Die Düngung von Ackerböden mit Gülle und die Einarbeitung von Ernterückständen beeinflussen gasförmige N-Verluste in die Atmosphäre einschließlich NO, N2O und N2 sowie die Nitratauswaschung. Ihr Ausmaß hängt von der komplexen Wechselwirkung zwischen Techniken zur Bewirtschaftung von Gülle und Ernterückständen sowie von den Eigenschaften dieser Substrate und des Bodens ab. Die erste Phase von MOFANE befasste sich mit der allgemeinen Frage, wie sich die Gülledüngung und ihre Ausbringungsweise auf die N2O- und N2-Flüsse aus landwirtschaftlichen Böden auswirken, wie ihre Optimierung Emissionen verringern und gleichzeitig die Ernteerträge erhalten können und wie die Modelle verbessert werden müssten, um Antworten zu finden. Wir haben dies durch gezielte Experimente zur Quantifizierung von N2-, N2O- und NO-Flüssen sowie von Bruttomineralisierungs- und Nitrifikationsraten von Boden-Gülle-Systemen unter kontrollierten Bedingungen bearbeitet und die Ergebnisse zur Bewertung und Verbesserung von Modellen verwendet. Hier beantragen wir ein Follow-up mit dem Ziel, die Auswirkungen von Pflanzenrückständen auf die Denitrifikationsdynamik in unsere Modelle einzubeziehen und die Porenstruktur sowie die Verteilung von Gülle und Ernterückständen zu quantifizieren, um verbesserte Eingangsdaten für das Modell zu liefern. Aufbauend auf der ersten Phase quantifizieren wir nun Hotspots, die durch die Ausbringung von organischem Dünger entstehen mit einer Kombination aus Röntgen-CT und O2-Mikrosensoren in Experimenten mit strukturiertem Boden. Während in der ersten Phase der Fokus nur auf Gülle lag, werden wir auch die Einarbeitung von Pflanzenresten untersuchen. Unser Arbeitsprogramm umfasst folgende Aufgaben. - Untersuchung der Denitrifikation in strukturierten Böden unter realistischen Bedingungen mit 1) verschiedenen organischen Substraten, nämlich Gülle und Pflanzenresten und 2) unterschiedlicher Ausbringung, eingearbeitet durch Pflügen (konventionelle Bodenbearbeitung) und mit einem Grubber (reduzierte Bodenbearbeitung) - Reduzierung der strukturellen Komplexität von natürlichen, ungestörten Böden auf eine begrenzte Anzahl von aussagekräftigen Größen, die durch Röntgen-CT abgeleitet werden, was in Modellparameter übersetzt werden kann, die 1) den Hotspot, den Boden und seine Grenzschicht und 2) die Verteilung der Hotspots beschreiben. - Explorative Modellentwicklung zur Beschreibung von Hot-Spot-Effekten der Einarbeitung von Gülle und Ernterückständen durch konventionelle und reduzierte Bodenbearbeitung auf die Denitrifikation, einschließlich der weiteren Verbesserung und Entwicklung des DyMaN-Submoduls, das ursprünglich zur Modellierung von räumlichen Gülleeffekten konzipiert wurde, um auch Hot-Spot-Effekte von Pflanzenrückständen abzudecken. - Implementierung von Modellansätzen, die räumliche Effekte auf den C- und N-Kreislauf beschreiben, in das biogeochemische Modell DNDCv.CAN. Modellvalidierung des integrierten Modells entlang bestehender Datensätze
Zielsetzung
Im Mittelpunkt des Projektes stehen zum einen die Anliegen und Herausforderungen der österreichischen LandwirtInnen, zum anderen der nötige Handlungsbedarf in den Bereichen Grundwasserschutz, Luftreinhaltung und Sozialverträglichkeit in Zusammenhang mit der Gülleverbringung. So gliedern sich die Ziele des Projektes wie folgt:
- Verringerung der Grundwasserbelastung als Folge der Wirtschaftsdüngerausbringung
- Verringerung der Feinstaub- und Geruchsbelastung als Folge der Ammoniakabgasung
- Ermöglichung einer zeitlich flexiblen und pflanzenbaulich angepassten Düngung
- Entlastung der LandwirtInnen durch die Verringerung von Arbeitsspitzen durch die Wirtschaftsdüngerausbringung
- Reduktion der Notwendigkeit zur Errichtung von zusätzlichen Lagerkapazitäten
- Entlastung der Bodenstruktur und des Bodenlebens durch geteilte Düngergaben
- Verbesserung der Sozialverträglichkeit durch Reduktion der Geruchsemissionen während der Gülleausbringung
- Schaffung einer langfristigen Alternative zur betrieblichen Existenzsicherung und betriebswirtschaftlichen Entlastung auf landwirtschaftlicher Ebene
- Aufbereitung der Ergebnisse und gezielte regionale und globale Verbreitung
Aktuell sind in Österreich 94 % der gesamten Ammoniakemissionen der Landwirtschaft zuzuschreiben, wobei davon allein etwa 50 % auf die Ausbringung von Wirtschaftsdünger fallen. Daneben ist das österreichische Grundwasser an einigen Hotspots durch die Folgen der landwirtschaftlichen Düngung mehr oder minder stark belastet. Es müssen dringend Lösungen gefunden werden, um nicht nur die Auflagen der NEC-Richtlinie und der NAP-Verordnung zu erfüllen, sondern auch den Forderungen der Gesellschaft nach einer sozialverträglicheren Landwirtschaft nachzugehen. Das Projekt 'Ammosafe' hat zum Ziel, Ammoniumstickstoff aus Gülle zu entfernen und daraus einen eigenen Dünger herzustellen. Damit soll die landwirtschaftliche Verbringung von Gülle zeitlich flexibler, sowie durch die Reduktion unerwünschter Emissionen in die Luft (Ammoniak, Lachgas) und in Gewässer (Nitrat) umweltschonender, bodenschonender und sozial verträglicher werden. So erfüllt das Projekt vorrangig die Vorgaben des Leitthemas 1 beziehungsweise des Schwerpunktbereichs 4b der strategischen Ziele in LE 2020. Daneben werden auch noch Zielsetzungen weiterer Leitthemen beziehungsweise strategischer Ziele in LE 2020 erfüllt:
Der im Zuge der Aufbereitung gewonnene Flüssigdünger (Ammoniumsulfat) kann je nach Bedarf entweder in der Umgebung verkauft oder gezielt an die jeweilige Kulturart angepasst auf dem eigenen Betrieb eingesetzt werden. So eröffnet sich für die LandwirtInnen die Möglichkeit, nachhaltig den Zukauf von Düngemitteln einzusparen. Damit ermöglicht diese Vorgehensweise auch die im Leitthema 2 und im Schwerpunktbereich 5b angesprochene effizientere stoffliche Ressourcennutzung des Betriebsmittels Gülle. (Text gekürzt)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Abgeordnete Elisabeth Müller-Witt (SPD) reichte mit Datum 7. Oktober 2020 eine Klene Anfrage (#4519) zum Thema "Ausbringung von importierter Gülle" ein.
Die Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz hat diese Anfrage mit Schreiben vom 27. Oktober 2020 namens der Landesregierung beantwortet
Ich bitte Sie mir folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1.) "Nach der Wirtschaftsdünger-Nachweisverordnung NRW (WDüngNachwV) müssen alle Abgeber in Nordrhein-Westfalen die nach WDüngV aufzuzeichnenden Daten jährlich an den Direktor der Landwirtschaftskammer als zuständige Behörde online in eine Datenbank melden."
Besteht für den interessierten Bürger die Möglichkeit, die oben genannte Datenbank transparent zu nutzen und alle dort hinterlegten Informationen einsehen zu können ?
2.) "Zur Kontrolle grenzüberschreitender Gülletransporte aus den Niederlanden wurde dem Landtag mehrfach berichtet, zuletzt am 3. Mai 2019 (Vorlage 17/1998)"
Der letzte Bericht an den Landtag NRW liegt bereits über 12 Monate zurück. Was für inhaltliche Veränderungen gibt es seitdem ?
3.) "Sowohl die Düngebedarfsermittlung als auch die Düngung sind schlaggenau aufzuzeichnen. Eine Düngung darf demnach nicht erfolgen, wenn vorher kein Düngebedarf festgestellt wird."
Wer kontrolliert wie, ob eine Düngebedarfsermittlung stattgefunden hat ?
4.) "... es bedarf keiner wasserrechtlichen Überprüfung vor der Ausbringung von Gülle. In nitratbelasteten oder durch Phosphateutrophierung betroffenen Gebieten gelten allerdings zusätzliche Anforderungen an die Düngung."
In welcher Form haben sich die Belastungen generell verändert ?
Wie sehen die zusätzlichen Anforderungen im Detail aus ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt schon allein durch die vielfältige Nutzung der Böden, z. B. in der Landwirtschaft, bei der Bebauung, durch Industrie und Verkehr zahlreichen Gefährdungen und Belastungen. Bodenbelastungen können in zwei Formen auftreten: als stoffliche Belastung , in dem Fremd- bzw. Schadstoffe in den Boden eingetragen werden, oder als nichtstoffliche Belastung , in dem Natur und Zustand des Bodens geändert wird z.B. durch: Erosion (Wind- und Wassererosion), Verdichtung, Versiegelung (Abdichtung des Bodens gegen die Atmosphäre), Verschlämmung, Abtrag (durch Rohstoffabbau). Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes handelt es sich in beiden Fällen dann um “schädliche Bodenveränderungen”, wenn diese Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Die größte Gefahr schädlicher Bodenveränderungen in Berlin besteht durch stoffliche Belastungen für das Grundwasser: Berlin bezieht sein gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser, zu dem auch das aus Uferfiltrat gewonnene Grundwasser gehört. Besonders im Urstromtal steht das Grundwasser relativ nah an der Oberfläche und ist durch eine nur geringmächtige sandgeprägte Bodenschicht oft sehr schlecht gegen möglichen Schadstoffeintrag geschützt. Durch Beeinträchtigung des Grundwassers kann es zu Problemen bei der Trinkwasseraufbereitung und -versorgung kommen. Als besonders problematisch werden derzeit die Altlasten der alten Industriestandorte angesehen. Stoffliche Belastungen sind in der Vergangenheit durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Leckagen, Unfälle oder aufgrund von Kriegseinwirkungen entstanden. Auch heute noch kommt es zu stofflichen Belastungen durch unsachgemäße Handhabung von Mineralölen, aromatischen und chlorierten Kohlenwasserstoffen, PAK, PCB, Schwermetallen o.ä., aber auch z.B. durch Tausalze oder Hundekot in Baumscheiben. Quelle dieser Stoffe sind unter anderem Industrieanlagen, Tankstellen, chemische Reinigungen, Werkstätten, Lager und Umfüllanlagen, sie können jedoch auch aus dem Trümmerschutt stammen, der nach dem Krieg einplaniert wurde. Typische Stadtböden weisen deswegen in der Regel eine – stark schwankende – Grundbelastung mit diesen Stoffen auf. Schädliche Stoffeinträge gibt es aber auch auf Landwirtschaftsflächen zum Beispiel durch unsachgemäße Düngung oder auf Waldböden durch Luftschadstoffe. Die Wirkungen dieser stofflichen Belastungen sind so vielfältig wie die Stoffe selbst. Zunächst einmal können die Stoffe den Boden selbst und unmittelbar schädigen, häufig indem sie die Bodenorganismen oder die Pflanzenwurzeln beeinträchtigen. Über den Boden hinaus können die Belastungen über bestimmte “Pfade” weiter gehen: Wirkungspfad Boden – Mensch Er resultiert aus direktem Kontakt des Menschen mit dem Boden durch direkte Bodenaufnahme in den Mund (orale Aufnahme) oder durch Einatmen (Inhalation). Eine direkte Gefährdung des Menschen kann in seltenen Fällen dadurch entstehen, dass leichtflüchtige Bodenschadstoffe als schädliches Gas freigesetzt werden, das an der Bodenoberfläche austritt und durch Einatmen in den Körper gelangt. Vor allem für mit dem Boden spielende Kinder oder bei der Gartenarbeit ist der direkte Kontakt mit kontaminierten Boden relevant. Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze Indirekte Wirkung zeigen die Bodenschadstoffe, wenn sie von (Nahrungs-) Pflanzen mit den Wurzeln aufgenommen werden; diese Schadstoffe können auch in die oberirdischen Pflanzenteile (Blätter, Früchte) transportiert werden. Der Verzehr solcher belasteter Nahrungspflanzen kann gesundheitsgefährdend sein. Bedeutsam ist dies auf ehemaligen Rieselfeldern und in Gärten, die auf ehemaligen Gewerbestandorten oder über Altablagerungen angelegt wurden. Dies kann auch auf Kleingärten in Berlin zutreffen; die dortigen Belastungen können allerdings ebenso durch schlechte Komposte (durch Asche etc.) oder unmittelbaren Straßeneinfluss entstanden sein. Wirkungspfad Boden – Grundwasser Der Boden gibt die Schadstoffe an das durchsickernde Wasser ab, das diese Belastung in das Grundwasser einträgt. Das Ausmaß dieser Belastung hängt vor allem von der Menge des Schadstoffs, von seiner Wasserlöslichkeit und von seiner Bindungskraft an Bodenpartikel ab. In Berlin ist die Belastung des Grundwassers die bedeutendste Auswirkung der Bodenverunreinigungen. Vor allem dann, wenn das Grundwasser der Trinkwassergewinnung dient, ist dieser Pfad wesentlicher Grund für notwendige Sanierungen. Je nach Nutzung der Fläche und Herkunft der Schadstoffe kann man unterscheiden: Altstandorte : Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und von denen eine Gefährdung ausgeht. Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind und von denen eine Gefährdung ausgeht. Immissionsgebiete: Gebiete, in denen Schadstoffe aus emittierenden Anlagen über die Luft in den Boden eingetragen werden. Rieselfelder : Die Böden sind durch Abwässer, die auf die Felder geleitet wurden, meist stark mit Schadstoffen angereichert. Landwirtschaftsflächen: Unsachgemäße Düngung (Tierpharmazeutika in der Gülle, Schwermetalle in Mineraldüngern, belastete Klärschlämme), Pestizide oder Luftschadstoffe können Äcker und Wiesen großflächig belasten. Waldgebiete: Im Wald machen sich vor allem versauernde und eutrophierende (= düngende) Luftschadstoffe bemerkbar, da die hohe Oberflächenrauheit die Luftschadstoffe auskämmt. Anders als in der Landwirtschaft fehlt die Bodenbearbeitung, so dass die Schadstoffe sich in der obersten Bodenschicht stark anreichern können. Da es normalerweise keine Düngung oder Kalkung gibt, wirkt sich der säurebildende Charakter von SO 2 , NO x und NH 3 im Boden besonders stark aus. Die in den letzten Jahren deutlich verringerten Schwermetalldepositionen sind auch in den Berliner Wäldern positiv zu beobachten. Für immobile Metalle wie Blei bedeutet dies jedoch eine weiterhin hohe Konzentration im Boden – wenn auch keine so hohe jährliche Steigerung mehr. Eine Gesamtbewertung der stofflichen Belastung des Berliner Stadtgebietes ist nicht möglich, da sich die bisherigen Untersuchungen dazu nicht auf die ganze Fläche beziehen, sondern die Proben nach vermuteten Belastungen genommen wurden. Wegen der hohen räumlichen Variabilität der Böden und der meist lokalen Belastungsursachen können die so ermittelten Werte nicht generell auf die Gesamtfläche übertragen werden. Versiegelung, Bodenschadverdichtung, Erosion (Wind- und Wassererosion), Abtrag, Auftrag und Durchmischung, also die nichtstofflichen Bodenbelastungen, beeinträchtigen nicht direkt und nicht primär die menschliche Gesundheit. Es lassen sich deswegen keine Belastungsgrenzen zur Gefahrenabwehr definieren und somit existieren keine diesbezüglichen Vorsorge- und Prüfwerte. In der Stadt bedeutet „nichtstoffliche Belastung“ vor allem Versiegelung des Bodens durch Nutzung als Baufläche für Siedlung und Verkehr. Wesentliches Ziel des Bodenschutzes im städtischen Bereich ist deswegen generell der Erhalt des Bodens, sein Schutz vor Überbauung und Versiegelung. Immer mehr Landwirtschafts- und Forstfläche, also Nutzungen, die den Boden relativ naturnah belassen, werden in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt Flächeninanspruchnahme oder Flächenverbrauch , wodurch es zu starken Bodenveränderungen und somit zum Verlust wichtiger Bodenfunktionen kommt. Folgen sind die schleichende Verminderung der klimaökologischen Ausgleichsfunktion, der Wasserspeicherfunktion, der biotischen Funktionen sowie der Erholungsfunktion stadtnaher Freiräume. Die Dynamik der Veränderung der Bodennutzung wird deutlich, wenn man die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen näher betrachtet. Der steigende Lebensstandard seit Ende des zweiten Weltkrieges führte zu einer stetigen Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die räumliche Ausbreitung rund um die Ballungsgebiete führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auch wegen des zunehmenden Individualverkehrs. Daher entstehen neben den lokalen Immissionen durch mehr Autoverkehr auch mehr globale Belastungen (Treibhauseffekt). Aus Sicht des Bodenschutzes ist sowohl der Freiflächenverbrauch für versiegelungsintensive Nutzungen (z.B. Siedlungs- und Verkehrsflächen) als auch die Zunahme des Versiegelungsgrades insgesamt eindeutig negativ zu bewerten. Die Versiegelung von Böden hat gravierende Folgen für das Ökosystem Boden. Diese Folgen sind nicht oder nur teilweise reversibel. Vollständig versiegelte Flächen verlieren ihre Funktion als Pflanzenstandort, als Lebensraum von Organismen und als Grundwasserspender und –filter. Bodenversiegelung wirkt sich auf Grund der engen Verzahnung des Schutzgutes Boden mit den Schutzgütern Pflanzen und Tiere, Wasser und Klima auch auf diese negativ aus. Eine Trendwende bei Flächenverbrauch und Versiegelung herbeizuführen, ist zentrales Anliegen des vorsorgenden Bodenschutzes und seiner Maßnahmen.