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s/gpps/Gips/gi

Sulfatgesteinsverbreitung in Niedersachsen 1 : 500 000 – Betrachtungsbereich bis 200 m unter Gelände (WMS Dienst)

Die Übersichtskarte der Sulfatgesteinsverbreitung in Niedersachsen 1 : 500 000 weist Gebiete aus, in denen Sulfatgesteine bis 200 m unter Geländeoberfläche 1.) nicht zu erwarten sind oder 2.) potenziell vorhanden sind. Die Abgrenzung zwischen den beiden Bereichen beruht auf der Bewertung umfassender geowissenschaftlicher Daten, die am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vorliegen. Dabei werden Gebiete ohne eindeutige Informationen zur Sulfatgesteinsverbreitung im entsprechenden Teufenbereich, ebenso wie Gebiete, in denen die Sulfatgesteine möglicherweise bereits ausgelaugt sind, pauschal in „Sulfatgesteine potenziell vorhanden“ eingestuft. Die Karte wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Oberflächennah vorkommende Sulfatgesteine (Gips/Anhydrit) stellen eine Gefährdung für Bohrungen dar, da es bei der Bohrungsherstellung zu einer Neuanbindung von Wasser an Sulfat-führende Schichten kommen kann. Diese Wasseranbindung kann zum einen eine Umwandlung von Anhydrit in Gips mit einhergehender Volumenzunahme und Geländehebung zur Folge haben und zum anderen zu Subrosion führen. Die Volumenzunahme durch die Anhydrit-Gips-Umwandlung nimmt mit zunehmender Überlagerung ab. Die vorliegende Karte basiert auf der Annahme, dass in einer Tiefe von = 200 m unter Geländeoberfläche keine Volumenzunahme mehr zu befürchten ist, die zu Hebungen an der Oberfläche führen könnte. Für detailliertere Informationen zur Subrosion verweisen wir auf die Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete (IGG25). Die Karte basiert im Wesentlichen auf der Geologischen Karte 1 : 50 000 (GK50), dem Geotektonischen Atlas 3D (GTA3D) sowie den Bohrdaten aus der Kohlenwasserstoff-Datenbank und der Bohrdatenbank Niedersachsen. Für die Erstellung der Karte wurden die Sulfat-führenden stratigraphischen Einheiten Münder Mergel (Malm), Mittlerer Keuper, Mittlerer Muschelkalk, Oberer Buntsandstein, Zechstein und Rotliegend berücksichtigt. Im Rahmen der Kartenerstellung wurden die Informationen aus diesen unterschiedlichen Datenquellen kombiniert und unter Verwendung weiterer geologischer Daten (siehe „Informationen zu den Daten“) miteinander abgeglichen.

Gefahrenhinweiskarte Niedersachsen 1 : 50 000 - Setzungs- und Hebungsempfindlicher Baugrund (WMS Dienst)

Die Gefahrenhinweiskarte Niedersachsen 1 : 50 000 - Setzungs- und Hebungsempfindlicher Baugrund (ISHB50) ) ist aus der Geologischen Karte 1 : 50 000 (GK50) und der Ingenieurgeologischen Karte 1 : 50 000 (IGK50) abgeleitet, langjährige regionale Erfahrungen sowie bodenmechanische Analytik sind bei der Erstellung der Karte berücksichtigt. Die Karte zeigt die räumliche Verbreitung der verschiedenen setzungs- und hebungsempfindlichen Baugrundtypen bis in 2 m Tiefe. Darunter liegende Schichten lassen sich aus der GK50 und der IGK50 nicht ableiten. Hierfür kann die Bohrdatenbank des LBEG weitere Informationen und Daten liefern. Mit Hilfe von Kriterien und Regeln wird die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Entstehung der geologischen Einheit sowie deren bodenmechanische Steifigkeit, Festigkeit und Wasserempfindlichkeit als Baugrund im Hinblick auf die Setzungs- und Hebungsempfindlichkeit bewertet. Geologische Einheiten mit ähnlichen Eigenschaften werden zusammengefasst. Gebiete mit lastabhängigen Setzungen im Erwartungsbereich von gut tragfähigem Baugrund sind entsprechend ausgewiesen. 1.) große Setzungsempfindlichkeit u.a. aufgrund hoher organischer Anteile und/oder flüssiger bis weicher Konsistenz 2.) mittlere bis große Setzungsempfindlichkeit aufgrund sehr geringer Steifigkeit (fluviatile, brackische, marine Sedimente wie z.B. Klei) 3.) geringe bis mittlere Setzungsempfindlichkeit aufgrund geringer Steifigkeit wie z.B. Lößlehm, Auelehm (marine, brackische und fluviatile Sedimente) 4.) geringe bis große Setzungsempfindlichkeit und geringe bis große Setzungsdifferenzen aufgrund wechselnder Steifigkeiten 5.) geringe bis mittlere Setzungs-/Hebungsempfindlichkeit von Ton und Tongesteinen durch Schrumpfen/Quellen (Wassergehaltsänderungen), Hebung durch Kristallisationsdruck (infolge Pyritverwitterung/Gipsbildung) 6.) hebungsempfindlich (Volumenzunahme) bei Wasserzutritt durch Umwandlung von Anhydrit in Gips 7.) senkungsempfindlich aufgrund der Löslichkeit von Gips bei Wasserzutritt 8.) übliche lastabhängige Setzungen gut tragfähiger Locker- und Festgesteine Aus den Baugrundtypen können generelle Hinweise zu Setzungen und Hebungen entnommen sowie gezielte projektbezogene Untersuchungen geplant werden. Hebungserscheinungen sind bisher nur in wenigen Fällen, meist in Folge der Quelleigenschaften von Tonen beobachtet worden. Hebung in Folge von Gipskristallwachstum im Verwitterungsbereich von Tonsteinen ist nur in Einzelfällen beobachtet worden. Die IHSB50 kann keine Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2:2010-10, DIN EN 1997-2/NA:2010-12 und DIN 4020:2010-12 ersetzen.

Sulfatgesteinsverbreitung in Niedersachsen 1 : 500 000 – Betrachtungsbereich bis 200 m unter Gelände

Die Übersichtskarte der Sulfatgesteinsverbreitung in Niedersachsen 1 : 500 000 weist Gebiete aus, in denen Sulfatgesteine bis 200 m unter Geländeoberfläche 1.) nicht zu erwarten sind oder 2.) potenziell vorhanden sind. Die Abgrenzung zwischen den beiden Bereichen beruht auf der Bewertung umfassender geowissenschaftlicher Daten, die am Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vorliegen. Dabei werden Gebiete ohne eindeutige Informationen zur Sulfatgesteinsverbreitung im entsprechenden Teufenbereich, ebenso wie Gebiete, in denen die Sulfatgesteine möglicherweise bereits ausgelaugt sind, pauschal in „Sulfatgesteine potenziell vorhanden“ eingestuft. Die Karte wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Oberflächennah vorkommende Sulfatgesteine (Gips/Anhydrit) stellen eine Gefährdung für Bohrungen dar, da es bei der Bohrungsherstellung zu einer Neuanbindung von Wasser an Sulfat-führende Schichten kommen kann. Diese Wasseranbindung kann zum einen eine Umwandlung von Anhydrit in Gips mit einhergehender Volumenzunahme und Geländehebung zur Folge haben und zum anderen zu Subrosion führen. Die Volumenzunahme durch die Anhydrit-Gips-Umwandlung nimmt mit zunehmender Überlagerung ab. Die vorliegende Karte basiert auf der Annahme, dass in einer Tiefe von = 200 m unter Geländeoberfläche keine Volumenzunahme mehr zu befürchten ist, die zu Hebungen an der Oberfläche führen könnte. Für detailliertere Informationen zur Subrosion verweisen wir auf die Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1 : 25 000 - Erdfall- und Senkungsgebiete (IGG25). Die Karte basiert im Wesentlichen auf der Geologischen Karte 1 : 50 000 (GK50), dem Geotektonischen Atlas 3D (GTA3D) sowie den Bohrdaten aus der Kohlenwasserstoff-Datenbank und der Bohrdatenbank Niedersachsen. Für die Erstellung der Karte wurden die Sulfat-führenden stratigraphischen Einheiten Münder Mergel (Malm), Mittlerer Keuper, Mittlerer Muschelkalk, Oberer Buntsandstein, Zechstein und Rotliegend berücksichtigt. Im Rahmen der Kartenerstellung wurden die Informationen aus diesen unterschiedlichen Datenquellen kombiniert und unter Verwendung weiterer geologischer Daten (siehe „Informationen zu den Daten“) miteinander abgeglichen.

Bundestag stimmt der neuen Gewerbeabfallverordnung zu

Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.

EMAS-Umweltmanagement an fünf Standorten

UBA will die Umweltbelastungen seiner Dienstreisen verringern Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 2. Dezember 2008 in Berlin seine neue EMAS-Umwelterklärung vorgestellt und sich für ein anspruchsvolles Umweltmanagement in Behörden und Unternehmen ausgesprochen. „Das Umweltbundesamt praktiziert, was es nach außen verkündet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, und verwies darauf, dass nunmehr fünf UBA-Standorte die strengen Anforderungen nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) erfüllen. Anlässlich der Eröffnung der EMAS-Konferenz in Berlin betonte er besonders die Vorreiterrolle des Amtes. „Wir waren 2001 die erste Behörde überhaupt, die nach EMAS ausgezeichnet wurde. Wir waren 2003 die ersten, die eine umweltfreundliche Beschaffung einführten. Und wir sind 2008 die erste Behörde, die sich Leitlinien für umweltfreundliche Dienstreisen gesetzt hat.” Gleichzeitig ermutigte Holzmann andere Unternehmen und Behörden zu mehr Umweltengagement im eigenen Haus. „Umweltschutz nützt nicht nur der Allgemeinheit, sondern ist auch für die eigene Institution profitabel. Es spart Kosten und verbessert das Ansehen.” Das ⁠ UBA ⁠ hat – nach den Standorten Dessau-Roßlau, Berlin-Bismarckplatz, Berlin-Marienfelde, Langen – nun auch für das so genannte Haus 23 in Berlin ein anspruchsvolles Umweltmanagement eingeführt. Die Liegenschaft des UBA auf dem Gelände des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin-Dahlem erfüllt nun ebenfalls die Anforderungen nach ⁠ EMAS ⁠. In der neuen Umwelterklärung werden somit erstmals die Umweltmanagementaspekte aller fünf EMAS-Standorte des UBA in einer gemeinsamen Veröffentlichung zusammengefasst. Darin beschreibt das Amt die Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten zum internen Umweltschutz, informiert über die wesentlichen Umweltaspekte seiner Standorte und stellt die Ziele und Maßnahmen innerhalb seines Umweltmanagementsystems dar. Im Rahmen dieses Umweltmanagements hat das UBA in diesem Jahr Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanagement eingeführt. Darin verpflichtet sich das Amt unter anderem, Dienstreisen durch Videokonferenzen und das Bündeln von Dienstgeschäften zu vermeiden, die Bahn gegenüber Flugzeug oder Auto zu bevorzugen und die Klimawirkungen der Dienstreisen durch das Finanzieren anspruchsvoller Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Auch bei der Wahl der Unterkünfte am Dienstort spielen Umweltaspekte eine Rolle. Vertragspartner sowie Besucherinnen und Besucher des UBA sind nun auch angehalten, die Leitlinien einzuhalten und damit die schädlichen Umweltwirkungen ihrer Reiseaktivitäten zu verringern.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software - Neufassung 2023

Software bestimmt wesentlich mit, wie umweltverträglich Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Sie beeinflusst den Energiebedarf und kann dazu beitragen, dass Hardware vorzeitig ausgetauscht werden muss („Software-bedingte Obsoleszenz“). Dieser Beschaffungsleitfaden (Neufassung 2023) baut auf den Anforderungen des Blauen Engels für Softwareprodukte (DE-UZ 215) auf. Er enthält einen Katalog von Kriterien für die Beschaffung umweltverträglicher Software und erläutert, wie Beschaffungsstellen ihn bei Ausschreibungen einsetzen können. Er ist sowohl für die Beschaffung fertiger Standardsoftware als auch bei einem Auftrag für Software-Entwicklung geeignet. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Grafische Papiere und Kartons aus 100 % Altpapier (Recyclingpapier und -karton)

Die Beschaffung von Recyclingpapier und -karton trägt zur Schonung von Ressourcen, insbesondere des Ökosystems Wald und damit zum Arten- und ⁠ Klimaschutz ⁠ bei. Mit den Kriterien des Leitfaden soll zudem die Zugabe von kritischen Fabrikations- und Papierveredlungsstoffen begrenzt werden, um die Belastung des Abwassers zu minimieren und die Belastung des Papiers mit Schadstoffen zu reduzieren. Zum Schutz der Gesundheit muss grafisches Recyclingpapier, das zum Bedrucken mittels elektrofotografischer Verfahren bestimmt ist (z. B. Kopierpapier), hinsichtlich seines Potenzials zur ⁠ Emission ⁠ von flüchtigen organischen Stoffen (TVOC und TSVOC und DIPN) geprüft werden. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Recyclingpapier und -karton (DE-UZ 14a, Ausgabe Januar 2020). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Neue EU-Richtlinien für das Vergaberecht beschlossen

Die modernisierten Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (sog. „klassische“ Vergaberichtlinie) und über die öffentliche Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste (sog. "Sektorenrichtlinie") sowie die neue Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen wurden am 28. März 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. In dieser Publikation können Sie lesen, welche Neuerungen es für die umweltfreundliche Beschaffung gibt.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Putze für den Innenraum

Innenputze kommen ähnlich wie Wandfarben großflächig in Innenräumen zum Einsatz. Deshalb ist es wichtig, dass die Produkte emissions- und schadstoffarm sind. Aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes wird nach diesem Leitfaden zum Beispiel der Einsatz biozider Wirkstoffe zur Konservierung ausgeschlossen. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Putze für den Innenraum (DE-UZ 198, Ausgabe Januar 2019). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen

In den Arbeitsbereichen der öffentlichen Hand kommen Möbel unterschiedlichster Form und Funktion zum Einsatz. Da die Produkte während des gesamten Lebensweges Umweltbelastungen verursachen können, beziehen sich die Kriterien in diesem Leitfaden sowohl auf die Herstellung, als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung. Möbel und Lattenroste werden im Innenraum verwendet, weshalb aus Umwelt- und Gesundheitssicht möglichst geringe Emissionen aus diesen Produkten in die Umgebung abgegeben werden sollten. Die Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft trägt ebenfalls zur Umweltverträglichkeit bei und ist daher adressiert. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen (DE-UZ 38, Ausgabe Januar 2022). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

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