Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HO 252 "Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges"“ der Stadt Hildesheim.
WFS-Dienst des Bebauungsplans „HO 252 "Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges.
WMS-Dienst des Bebauungsplans „HO 252 "Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gebiet südl. der B1 und östl. des Pulverweges.
WFS-Dienst des Bebauungsplans „HM 089 1. Änderung "Gebiet zw. Eckemekerstr.., Bohlweg, Kreuzstr. u. Kläperhagen"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Gebiet zw. Eckemekerstr.., Bohlweg, Kreuzstr. u. Kläperhagen.
Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HM 007 "Goslarsche Straße"“ der Stadt Hildesheim.
In dem Datenbestand Gebietsgrenzen des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind die Grenzen der Gemarkungen, Gemeinden, Gemeindeverbände und des Kreises enthalten. Die Grenzen wurden auf Grundlage der Liegenschaftskarte (ALKIS) erstellt. Neben der grafischen Darstellung sind auch Information über die Schlüsselnummer, amtliche Namen und Links für Homepages enthalten.
Die über 2000 Bebauungspläne einschließlich Planänderungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) beschreiben die mögliche Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Das sogenannte "BPlan-Kataster" richtet sich an Bauwillige, Architekten und alle anderen Interessenten, die sich einen Überblick über das jeweils geltende Planungsrecht verschaffen und ermitteln wollen, auf welchen Flächen welche Festsetzungen vorliegen. Die Umringe aller Geltungsbereiche der von den Gremien beschlossenen, gültigen und rechtskräftigen Bebauungspläne sind als Vektordaten mit den zugehörigen Sachinformationen als Attributwerte erfasst.
Gem. § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle (Wallhecken) Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 BNatSchG.
Gem. § 30 BNatSchG sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt.
Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HO 093 "Für das Grundstück westl. der Soltaustr. Ecke Lüneburger Str"“ der Stadt Hildesheim.