INSPIRE Datensatz der Wolfsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Wolfs in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2015. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 3x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Wölfe, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung dieser Daten lagen keine Telemetriedaten vor. Dies kann sich in Zukunft ändern. Ausgewertete Telemetriedaten können nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen externer Personen.
INSPIRE Datensatz der Luchsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.
INSPIRE Datensatz der Auerhuhnverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt den zeitlich letzten Stand des Auerhuhn-Monitorings. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.
Basierend auf den Ergebnissen der Zwischenevaluation des Aktionsplans Auerhuhn wurde der Maßnahmenplan 2023 – 2028 erstellt. Dieser beschreibt die zentralen Handlungsfelder für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald. Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenplan 2023-2028 wurden auch das Flächenkonzept grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Es fokussiert auf die für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald wichtigsten Flächen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite des Wildtierportals unter: Aktionsplan Auerhuhn - Wildtierportal (wildtierportal-bw.de)
INSPIRE Datensatz der Wildkatzenverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt alle sicheren Wildkatzennachweise, die seit 2006 genetisch überprüft und als Wildkatze identifiziert wurden. In den leeren Rasterzellen wurden entweder bisher keine Untersuchungen zum Nachweis der Wildkatze durchgeführt oder es konnte kein Nachweis erbracht werden. Die gefüllten 5 x 5 km Rasterzellen beinhalten ein oder mehrere Nachweise (Telemetrie, Totfundnachweis, Lockstocknachweis oder sonstige sichere Nachweise). Die Nachweise stammen von der FVA, dem BUND, der WFS, dem Naturpark, Planungsbüros, Privatpersonen oder Städten.
INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Sonstiger Wasserschutzwald in Baden-Württemberg. Wasserschutzwald dient der Reinhaltung des Grundwassers sowie stehender und fliessender Oberflächengewaesser. Sonstiger Wasserschutzwald und Wald auf Flächen mit förmlich festgesetzter wasserrechtlicher Zweckbindung, sichert und verbessert die Qualität des Grundwassers sowie stehender und fließender Oberflächengewässer. Er verbessert die Stetigkeit der Wasserspende und mindert zugleich die Gefahr von Hochwasserschäden und Erosion. Im Gegensatz zum gesetzlich ausgewiesenen Wasserschutzwald setzt sich der Sonstige Wasserschutzwald aus Waldflächen zusammen, auf welchen die Wasserwirtschaftsverwaltung in der (näheren) Zukunft Schutzgebiete nach Wassergesetz plant. Es handelt sich hierbei sowohl um Erweiterungen bestehender Schutzgebiete als auch um Gebietsneuausweisungen.
Die Verbreitungskarte zeigt alle sicheren Wildkatzennachweise, die seit 2006 genetisch überprüft und als Wildkatze identifiziert wurden. In den leeren Rasterzellen wurden entweder bisher keine Untersuchungen zum Nachweis der Wildkatze durchgeführt oder es konnte kein Nachweis erbracht werden. Die gefüllten 5 x 5 km Rasterzellen beinhalten ein oder mehrere Nachweise (Telemetrie, Totfundnachweis, Lockstocknachweis oder sonstige sichere Nachweise). Die Nachweise stammen von der FVA, dem BUND, der WFS, dem Naturpark, Planungsbüros, Privatpersonen oder Städten.
INSPIRE Datensatz der Waldfunktion Gesetzlicher Bodenschutzwald und Lawinenschutzfunktion in Baden-Württemberg. Bei der Waldfunktion Bodenschutzwald werden Waldflächen kartiert, die die Kriterien des Gesetzlichen Bodenschutzwaldes nach § 30 LWaldG erfüllen. Die Hauptkriterien für die Ausweisung von Bodenschutzwald sind Hangneigung und standörtliche Rutschgefährdung. Bodenschutzwald schützt seinen Standort sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Erdabbrüchen, Bodenkriechen, Steinschlag, Aushagerung, Humusschwund, Bodenverdichtung und Vernässung. Eine Sonderform des Bodenschutzwaldes ist der Lawinenschutzwald. Er soll die Entstehung von Lawinen und Schneerutschen verhindern bzw. verringern und abgehende Lawinen zum Stillstand bringen.
INSPIRE Datensatz der Waldbiotope in Baden-Württemberg. Die Waldbiotopkartierung (WBK) wird durchgeführt unter Federführung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA). Die Felderhebung erfolgt durch forstfachlich ausgebildete Kartierende. Die Waldbiotopkartierung erhebt im Maßstab 1:10.000 besonders geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz, § 32 Naturschutzgesetz BW, Biotopschutzwald nach § 30a Landeswaldgesetz sowie nicht gesetzlich geschützte, jedoch der Selbstbindung des Waldbesitzers unterliegende Biotope. Daneben erfasst und bewertet sie seit 2007 in den FFH-Gebieten die Wald- und spezielle Offenland-Lebensraumtypen im Rahmen der FFH-Managementplanung. Die Daten werden im Naturschutz-Informationssystem (NAIS) der LUBW gehalten und von der LUBW an die unteren Naturschutzbehörden und die Regierungspräsidien weitergegeben. Der erste Durchgang der WBK erfolgte 1989 bis 2002. Seit 2002 wird eine Aktualisierungskartierung durchgeführt.
INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.