Blätter: L4946 Meißen, L4744 Riesa, L4746 Großenhain, L4944 Döbeln, L5144 Flöha, L4948 Dresden und L5148 Pirna (nur Stadtgebiet LH Dresden), L4542 Torgau-West, L4742 Wurzen, L4540 Eilenburg, L4340 Gräfenhainichen, L4342 Jessen (Elster), L4344 Herzberg, L4544 Torgau, L4546 Elsterwerda, L5342 Stollberg, L5344 Zschopau, L4754 Niesky, L4954 Görlitz, L4956, L4756, L4740 Leipzig, L4738 Leipzig-West, L4538 Landsberg
Die Geologische Karte der eiszeitlich bedeckten Gebiete von Sachsen 1 : 50 000 (GK50) erfasst im wesentlichen die Bereiche des sächsischen Tief- und Hügellandes sowie Teile des Berglandes und Bergvorlandes, soweit sie von eiszeitlichen Sedimenten in nennenswerter Mächtigkeit bedeckt sind. Sie stellt den geologischen Bau und den jüngeren Werdegang der Landschaft im Sachsen dar. Es werden die an der Geländeoberfläche anstehenden Locker- und Festgesteine im Kartenbild wiedergegeben (Oberflächenkarte). Die Karte soll die Grundlage zur Beurteilung der Bodenbildung, der Wasserführung, der Verbreitung von nutzbaren Locker- und Festgesteinen, der möglichen Reichweite von Umweltschäden, der Deponiemöglichkeiten u. a. m. bilden. Folgende Blätter wurden bearbeitet und liegen analog und digital vor: 2465 Bitterfeld, 2466 Eilenburg, 2467 Bad Liebenwerda, 2469 Hoyerswerda, 2470 Weißwasser, 2565 Leipzig, 2566 Wurzen, 2567 Riesa, 2568 Großenhain, 2569 Kamenz, 2570 Niesky, 2665 Zeitz, 2666 Mittweida, 2667 Meißen, 2668 Dresden, 2669 Bautzen, 2670 Görlitz, 2766 Chemnitz, 2769 Pirna und 2770 Zittau. Zusammen mit dem Kartenwerk "Lithofazieskarten Quartär 1 : 50 000" (LKQ 50) und den "Lithofazieskarten Tertiär 1 : 50 000" (LKT) liegt damit für den gesamten nordwestsächsischen Raum ein einheitliches geowissenschaftliches Kartenwerk vor. Zusätzliche Informationen: Sonderblattschnitt; Blattschnitte reichen bis in angrenzende Regionen der Bundesländer Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 119 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 13 |
| Land | 85 |
| Weitere | 35 |
| Wissenschaft | 20 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 12 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 57 |
| Infrastruktur | 1 |
| Repositorium | 1 |
| Taxon | 6 |
| Text | 25 |
| Umweltprüfung | 22 |
| unbekannt | 84 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 69 |
| Offen | 112 |
| Unbekannt | 28 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 197 |
| Englisch | 44 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Datei | 15 |
| Dokument | 56 |
| Keine | 56 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 27 |
| Webseite | 97 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 113 |
| Lebewesen und Lebensräume | 209 |
| Luft | 59 |
| Mensch und Umwelt | 193 |
| Wasser | 76 |
| Weitere | 196 |