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Bodenkennwerte (bundesweit) aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 –Mittleres Gesamtporenvolumen in der gründigen Zone bis 1 m Tiefe (Datensatz)

Der Datensatz enthält Informationen zum mittleren Gesamtporenvolumen (GPV, in mm/dm) in der gründigen Zone (Wp) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.

Bodenkennwerte (bundesweit) aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 –Mittleres Gesamtporenvolumen bis 3 dm Tiefe (Datensatz)

Der Datensatz enthält Informationen zum mittleres Gesamtporenvolumen (GPV, in mm/dm) bis maximal 3 Dezimeter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.

Neue Effizienzstandards für Computer

Ab 1. Juli 2014 müssen alle neu auf dem europäischen Markt verkauften Computer erstmalig Ökodesign-Energieeffizienzstandards entsprechen. Die Effizienz- und Informationsanforderungen betreffen Desktop-Computer, Notebooks, Tablet-Computer, Thin-Clients, Workstations sowie einige Computer-Server. Die von der Europäischen Union beschlossene Ökodesign-Richtlinie für Computer und Netzteile ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Sie legt Richtwerte für die maximale Leistungsaufnahme und Effizienz pro Jahr fest.

EMAS-Umweltmanagement an fünf Standorten

UBA will die Umweltbelastungen seiner Dienstreisen verringern Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 2. Dezember 2008 in Berlin seine neue EMAS-Umwelterklärung vorgestellt und sich für ein anspruchsvolles Umweltmanagement in Behörden und Unternehmen ausgesprochen. „Das Umweltbundesamt praktiziert, was es nach außen verkündet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, und verwies darauf, dass nunmehr fünf UBA-Standorte die strengen Anforderungen nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) erfüllen. Anlässlich der Eröffnung der EMAS-Konferenz in Berlin betonte er besonders die Vorreiterrolle des Amtes. „Wir waren 2001 die erste Behörde überhaupt, die nach EMAS ausgezeichnet wurde. Wir waren 2003 die ersten, die eine umweltfreundliche Beschaffung einführten. Und wir sind 2008 die erste Behörde, die sich Leitlinien für umweltfreundliche Dienstreisen gesetzt hat.” Gleichzeitig ermutigte Holzmann andere Unternehmen und Behörden zu mehr Umweltengagement im eigenen Haus. „Umweltschutz nützt nicht nur der Allgemeinheit, sondern ist auch für die eigene Institution profitabel. Es spart Kosten und verbessert das Ansehen.” Das ⁠ UBA ⁠ hat – nach den Standorten Dessau-Roßlau, Berlin-Bismarckplatz, Berlin-Marienfelde, Langen – nun auch für das so genannte Haus 23 in Berlin ein anspruchsvolles Umweltmanagement eingeführt. Die Liegenschaft des UBA auf dem Gelände des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin-Dahlem erfüllt nun ebenfalls die Anforderungen nach ⁠ EMAS ⁠. In der neuen Umwelterklärung werden somit erstmals die Umweltmanagementaspekte aller fünf EMAS-Standorte des UBA in einer gemeinsamen Veröffentlichung zusammengefasst. Darin beschreibt das Amt die Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten zum internen Umweltschutz, informiert über die wesentlichen Umweltaspekte seiner Standorte und stellt die Ziele und Maßnahmen innerhalb seines Umweltmanagementsystems dar. Im Rahmen dieses Umweltmanagements hat das UBA in diesem Jahr Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanagement eingeführt. Darin verpflichtet sich das Amt unter anderem, Dienstreisen durch Videokonferenzen und das Bündeln von Dienstgeschäften zu vermeiden, die Bahn gegenüber Flugzeug oder Auto zu bevorzugen und die Klimawirkungen der Dienstreisen durch das Finanzieren anspruchsvoller Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Auch bei der Wahl der Unterkünfte am Dienstort spielen Umweltaspekte eine Rolle. Vertragspartner sowie Besucherinnen und Besucher des UBA sind nun auch angehalten, die Leitlinien einzuhalten und damit die schädlichen Umweltwirkungen ihrer Reiseaktivitäten zu verringern.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software - Neufassung 2023

Software bestimmt wesentlich mit, wie umweltverträglich Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Sie beeinflusst den Energiebedarf und kann dazu beitragen, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss („Software-bedingte Obsoleszenz“). Dieser Beschaffungsleitfaden (Neufassung 2023) baut auf den Anforderungen des Blauen Engels für Softwareprodukte (DE-UZ 215) auf. Er enthält einen Katalog von Kriterien für die Beschaffung umweltverträglicher Software und erläutert, wie Beschaffungsstellen ihn bei Ausschreibungen einsetzen können. Er ist sowohl für die Beschaffung fertiger Standardsoftware als auch bei einem Auftrag für Software-Entwicklung geeignet. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Grafische Papiere und Kartons aus 100 % Altpapier (Recyclingpapier und -karton)

Die Beschaffung von Recyclingpapier und -karton trägt zur Schonung von Ressourcen, insbesondere des Ökosystems Wald und damit zum Arten- und ⁠ Klimaschutz ⁠ bei. Mit den Kriterien des Leitfaden soll zudem die Zugabe von kritischen Fabrikations- und Papierveredlungsstoffen begrenzt werden, um die Belastung des Abwassers zu minimieren und die Belastung des Papiers mit Schadstoffen zu reduzieren. Zum Schutz der Gesundheit muss grafisches Recyclingpapier, das zum Bedrucken mittels elektrofotografischer Verfahren bestimmt ist (z. B. Kopierpapier), hinsichtlich seines Potenzials zur ⁠ Emission ⁠ von flüchtigen organischen Stoffen (TVOC und TSVOC und DIPN) geprüft werden. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Recyclingpapier und -karton (DE-UZ 14a, Ausgabe Januar 2020). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Neue EU-Richtlinien für das Vergaberecht beschlossen

Die modernisierten Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (sog. „klassische“ Vergaberichtlinie) und über die öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste (sog. "Sektorenrichtlinie") sowie die neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen wurden am 28. März 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. In dieser Publikation können Sie lesen, welche Neuerungen es für die umweltfreundliche Beschaffung gibt.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Putze für den Innenraum

Innenputze kommen ähnlich wie Wandfarben großflächig in Innenräumen zum Einsatz. Deshalb ist es wichtig, dass die Produkte emissions- und schadstoffarm sind. Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wird nach diesem Leitfaden zum Beispiel der Einsatz biozider Wirkstoffe zur Konservierung ausgeschlossen. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Putze für den Innenraum (DE-UZ 198, Ausgabe Januar 2019). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen

In den Arbeitsbereichen der öffentlichen Hand kommen Möbel unterschiedlichster Form und Funktion zum Einsatz. Da die Produkte während des gesamten Lebensweges Umweltbelastungen verursachen können, beziehen sich die Kriterien in diesem Leitfaden sowohl auf die Herstellung, als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung. Möbel und Lattenroste werden im Innenraum verwendet, weshalb aus Umwelt- und Gesundheitssicht möglichst geringe Emissionen aus diesen Produkten in die Umgebung abgegeben werden sollten. Die Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft trägt ebenfalls zur Umweltverträglichkeit bei und ist daher adressiert. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen (DE-UZ 38, Ausgabe Januar 2022). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Paradigmenwechsel in der Green-IT notwendig!
 Nutzungsdauer von Arbeitsplatzcomputern in der Bundesverwaltung – Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz

Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt, schont Ressourcen und senkt die Kosten, denn der größte Teil des Energie- und Ressourcenverbrauchs, der Umweltbelastung entsteht während der Herstellung der Computer und die Kosten für die Anschaffung sind entscheidend für die Gesamtkosten. Die bisher vom IT-Rat des Bundes empfohlenen Mindestnutzungszeiten von beispielsweise drei Jahren für Notebooks sind zu kurz. Eine moderne, nachhaltige IT-Strategie für die öffentliche Verwaltung sollte deutlich längere Zeiten vorsehen. Diese Schlussfolgerungen aus einer Studie, die das Freiburger Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt hat, sind im gemeinsamen Positionspapier des Umweltbundesamtes und des Öko-Instituts zusammengefasst. Veröffentlicht in Position | 06.2016.

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