Zielsetzung
Im Mittelpunkt des Projektes stehen zum einen die Anliegen und Herausforderungen der österreichischen LandwirtInnen, zum anderen der nötige Handlungsbedarf in den Bereichen Grundwasserschutz, Luftreinhaltung und Sozialverträglichkeit in Zusammenhang mit der Gülleverbringung. So gliedern sich die Ziele des Projektes wie folgt:
- Verringerung der Grundwasserbelastung als Folge der Wirtschaftsdüngerausbringung
- Verringerung der Feinstaub- und Geruchsbelastung als Folge der Ammoniakabgasung
- Ermöglichung einer zeitlich flexiblen und pflanzenbaulich angepassten Düngung
- Entlastung der LandwirtInnen durch die Verringerung von Arbeitsspitzen durch die Wirtschaftsdüngerausbringung
- Reduktion der Notwendigkeit zur Errichtung von zusätzlichen Lagerkapazitäten
- Entlastung der Bodenstruktur und des Bodenlebens durch geteilte Düngergaben
- Verbesserung der Sozialverträglichkeit durch Reduktion der Geruchsemissionen während der Gülleausbringung
- Schaffung einer langfristigen Alternative zur betrieblichen Existenzsicherung und betriebswirtschaftlichen Entlastung auf landwirtschaftlicher Ebene
- Aufbereitung der Ergebnisse und gezielte regionale und globale Verbreitung
Aktuell sind in Österreich 94 % der gesamten Ammoniakemissionen der Landwirtschaft zuzuschreiben, wobei davon allein etwa 50 % auf die Ausbringung von Wirtschaftsdünger fallen. Daneben ist das österreichische Grundwasser an einigen Hotspots durch die Folgen der landwirtschaftlichen Düngung mehr oder minder stark belastet. Es müssen dringend Lösungen gefunden werden, um nicht nur die Auflagen der NEC-Richtlinie und der NAP-Verordnung zu erfüllen, sondern auch den Forderungen der Gesellschaft nach einer sozialverträglicheren Landwirtschaft nachzugehen. Das Projekt 'Ammosafe' hat zum Ziel, Ammoniumstickstoff aus Gülle zu entfernen und daraus einen eigenen Dünger herzustellen. Damit soll die landwirtschaftliche Verbringung von Gülle zeitlich flexibler, sowie durch die Reduktion unerwünschter Emissionen in die Luft (Ammoniak, Lachgas) und in Gewässer (Nitrat) umweltschonender, bodenschonender und sozial verträglicher werden. So erfüllt das Projekt vorrangig die Vorgaben des Leitthemas 1 beziehungsweise des Schwerpunktbereichs 4b der strategischen Ziele in LE 2020. Daneben werden auch noch Zielsetzungen weiterer Leitthemen beziehungsweise strategischer Ziele in LE 2020 erfüllt:
Der im Zuge der Aufbereitung gewonnene Flüssigdünger (Ammoniumsulfat) kann je nach Bedarf entweder in der Umgebung verkauft oder gezielt an die jeweilige Kulturart angepasst auf dem eigenen Betrieb eingesetzt werden. So eröffnet sich für die LandwirtInnen die Möglichkeit, nachhaltig den Zukauf von Düngemitteln einzusparen. Damit ermöglicht diese Vorgehensweise auch die im Leitthema 2 und im Schwerpunktbereich 5b angesprochene effizientere stoffliche Ressourcennutzung des Betriebsmittels Gülle. (Text gekürzt)
Ausnahmen streifenförmige Ausbringung von Gülle Die Düngeverordnung (DüV) eröffnet in § 6 Absatz 3 Abweichungen von der ab 2025 auch auf Grünland geforderten streifenförmigen Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger. Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen. Die Ermächtigung liegt vor, wenn eine streifenförmige Aufbringung auf Grund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten des Betriebes unmöglich oder unzumutbar ist. Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn ein Einsatz der für die Einhaltung der Vorgaben erforderlichen Geräte aus Sicherheitsgründen ausscheidet, wie es ab 20% Hangneigung angenommen wird. Entsprechende Flächenanteile sind im Datensatz „Landwirtschaftliche Flächen ab 20% Hangneigung“ ausgewiesen. Der Ausnahmetatbestand bezieht sich ausschließlich auf das Grünland.
<p>Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung</p><p>Die intensive Nutztierhaltung und der hohe Konsum tierischer Lebensmittel sind mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima verbunden. Änderungen in der Produktion und beim Konsum können die Umwelt und das Klima entlasten.</p><p>1 Umwelt- und Klimawirkungen der Nutztierhaltung</p><p>1.1 Welche Auswirkungen hat die Tierhaltung auf die Umwelt und das Klima?</p><p>Durch die Nutztierhaltung entstehen<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_3">Treibhausgasemissionen</a>, die zur Klimaerwärmung beitragen. Zusätzlich hat der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_5">Verlust von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor</a>in die Umwelt negative Folgen, vor allem für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>, die Luftqualität und die Qualität von Grund- und Oberflächengewässern. Wenn die in der Tierhaltung eingesetzten<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_6">Tierarzneimittel und Biozide</a>in die Umwelt gelangen, können sie Wildtiere, Pflanzen und Mikroorganismen im Boden und im Wasser gefährden.</p><p>Indirekte Umweltwirkungen der Tierhaltung entstehen nicht unmittelbar in der Tierhaltung, stehen aber in einem kausalen Zusammenhang: So benötigen die Tiere große Mengen an Futtermitteln, um tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier zu erzeugen. Die intensive Nutztierhaltung ist dadurch global Mitverursacherin für den intensiven Ackerbau mit engen Fruchtfolgen, hohem Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz und einem hohen Flächenbedarf – die Folgen: zusätzliche Treibhausgasemissionen, belastete Böden und Gewässer und negative Folgen für die Biodiversität. Der hohe Bedarf an Landwirtschaftsflächen für den Futteranbau trägt im internationalen Kontext auch dazu bei, dass ökologisch wertvolle Flächen wie Wälder oder Moore einer landwirtschaftlichen Nutzung geopfert werden.</p><p>Die landwirtschaftliche Nutzierhaltung kann – sofern sie im ökologisch verträglichen Maß betrieben wird – auch positive Umweltwirkungen etwa für den Bodenschutz und den Erhalt wertvoller Lebensräume haben. Dies gilt insbesondere für die grünlandbasierte Wiederkäuerhaltung.</p><p>1.2 Wieso ist es von Nachteil, wenn landwirtschaftliche Flächen für die Tierernährung belegt werden?</p><p>Es macht einen Unterschied, ob Menschen sich in Form von pflanzlichen Nahrungsmitteln direkt von den landwirtschaftlichen Flächen ernähren oder ob diese Flächen genutzt werden um zuerst Futtermittel zu erzeugen, die dann für die Produktion von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das liegt daran, dass 75 Prozent und mehr der an die Tiere verfütterten Nährstoffe von den Tieren selbst verbraucht und wieder ausgeschieden werden. Nur etwa ein Viertel der verfütterten Nährstoffe werden tatsächlich von den Tieren in Nahrungsmittel (Milch, Eier, Fleisch) umgewandelt. Damit geht ein Großteil der an die Tiere verfütterten Energie und Eiweiße für die menschliche Ernährung verloren. Der Flächenbedarf für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln ist entsprechend höher, als wenn wir uns direkt auf Basis pflanzlicher Nahrungsmittel ernähren würden.</p><p>Nachteilig ist der Futtermittelanbau, wenn die Tiere von Ackerflächen gefüttert werden, auf denen ebenso gut direkt Nahrungsmittel angebaut werden könnten. In Deutschland werden knapp 40 Prozent, weltweit rund ein Drittel des Ackerlandes für die Futtermittelproduktion verwendet. Häufig werden Ackerfrüchte ausschließlich für Futterzwecke angebaut, zum Beispiel bei Silomais und Futtergetreide. So wird in Deutschland knapp 60 Prozent des verfügbaren Getreides als Futtermittel genutzt. Nur bei einigen Ackerfrüchten gibt es die Möglichkeit, Koppelprodukte zu erzielen. Das bedeutet, dass eine Ackerfrucht gleichzeitig Futtermittel und Nahrungsmittel oder nachwachsende Rohstoffe produziert. Dies gilt beispielsweise für Raps und Soja, bei deren Verarbeitung sowohl Pflanzenöle als auch Futtermittel (als Raps- und Sojaschrot) produziert werden.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/perspektiven-fuer-eine-umweltvertraegliche">UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/daten-zur-umwelt-2018-umwelt-landwirtschaft">UBA-Daten zur Umwelt „Umwelt und Landwirtschaft“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/landwirtschaft#landwirtschaft-heute">UBA-Seite „Landwirtschaft heute“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">UBA-Seite „Umweltbelastungen der Landwirtschaft”</a></p><p>1.3 Wie entstehen die Treibhausgase in der Tierhaltung?</p><p>Die Tierhaltung trägt maßgeblich zu den direkten Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bei. Rund 35,5 Millionen Tonnen CO<strong>₂</strong>-Äquivalente, das sind gut 68 Prozent der Emissionen der Landwirtschaft und knapp 5,3 Prozent der Treibhausgasemission Deutschlands, sind direkt auf die Tierhaltung zurückzuführen. Bei der Verdauung und in der Gülle von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen wird das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a> Methan (CH<strong>₄</strong>) gebildet. Zwar wird Methan nach etwa zwölf Jahren in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> abgebaut, doch während dieser Zeit wirkt es um ein<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_4">Vielfaches stärker klimaerwärmend</a>als Kohlendioxid (CO<strong>₂</strong>). Bei der Lagerung von und der Düngung mit Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Mist und Gärresten entsteht zudem Lachgas (N<strong>₂</strong>O). Dieses Treibhausgas ist sogar rund 265-mal so klimawirksam wie CO<strong>₂</strong>.</p><p>Zu den direkten Klimawirkungen der Nutztierhaltung kommen indirekte Treibhausgasemissionen hinzu: Beim Anbau von Futtermitteln entstehen durch die Düngung Lachgasemissionen. Die Herstellung von Mineraldüngern ist sehr energieintensiv und auch die Landwirtschaftsbetriebe benötigen Energie, beispielsweise in Form von Treibstoff.</p><p>Eine wichtige Rolle spielen auch Emissionen durch landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen, zum Beispiel durch die Rodung von Wäldern oder die Entwässerung von Mooren.</p><p>So gerechnet ist die Nutztierhaltung insgesamt weltweit für knapp 15 Prozent der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen verantwortlich.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/beitrag-der-landwirtschaft-zu-den-treibhausgas">UBA-Seite „Klimagase aus der Viehhaltung“</a></p><p>1.4 Von Rindern produziertes Methan wird doch schnell wieder abgebaut. Wieso ist es dennoch wichtig diese Emissionen zu senken?</p><p>Bei gleichbleibenden Rinderbeständen mit gleichbleibenden Methanemissionen ist die Bilanz der Emissionen langfristig ausgeglichen. Die über Fotosynthese aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entnommene und in den Futterpflanzen gespeicherte Menge an CO<strong>₂</strong>entspricht der CO<strong>₂</strong>-Menge, die entsteht, nachdem die Methanemissionen der Rinder abgebaut wurden. Der Abbau des Methans verläuft im Vergleich zu anderen Klimagasen rasch – die Verweilzeit von Methan in der Atmosphäre beläuft sich nur auf etwa 12 Jahre. Doch innerhalb dieser Zeit ist das von den Rindern gebildete Methan ausgesprochen klimawirksam. So ist die Klimawirksamkeit von Methan auf einen Zeitraum von 100 Jahren gesehen 28-mal größer als die von Kohlendioxid. Über einen Zeitraum von 20 Jahren gesehen ist Methan sogar 84-mal klimawirksamer als Kohlendioxid. Methan ist also ein kurzlebiges, aber in dieser Zeit sehr klimawirksames <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>.</p><p>Bleiben Rinderbestände und deren Methanemissionen konstant, kommt es langfristig zu keinem zusätzlichen Erwärmungseffekt, weil sich Aufbau und Abbau von Methan die Waage halten. Werden jedoch die Rinderbestände reduziert, wird dem Kreislauf mehr Methan entzogen als neu gebildet wird. Dies wiederum bedeutet eine geringere Erderwärmung. Daher ist eine Reduktion der Rinderbestände eine schnell wirksame Maßnahme, um die weitere Erderwärmung einzugrenzen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Rinderbestände und Methanemissionen steigen.</p><p>In Deutschland machen die Methanemissionen mit gut 33 Mio. Tonnen CO<strong>₂</strong>-Äquivalente knapp 65 Prozent der direkten landwirtschaftlichen Treibhausgas-Emissionen aus. 76 Prozent davon stammen aus der Verdauung und sind nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung zurückzuführen.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/369/576">Stellungnahme des Thünen-Instituts „Landwirtschaft und Klimawandel“</a></p><p>1.5 Welche Umweltprobleme entstehen durch Nährstoffverluste in der Tierhaltung?</p><p>Nährstoffverluste entstehen, wenn auf landwirtschaftlichen Betrieben Nährstoffe – meist unbeabsichtigt – in die Umwelt entweichen. Sie entstehen beispielsweise im Stall, bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern und bei der Düngung selbst. Von dort gelangen sie auf unterschiedlichen Wegen in die Umwelt und wirken negativ auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und die Ökosysteme. Diese Nährstoffverluste in die Umwelt sind in Regionen mit intensiver Tierhaltung besonders hoch, da hier besonders große Mengen an Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Gärreste anfallen.</p><p>Ein wichtiger Nährstoff ist Stickstoff (N). Er kann als Gas in Form von Ammoniak oder Lachgas und in gelöster Form als Nitrat in die Umwelt gelangen.</p><p>Ammoniak (NH<strong>₃</strong>) breitet sich mit vielfältigen Umweltwirkungen in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> aus. Es kann sich in empfindlichen Ökosystemen ablagern und diese unbeabsichtigt düngen. Ammoniak kann dadurch die Zusammensetzung von Tier- und Pflanzenarten in Ökosystemen verändern und zum Absterben einzelner Arten führen. Über 70 Prozent der Ammoniakemissionen in Deutschland sind auf die Tierhaltung zurückzuführen.</p><p>Lachgas (N<strong>₂</strong>O) ist ein sehr starkes, langlebiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a> und hat einen bedeutenden Anteil an der Klimaerwärmung. Die Tierhaltung trägt mit rund 14 Prozent zu den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei.</p><p>Wenn Pflanzen gedüngt werden und sie nicht alle Nährstoffe aus dem Dünger aufnehmen können, gelangt der überschüssige Stickstoff in Form von Nitrat mit dem Sickerwasser in Grundwasser und Oberflächengewässer. Eine zu hohe Nitratkonzentration im Trinkwasser kann sich negativ auf die Gesundheit von Säuglingen auswirken. Daher gibt es einen Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser, der auch für das Grundwasser gilt. In den Oberflächengewässern wirken die ungewollten Nitratverluste wie eine Düngung und sind nachteilig für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>, da sie beispielsweise das Algenwachstum fördern. Ähnliches gilt für den Nährstoff Phosphor (P), der sich bei übermäßiger Düngung im Boden anreichert. Durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a> gelangt der Phosphor zusammen mit Bodenpartikeln in die Gewässer und düngt diese ebenfalls unbeabsichtigt.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff">UBA-Seite „Stickstoff“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/nutzung-belastungen/faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser">Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu „Nitrat im Grund- und Trinkwasser“</a>|<a href="https://www.youtube.com/watch?v=wDX6zHCldF4">Interview zu Stickstoff in der Landwirtschaft</a>| UBA-Seite<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/lachgas-methan">„Lachgas und Methan“</a>und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/ammoniak">„Ammoniak“</a></p><p>1.6 Welchen Einfluss haben Einträge von Tierarzneimitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt?</p><p>Tierarzneimittel und Biozide gelangen über Gülle, Reinigungswasser, Weidetiere, Fahrzeuge oder Ausrüstung in die Umwelt. Dort sind sie giftig für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze und können deren Wachstum hemmen. Auch Resistenzen von Mikroorganismen, besonders gegen Antibiotika, werden gefördert. Über den Anbau von Futtermitteln auf dem Acker trägt auch die Tierhaltung zu den Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bei. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> verringern die Zahl und Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten, die die Nahrungsgrundlage von wildlebenden Vögeln, Säugern und anderen Tieren darstellen, und hemmen wichtige Mikroorgansimen im Boden. Darüber hinaus können sie in Form von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Abdrift#alphabar">Abdrift</a> oder Abschwemmung nicht nur die Ackerflächen selbst, sondern auch benachbarte Flächen und Gewässer belasten.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/tierarzneimittel-in-der-umwelt-startseite">UBA-Seite „Tierarzneimittel in der Umwelt“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozid-portal-start">UBA-Biozid-Portal</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien/biozide-in-der-umwelt">UBA-Seite „Biozide in der Umwelt“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/pflanzenschutzmittel-in-der-landwirtschaft">UBA-Seite „Pflanzenschutzmittel in der Umwelt“</a></p><p>1.7 Ist die Haltung von Schweinen und Geflügel umweltfreundlicher als die von Rindern?</p><p>Grundsätzlich hat die Produktion von allen tierischen Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die Umwelt und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>, auch wenn diese sich je nach Tierart und Haltungsform unterscheiden. Daher ist eine Ernährung, die stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basiert, aus Umweltsicht am besten.</p><p>Die Treibhausgasemissionen von Schweine- und Geflügelfleisch sind pro Kilogramm Produkt deutlich geringer als die von Rindfleisch. Die Rinderhaltung dient aber meist nicht nur der Fleischproduktion, sondern gleichzeitig der Milchproduktion. Darüber hinaus können Rinder im Gegensatz zu Schweinen oder Geflügel vom Grünland ernährt werden, was zum einen eine direkte Nahrungskonkurrenz zum Menschen verhindert und zum anderen durchaus<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_8">Vorteile für die Umwelt</a>haben kann.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.ifeu.de/projekt/oekologischer-fussabdruck-von-lebensmitteln-und-gerichten-in-deutschland/">ifeu-Studie „Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland“</a></p><p>1.8 Ist Weidehaltung von Rindern besser für die Umwelt und das Klima als eine reine Haltung im Stall?</p><p>Dass Rinder sich von Grünland ernähren können, ist ihre große Stärke. Während für Geflügel- und Schweinefutter Ackerflächen benötigt werden, können Rinder auch auf Grünlandstandorten ernährt werden, die sich nicht für den Ackerbau eignen. Dies ermöglicht eine Rinderhaltung, die nicht in Nahrungs- und Futtermittelkonkurrenz zu Menschen, Geflügel und Schweinen steht.</p><p>Darüber hinaus haben Wiesen und Weiden als Futtergrundlage zahlreiche ökologische Vorteile: Sie können die biologische Vielfalt fördern – besonders bei extensiver Nutzung, binden mehr Kohlenstoff im Boden als Ackerland und schützen den Boden vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a>. Rinder können ähnlich wie Ziegen, Schafe und Pferde zum Erhalt einer attraktiven und vielfältigen Kulturlandschaft beitragen. Auch wenn die Tiere selbst nicht auf der Weide stehen, sondern Heu und Gras im Stall fressen, kommen viele dieser ökologischen Vorteile zum Tragen. Für das Tierwohl und die Tiergesundheit dagegen ist der Auslauf auf der Weide positiv. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ zeigt, dass Milch von Weidebetrieben im Vergleich zur Stallhaltung geringere negative Umweltwirkungen haben kann.</p><p>So sinnvoll eine Grünlandnutzung durch Nutztiere ist: Eine Einschränkung besteht bei ehemaligen Moorflächen, die für die Landwirtschaft trockengelegt wurden. Die Nutzung dieser Flächen als Acker oder Grünland verursacht hohe Kohlendioxidemissionen. Solche Flächen sollten daher wiedervernässt werden und vor allem dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> dienen. Dies schließt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung – auch als Grünland – aus.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sichtbarmachung-versteckter-umweltkosten-der">UBA-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltbilanz-von-milch-weidehaltung-schlaegt">UBA-Seite „Umweltbilanz von Milch - Weidehaltung schlägt Stallhaltung“</a></p><p>1.9 Brauchen wir die Rinder, um das Grünland zu erhalten?</p><p>Rinder spielen bei der Erhaltung und produktiven Nutzung des Grünlandes eine wichtige Rolle. Damit die hohen Tierleistungen beispielsweise bei der Milchmenge möglich sind, werden Rinder jedoch in bedeutendem Maße vom Acker (Futtermais, Getreide) statt vom Grünland (Gras, Heu) ernährt. Nur knapp ein Drittel der Rinder hat überhaupt Zugang zu Weiden. Das vorhandene Grünland würde nicht ausreichen, um die aktuell knapp vier Millionen Milchkühe und acht Millionen weiteren Rinder hauptsächlich mit Gras zu ernähren. Dies wäre nur mit einer deutlich reduzierten Tierleistung und reduzierten Rinderbeständen möglich. Darüber hinaus tragen auch andere Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Pferde zum Grünlanderhalt bei.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-gruenlandflaeche">UBA-Seite „Indikator: Grünlandfläche“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/gruenlandumbruch#gefahrdung-des-grunlands">UBA-Seite „Grünlandumbruch“</a></p><p>1.10 Gibt es einen Konflikt zwischen Tierwohl und Umweltschutz?</p><p>Nicht generell, denn Tierwohl und Umweltschutz gehen oftmals Hand in Hand. Tiergerechtere Haltungsbedingungen können die Gesundheit der Tiere verbessern, so dass weniger Tierarzneimittel und Biozide benötigt werden. Darüber hinaus leben gesündere Tiere länger und sind produktiver. Dies verbessert die Ökobilanz pro Kilogramm Milch oder Fleisch.</p><p>Es gibt jedoch auch Zielkonflikte. So sind Filteranlagen zur Reduktion der Ammoniakemissionen bei geschlossenen Ställen besonders praktikabel, während große Offenställe mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Auenbereich#alphabar">Außenbereich</a> dem Tierwohl dienlicher sind. Durch die größere verschmutzte Fläche können sie jedoch zu höheren Ammoniakemissionen führen. Dieser Zielkonflikt könnte zumindest teilweise durch verfahrenstechnische Maßnahmen aufgelöst werden. Berücksichtigt man hier zum Beispiel das natürliche Verhalten von Schweinen und bietet ihnen genügend Platz und einen gut strukturierten Stall an, nutzen sie unterschiedliche Bereiche zum Koten, Liegen und Fressen. So wird nur ein kleiner Teil der Stallfläche mit Kot und Harn verschmutzt und die Emissionen sinken.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/tierarzneimittel-rubrik-gesunde-tiere">UBA-Seite „Gesunde Tiere“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/tierwohl-umweltschutz-zielkonflikt-win-win">UBA-Studie: „Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/perspektiven-fuer-eine-umweltvertraegliche">UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“</a></p><p>1.11 Müssen wir aus Umweltsicht vollständig auf Nutztiere verzichten?</p><p>Nein, denn neben der Nahrungsmittelproduktion hat die Nutztierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorteile für die Umwelt. Dafür muss sie in einem verträglichen Maße erfolgen und umweltverträglich gestaltet sein. Wichtig ist hierfür, dass in einer Region nur so viele Nutztiere gehalten werden, wie die Region auch ernähren kann. Eine solche flächengebundene Tierhaltung ermöglicht es, landwirtschaftliche Kreisläufe weitgehend zu schließen und negative Umweltwirkungen wie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_5">Nährstoffverluste</a>zu reduzieren. Sinnvoll ist außerdem eine<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_9">grünlandbasierte Rinderhaltung</a>.</p><p>Um die gesamte Tierhaltung in Deutschland hin zu einer solchen multifunktionalen Tierhaltung mit höheren Standards bezüglich Tierwohl, Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> zu entwickeln, wäre eine Reduktion der Tierbestände und ein Umbau der Tierhaltung notwendig. Dieser Umbau muss jedoch auf längere Zeit geplant und mit ausreichend Geldern finanziert werden. Bislang scheitert der Prozess an der Frage, wer welche Kosten trägt.</p><p>1.12 Lassen sich die Umweltprobleme der Tierhaltung durch eine Umstellung auf Ökolandbau vermeiden?</p><p>Konventionelle tierische Lebensmittel durch dieselbe Menge ökologischer Produkte zu ersetzen, bringt nicht die notwendige Entlastung für die Umwelt und das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>. Auch die ökologische Nutztierhaltung trägt zu den negativen Umwelteffekten der Tierhaltung bei. Nachteil des Ökolandbaus ist insbesondere der in der Regel deutlich höhere Flächenbedarf. Im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft benötigt der Ökolandbau für die gleiche Menge eines Produktes mehr Fläche. Daher sollten auch Bio-Milch, Bio-Fleisch und Bio-Eier nur in Maßen konsumiert werden.</p><p>Im Zusammenspiel mit einem insgesamt reduzierten Konsum tierischer Produkte kann der Ökolandbau jedoch wesentlich zur Lösung vieler Probleme beitragen, denn er ist gegenüber der konventionellen Landwirtschaft ökologisch vorteilhaft – etwa indem er<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_6">weniger Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Biozide</a>verwendet und auf geschlossene Nährstoffkreisläufe und eine flächengebundene Tierhaltung setzt. Darüber hinaus wird im Ökolandbau landwirtschaftliches Wissen geschaffen und erhalten. Dieses Wissen kann auch dazu beitragen, die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher zu gestalten.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklungsperspektiven-der-oekologischen">UBA-Studie „Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/oekologischer-landbau">UBA-Seite „Ökologischer Landbau“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/oekolandbau#Umweltleistungen%20des%20%C3%96kolandbaus">UBA-Seite „Umweltleistungen des Ökolandbaus“</a></p><p>1.13 Wie kann die Tierhaltung umwelt- und klimaverträglich werden?</p><p>Verfahrenstechnische Maßnahmen und Managementmaßnahmen können die Ökoeffizienz der Tierhaltung verbessern, also die Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawirkung#alphabar">Klimawirkung</a> pro Produkteinheit (Liter Milch oder Kilogramm Fleisch) verringern. Hierzu gehören:</p><p>Doch eine Steigerung der Ökoeffizienz allein wird vermutlich nicht ausreichen, um Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, zumal dadurch das Problem der Nutzung von Ackerflächen für den Futtermittelanbau und den damit einhergehenden Umweltwirkungen nicht gelöst wird. Daher sollte die Nutztierhaltung nicht nur hinsichtlich des „Wie“ sondern auch des „Wieviel“ umgebaut werden. Hierfür sollte der maximal mögliche Tierbestand aus Umwelt- und Klimazielen abgeleitet werden und an die Tragfähigkeit der Ökosysteme angepasst werden.</p><p>Die Verkleinerung der Tierbestände funktioniert aber nur, wenn auf der anderen Seite der Konsum angepasst wird und mehr pflanzliche und weniger tierische Lebensmittel verzehrt werden. Bleiben aktuelle Konsumgewohnheiten bestehen, werden tierische Produkte vermehrt importiert und Umweltprobleme lediglich verlagert.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/perspektiven-fuer-eine-umweltvertraegliche">UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“</a></p><p>2 Umwelt- und Klimawirkung der Ernährung</p><p>2.1 Wie groß ist der Anteil der Ernährung an den konsumbedingten Umweltbelastungen?</p><p>Jede Person in Deutschland emittiert durch ihren Lebensstil im Durchschnitt 10,78 Tonnen CO<strong>₂</strong>-Äquivalente im Jahr. Davon gehen 1,7 Tonnen CO<strong>₂</strong>-Äquivalente beziehungsweise 15 Prozent auf die Ernährung zurück – und damit fast gleich viel wie für die Mobilität ohne Flugreisen. Den Großteil der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen, knapp 70 Prozent, machen die tierischen Lebensmittel aus. Mehr als die Hälfte der Emissionen entstehen dabei außerhalb Deutschlands.</p><p>Auch bei anderen problematischen Umweltwirkungen wie zum Beispiel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Versauerung#alphabar">Versauerung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a> oder Feinstaub-Belastung hat die Ernährung einen großen Anteil an der Entstehung. Darüber hinaus werden enorme Mengen an Ressourcen wie Wasser oder<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zu-tierhaltung-ernaehrung#Frage1_2">Fläche</a>für die Ernährung verwendet. So werden rund 83 Prozent des Pro-Kopf-Wasserverbrauchs für die Herstellung der Lebensmittel benötigt. Zudem werden für den Lebensmittelkonsum hierzulande zusätzlich zu den 6,6 Millionen Hektar Anbaufläche in Deutschland weitere 11,7 Millionen Hektar im Ausland belegt. Ein Großteil, 61 Prozent, der gesamten Anbauflächen werden dabei zur Produktion tierischer Lebensmittel – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus – genutzt.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://uba.co2-rechner.de/">UBA-CO<strong>₂</strong>-Rechner</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/von-der-welt-auf-den-teller">UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/konsumwelt">UBA-Studie „KonsUmwelt“</a>|<a href="https://eplca.jrc.ec.europa.eu/ConsumptionFootprintPlatform.html">EU-Kommission „Consumption Footprint Platform“</a></p><p>2.2 Wie viel tierische Lebensmittel können aus Nachhaltigkeitsperspektive konsumiert werden?</p><p>Als nachhaltig kann die Menge tierischer Lebensmittel gelten, die für alle Menschen produziert werden kann, ohne die planetaren Belastbarkeitsgrenzen zu überschreiten. Eine Ernährung, die gesund ist und diese Nachhaltigkeitsanforderung erfüllt, ist die von der EAT-Lancet-Kommission erarbeitete Planetary Health Diet. Die Wissenschaftler*innen der Kommission errechneten, dass eine Ernährung mit etwa 43 Gramm Fleisch pro Tag gesund und nachhaltig ist. Das liegt weit unter dem gegenwärtigen Verzehr in Deutschland von rund 142 Gramm Fleisch pro Tag (Stand: 2022). Auch bei Milchprodukten und Eiern liegt der aktuelle Verzehr deutlich über den Werten der nachhaltigen Planetary Health Diet.</p><p>Inwiefern die im März dieses Jahres aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) diese Nachhaltigkeitsbedingung ebenfalls erfüllen, wird derzeit in einem Forschungsvorhaben des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> ermittelt.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://eatforum.org/eat-lancet-commission/">Bericht der EAT-Lancet Kommission</a>|<a href="https://www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/lagern-kochen-essen-teilen/planetary-health-diet/">BZfE-Seite „Planetary Health Diet“</a></p><p>|<a href="https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/dge-ernaehrungsempfehlungen/10-regeln/">DGE-Seite: „DGE-Empfehlungen“</a></p><p>2.3 Wieviel klima- und umweltfreundlicher sind pflanzliche Lebensmittel gegenüber den tierischen?</p><p>Bei der Erzeugung eines Kilogramms tierischer Lebensmittel werden deutlich mehr Treibhausgase freigesetzt und mehr Fläche belegt, als für dieselbe Menge pflanzlicher Lebensmittel. Auch das Potenzial zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Versauerung#alphabar">Versauerung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a> (Anreicherung von Nährstoffen) von Ökosystemen ist bei Fleisch, Milchprodukten und Eiern in den meisten Fällen höher als bei pflanzlichen Lebensmitteln.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/von-der-welt-auf-den-teller">UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“</a>|<a href="https://www.pnas.org/doi/full/10.1073/pnas.1906908116">Studie „Multiple health and environmental impacts of foods“</a>| Studie „<a href="https://www.ifeu.de/projekt/oekologischer-fussabdruck-von-lebensmitteln-und-gerichten-in-deutschland/">Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland</a>“</p><p>2.4 Wie viele Treibhausgase und wie viele Flächen lassen sich durch eine vegetarische oder vegane Ernährung einsparen?</p><p>Mit einer Umstellung von der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland auf eine vegetarische Ernährung ließen sich zwischen 20 und 47 Prozent der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen einsparen. Bei einer veganen Ernährung sind es zwischen 38 und 52 Prozent. Auch der Flächenfußabdruck lässt sich deutlich verringern: um 46 Prozent mit vegetarischer Ernährung und um 49 Prozent mit veganer Ernährung. Aber auch eine Ernährung mit geringeren Mengen tierischer Lebensmittel trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Beispielsweise kann eine Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit rund 31 Kilogramm Fleisch pro Jahr, also rund 40 Prozent weniger als die derzeitige Durchschnittsmenge, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch Ernährung um 9 bis 19 Prozent führen.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/dge-ernaehrungsempfehlungen/10-regeln/">DGE-Seite „DGE-Empfehlungen“</a></p><p>2.5 Was kann ich konkret tun, um mich umwelt- und klimafreundlicher zu ernähren?</p><p>Pflanzliche Lebensmittel haben deutlich weniger negative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>- und Umweltwirkungen als tierische und die Ökolandwirtschaft ist unterm Strich umweltfreundlicher als die konventionelle. Insofern kann man sich nach der einfachen Faustregel richten: Pflanzliche Lebensmittel in den Vordergrund stellen und tierische Lebensmittel verringern, öfter Bio-Lebensmittel kaufen, Lebensmittelabfälle reduzieren. Dies ist auch aus gesundheitlicher Sicht vorteilhaft.</p><p>Weitere Informationen:<a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/daumenregeln#weniger-tierische-produkte">UBA-Denkwerkstatt Konsum</a>|<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/biolebensmittel">UBA-Seite „Bio-Lebensmittel“</a></p>
Maßnahmentabelle FFH 005 (DE 3232-302)
Behandlungsgrundsätze FFH-Gebiet
kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine
Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen.
Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias
es ist untersagt Luftverunreinigungen i.S.d. BlmSchG zu verursachen
es ist untersagt Lärm zu verursachen, insbesondere durch das Befahren mit Quads oder anderen Motorsportgeräten, das Befahren von Wasserflächen mit Wassermotorrädern, die Nutzung von motorbetriebenen Luftsport- oder anderen ferngesteuerten Geräten wie Modellboote
oder Drohnen, die Nutzung von Tonwiedergabegeräten mit Lautsprechern oder Verstärkern oder die Anwendung pyrotechnischer Artikel,
gesamtes
FFH-Gebiet
es ist untersagt bauliche Anlagen i. S. d. § 2 Absatz 1 BauO LSA, Straßen, Schienenwege, Ver- und Entsorgungsleitungen, Wege oder Plätze zu errichten oder wesentlich zu ändern, auch wenn sie im Einzelfall keiner Genehmigung nach BauGB oder anderer Rechtsvorschriften
[3]
bedürfen ; eine Erlaubnis i. S. d. § 18 Absatz 2 bzw. ein Einvernehmen i. S. d. § 18 Absatz 3 kann erteilt bzw. hergestellt werden für Rückbau-, Beseitigungs-, Instandsetzungs-, Verbesserungs-, Erneuerungs- und Ersatzneubaumaßnahmen; darüber hinaus für die Errichtung, von
touristischer Infrastruktur und Anlagen zur Umweltüberwachung sowie für die Erweiterung bestehender Straßen, Schienenwege, Ver- und Entsorgungsleitungen, Wege sowie Plätze
es ist untersagt Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen oder auf andere Weise zu verändern, Deponien oder Zwischenlager zu errichten oder Erdaufschlüsse anzulegen, Mineralien und sonstige Bodenschätze zu suchen, zu
gewinnen oder sich anzueignen sowie untertägig Stoffe abzulagern
es ist untersagt Handlungen, welche zu einer Nährstoffanreicherung oder zu einer Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustandes des Grundwassers, von oberirdischen Gewässern oder von Böden führen können
es ist untersagt Handlungen durchzuführen, welche zu einer Nährstoffanreicherung oder zu einer Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustandes des Grundwassers, von oberirdischen Gewässern oder von Böden führen könnenzusätzlichen Anstau des des Grundwassers
zur Folge haben können Grundwassers zur Folge haben können
es ist untersagt Abfälle i. S. d. abfallrechtlichen Normen zu lagern, zwischenzulagern, auf- oder auszubringen
es ist untersagt Gewässerbetten zu verbauen, zu befestigen oder zu begradigen
es ist untersagt 9. LRT, Baumgruppen oder Bäume mit einem (mittleren) Brusthöhendurchmesser (BHD) von mehr als 35 cm zu beseitigen oder Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung führen können; Vorgaben der §§ 13 bis 15 sowie 30 Absatz 2 und 39 Absatz 5
BNatSchG, der §§ 21 Absatz 1 und 22 Absatz 1 NatSchG LSA sowie weitergehende Bestimmungen des Gehölzschutzes bleiben unberührt
es ist untersagt Organismen gebietsfremder Arten auszubringen oder anzusiedeln
es ist untersagt Schilder zu Werbezwecken ohne Erlaubnis i. S. d. § 18 Absatz 2 aufzustellen oder anzubringen
Von den Vorgaben des § 6 freigestellt ist die Ausübung der ordnungsgemäßen, natur- und landschaftsverträglichen Jagd, soweit sie dem Schutzzweck des jeweiligen besonderen Schutzgebietes nicht zuwiderläuft. Dabei sind die folgenden Schutzbestimmungen zu beachten. 1. nur
als Bewegungs-, Ansitz-, Pirsch-, Fallen- oder Baujagd; eine Erlaubnis i. S. d. § 18 Absatz 2 bzw. ein Einvernehmen i. S. d. § 18 Absatz 3 kann erteilt bzw. hergestellt werden für die Beizjagd in Offenlandbereichen,
2. ohne Baujagd in der Zeit vom 01. März bis 31. August,
3. ohne Bewegungsjagd in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September; ausgenommen sind landwirtschaftliche Flächen, die mit Maiskulturen bestellt sind,
4. Fallenjagd nur mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle.
Es ist untersagt, Wildäcker oder Wildwiesen innerhalb von LRT neu anzulegen oder Kirrungen oder Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT neu anzulegen oder bestehende zu erweitern; eine Erlaubnis i. S. d. § 18 Absatz 2 kann erteilt werden für die Neuanlage von Kirrungen oder
Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT, soweit ein zwingendes jagdliches Erfordernis vorliegt.
Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias
Von den Vorgaben des § 6 freigestellt ist die ordnungsgemäße Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen durch die gemäß WG LSA22 zuständigen Unterhaltungspflichtigen, soweit sie dem Schutzzweck des jeweiligen besonderen Schutzgebietes nicht
zuwiderläuft. Dabei sind die folgenden Schutzbestimmungen zu beachten. Freistellung gemäß Absatz 1, jedoch
1. ohne Verbau, Befestigung oder Begradigung von Gewässerbetten; Maßnahmen zur Ufersicherung sind nach Einvernehmensherstellung i. S. d. § 18 Absatz 3 möglich,
2. ohne Durchführung von Handlungen, die den Wasserhaushalt beeinträchtigen, d. h. über die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses hinaus insbesondere eine Wasserstandssenkung oder -anhebung, eine Entwässerung, einen verstärkten Abfluss oder Anstau
des Oberflächenwassers oder eine zusätzliche Absenkung oder einen zusätzlichen Anstau des Grundwassers zur Folge haben können,
3. grundsätzlich unter Einhaltung einer zeitlichen und räumlichen Staffelung (abschnittsweise, halbseitig, einseitig oder wechselseitig) bei der Durchführung von Böschungsmahd, (Grund-) Räumung oder Sohlkrautung und nur in dem Umfang, der zur Gewährleistung des
ordnungsgemäßen Abflusses oder zum Erhalt der Gewässer notwendig ist; Abweichungen sind zu dokumentieren,
4. ohne Räumung mittels Graben-, Scheibenrad- oder Trommelfräse,
5. Sohlkrautung außerhalb der Zeit vom 15. Juli bis 31. Oktober nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. § 18 Absatz 1,
6. ohne Beseitigung von Höhlen- oder Horstbäumen,
7. unter Beschränkung der Unterhaltung naturnaher oder natürlicher Mittelgebirgsbäche des Fließgewässertyps 5 auf die Freihaltung von Rohrdurchlässen und die Beseitigung von Abflusshindernissen
In den FFH-Gebieten gilt neben den Vorgaben des Absatzes 2:
1. ab dem Jahr 2021 Böschungsmahd ganzjährig unter Einsatz schonender Mähtechniken (z. B. mittels Mähkorb mit Arbeitsbreite von maximal 3 m, Balkenmäher, Sense oder Motorsense, mit jeweils Mindestschnitthöhe von 10 cm); zur Beseitigung von Röhricht und Gehölzaufwuchs
sowie an Gräben ohne FFH-LRT kann ein Einvernehmen i. S. d. § 18 Absatz 3 hergestellt werden für den Einsatz von Schlegelmähern, -häckslern oder -mulchern mit verstellbarem Häckselwerk oder von Kreisel- oder Scheibenmähern mit einstellbarer Mindestschnitthöhe; Vorgaben
der §§ 30 Absatz 2 und 39 Absatz 5 BNatSchG sowie des § 22 Absatz 1 NatSchG LSA bleiben unberührt,
2. Entkrautung regelmäßig mit einem Mindestabstand von ca. 10 cm zum Gewässergrund,
3. Entnahme von Totholz nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses,
4. (Grund-)Räumung außerhalb der Zeit vom 15. August bis 15. November nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. § 18 Absatz 1; Ausführung stromaufwärts und ohne Vertiefung der Gewässersohle,
5. Sedimententnahmen oder weitere Maßnahmen regelmäßig derart, dass ufernahe Flachwasserbuchten erhalten bleiben oder sich ausbilden können.
gesamtes
FFH-Gebiet
Die ordnungsgemäße Unterhaltung von Gewässern sowie von wasserwirtschaftlichen Anlagen auf Basis von Gewässerunterhaltungsrahmen- oder Gewässerunterhaltungsplänen ist von den Absätzen 2 bis 4 sowie § 3 der jeweiligen gebietsbezogenen Anlage freigestellt. Für die
genannten Pläne ist das Einvernehmen i. S. d. § 18 Absatz 3 herzustellen; bis zur Einvernehmensherstellung sind die Vorgaben dieser Verordnung zu beachten. Abweichungen von den Plänen sind möglich nach Einvernehmensherstellung im Rahmen von Gewässerschauen oder
nach mindestens 1 Monat zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. § 18 Absatz 1.
Freigestellt in Natura-2000-Gebieten ist die ordnungsgemäße Landwirtschaft unter den folgenden Vorgaben:
1. Ohne Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts (insbesondere bzgl. Grundwasserstand und Oberflächenwasserabfluss),
2. ohne Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise,
3. ohne Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln im Nahbereich oberirdischer Gewässer,
4. ohne Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Habitaten oder Lebensraum-elementen wie Einzelbäumen > 35 cm BHD, Feldraine, Findlinge, Lesestein¬haufen oder Trockenmauern.
Für Dauergrünlandflächen gilt darüber hinaus:
1. Kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten,
2. kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln,
3. keine Anwendung von Schlegelmähwerken; außer zur Nachmahd von Weideresten oder von sonstigem Restaufwuchs nach mindestens jährlich einer Hauptnutzung in der Zeit vom 01. September bis 20. März,
4. keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat,
5. keine Düngung über die Nährstoffabfuhr hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar und Jahr; freigestellt ist die Phosphor- und Kaliumdüngung unterversorgter Flächen bis zur Versorgungsstufe C,
6. in FFH-Gebieten auf LRT-Flächen i. d. R. keine Zufütterung bei Beweidung; keine Nach- oder Einsaat (in besonderen Fällen auf Antrag mit gebietseigenem Saatgut oder Regiosaatgut)
Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT
Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination
Ziel-LRT
Absenkung oder einen zusätzlichen Anstau des Grundwassers,
• Einhaltung einer zeitlichen und räumlichen Staffelung (abschnittsweise, halbseitig, ein¬seitig oder wechselseitig) bei der Durchführung von Böschungsmahd, (Grund-)Räumung oder Sohlkrautung und nur in dem Umfang, der zur Gewährleistung des ordnungs¬gemäßen Abflusses
oder zum Erhalt der Gewässer notwendig ist;
• Böschungsmahd ganzjährig unter Einsatz schonender Mähtechniken (z. B. mittels Mäh-korb mit Arbeitsbreite von maximal 3 m, Balkenmäher, Sense oder Motorsense, mit jeweils Mindestschnitthöhe von 10 cm);
3260
• Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen, lebensraumtypischen Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf
→ das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für die fließenden bzw. periodisch fließenden günstige Strömungs¬verhältnisse),
→ den Nährstoffhaushalt,
→ den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit),
→ das Lichtregime,
→ die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie
→ die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes;
Für alle Offenland-LRT:
unterversorgter Flächen bis zur Versorgungsstufe C;
6510
Speziell für den LRT 6510:
nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse;
Allgemein zur forstwirtschaftlichen Behandlung in FFH-Gebieten:
Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten;
Für Wald-LRT entsprechend den Vorgaben zu ökologischen Erfordernissen und erforder-lichen Lebensraumbestandteilen:
9160
Überflutungsereignisse), auf das Bestandsinnenklima, auf den Nährstoffhaushalt, auf das Bestandesinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humus-zustand;
unter Anwendung folgender forstlicher Maßnahmen:
Vorgaben der gebietsbezogenen Anlage der N2000-LVO LSA für das FFH-Gebiet 0005:
Allgemein zur forstwirtschaftlichen Behandlung in FFH-Gebieten:
Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten;
Für Wald-LRT entsprechend den Vorgaben zu ökologischen Erfordernissen und erforder-lichen Lebensraumbestandteilen:
stattfindende Überflutungsereignisse), auf das Bestandsinnenklima, auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT nährstoffärmerer Bodenverhältnisse: hier LRT 9190), auf das Bestandesinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humus-zustand;
91E0*
unter Anwendung folgender forstlicher Maßnahmen:
Vorgaben der gebietsbezogenen Anlage der N2000-LVO LSA für das FFH-Gebiet 0005:
Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt schon allein durch die vielfältige Nutzung der Böden, z. B. in der Landwirtschaft, bei der Bebauung, durch Industrie und Verkehr zahlreichen Gefährdungen und Belastungen. Bodenbelastungen können in zwei Formen auftreten: als stoffliche Belastung , in dem Fremd- bzw. Schadstoffe in den Boden eingetragen werden, oder als nichtstoffliche Belastung , in dem Natur und Zustand des Bodens geändert wird z.B. durch: Erosion (Wind- und Wassererosion), Verdichtung, Versiegelung (Abdichtung des Bodens gegen die Atmosphäre), Verschlämmung, Abtrag (durch Rohstoffabbau). Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes handelt es sich in beiden Fällen dann um “schädliche Bodenveränderungen”, wenn diese Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Die größte Gefahr schädlicher Bodenveränderungen in Berlin besteht durch stoffliche Belastungen für das Grundwasser: Berlin bezieht sein gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser, zu dem auch das aus Uferfiltrat gewonnene Grundwasser gehört. Besonders im Urstromtal steht das Grundwasser relativ nah an der Oberfläche und ist durch eine nur geringmächtige sandgeprägte Bodenschicht oft sehr schlecht gegen möglichen Schadstoffeintrag geschützt. Durch Beeinträchtigung des Grundwassers kann es zu Problemen bei der Trinkwasseraufbereitung und -versorgung kommen. Als besonders problematisch werden derzeit die Altlasten der alten Industriestandorte angesehen. Stoffliche Belastungen sind in der Vergangenheit durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Leckagen, Unfälle oder aufgrund von Kriegseinwirkungen entstanden. Auch heute noch kommt es zu stofflichen Belastungen durch unsachgemäße Handhabung von Mineralölen, aromatischen und chlorierten Kohlenwasserstoffen, PAK, PCB, Schwermetallen o.ä., aber auch z.B. durch Tausalze oder Hundekot in Baumscheiben. Quelle dieser Stoffe sind unter anderem Industrieanlagen, Tankstellen, chemische Reinigungen, Werkstätten, Lager und Umfüllanlagen, sie können jedoch auch aus dem Trümmerschutt stammen, der nach dem Krieg einplaniert wurde. Typische Stadtböden weisen deswegen in der Regel eine – stark schwankende – Grundbelastung mit diesen Stoffen auf. Schädliche Stoffeinträge gibt es aber auch auf Landwirtschaftsflächen zum Beispiel durch unsachgemäße Düngung oder auf Waldböden durch Luftschadstoffe. Die Wirkungen dieser stofflichen Belastungen sind so vielfältig wie die Stoffe selbst. Zunächst einmal können die Stoffe den Boden selbst und unmittelbar schädigen, häufig indem sie die Bodenorganismen oder die Pflanzenwurzeln beeinträchtigen. Über den Boden hinaus können die Belastungen über bestimmte “Pfade” weiter gehen: Wirkungspfad Boden – Mensch Er resultiert aus direktem Kontakt des Menschen mit dem Boden durch direkte Bodenaufnahme in den Mund (orale Aufnahme) oder durch Einatmen (Inhalation). Eine direkte Gefährdung des Menschen kann in seltenen Fällen dadurch entstehen, dass leichtflüchtige Bodenschadstoffe als schädliches Gas freigesetzt werden, das an der Bodenoberfläche austritt und durch Einatmen in den Körper gelangt. Vor allem für mit dem Boden spielende Kinder oder bei der Gartenarbeit ist der direkte Kontakt mit kontaminierten Boden relevant. Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze Indirekte Wirkung zeigen die Bodenschadstoffe, wenn sie von (Nahrungs-) Pflanzen mit den Wurzeln aufgenommen werden; diese Schadstoffe können auch in die oberirdischen Pflanzenteile (Blätter, Früchte) transportiert werden. Der Verzehr solcher belasteter Nahrungspflanzen kann gesundheitsgefährdend sein. Bedeutsam ist dies auf ehemaligen Rieselfeldern und in Gärten, die auf ehemaligen Gewerbestandorten oder über Altablagerungen angelegt wurden. Dies kann auch auf Kleingärten in Berlin zutreffen; die dortigen Belastungen können allerdings ebenso durch schlechte Komposte (durch Asche etc.) oder unmittelbaren Straßeneinfluss entstanden sein. Wirkungspfad Boden – Grundwasser Der Boden gibt die Schadstoffe an das durchsickernde Wasser ab, das diese Belastung in das Grundwasser einträgt. Das Ausmaß dieser Belastung hängt vor allem von der Menge des Schadstoffs, von seiner Wasserlöslichkeit und von seiner Bindungskraft an Bodenpartikel ab. In Berlin ist die Belastung des Grundwassers die bedeutendste Auswirkung der Bodenverunreinigungen. Vor allem dann, wenn das Grundwasser der Trinkwassergewinnung dient, ist dieser Pfad wesentlicher Grund für notwendige Sanierungen. Je nach Nutzung der Fläche und Herkunft der Schadstoffe kann man unterscheiden: Altstandorte : Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und von denen eine Gefährdung ausgeht. Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind und von denen eine Gefährdung ausgeht. Immissionsgebiete: Gebiete, in denen Schadstoffe aus emittierenden Anlagen über die Luft in den Boden eingetragen werden. Rieselfelder : Die Böden sind durch Abwässer, die auf die Felder geleitet wurden, meist stark mit Schadstoffen angereichert. Landwirtschaftsflächen: Unsachgemäße Düngung (Tierpharmazeutika in der Gülle, Schwermetalle in Mineraldüngern, belastete Klärschlämme), Pestizide oder Luftschadstoffe können Äcker und Wiesen großflächig belasten. Waldgebiete: Im Wald machen sich vor allem versauernde und eutrophierende (= düngende) Luftschadstoffe bemerkbar, da die hohe Oberflächenrauheit die Luftschadstoffe auskämmt. Anders als in der Landwirtschaft fehlt die Bodenbearbeitung, so dass die Schadstoffe sich in der obersten Bodenschicht stark anreichern können. Da es normalerweise keine Düngung oder Kalkung gibt, wirkt sich der säurebildende Charakter von SO 2 , NO x und NH 3 im Boden besonders stark aus. Die in den letzten Jahren deutlich verringerten Schwermetalldepositionen sind auch in den Berliner Wäldern positiv zu beobachten. Für immobile Metalle wie Blei bedeutet dies jedoch eine weiterhin hohe Konzentration im Boden – wenn auch keine so hohe jährliche Steigerung mehr. Eine Gesamtbewertung der stofflichen Belastung des Berliner Stadtgebietes ist nicht möglich, da sich die bisherigen Untersuchungen dazu nicht auf die ganze Fläche beziehen, sondern die Proben nach vermuteten Belastungen genommen wurden. Wegen der hohen räumlichen Variabilität der Böden und der meist lokalen Belastungsursachen können die so ermittelten Werte nicht generell auf die Gesamtfläche übertragen werden. Versiegelung, Bodenschadverdichtung, Erosion (Wind- und Wassererosion), Abtrag, Auftrag und Durchmischung, also die nichtstofflichen Bodenbelastungen, beeinträchtigen nicht direkt und nicht primär die menschliche Gesundheit. Es lassen sich deswegen keine Belastungsgrenzen zur Gefahrenabwehr definieren und somit existieren keine diesbezüglichen Vorsorge- und Prüfwerte. In der Stadt bedeutet „nichtstoffliche Belastung“ vor allem Versiegelung des Bodens durch Nutzung als Baufläche für Siedlung und Verkehr. Wesentliches Ziel des Bodenschutzes im städtischen Bereich ist deswegen generell der Erhalt des Bodens, sein Schutz vor Überbauung und Versiegelung. Immer mehr Landwirtschafts- und Forstfläche, also Nutzungen, die den Boden relativ naturnah belassen, werden in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt Flächeninanspruchnahme oder Flächenverbrauch , wodurch es zu starken Bodenveränderungen und somit zum Verlust wichtiger Bodenfunktionen kommt. Folgen sind die schleichende Verminderung der klimaökologischen Ausgleichsfunktion, der Wasserspeicherfunktion, der biotischen Funktionen sowie der Erholungsfunktion stadtnaher Freiräume. Die Dynamik der Veränderung der Bodennutzung wird deutlich, wenn man die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen näher betrachtet. Der steigende Lebensstandard seit Ende des zweiten Weltkrieges führte zu einer stetigen Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die räumliche Ausbreitung rund um die Ballungsgebiete führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auch wegen des zunehmenden Individualverkehrs. Daher entstehen neben den lokalen Immissionen durch mehr Autoverkehr auch mehr globale Belastungen (Treibhauseffekt). Aus Sicht des Bodenschutzes ist sowohl der Freiflächenverbrauch für versiegelungsintensive Nutzungen (z.B. Siedlungs- und Verkehrsflächen) als auch die Zunahme des Versiegelungsgrades insgesamt eindeutig negativ zu bewerten. Die Versiegelung von Böden hat gravierende Folgen für das Ökosystem Boden. Diese Folgen sind nicht oder nur teilweise reversibel. Vollständig versiegelte Flächen verlieren ihre Funktion als Pflanzenstandort, als Lebensraum von Organismen und als Grundwasserspender und –filter. Bodenversiegelung wirkt sich auf Grund der engen Verzahnung des Schutzgutes Boden mit den Schutzgütern Pflanzen und Tiere, Wasser und Klima auch auf diese negativ aus. Eine Trendwende bei Flächenverbrauch und Versiegelung herbeizuführen, ist zentrales Anliegen des vorsorgenden Bodenschutzes und seiner Maßnahmen.