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HM 034 "Pepperworth"

In das INSPIRE-Anwendungsschema "Geplante Bodennutzung" transformierter Bebauungsplan „HM 034 "Pepperworth"“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.

Gebietsgrenzen (Gemarkung, Gemeinde, Gemeindeverband u. Kreis) im Landkreis Rotenburg (Wümme)

In dem Datenbestand Gebietsgrenzen des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind die Grenzen der Gemarkungen, Gemeinden, Gemeindeverbände und des Kreises enthalten. Die Grenzen wurden auf Grundlage der Liegenschaftskarte (ALKIS) erstellt. Neben der grafischen Darstellung sind auch Information über die Schlüsselnummer, amtliche Namen und Links für Homepages enthalten.

Gebiet an der Kaiserstraße

Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „HM 167 2. Änderung "Gebiet an der Kaiserstraße"“ der Stadt Hildesheim.

Bebauungspläne im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die über 2000 Bebauungspläne einschließlich Planänderungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) beschreiben die mögliche Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Das sogenannte "BPlan-Kataster" richtet sich an Bauwillige, Architekten und alle anderen Interessenten, die sich einen Überblick über das jeweils geltende Planungsrecht verschaffen und ermitteln wollen, auf welchen Flächen welche Festsetzungen vorliegen. Die Umringe aller Geltungsbereiche der von den Gremien beschlossenen, gültigen und rechtskräftigen Bebauungspläne sind als Vektordaten mit den zugehörigen Sachinformationen als Attributwerte erfasst.

WMS XPlanung BPL „HO 018 "Kath. Kirchenzentrum südlich Fahrenheitstraße"“

WMS-Dienst des Bebauungsplans „HO 018 "Kath. Kirchenzentrum südlich Fahrenheitstraße"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Kath. Kirchenzentrum südlich Fahrenheitstraße.

WMS XPlanung BPL „HM 200 3. Änderung "Marktplatz"“

WMS-Dienst des Bebauungsplans „HM 200 3. Änderung "Marktplatz"“ der Stadt Hildesheim aus XPlanung 5.2. Beschreibung: Marktplatz.

Wallhecken gem. § 29 BNatSchG Landkreis Rotenburg (Wümme)

Gem. § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle (Wallhecken) Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 BNatSchG.

Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG Landkreis Rotenburg (Wümme)

Gem. § 30 BNatSchG sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt.

Landschaftsschutzgebiete Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG i. V. m. § 19 NAGBNatSchG dient dem Erhalt und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzbarkeit der Naturgüter, dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes, dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind. Landschaftsschutzgebiete können ausgewiesen werden zum Schutz (Erhalt) oder zur Verbesserung der Naturgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild/Ruhe, Boden, Wasser sowie Luft/Klima. Landschaftsschutzgebiete können sowohl außerhalb der Ortschaften als auch im besiedelten Bereich erlassen werden.

Naturdenkmäler Landkreis Rotenburg (Wümme)

Naturdenkmäler sind gem. § 28 Abs. 1 BNatSchG Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.

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