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Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Die rechtliche Sicherung der FFH-Gebiete erfolgt durch Sammelverordnungen der Regierungspräsidien. Die verordneten Grenzen der FFH-Gebiete sind im Daten-und Kartendienst in der Kategorie "FFH-Gebiete" abzurufen. Im verwaltungsinternen Auswertesystem sind ergänzend die Abgrenzungen, die von der EU bestätigt wurden, abzurufen (Kategorie "FFH-Gebiete (von EU festgelegt)") Weitere Grundlage für die Sicherung der FFH-Gebiete sind Managementpläne. Im Rahmen dieser behördenverbindlichen Fachpläne werden u.a. die Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhang I und II) erfasst und bewertet und konkrete Ziele und Maßnahmen für ihre Pflege und Entwicklung festgelegt. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro m² Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre flächendeckend auf der Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Bodenrichtwerte werden in dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen zur Online-Recherche der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Der Datenbestand enthält aus Hauskoordinaten abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Adressen gemäß INSPIRE-Datenspezifikation.
Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung europaweit bedeutsamer oder im Mitgliedstaat bedrohter Vogelarten und deren Lebensräume wichtig sind. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Der Datensatz beinhaltet Dienstleistungen mit Zuständigkeiten sowie damit verknüpfte Onlinedienste der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Daten sind die Grundlage der Auskünfte in der Hamburger Servicesuche (hamburg.de/service), beim Telefonischen HamburgService und der Behördenrufnummer 115. Der Datensatz ist zweisprachig verfügbar (Deutsch, Englisch) und wird täglich aktualisiert. Hinweis: Die Datei ist 60 MB groß. Direkt im Browserfenster werden die XML-Tags eventuell nicht korrekt angezeigt. Laden Sie die Datei ggf. zuerst herunter, bevor Sie sie mit einem geeigneten Tool öffnen.
Der Datenbestand enthält aus quickTrueDOP abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Orthofotografie gemäß INSPIRE-Datenspezifikation. Bei quickTrueDOP (qTrueDOP) handelt es sich um eine TrueDOP-Aufbereitung mit dem Fokus auf eine schnelle (quick) Verfügbarkeit der Daten. Die geometrische Genauigkeit, Radiometrie und inhaltliche Exaktheit entspricht nicht den Anforderungen des Produkt- und Qualitätsstandards (PQS) der AdV. Die Erstellung erfolgt im Zeitfenster der Monate März/April - „Frühjahr“ - und Mai/Juni - „Sommer“ im jährlichen Wechsel.
Der Datenbestand enthält aus ATKIS DOP20 abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Orthofotografie gemäß INSPIRE-Datenspezifikation.
Bei Unfällen im Wald und in der freien Landschaft kommt dem Herbeiführen von Rettungskräften eine besondere Bedeutung zu. Die sonst üblichen Bezeichnungn von Straßen und Hausnummern sind hier nicht zu finden, Flurnamen oder betriebliche Bezeichnungen von Waldstücken oder Standorten werden oft nicht verstanden und daher fehlerhaft interpretiert. Aus dieser Situation heraus wurde länderübergreifend ein System geschaffen, bei dem Rettungskräfte zu einem eindeutig bezeichneten Rendez-vous Punkt bestellt werden. Diese Punkte liegen so in der Landschaft, dass sie eindeutig beschreibbar, und auch von potenziellen Unfallstandorten in Wald und Landschaft möglichst kurz erreichbar sind. Beschreibung der Attribute: NUMMER: Nummer des Anfahrpunktes BESCHR: Genaue Lagebeschreibung des Anfahrpunktes Kreis: Gemeinde: TK25: Nummer der TK25 ORTSTEIL: Name des Ortsteils BESCHREIBUNG: Genaue Lagebeschreibung des Anfahrpunktes STATUS: KOSTENTRAE: Kostenträger unter anderem mehrere verschiedene Koordinatensyteme.
Das BfG-GNSS-Messnetzes besteht aus über 50 GNSS-Stationen im Bereich der Nord- und Ostsee. Primärer Zweck ist die Georeferenzierung von Pegeln der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Die Rohdaten umfassen die kontinuierlichen Beobachtungsdaten der Satellitensysteme GPS, Glonass, Galileo und Beidou. Der Höhenunterschied 'dH1' zwischen dem jeweiligen Referenzpunkt der GNSS-Antenne und den zugehörigen Pegelfestpunkten (PFP) kann dem Sitelog der Permanentstation entnommen werden. Der Sollhöhenunterschied 'dH2' zwischen den Pegelfestpunkten und dem Pegelnullpunkt (PNP) wird durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geführt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 138 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 1 |
| Land | 274 |
| Wissenschaft | 39 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 26 |
| Hochwertiger Datensatz | 153 |
| unbekannt | 142 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 2 |
| offen | 309 |
| unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 296 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 37 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 13 |
| Keine | 34 |
| Webdienst | 214 |
| Webseite | 246 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 110 |
| Lebewesen und Lebensräume | 285 |
| Luft | 52 |
| Mensch und Umwelt | 278 |
| Wasser | 61 |
| Weitere | 321 |