Nach der Havarie eines Frachters gingen zahlreiche Container über Bord, darunter auch Gefahrgut-Container. Mindestens einer der Container soll den Gefahrstoff Dibenzoylperoxid enthalten, ein Stoff, der u.a. in Kunstharzen und Klebstoffen Verwendung findet. Dibenzoylperoxid ist ein farblos bis weißes kristallinisches Pulver und weist als organisches Peroxid ein instabiles Verhalten auf. Der staubförmige Stoff ist mit Luft explosiv und reagiert heftig bis explosiv mit vielen Verbindungen und wirkt brandfördernd. Bei Freisetzung ist die Gefahrenzone abzusperren. Das Pulver ist im Sprengstoffgesetz in Anlage II, Stoffgruppe B, lfd. Nr. 3 geregelt. Dibenzoylperoxid ist wasserunlöslich und sinkt im Wasser. Der Stoff ist gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) schwach wassergefährdend (Wassergefährdungsklasse 1). In der CLP -Verordnung (EG 1272/2009) ist Dibenzoylperoxid als Gefahrstoff eingestuft, der schwere Augenreizungen und allergische Hautreaktionen hervorruft. Informationen zum Transportrecht finden Sie in der Datenbank Gefahrgut der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamer zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
In Millionen Eiern aus den Niederlanden wurden Rückstände des Insektizids Fipronil nachgewiesen. Nach vorliegenden Erkenntnissen sind diese Rückstände auf Belastungen des Desinfektionsmittels Dega-16, welches mit dem Schädlingsbekämpfungsmittel versetzt war, zurückzuführen. Auch in einigen Betrieben Niedersachsens kam Dega-16 zum Einsatz. Die Belastung der hier erzeugten Eier wird geprüft. Fipronil (5-Amino-1-(2,6-dichloro-alpha,alpha,alpha-trifluorparatolyl)-4-trifluormethylsulfinylpyrazol-3-carbonitril) ist eine organische Chemikalie, die neben Kohlenstoff und Wasserstoff auch Fluor-, Chlor-, Schwefel- und Stickstoffatome enthält. Das Insektizid ist entsprechend der Biozidverordnung als Schädlingsbekämpfungsmittel gegen Insekten, Milben und andere Arthropoden ( Gliederfüßer ) zugelassen. Fipronil ist als Gefahrstoff eingestuft. Der Wirkstoff ist giftig beim Einatmen, bei Hautkontakt und Verschlucken und führt zur Schädigung von Organen. Auf Wasserorganismen wirkt Fipronil sehr giftig. Zudem ist Fipronil auch als Gefahrgut ( UN -Nummer 2588) eingestuft. Für den Transport im öffentlichen Raum sind die entsprechende Kennzeichnung und Verpackung zu beachten. Diese und weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen zum Stoff , z.B. Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln (VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005), finden sich bei der öffentlichen Datenbank GSBLpublic des UBA und bei der europäischen Chemikalienagentur . Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.gsbl.de bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.