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s/gfz/Kfz/gi

Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

Strahlenschutz-Studie: Untersuchte E‑Autos halten zum Schutz der Gesundheit empfohlene Höchstwerte ein

Strahlenschutz-Studie: Untersuchte E‑Autos halten zum Schutz der Gesundheit empfohlene Höchstwerte ein Umfangreiche Magnetfeld -Messungen in und an elektrischen Pkw und Krafträdern Ausgabejahr 2025 Datum 09.04.2025 Quelle: Halfpoint/stock.adobe.com In einer Strahlenschutz -Studie haben alle untersuchten Elektroautos die Empfehlungen zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern eingehalten. Außerdem ist man in reinen Elektroautos nicht prinzipiell stärkeren Magnetfeldern ausgesetzt als in Fahrzeugen mit konventionellem oder hybridem Antrieb. Das zeigen aufwendige Messungen und Computersimulationen im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) und des Bundesumweltministeriums ( BMUV ). Unabhängig von der Antriebsart unterschritten alle untersuchten Fahrzeuge die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte. Diese Höchstwerte begrenzen die elektrischen Ströme und Felder, die von Magnetfeldern im menschlichen Körper verursacht werden können, auf ein unschädliches Maß. Für die Untersuchung wurden die Magnetfelder an den Sitzplätzen von vierzehn verschiedenen Pkw-Modellen der Baujahre 2019 bis 2021 in unterschiedlichen Betriebszuständen gemessen und bewertet. "Zwar wurden in einigen Fällen – lokal und zeitlich begrenzt – vergleichsweise starke Magnetfelder festgestellt. Die empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder wurden in den untersuchten Szenarien aber eingehalten, sodass nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitlich relevanten Wirkungen zu erwarten sind" , unterstreicht BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Die Studienergebnisse sind eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits ein Elektroauto fahren oder über einen Umstieg nachdenken." Die Studie wurde von einem Projektteam aus Mitarbeitenden der Seibersdorf Labor GmbH , des Forschungszentrums für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (femu) der Uniklinik RWTH Aachen und des Technik Zentrums des ADAC e.V. durchgeführt. Fahrzeughersteller waren an der Untersuchung nicht beteiligt. Magnetfelder treten in allen Kraftfahrzeugen auf Magnetfeldquellen nur in Elektroautos und Hybriden Magnetfelder entstehen, wenn elektrische Ströme fließen. In modernen Kraftfahrzeugen gibt es daher viele Quellen magnetischer Felder. Dazu gehören zum Beispiel Klimaanlagen, Lüfter, elektrische Fensterheber oder Sitzheizungen. Bei Elektrofahrzeugen kommen vor allem eine größere und leistungsstärkere Batterie, die Hochvoltverkabelung und der Inverter (Wechselrichter) für den Antriebsstrom sowie der elektrische Antrieb selbst hinzu. Die Untersuchung nahm alle in den Autos auftretenden Magnetfelder in den Blick und ordnete sie – wo möglich – der jeweiligen Ursache zu. Höchste Werte meist im Fußbereich Hartschaum-Dummy mit zehn Messsonden im Fond eines Elektroautos Die Auswertung der Messungen und Simulationen zeigte, dass die empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder in allen erfassten Szenarien eingehalten wurden. Im Detail ergab sich allerdings ein differenziertes Bild: Die gemessenen Magnetfeldwerte variierten zwischen den untersuchten Fahrzeugen, räumlich innerhalb der einzelnen Fahrzeuge sowie abhängig vom Betriebszustand deutlich. So traten die stärksten Magnetfelder in erster Linie im Fußbereich vor den Sitzen auf, während die Magnetfelder im Kopf- und Rumpfbereich meist niedrig waren. Motorleistung ist kein Indikator für Magnetfeldstärke Zwischen der Motorisierung und den Magnetfeldern im Innenraum der Elektrofahrzeuge zeigte sich kein eindeutiger Zusammenhang. Größeren Einfluss als die Leistungsstärke des Motors hatte die Fahrweise. Bei einer sportlichen Fahrweise mit starken Beschleunigungs- und Bremsvorgängen waren kurzzeitig deutlich stärkere Magnetfelder zu verzeichnen als bei einem moderaten Fahrstil. Kurzzeitige Spitzenwerte von unter einer Sekunde Dauer traten unter anderem beim Betätigen des Bremspedals, beim automatischen Zuschalten von Motorkomponenten wie auch – unabhängig von der Antriebsart – beim Einschalten der Fahrzeuge auf. Der höchste lokale Einzelwert wurde beim Einschalten eines Hybridfahrzeugs ermittelt. Spitzenwerte senken BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk "Die großen Unterschiede zwischen den Fahrzeugmodellen zeigen, dass Magnetfelder in Elektroautos nicht übermäßig stark und auch nicht stärker ausgeprägt sein müssen als in herkömmlichen Pkw" , sagt Paulini. "Die Hersteller haben es in der Hand, mit einem intelligenten Fahrzeugdesign lokale Spitzenwerte zu senken und Durchschnittswerte niedrig zu halten. Je besser es zum Beispiel gelingt, starke Magnetfeld-Quellen mit Abstand von den Fahrzeuginsassen zu verbauen, desto niedriger sind die Felder, denen die Insassen bei den verschiedenen Fahrzuständen ausgesetzt sind. Solche technischen Möglichkeiten sollten bei der Entwicklung von Fahrzeugen von Anfang an mitgedacht werden." Über die Studie Die Studie stellt nach Kenntnisstand des BfS die bislang umfangreichste und detaillierteste Untersuchung zum Auftreten von Magnetfeldern in Elektrofahrzeugen dar. Die erhobenen Daten beruhen auf systematischen Feldstärkemessungen in aktuellen, für den deutschen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugmodellen auf Rollenprüfständen, auf einer abgesperrten Test- und Versuchsstrecke und im realen Straßenverkehr. Insgesamt wurden elf rein elektrisch angetriebene Pkw, zwei Hybridfahrzeuge sowie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor untersucht. Mit einem E-Roller, zwei Leichtkrafträdern und einem Elektro-Motorrad wurden erstmals auch elektrische Zweiräder berücksichtigt. Ähnlich wie bei den Pkw traten die stärksten Magnetfelder im Bereich der Füße und der Unterschenkel auf. Die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte für im Körper hervorgerufene Felder wurden in allen untersuchten Szenarien eingehalten. Folglich ist das Auftreten nachgewiesenermaßen gesundheitsrelevanter Feldwirkungen in den untersuchten Fahrzeugen als insgesamt sehr unwahrscheinlich einzuschätzen. Messverfahren Durch die Anwendung ausgefeilter Messtechnik ließen sich in der Studie auch kurzzeitige Magnetfeld -Spitzen von unter 0,2 Sekunden Dauer zuverlässig erfassen und bewerten. Die aktuell gültigen Messvorschriften lassen solche kurzzeitigen Schwankungen, die bei der Aktivierung von elektrischen Fahrzeugkomponenten auftreten können, außer Acht. Die Untersuchung zeigte jedoch, dass sie in relevantem Umfang vorkommen. Eine entsprechende Erweiterung der Messnormen erscheint aus Sicht des BfS deshalb geboten. Der Studienbericht "Bestimmung von Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern der Elektromobilität. Ergebnisbericht – Teil 1" ist im Digitalen Online Repositorium und Informations-System DORIS unter der URN https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0221-2025031250843 abrufbar. Weitere Informationen über den Strahlenschutz bei der Elektromobilität gibt es unter https://www.bfs.de/e-mobilitaet . Stand: 09.04.2025

GcBÜK400 - Zink im Oberboden

Zink ist ein für Pflanze, Tier und Mensch essentielles Spurenelement, welches jedoch bei extrem hohen Gehalten auf Pflanzen und Mikroorganismen toxisch wirken kann. Die Zn-Konzentration in der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 52 mg/kg, sie kann aber in Abhängigkeit vom Gesteinstyp stark schwanken. Die mittleren Zn-Gehalte (Median) der sächsischen Hauptgesteinstypen liegen zwischen 11 bis 140 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges beträgt ca. 79 mg/kg. Sphalerit (Zinkblende) führende polymetallische La-gerstätten können lokal zu zusätzlichen geogenen Zn-Anreicherungen in den Böden führen. Anthropogene Zn-Einträge erfolgen vor allem durch die Eisen- und Buntmetallurgie bzw. durch die Zn-verarbeitenden Industrien (Farben, Legierungen, Galvanik) und durch Großfeuerungsanlagen. Im Bereich von Ballungsgebieten sind Zn-Anreicherungen relativ häufig zu beobachten. Anthropogene Zn-Einträge sind in der Landwirtschaft durch die Verwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln möglich. Für unbelastete Böden gelten Zn-Gehalte von 10 bis 80 mg/kg als normal. Die regionale Verbreitung der Zn-Gehalte in den sächsischen Böden wird vor allem durch die geogene Prägung der Substrate bestimmt; niedrige bis mittlere Gehalte sind über den periglaziären Sanden und Lehmen im Norden und den Lössböden in Mittelsachsen (10 bis 50 mg/kg) sowie den Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges/Vogtlandes (50 bis 150 mg/kg) zu erwarten. Innerhalb der Grundgebirgseinheiten treten über den polymetallischen Lagerstätten des Erzgebirges, in Abhängigkeit von der Intensität der Vererzung, deutliche positive Zn-Anomalien auf (Freiberg, Annaberg-Buchholz - Marienberg, Aue - Schwarzenberg). Böden über Substraten mit extrem niedrigen Zn-Gehalten (Granit von Eibenstock, Orthogneise der Erzgebirgs-Zentralzone, Osterzgebirgischer Eruptivkomplex, kretazische Sandsteine) treten als negative Zn-Anomalien im Kartenbild in Erscheinung. Verstärkte Zn-Akkumulationen sind in den Auenböden des Muldensystems festzustellen. Auf Grund der höheren geogenen Grundgehalte im Wassereinzugsgebiet, dem Auftreten Zn-führender polymetallischer Vererzungen und insbesondere der Bergbau- und Hüttentätigkeit im Freiberger Raum, kommt es vor allem in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu hohen Zn-Konzentrationen (Mediangehalte 370 bzw. 240 mg/kg). Für die Wirkungspfade Boden-Mensch sowie Boden-Pflanze wurden keine Prüf- und Maßnahmenwerte für Gesamtgehalte in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgeschrieben, da Zn bei der Gefahrenbeurteilung nur von geringer Bedeutung ist.

Kraftfahrzeuge Lärmindex L_DEN (WFS Dienst)

Geräuschbelastung durch den Kfz-Verkehr als Tag-Abend-Nacht-Lärmindex; Ergebnis der Lärmkartierung 2022 nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Bebauungsplan Steilshoop 5 2. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Steilshoop 5 vom 8. Juli 1969 (HmbGVBl. S. 153), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 501), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügten "Anlagen 1 und 2 zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Steilshoop 5" werden dem Gesetz hinzugefügt. 2. § 2 Nummer 8 erhält folgende Fassung: "8. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sons¬tigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

GcBÜK400 - Zink im Oberboden

Zink ist ein für Pflanze, Tier und Mensch essentielles Spurenelement, welches jedoch bei extrem hohen Gehalten auf Pflanzen und Mikroorganismen toxisch wirken kann. Die Zn-Konzentration in der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 52 mg/kg, sie kann aber in Abhängigkeit vom Gesteinstyp stark schwanken. Die mittleren Zn-Gehalte (Median) der sächsischen Hauptgesteinstypen liegen zwischen 11 bis 140 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges beträgt ca. 79 mg/kg. Sphalerit (Zinkblende) führende polymetallische La-gerstätten können lokal zu zusätzlichen geogenen Zn-Anreicherungen in den Böden führen. Anthropogene Zn-Einträge erfolgen vor allem durch die Eisen- und Buntmetallurgie bzw. durch die Zn-verarbeitenden Industrien (Farben, Legierungen, Galvanik) und durch Großfeuerungsanlagen. Im Bereich von Ballungsgebieten sind Zn-Anreicherungen relativ häufig zu beobachten. Anthropogene Zn-Einträge sind in der Landwirtschaft durch die Verwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln möglich. Für unbelastete Böden gelten Zn-Gehalte von 10 bis 80 mg/kg als normal. Die regionale Verbreitung der Zn-Gehalte in den sächsischen Böden wird vor allem durch die geogene Prägung der Substrate bestimmt; niedrige bis mittlere Gehalte sind über den periglaziären Sanden und Lehmen im Norden und den Lössböden in Mittelsachsen (10 bis 50 mg/kg) sowie den Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges/Vogtlandes (50 bis 150 mg/kg) zu erwarten. Innerhalb der Grundgebirgseinheiten treten über den polymetallischen Lagerstätten des Erzgebirges, in Abhängigkeit von der Intensität der Vererzung, deutliche positive Zn-Anomalien auf (Freiberg, Annaberg-Buchholz - Marienberg, Aue - Schwarzenberg). Böden über Substraten mit extrem niedrigen Zn-Gehalten (Granit von Eibenstock, Orthogneise der Erzgebirgs-Zentralzone, Osterzgebirgischer Eruptivkomplex, kretazische Sandsteine) treten als negative Zn-Anomalien im Kartenbild in Erscheinung. Verstärkte Zn-Akkumulationen sind in den Auenböden des Muldensystems festzustellen. Auf Grund der höheren geogenen Grundgehalte im Wassereinzugsgebiet, dem Auftreten Zn-führender polymetallischer Vererzungen und insbesondere der Bergbau- und Hüttentätigkeit im Freiberger Raum, kommt es vor allem in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu hohen Zn-Konzentrationen (Mediangehalte 370 bzw. 240 mg/kg). Für die Wirkungspfade Boden-Mensch sowie Boden-Pflanze wurden keine Prüf- und Maßnahmenwerte für Gesamtgehalte in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgeschrieben, da Zn bei der Gefahrenbeurteilung nur von geringer Bedeutung ist.

Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib

<p> <p>Jährlich werden in Deutschland etwa 2,8 Millionen Pkw neu zugelassen. Parallel dazu wurden im Jahr 2023 rund 2,3 Millionen Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportiert. Es fielen nur noch 250.000 Altfahrzeuge an, ein Allzeittief. Die Altfahrzeuge werden demontiert und anschließend geschreddert. Im Jahr 2023 wurden 93,2 % der Altfahrzeugmasse verwertet, davon 86,1 % stofflich.</p> </p><p>Jährlich werden in Deutschland etwa 2,8 Millionen Pkw neu zugelassen. Parallel dazu wurden im Jahr 2023 rund 2,3 Millionen Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportiert. Es fielen nur noch 250.000 Altfahrzeuge an, ein Allzeittief. Die Altfahrzeuge werden demontiert und anschließend geschreddert. Im Jahr 2023 wurden 93,2 % der Altfahrzeugmasse verwertet, davon 86,1 % stofflich.</p><p> Altfahrzeuge 2023: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004 <p>Zu den Altfahrzeugen laut Altfahrzeugverordnung zählen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen M1 und N1). Nachdem die Altfahrzeug-Anzahl jahrelang um die 500.000 Stück herum schwankte, brach sie seit 2018 um die Hälfte ein: 253.195 Altfahrzeuge wurden aus dem In- und Ausland im Jahr 2023 angenommen (davon 250.749 aus dem Inland). Dies stellt abermals einen Tiefstand seit Beginn der statistischen Erfassung 2004 dar (siehe Abb. „Anzahl der Altfahrzeuge zur Verwertung in Deutschland“). Datenbasis sind die Abfallstatistiken aller rund 1.000 Altfahrzeugverwerter, die über die statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt erfasst werden.&nbsp;</p> <p>Der Kraftfahrzeugbestand stieg parallel weiter an und erreichte 51,9 Millionen M1- und N1 Kraftfahrzeuge zu Beginn des Jahres 2023 und 52,3 Millionen M1- und N1-Kraftfahrzeuge zu Beginn des Jahres 2024. (siehe Abbildungen im Abschnitt „Pkw-Bestände und Neuzulassungen nach Kraftstoffart“ auf der DzU-Seite „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeugbestand#pkw-bestande-und-neuzulassungen-nach-kraftstoffart">Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand</a>“).</p> <p><em><strong>Gewicht der Altfahrzeuge</strong></em></p> <p>Das durchschnittliche Gewicht der Altfahrzeuge betrug 2023 gemäß <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=table&amp;code=32111-0004&amp;bypass=true&amp;levelindex=1&amp;levelid=1706538265826#abreadcrumb">Destatis-Abfallstatistik</a> 1.131 kg und damit gut 200 kg mehr als zu Beginn der Erhebungen im Jahr 2004. Mit 1.131 kg kommen die Altfahrzeuge jedoch bei weitem noch nicht an das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2004 heran (1.408 kg) und das, obwohl dies bei einem durchschnittlichen Altfahrzeugalter von ca. 19 Jahren zu erwarten gewesen wäre (siehe Abb. „Durchschnittsgewicht Neufahrzeuge und Altfahrzeuge“). Als Begründung ist sehr wahrscheinlich, dass die Gebrauchtfahrzeugexporte durchschnittlich eher die schwereren Fahrzeugsegmente betreffen und somit eher die leichteren Fahrzeuge in Deutschland als Altfahrzeuge in die Entsorgung kommen. Das Durchschnittsgewicht der Pkw-Neuzulassungen stieg zwischen dem Jahr 2000 (1.312 kg) und 2023 (1.696 kg) um 29 % an, was unter anderem mit dem Erstarken größerer und schwererer Segmente, wie z.B. SUV, zusammenhängt (siehe Abb. „Pkw-Bestand nach Segmenten“ auf der DzU-Seite „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/verkehrsinfrastruktur-fahrzeugbestand#stark-steigende-tendenz-bei-suvs-und-gelandewagen">Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeugbestand</a>“).</p> <p><em><strong>Familienbetriebe dominieren die Altfahrzeug-Demontage</strong></em></p> <p>Nach Angaben der GESA, der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge, gab es Mitte 2024 mit 973 erstmals unter 1.000 Altfahrzeug-Demontagebetriebe, dazu 62 Schredderanlagen und 37 sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung jeweils mit einer Anerkennung nach der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/altautov/">Altfahrzeugverordnung</a>. Von allen anerkannten Betrieben nahmen nach Angaben des <a href="https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=table&amp;code=32111-0004&amp;bypass=true&amp;levelindex=1&amp;levelid=1706538265826#abreadcrumb">Statistischen Bundesamts</a> im Jahr 2023&nbsp; 944 Demontagebetriebe Altfahrzeuge sowie 43 Schredder- und sonstige Anlagen Restkarossen zur Behandlung an (siehe Abb. „Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2024“).</p> <p>In einer Sonderauswertung ermittelte das Statistische Bundesamt die Größenverteilung der Altfahrzeug-Demontagebetriebe in Deutschland im Jahr 2021. Die Branche der Demontagebetriebe besteht überwiegend aus sehr kleinen Betrieben. Mehr als die Hälfte der Demontagebetriebe behandelte 2021 250 oder weniger Altfahrzeuge pro Jahr, während die größten 2 % der Betriebe 29 % der Altfahrzeuge durchsetzten (siehe Abb. „Größenklassen der Altfahrzeugverwerter in Deutschland, 2021“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anzahl-Altfahrzeuge-Verwertung_2026-01-14.png"> </a> <strong> Anzahl der Altfahrzeuge zur Verwertung in Deutschland </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Anzahl-Altfahrzeuge-Verwertung_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (286,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anzahl-Altfahrzeuge-Verwertung_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (127,17 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Anzahl-Altfahrzeuge-Verwertung_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,21 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gewicht-Neufahrzeuge-Altfahrzeuge_2026-01-14.png"> </a> <strong> Durchschnittsgewicht Neufahrzeuge und Altfahrzeuge in Deutschland </strong> Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gewicht-Neufahrzeuge-Altfahrzeuge_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (538,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gewicht-Neufahrzeuge-Altfahrzeuge_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (136,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gewicht-Neufahrzeuge-Altfahrzeuge_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (38,13 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Anzahl-anerk-Altfahrzeugverwertungsbetr_2026-01-14.png"> </a> <strong> Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2024 </strong> Quelle: Datenbank der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Länder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Anzahl-anerk-Altfahrzeugverwertungsbetr_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (372,31 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Anzahl-anerk-Altfahrzeugverwertungsbetr_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (155,76 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Anzahl-anerk-Altfahrzeugverwertungsbetr_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,07 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/5_abb_groessenklassen-altfahrzeugverwerter-2021_2024-03-11.png"> </a> <strong> Größenklassen de Altfahrzeugverwerter in Deutschland, 2021 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/5_abb_groessenklassen-altfahrzeugverwerter-2021_2024-03-11.png">Bild herunterladen</a> (577,18 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/5_abb_groessenklassen-altfahrzeugverwerter-2021_2024-03-11.pdf">Diagramm als PDF</a> (2,41 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5929/bilder/dateien/5_abb_groessenklassen-altfahrzeugverwerter-2021_2024-03-11.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (40,10 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Verbleib von endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen <p><em><strong>Endgültige Außerbetriebsetzungen</strong></em></p> <p>Im Jahr 2023 wurden 7,6 Mio. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen vorübergehend oder endgültig außer Betrieb gesetzt (<a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Fahrzeuge/fz5_nua_uebersicht.html?nn=835828">KBA: Außerbetriebsetzungen</a>).Wie viele Fahrzeuge davon endgültig außer Betrieb gesetzt wurden, dazu gibt es keine statistischen Angaben. Da diese Anzahl relevant ist als Basis für die Bilanzierung des Fahrzeugverbleibs, wurde sie abgeschätzt durch eine Betrachtung des Bestandszuwachses (siehe Abb. „Bilanzierung des Verbleibs über die Bestandsänderung von M1- und N1-Kfz in den Jahren 2020 bis 2023“). Aus den Neuzulassungen (3,1 Millionen Kfz) und Gebrauchtfahrzeugimporten (0,32 Millionen Kfz) abzüglich Bestandszuwachs im Jahr 2023 (0,43 Millionen Kfz) ergibt der Umfang der endgültigen Stilllegungen zu etwa 2,98 Millionen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Bilanz-Verbleib-Bestandsaend-M1-N1-Kfz_2023_2026-01-14_0.png"> </a> <strong> Bilanzierung des Fahrzeugverbleibs (M1 und N1) über die Bestandsänderung 2019 bis 2021 </strong> Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Bilanz-Verbleib-Bestandsaend-M1-N1-Kfz_2023_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (613,39 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Bilanz-Verbleib-Bestandsaend-M1-N1-Kfz_2023_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (48,47 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><em><strong>Fahrzeugverbleib</strong></em></p> <p>Nur ein geringer Teil der 2023 etwa 2,98 Mio. endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) fällt als Altfahrzeuge an (250.000 Stück). Rund 2,3 Millionen Fahrzeuge wurden 2023 als Gebrauchtfahrzeuge exportiert (siehe Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2023“ und Abb. „Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2022“).&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2023_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Kraftfahr-Bundesamt / Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2023_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (603,99 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2023_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (339,07 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2023_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (42,66 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2022 </strong> Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.png">Bild herunterladen</a> (614,36 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF</a> (347,29 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Verbleib-endg-stillgelegte-Fahrzeuge-2022_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (42,54 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p>Der Großteil davon wurde in anderen EU-Staaten wieder in Betrieb gesetzt. Nach den Bewirtschaftungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie einigen ergänzenden Daten der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 etwa 1,85 Mio. und 2023 ebenfalls etwa 1,85 Mio. Fahrzeuge in anderen EU-Staaten wieder zugelassen. Da die vorliegenden statistischen Daten als nicht vollständig zur Abbildung der tatsächlichen Gebrauchtfahrzeugexporte eingeschätzt werden, wurden für 2022 und 2023 qualifizierte Zuschätzungen von weiteren rund 250.000 bzw. 150.000 Gebrauchtfahrzeugen vorgenommen. Rund 330.000 (für 2022, inkl. Zuschätzung) bzw. 280.000 Fahrzeuge (für 2023, inkl. Zuschätzung), also lediglich rund 12 bzw. 10 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge, wurden als Gebrauchtfahrzeuge ins Nicht-EU-Ausland exportiert (Quelle: Außenhandelsstatistik, vergleiche die deutschen <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/DL1997">Altfahrzeug-Jahresberichte</a> für 2022, Abbildung 3, und 2023, Abbildung 4). Nach Westafrika wurden 2023 gemäß Außenhandelsstatistik rund 37.000 Gebrauchtfahrzeuge exportiert.</p> <p>0,29 Mio. (2022) bzw. 0,25 Mio. (2023) oder rund 10 % der endgültig außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeuge wurden als Altfahrzeuge verwertet; siehe Abschnitt „Altfahrzeuge 2023: Niedrigste Anzahl seit Beginn der Aufzeichnungen in 2004“. Ein Export von Altfahrzeugen, die der Altfahrzeugverordnung unterfallen, fand entsprechend der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2503/dokumente/grenzueberschreitende_verbringung_von_zustimmungspflichtigen_abfaellen_export_2023.pdf">Abfallexportstatistik</a> im Jahr 2023 nicht statt. Bei den in der Statistik erfassten, exportierten „Altfahrzeugen“ (Abfallschlüssel 160104*) handelte es sich nicht um Straßenfahrzeuge.</p> <p>Seit Jahren ist nach Auswertung der verfügbaren Daten das Problem zu beobachten, dass der Verbleib einer sechsstelligen Anzahl an Fahrzeugen statistisch nicht erklärbar ist. Für das Jahr 2022 verblieb eine Lücke von rund 150.000 Fahrzeugen, für 2023 von rund 440.000 Fahrzeugen; die Lücke überstieg somit 2023 die Anzahl der offiziell verwerteten Altfahrzeuge. Die statistische Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs kann zumindest zum Teil in Verbindung gebracht werden mit der Gefahr der nicht anerkannten Demontage von Altfahrzeugen. Die Studie im Auftrag des Umweltbundesamts „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkungen-illegaler-altfahrzeugverwertung">Auswirkungen illegaler Altfahrzeugverwertung</a>“ schätzt den ökonomischen Vorteil der nicht anerkannten Demontage-Akteure gegenüber den anerkannten Demontagebetrieben auf rund 250 bis 300 Euro pro Altfahrzeug ein, begründet durch geringere Behandlungs-, Verwaltungs- und weitere Kosten [Sander et al. 2022, Abbildung 62].</p> </p><p> Altfahrzeug-Verwertungsquoten <p>Die ausführlichen deutschen Jahresberichte über die Altfahrzeug-Verwertungsquoten seit 2008, die das Umweltbundesamt jährlich auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes und eigener Berechnungen ermittelt, sind auf der <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/DL1997">Altfahrzeug-Seite des BMUKN</a> auf Deutsch und (bis 2017) Englisch veröffentlicht.&nbsp;</p> <p>Seit 2006 wurden die gesetzlich von der EU geforderten Verwertungsziele für Altfahrzeuge in Deutschland übertroffen. Die Recyclingquote erreichte im Jahr 2023 86,1 % bei einer Zielgröße von 85 %. Die Altfahrzeug-Verwertungsquote von 95 Gewichtsprozent (Gew.-%), die neben der stofflichen auch die energetische Verwertung umfasst, wurde allerdings im Jahr 2023 mit 93,3 % zum vierten Mal (nach 2019, 2020 und 2022) leicht verfehlt. Dies liegt jeweils begründet im sehr geringen Restkarossen-Eingang der Schredderanlagen im Vergleich zu den angefallenen Altfahrzeugen und infolge entsprechend geringeren Mengen an verwerteten nichtmetallischen Schredderrückständen (siehe Abb. „Altfahrzeug-Verwertungsquoten Deutschland 2015 bis 2023“). Gemäß Destatis-Abfallstatistik gaben die Demontagebetriebe 244.000 Restkarossen zur inländischen Behandlung ab. Jedoch nahmen die Schredder 2023 lediglich 198.000 Restkarossen, also rund 46.000 weniger, aus dem Inland an (Doppelzählungen schon herausgerechnet).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Altfahrzeug-Verwertungsquoten_2026-01-14.png"> </a> <strong> Altfahrzeug-Verwertungsquoten Deutschland 2015 bis 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Altfahrzeug-Verwertungsquoten_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (124,63 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Altfahrzeug-Verwertungsquoten_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (46,83 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><em><strong>Rechtliche Quotenvorgaben</strong></em></p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02000L0053-20230330">EG-Altfahrzeug-Richtlinie</a> und die deutsche <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=End-of-life_vehicle_statistics">Altfahrzeug-Verordnung</a> fordern seit 2015, dass mindestens 95 Gewichtsprozent (Gew.-%), bezogen auf das Leergewicht aller Altfahrzeuge, wieder verwendet oder verwertet werden. Davon sind mindestens 85 Gew.-% wieder zu verwenden oder stofflich zu verwerten, also zu recyceln. In den Jahren 2006 bis 2014 lagen die geforderten Quoten bei 85 Gew.-%für Wiederverwendung und Verwertung und bei 80 Gew.-% für die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung.</p> <p><em><strong>Altfahrzeugverwertung in der EU</strong></em></p> <p>Auf der Seite von Eurostat veröffentlicht die EU-Kommission die <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=End-of-life_vehicle_statistics">Altfahrzeugmengen und -verwertungsquoten</a> aller EU-Staaten. Im Jahr 2023 fielen insgesamt rund 4,3 Millionen Altfahrzeuge in der EU an, die meisten davon in Frankreich (1,0 Mio.), gefolgt von Italien (740.000) und Spanien (600.000). Auch in Polen (375.000) fielen mehr Altfahrzeuge an als in Deutschland, das mit rund 250.000 Altfahrzeugen auf Platz 5 lag. 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten hielten im Jahr 2023 die Mindest-Recyclingquote von 85 % ein, 15 die Mindest-Verwertungsquote von 95 %.</p> </p><p> Beitrag der Demontagebetriebe für Altfahrzeuge zu den Verwertungsquoten <p>Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen im Jahr 2023 944 Altfahrzeug-Demontagebetriebe Altfahrzeuge an. Diese demontierten 2023 gemäß der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes 22,9 % des Leergewichts der behandelten Altfahrzeuge zur Gewinnung von Ersatzteilen oder verwertbaren Materialien. 16,4 % waren metallische Komponenten wie Katalysatoren, Motoren, Getriebe, 6,5 % nichtmetallische Bauteile und Werkstoffe wie Reifen, Ersatzteile und Betriebsflüssigkeiten. Diese Teile wurden erneut verwendet oder verwertet, meist stofflich. Bezogen auf die angefallenen 250.749 Altfahrzeuge trugen die demontierten nichtmetallischen Bauteile im Jahr 2023 6,5 % zur Verwertungs- und 6,0 % zur Recyclingquote bei.&nbsp;</p> <p><strong>Glas und Kunststoff:</strong> Pro Altfahrzeug wurden gemäß Abfallstatistik lediglich 2,3 kg Glas und 4,3 kg Kunststoffteile (ohne Batteriegehäuse) demontiert und einer Verwertung zugeführt (siehe Abb. „Verwertung demontierter Werkstoffe aus Altfahrzeugen in Deutschland 2023“). Dies entspricht nur einem Bruchteil des pro Altfahrzeug enthaltenen Glases von rund 30 kg sowie des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/uba-kernelemente-zur-steigerung-des">vom Umweltbundesamt formulierten Ziels</a> für die werkstoffliche Verwertung von Kunststoffteilen von 20 kg pro Altfahrzeug. Oder anders ausgedrückt: Geht man von einem durchschnittlichen Kunststoffgehalt der Altfahrzeuge von 12 % aus, enthielt ein durchschnittliches Altfahrzeug in etwa 136 kg im Jahr 2023. Davon wurden 4,3 kg (entspricht 3 %) demontiert und einer Verwertung zugeführt. Hier bleibt die deutsche Demontagepraxis noch weit hinter dem perspektivischen Recycling-Zielwert von 30 % zurück, den der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM:2023:451:FIN">Entwurf der EU-Kommission für eine Circular Economy- und Altfahrzeug-Verordnung</a> (Juli 2023) in Artikel 34 formuliert.</p> <p><strong>Fahrzeugelektronik:</strong> Von Interesse ist auch der Fortschritt in Richtung des im Jahr 2016 formulierten ProgRess II-Ziels der Bundesregierung einer „möglichst weitgehenden Demontage der Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug bis 2020“. Nachdem die demontierte Menge an Bauteilen der Fahrzeugelektronik gemäß den Daten der Abfallstatistik bis zum Jahr 2019 auf durchschnittlich 2,1 kg Fahrzeugelektronik pro Altfahrzeug angestiegen war, wurden 2023 lediglich 0,6 kg pro Altfahrzeug demontiert. Die Ergebnisse liegen damit weit entfernt von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Empfehlung für diese edelmetallreiche Fraktion von 15 kg pro Altfahrzeug.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Abb_Verwertung-demont-Altfahrzeugwerkstoffe_2026-01-14.png"> </a> <strong> Verwertung demontierter Werkstoffe aus Altfahrzeugen in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Abb_Verwertung-demont-Altfahrzeugwerkstoffe_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (294 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Abb_Verwertung-demont-Altfahrzeugwerkstoffe_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (47,90 kB)</a></li> </ul> </p><p> Beitrag der Schredderanlagen und Postschreddertechniken <p>Nach der Trockenlegung und Demontage werden die entfrachteten Restkarossen in anerkannten Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung behandelt. Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 43 Anlagen 208.790 Restkarossen (169.285 t) (davon 200.403 Stück aus dem Inland) mit einem Durchschnittsgewicht von 811 kg zur Behandlung angenommen. Die Restkarossen machten lediglich rund 6,8 % des Metallschrottinputs der 43 Anlagen aus (siehe Abb. „Input in Schredderanlagen in Deutschland 2023“).</p> <p>Beim Zerkleinern der Restkarossen und weiterer Schrotte entstehen drei Fraktionen:&nbsp;</p> <ul> <li>Der Schredderschrott, die größte Fraktion, besteht aus Eisen und Stahl.</li> <li>Der buntmetallhaltige Schredderschrott (Schredderschwerfraktion) enthält unter anderem Aluminium, Kupfer und Edelstahl.</li> <li>Die Schredderleichtfraktion ist ein teilweise schadstoffhaltiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> aus Kunststoffen, Gummi, Glas, Restmetallen und weiteren Materialien.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Abb_Input-Schredderanlagen_2026-01-14.png"> </a> <strong> Input in Schredderanlagen in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Abb_Input-Schredderanlagen_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (247,49 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Abb_Input-Schredderanlagen_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,74 kB)</a></li> </ul> </p><p> Metallverwertung <p>Die Metallfraktionen aus der Demontage und dem Zerkleinern im Schredder trugen mit 74,2 % den größten Anteil zu den Recycling- und Verwertungsquoten bei. Der verwertete Metallgehalt wird ermittelt auf Grundlage von Informationen der Fahrzeughersteller und eines Schredderversuchs:</p> <ul> <li>Nach Angaben der deutschen und internationalen Fahrzeughersteller betrug der Metallgehalt der Pkw-Neuzulassungen des Jahres 2005 im Mittel 75,0 %. Bei einem durchschnittlichen Altfahrzeugalter von etwa 17 bis 18 Jahren fallen diese Fahrzeuge durchschnittlich in den Jahren 2022/2023 als Altfahrzeuge zur Verwertung an. Aufgrund der langsamen Änderung der Fahrzeugzusammensetzung lässt sich dieser Wert auch auf 2020 bis ca. 2024 anwenden.</li> <li>In einem 2016 im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/77983">Restkarossen-Schredderversuch</a> wurde gezeigt, dass mindestens 99 % dieses Metallanteils verwertet werden.</li> </ul> </p><p> Verwertung der Schredderleichtfraktion <p>Im Jahr 2023 fielen in den 43 Schredder- und sonstigen Anlagen insgesamt rund 367.000 t Schredderleichtfraktion an. Unter diesem Begriff zusammengefasst wurden hierfür neben den Abfallschlüsseln der Schredderleichtfraktion (19 10 03 und 19 10 04) auch weitere Abfallschlüssel, die für Schredderrückstände aus Altfahrzeugen verwendet werden: Mineralien (Abfallschlüssel 19 12 09) und brennbare Abfälle (Abfallschlüssel 19 12 10) sowie die mengenrelevanten sonstigen Abfälle (19 12 12), die 2020 erstmals mitgerechnet werden konnten, was den sprunghaften Mengenanstieg von 345.000 auf 510.000 t Schredderleichtfraktion zwischen 2019 und 2020 erklärt. Zusammen mit den im Schredder gewonnenen Kunststofffraktionen fielen 2023 rund 370.000 t nichtmetallische Schredderrückstände an, von denen nur rund 9,8 % bzw. 36.159 t im Jahr 2023 aus Restkarossen stammten.&nbsp;</p> <p>Im Jahr 2023 wurden von der Schredderleichtfraktion (19 10 03, 19 10 04, 19 12 09, 19 12 10, 19 12 12) der 43 Schredder- und sonstigen Anlagen zur Restkarossenbehandlung 15 % beseitigt, 40 % stofflich verwertet, meist als mineralreiche Fraktion im Bergversatz und Deponiebau. 45 % wurden 2023 energetisch in Müllverbrennungsanlagen oder als Ersatzbrennstoff verwertet (siehe Abb. „Entsorgung der Schredderleichtfraktion aus den Schredderanlagen mit Restkarosserieverwertung“). Die Verwertung der nichtmetallischen Schredderrückstände (Schredderleichtfraktion und separierte Kunststofffraktionen) trug im Jahr 2023 10,8 % zur Verwertungsquote bzw. 5,1 % zur Recyclingquote bei.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Abb_Entsorgung-Schredderleichtfraktion_2026-01-14.png"> </a> <strong> Entsorgung der Schredderleichtfraktion aus den Schredderanlagen mit Restkarossenverwertung </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Abb_Entsorgung-Schredderleichtfraktion_2026-01-14.pdf">Diagramm als PDF (184,34 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Abb_Entsorgung-Schredderleichtfraktion_2026-01-14.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,47 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Bestand und Fahrleistung der im Bundesland zugelassenen Kraftfahrzeuge (Inländerkonzept) nach Art der Fahrzeuge - Land - Jahr

Teil der Statistik "Verkehr und Umwelt" Raum: Land Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) beschreiben die Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Wirtschaft und privaten Haushalten und liefern Daten zu einer Vielfalt an Themen – wie Abfall, Energie, Fläche und Raum, Gase, Rohstoffe und Materialflüsse, Umweltschutz, Verkehr und Umwelt oder Wasser. Grundlage dafür ist das international vereinbarte System of Environmental-Economic Accounting (SEEA), welches einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen verwendet. Damit werden wichtige statistische Informationen zur Umwelt und Nachhaltigkeit für die Gesellschaft, die politische Diskussion und das Monitoring von Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen geliefert. Methodische Erläuterungen und das Glossar finden Sie hier: https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/glossar-und-methoden Mit dem Dashboard der UGRdL unter https://www.giscloud.nrw.de/ugrdl-dashboard.html können Sie ausgewählte Indikatoren und deren Entwicklung in den Bundesländern vergleichen. Mit der Status- und Trendanalyse unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/status-und-trendanalyse bieten die UGRdL darüber hinaus eine Methode für objektive und statistisch fundierte Aussagen zur Entwicklung von Umweltindikatoren. Weitere Informationen zu den UGRdL finden Sie im Statistikportal des Bundes und der Länder unter https://www.statistikportal.de/de/ugrdl. Kontakt: ugrdl@it.nrw.de

Bebauungsplan Hausbruch 4-Heimfeld 10 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 4/Heimfeld 10 vom 28. Juli 1964 (HmbGVBl. S. 163) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 4/Heimfeld 10" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 6.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 6.2 Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäfts-räume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig."

Bebauungsplan Bramfeld 7 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 7 vom 21. Oktober 1963 (HmbGVBl. S. 191), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: "5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt."

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