Feuchtgebiete wie Auenlandschaften, Moore, Seen oder Gebirgsflüsse mit ihren Quellgebieten sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Sie spielen eine wichtige Rolle als Nahrungsquelle und Grundwasserspeicher - auch für den Menschen. Feuchtgebiete tragen unter anderem zur Qualitätserhaltung des Lebensmittels Wasser bei und dienen als natürliche Wasserspeicher und Rückhalteräume für Hochwasser. Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden. Es handelt sich um eines der ältesten und bedeutendsten globalen Naturschutzabkommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Feuchtgebiete wie Auenlandschaften, Moore, Seen oder Gebirgsflüsse mit ihren Quellgebieten sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Sie spielen eine wichtige Rolle als Nahrungsquelle und Grundwasserspeicher - auch für den Menschen. Feuchtgebiete tragen unter anderem zur Qualitätserhaltung des Lebensmittels Wasser bei und dienen als natürliche Wasserspeicher und Rückhalteräume für Hochwasser. Die Ramsar-Konvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten mit internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden. Es handelt sich um eines der ältesten und bedeutendsten globalen Naturschutzabkommen.
INSPIRE Datensatz der Auerhuhnverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt den zeitlich letzten Stand des Auerhuhn-Monitorings. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.
INSPIRE Datensatz der Luchsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.
INSPIRE Datensatz der Rotwildgebiete in Baden-Württemberg. Die digitalisierten Rotwildgebiete geben den UNGEFÄHREN Verlauf der Grenzen der Rotwildgebiete wieder und dienen AUSSCHLIEßLICH der Übersicht. Sie können nicht zur Abgrenzung auf Grundstücks- oder Jagdrevierebene herangezogen werden. Die heute gültigen Rotwildgebiete gehen zurück auf die Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Bildung von Rotwildgebieten vom 28.03.1958 und auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25.11.2014 § 5 Absatz 4 und §35 Absatz 8. Sie können per Rechtsverordnung durch die oberste Jagdbehörde ausgewiesen und aufgehoben werden. Bei Interesse zum Verlauf der Gebietsgrenzen können die Gesetzestexte herangezogen werden.
INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
INSPIRE Datensatz der Wolfsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Wolfs in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2015. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 3x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Wölfe, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung dieser Daten lagen keine Telemetriedaten vor. Dies kann sich in Zukunft ändern. Ausgewertete Telemetriedaten können nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen externer Personen.
INSPIRE Datensatz der Wildkatzenverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt alle sicheren Wildkatzennachweise, die seit 2006 genetisch überprüft und als Wildkatze identifiziert wurden. In den leeren Rasterzellen wurden entweder bisher keine Untersuchungen zum Nachweis der Wildkatze durchgeführt oder es konnte kein Nachweis erbracht werden. Die gefüllten 5 x 5 km Rasterzellen beinhalten ein oder mehrere Nachweise (Telemetrie, Totfundnachweis, Lockstocknachweis oder sonstige sichere Nachweise). Die Nachweise stammen von der FVA, dem BUND, der WFS, dem Naturpark, Planungsbüros, Privatpersonen oder Städten.
Der Erdbebenkatalog Baden-Württemberg, bearbeitet vom Landeserdbebendienst (LED), beinhaltet Angaben über Erdbeben in und um Baden-Württemberg. Kartenmäßig dargestellt sind natürliche (tektonische) und induzierte Erdbeben im Gebiet 47.3°N bis 50.0°N und 7.2°E bis 10.75°E seit 1994. Ab 1996 ist der Katalog vollständig für Erdbeben stärker als etwa Magnitude ML = 2.0 (Richter-Skala). Mit dem Ausbau des Messnetzes und der gestiegenen Empfindlichkeit kann heute von einer Vollständigkeit mindestens ab Magnitude ML=1.5 im bearbeiteten Gebiet ausgegangen werden. Unter dem Begriff "induzierte Erdbeben" werden nicht-natürliche seismische Ereignisse zusammengefasst. Dazu zählen z. B. Bergschläge, d.h. Erdbeben im Bereich von aktiven oder offen gelassenen Grubengebäuden. Weitere induzierte Erdbeben stehen in Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung aus Bohrungen, also Erdöl-, Erdgas- oder Erdwärmeförderung bzw. Verpressung von Flüssigkeiten oder Gasen in den Untergrund. Steinbruchsprengungen sind im Katalog nicht enthalten. Als "gespürt" werden diejenigen Erdbeben gekennzeichnet, denen eine maximale Intensität (nicht zu verwechseln mit der Magnitude) auf der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS-98, früher auch andere Skalen) von mindestens III zugeordnet werden kann. Insbesondere in den frühen Jahren der Zusammenstellung sind auch Erdbeben dargestellt, die von anderen Agenturen als dem LED bearbeitet wurden. Die entsprechende Quelle (verantwortliche Agentur) wird jeweils aufgeführt. Für Epizentren außerhalb des Landesgebiets von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind die Angaben des LED bzw. des EDSW nicht maßgeblich. Die maßgeblichen Angaben veröffentlicht der jeweils lokal zuständige Erdbebendienst.
Im Laufe der Zeit wurden an vielen Stellen in Baden-Württemberg Erdbeben instrumentell aufgezeichnet. Viele dieser Standorte sind heute geschlossen, umgezogen, oder die Projekte sind ausgelaufen. Es handelte sich in der Vergangenheit dabei um eine Vielzahl von technischen Realisierungen der Erdbebenregistrierung, angefangen mit Aufzeichnungen auf Papier, über Speicherung auf Magnetbändern und anderen Medien, bis hin zu diversen Übertragungsformen in die Zentrale nach Freiburg wie Analog-Richtfunk oder Telefon. Neuere Projekte sind allerdings meist nach dem Stand der Technik ausgerüstet und lediglich zeitlich begrenzt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 33 |
| Kommune | 4 |
| Land | 35 |
| Wirtschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| unbekannt | 34 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1 |
| Offen | 21 |
| Unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 35 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 2 |
| Keine | 5 |
| Webdienst | 23 |
| Webseite | 22 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 18 |
| Lebewesen und Lebensräume | 34 |
| Luft | 6 |
| Mensch und Umwelt | 35 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 35 |