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INSPIRE BW Verteilung der Arten Auerhuhnverbreitung

INSPIRE Datensatz der Auerhuhnverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt den zeitlich letzten Stand des Auerhuhn-Monitorings. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.

Generalwildwegeplan

Der Generalwildwegeplan (GWP) ist eine eigenständige ökologische, in erster Linie waldbezogene Fachplanung des Landes für einen landesweiten Biotopverbund und ist integrativer Bestandteil eines nationalen bzw. internationalen ökologischen Netzwerks von Wildtierkorridoren. Der GWP zeigt die teilweise letzten verbliebenen Möglichkeiten eines großräumigen Verbundes für wald- und gehölzgebundene Arten in der bereits weiträumig stark fragmentierten Kulturlandschaft Baden-Württembergs auf. Die Korridore haben eine Zielbreite von mindestens 1000 m und werden hinsichtlich ihrer Bedeutung auf landschaftlicher Maßstabsebene (International, National, Land) kategorisiert. Zusätzlich werden die Wildtierkorridore in Abstimmung mit der LUBW bezüglich ihrer Bedeutung für den großräumigen Verbund von Offenlandlebensräumen (Multifunktionalität hinsichtlich trockener, mittlerer und feuchter Standorte) beurteilt. Korridorabschnitte, an denen, aufgrund von Bebauung oder anderer, für Wildtiere ungeeigneter Landnutzung die Zielbreite von 1000 m nicht erreicht wird, werden als Engstellen bezeichnet. Hier wird zwischen Engstellen ohne durchgängiges bzw. mit stark fragmentiertem Gehölz- oder Waldband und Engstellen mit durchgängigen Deckungsstrukturen, an denen eine Durchlässigkeit für wandernde Wildtiere eher gegeben ist, unterschieden. Die Wiedervernetzungsabschnitte kennzeichnen Abschnitte, an denen Verkehrsinfrastruktur mit starker Barrierewirkung (Straßen und Schienen) die Wildtierkorridore schneidet und an denen voraussichtlich Maßnahmen zur Wiedervernetzung für eine sichere Querung notwendig sind. Hier wird auf Grundlage der Barrierewirkung des Verkehrsträgers und der Bedeutung des jeweiligen Wildtierkorridors zwischen Wiedervernetzungsabschnitten mit sehr hoher, hoher und mittlerer Relevanz unterschieden. Stand September 2025, weitere Informationen zum Generalwildwegeplan finden Sie unter www.fva-bw.de/generalwildwegeplan.

ALKIS-Hausumringe

Grundlage ist das Liegenschaftskataster (ALKIS). Die Hausumringe (HU) werden im Format Shape nach der Datenformatbeschreibung der Zentrale Stelle Hauskoordinaten, Hausumringe und 3D-Gebäudemodelle (ZSHH) geführt. HU sind Objekte mit georeferenzierten Umringpolygonen und beinhalten die ALKIS-Objektarten AX_Gebaeude, AX_Turm, AX_BauwerkOderAnlageFuerIndustrieUndGewerbe, AX_VorratsbehaelterSpeicherbauwerk, AX_BauwerkOderAnlageFuerSportFreizeitUndErholung (nicht in B-W), AX_SonstigesBauwerkOderSonstigeEinrichtung und AX_HistorischesBauwerkOderHistorischeEinrichtung. Die Umringe enthalten keine Ausgestaltungsgeometrien, keine Dächer und keine unterirdischen Gebäude.

INSPIRE BW Schutzgebiete Rotwildgebiete

INSPIRE Datensatz der Rotwildgebiete in Baden-Württemberg. Die digitalisierten Rotwildgebiete geben den UNGEFÄHREN Verlauf der Grenzen der Rotwildgebiete wieder und dienen AUSSCHLIEßLICH der Übersicht. Sie können nicht zur Abgrenzung auf Grundstücks- oder Jagdrevierebene herangezogen werden. Die heute gültigen Rotwildgebiete gehen zurück auf die Verordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Bildung von Rotwildgebieten vom 28.03.1958 und auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 25.11.2014 § 5 Absatz 4 und §35 Absatz 8. Sie können per Rechtsverordnung durch die oberste Jagdbehörde ausgewiesen und aufgehoben werden. Bei Interesse zum Verlauf der Gebietsgrenzen können die Gesetzestexte herangezogen werden.

INSPIRE BW Schutzgebiete Wildschutz- und Wildruhegebiete

INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.

INSPIRE BW Verteilung der Arten Wolfsnachweise

INSPIRE Datensatz der Wolfsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Wolfs in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2015. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 3x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Wölfe, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung dieser Daten lagen keine Telemetriedaten vor. Dies kann sich in Zukunft ändern. Ausgewertete Telemetriedaten können nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen externer Personen.

INSPIRE BW Verteilung der Arten Wildkatzennachweise

INSPIRE Datensatz der Wildkatzenverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt alle sicheren Wildkatzennachweise, die seit 2006 genetisch überprüft und als Wildkatze identifiziert wurden. In den leeren Rasterzellen wurden entweder bisher keine Untersuchungen zum Nachweis der Wildkatze durchgeführt oder es konnte kein Nachweis erbracht werden. Die gefüllten 5 x 5 km Rasterzellen beinhalten ein oder mehrere Nachweise (Telemetrie, Totfundnachweis, Lockstocknachweis oder sonstige sichere Nachweise). Die Nachweise stammen von der FVA, dem BUND, der WFS, dem Naturpark, Planungsbüros, Privatpersonen oder Städten.

INSPIRE BW Bodennutzung Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen

INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Schutzwald gegen schädliche Umwelteinwirkungen in Baden-Württemberg. Wälder können nach § 31 Abs. 1 LWaldG durch Rechtsverordnung zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung schädlicher Umwelteinwirkungen, insbesondere von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder Dritte notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen.

Wildkatzennachweise

Die Verbreitungskarte zeigt alle sicheren Wildkatzennachweise, die seit 2006 genetisch überprüft und als Wildkatze identifiziert wurden. In den leeren Rasterzellen wurden entweder bisher keine Untersuchungen zum Nachweis der Wildkatze durchgeführt oder es konnte kein Nachweis erbracht werden. Die gefüllten 5 x 5 km Rasterzellen beinhalten ein oder mehrere Nachweise (Telemetrie, Totfundnachweis, Lockstocknachweis oder sonstige sichere Nachweise). Die Nachweise stammen von der FVA, dem BUND, der WFS, dem Naturpark, Planungsbüros, Privatpersonen oder Städten.

INSPIRE BW Bodennutzung Waldfunktion Sonstiger Wasserschutzwald

INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Sonstiger Wasserschutzwald in Baden-Württemberg. Wasserschutzwald dient der Reinhaltung des Grundwassers sowie stehender und fliessender Oberflächengewaesser. Sonstiger Wasserschutzwald und Wald auf Flächen mit förmlich festgesetzter wasserrechtlicher Zweckbindung, sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Er verbessert die Stetigkeit der Wasserspende und mindert zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion. Im Gegensatz zum gesetzlich ausgewiesenen Wasserschutzwald setzt sich der Sonstige Wasserschutzwald aus Waldflächen zusammen, auf welchen die Wasserwirtschaftsverwaltung in der (näheren) Zukunft Schutzgebiete nach Wassergesetz plant. Es handelt sich hierbei sowohl um Erweiterungen bestehender Schutzgebiete als auch um Gebietsneuausweisungen.

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