Zink ist ein für Pflanze, Tier und Mensch essentielles Spurenelement, welches jedoch bei extrem hohen Gehalten auf Pflanzen und Mikroorganismen toxisch wirken kann. Die Zn-Konzentration in der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 52 mg/kg, sie kann aber in Abhängigkeit vom Gesteinstyp stark schwanken. Die mittleren Zn-Gehalte (Median) der sächsischen Hauptgesteinstypen liegen zwischen 11 bis 140 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges beträgt ca. 79 mg/kg. Sphalerit (Zinkblende) führende polymetallische La-gerstätten können lokal zu zusätzlichen geogenen Zn-Anreicherungen in den Böden führen. Anthropogene Zn-Einträge erfolgen vor allem durch die Eisen- und Buntmetallurgie bzw. durch die Zn-verarbeitenden Industrien (Farben, Legierungen, Galvanik) und durch Großfeuerungsanlagen. Im Bereich von Ballungsgebieten sind Zn-Anreicherungen relativ häufig zu beobachten. Anthropogene Zn-Einträge sind in der Landwirtschaft durch die Verwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln möglich. Für unbelastete Böden gelten Zn-Gehalte von 10 bis 80 mg/kg als normal. Die regionale Verbreitung der Zn-Gehalte in den sächsischen Böden wird vor allem durch die geogene Prägung der Substrate bestimmt; niedrige bis mittlere Gehalte sind über den periglaziären Sanden und Lehmen im Norden und den Lössböden in Mittelsachsen (10 bis 50 mg/kg) sowie den Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges/Vogtlandes (50 bis 150 mg/kg) zu erwarten. Innerhalb der Grundgebirgseinheiten treten über den polymetallischen Lagerstätten des Erzgebirges, in Abhängigkeit von der Intensität der Vererzung, deutliche positive Zn-Anomalien auf (Freiberg, Annaberg-Buchholz - Marienberg, Aue - Schwarzenberg). Böden über Substraten mit extrem niedrigen Zn-Gehalten (Granit von Eibenstock, Orthogneise der Erzgebirgs-Zentralzone, Osterzgebirgischer Eruptivkomplex, kretazische Sandsteine) treten als negative Zn-Anomalien im Kartenbild in Erscheinung. Verstärkte Zn-Akkumulationen sind in den Auenböden des Muldensystems festzustellen. Auf Grund der höheren geogenen Grundgehalte im Wassereinzugsgebiet, dem Auftreten Zn-führender polymetallischer Vererzungen und insbesondere der Bergbau- und Hüttentätigkeit im Freiberger Raum, kommt es vor allem in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu hohen Zn-Konzentrationen (Mediangehalte 370 bzw. 240 mg/kg). Für die Wirkungspfade Boden-Mensch sowie Boden-Pflanze wurden keine Prüf- und Maßnahmenwerte für Gesamtgehalte in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgeschrieben, da Zn bei der Gefahrenbeurteilung nur von geringer Bedeutung ist.
Die Gefahrstoffschnellauskunft ist ein Teildatenbestand von ChemInfo und wird mittels Konfiguration für die Zielgruppen Feuerwehren, Fachberater, Rettungsdienst und THW entsprechend aufbereitet, exportiert und in der GSAapp offline zur Verfügung gestellt.
Die Gefahrstoffschnellauskunft ist ein Teildatenbestand von ChemInfo und wird mittels Konfiguration für die Zielgruppen Feuerwehren, Fachberater, Rettungsdienst und THW entsprechend aufbereitet angezeigt. Die GSA ist ein Online-Rechercheprodukt.
Das Projekt "Optimierung der Rauchgasreinigung industrieller Feuerungsanlagen" wird/wurde gefördert durch: Freie und Hansestadt Hamburg, Senatskanzlei. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Institut für Anorganische und Angewandte Chemie.Luftchemische Untersuchungen im Ballungsraum Hamburg haben Konzentrationen an einzelnen Schadstoffkomponenten erbracht, aus denen auf einige Emittenden geschlossen werden kann. Das Grosstadtaerosol mit seinem typischen Gehalt an Schwermetallen war bisher das Ziel unserer noch laufenden Untersuchungen. Durch gezielte Versuche an industriellen Grossfeuerungsanlagen sollten einzelne Parameter so veraendert werden, dass der Schadstoffausstoss reduziert wird.
Übersicht zu Emissionen von Luftschadstoffen (inkl. krebserzeugenden Stoffen) und Treibhausgasen im Freistaat Sachsen für die Emittentengruppen Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie (Großfeuerungsanlagen extra), Deponien, Altablagerungen, natürliche Quellen Sondermessungen werden auch von der BfUL durchgeführt.
RESY, das DV-gestützte Rufbereitschafts- und Ersteinsatz-Informationssystem, ist eine Gefahrstoffdatenbank zur überregionalen Nutzung für die Bereiche Wasser, Boden, Luft. Integration von RESY in: - als Modul für die Ersteinsatzinformationen des National Single Window für Gefahrgut und Schiffsverkehr Deutschlands (NSW, früher ZMGS), (konzipiert für die Einsatzleitgruppe als Gemeinschaftsprojekt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr BMDV und den Küstenländern) - den gemeinsamen Stoffdatenpool des Bundes und der Länder ChemInfo (früher GSBL ; Zentrale Anlaufstelle ChemInfo in Hamburg: andrea.limmernagel@bukea.hamburg.de) - die Hafensicherheitssysteme (z.B. GEGIS in Hamburg) - umfassende Aufnahme aller transportierten Gefahrstoffe - Erweiterung der Einsatztexte - Zuordnung von Produktnamen EEin kontinuierlicher Zuwachs und hohe Bonität der Daten in der Gefahrstoffdatenbank RESY ist durch die Einbindung in ChemInfo beim Umweltbundesamt gewährleistet. Leistungen des Programms RESY: - Netzunabhängigkeit durch Installation auf Notebooks für flexiblen Ersteinsatz vor Ort - kompakte Ersteinsatzinformation zur Bewältigung von Unfällen mit Gefahrstoffen - schnelle und übersichtliche Abfrage aller benötigten Informationen über gefährliche Stoffe und Gefahrgüter - besondere Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes - einfache Bedienung - netzwerkfähige Version erhältlich
This dataset contains the location and administrative data for the largest industrial complexes in Europe, releases and transfers of regulated substances to all media, waste transfers reported under the European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) and as well as more detailed data on energy input and emissions for large combustion plants (reported under IED Art.72).
Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben: Emissionserklärung (11. BImSchV) → alle 4 Jahre PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) → jährlich Großfeuerungsanlagen (13./17. BImSchV) → jährlich Die Berichterstattung erfolgt dabei über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Emissionserklärung PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) GFA (Großfeuerungsanlagen) BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) Gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV ) vom 05. März 2007 sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu melden. Meldepflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV . Nicht meldepflichtig sind die Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 der 11. BImSchV und im Anhang der 11. BImSchV aufgeführt. Die Emissionserklärung ist ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung 31. Mai: Abgabefrist der Emissionserklärung 30. Juni: Abgabefrist der Emissionserklärung bei Fristverlängerung Hinweis: Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung des BUBE-Systems. Die Arbeiten hierzu sind zu großen Teilen abgeschlossen, allerdings ist die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach 11. BImSchV noch nicht betriebsfertig. Daher wird die Datenübermittlung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der 11. BImSchV erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, über den wir Sie noch rechtzeitig informieren werden. Der Erklärungszeitraum wird dabei unverändert das Berichtsjahr 2024 bleiben. Diese Verzögerung ist auf den Fertigstellungsgrad der von behördlicher Seite eingesetzten Software zurückzuführen und liegt damit nicht im Verschulden des Anlagenbetreibers. Somit stellt sie keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 2 BImSchG dar. Die Betreiber einer Anlage, von der nur in geringem Umfang Luftemissionen ausgehen, können nach § 6 der 11. BImSchV von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Industriebetriebe, deren Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind seit 2008 dazu verpflichtet, diese jährlich in einem integrierten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu melden. Diese Daten sind der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich und informieren über: die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Meldepflichtig sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen nach § 3 SchadRegProtAG . Der Inhalt des Berichtes ist im Anhang III (S. 16f) der E-PRTR-VO festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für die PRTR-Berichterstattung ( § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG ) verkürzt haben. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. Der PRTR-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. März: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichtes 30. April: Abgabefrist des PRTR-Berichtes 31. Mai: Abgabefrist des PRTR-Berichtes bei Fristverlängerung Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de Die Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SO x ), Stickstoffoxide (NO x ) und Staub. Gemäß Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV vom 06. Juli 2021 und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 02. Mai 2013 haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die Emissionen an Schwefeloxiden (SO x ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz zu berichten. Meldepflichtig sind die Betreiber von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinenanlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) und Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Der Inhalt des Berichtes ist im § 22 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV geregelt. Der GFA-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Abgabefrist des GFA-Berichtes Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Die Berichterstattung für die zuvor aufgeführten Erklärungen erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) gibt einen Überblick über die betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen (GFA) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu Betriebsstätten, Anlagen und Anlagenteilen. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der großen Feuerungsanlagen INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes ProductionFacility, ProductionInstallation und ProductionInstallationPart.
Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV , die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Diese Erklärungen enthalten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung sowie über die Austrittsbedingungen aller relevanten Luftverunreinigungen der jeweiligen Industrieanlage. Die Haupt-Emissionen der Quellgruppe “genehmigungsbedürftige Anlagen” stammen in Berlin aus dem Bereich des Energiesektors . Anfang der 1990er Jahre wurden in diesem Sektor eine Vielzahl von Anlagen auf Grund der geänderten politischen Lage stillgelegt oder auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt. Im Zuge der Novellierung der 4. BImSchV im Jahr 2002 sind im Vergleich zum Jahr 2000 143 Anlagen im Energiesektor aus der Genehmigungspflicht entlassen worden. Denn die Kapazitätsgrenzen im Bereich der Feuerungsanlagen wurden auf eine Feuerungswärmeleistung größer 20 MW für gasförmige Brennstoffe und für flüssige Brennstoffe erhöht, so dass kleinere Anlagen nicht mehr nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtig sind. Die Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) im Jahr 2007 hat im Bereich der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel zu einem starken Rückgang des Anlagenbestandes geführt, weil kleinere Räuchereien, Brauereien und Kaffeeröstereien aus der Berichtspflicht herausgenommen wurden. Eine Vielzahl von Anlagen aus dem Bereich der Verwertung und Beseitigung von Reststoffen sind seitdem auch nicht mehr zur Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet, z.B. Sortieranlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Die Emissionen von Schwefeloxid (SO 2 ) und Stickoxiden (NO x ) – angegeben als NO 2 – der Großfeuerungsanlagen (GFA), die ausschließlich zur Anlagenart Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie gehören, machen im Jahre 2012 und auch 2016 zwischen 85 % und 95 % der Gesamtemissionen der erklärungspflichtigen Industrieanlagen aus, während beim PM 10 -Feinstaub diese Anlagenart knapp über 60 % der Industrie-Emissionen verursacht. Die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden und Feinstaub aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin für das Erhebungsjahr 2012 lässt die erhöhten Emissionen von Kraftwerksstandorten deutlich erkennen. Karte im Geoportal Berlin ansehen Eine Übersicht der Berliner Industrieanlagen und deren jeweiligen Emissionsdaten (z.B. Informationen zu freigesetzten Schadstoffmengen) sind der interaktiven Karte des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Hier finden Sie allgemeine Bedienhinweise der Karte .
Origin | Count |
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Bund | 353 |
Europa | 14 |
Land | 45 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 8 |
Ereignis | 7 |
Förderprogramm | 265 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 68 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 58 |
License | Count |
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geschlossen | 102 |
offen | 281 |
unbekannt | 28 |
Language | Count |
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Deutsch | 381 |
Englisch | 41 |
Resource type | Count |
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Archiv | 9 |
Bild | 3 |
Datei | 13 |
Dokument | 54 |
Keine | 165 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 9 |
Webseite | 217 |
Topic | Count |
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Boden | 263 |
Lebewesen & Lebensräume | 242 |
Luft | 211 |
Mensch & Umwelt | 411 |
Wasser | 192 |
Weitere | 392 |