Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.
Konkrete Schritte zur Stärkung des Recyclings für mehr Umweltschutz und mehr Versorgungssicherheit sind gefragt – bei allen Akteuren Neodym, Gallium oder Indium – diese und weitere Edel- und Sondermetalle sind essenzieller Bestandteil vieler Produkte, zum Beispiel Windenergieanlagen, Photovoltaikmodule, Elektrofahrräder, Smartphones und Navigationsgeräte. Die Nachfrage nach diesen Metallen steigt weltweit, Recycling als Rohstoffquelle wird deshalb immer wichtiger. Bisher werden die meisten Sondermetalle jedoch nicht oder nur in sehr geringem Umfang aus Altprodukten zurückgewonnen. In einem vom Umweltbundesamt (UBA) initiierten Workshop stellten sich Teilnehmer aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik der Frage, wie das Recycling in Deutschland vorangebracht und etabliert werden kann. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA : „Vor allem für Zukunftstechnologien brauchen wir immer mehr der Edel- und Sondermetalle. Die Ressourcen sind endlich, Abbau und Gewinnung oft problematisch. Dem Recycling kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Realisierung neuer Recyclingtechnologien muss auf vielen Ebenen stärker gefördert werden. Allein Marktmechanismen reichen als Impulsgeber nicht aus. Auch aus der Politik müssen Anreize kommen, wie beispielsweise Förderprogramme und erweiterte Recyclingvorschriften. Das Umweltbundesamt wird weiterhin durch Forschungsvorhaben, Investitionsförderungen und Netzwerkangebote die Verbesserung der Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen voranbringen.“ Umweltgerechtes und umweltschonendes Recycling seltener Metalle lässt sich nur erfolgreich gestalten, wenn Maßnahmen auf mehreren Ebenen gleichzeitig getroffen werden. Dies ist eine zentrale Botschaft aus dem am 2. November 2015 zu Ende gegangenen Workshop „Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen“. Teilgenommen hatten 120 WissenschaftlerInnen, EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Workshop liefert wertvolle Informationen zur Weiterentwicklung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen, um das Edel- und Sondermetall-Recycling weiter voranzutreiben. Konkret werden Hinweise aus dem Workshop für die Arbeiten an einer Behandlungsverordnung für Elektroaltgeräte genutzt. Darüber hinaus stellte das UBA die Idee einer Edel- und Sondermetall-Rohstoffverordnung vor, um auch weitere bisher nicht spezifisch geregelte Abfallströme möglichst intelligent zu lenken und so ihr Recycling zu ermöglichen. Eröffnet wurde der Workshop von Markus Reuter, Direktor des Helmholtz-Instituts Freiberg für Ressourcentechnologie. Er sieht die „Kreislaufwirtschaft 4.0“ als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen der Kreislaufschließung der immer komplexer werdenden Produkte und Abfälle: „Um kritische Metalle zu hochwertigen Produkten zu recyceln, müssen wir die bestehende prozessmetallurgische Infrastruktur und neue Hochtechnologie-Verfahren vernetzen, um mit vielfältigen Prozesskombinationen möglichst viele Metalle und Energie zurückzugewinnen.“ Beispiel Neodym: Das Magnetmaterial Neodym steckt zum Beispiel in den Motoren von elektrischen Fahrrädern, in Windenergieanlagen und Computerfestplatten. Bisher fehlen in der Europäischen Union (EU) Investitionen der Wirtschaft in Neodym-Recyclinganlagen, da noch kaum Magnetmaterialien aus Abfällen separiert werden. Gleichzeitig fehlt die Motivation zu ihrer Separation, solange keine Recyclinganlagen vorhanden sind. Zur Lösung dieses Dilemmas muss an beiden Seiten gleichzeitig angesetzt werden. Hier kommt es auf eine verbesserte Vernetzung der Wirtschaftsakteure an, um durch Bündelung eine ausreichende Menge zum Recyceln bereit zu stellen. Gleichzeitig müssen politische Maßnahmen ergriffen werden: Die Entwicklung neuartiger Recyclingprozesse wird seit einigen Jahren durch verschiedene Förderprogramme des Forschungs- und des Umweltministeriums gefördert. Es ist nun notwendig, beispielsweise die Erfassung und Separation von z.B. Neodymmagneten in die Recyclingvorschriften aufzunehmen, um die Versorgung der Recyclinganlagen sicherzustellen.
Der Kartendienst (WFS Gruppe) stellt Daten der GLOEZ2 Kulisse des Saarlandes dar.:GLÖZ 2 Kulisse "Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren" nach GAPKondV.
Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.
Dieser Datensatz stellt die Bodenbedeckung der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) im INSPIRE Zielmodell dar.
Hafer , Daten basierend auf: Dr. Hans-Peter Witzke (Universität Bonn) CAPRI Modelling System (Common Agricultural Policy Regional Impact Analysis) Baseline-Ergebnisse vom 4.11.2010 Ertrag 4776,95 kg/ha Auslastung: 8760h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen Flächeninanspruchnahme: 10000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 1a Leistung: 0,000545t/h Nutzungsgrad: 100% Produkt: Futtermittel
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Darstellung von landwirtschaftlich genutzten Feldblockteilen, die im Nahbereich eines Gewässers liegen und eine durchschnittliche Hangneigung aufweisen, die nach §6 5 Düngeverordnung bzw. §38a Wasserhaushaltsgesetz einer Berücksichtigung unterliegen. Es werden drei Hangneigungsklassen unterschieden: 5 - 10 %, 10 - 15 % und 15 und größer.
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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