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s/gfkv/FKV/gi

Ressourceneffiziente Lösungen für den Insassenschutz in Leichtbauanwendungen, Teilvorhaben: Werkzeugentwicklung

Kunststoffverarbeitung/ Bauteilherstellung, TP3.5: Erforschung und Entwicklung kreislauffähiger Formwerkzeuge für die Composite-Verarbeitung aus Bioreststoff-Thermoplasten

Modellierungsmethoden und Simulationswerkzeuge für faserverstärkte Kunststoffe, Teilvorhaben 2: Entwicklung und Formulierung konsistenter Materialmodelle zur Beschreibung des thermo-mechanischen Verhaltens von faserverstärkten Kunststoffen

Schleifen präziser Oberflächen rotierender Leichtbaukomponenten zur Ressourceneffizienz in E-Mobility und Maschinenbau, Teilvorhaben: Optimierung der Spanntechnik zur wirtschaftlichen Bearbeitung von Armierungshülsen und Spaltrohren aus Faserverbundkunststoff

Digitalisierte, vibrationsunterstützte Produktion hochfunktionalisierter, biobasierter Composite Bauteile, Teilvorhaben: Entwicklung und Validierung einer funktionalisierten NFK-Sattelschale

Ressourceneffiziente Lösungen für den Insassenschutz in Leichtbauanwendungen, Teilvorhaben: Automation und Traceability

Algenbasierte, warmumformbare Naturfaser-Matrix-Halbzeuge mit duromerem Eigenschaftsprofil, Teilvorhaben 1: Rohstofferzeugung und Untersuchung der Materialeigenschaften

Epoxidharze finden vielfältige Anwendung in der industriellen Fertigung, und a. als duromere Matrixharze für FVK. Bisphenol A stellt dabei die Hauptchemikalie der Epoxidharzchemie dar; sie ist allerdings noch nicht biobasiert zugänglich. Zudem wurde die Verbindung als besonders besorgniserregend mit reproduktionstoxischen und endokrin schädigenden Eigenschaften eingestuft. Ein Verbot für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwenden ist daher langfristig sehr wahrscheinlich und damit auch die Suche nach Bisphenol A-Substituten für die Reaktivharzindustrie alternativlos. Tannine (Polyphenole) sind in vielerlei Hinsicht gute Bisphenol A-Alternativen. Sie kommen in Landpflanzen, aber auch in Makroalgen vor, deren Feedstock-Potenzial in diesem Zusammenhang allerdings bei weitem nicht ausgeschöpft ist. AlgoForm setzt sich daher die Entwicklung eines duromeren Epoxidharzes auf Basis algenbasierter Phlorotannine zum Ziel. Das Harz soll ferner zur Herstellung faserverstärkter Kunststoffe im Resin Transfer Moulding zum Einsatz kommen, das Faserhalbzeug dabei auf Flachs beruhen. Die Matrix soll durch Wahl geeigneter Härter und Katalysatoren zusätzlich chemisch so gestaltet sein, dass sie nach Aushärtung als Vitrimer vorliegt, also als Duromer, welches in der Hitze aufgrund labiler kovalenter Bindungen trotzdem umgeformt werden kann. Auf diese Weise werden 'duromere Organobleche' zugänglich, die nicht nur eine ^der Herstellung nachgelagerte Umformung in die Endkontur erlauben, sondern der Prepregverarbeitung vergleichbare Möglichkeiten der FVK-Erzeugung: Da Vitrimere mit sich selbst wieder chemische Bindungen knüpfen können, kann das Schichten und das Ausrichten der FVK-Platten bzgl. einer konkreten Lasteinleitung ohne Zeitdruck bei Raumtemperatur erfolgen; die Konsolidierung findet dann erst unter Wärme und Druck statt. Dies ermöglicht in Summe die hochflexible Produktion hochperformanter Multimaterialsysteme aus nachhaltigen Rohstoffen.

Algenbasierte, warmumformbare Naturfaser-Matrix-Halbzeuge mit duromerem Eigenschaftsprofil

Epoxidharze finden vielfältige Anwendung in der industriellen Fertigung, und a. als duromere Matrixharze für FVK. Bisphenol A stellt dabei die Hauptchemikalie der Epoxidharzchemie dar; sie ist allerdings noch nicht biobasiert zugänglich. Zudem wurde die Verbindung als besonders besorgniserregend mit reproduktionstoxischen und endokrin schädigenden Eigenschaften eingestuft. Ein Verbot für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwenden ist daher langfristig sehr wahrscheinlich und damit auch die Suche nach Bisphenol A-Substituten für die Reaktivharzindustrie alternativlos. Tannine (Polyphenole) sind in vielerlei Hinsicht gute Bisphenol A-Alternativen. Sie kommen in Landpflanzen, aber auch in Makroalgen vor, deren Feedstock-Potenzial in diesem Zusammenhang allerdings bei weitem nicht ausgeschöpft ist. AlgoForm setzt sich daher die Entwicklung eines duromeren Epoxidharzes auf Basis algenbasierter Phlorotannine zum Ziel. Das Harz soll ferner zur Herstellung faserverstärkter Kunststoffe im Resin Transfer Moulding zum Einsatz kommen, das Faserhalbzeug dabei auf Flachs beruhen. Die Matrix soll durch Wahl geeigneter Härter und Katalysatoren zusätzlich chemisch so gestaltet sein, dass sie nach Aushärtung als Vitrimer vorliegt, also als Duromer, welches in der Hitze aufgrund labiler kovalenter Bindungen trotzdem umgeformt werden kann. Auf diese Weise werden 'duromere Organobleche' zugänglich, die nicht nur eine ^der Herstellung nachgelagerte Umformung in die Endkontur erlauben, sondern der Prepregverarbeitung vergleichbare Möglichkeiten der FVK-Erzeugung: Da Vitrimere mit sich selbst wieder chemische Bindungen knüpfen können, kann das Schichten und das Ausrichten der FVK-Platten bzgl. einer konkreten Lasteinleitung ohne Zeitdruck bei Raumtemperatur erfolgen; die Konsolidierung findet dann erst unter Wärme und Druck statt. Dies ermöglicht in Summe die hochflexible Produktion hochperformanter Multimaterialsysteme aus nachhaltigen Rohstoffen.

Entwicklung einer neuartigen Einbaugarnitur mit autark agierender körperschallbasierter Temperatur/Druck-Sensoreinheit zur Überwachung der Trinkwasserqualität, Teilprojekt 2

§ 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks

§ 12 Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks (1) Die Benannten Stellen nach § 16 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung, die für die Durchführung der nachfolgenden Aufgaben nach der Norm DIN EN ISO / IEC 17020:2012 akkreditiert sein müssen, sind zuständig für die Baumusterprüfung von ortsbeweglichen Tanks und UN-MEGC nach den Absätzen 6.7.2.18.1, 6.7.3.14.1, 6.7.4.13.1 und 6.7.5.11.1 in Verbindung mit Kapitel 4.2 und den Absätzen 6.7.2.19.9, 6.7.3.15.9, 6.7.4.14.10 und 6.7.5.12.7 ADR / RID , festverbundenen Tanks, Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeugen, Kesselwagen, abnehmbaren Tanks, Batteriewagen, Tankcontainern, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) und MEGC nach Absatz 6.8.2.3.1 in Verbindung mit Kapitel 4.3 und Kapitel 6.10 in Verbindung mit Kapitel 4.5 ADR/RID und ortsbeweglichen Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen ( FVK -Tanks) nach Absatz 6.9.2.6.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 6.7.2.18 ADR/RID und festverbundenen Tanks und Aufsetztanks aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK-Tanks) nach Unterabschnitt 6.13.4.1 in Verbindung mit Kapitel 4.4 ADR im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung; die erstmalige und wiederkehrende Prüfung, Zwischenprüfung und außerordentliche Prüfungen der Tankkörper und der Ausrüstungsteile von ortsbeweglichen Tanks und UN-MEGC nach Kapitel 6.7 ADR/RID, festverbundenen Tanks, Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeugen, Kesselwagen, abnehmbaren Tanks, Batteriewagen, Tankcontainern, Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern) und MEGC nach Kapitel 6.8 sowie Kapitel 6.8 in Verbindung mit Kapitel 6.10 ADR/RID und faserverstärkten Kunststofftanks (FVK-Tanks) nach den Kapiteln 6.9 ADR/RID und 6.13 ADR; Aufgaben nach den Absätzen 4.3.3.2.5, 6.7.2.6.3 und 6.7.2.10.1 ADR/RID und Abschnitt 6.8.4 Buchstabe b und d Sondervorschrift TT 7 ADR – jeweils im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung – sowie nach Abschnitt 6.8.4 Buchstabe b und d Sondervorschrift TT 7 RID im Einvernehmen mit dem Eisenbahn-Bundesamt, sowie nach den Absätzen 6.7.2.19.10, 6.7.3.15.10, 6.8.3.4.4, 6.8.3.4.7 und 6.8.3.4.8, Abschnitt 6.8.4 Buchstabe b und d Sondervorschrift TT 2 und Absatz 6.8.5.2.2 ADR/RID; die Prüfung der elektrischen Ausrüstung für die Bedienungsausrüstung der Tanks nach den Abschnitten 9.2.2 und 9.7.8 ADR vor Inbetriebnahme der Tanks nach Absatz 6.8.2.4.1 ADR und bei der Prüfung der Tanks nach den Absätzen 6.8.2.4.2 und 6.8.2.4.4 sowie für nicht vorgeschriebene informelle Änderungen oder Ergänzungen in Nummer 11 von ADR-Zulassungsbescheinigungen nach Unterabschnitt 9.1.3.1 ADR; die Baumusterprüfung und die getrennte Baumusterzulassung von Bedienungsausrüstungen für Tanks nach den Absätzen 6.8.2.3.1 Satz 2 und 6.8.2.3.2 Satz 9, für die in der Tabelle in Absatz 6.8.2.6.1 ADR/RID eine Norm aufgeführt ist die Prüfung der Zulassung einer Änderung nach Absatz 1.8.7.2.2.3 ADR/RID; die Bescheinigung über die Zulassung einer Änderung an einer getrennt zugelassenen Bedienungsausrüstung für Tanks nach Absatz 1.8.7.2.2.3 ADR/RID; die Bescheinigung über die Zulassung einer Änderung nach Absatz 1.8.7.2.2.3 ADR/RID für Tanks für Gase der Klasse 2, für Batterie-Fahrzeuge und Batteriewagen; die Überwachung der Herstellung nach Unterabschnitt 1.8.7.3 ADR/RID; die Inbetriebnahmeüberprüfung nach Unterabschnitt 1.8.7.5 ADR/RID und die Baumusterprüfung, erstmalige Prüfung, Zwischenprüfung, wiederkehrende Prüfung und außerordentliche Prüfung der Tiegel nach Absatz 7.3.3.2.7 ergänzende Vorschrift AP 11 ADR/RID. Satz 1 Nummer 1 und 2, jeweils Buchstabe b, und Nummer 5, 6 und 7 gilt nicht, sofern diese Aufgaben in den Geltungsbereich der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung fallen. Für alle vorgenannten Aufgaben nach Kapitel 6.7 ADR/RID sind auch die Benannten Stellen nach § 16 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung zuständig, die nicht nach der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditiert, aber von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nach § 12 Absatz 1 Nummer 8 GGVSee als Prüfstelle anerkannt sind. (2) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr richtet einen Erfahrungsaustausch zwischen den zuständigen Stellen nach Absatz 1 und § 9 und der nationalen Akkreditierungsstelle sowie den Baumusterzulassungsbehörden nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g bis l und § 15 Absatz 1 Nummer 10 ein, an dem die vorgenannten Behörden und Stellen teilnehmen müssen. Stand: 26. Juni 2025

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